# Öffentliche Finanzen * [*\[1\]*](#tar-1 "[1]") * *[*1.1 Finanzpolitik wird expansiv ausgerichtet*](#tar-2 "1.1 Finanzpolitik wird expansiv ausgerichtet")* * **[*1.2 Höhere Defizite nur teilweise auf Infrastruktur und Verteidigung fokussiert*](#tar-3 "1.2 Höhere Defizite nur teilweise auf Infrastruktur und Verteidigung fokussiert")** * ***[*1.3 EU-Regeln: Deutschland hat Plan vorgelegt*](#tar-4 "1.3 EU-Regeln: Deutschland hat Plan vorgelegt")*** * ***[*\[1\]*](#tar-5 "[1]")*** * ***[*EU-Regeln stringent umsetzen*](#tar-6 "EU-Regeln stringent umsetzen")*** * ***[*\[9\]*](#tar-7 "[9]") * *[*2.1 Dynamischer Zuwachs im ersten Halbjahr 2025 -- Abschwächung im weiteren Jahresverlauf*](#tar-8 "2.1 Dynamischer Zuwachs im ersten Halbjahr 2025 – Abschwächung im weiteren Jahresverlauf")* * **[*2.2 Steuererleichterungen für Unternehmen*](#tar-9 "2.2 Steuererleichterungen für Unternehmen")***** * ***[*3 Bundesfinanzen*](#tar-10 "3 Bundesfinanzen") * *[*3.1 2025 stark steigende Defizite geplant*](#tar-11 "3.1 2025 stark steigende Defizite geplant")**** * ***[*Zusatzschulden nicht auf Verteidigung und Infrastruktur fokussiert*](#tar-12 "Zusatzschulden nicht auf Verteidigung und Infrastruktur fokussiert") * *[*3.2 2025 Defizit wohl niedriger als geplant*](#tar-13 "3.2 2025 Defizit wohl niedriger als geplant")* * **[*3.3 2026 weiterer deutlicher Defizitanstieg geplant*](#tar-14 "3.3 2026 weiterer deutlicher Defizitanstieg geplant")** * ***[*3.4 Finanzplanung bis 2029 mit hohen Defiziten und zusätzlich hohen Handlungsbedarfen*](#tar-15 "3.4 Finanzplanung bis 2029 mit hohen Defiziten und zusätzlich hohen Handlungsbedarfen")****** * ***[*4 Länderhaushalte*](#tar-16 "4 Länderhaushalte")*** * ***[*5 Rentenversicherung*](#tar-17 "5 Rentenversicherung") * *[*5.1 Ausblick auf 2025 und 2026*](#tar-18 "5.1 Ausblick auf 2025 und 2026")* * **[*5.2 Rentenpolitische Vorhaben belasten Bundeshaushalt*](#tar-19 "5.2 Rentenpolitische Vorhaben belasten Bundeshaushalt")***** * ***[*6 Bundesagentur für Arbeit*](#tar-20 "6 Bundesagentur für Arbeit")*** * ***[*Literaturverzeichnis*](#tar-21 "Literaturverzeichnis")*** ***1 Staatlicher Gesamthaushalt[\[1\]](#_ftn_root_1)*** {#tar-1} ---------------------------------------------------------------- ### **1.1 Finanzpolitik wird expansiv ausgerichtet** {#tar-2} ****Die deutsche Finanzpolitik steht vor einer expansiven Phase, nachdem der Gesetzgeber die Schuldenbremse erheblich gelockert hat. Im laufenden Jahr dürfte das Defizit aber zunächst sinken.**[\[2\]](#_ftn_root_2)Bund und Länder werden die neuen fiskalischen Spielräume wohl noch recht wenig nutzen können, weil viele Maßnahmen Vorlauf benötigen. Die Ausgaben für Renten, Gesundheit und Pflege wachsen zwar weiterhin stark. Durch die höheren Beitragssätze der Krankenkassen und der Pflegeversicherung legen aber auch deren Einnahmen kräftig zu. Zudem stützt es die Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen deutlich, dass die abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien wegfallen und teilweise durch normal belastete Löhne ersetzt werden. Bei den Steuern kommen weitere Sonderentwicklungen hinzu, wie der starke Anstieg des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer. Im Ergebnis dürfte die Defizitquote im laufenden Jahr Richtung 2 % sinken (2024: 2,7 %). Die Schuldenquote dürfte etwas steigen (2024: 62,5 %).**{#par-o3oi33} ****Ab 2026 werden Defizit- und Schuldenquote dann deutlich zunehmen.2026 könnte die Defizitquote auf rund 3½ % steigen. 