# Länder- und Gemeindefinanzen 2025: Finanzlage der Gemeinden weiter kritisch * [*\[1\]*](#tar-1 "[1] ") * *[*1.1 Unbereinigtes Defizit insgesamt*](#tar-2 "1.1 Unbereinigtes Defizit insgesamt")* * **[*1.2 Strukturelles Defizit insgesamt*](#tar-3 "1.2 Strukturelles Defizit insgesamt")** * ***[*1.3 Länder- und Gemeindeebene getrennt*](#tar-4 "1.3 Länder- und Gemeindeebene getrennt")*** * ***[*1.4 Ausblick auf das laufende Jahr*](#tar-5 "1.4 Ausblick auf das laufende Jahr")*** * ***[*Potenzielle Mehrbelastung der Länder durch Reformbedarf bei Besoldung*](#tar-6 "Potenzielle Mehrbelastung der Länder durch Reformbedarf bei Besoldung")*** * ***[*\[10\]*](#tar-7 "[10]") * *[*2.1 Unbereinigtes Defizit*](#tar-8 "2.1 Unbereinigtes Defizit ")* * **[*2.2 Strukturelles Defizit*](#tar-9 "2.2 Strukturelles Defizit")** * ***[*\[14\]*](#tar-10 "[14]")*** * ***[*2.4 Schulden und Zinslasten*](#tar-11 "2.4 Schulden und Zinslasten ")****** * ***[*3 Schuldenbremsen der Länder: neuer Kreditspielraum nur teilweise genutzt*](#tar-12 "3 Schuldenbremsen der Länder: neuer Kreditspielraum nur teilweise genutzt") * *[*3.1 Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse*](#tar-13 "3.1 Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse")**** * ***[*\[1\]*](#tar-14 "[1]") * *[*3.2 Notlagenkredite*](#tar-15 "3.2 Notlagenkredite")* * **[*\[29\]*](#tar-16 "[29]")***** * ***[*4 Herausforderungen: Gemeindefinanzen sanieren, Infrastrukturausgaben erhöhen*](#tar-17 "4 Herausforderungen: Gemeindefinanzen sanieren, Infrastrukturausgaben erhöhen") * *[*4.1 Solide Gemeindefinanzen als Länderaufgabe*](#tar-18 "4.1 Solide Gemeindefinanzen als Länderaufgabe")**** * ***[*Ausgewählte Ländermaßnahmen, um Gemeinden zusätzlich zu entlasten*](#tar-19 "Ausgewählte Ländermaßnahmen, um Gemeinden zusätzlich zu entlasten") * *[*4.2 Bundesmittel für zusätzliche Infrastrukturausgaben nutzen*](#tar-20 "4.2 Bundesmittel für zusätzliche Infrastrukturausgaben nutzen")**** * ***[*Anhang: Eingliederungshilfe und Gemeindefinanzen*](#tar-21 "Anhang: Eingliederungshilfe und Gemeindefinanzen") * *[*Länderübergreifende Betrachtung*](#tar-22 "Länderübergreifende Betrachtung")* * **[*Verteilung der Ausgabenfinanzierung auf Länder und Gemeinden*](#tar-23 "Verteilung der Ausgabenfinanzierung auf Länder und Gemeinden")** * ***[*Länderweise Betrachtung*](#tar-24 "Länderweise Betrachtung")*** * ***[*Aktuell diskutierte Reformvorschläge*](#tar-25 "Aktuell diskutierte Reformvorschläge")****** * ***[*Literaturverzeichnis*](#tar-26 "Literaturverzeichnis")*** ****Die Finanzlage der Länder stellt sich insgesamt robust dar. Sie hat sich im vergangenen Jahr noch etwas verbessert. Bei den Kommunen hat sich dagegen die finanzielle Schieflage verstärkt. Strukturell wiesen die Länder insgesamt einen etwa ausgeglichenen Haushalt aus* *und die Kommunen ein Defizit von 23* *Mrd* *€. Die Finanzlage zwischen einzelnen Ländern (einschließlich ihrer Gemeinden) unterschied sich weiterhin deutlich. Unterschiede gibt es auch bei den landesspezifischen Regelungen und Herausforderungen im Rahmen der jeweiligen Schuldenbremsen sowie bei den Reserven der Länder.****{#par-i1u923} ****Im laufenden Jahr dürfte sich die grundlegende* *Haushaltslage von Ländern und Gemeinden insgesamt kaum verändern. Dabei könnte das Gemeindedefizit allerdings* *zurückgehen und das Länderdefizit steigen. Einige Länder dürften* *ihre erweiterten strukturellen Kreditmöglichkeiten stärker nutzen und damit teils ihre Kommunen entlasten. Außerdem fließen zusätzliche Mittel des Bundes* *aus dem Sondervermögen Infrastruktur* *und Klimaneutralität zu. Diese Mittel dürften Länder und Gemeinden nicht zuletzt dafür einsetzen, um ihre Haushalte zu entlasten.****{#par-oi6i69} ****Für die Konsolidierung ihrer Haushalte sind die Gemeinden zunächst selbst gefordert. Die Haushaltsaufsicht der Länder hat die Aufgabe, bedarfsweise Auflagen zu machen. Wenn die Gemeinden ihre Konsolidierungsmöglichkeiten nach Einschätzung der Länder ausgeschöpft haben, sind die Länder in der Verantwortung: Sie müssen eine angemessene Finanzausstattung ihrer Gemeinden gewährleisten. Dabei können sie die Finanzkraft der Gemeinden allgemein sowie bedarfsbezogen stärken. Sie können sich auch an kommunalen Ausgaben beteiligen, indem sie Erstattungen oder Pauschalen leisten. Und sie können ihre Gemeinden stärker bei Aufgaben unterstützen, bei denen es effizient ist, Kompetenzen oder Dienste landesweit zu bündeln. Dagegen scheint es weniger naheliegend, auf höhere Bundesmittel für die kommunalen Haushalte zu setzen: Die Bundesfinanzen sind perspektivisch durch sehr hohe Defizite und offene Handlungsbedarfe geprägt.****{#par-aai3o5} ****Ein Reformvorschlag der Bundesbank zielt darauf ab, dass die Länder kommunalen Haushaltsschieflagen frühzeitig begegnen. Konkret sollten die Kommunen überjährige Kassenkredite nur noch beim Land aufnehmen dürfen. Beim Land sollte eine Kreditaufnahme zur Refinanzierung den Kreditspielraum aus der Schuldenbremse entsprechend verringern. Dies trägt der Verantwortung der Länder Rechnung. Die Bundesbank unterstützt zudem Vorschläge, die auf eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen abzielen.****{#par-ii9ai3} ****Die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollten Länder und Kommunen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern einsetzen -- trotz der schwachen Anforderungen zur Mittelverwendung. Die Mittel sollten vielmehr in zusätzliche Sachinvestitionen fließen, damit sie gemäß der Intention des Sondervermögens die Infrastruktur grundlegend verbessern.****{#par-aeiau8} ***1 Finanzlage insgesamt: Länder robust, Gemeinden stark angespannt [\[1\]](#_ftn_root_1)*** {#tar-1} ------------------------------------------------------------------------------------------------------ ### **1.1 Unbereinigtes Defizit insgesamt** {#tar-2} ****Länder und Gemeinden insgesamt meldeten 2025 ein hohes unbereinigtes Defizit von 41 Mrd € (0,9 % des**). Davon entfielen 9 Mrd€ auf die Länder und 32 Mrd € auf die Gemeinden (der Flächenländer) (Tabelle 5.1, Ziffer1, und Schaubild 5.1).**{#par-e4954u} {#par-uo9ui4} **![Finanzierungssaldo der Länder (einschließlich Gemeinden)](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012166/bf109e0228864b5f1a863aaba5086c43/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-1-vo2x0046a-data.svg)**
****Das unbereinigte Defizit von Ländern und Gemeinden war damit ähnlich hoch wie im Vorjahr.** Die Ausgaben wuchsen 2025 mit 4 % beinahe genauso stark wie die Einnahmen. Dabei legten die gewichtigen Personalausgaben mit 6 % überdurchschnittlich zu. Grund dafür war neben Entgeltanhebungen ein weiterer Personalaufbau. Der laufende Sachaufwand dagegen stieg mit 3 % unterdurchschnittlich. Die Sachinvestitionen wuchsen mit 2½ % etwas verhaltener. Die Steuereinnahmen legten um 4½ % zu. Gut 1 Prozentpunkt davon ging darauf zurück, dass die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auslief. Diese war Ende 2022 im Zuge der Energiepreiskrise eingeführt worden und konnte letztmals 2024 genutzt werden. Auf der Gemeindeebene stagnierte das Aufkommen der gewichtigen Gewerbesteuer das zweite Jahr in Folge.**{#par-o9oaeo} |---------------------------------------------|-----------------|----------|----------|----------|----------| | **Tabelle 5.1: Haushaltskennzahlen der Länder (einschließlich Gemeinden)** in Mrd € |||||| | **Position** | **Ziffer** | **2022** | **2023** | **2024** | **2025** | | **Finanzierungssaldo** | **1** | 15,0 | -- 7,7 | -- 42,7 | -- 41,3 | | **Saldo** **finanzieller****Transaktionen** | **2** | −⁠ 12,2 | -- 6,3 | -- 13,3 | -- 10,0 | | **Abrechnung Länderfinanzausgleich** | **3** | -- 0,6 | 0,0 | 0,0 | -- 0,8 | | **Konjunktur­komponente^1)^** | **4** | 4,2 | 5,6 | -- 3,4 | -- 9,4 | | **Sondereffekte^2)^** | **5** | -- 22,2 | -- 10,6 | -- 5,2 | -- 0,3 | | **Struktureller Saldo** | **6=1-2+3-4-5** | 44,6 | 3,7 | -- 20,8 | -- 22,4 | | **Netto-Zinslast** | **7** | 9,6 | 9,1 | 8,9 | 10,5 | | **Struktureller Primärsaldo** | **8=6+7** | 54,2 | 12,8 | -- 11,9 | -- 11,9 | | Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen. **1** Konjunkturkomponente gemäß Deutschland-Prognose der Bundesbank vom Juni 2026. **2** Bis 2024 vor allem Corona- oder Energiemaßnahmen, einschließlich verschiedener anderer kleinerer Einmaleffekte. |||||| {#par-o51o86} ### **1.2 Strukturelles Defizit insgesamt** {#tar-3} ****Strukturell lag das Defizit bei 23****Mrd****€**(Tabelle 5.1, Ziffern2 bis 6).[\[2\]](#_ftn_root_2) Zwei Faktoren führten dazu, dass das unbereinigte Defizit erheblich höher war als das strukturelle: Erstens erhöhten finanzielle Transaktionen (zum Beispiel Beteiligungserwerbe) das unbereinigte Defizit um 10 Mrd €.[\[3\]](#_ftn_root_3) Und zweitens belastete die Konjunktur die Haushalte von Ländern und Gemeinden im letzten Jahr spürbar (gut 9 Mrd €). Beide Effekte teilten sich etwa hälftig auf die Landes- und die Gemeindeebene auf.**{#par-eao351} {#par-o3a9o6} **![Einflüsse auf den Finanzierungssaldo der Länder (einschließlich Gemeinden)](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012168/779537f993d36761bf971deec905142f/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-2-vo2x0047-data.svg)**
### **1.3 Länder- und Gemeindeebene getrennt** {#tar-4} ****Die Länder schlossen strukturell ausgeglichen ab. Das strukturelle** **Defizit entfiel auf die Gemeinden (23 Mrd €)****.** **Deren Finanzlage verschärfte sich** **weiter** (Schaubild 5.3).[\[4\]](#_ftn_root_4) Finanziell leistungsfähige Gemeinden dürfen zwar Defizite für Nettoinvestitionen (Investitionen abzüglich Abschreibungen) kreditfinanzieren und können solche Defizite dann auch längere Zeit hinnehmen. Ein guter Teil der Defizite dürfte aber nicht im Einklang mit der Investitionstätigkeit stehen.[\[5\]](#_ftn_root_5) So legten die Defizite vor allem durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Personal zu. Gemeinden müssen solche Defizite eigentlich aus ihren Reserven finanzieren.[\[6\]](#_ftn_root_6) Letztere reichen aber immer nur für eine begrenzte Zeit.**{#par-i5u366} {#par-ai46ee} **![Strukturelle Salden für Länder und Gemeinden](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012176/3eb2f9f9bf94679df0a294fb8772b817/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-3-vo2x0098a-data.svg)**
****Die Anspannung der Gemeindefinanzen zeigt sich** **in deutlich****steigenden Kas** **senkrediten, aber offenbar auch in den stark zunehmenden übrigen Krediten. Weitere Lücken werden durch liquide Rücklagen überbrückt****.