# Klimapolitik ist kostspielig für Unternehmen: Evidenz aus dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU [*doi.org/10.71734/RB-82-de*](https://doi.org/10.71734/RB-82-de){#par-i613o8} In der Klimapolitik hat sich in den letzten Jahren viel getan. Insbesondere der -Emissionshandel wird weltweit als Flaggschiff angesehen. Die empirischen Belege zur Wirksamkeit von CO₂-Bepreisung sind jedoch nach wie vor nicht eindeutig. Insbesondere ist unklar, wie stark eine CO₂-Bepreisung regulierte Unternehmen beeinträchtigt und ob sie zu Abwägungen zwischen deren Finanzlage und der Bekämpfung des Klimawandels führt. Eine neue empirische Untersuchung der Bundesbank zeigt, dass sich die jüngsten Reformen der CO₂-Bepreisung in der spürbar auf Unternehmen auswirken (vgl.: Shi, Zhang, Meinerding (2025)). Diese Einschätzung wird indirekt auch durch die aktuellen Gegenreaktionen in der -Klimapolitik gestützt. Die arbeitet derzeit an einer weiteren Reform, die europäische Unternehmen finanziell entlasten soll. {#par-o5a2i6} Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der -------------------------------------- Im Dezember 2022 haben sich die Gesetzgebungsorgane der bezüglich der Einführung eines neuen Instruments zur CO₂-Bepreisung geeinigt. Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der (Carbon Border Adjustment Mechanism -- ) ist die erste CO₂-Grenzsteuer weltweit. Damit wird ein offensichtliches Schlupfloch im aktuellen -Emissionshandel verengt. Derzeit bepreist die nur innerhalb der anfallende CO₂-Emissionen. Im Rahmen des müssen Importeure bestimmter Güter auch für CO₂-Emissionen zahlen, die bei der Produktion der Güter außerhalb der entstanden sind. {#par-u9251u} Die erste wichtige Reform des wird allerdings schon vor Fälligkeit der ersten Zahlungen erfolgen. Die Gesetzgebungsorgane der haben den offiziellen Beginn um ein Jahr, von 2026 auf 2027, verschoben. Zudem sollen durch Vereinfachungen für kleine Unternehmen rund 90 % der importierenden Unternehmen (auf die aber nur 1 % der abgedeckten Emissionen entfällt) von -Zahlungen ausgenommen werden. Diese Änderungen zielen darauf ab, den finanziellen und administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern.{#par-uu6547} Frühere Untersuchungen: Warum waren die Auswirkungen der -Klimapolitik begrenzt? -------------------------------------------------------------------------------- In der Vergangenheit haben Forscher keinen eindeutigen Einfluss der CO₂-Bepreisung in der auf die Finanzlage von Unternehmen festgestellt. Forscher führen dies auf zwei wesentliche Faktoren zurück. Zum einen war der -Emissionshandel in seinen frühen Phasen nicht streng genug, um eine signifikante Wirkung zu erzielen. Dokumentiert wurde dies unter anderem von Dechezlepretre, Nachtigall und Venmans (2023), Colmer, Martin, Muûls und Wagner (2023) oder Trinks und Hille (2026). Zweitens stehen Forscher vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, kausale Effekte von Klimapolitik empirisch zu messen. Häufig fehlen ihnen geeignete Mikrodaten oder passende exogene Ereignisse, aus denen sich aussagekräftige kausale Rückschlüsse ziehen lassen. {#par-e4uu88} Die neue Bundesbank-Studie überwindet diese Herausforderungen und zeigt, dass sich eine strengere CO₂-Bepreisung negativ auf die Finanzlage von Unternehmen auswirkt. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser negative Effekt ausschließlich aus in Aktienkursen enthaltenen Markterwartungen geschätzt wird. Bislang sind noch keine Zahlungen im Rahmen des fällig geworden.{#par-a76333} Die Bekanntgabe der Einigung in den -Verhandlungen wirkte sich negativ auf Aktienkurse von Unternehmen aus ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bekanntgabe der Einigung in den -Verhandlungen hat die Aktienkurse von betroffenen Unternehmen im Vergleich zur Kontrollgruppe um durchschnittlich 1,3 Prozentpunkte fallen lassen. In der Studie werden Daten zu Aktienrenditen für börsennotierte europäische Unternehmen mit Informationen zu Lieferketten von FactSet Revere kombiniert und die Aktienrenditen zweier Gruppen von Unternehmen verglichen. Unternehmen, die Güter von Zulieferern in vom betroffenen Branchen außerhalb der importieren, werden in die Versuchsgruppe einsortiert. Unternehmen, die ausschließlich in der ansässige Zulieferer in nicht betroffenen Branchen haben, werden in die Kontrollgruppe aufgenommen. Abbildung 1 zeigt die kumulierten Aktienrenditen dieser beiden Unternehmensgruppen in einem kurzen Zeitfenster um den Stichtag 13. Dezember 2022 herum. An diesem Tag erzielten die Gesetzgebungsorgane der ihre entscheidende Einigung in den Verhandlungen zum .