2027 könnte sie sowohl unbereinigt als auch strukturell bei etwa 4 % liegen.****{#par-eu4oe7} * **Durch den Wegfall der stützenden steuerlichen Sonderentwicklungen und durch Steuersenkungen wachsen die Einnahmen deutlich schwächer. Allerdings dürften die Beitragssätze der Sozialversicherungen weiter steigen, um Mehrausgaben für Gesundheit, Pflege und Renten zu finanzieren. Per saldo könnte die strukturelle Abgabenquote (aus Sozialbeiträgen und Steuern) daher bis einschließlich 2027 mehr oder weniger stabil bleiben (Größenordnung 42 %).** {#par-u9ei63} * **Auf der Ausgabenseite kommen zu den genannten Mehrausgaben bei der Sozialversicherung steigende Aufwendungen für Verteidigung, nicht militärische Investitionen und Subventionen (zum Beispiel bei Entgelten für Stromnetze). Die strukturelle Ausgabenquote lag 2024 mit 49 % bereits hoch, und sie könnte bis 2027 weiter auf 52 % steigen.** {#par-i753u9} * **Die Schuldenquote könnte bis Ende 2027 auf 66 % zunehmen.** {#par-a8ia4u} ****Für den weiteren Verlauf ab 2028 zeichnet sich bisher kein gesamtstaatlicher Defizitrückgang ab.** Die Finanzplanung des Bundes sieht noch deutliche Mehrausgaben für Verteidigung vor (siehe unten stehende [Tabelle 5.2: Wichtige Kennzahlen zu den Bundesfinanzen](#par-i39uaa)). Abgesehen davon setzt die demografische Entwicklung Sozialausgaben, Beitragssätze und Rentenzuschüsse des Bundes unter Aufwärtsdruck. Die Schuldenquote dürfte zunächst auf einem Aufwärtspfad bleiben. Durch die höheren Schulden und die steigende Durchschnittsverzinsung legen die Zinslasten Schritt für Schritt zu.**{#par-o35ii9} ### **1.2 Höhere Defizite nur teilweise auf Infrastruktur und Verteidigung fokussiert** {#tar-3} ****Ein höheres Defizit ist für ein paar Jahre gut verkraftbar. Dauerhaft hohe Defizite und steigende Schuldenquoten wären aber problematisch.**Dies würde die künftigen Fiskalspielräume noch stärker einschränken und wäre nicht kompatibel mit den -Regeln.**{#par-e3u86u} ****Die Kreditspielräume erweiterte der Gesetzgeber, um die Verteidigungsfähigkeit und die staatlichen Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz zu stärken. Nun sollen die Spielräume aber in erheblichem Maße anders genutzt werden** (siehe Abschnitt „[Bundesfinanzen](#3-Bundesfinanzen)"). Dass mit den erweiterten Spielräumen bestehende Haushaltslücken gestopft oder Projekte jenseits von Verteidigung oder Infrastruktur finanziert werden sollen, veranschaulicht: Es ist offenbar schwer, eigentlich zweckgebundene Verschuldungsspielräume tatsächlich nur zweckgemäß einzusetzen.**{#par-u5ueaa} ****Unabhängig davon müssen nach einer Übergangsphase Defizit- und Schuldenquote im weiteren Verlauf wieder sinken, um solide Staatsfinanzen abzusichern.** Nicht zuletzt sehen die europäischen Vorgaben vor, die Schuldenquote perspektivisch wieder zum Referenzwert von 60 % zurückführen. Die Verteidigungsausnahme im Rahmen der -Regeln endet 2028. Danach ist das Defizit zu senken, um den Aufwärtstrend der Schuldenquote umzukehren.**{#par-u53oo1} ****Die angekündigte Reform der Schuldenbremse lässt sich nutzen, um wieder klare Perspektiven auf solide Staatsfinanzen zu geben und staatliche Investitionen dauerhaft zu schützen.**Die Reformvorschläge der Bundesbank zeigen einen Weg auf, der zurück zu einer regelbasierten nationalen Fiskalpolitik führt und die Spielräume für Investitionen erhält.