** Die Kassenkreditbestände wuchsen 2025 bundesweit kräftig um 7 Mrd € auf 37 Mrd €.[\[7\]](#_ftn_root_7) Der Bestand an Haushaltskrediten stieg mit 19 Mrd € noch weitaus stärker, und auch diese Kredite dürften teils strukturelle Haushaltslücken gedeckt haben.[\[8\]](#_ftn_root_8) Zudem wurden nochmals -- absehbar endliche -- liquide Rücklagen eingesetzt, um das Defizit zu finanzieren.**{#par-oeu27a} ### **1.4 Ausblick auf das laufende Jahr** {#tar-5} ****Im laufenden Jahr könnte sich das Defizit von Ländern und Gemeinden zusammen gegenüber dem Vorjahr wenig verändern.** Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Anpassungen im Steuerrecht lassen nur schwach steigende Steuereinnahmen erwarten. Dagegen könnten die einsetzenden Mittelabrufe aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität () des Bundes zu stark steigenden nichtsteuerlichen Einnahmen bei Ländern und Gemeinden führen ([Kapitel 4.2](#4.2-Bundesmittel-fuer-zusaetzliche-Infrastrukturausgaben-nutzen)).**{#par-eu688u} ****Dabei könnten die Länderdefizite steigen.** Die Ausgaben könnten spürbar stärker wachsen als die Einnahmen, vor allem wegen höherer Zuweisungen an Gemeinden und Personalausgaben (vgl. hierzu ergänzend den Exkurs „Potenzielle Mehrbelastung der Länder durch Reformbedarf bei Besoldung"). Die Grenzen der Schuldenbremse bieten für höhere Defizite teils noch einigen Spielraum.**{#par-aiae71} **Potenzielle Mehrbelastung der Länder durch Reformbedarf bei Besoldung** {#tar-6} ---------------------------------------------------------------------------------- ****Das Bundesverfassungsgericht** **erklärte die Besoldungsordnung des Landes Berlin in weiten Teilen für verfassungswidrig.**[\[1\]](#_ftn_465b9a87_1)**Die Maßstäbe der Entscheidung gelten letztlich bundesweit für alle Verbeamteten.** Demnach drohen in einigen Besoldungsgruppen bei bestimmten Familienkonstellationen Konflikte mit der Mindestversorgung. Eine insoweit gebotene Besoldungsanhebung strahlt auf höhere Besoldungsgruppen aus, soweit deren Besoldung dann nicht mehr dem höheren Amt angemessen ist. Eine rückwirkende Anpassungspflicht besteht im Grunde nur, soweit von den Betroffenen Rechtsmittel eingelegt und das Verfahren offengehalten wurde. Insgesamt scheinen spürbare Mehrbelastungen der staatlichen Haushalte angelegt.[\[2\]](#_ftn_465b9a87_2)**{#par-ea4o72} ****Die finanziellen Auswirkungen für die Länder sind schwer abzuschätzen und wohl unterschiedlich stark.**[\[3\]](#_ftn_465b9a87_3) Sie hängen davon ab, inwieweit die Besoldung bereits den neuen Maßstäben entspricht. Diese beziehen sich für die jeweiligen Familienkonstellationen auf Referenzeinkommen, die sich zwischen den Ländern unterscheiden.[\[4\]](#_ftn_465b9a87_4)**{#par-e2u2a5} ****Eine Umfrage der Bundesbank unter den Ländern ergab, dass elf Länder infolge der Entscheidung planen, die Besoldung anzupassen.**[\[5\]](#_ftn_465b9a87_5) In sieben Ländern lag bereits ein Gesetzentwurf dazu vor oder wurde vorbereitet. Die Mehrausgaben für das aktuelle Jahr (einschließlich Nachzahlungen) konnten die meisten Länder jedoch noch nicht genau beziffern. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs von Schleswig-Holstein könnten die dauerhaften zusätzlichen Belastungen des Landeshaushalts durch die Entscheidung demnach ab 2027 bei gut 100 € pro Kopf der Bevölkerung liegen.[\[6\]](#_ftn_465b9a87_6) Bei den anderen Ländern mit gemeldetem Anpassungsbedarf könnten diese aber spürbar geringer ausfallen. So lagen die Ausgaben für aktives Personal pro Kopf der Bevölkerung in Schleswig-Holstein (einschließlich der Gemeinden) besonders niedrig. Dies ist nur teilweise mit einem niedrigeren Personalbestand in Schleswig-Holstein zu erklären.**{#par-eo4o23} 1. **{#_ftn_465b9a87_1} Vgl. zu dieser Entscheidung vom Herbst 2025: Bundesverfassungsgericht (2025).** 2. **{#_ftn_465b9a87_2} Der Bund hat für 2026 einen gut dotierten Globaltitel im Haushalt veranschlagt, der etwa einem Zehntel der gesamten Besoldung entspricht. Allerdings hatte der Bund es zuvor versäumt, seine Besoldung an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 anzupassen. Die Länder dürften hier besser aufgestellt sein.** 3. **{#_ftn_465b9a87_3} Dies gilt auch für die Gemeinden, die Landesbesoldung anwenden. Die Gemeinden haben aber in der Regel nur wenig verbeamtetes Personal.** 4. **{#_ftn_465b9a87_4} Das Nettoeinkommen nach Abzug standardisierter Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung darf die Prekariatsschwelle nicht unterschreiten. Diese liegt bei 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens nach dem jährlichen Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Vgl.: Bundesverfassungsgericht (2025), Ziffer 63 ff.** 5. **{#_ftn_465b9a87_5} Drei Länder prüfen noch, ob Anpassungsbedarf besteht. Zwei Länder sehen keinen.** 6. **{#_ftn_465b9a87_6} Für das Jahr 2026 ergibt sich aus der nachträglichen Anpassung 2025 und der über die Tarifanhebungen hinausgehenden Anpassung 2026 eine Zusatzbelastung von knapp ½ Mrd € (gut 120 € pro Einwohner). Im darauffolgenden Jahr schlägt wohl noch eine Zusatzbelastung bei der Grundbesoldung zu Buche. Es entfällt aber die Nachzahlung für 2025.** ****Das Defizit der Kommunen könnte im laufenden Jahr sinken.**Vor allem sind höhere Länderzuweisungen zu erwarten, auch in Verbindung mit dem Bundes-Sondervermögen . Die bisherige Entwicklung im ersten Halbjahr deutet an, dass sich die Steuern weiter eher schwach entwickeln, während die Gebühreneinnahmen kräftig wachsen. Bei den Ausgaben nehmen demnach die Aufwendungen für Personal, Sachaufwand und Sozialleistungen deutlich zu. Bei Letzteren ist insbesondere für die Eingliederungshilfe weiter ein kräftiger Zuwachs angelegt (vgl. vertiefend auch den Anhang „[Eingliederungshilfe und Gemeindefinanzen](#Anhang-Eingliederungshilfe-und-Gemeindefinanzen)"). Die Sachinvestitionen dürften sich dagegen eher schwach entwickeln: Sie gingen im ersten Halbjahr sogar zurück (- 4½ %). Der zu erwartende beschleunigte Zuwachs der investiven Zuweisungen der Länder dürfte somit zum guten Teil zur Defizitbegrenzung und nicht für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden. Im ersten Halbjahr waren die investiven Zuweisungen der Länder um 8½ % gewachsen.**{#par-o55375} ****Die kommunalen Kassenkredite dürften weiter zunehmen.**Hier stand zur Jahresmitte zwar ein leichter Rückgang zu Buche. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Nordrhein-Westfahlen rund 9 Mrd € der Schulden seiner Kommunen übernahm.[\[9\]](#_ftn_root_9) Ohne diese Entschuldung gerechnet fiel die Bestandszunahme gegenüber dem Vorjahresende damit bereits höher aus als im Gesamtjahr 2025 (zu Ansatzpunkten, um die Gemeindefinanzen grundlegend besser aufzustellen, siehe [Kapitel 4.1](#4.1-Solide-Gemeindefinanzen-als-Laenderaufgabe)).**{#par-eoa47u} **2 Einzelne Länder: Finanzlage sehr unterschiedlich [\[10\]](#_ftn_root_10)** {#tar-7} --------------------------------------------------------------------------------------- ### **2.1 Unbereinigtes Defizit** {#tar-8} ****Alle Länder (jeweils einschließlich Gemeinden) verbuchten 2025 ein unbereinigtes Defizit. Die Pro-Kopf-Spannweite fiel erneut sehr hoch aus.** Die niedrigsten Pro-Kopf-Defizite erzielten Sachsen und Thüringen (110 €). Unter den Flächenländern verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die höchsten Pro-Kopf-Defizite (790 € beziehungsweise 760 €). Mit großem Abstand an der bundesweiten Spitze lag Hamburg mit 2 100 €. Hierzu trugen auch die äußerst umfangreichen Ausgaben für finanzielle Transaktionen bei. [\[11\]](#_ftn_root_11)**{#par-i97299} ### **2.2 Strukturelles Defizit** {#tar-9} ****In struktureller Betrachtung lag das Defizit in allen Ländern (jeweils einschließlich Gemeinden) niedriger als unbereinigt. Die Spannweite zwischen den Ländern war erheblich geringer** **(**[**Tabelle****5** **.2, Ziffer****6**,**im Tabellenanhang**](#par-e2au3i)**).** Im Durchschnitt[\[12\]](#_ftn_root_12) über alle Länder ergab sich ein strukturelles Pro-Kopf-Defizit von 270 €. Hamburg verzeichnete auch das höchste diesbezügliche Defizit (890 €), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Am niedrigsten lag das strukturelle Defizit in Thüringen, Berlin, Bayern und Sachsen (jeweils unter 50 € pro Kopf).**{#par-o58u87} {#par-a1a6o5} **![Finanzierungssalden der einzelnen Länder (einschließlich Gemeinden) im Jahr 2025](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012170/8e37f3a97a9ff1e209decec6beb990fe/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-4-vo2x0048-data.svg)**
****Die Streuung der strukturellen Salden ist dabei gegenüber der Vor-Corona-Zeit angestiegen.**In der Vorlaufphase der neuen Schuldenbremse waren die strukturellen Ergebnisse[\[13\]](#_ftn_root_13) für alle Länder 2018 und 2019 positiv, und die Streuung war begrenzt. Zuletzt dominierten dagegen negative strukturelle Salden, und die Ergebnisse streuten breiter (Schaubild 5.5). Die Sanierungshilfeländer Bremen und Saarland erzielten dabei 2025 überdurchschnittliche Ergebnisse -- allerdings nur dank der umfangreichen Sanierungshilfen des Bundes.**{#par-io4392} {#par-oio8e9} **![Struktureller Saldo der Länder (einschließlich Gemeinden)](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012178/69e1e0370319dc1a104eee7622e7332c/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-5-vo2x0151-data.svg)**
### **2.3 Einnahmen [\[14\]](#_ftn_root_14)** {#tar-10} ****Die steuerlichen Pro-Kopf-Einnahmen der Länder (einschließlich Gemeinden) sind weiterhin sehr unterschiedlich.** [\[15\]](#_ftn_root_15) Die Spannweite betrug allein unter den Flächenländern[\[16\]](#_ftn_root_16) annähernd 900 €. So übertraf der Höchstwert von Hessen (6900 €) die Tiefstwerte von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern um 14 % ([Tabelle5.2, Ziffer19, im Tabellenanhang](#par-e2au3i)). Diese Werte sind bereits einschließlich der Wirkungen des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs. Dabei trat Hessen über 600 € pro Kopf ab, und Mecklenburg-Vorpommern erhielt über 1 500 € pro Kopf (einschließlich aller Bundesergänzungszuweisungen). Der Finanzausgleich belässt allerdings gewisse Unterschiede und berücksichtigt die Steuereinnahmen der kommunalen Ebene nur unvollständig. Außerdem galten in Hessen höhere Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuer, was überschlägig eine Differenz von 100 € pro Kopf bei den steuerlichen Einnahmen erklärt.