# Chronik der geldpolitischen Beschlüsse 2023 *Geldpolitische Beschlüsse der Jahre 2015 bis 2022 finden Sie auf* [*bundesbank.de*](https://www.bundesbank.de/content/925078)*.* 2. Februar 2023 --------------- Der Rat der Europäischen Zentralbank (-​Rat) setzt den eingeschlagenen Kurs fort, indem er die Zinsen deutlich und in einem gleichmäßigen Tempo anhebt und sie auf einem ausreichend restriktiven Niveau hält, das eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen 2 %‑Ziel gewährleistet. Er beschließt daher, die drei Leitzinssätze der um jeweils 50 Basispunkte an­zuheben. Der Zins­satz für die Einlagefazilität notiert damit bei 2,5 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 3 % beziehungsweise bei 3,25 %. Angesichts des Drucks, der von der zugrunde liegenden Inflation ausgeht, beabsichtigt der ‑​Rat, die Zinssätze bei der geldpolitischen Sitzung im März um weitere 50 Basispunkte anzuheben. Dann wird er eine Bewertung des darauffolgenden geldpolitischen Pfads vornehmen. Zudem beschließt der -​Rat die Modalitäten für die Verringerung der Wertpapierbestände im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, ). Wie im Dezember 2022 angekündigt, wird sich das -Portfolio von Anfang März bis Ende Juni 2023 monatlich im Durchschnitt um 15 € verringern. Das anschließende Tempo des Portfolioabbaus wird im Zeitverlauf festgelegt. Die Tilgungsbeträge werden zum Teil wieder angelegt, weitgehend im Einklang mit der bisherigen Praxis. 16. März 2023 ------------- Den neuen makroökonomischen Projektionen zufolge bleibt die Inflation für eine zu lange Zeit zu hoch. Der -Rat beschließt daher, die drei Leitzinssätze der ein weiteres Mal um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert damit bei 3 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 3,5 % beziehungsweise bei 3,75 %. Angesichts einer erhöhten Unsicherheit wegen Spannungen an den Finanzmärkten betont der -Rat erneut die Wichtigkeit eines datengestützten Ansatzes bei den Leitzinsbeschlüssen. Diese werden sich nach der Einschätzung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund der verfügbaren Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission richten. 4. Mai 2023 ----------- In Anbetracht des anhaltend hohen Inflationsdrucks beschließt der -Rat, die drei Leitzinssätze der um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert damit bei 3,25 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 3,75 % beziehungsweise bei 4 %. Die zukünftigen Beschlüsse des -Rats werden dafür sorgen, dass die Leitzinsen auf ein ausreichend restriktives Niveau gebracht werden, um eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen 2 %‑Ziel zu erreichen. Dieses Niveau wird so lange aufrechterhalten wie erforderlich. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der -Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen. Parallel dazu kündigt der -Rat an, die Bestände aus dem weiter in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo zu verringern. Im Einklang mit diesen Grundsätzen geht der -Rat davon aus, dass die Tilgungsbeträge aus dem ab Juli 2023 vollständig nicht wieder angelegt werden. 15. Juni 2023 ------------- Die Inflation hat sich zwar verringert, wird den neuen makroökonomischen Projektionen zufolge aber weiterhin zu lange zu hoch bleiben. Der -Rat beschließt daher, die drei Leitzinssätze der abermals um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert damit bei 3,5 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 4 % beziehungsweise bei 4,25 %. Der -Rat bestätigt zudem, dass er die Tilgungsbeträge aus dem ab Juli 2023 nicht wieder anlegen wird. 27. Juli 2023 ------------- Die seit der letzten Sitzung beobachteten Entwicklungen stützen die Erwartung des -Rats, dass die Inflation im restlichen Jahresverlauf weiter sinken, aber über einen längeren Zeitraum hinweg über dem Zielwert bleiben wird. Der -Rat beschließt, die drei Leitzinssätze der um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert damit bei 3,75 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 4,25 % beziehungsweise bei 4,5 %. Zusätzlich beschließt der -Rat, die Mindestreserven künftig mit 0 % zu verzinsen. Dieser Beschluss macht die Geldpolitik effizienter, da ihre Wirksamkeit gewahrt bleibt, während der insgesamt auf Reserven zu zahlende Zinsbetrag reduziert wird, der zur Umsetzung des angemessenen geldpolitischen Kurses erforderlich ist. 14. September 2023 ------------------ Auf Basis der neuen makroökonomischen Projektionen erwartet der -Rat nach wie vor, dass die Inflation zu lange zu hoch bleiben wird. Um den Fortschritt in Richtung einer zeitnahen Rückkehr zum Inflationsziel zu verstärken, beschließt der -Rat, die drei Leitzinssätze der um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert damit bei 4 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 4,5 % beziehungsweise bei 4,75 %. Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der -Rat der Auffassung, dass die -Leitzinsen ein Niveau erreicht haben, das -- wenn es lange genug aufrechterhalten wird -- einen erheblichen Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflation auf den Zielwert leisten wird. Zukünftige Beschlüsse werden dafür sorgen, dass die -Leitzinsen so lange wie erforderlich auf ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der -Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen. 26. Oktober 2023 ---------------- Der -Rat erwartet nach wie vor, dass die Inflation zu lange zu hoch sein wird, und der binnenwirtschaftliche Preisdruck bleibt hoch. Zugleich ist die Inflation im September merklich zurückgegangen, auch aufgrund starker Basiseffekte, und die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation sind weiter rückläufig. Der -Rat beschließt daher, die drei Leitzinssätze der unverändert zu lassen. 14. Dezember 2023 ----------------- Der -Rat beschließt erneut, die drei Leitzinssätze der unverändert zu lassen. Die Inflation ist in den vergangenen Monaten zwar gesunken, dürfte aber auf kurze Sicht vorübergehend wieder anziehen. Den jüngsten makroökonomischen Projektionen zufolge wird sie im Laufe des Jahres 2024 allmählich zurückgehen, bevor sie sich im Jahr 2025 dem Zielwert von 2 % annähert. Darüber hinaus beschließt der -Rat, die Normalisierung der Bilanz des Eurosystems voranzutreiben. Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme, ) erworbenen Wertpapiere sollen in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollständig wieder angelegt werden. Dann beabsichtigt der -Rat, das -Portfolio in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 € zu reduzieren und die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem zum Jahresende 2024 einzustellen. Der -Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge im Portfolio des weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken. *[PEPP]: pandemic emergency purchase programme *[APP]: asset purchase programme