[\[3\]](#_ftn_root_3) Dazu steuern sie mit den Kreditgrenzen eine moderate strukturelle gesamtstaatliche Defizitquote von etwa 1 % bis 1½ % an. Dies würde die Schuldenquote wieder auf den -Referenzwert von 60 % zurückführen. Die Kreditspielräume sind gemäß den Vorschlägen überwiegend für zusätzliche staatliche Sachinvestitionen reserviert (gemessen am Vergleichswert aus 2024). Weitere Elemente erleichtern eine stetige Haushaltspolitik, ohne die Bindungswirkung der Regeln zu schwächen.**{#par-e48289} ### **1.3 -Regeln: Deutschland hat Plan vorgelegt** {#tar-4} ****Neben den nationalen Fiskalregeln muss Deutschland die neuen europäischen Fiskalregeln beachten.**Die Bundesregierung hat diesbezüglich ihren finanzpolitisch-strukturellen Plan () vorgelegt[\[4\]](#_ftn_root_4) und beantragt, die Verteidigungsausnahme (nationale Ausweichklausel) zu nutzen. Die zuständigen europäischen Gremien haben offenbar signalisiert, beidem zuzustimmen (der Exkurs „[Wie die EU-Fiskalvorgaben für Deutschland zustande kommen](#Wie-die-EU-Fiskalvorgaben-fuer-Deutschland-zustande-kommen%5B1%5D)" ergänzt die folgenden Ausführungen).**{#par-i1i425} ****Deutschland beantragt mit seinem****umfangreiche fiskalische (Ausgaben-)Spielräume, die anfangs einen sehr expansiven Kurs ermöglichen**( unten stehendes Schaubild 5.1).Zu den erheblichen Spielräumen trägt bei, dass der**{#par-i2u521} * **den Anpassungszeitraum von vier auf sieben Jahre streckt,** {#par-aa7ao9} * **anfangs ein erhöhtes Wachstum des Produktionspotenzials und des -Deflators unterstellt (gegenüber den Referenzpfaden der Europäischen Kommission),** {#par-i7eia4} * **zunächst eine Expansion vorsieht und die nötige Konsolidierung in die späteren Jahre verschiebt und** {#par-u7e5oo} * **die Absicherungen (Safeguards) aussetzt, die unter anderem einen Mindestrückgang der Schuldenquote gewährleisten sollen.** {#par-i943u5} ****Zudem greift Deutschland auf die Verteidigungsausnahme zurück, wodurch zusätzliche kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben erlaubt sind.**Die Verteidigungsausnahme ist dabei (für alle Mitgliedstaaten) so ausgestaltet, dass sie den Ausgabenspielraum nach ihrem Ende 2028 weiterhin erhöht: Die vereinbarten Ausgabenzuwachsraten setzen auf das höhere Ausgabenniveau auf. Im ist die Verteidigungsausnahme noch nicht berücksichtigt, und der enthält auch nicht nachrichtlich ergänzende Angaben zu den „on top" geplanten Verteidigungsausgaben. Insoweit weist er Defizit- und Schuldenquoten zu niedrig aus.**{#par-oao5aa} {#par-auo712} **![EU-Regeln: Zusätzliche Spielräume beim deutschen Fiskalplan gegenüber dem Pfad der Europäischen Kommission](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964080/29777251763dfc4df8d755833d7d085f/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-01-vo2x0092-data.svg)**
****Angesichts der aktuellen besonderen Herausforderungen ist es nachvollziehbar, dass Deutschland auf die Verteidigungsausnahme zurückgreift.**[\[5\]](#_ftn_root_5) Im Rahmen der -Regeln sind die damit erlaubten zusätzlichen Verteidigungsausgaben angemessen abgegrenzt und zeitlich begrenzt (anders als bei der deutschen Schuldenbremse).**{#par-aa5894} ****Plausibel ist auch, dass Deutschland den Anpassungszeitraum auf sieben Jahre verlängert.** Dies setzt allerdings ein Reformpaket voraus, um die Verlängerung zu rechtfertigen. Wesentliche Teile dieses Pakets sind noch nicht konkret. Es bleibt abzuwarten, ob die Ziele zum Beispiel zu Investitionen, Beschäftigung und Bürokratieabbau erreicht werden.