[\[17\]](#_ftn_root_17)**{#par-oo9o8i} ### **2.4 Schulden und Zinslasten** {#tar-11} ****Die Schulden von Ländern und Gemeinden lagen bundesweit bei 890 Mrd € (rund 10****7** **00 € pro Kopf).** **Die Schuldenstände pro Kopf unterscheiden sich weiterhin sehr stark zwischen den Ländern (einschließlich ihrer Gemeinden).** Den weitaus höchsten Pro-Kopf-Wert hatte Bremen mit 40*6* 00 €, gefolgt von Hamburg mit 22300€ und dem Saarland mit 20 100 € ([Tabelle 5.2, Ziffer 23, im Tabellenanhang](#par-e2au3i)).[\[18\]](#_ftn_root_18) Die niedrigsten Werte meldeten Sachsen und Bayern (3 400 € beziehungsweise 3 500 €, jeweils pro Kopf). Pro Kopf stiegen die Schulden 2025 besonders stark in Bremen (+ 3 900 €). Mit großem Abstand folgten Hamburg (+ 2 100 €) und Sachsen-Anhalt (+ 1 100 €). Bremen hatte zwar nur ein unterdurchschnittliches Defizit. Der Schuldenstand stieg aber erheblich stärker, weil sich der Marktwert seiner umfangreichen Zinssicherungsgeschäfte deutlich erhöhte.[\[19\]](#_ftn_root_19)**{#par-ou3933} {#par-uo92eo} **![Schulden der einzelnen Länder](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012172/88913d085fc654b9920d49901c530043/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-6-vo2x0049-data.svg)**
****Die Durchschnittsverzinsung der Schulden von Ländern und Gemeinden nahm bundesweit gegenüber dem Vorjahr zu, ist aber weiter moderat.** Sie stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 2,0 % ([Tabellen 5.2 und 5.3, jeweils Ziffer 24, im Tabellenanhang](#par-e2au3i)). Insgesamt liegt die Durchschnittsverzinsung damit weiter erheblich unter den aktuellen Finanzierungskonditionen. Die ungünstigeren Konditionen werden sich im Zeitverlauf zunehmend in einer höheren Durchschnittsverzinsung niederschlagen. Damit werden insbesondere die hoch verschuldeten Länder und Gemeinden über die Zinsausgaben stärker unter Druck geraten, soweit sie sich nicht über Derivate abgesichert haben.**{#par-a3i5oi} ****Die Spannweite der** **Durchschnittsverzinsungen der Länder****nahm ab.** Sie betrug gut 1,1 Prozentpunkte und lag damit spürbar niedriger als im Vorjahr (1,4 Prozentpunkte). Bei ähnlichen Konditionen am Kapitalmarkt erklären sich diese Unterschiede durch abweichende Verschuldungsstrukturen (Zeitpunkt der Kreditaufnahme, Zinsbindungsfristen, Zinsabsicherungsgeschäfte). Die höchste Durchschnittsverzinsung errechnete sich 2025 für Hessen. Mit 2,6 % lag sie auch um 0,3 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Dies ist unter anderem auf eine besonders umfangreiche Bruttokreditaufnahme (also einschließlich Refinanzierungen) des Landeshaushalts im Jahr 2024 von über 10 Mrd € (etwa ein Sechstel der Gesamtschulden von Land und Gemeinden) mit einer marktüblichen durchschnittlichen Verzinsung von über 2,6 % zurückzuführen. Entsprechend höhere Zinsausgaben fielen im Folgejahr an. Im Jahr 2024 hatte noch Bremen den höchsten Wert unter allen Ländern ausgewiesen. Im Jahr 2025 sank die Durchschnittsverzinsung dort besonders stark (um 0,5 Prozentpunkte). Nach dem Haushaltsplan des Landes dürften dafür rückläufige Disagien und geringere laufende Zahlungen im Rahmen von Derivaten zur Zinssicherung zentral gewesen sein. Die niedrigsten Durchschnittszinsen errechneten sich für Thüringen (unverändert 1,5 %).**{#par-u33e5a} ****Die Netto-Zinslasten,** **das heißt****die Differenz aus Zinsausgaben und Zinseinnahmen** **,**[\[20\]](#_ftn_root_20)**stiegen spürbar in** **elf****Ländern** . Den Schulden der Länder stehen teils auch umfangreiche Finanzvermögen gegenüber. Durch den Blick auf die Netto-Zinslasten werden die daraus resultierenden Zinseinnahmen berücksichtigt. Den größten Anstieg der Netto-Zinslasten gab es in Berlin (+ 80 € pro Kopf, [Tabelle 5.3, Ziffer7, im Tabellenanhang](#par-e2au3i)). In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein blieben die Netto-Zinslasten weitestgehend konstant. In Hamburg (- 20 €) und Bremen (- 170 €, offenbar nicht zuletzt infolge von Zinssicherungsgeschäften[\[21\]](#_ftn_root_21)) sanken sie. Bremen verzeichnete weiterhin die mit Abstand höchsten Netto-Zinslasten pro Kopf (610 €), gefolgt vom Saarland (300 €). Die beiden Länder erhalten jährlich Sanierungshilfen des Bundes von jeweils 400 Mio €. Diese führen dazu, dass die Zusatzzinslast aus der überdurchschnittlichen Verschuldung deutlich mehr als ausgeglichen wird (Schaubild 5.7).**{#par-a46o55} {#par-eia366} **![Zinsbelastung der einzelnen Länder (einschließlich Gemeinden) im Jahr 2025](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012174/b80ac665ca8eff93a63fff508c84e27f/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-7-vo2x0050-data.svg)**
**3 Schuldenbremsen der Länder: neuer Kreditspielraum nur teilweise genutzt** {#tar-12} --------------------------------------------------------------------------------------- **In Kapitel 3 liegt der Fokus auf den Länderfinanzen im engen Sinne: Gemeinden der Flächenländer sind ausgeklammert.**{#par-o6ua81} ### **3.1 Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse** {#tar-13} ****Die Länder insgesamt wiesen per saldo für 2025 im Rahmen ihrer Schuldenbremsen eine Nettokreditaufnahme**()**von 6 Mrd € aus.** Damit finanzierten sie ihr Gesamtdefizit 2025 von 9 Mrd € ([Kapitel 1.1](#1.1-Unbereinigtes-Defizit-insgesamt)) größtenteils über im Rahmen der Schuldenbremse. Daneben griffen sie auf verschiedene Rücklagen zurück.[\[22\]](#_ftn_root_22) Zudem nahmen sie in Extrahaushalten außerhalb der Schuldenbremse Kredite auf.**{#par-u88653} ****Die strukturelle****im Rahmen ihrer Schuldenbremsen gaben die Länder mit 4 Mrd € an. Sie schöpften damit den neuen Kreditspielraum von 15 Mrd € (0,35 % des**)**bei Weitem nicht aus.** Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen verzichteten vollständig darauf, den neuen Spielraum in Anspruch zu nehmen. Schleswig-Holstein nutzte die strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit nicht zur Finanzierung von Ausgaben, sondern um den Saldo auf dem Kontrollkonto zurückzuführen. Dort hatte es die für nichtig erklärte notlagenbezogene Kreditaufnahme des Jahres 2024 verbucht.[\[23\]](#_ftn_root_23) Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Rheinland-Pfalz mobilisierten größere Rücklagen, um ihre landesspezifischen Kreditgrenzen einzuhalten. Für ihre Haushalte wenden sie dabei engere Obergrenzen an, als es die reformierte Schuldenbremse des Grundgesetzes vorgibt. Brandenburg, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt nutzten den bundesrechtlich erweiterten Kreditspielraum. Hessen schöpfte den Spielraum aus. Zusätzlich weist Hessen eine höhere von gut ½ Mrd € aus, um eine Rücklage als Vorsorge für anstehende zeitverzögerte Abführungen im Finanzkraftausgleich aus den Steuermehreinnahmen 2025 zu bilden. Um die konjunkturellen Einflüsse vollständig auf dem Konjunkturausgleichskonto abzubilden, wäre es folgerichtig, die zeitverzögerten Abführungen im Finanzkraftausgleich dort als negative Konjunkturkomponente im Vollzug des Haushalts 2026 abzurechnen. Sachsen-Anhalt schöpfte den ausgeweiteten Kreditspielraum von fast ½ Mrd € aus.[\[24\]](#_ftn_root_24) Zusätzlich nahm das Land Notlagenkredite von fast ½ Mrd € auf, mit denen es Ausgaben im Sondervermögen Corona tätigte. Das Saarland stellte ebenfalls eine Notlage fest und konnte so auf Notlagenkredite für seinen Transformationsfonds zurückgreifen. Insgesamt ging der Bestand noch zu tilgender Notlagenkredite aber deutlich zurück. Hintergrund war letztlich eine Vereinbarung zur Eingrenzung der Ausgaben des Transformationsfonds, die das Land aus Notlagenkrediten finanzieren darf. Die für die Sanierungshilfen des Bundes maßgebliche Kreditaufnahme seines Landeshaushalts begrenzte das Saarland, indem es dessen Zuführungen an das Landesamt für Soziales stark verringerte und Letzteres zurückgelegte Mittel aus Vorjahren einsetzte.[\[25\]](#_ftn_root_25) Hamburg hielt die Vorgaben seiner Schuldenbremse zwar deutlich ein und konnte die allgemeine Rücklage damit als Vorsorge für erwartete Haushaltsanspannungen weiter aufstocken. Gleichzeitig entstanden jedoch hohe Defizite in Extrahaushalten außerhalb der Schuldenbremse (fast 2½ Mrd €), die teilweise über außerhalb der Schuldenbremse finanziert wurden. Zudem wäre die strukturelle innerhalb der Schuldenbremse bei der sonst üblichen kameralistischen Betrachtung von Einnahmen und Ausgaben um etwa 1 Mrd € höher ausgefallen als zulässig. Offenbar nutzt Hamburg bei seiner Rechnungslegung insbesondere Möglichkeiten zur Ergebnisverbesserung beziehungsweise Haushaltsentlastung, indem es weniger Ausgaben- und Kreditermächtigungen in Folgejahre überträgt als es aus Vorjahren übernommen hat. Solche Maßnahmen entlasten aber nur vorübergehend. Daher ist eine umsichtige Haushaltspolitik besonders wichtig.**{#par-ao4169} ****Gemäß den Länderangaben fielen Belastungen von jeweils rund 2 Mrd € aus Konjunktureffekten und für den Erwerb von Finanzvermögen an.**[\[26\]](#_ftn_root_26)Diese reflektieren sich nicht vollständig in der eingangs genannten . Konjunkturlasten etwa lassen sich auch durch Entnahmen aus Konjunkturrücklagen ausgleichen. Auch kann Finanzvermögen ohne Kreditaufnahme erworben werden. Die Konjunkturlast in der Abrechnung der Schuldenbremsen war aber ohnehin vergleichsweise gering, weil einige Länder gar keine Konjunkturlast ansetzten oder unerwartete Mehreinnahmen gegenrechneten (vgl. ausführlicher: Exkurs „Konjunkturbereinigung: Einzelne Verfahrensanpassungen und weiter stark unterschiedliche Konjunktureffekte je nach Land").[\[27\]](#_ftn_root_27)**{#par-a91114} ****Die Länder haben auch Extrahaushalte, die außerhalb der Schuldenbremse Kredite aufnehmen.** Deren ist in den vorstehenden Angaben zu den Schuldenbremsen nicht enthalten. Eine bundesweite Statistik, die solche Einheiten transparent abbildet, gibt es nicht.**{#par-i53619} **Konjunkturbereinigung: Einzelne Verfahrensanpassungen und weiter stark unterschiedliche Konjunktureffekte je nach Land [\[1\]](#_ftn_4d668bca_1)** {#tar-14} -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ****Brandenburg und Thüringen haben ihre Konjunkturbereinigungs-Verfahren 2025 angepasst.