{#par-o3a614} {#par-e11e8u} ![Abbildung 1: Kumulierte abnormale Renditen der Versuchs- und Kontrollgruppe um den Tag der Bekanntgabe der Einigung (13. Dezember 2022)](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/930090/ef4101f0fe5f1af02ed908a0ccc99fb9/472B63F073F071307366337C94F8C870/2026-82-abbildung-1-data.png)
Die Einigung zum hatte auch Signalwirkung für Folgebeschlüsse über die CO₂-Bepreisung in der . Zeitgleich mit der Schaffung des verhandelte die über weitere Reformen, die den -Emissionshandel verschärfen. So wird beispielsweise die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an Unternehmen in bestimmten Sektoren schrittweise abgeschafft. Am 13. Dezember 2022 stand die Einigung über diese weiteren Reformen noch aus. Unternehmen, die derzeit von kostenlosen Zertifikaten profitieren, verzeichneten um diesen Zeitpunkt herum jedoch eine Antizipationseffekten geschuldete negative Aktienrendite von etwa einem Prozentpunkt.{#par-e2ui1o} Das Ausmaß des festgestellten Effekts ist zwar nicht besorgniserregend, aber aus mehreren Gründen bemerkenswert. Erstens impliziert eine Hochrechnung des durchschnittlichen Effekts von 1,3 Prozentpunkten auf die gesamte Marktkapitalisierung aller Unternehmen der Versuchsgruppe Verluste von über 1 Mrd. € im betrachteten Zeitraum. Diese Schätzung steht in etwa im Einklang mit den (diskontierten) Schätzungen der erwarteten -Einnahmen bis 2050 seitens der . Da sich unsere Analyse auf Unternehmen innerhalb der konzentriert, deuten die Ergebnisse zweitens darauf hin, dass ein erheblicher Teil der finanziellen Belastung von den Importeuren getragen und nicht vollständig an im Ausland ansässige Produzenten weitergegeben wird. Drittens sollte der über das enge Zeitfenster gemessene kausale Effekt tendenziell als Untergrenze für den (unbekannten) Gesamteffekt des auf Unternehmen betrachtet werden. Schließlich wird die wirtschaftliche Bedeutung des Effekts indirekt auch durch die jüngsten Gegenreaktionen in der -Klimapolitik unterstrichen, die eine Reform des beinhalten.{#par-e52758} Die Ex-post-Evaluierung von Klimapolitik prägt unsere weitere Forschungsagenda ------------------------------------------------------------------------------ Im weiteren Sinne sind diese Ergebnisse Teil einer umfassenderen Forschungsagenda, die sich auf die Evaluierung von Klimapolitik konzentriert. Inzwischen wurde eine Reihe klimapolitischer Instrumente geschaffen, und statistische Ämter erheben kontinuierlich Daten. Wir treten damit in eine Phase ein, in der wir sowohl die Wirksamkeit als auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen bestehender Klimapolitik im Nachgang empirisch auswerten können. Solche Belege für kausale Zusammenhänge ermöglichen es den politischen Entscheidungsträgern, die Klimapolitik zu rekalibrieren, um negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu begrenzen. {#par-u87435} Im hier dargestellten Fall hatten die jüngsten Änderungen in der CO₂-Bepreisung der messbare negative Auswirkungen auf die Finanzlage regulierter Unternehmen. Zugleich erscheint das Ausmaß dieses Effekts überschaubar, was die Sorgen über die wirtschaftlichen Aussichten angesichts stetig steigender CO₂-Preise in Grenzen hält. Darüber hinaus soll die oben bereits angesprochene Reform des vor allem kleine Unternehmen finanziell entlasten.{#par-oea444} Literaturverzeichnis -------------------- Colmer, J., R. Martin, M. Muûls und U. J. Wagner (2025), [Does Pricing Carbon Mitigate Climate Change? Firm-level evidence from the European Union emissions trading scheme](https://doi.org/10.1093/restud/rdae055), Review of Economic Studies, 92 (3), S.1625--1660.{#par-oai48u} Dechezlepretre, A., D. Nachtigall und F. Venmans (2023), [The joint impact of the European Union emissions trading system on carbon emissions and economic performance](https://doi.org/10.1016/j.jeem.2022.102758), Journal of Environmental Economics and Management, 118 (C).{#par-i8ee7a} Shi, M., Y. Zhang und C. Meinerding (2025), [The impact of climate policies on financial markets: Evidence from the EU Carbon Border Adjustment Mechanism](https://www.bundesbank.de/content/925468), Bundesbank Discussion Paper 14/2025.{#par-e84iu5} Trinks, A. und E. Hille (2026), [Carbon costs and Industrial Firm Performance: Evidence from international microdata](https://doi.org/10.1016/j.eneco.2025.109077), Energy Economics 153 (109077). *[EU]: Europäische Union *[CBAM]: carbon border adjustment mechanism