[\[6\]](#_ftn_root_6)**{#par-e594ee} ****An den anderen Stellen werden die Regeln auf kritische Weise gedehnt, um sich deutlich höhere Spielräume zu verschaffen.****{#par-oeu412} * ****In der**-**Laufzeit (2025 bis 2029) sind die Zuwächse von**-**Potenzial und -Deflator unplausibel hoch veranschlagt:**Sie sind für den mit 0,9 % (durchgängig) beziehungsweise mit 2½ % (durchschnittlich) angesetzt. Dies ist deutlich höher als für die aktuellen Bundesplanungen und als die Annahmen der Europäischen Kommission für ihre Referenzpfade. Zwar erlaubt eine Übergangsbestimmung der -Regeln, das Potenzialwachstum zu glätten. Diese Bestimmung so zu nutzen, überzeugt indes nicht.** {#par-o7e498} * ****Die Konsolidierung wird (über die Verteidigung hinaus) auf die lange Bank geschoben.**Die geltenden Regeln sehen grundsätzlich eine Konsolidierung in gleichmäßigen jährlichen Schritten vor. Demgegenüber legt der zunächst sogar einen expansiven Kurs an und verlagert die vorgesehene Konsolidierung auf die hinteren Jahre. Die tatsächliche Umsetzung im Haushaltsvollzug obliegt dann bereits der nachfolgenden Bundesregierung. Wenn Regierungen Schritte für solide Staatsfinanzen regelmäßig vertagen, laufen Fiskalregeln ins Leere.** {#par-u7e8i1} ****Auf Basis des****könnte die Defizitquote zwischenzeitlich regelkonform eine Größenordnung von 6 % erreichen, wenn Deutschland die ausgeweiteten Ausgabenspielräume ausnutzt. Die Schuldenquote könnte dann bis 2029 auf 80 % steigen**( oben stehendes Schaubild 5.1).[\[7\]](#_ftn_root_7) Die zusätzlichen (geschätzten) Defizitspielräume aus der Verteidigungsausnahme und den höheren nominalen -Zuwächsen im Vergleich zu den Kommissionsannahmen[\[8\]](#_ftn_root_8) bauen sich im Zeitverlauf auf. Die Spielräume aus der verschobenen Konsolidierung sind vorübergehend und 2026 und 2027 am größten. Zusätzliche Defizite sind zudem im Vollzug möglich, soweit sie nicht die Grenzen des Kontrollkontos überschreiten.**{#par-aa2a7u} ****Insgesamt sind die fiskalischen Spielräume mit****und Verteidigungsausnahme so weit gesteckt, dass die aktuellen Bundesplanungen bis 2029 damit kompatibel sein könnten** (siehe zu den Planungen: Abschnitt „[Bundesfinanzen](#3-Bundesfinanzen)"). Mit den ursprünglichen Kommissionsansätzen für die -Vorgaben wäre die Bundesplanung hingegen nicht vereinbar gewesen -- auch nicht mit der Verteidigungsausnahme: Damit regelkonform wären wohl Defizitquoten von in der Spitze 3½ %. Die Schuldenquote würde damit eine Größenordnung von 70 % erreichen.**{#par-a68o71} **Wie die -Fiskalvorgaben für Deutschland zustande kommen[\[1\]](#_ftn_44eb88f2_1)** {#tar-5} --------------------------------------------------------------------------------------------- ****Mit dem finanzpolitisch-strukturellen Plan**()**und der Verteidigungsausnahme beantragt die Bundesregierung weite Defizit- und Schuldenspielräume im Rahmen der**-**Regeln.** Dieser Exkurs erläutert, wie der die Spielräume gegenüber den Berechnungen der Europäischen Kommission (im Folgenden: Kommission) erweitert. [Schaubild 5.1](#par-auo712) stellt die Ausgangsrechnungen der Kommission sowie diese Zusatzspielräume dar.**{#par-eiie5a} ****Vorbemerkung zu den**-**Vorgaben****{#par-a935ae} ****Zunächst stellt die Kommission Referenzpfade auf.