**[\[2\]](#_ftn_4d668bca_2)Beide Länder können künftig eine kommunale Konjunkturkomponente berücksichtigen. Dies ist allerdings nur nachvollziehbar, soweit sie die entsprechenden konjunkturbedingten Belastungen auf der kommunalen Ebene auch mit Landesmitteln ausgleichen. Thüringen folgt künftig bei der Haushaltsaufstellung im Grundsatz dem Bundesverfahren anstelle des bisherigen restriktiven Steuerniveauverfahrens. Im Ergebnis hätte sich 2025 ein konjunkturbedingter Kreditspielraum von 270 Mio € ergeben, den Thüringen aber nicht ansetzte. Brandenburg berücksichtigt nun nicht allein die letzte Potenzialschätzung, sondern die Schätzungen aus den zehn Vorjahren. Damit fließen Schätzungen des Potenzials aus Jahren vor der Coronavirus-Pandemie und der Energiepreiskrise ein. Dadurch werden die errechneten konjunkturellen Belastungen am aktuellen Rand größer und damit auch die Kreditspielräume.[\[3\]](#_ftn_4d668bca_3) Dementsprechend veranschlagte Brandenburg in seinem Haushalt für 2025 eine Ex-ante-Konjunkturlast von 950 Mio € gegenüber 370 Mio € nach dem alten Verfahren.[\[4\]](#_ftn_4d668bca_4) Angesichts der günstigen Steuerentwicklung 2025 berücksichtigte das Land ex post aber nur eine Konjunkturlast von 250 Mio €.**{#par-u689ii} ****Sieben Länder rechneten für 2025 im Rahmen ihrer Schuldenbremse konjunkturelle Belastungen ab. In vier Ländern standen meist kleinere Entlastungen zu Buche.** Die Länderverfahren sind weiterhin sehr unterschiedlich, und die Ergebnisse streuen stark. Die meisten Verfahren stufen auch unerwartete Steuerentwicklungen im Abrechnungsjahr als konjunkturell ein (bei teils unterschiedlichen Bezugszeitpunkten für das erwartete Aufkommen). Im Jahr 2025 war nicht zuletzt ein unerwarteter großer Erbschaftsteuerfall in Bayern bei solchen Verfahren bedeutsam: Er sorgte über den Finanzkraftausgleich für günstigere Konjunktureffekte. In Hessen führte dies zusammen mit sehr günstigen Steuerergebnissen dazu, dass das Land einen spürbar entlastenden Konjunktureffekt (100 € pro Kopf) auswies. Der Großteil davon war bei der nachlaufenden Abrechnung des Finanzkraftausgleichs Anfang 2026 an die anderen Länder abzutreten. In vielen anderen Ländern blieben die angerechneten Konjunktureinflüsse aber negativ. Die höchste konjunkturelle Belastung brachte Bremen zum Ansatz (340 € pro Kopf). Dies beruht größtenteils darauf, dass das bremische Steueraufkommen im Vergleich zur maßgeblichen Schätzung des Frühjahrs 2024 deutlich geringer ausfiel.[\[5\]](#_ftn_4d668bca_5) Bayern wendet weiterhin keine Konjunkturbereinigung an. Daneben wiesen auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit ihren Steuerniveauverfahren keine Konjunktureffekte aus. Auch Thüringen brachte keine Konjunkturlast zum Ansatz (siehe oben).**{#par-o89eaa} ****Die deutlichen Unterschiede bei den Konjunktureffekten sind auffällig. Denn die konjunkturelle Entwicklung verläuft meist ähnlich, und der Finanzkraftausgleich begrenzt verbleibende Unterschiede im Regelfall**. Die tatsächlichen strukturellen Kreditspielräume im Rahmen der Schuldenbremsen fallen wegen Eigenarten der Konjunkturbereinigungsverfahren in einzelnen Ländern und in einzelnen Jahren sehr unterschiedlich aus. Dies ist ökonomisch nicht überzeugend. Außerdem führen die vielfältigen Verfahren und wiederholte Änderungen dazu, dass die Entwicklungen hinsichtlich der Schuldenbremsen nur sehr schwer nachzuvollziehen sind. Ein einheitlicher transparenter Ansatz der Länder für die Konjunkturbereinigung und die Schuldenbremse insgesamt ist weiterhin sehr wünschenswert. Einzelne Länder können ihre Verfahren dann auch nicht gezielt umstellen, um Konsolidierungsanstrengungen in ihrem Haushalt aufzuschieben.**{#par-a12a62} 1. **{#_ftn_4d668bca_1} Vgl. zu unterschiedlichen Ansätzen zur Konjunkturbereinigung bei den Ländern ausführlicher: Deutsche Bundesbank (2017, 2025).** 2. **{#_ftn_4d668bca_2} Vgl. dazu: Krönert (2026) sowie Schirwitz (2026).** 3. **{#_ftn_4d668bca_3} Die Deutsche Bundesbank (2022) empfiehlt ein Verfahren zur Konjunkturbereinigung, das Revisionen der konjunkturbereinigten Steuereinnahmen der drei Vorjahre über eine „Fehlerkomponente" zusätzlich berücksichtigt. Die Haushaltspolitik erhält dadurch mehr Anpassungszeit bei Revisionen der erwarteten Wirtschaftsentwicklung und Schätzfehlern bei den Steuern. Thüringens neues Verfahren greift das im Wesentlichen auf. Der Ansatz Brandenburgs geht allerdings weit darüber hinaus.** 4. **{#_ftn_4d668bca_4} Dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg liegt eine abstrakte Normenkontrollklage vor. Zu klären ist insbesondere, ob das Landesverfahren gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben wie etwa das Symmetriegebot bei der Konjunkturbereinigung verstößt. Einen Antrag zum Aussetzen des Haushaltsvollzugs (VfGBbg 11/25 ) wies das Gericht zurück. Das Hauptverfahren steht noch aus. Vgl.: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (2025).** 5. **{#_ftn_4d668bca_5} Wichtig dafür war ein Rückgang des Gewerbesteueraufkommens. Dieser Effekt bei den Gemeindesteuern schlägt sich erst im Finanzkraftausgleich für das Folgejahr nieder. Soweit er bei der maßgeblichen Steuerschätzung für die Haushaltsaufstellung 2026 schon bekannt war, stärkt die nachlaufende Ausgleichszahlung im Finanzkraftausgleich (über die dann maßgebliche geringer angesetzte Gemeindefinanzkraft Bremens 2025) das strukturelle Steueraufkommen Bremens. Ein Ausgleich des negativen Konjunktureffekts über den Finanzkraftausgleich wäre dann nicht mehr angelegt.** ### **3.2 Notlagenkredite** {#tar-15} ****Die Länder tilgten 2025 per saldo Notlagenkredite von 4 Mrd €, größtenteils indem sie Reserven einsetzten.****Ende****2025** **verblieben damit****noch Notlagenkredite von** **56****Mrd** **€.** Die Länder hatten die Notlagenkredite insbesondere im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie aufgenommen. Alle Länder konnten ihre Tilgungsverpflichtungen im vergangenen Jahr erfüllen. Der neue strukturelle ‑Spielraum (0,35 % des ) erleichtert dies, weil die Länder daraus auch Notlagenkredite tilgen können.[\[28\]](#_ftn_root_28) Notlagenkredite können darüber hinaus aus Reserven getilgt werden. Die Reserven resultieren zumeist daraus, dass die Mittel aus vergangenen Kreditaufnahmen nicht verbraucht wurden oder Kreditermächtigungen an anderer Stelle noch zur Verfügung stehen. Die Tilgung der Notlagenkredite führt im letztgenannten Fall wie auch bei der Verrechnung mit dem neuen strukturellen Kreditspielraum nicht dazu, dass der Schuldenstand eines Landes in der Finanzstatistik sinkt. Tilgungen von Notlagenkrediten aus Reserven gab es insbesondere in Nordrhein-Westfalen (2 Mrd €). Im Saarland schlug eine Vereinbarung zur Begrenzung der Notlagenkredite seines Transformationsfonds entlastend zu Buche (fast 1 Mrd €).**{#par-e58957} {#par-i8e59i} **![Ausstehende Tilgungslast aus Notlagenkrediten](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012184/8f08e11cec398fec796060a5b8d3f736/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-8-vo2x0156-data.svg)**
### **3.3 Reserven [\[29\]](#_ftn_root_29)** {#tar-16} ****Die Länder verfügen offenbar weiterhin über umfangreiche Reserven. Diese können sie grundsätzlich einsetzen, um die Schuldenbremse einzuhalten oder um Notlagenkredite zu tilgen****.** Soweit spezielle landesseitige Vorgaben zur Verwendung der Reserven bestehen, kann der jeweilige Landesgesetzgeber diese bei besonderem Bedarf aufheben. Vertragliche Mittelbindungen sind nicht bekannt. Umfassende Übersichten zu den Länderreserven liegen nicht vor. Aus der Bundesbank-Umfrage ergaben sich zum Jahresende 2025 mit rund 130 Mrd € (knapp 1 600 € pro Kopf) moderat geringere Bestände als Ende 2024.[\[30\]](#_ftn_root_30)**{#par-eu3e1e} ****Gut die Hälfte der Reserven machen Rücklagen zur Vorsorge für künftige Pensionslasten aus.** **Diese waren gegenüber 2024 zwar insgesamt gestiegen, einzelne Länder entlasteten ihren Kernhaushalt jedoch durch geringere (Netto-)Zuführungen.** Dies galt etwa für Baden-Württemberg.[\[31\]](#_ftn_root_31) Die Bestände pro Kopf der Bevölkerung unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern. Sachsen etwa weist weiterhin sehr hohe und steigende Pensionsreserven auf. Dagegen sind die Pensionsreserven im Saarland inzwischen weitgehend aufgebraucht. Auch Bremen greift mittlerweile spürbar auf seine Pensionsreserven zurück. Es kann so die Auflagen für die Sanierungshilfen leichter einhalten. Beide Länder werden künftig aber mit erheblichen Pensionslasten konfrontiert sein, die eigentlich mit den Reserven gedämpft werden sollten.**{#par-oi473i} ****Auch bei den Rücklagen für allgemeine Zwecke bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern. In einigen Ländern sind sie bereits aufgebraucht.** Bundesweit bestanden Ende 2025 allgemeine Reserven von rund 33 Mrd € (knapp 400 € pro Kopf). Hamburg und Bayern stockten ihre bereits hohen allgemeinen Rücklagen weiter deutlich auf. Dagegen gingen Pro-Kopf-Bestände insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen stark zurück und lagen Ende 2025 bei 550 € beziehungsweise 240 €. Auch in Brandenburg sanken die Bestände weiter.[\[32\]](#_ftn_root_32) Würden die drei Länder zukünftig ihre allgemeinen Rücklagen in gleichem Umfang wie 2025 einsetzen, wären sie rechnerisch vor Ende 2027 aufgebraucht. Schleswig-Holstein, das Saarland, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen verfügten bereits 2025 nicht mehr über nennenswerte allgemeine Rücklagen. Alle Länder verfügen aber noch über andere Reserven, auf die sie bedarfsweise zurückgreifen können.**{#par-u143e8} **4 Herausforderungen: Gemeindefinanzen sanieren, Infrastrukturausgaben erhöhen** {#tar-17} ------------------------------------------------------------------------------------------- ### **4.1 Solide Gemeindefinanzen als Länderaufgabe** {#tar-18} ****Die Gemeindefinanzen sind insgesamt in einem schlechten Zustand, und kommunale Eigenanstrengungen dürften für eine durchgreifende Verbesserung kaum ausreichen.**Die sehr hohen Defizite der Kommunalhaushalte bei niedrigen Nettoinvestitionen und steigenden Kassenkrediten deuten insgesamt auf stark angespannte kommunale Budgets.[\[33\]](#_ftn_root_33) Zunächst sind die Kommunen selbst gefordert, ihre Haushalte zu sanieren. Die Länder können diese Eigenanstrengungen über ihre Haushaltsaufsicht durchsetzen. Da die Defizite sehr hoch sind und viele Kommunen schon über mehrere Jahre größere Eigenanstrengungen nachweisen mussten, können Eigenanstrengungen wohl nur ein Baustein eines deutlich größeren Pakets sein.