**Referenzpfade enthalten Obergrenzen für das Wachstum der Nettoausgaben[\[2\]](#_ftn_44eb88f2_2), die für ein Land über einen Anpassungszeitraum gelten sollen. Am Ende des Zeitraums soll damit ein Haushaltsziel für den strukturellen Primärsaldo erreicht werden. Vereinfacht gesprochen wird dieses so festgelegt, dass damit unter bestimmten Annahmen in einer Tragfähigkeitsanalyse () bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Grundsätzlich sind mit dem Haushaltsziel auch die Anforderungen aus den sogenannten Absicherungen (Safeguards) erfüllt. Die Safeguards sind Mindestanforderungen an die Entwicklungen der Schuldenquote und des strukturellen Primärsaldos im Anpassungszeitraum. Die Referenzpfade sehen einen Anpassungszeitraum von im Regelfall vier Jahren vor. Dieser kann auf bis zu sieben Jahre verlängert werden, wenn das Land größere Reformen plant.**{#par-e1329u} ****Ausgehend von den Referenzpfaden legen die Mitgliedstaaten einen****vor. Wenn der Rat diesem zustimmt, gilt das Wachstum der Nettoausgaben im****als verbindliche Obergrenze.** Die Staaten verhandeln ihren zunächst bilateral mit der Kommission. Sie können dabei von den Referenzpfaden abweichen, müssen dies jedoch begründen. Die -Laufzeit erstreckt sich nicht notwendigerweise über den gesamten Anpassungszeitraum, sondern der bildet die ersten vier oder fünf Jahre davon ab.**{#par-oo993a} ****Mit der Verteidigungsausnahme dürfen die**-**Obergrenzen in begrenztem Umfang überschritten werden.****{#par-o4a9e7} * **Die Überschreitung für Verteidigung ist zunächst in zweierlei Hinsicht beschränkt: (1) Sie ist auf 1,5 % des pro Jahr gedeckelt, in der Regel im Vergleich zum Ausgabenniveau 2021. (2) Sie gilt nur für Verteidigungsausgaben in der --Abgrenzung. Anders als bei der deutschen Schuldenbremse sind die zusätzlich erlaubten kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben damit angemessen abgegrenzt.[\[3\]](#_ftn_44eb88f2_3)** {#par-u74i67} * **Die Verteidigungsausnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 aktiviert. Sie erhöht den allgemeinen Defizit- und Ausgabenspielraum (nicht nur für Verteidigungsausgaben) aber nicht nur bis 2028, sondern auch danach: Denn die Vorgaben für die Ausgabenzuwächse setzen ab 2029 auf das Ausgabenniveau 2028 auf, das durch die Verteidigungsausnahme erhöht ist.** {#par-au7e17} * **Und einen weiteren Spielraum räumen Kommission und Rat für Länder ein, wenn die Verteidigungsausnahme aktiviert ist: Die Ausgabengrenzen im (ohne Verteidigungsausnahme) müssen dann nicht mehr die Safeguards erfüllen. Das heißt, durch den Rückgriff auf die Verteidigungsausnahme können bis 2028 auch nicht verteidigungsbezogene Ausgaben höher liegen.[\[4\]](#_ftn_44eb88f2_4)** {#par-oooiuo} ****Zur Umsetzung im deutschen****{#par-ou4767} **Ausgangspunkt der folgenden Darstellung bildet der Referenzpfad der Kommission für den Standardfall eines vierjährigen Anpassungszeitraums einschließlich Safeguards.**{#par-e492ue} ****Die Streckung des Anpassungszeitraums auf sieben Jahre und die Nutzung der Verteidigungsausnahme**[\[5\]](#_ftn_44eb88f2_5)**erweitern die Ausgabenspielräume:****{#par-o1oo27} * ****Der siebenjährige Anpassungszeitraum** verringert das angestrebte Haushaltsziel für den strukturellen Primärsaldo[\[6\]](#_ftn_44eb88f2_6), und die Konsolidierung wird gestreckt. In den Referenzpfaden der Kommission sinken die jährlichen Konsolidierungsschritte von 0,94 % des für eine vierjährige Anpassungszeit auf 0,46 % bei sieben Jahren. Eine solche Verlängerung setzt ein Paket an Reform- und Investitionszusagen voraus, das verschiedene Kriterien erfüllen muss. Die Regierung hat dafür auf Teile der geplanten oder bereits verabschiedeten Reformen verwiesen.