**{#par-a45e94} ****Gemäß den Landesverfassungen sind die Länder gefordert, eine angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Einige Länder haben offenbar vor, ihre Mittelzuweisungen diskretionär auszuweiten.** Gemäß der Bundesbank-Umfrage sehen sie für 2026 in etlichen Fällen zusätzliche Mittel vor (siehe für einzelne Länder Exkurs „Ausgewählte Ländermaßnahmen, um Gemeinden zusätzlich zu entlasten"). Zusätzliche Spielräume zur Unterstützung von Gemeinden dürften insgesamt noch vorhanden sein: Zahlreiche Länder schöpften die (im letzten Jahr erweiterten) Kreditspielräume der Schuldenbremse im Jahr 2025 bei Weitem nicht aus. Auch im laufenden Jahr verbleiben offenbar noch einige Spielräume.**{#par-o82eio} ****Die Länder könnten die Kommunen zudem bei Umfang und Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben entlasten.** So können sie prüfen, inwieweit sie ihren Gemeinden Aufgaben abnehmen oder bei diesen zumindest helfen können. Beispielsweise könnten sie die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen unterstützen. Dabei kann auch ein bundesweit abgestimmter Ansatz sinnvoll sein (etwa für einen leichteren Datenaustausch, für überörtlich einsetzbare Expertise des Personals und für einheitlich hohe Standards bei der ‑Sicherheit).**{#par-o6u281} ****Wie in der Vergangenheit auf höhere Bundesmittel für die kommunalen Haushalte zu setzen, scheint wenig erfolgversprechend.** Neben der klaren Aufgabenzuordnung auf die Länder spricht auch die Finanzlage des Bundes dagegen. In der aktuellen Finanzplanung bis 2030 steigt das Bundesdefizit außerordentlich stark an. Zusätzlich bestehen darin ab 2028 noch umfangreiche und zügig wachsende offene Handlungsbedarfe.**{#par-u4e615} **Ausgewählte Ländermaßnahmen, um Gemeinden zusätzlich zu entlasten** {#tar-19} ------------------------------------------------------------------------------- ****2025 starteten nur wenige Länder Sonderprogramme, um ihre Gemeinden zu unterstützen.** Hessen legte -- gestützt auf den neuen strukturellen Verschuldungsspielraum -- Ende 2025 ein Sofortprogramm von 300 Mio € auf. Damit verringerte Hessen das landesweite kommunale Defizit gemäß Kassenstatistik zwar nur um knapp ein Zehntel. Das doppische Ergebnis verbesserte sich hingegen um immerhin ein Fünftel. Die Zahl der Kommunen mit Kassenkrediten stieg gleichwohl deutlich. Allerdings wiesen damit weiterhin 87 % der hessischen Kommunen keine überjährigen Kassenkredite auf.[\[1\]](#_ftn_4107a1d5_1) Nordrhein-Westfalen, dessen Gemeinden besonders umfangreiche Schulden als Kassenkredite aufgenommen haben, stellt seit 2025 jährlich 250 Mio € bereit, um kommunale Altschulden zu bedienen. Der Plan des Landes, in diesem Rahmen Kassenkredite von insgesamt 9 Mrd € von besonders hoch verschuldeten Kommunen zu übernehmen, ist inzwischen weitestgehend umgesetzt. Die Übernahme entsprach etwa der Hälfte der bis 2023 aufgelaufenen Bestände. Baden-Württemberg zog nicht nur Zahlungen von etwa 2 Mrd € unterjährig vor, sondern zahlte auch in einem ersten Schritt ½ Mrd € zusätzlich. Gleichwohl stiegen in Baden-Württemberg die kommunalen Kassenkreditbestände Ende 2025 gegenüber dem Vorjahresultimo um gut ½ Mrd €, allerdings ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau.**{#par-e977iu} ****Für 2026 sind gemäß Bundesbank-Umfrage zusätzliche Entlastungen geplant.** Sieben Länder gaben an, Zahlungen an ihre Kommunen über den ohnehin angelegten Zuwachs hinaus auszuweiten. Fünf dieser Länder erhöhten ihre Zahlungen im Kommunalen Finanzausgleich () um insgesamt 2 Mrd €.[\[2\]](#_ftn_4107a1d5_2) Das Saarland arbeitet aktuell an einer Reform seines . Sechs dieser Länder weiten an anderer Stelle Zuweisungen und Erstattungen an Kommunen diskretionär aus. Klar bezifferbar für 2026 sind hierbei Zahlungen von 3 Mrd €. Nordrhein-Westfalen plant für 2027, den Anteil der Steuereinnahmen des Landes für den um ½ Prozentpunkt auf 23½ % zu erhöhen.[\[3\]](#_ftn_4107a1d5_3) Zuvor war dieser Anteil über viele Jahre unverändert. Überschlägig bringt die Erhöhung den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Entlastung von gut 3 % ihres Defizits aus 2025.**{#par-o25438} ****Dabei scheint die Höhe zusätzlicher Hilfen der Länder für ihre Gemeinden im laufenden Jahr nicht vorrangig mit der Höhe ihrer Vorjahresdefizite zusammenzuhängen.** Ein einfacher Vergleich zeigt keinen systematischen Zusammenhang zwischen den Pro-Kopf-Defiziten der Gemeinden 2025 und den zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen der Länder 2026.**{#par-a13347} 1. **{#_ftn_4107a1d5_1} Vgl.: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (2026), S. 891.** 2. **{#_ftn_4107a1d5_2} In der vertikalen Komponente des stellt ein Land Mittel zur Verfügung, damit die Finanzausstattung seiner Kommunen aufgabengerecht ist. Da die Länder ihren Kommunen unterschiedlich weitgehend Aufgaben übertragen haben, unterscheiden sich die im vertikalen gezahlten Beträge pro Kopf von Land zu Land. Innerhalb eines Landes sind die Zuweisungen pro Kopf nach der Steuerkraft (das heißt bei standardisierten Hebesätzen von Gewerbe- und Grundsteuer) gestaffelt. Besonders steuerstarke (abundante) Gemeinden erhalten nichts aus diesem Topf. Daneben kann ein Land auch Gemeindesteuereinnahmen von Gemeinden mit hoher Steuerkraft zu Gemeinden mit niedriger Steuerkraft umverteilen.** 3. **{#_ftn_4107a1d5_3} Vgl. dazu das Eckpunktedokument: Landtag von Nordrhein-Westfalen (2026). Grundlage für die Anhebung sind mehrjährige Haushaltsvergleiche auf Ebene des Landes einerseits und der Gemeinden andererseits. Die Indikatoren waren bei der Prüfung für 2026 noch nicht auffällig.** ****Ein Reformvorschlag der Bundesbank zielt darauf ab, dass die Länder kommunalen Haushaltsschieflagen frühzeitig begegnen**.[\[34\]](#_ftn_root_34) Offenbar sind zuletzt neue kommunale Haushaltsschieflagen entstanden, und die meisten Länder haben nicht zeitnah mit ihren Stellschrauben gegengesteuert. Solche Entwicklungen sprechen dafür, die Länderverantwortung für die Kommunalfinanzen besser zu verankern. Dazu schlägt die Bundesbank vor, dass Kommunen Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Jahresende hinaus nur noch bei ihrem Land aufnehmen dürfen. Wenn das Land Kredite an seine Kommunen mit eigenen Kreditaufnahmen refinanziert, sollte es diese auf den eigenen Kreditspielraum im Rahmen seiner Schuldenbremse anrechnen müssen. Damit entfällt der Anreiz, die Lösung der kommunalen Probleme in künftige Legislaturperioden zu verschieben. Schieflagen der Kommunen wirken dann nämlich direkt auf den Landeshaushalt.**{#par-a9uo1i} ****Darüber hinaus ist eine weitere Reform der Kommunalfinanzen empfehlenswert. Diese sollte die Einnahmen der Gemeinden verstetigen und helfen, Gemeindedefizite zu begrenzen.**[\[35\]](#_ftn_root_35) Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer und die Länderzuweisungen sind für die Kommunalfinanzen von großer Bedeutung und schwanken teils stark. Stetigere Einnahmen würden den Kommunen helfen, ihre Ausgabenspielräume besser abzuschätzen und ihre Vorhaben darauf abzustimmen. Dazu könnten sich die Länderzahlungen im kommunalen Finanzausgleich am Trend der Steuerentwicklung anlehnen und diesbezügliche Revisionen nur zeitlich gestreckt korrigieren. Dies würde auch besser dem verbreiteten Ansatz gerecht, die Konjunkturkomponente eines Landes nicht um die weitergeleiteten Mittel im kommunalen Finanzausgleich zu kürzen. Aktuell orientieren sich diese Zahlungen zumeist an der geschätzten Steuerentwicklung. Hinzu kommt eine Abrechnung für Schätzfehler aus dem letzten abgerechneten Vorjahr. Ergänzend erscheint es ratsam, stärker auf Zuweisungen umzustellen, die sich eng an aktuellen Bedarfen solide wirtschaftender Gemeinden für die übertragenen Aufgaben orientieren. Dies sollte auch helfen, die Gemeindedefizite zu verringern.**{#par-a4796u} ### **4.2 Bundesmittel für zusätzliche Infrastrukturausgaben nutzen** {#tar-20} ****Das Grundgesetz sichert den Ländern und Kommunen 100 Mrd € aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen****für Investitionen in ihre Infrastruktur zu.** Dies wurde bei der Grundgesetzänderung im März 2025 vereinbart. Jährliche Abrufgrenzen bestehen nicht. Auch ist nicht verankert, dass mit diesem Teil des Sondervermögens tatsächlich zusätzliche Investitionen gegenüber einem geeigneten Referenzjahr zu finanzieren sind.**{#par-e92914} ****Bisher flossen noch kaum Mittel aus dem Sondervermögen****ab. Für 2026 insgesamt gaben die Länder in der Bundesbank-Umfrage aber hohe Abrufe an.**2025 riefen die Länder keine Gelder ab, und sie planen offenbar nur begrenzte nachträgliche Abrufe für Investitionen aus 2025. In der ersten Jahreshälfte 2026 floss lediglich ½ Mrd € ab. Für 2026 insgesamt meldeten die Länder aber geplante Mittelabrufe von 8½ Mrd €, wobei der überwiegende Teil auf Bayern entfällt. Vom Gesamtbetrag sind rund zwei Drittel für die Kommunen geplant. Einerseits könnten die Länder insgesamt noch deutlich mehr Mittel abrufen. Denn einige Länder machten keine Angaben -- darunter die bevölkerungsreichen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Andererseits könnten die Länder wie bei früheren Bundeshilfen weniger abrufen als eingeplant. Zum Beispiel könnten die Angaben für die Gemeindeabrufe Puffer enthalten, und Investitionen könnten sich verzögern.**{#par-u1u1uo} ****Die regionale und örtliche Infrastruktur dürfte sich allerdings nur verbessern lassen, indem****Länder und Kommunen ihre Mittel aus dem Sondervermögen** **zusätzlich investieren** ***.*** Angesichts der Haushaltsprobleme und der politisch häufig schwierigen Konsolidierung ist jedoch zu erwarten, dass sie mit einem guten Teil der Mittel Haushaltslöcher stopfen. Da die Mittel begrenzt sind, können sie die Haushaltslücken jedoch ohnehin allenfalls übergangsweise schließen. Die strukturellen Defizite der Kommunen sollten daher von vorneherein mit finanziell nachhaltigen Maßnahmen abgebaut werden. Und Länder und Gemeinden sollten die Mittel aus dem Sondervermögen für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen nutzen, welche die identifizierten Schwächen in der Infrastruktur tatsächlich beheben.**{#par-a5684e} **Anhang: Eingliederungshilfe und Gemeindefinanzen** {#tar-21} -------------------------------------------------------------- ### **Länderübergreifende Betrachtung** {#tar-22} ****Steigende Sozialausgaben belasten die Gemeindefinanzen zunehmend, darunter nicht zuletzt die Eingliederungshilfe.