** {#par-ei3oo7} * ****Durch den Wegfall der****Safeguards**sinken die Konsolidierungsschritte weiter auf 0,26 % pro Jahr. Deutschland nutzt hier den zusätzlichen Spielraum für Länder mit aktivierter Verteidigungsausnahme (siehe oben).** {#par-e528e2} * ****Die Verteidigungsausnahme selbst** erlaubt, die im vereinbarten Grenzen für das Ausgabenwachstum im oben beschriebenen Umfang zu überschreiten.** {#par-au43io} ****Schaubild 5.1 zeigt den Defizitspielraum mit verlängertem Anpassungszeitraum und ohne****Safeguards****als Ausgangsbasis. Damit liegt die Defizitquote unter dem Referenzwert von 3 %.**Diese Schaubild-Position („KOM-Pfad") zeigt die diesbezüglichen Werte, welche die Kommission Deutschland zur Verfügung gestellt hatte.**{#par-oo58a5} ****Hinzu kommen geschätzte Effekte der erlaubten zusätzlichen Verteidigungsausgaben. Dadurch erhöht sich die Defizitquote, und sie liegt teils leicht über 3 %.** Die Schuldenquote steigt in der Szenario-Rechnung mit zusätzlichen erlaubten Verteidigungsausgaben bis 2029 auf 70 %.**{#par-oo58a5} ****Weitere Abweichungen des****vom Referenzpfad der Kommission weiten den Ausgabenspielraum nochmals stark aus:****{#par-i693i1} * ****Die Wachstumsraten des**-**Potenzials für 2025 bis 2029 sind im****deutlich höher veranschlagt als im Referenzpfad (durchschnittlich 0,9 % statt 0,5 %).**[\[7\]](#_ftn_44eb88f2_7) Die Bundesregierung nutzt eine Übergangsbestimmung der europäischen Regeln: Demnach dürfen die Mitgliedstaaten für die ersten Pläne „stabilere Zeitreihen" für das Potenzialwachstum verwenden. Dies sollen sie mit wirtschaftlichen Argumenten begründen. Die Regierung begründet sie mit positiven Effekten neuer Maßnahmen auf Investitionen und Kapitalstock und verweist dafür auf aktuellere Abschätzungen. Vergleichsschätzungen für die Potenzialraten mit üblichen Verfahren und ähnlich hohen Werten scheinen nicht vorzuliegen. Zudem enthält die gerade verabschiedete Haushalts- und Finanzplanung des Bundes niedrigere Werte. Demnach wächst das Potenzial von 2025 bis 2029 ebenfalls nur um durchschnittlich 0,5 %. Die Bundesbank schätzt die Potenzialraten in diesen Jahren ähnlich ein.[\[8\]](#_ftn_44eb88f2_8)** {#par-u9a738} * ****Die Wachstumsraten des**-**Deflators sind 2025 bis 2029 deutlich höher veranschlagt als im Referenzpfad (durchschnittlich 2,6 % statt 2,2 %).** Die Bundesbank erwartet gemäß ihrer Deutschland-Prognose für 2026 und 2027 mit Deflator-Raten von gut 2 % ähnliche Raten wie die Kommission.[\[9\]](#_ftn_44eb88f2_9)** {#par-a5ei2e} * ****Der****vertagt nicht nur die Konsolidierung, sondern erlaubt bis 2026 einschließlich sogar einen expansiven Kurs**(ohne dass dies auf erlaubte zusätzliche Verteidigungsausgaben zurückgeht). Die geforderte Konsolidierung setzt entsprechend später ein und muss dann zudem ambitionierter ausfallen -- sie wurde letztlich in die nächste Legislaturperiode verlagert. Die -Regeln sehen dagegen grundsätzlich eine lineare Konsolidierung vor. Darüber hinaus muss gemäß den Regeln die kumulierte Konsolidierung in den Jahren des proportional zur gesamten Konsolidierung des (vier- bis siebenjährigen) Anpassungszeitraums sein. Die Länge des ist gemäß den -Regeln auf die Länge der Legislaturperiode abzustimmen. Die geforderte Proportionalität erreicht Deutschland allerdings nur, indem es den nicht für vier Jahre entwirft, sondern für fünf.** {#par-a24o6a} ****Mit den letzten drei Abweichungen könnte die Defizitquote zwischenzeitlich regelkonform eine Größenordnung von 6 % erreichen. Die Schuldenquote könnte damit bis 2029 auf etwa 80 % steigen (siehe Schaubild 5.1).