** Die Sozialausgaben der Gemeinden der Flächenländer erhöhten sich zwischen 2019 und 2025 von 61 Mrd € auf 90 Mrd € (ausweislich der Kassenstatistik). Das entspricht einem Zuwachs von jahresdurchschnittlich 6,8 % -- doppelt so viel wie das nominale ‑Wachstum. Hierzu trug auch die Eingliederungshilfe nach IX bei. Sie soll Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeit ermöglichen. Ausgaben für die Eingliederungshilfe machen inzwischen gut ein Viertel der kommunalen Sozialausgaben aus. Zugleich unterscheiden sich die Kosten zwischen den Ländern deutlich. Die Eingliederungshilfe verdeutlicht damit exemplarisch, dass der Ausgabendruck auf die Gemeinden zugenommen hat und dabei landesspezifische Unterschiede bestehen.**{#par-o34917} ****Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe wuchsen besonders dynamisch.** Für diese Ausgabenart liegen separate Angaben ab 2020 vor. Sie stieg zwischen 2020 und 2025 im Durchschnitt um 11 % pro Jahr. 2025 bezogen im gesamten Bundesgebiet rund eine Million Personen Eingliederungshilfe.**{#par-oie38e} {#par-aoea31} **![Sozialausgaben der Gemeinden der Flächenländer](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012180/06dac800b23fca1c53de47652a292fc6/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-9-vo2x0152-data.svg)**
****Zur hohen Ausgabendynamik bei der Eingliederungshilfe seit 2020 dürftenvornehmlich steigende Fallkosten beigetragen haben. Personalausgaben sind dabei besonders bedeutsam.** Etwa 80 % der Ausgaben der Eingliederungshilfe entfallen einer Schätzung zufolge auf Personalkosten.[\[36\]](#_ftn_root_36) Auch demografische Entwicklungen können zu den steigenden Ausgaben beitragen, etwa über eine höhere Lebenserwartung und systematisch höhere Leistungsbedarfe im Alter.[\[37\]](#_ftn_root_37) Gemäß der Eingliederungsstatistik, die auch reine Länderausgaben und die Stadtstaaten umfasst, stieg die Fallzahl zwischen 2020 und 2025 um gut 2 % pro Jahr. Die steigenden Ausgaben pro Person dürften neben Kostensteigerungen auch zumindest teilweise auf veränderte Leistungsumfänge zurückzuführen sein. Dabei dürfte auch die schrittweise Umsetzung des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes eine Rolle spielen.[\[38\]](#_ftn_root_38)**{#par-ei555e} ### **Verteilung der Ausgabenfinanzierung auf Länder und Gemeinden** {#tar-23} ****Die Gemeinden dürften den Großteil der Ausgaben für Eingliederungshilfe selbst tragen.** So deckten 2024 die Einnahmen der Gemeinden, die der Eingliederungshilfe unmittelbar zugeordnet sind, nur ein Viertel der entsprechenden Ausgaben.[\[39\]](#_ftn_root_39) Die Anteile der Kosten, die Länder dabei aufgabenspezifisch gemäß den gesetzlich geregelten Kostenträgerschaften übernehmen, sind sehr verschieden. Sie reichen von einer vollständigen Übernahme im Saarland, das selbst Träger der Eingliederungshilfe ist, bis zu einer fehlenden unmittelbaren Kostenbeteiligung in Hessen, wo ausschließlich kommunale Träger zuständig sind.[\[40\]](#_ftn_root_40) Allerdings sind diese Anteile vorsichtig zu interpretieren. Denn jedes Land kann statt einer höheren anteiligen Kostenübernahme auch zusätzliche allgemeine Deckungsmittel im Rahmen seines kommunalen Finanzausgleichs leisten. Einen spezifischen Teil des Finanzausgleichs der Eingliederungshilfe zuzuordnen, ist häufig nicht möglich. Mehr Transparenz über die Zahlungsströme wäre nötig, um die tatsächliche Nettobelastung der Gemeinden durch die Eingliederungshilfe abzuleiten.**{#par-ao1o51} ### **Länderweise Betrachtung** {#tar-24} ****Die länderweise zusammengefassten** **Bruttoausgaben für Eingliederungshilfe unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern.**Pro Kopf der Bevölkerung reichten sie in den Ländern (einschließlich Gemeinden) 2025 von 270 € in Sachsen bis 640 € in Bremen (Schaubild 5.10).[\[41\]](#_ftn_root_41) In Bremen liegen sie damit 140 % höher als in Sachsen.[\[42\]](#_ftn_root_42) Auch dieser Vergleich ist allerdings vorsichtig zu interpretieren. Denn die Länder ordnen einzelne Teilhabeleistungen zum Teil unterschiedlichen Leistungssystemen zu.[\[43\]](#_ftn_root_43)**{#par-e2121e} {#par-oui4u7} **![Ausgaben für Eingliederungshilfe der Länder (einschließlich Gemeinden) 2025](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/1012182/45386fcce367b741cc1f0a7a439252d5/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-10-vo2x0153a-data.svg)**
****Strukturelle Faktoren sowie unterschiedliche politische Entscheidungen und Präferenzen in den Ländern (innerhalb der bundesrechtlichen Leistungsansprüche) dürften die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe beträchtlich beeinflussen:****{#par-a47a16} * **Demografische Faktoren können die Fallzahlen beeinflussen. Ein Beispiel ist die Altersstruktur. Starke Unterschiede der Fallzahlen pro Kopf der Bevölkerung zwischen den Ländern lassen sich über unterschiedliche Besetzungen von Altersgruppen aber nicht ableiten.** * **Unterschiedliche Kosten etwa beim Personal oder der Gebäudenutzung können die Fallkosten beeinflussen. Zumindest die gewichtige Entlohnung des Personals unterscheidet sich länderweise aber nur relativ moderat. Sie kann insoweit nur begrenzte Unterschiede erklären.** * **Länder und Kommunen können Leistungen verschieden ausgestalten, bereitstellen und bewilligen. Die bundesrechtliche Regelung im IX lässt hierfür gewisse Spielräume. Solche Entscheidungen dürften sich ebenfalls auf die Fallkosten auswirken. Ein Beispiel wären unterschiedliche Anteile von Wohn- und Assistenzleistungen. Auch die Verwaltungspraktiken der Träger in den Ländern können sich unterscheiden -- etwa hinsichtlich der Bedarfsermittlungen. Zu der Bedeutung dieses Aspekts liegen offenbar keine Auswertungen vor.** ### **Aktuell diskutierte Reformvorschläge** {#tar-25} ****Derzeit sind Reformen in der Diskussion, die die Ausgaben für Eingliederungshilfen insgesamt dämpfen könnten.** **Zudem gibt es auch Vorschläge, die Aufgaben- und Finanzierungsverteilung der Eingliederungshilfe zu ändern mit dem Ziel, die Gemeindefinanzen zu entlasten.** Reformen für mehr Effizienz formulierte etwa die Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen".[\[44\]](#_ftn_root_44) Sie schlug vor, Bedarfe mit einem einfacheren Verfahren zu ermitteln, pauschale Geldleistungen auszuweiten sowie Berichtspflichten zu reduzieren. Die Arbeitsgruppe empfahl zudem, Leistungen stärker zu bündeln oder kostengünstiger zu erbringen, etwa über geringere Fachkräftequoten oder gepoolte Assistenzleistungen. Der Expertenrat „Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit" der Bertelsmann Stiftung schlug dagegen vor, die Zuständigkeit und Finanzierung der überörtlichen Eingliederungshilfe auf die Länderebene zu übertragen. Damit sollen die Kommunen finanziell entlastet werden.[\[45\]](#_ftn_root_45)**{#par-e5e533} ****Wenn sich Effizienzreserven bei den Eingliederungshilfen bei angemessener Leistungsqualität erschließen lassen, ist das zu begrüßen. Dies kann die Kommunalfinanzen entlasten, wenn die Länder nicht im Gegenzug andere Zuweisungen kürzen.** Einzelheiten zu Ausgestaltung und einer möglichen Vereinheitlichung der Leistungen sind letztlich politisch zu entscheiden. Im Zuge der üblichen Prioritätensetzung sind dabei auch die Kosten zu berücksichtigen. Es spricht nichts dagegen, dass die einzelnen Länder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich ausgestaltete Eingliederungshilfen anbieten. Denn auch bei bundeseinheitlichen Leistungsansprüchen und -standards können Länder oder Gemeinden unterschiedliche Angebotsstrukturen aufweisen und die Leistungen unterschiedlich erbringen. Höhere Leistungen wären dann aber auch verlässlich gegenzufinanzieren.**{#par-e472ea} ***Die Tabellen 5.2 und 5.3 können hier heruntergeladen werden:***{#par-e2au3i} **[Tabellenanhang](https://publikationen.bundesbank.de/content/1012216)**{#par-i17u5a} ***In diesem Beitrag wurden Daten bis zum 16. Oktober 2026 berücksichtigt.***{#par-a252u2} **Literaturverzeichnis** {#tar-26} ---------------------------------- **Bertelsmann Stiftung (2026), [Kommunaler Finanzreport 2026](https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kommunaler-finanzreport-2026), Juni 2026.**{#par-e35io2} **Bremische Bürgerschaft (2026), [Bericht über die Derivate des Landes Bremen zum 31. Dezember 2025, Anlage 1746‑L_Teil B_Bericht über die Derivate, Anlage zu Vorlage VL 21/6987](https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe10u1v6sLCgzoV2uzViZXxl6hOVfu55HM4GDmE2bOuU/1746-L_Teil_B_Bericht_ueber_die_Derivate.pdf), März 2026.**{#par-ia7uo1} **Bremische Bürgerschaft (2025), [Bericht über die Derivate des Landes Bremen zum 31. Dezember 2024](https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdyhfd6bC08IPsjntyB9QyNmUZlmgtNW8F-iT0awrLY7/Beschlussvorlage_HAFA_Controlling_VL_21-4375.pdf), Vorlage 21/4375, März 2025.**{#par-a86956} **Bund-Länder- Veranlassungskonnexität (2026), [Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen](https://table.media/assets/berlin/leistungsgesetze.pdf), Anlage zu Beschlussvorschlag TOP 3.1 -- Bund-Länder- Veranlassungskonnexität, Juni 2026.**{#par-e6iia2} **Bundesministerium für Soziales und Arbeit (2025), [Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Absatz 4 (Finanzuntersuchung)](https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/fb-656-abschlussbericht-finanzuntersuchung-bthg.pdf?__blob=publicationFile&v=2), Forschungsbericht 656.**{#par-o97ae7} **Bundesverfassungsgericht (2025), [Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-105.html), Nr. 105/2025, Pressemitteilung vom 19. November 2025.**{#par-e76353} **Deutsche Bundesbank (2025), [Länderfinanzen 2024: Lage verschlechtert, Gemeinden mit hohem Defizit](https://publikationen.bundesbank.de/content/966574), Monatsbericht, Oktober 2025.**{#par-u23347} **Deutsche Bundesbank (2024), [Länderfinanzen 2023: Lage verschlechtert sich, aber noch struktureller Überschuss](https://publikationen.bundesbank.de/content/941664), Monatsbericht, Oktober 2024.**{#par-eiu288} **Deutsche Bundesbank (2022), [Die Schuldenbremse des Bundes: Möglichkeiten einer stabilitätsorientierten Weiterentwicklung](https://www.bundesbank.de/content/889644), Monatsbericht, April 2022, S. 53 -- 70.**{#par-u49974} **Deutsche Bundesbank (2021a), [Länderfinanzen 2020: Defizit aufgrund temporärer Pandemieeinflüsse, Ausnahmeklauseln auch für Reservebildung genutzt](https://www.bundesbank.de/content/878902), Monatsbericht, Oktober 2021, S. 15 -- 42.