** Es wird bei diesen Berechnungen unterstellt, dass Deutschland den Ausgabenspielraum ausschöpft, aber die plausibleren Annahmen der Kommission für -Potenzial und -Deflator eintreten.**{#par-ia7ou7} ****Die bislang beschriebenen Spielräume beziehen sich auf die Planungen. Weitere Spielräume können im Vollzug entstehen.**[\[10\]](#_ftn_44eb88f2_10) Auch dies veranschaulicht das Schaubild 5.1(Position „Kontrollkonto ausgereizt"): Ein Land kann die Obergrenzen im Vollzug begrenzt überschreiten, ohne den Budgeteffekt dieser Verfehlung später korrigieren zu müssen. Dazu führt die Kommission für jedes Land ein Kontrollkonto: Verfehlungen von bis zu 0,3 % des in einem einzelnen Jahr und kumuliert von bis zu 0,6 % lösen keine Korrekturanforderungen aus. Reizt das Land diese Flexibilität voll aus, so können die Defizite ceteris paribus ab dem zweiten Planjahr um 0,6 % des höher liegen als für den angenommen. Denn der erlaubte Ausgabenzuwachs setzt auf der im Vollzug überhöhten Vorjahresbasis auf. Würde Deutschland das Kontrollkonto ausreizen, würde dies die Schuldenquote bis 2029 für sich genommen um 2½ Prozentpunkte erhöhen.**{#par-o57385} 1. **{#_ftn_44eb88f2_1} Die -Regeln sind sehr komplex. In diesem Exkurs wird nicht versucht, Regeln und Vorgaben exakt und in allen Einzelheiten zu beschreiben. Vielmehr werden Begriffe, Vorgaben und Methoden vereinfacht dargestellt, soweit sie für die Einordnung des deutschen relevant sind.** 2. **{#_ftn_44eb88f2_2} Nettoausgaben sind Staatsausgaben abzüglich einiger Ausgabenkategorien und der Aufkommenseffekte diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen.** 3. **{#_ftn_44eb88f2_3} Die -Abgrenzung ist enger als die Haushaltsbereiche, auf die sich die verteidigungsbezogene Bereichsausnahme der Schuldenbremse bezieht. Zudem sichert die -Verteidigungsausnahme angemessen ab, dass nur zusätzliche Verteidigungsausgaben von den regulären Vorgaben der Fiskalregel ausgenommen sind. zur Bereichsausnahme der Schuldenbremse: Deutsche Bundesbank (2025a), Exkurs „[Gelockerte Schuldenbremse stabilitätswahrend ausgestalten](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-mai-2025-957456?article=oeffentliche-finanzen-958554#Gelockerte-Schuldenbremse-stabilitaetswahrend-ausgestalten)".** 4. **{#_ftn_44eb88f2_4} Dies ist für Deutschland relevant. Für die meisten anderen Mitgliedstaaten limitieren nicht die Safeguards, sondern die anderen Anforderungen das Ausgabenwachstum. Das liegt unter anderem daran, dass die Safeguards nicht gelten, solange sich ein Staat im Defizitverfahren befindet.** 5. **{#_ftn_44eb88f2_5} In diesem Zusammenhang ist der intransparent oder zumindest missverständlich: Er weist nicht die Defizit- und Schuldeneffekte der Verteidigungsausgaben aus, die durch die Ausnahme zusätzlich erlaubt sind -- auch nicht nachrichtlich. Dadurch stellt er Defizite und Schulden erheblich zu günstig dar. Wünschenswert wäre, die Darstellung der Obergrenzen für das Wachstum der Nettoausgaben um alle geplanten Verteidigungsausgaben sowie um die korrespondierenden Defizit- und Schuldenquoten zu ergänzen.** 6. **{#_ftn_44eb88f2_6} Grund dafür ist der starke Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben in den nächsten Jahren. Bei einem siebenjährigen Anpassungszeitraum liegt ein größerer Teil dieses Anstiegs innerhalb des Anpassungszeitraums und muss in diesem gegenfinanziert werden. Deshalb reicht ein niedrigerer struktureller Primärsaldo am Ende der Anpassungszeit aus, um den nötigen Rückgang der Schuldenquote im weiteren Verlauf zu erreichen.