**{#par-eu22ae} **Deutsche Bundesbank (2021b), [Kommunalfinanzen: Ansätze zur Begrenzung von Kassenkrediten und zur Vermeidung von Haushaltsschieflagen](https://www.bundesbank.de/content/868368), Monatsbericht, Juni 2021, S. 55 -- 60.**{#par-a36795} **Deutsche Bundesbank (2017), [Monatsbericht - März 2017](https://www.bundesbank.de/content/665276), Monatsbericht, März 2017, S. 35 -- 58.**{#par-ie7884} **Deutsche Bundesbank (2016), [Gemeindefinanzen: Entwicklung und ausgewählte Aspekte](https://www.bundesbank.de/content/665100), Monatsbericht, Oktober 2016, S. 13 -- 36.**{#par-a4e362} **Deutscher Bundestag (2016), Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof, [Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2015)](https://dserver.bundestag.de/btd/18/102/1810200.pdf), Drucksache 18/10200, November 2016.**{#par-aa8ie6} **Freie Hansestadt Bremen, Pressestelle des Senats (2026), [Bremen bleibt auf Sanierungskurs](https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-bleibt-auf-sanierungskurs-483342), Pressemitteilung vom 7. April 2026.**{#par-oe8a39} **Freie Hansestadt Bremen, Pressestelle des Senats (2024), [Auch 2024 weiterhin Notsituation, Senat beschließt Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2024](https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/auch-2024-weiterhin-notsituation-447101), Pressemitteilung vom 21. Mai 2024.**{#par-io7a95} **Freie und Hansestadt Hamburg (2026a), [Geschäftsbericht 2025](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/themen/haushalt/geschaeftsberichte).**{#par-e682u7} **Freie und Hansestadt Hamburg (2026b), [Finanzbericht 2027/2028](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1209040/92adcb9cf30f6bb9520b9c1be3caa007/finanzbericht-2027-2028-data.pdf), August 2026.**{#par-uoii54} **Gase, A. (2026), [Länderbericht Bremen 2025](https://doi.org/10.35998/joefin-2026-0007), in: Junkernheinrich et al. (Hrsg., 2026), JOEFIN Jahrbuch für öffentliche Finanzen, Band 2, Juni 2026, Heft 1, S. 165 -- 170.**{#par-oue241} **Jethon, A. (2024), Warum kein „dynamisches Drittel" für alle?, der gemeindehaushalt, Heft 6/2024.**{#par-u549i6} **Krönert, E. (2026), [Länderbericht Thüringen 2025](https://doi.org/10.35998/joefin-2026-0018), in: Junkernheinrich et al. (Hrsg., 2026), JOEFIN Jahrbuch für öffentliche Finanzen, Band 2, Juni 2026, Heft 1, S. 284 -- 292.**{#par-i3e7a8} **Hessisches Ministerium der Finanzen (2026), [Unterrichtung des Landtages nach § 9 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141‑Gesetz)](https://finanzen.hessen.de/sites/finanzen.hessen.de/files/2026-08/bericht_nach_ss_9_artikel_141-gesetz_ueber_den_stand_der_schuldenbremse_2025.pdf), April 2026.**{#par-a5a2oa} **Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (2026), Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2030, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 39/2026, S. 890 -- 894.**{#par-oieoau} **Landtag von Baden-Württemberg (2026), Mitteilung des Rechnungshofs, [Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024](https://www.landtag-bw.de/resource/blob/646936/9a934555dbcded39d4bd7d2ae9784926/18_0303_D.pdf), Drucksache 18/303, Juli 2026.**{#par-e554i6} **Landtag von Nordrhein-Westfalen (2026), [Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2027 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 --  2027)](https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/gemeindefinanzierungsgesetz-2027.html).**{#par-a72657} **Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (2024), [Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Brandenburg Paket](https://mdfe.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/20240627_PM%20MdFE_Rede%20Finanzministerin%20Katrin%20Lange_Konsequenzen%20aus%20dem%20Urteil%20des%20Landesverfassungsgerichts%20zum%20Brandenburg%20Paket.pdf), Rede von Finanzministerin Katrin Lange im Landtag des Landes Brandenburg, 27. Juni 2024.**{#par-u62e4o} **Schirwitz, B. (2026), [Länderbericht Brandenburg 2025](https://doi.org/10.35998/joefin-2026-0006), in: Junkernheinrich et al. (Hrsg., 2026), JOEFIN Jahrbuch für öffentliche Finanzen, Band 2, Juni 2026, Heft 1, S. 157 -- 164.**{#par-ouo3i9} **Schleswig-Holstein Finanzministerium (2026), Unterrichtung über den vorläufigen Jahresabschluss 2025, Umdruck 20/06199.**{#par-e5221e} **Statistisches Bundesamt (2026a), [Statistische Berichte, Vierteljährliche Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts, 2. Quartal 2026](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Schulden-Finanzvermoegen/Publikationen/_publikationen-innen-statistischer-bericht-schulden.html).**{#par-ue55u7} **Statistisches Bundesamt (2026b), [Einnahmen, Ausgaben und Schulden der Extrahaushalte der staatlichen Ebene 2022 -- 2025](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Fonds-Einrichtungen-Unternehmen/Methoden/_inhalt.html#1461980).**{#par-ia18i6} **Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (2025), [Beschluss VfGBbg 11/25](https://verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/media.php/221/A_25_011_EA.pdf), Dezember 2025.**{#par-a9a26u} 1. **{#_ftn_root_1} Dieser jährliche Länderbericht analysiert ausgewählte Finanzergebnisse der Länder einschließlich ihrer Gemeinden eingehend. Zwei Tabellen geben einen detaillierten Überblick zu den länderweisen Ergebnissen für 2025 und zu Änderungen gegenüber 2024 ([Tabelle 5.2 beziehungsweise Tabelle 5.3 im Tabellenanhang](#par-e2au3i)). In Fußnoten finden sich weitere technische Informationen wie etwa zur Aufbereitung der Daten. Wie in den Vorjahren antworteten die Länder auf Fragen der Bundesbank.** 2. **{#_ftn_root_2} Im letzten Jahr hatte die Bundesbank für 2024 ein strukturelles Defizit von gut 25 Mrd € errechnet. Die Abwärtsrevision erklärt sich durch die Neuschätzung der Konjunkturkomponente.** 3. **{#_ftn_root_3} Zu den finanziellen Transaktionen zählt, wenn Beteiligungen an Unternehmen erworben beziehungsweise Eigenkapital eingelegt und Darlehen vergeben werden (jeweils netto, das heißt ohne entsprechende Einnahmen). Dabei können diese Ausgaben auch Förderzwecken dienen. Dann stehen ihnen insoweit eingeschränkt werthaltige Finanzanlagen gegenüber. Teils werden zudem Verluste ausgeglichen, etwa in den defizitträchtigen Bereichen Kultur und öffentlicher Personennahverkehr. Ein vollständiges Herausrechnen solcher Transaktionen aus dem Defizit unterzeichnet somit das strukturelle Defizit. Eine fallweise Korrektur ist aber im Rahmen dieses Berichts schon wegen der Vielzahl von Vorgängen nicht möglich.** 4. **{#_ftn_root_4} Die Länder berechnen strukturelle Ergebnisse ihrer Schuldenbremsen abweichend, siehe [Kapitel 3](#3-Schuldenbremsen-der-Laender-neuer-Kreditspielraum-nur-teilweise-genutzt).** 5. **{#_ftn_root_5} Leistungsfähige Gemeinden können die mit einer Investition verbundenen zusätzlichen Lasten tragen, ohne ihren künftigen Haushaltsausgleich zu gefährden. Als zusätzliche Lasten gelten neben den Zinsen bei doppischer Buchführung die Abschreibungen, bei kameralistischer Buchführung die Tilgungsbelastungen. Genauere Angaben dazu, inwieweit die kommunale Ebene die Vorgabe der Leistungsfähigkeit erfüllt beziehungsweise verfehlt, sind nicht verfügbar. Nach den bundesweit verfügbaren Angaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (die nicht dem landesspezifischen Haushaltsrecht entsprechen) blieben die Nettoinvestitionen der Gemeinden ohnehin auf knapp 5 Mrd € begrenzt. Die Nettoinvestitionen würden insoweit nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Defizits erklären können.** 6. **{#_ftn_root_6} Das Land Hessen, das im Zuge seines Entschuldungsprogramms Hessenkasse die Vorgaben verschärfte, hat Zahlen seiner Gemeinden für das Jahr 2025 vorgelegt. Nur 38 % der Landesgemeinden konnten die Ergebnisrechnung ohne Einsatz von Reserven ausgleichen, 9 % verfehlten den gesetzlich vorgegebenen Ausgleich sogar auch einschließlich Einsatz von Reserven. Vgl. dazu: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (2026), S. 891. Das Defizit von gut 1 Mrd € in der Ergebnisrechnung wurde zu 62 % aus Rücklagen gedeckt. Die zum Jahresende ausstehenden Kassenkredite der Landesgemeinden lagen 2025 insgesamt knapp ½ Mrd € höher als 2024.** 7. **{#_ftn_root_7} Kassenkredite sind eigentlich nur als vorübergehender Lückenschluss vorgesehen. Zum Jahresende ausstehende Kassenkredite zeigen damit die Haushaltsanspannung auf. Vgl. ausführlicher: Deutsche Bundesbank (2016), S. 18.** 8. **{#_ftn_root_8} Diese Kredite sind eigentlich nur zur Investitionsfinanzierung und für finanziell leistungsfähige Kommunen vorgesehen. Insbesondere bei kommunalen Pflichtaufgaben wie etwa Schul- und Straßenbau gibt es aber Ausnahmen vom Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit.** 9. **{#_ftn_root_9} Vgl. dazu den Bericht zum 2. Quartal 2026 unter: [Statistisches Bundesamt (2026a)](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Schulden-Finanzvermoegen/Publikationen/_publikationen-innen-statistischer-bericht-schulden.html).** 10. **{#_ftn_root_10} Vgl. dazu die beiden ausführlichen [Tabellen 5.2 und 5.3 im Tabellenanhang](#par-e2au3i).** 11. **{#_ftn_root_11} Hier spielen offenbar auch Finanzierungsvorgänge für die hamburgische FinanzServiceAgentur (FSA) eine Rolle, welche im Jahr 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Mit dieser Anstalt öffentlichen Rechts verfolgt Hamburg das Ziel, seine Finanzierungsaktivitäten in einer Einheit zu bündeln und die Kreditbedarfe ausgewählter Extrahaushalte und ausgewählter weiterer Einheiten über den Kernhaushalt zu bedienen. Vgl.: Freie und Hansestadt Hamburg (2026a, 2026b). In der nachfolgend betrachteten finanzstatistischen Schuldenstatistik führt dies dazu, dass diese Verschuldung doppelt erfasst wird -- einmal über die FSA und noch einmal in den separaten Einheiten, weil Verschuldung innerhalb des Staatssektors nicht konsolidiert wird.** 12. **{#_ftn_root_12} Durchschnittliche Angaben sind hier und im Folgenden einwohnergewichtete Durchschnitte.** 13. **{#_ftn_root_13} Die temporären Sondereffekte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und der Energiepreiskrise in den Jahren 2020 bis 2024 ließen sich nicht länderscharf zuordnen. Deshalb sind diese Effekte nur im Länderaggregat herausgerechnet. Die Werte für die einzelnen Länder enthalten diese Effekte noch und werden daher als „teilbereinigte" strukturelle Finanzierungssalden bezeichnet.** 14. **{#_ftn_root_14} Die einzelnen Ausgabenarten sind unter den Ländern nur begrenzt vergleichbar. Daher wird nicht über die Ausgabenentwicklung in einzelnen Ländern berichtet.** 15. **{#_ftn_root_15} Die steuerlichen Einnahmen lieferten fast 70 % der Gesamteinnahmen. In diesem Bericht sind sie für die einzelnen Länder periodengerecht erfasst (einschließlich der vorläufigen Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs und bereinigt um Nachabrechnungen für die Jahre 2024 sowie 2022) und umfassen das Aufkommen der Gemeindesteuern vollständig.** 16. **{#_ftn_root_16} Die Stadtstaaten bleiben wegen der Höhergewichtung ihrer Einwohnerzahl im bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich ausgeklammert.** 17. **{#_ftn_root_17} So lag der landesdurchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer in Hessen um fast 20 Punkte höher als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Grundsteuer B übertraf der durchschnittliche Hebesatz in Hessen den in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 um 110 Punkte. **Mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gibt es keine bundeseinheitlich ermittelten Messbeträge mehr. Daran anknüpfende landesdurchschnittliche Hebesätze der Grundsteuer B lassen sich deshalb nicht**mehr vergleichen. Da Aufkommensneutralität der Reform vorgesehen war und bundesweit 2025 auch erreicht wurde, schreibt der Bericht vereinfachend die Differenz aus 2024 ins Berichtsjahr fort.** 18. **{#_ftn_root_18} Das nächstplatzierte Berlin vergrößerte seinen Abstand zum Saarland etwas. Zwar hatte Berlin ein höheres Defizit zu finanzieren. Gegenläufig wirkte aber, dass die Berlin Energie und Netzholding (mit Schulden pro Kopf von etwa 600 € im Jahr 2024) nach einer Überprüfung nicht mehr zum Staatssektor zählt. Vgl. dazu: Statistisches Bundesamt (2026b), Blatt 11_BE. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Liste der Extrahaushalte des Staatssektors und weist dabei neu aufgenommene und ausgeschiedene Einheiten separat aus.** 19. **{#_ftn_root_19} Bei gestiegenen Zinsen für Kredite mit langer Laufzeit meldete Bremen nunmehr einen positiven Marktwert der Derivate von 2½ Mrd € beziehungsweise fast 3 600 € pro Kopf. Die Barsicherheiten, die Vertragspartner Bremen im Rahmen der Sicherungsgeschäfte dafür stellen, zählen in der Schuldenstatistik zu Bremens Kassenkrediten. Sie erhöhen damit den Schuldenstand. Vgl. zu den Marktwerten der Zinssicherungsgeschäfte und dem Einfluss auf den Schuldenstand: Bremische Bürgerschaft (2025, 2026) sowie Deutsche Bundesbank (2021a), S. 24.** 20. **{#_ftn_root_20} Zinszahlungen zwischen Kern- und Extrahaushalten eines Landes, die den Großteil der Zinseinnahmen ausmachen können, werden in der Finanzstatistik nicht konsolidiert. Zinsausgaben an eigene Einheiten sind aus übergeordneter Sicht des gesamten Landes aber keine Belastung und werden hier deshalb durch Abzug der Einnahmen neutralisiert.** 21. **{#_ftn_root_21} Vgl.: Freie Hansestadt Bremen, Pressestelle des Senats (2026).** 22. **{#_ftn_root_22} Nordrhein-Westfalen etwa meldete eine Tilgung (negative ) von 2 Mrd € aus zurückgelegten Mitteln. Die Tilgung betraf Notlagenkredite. In Nordrhein-Westfalen kamen Nettoeinnahmen aus Selbstbewirtschaftungsmitteln von 2 Mrd € hinzu, die das Land nicht für Zahlungen in Anspruch genommen hat (vgl. zu Selbstbewirtschaftungsmitteln: [Länderfinanzen 2023: Lage verschlechtert sich, aber noch struktureller Überschuss](https://publikationen.bundesbank.de/content/941664). Der Einsatz solcher Einnahmen verringert nicht nur die (wie Rücklagen), sondern auch das Defizit (anders als Rücklagen). Dies passt allerdings nicht zu dem Grundansatz, nur kassenwirksame Vorgänge auf das Defizit anzurechnen.** 23. **{#_ftn_root_23} Vgl.: Schleswig-Holstein Finanzministerium (2026).** 24. **{#_ftn_root_24} In ähnlicher Höhe stockte das Land seinen Pensionsfonds auf.** 25. **{#_ftn_root_25} Zeitweilig angedacht war der erneute Einsatz von Notlagenkrediten auch in Bremen für Mittelbedarf im Klimaschutz-Sondervermögen des Landes, der dann aber entfiel. Und für die stark angespannte kommunale Finanzlage, insbesondere bei der Stadt Bremerhaven, nutzte das Land den neuen strukturellen Kreditspielraum der Schuldenbremse. Vgl.: Gase (2026), S. 166 ff.** 26. **{#_ftn_root_26} Der Nettoerwerb von Finanzvermögen gemäß der Kassenstatistik liegt mit 5½ Mrd € deutlich höher. Grund ist, dass einige Länder solche Vorgänge gar nicht oder nur in Teilbereichen bei der Schuldenbremse berücksichtigen. Zum Beispiel umfassen die Schuldenbremsen typischerweise nicht die Einheiten zur Pensionsvorsorge, die Zuführungen aus dem Kernhaushalt üblicherweise in Finanzvermögen anlegen. Die Effekte abweichender Abgrenzungen des Finanzvermögenserwerbs hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenarten gemäß der Gruppierungsübersicht glichen sich weitgehend aus: Einerseits rechnete das Saarland Beteiligungserwerbe (zum Beispiel am defizitären Staatstheater und damit gut begründet) ins strukturelle Ergebnis ein. Andererseits rechnete Schleswig-Holstein die Inanspruchnahme aus einer größeren Gewährleistung heraus (einer vor 2020 üblichen Praxis folgend, aber nur im Umfang erwarteter Rückflüsse gut begründet).** 27. **{#_ftn_root_27} Die Konjunkturlast in den Abrechnungen zur Schuldenbremse weicht teils deutlich von der Bundesbank-Schätzung zum Konjunktureinfluss ab, die den strukturellen Werten in Kapitel 1 und 2 zugrunde liegt. Dieser Konjunktureinfluss beläuft sich für 2025 für die Länderhaushalte (ohne Gemeinden) auf 4½ Mrd € (pro Kopf knapp 60 €).** 28. **{#_ftn_root_28} Die Tilgung wird dabei (wie eine reguläre Ausgabe) als genutzter Spielraum angerechnet. Vgl. dazu beispielhaft die Erläuterungen Hessens: Hessisches Ministerium der Finanzen (2026). Länder mit verbliebenen Notlagenkrediten und ungenutztem ‑Spielraum haben letztlich darauf verzichtet, aus diesem Spielraum Notlagenkredite zu tilgen. Schleswig-Holstein tilgte aus ungenutztem ‑Spielraum Belastungen auf seinem Kontrollkonto aus für nichtig erklärten Notlagenkrediten.** 29. **{#_ftn_root_29} Vgl. zu einer genaueren Abgrenzung und Bestandsaufnahme gegliedert nach geplanten Verwendungszwecken: Deutsche Bundesbank (2025), [Länderfinanzen 2024: Lage verschlechtert, Gemeinden mit hohem Defizit](https://publikationen.bundesbank.de/content/966574).** 30. **{#_ftn_root_30} Diese Werte beruhen auf den Länderangaben aus den Bundesbank-Umfragen der Jahre 2024 und 2025. Sie werden teilweise mit eigenen Berechnungen ergänzt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Selbstbewirtschaftungsmittel, Überschüsse aus Vorjahren und übertragene Restkreditermächtigungen bei Soll-Abschlüssen.** 31. **{#_ftn_root_31} Vgl. dazu: Landtag von Baden-Württemberg (2026), S. 24.** 32. **{#_ftn_root_32} Im Jahr 2024 hatte Brandenburg den Bestand stark reduziert. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts hatte es Rücklagen statt der zuvor geplanten Notlagenkredite eingesetzt, um eine rechtssichere Lage zu schaffen. Vgl.: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (2024).** 33. **{#_ftn_root_33} Eine Ausnahme bilden offenbar die Gemeinden in Thüringen, die in ihrer Summe in den letzten beiden Jahren noch Überschüsse erzielten.** 34. **{#_ftn_root_34} Vgl.: Deutsche Bundesbank (2021b), S. 59.** 35. **{#_ftn_root_35} Vgl.: Deutsche Bundesbank (2021b).** 36. **{#_ftn_root_36} Vgl.: Jethon (2024), S. 121. Diese Personalausgaben werden kassenstatistisch nicht vollständig als Personalausgaben verbucht, sondern teils als Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb des Staatshaushalts. Sie sind auch in der separaten Eingliederungsstatistik als Ausgaben für die Eingliederungshilfe erfasst.** 37. **{#_ftn_root_37} Vgl.: Jethon (2024), S. 121.** 38. **{#_ftn_root_38} Vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025).** 39. **{#_ftn_root_39} Gemäß Rechnungsergebnissen der kommunalen Kernhaushalte 2024. Die zugeordneten Einnahmen erfassen nicht alle finanziellen Kompensationen für die kommunale Belastung durch die Eingliederungshilfe. Unter anderem leistet der Bund dazu seit 2018 jährlich 5 Mrd € (vgl. zur Begründung für diese Bundesbeteiligung: Deutscher Bundestag (2016)). Dazu trat er unter anderem Umsatzsteueranteile an Länder und Gemeinden ab (vgl. die [tabellarische Übersicht über ausgewählte Entlastungen des Bundes zugunsten der Kommunen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/entlastungen-der-kommunen-durch-den-bund-tabelle.html) des Bundesministeriums für Finanzen). Inwieweit diese Bundesmittel für die Länder bei den Gemeinden ankommen und letztlich zur Finanzierung der kommunalen Eingliederungshilfe beitragen, lässt sich aus den Statistiken nicht bestimmen.** 40. **{#_ftn_root_40} Gemäß den länderindividuellen Ausführungsgesetzen zum IX.** 41. **{#_ftn_root_41} Gemäß der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe ( IX) des Statistischen Bundesamts.** 42. **{#_ftn_root_42} Die Ausgabenentwicklung von 2020 bis 2025 ist ebenfalls stark heterogen. So wuchsen die Ausgaben etwa im Saarland durchschnittlich um 5 % pro Jahr und damit im Ländervergleich relativ wenig. Die Pro-Kopf-Ausgaben blieben damit spürbar unterdurchschnittlich. In Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bremen wuchsen sie mit rund 10 %. Unter diesen Ländern lagen 2025 nur die Pro-Kopf-Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen über dem Durchschnitt.** 43. **{#_ftn_root_43} So unterscheiden sich etwa die landesrechtlichen Zuständigkeiten für die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen. Dies kann die Vergleichbarkeit der Ausgaben für Eingliederungshilfe zwischen den Ländern einschränken. Inwieweit dies die ausgewiesenen Differenzen zwischen den Ländern erklärt, lässt sich anhand der verfügbaren Daten jedoch nicht beziffern.** 44. **{#_ftn_root_44} Vgl.: Bund-Länder- Veranlassungskonnexität (2026).** 45. **{#_ftn_root_45} Vgl.: Bertelsmann Stiftung (2026), S. 57.** *[IK]: Infrastruktur/Klimaneutralität *[NKA]: Nettokreditaufnahme *[VL]: Vorlage *[BIP]: Bruttoinlandsprodukt *[**NKA**]: Nettokreditaufnahme *[IT]: Informationstechnologie *[**BIP**]: Bruttoinlandsprodukt *[GmbH]: Gesellschaft mit beschränkter Haftung *[**IK**]: Infrastruktur/Klimaneutralität *[SGB]: Sozialgesetzbuch