** 7. **{#_ftn_44eb88f2_7} Im Rahmen der neuen -Regeln ergeben sich umso höhere Obergrenzen für die Ausgabenzuwächse, je höher ceteris paribus das unterstellte nominale -Wachstum ist. Das nominale -Wachstum ergibt sich aus Annahmen zum -Potenzial, zum -Deflator und zur Produktionslücke.** 8. **{#_ftn_44eb88f2_8} Bezogen auf den Gesamtzeitraum der erscheinen auch die Potenzialraten, welche die Kommission bei Ermittlung ihrer Referenzpfade unterstellt, sehr ambitioniert: Die Raten liegen im Jahresdurchschnitt bei 0,9 % (2025 bis 2029: 0,5 %, 2030 bis 2041: 1,0 %). Die Bundesbank geht in ihren aktuellen Schätzungen bis 2034 von 0,4 % jährlich aus, wobei hinreichend konkrete Teile der angekündigten Maßnahmen schon berücksichtigt sind. insbesondere zum einbezogenen Fiskalpaket: Deutsche Bundesbank (2025b). Weitere Maßnahmen, wie etwa ein geringerer Verwaltungsaufwand und schnellere Prozesse, müssten insoweit sehr hohe Potenzialeffekte haben.** 9. **{#_ftn_44eb88f2_9} Vgl.: Deutsche Bundesbank (2025b).** 10. **{#_ftn_44eb88f2_10} Hinzu kommen Spielräume bei der Ex-post-Beurteilung, ob die Regeln eingehalten waren. Exkurs „[EU-Regeln stringent umsetzen](#EU-Regeln-stringent-umsetzen)" für Empfehlungen, um diese Spielräume zu begrenzen.** ****Die ersten Erfahrungen mit den reformierten**-**Regeln bestätigen, dass sie sehr komplex und wenig transparent sind.** Die Regeln lassen sehr viel Gestaltungsfreiraum bei der Herleitung der länderspezifischen fiskalischen Grenzen. Wie dieser Freiraum genutzt wird, ist nur noch sehr schwer zu durchschauen, weil die Regeln komplex und die Informationen nicht leicht zugänglich sind. Ebenso schwer einzuschätzen ist, ob die Planungen eines Landes damit kompatibel sind und wie die Europäische Kommission die Regeleinhaltung konkret bewerten wird. Letzteres eröffnet nochmals etliche Spielräume. Es bleibt unverändert entscheidend, künftig die Pläne und Vorgaben stringent aufzusetzen und zu überwachen. Andernfalls laufen die reformierten -Regeln ins Leere und verfehlen ihr Ziel, auf solide Staatsfinanzen hinzuwirken ( Exkurs „-Regeln stringent umsetzen").**{#par-i871e2} **-Regeln stringent umsetzen** {#tar-6} --------------------------------------- ****Die bestehenden**-**Fiskalregeln sollten konsequent auf solide Staatsfinanzen ausgerichtet werden.**Dies kann durch folgende Maßgaben unterstützt werden:**{#par-u7u2a8} * ****Die Mitgliedstaaten setzen ihre Pläne strikt um -- und die Kommission überwacht dies stringent. Entscheidende Aspekte sind hier beispielsweise: i)**in der Haushaltsüberwachung werden die Budgeteffekte einnahmenseitiger Maßnahmen nicht optimistisch eingeschätzt, um so Haushaltsgrenzen einzuhalten; **ii)** stellt die Kommission in der Haushaltsüberwachung Verfehlungen fest, leitet sie tatsächlich die vorgesehenen Verfahrensschritte ein. Das heißt, sie verzichtet darauf, Exkulpationsmöglichkeiten auszureizen, und erhöht den Anpassungsdruck.** {#par-i1i2io} * ****Künftige Pläne werden unter strikter Einhaltung der bestehenden Regeln aufgestellt: i)**die jetzt aktivierten nationalen Ausweichklauseln werden nicht verlängert. Zwar sind Ausweichklauseln ein wichtiger Bestandteil von Fiskalregeln. Sie dürfen aber kein Dauerzustand sein, da sonst solide Staatsfinanzen gefährdet wären. Deshalb sollte auch die aktuelle Ausweichklausel nur den Übergang zu höheren Verteidigungsausgaben erleichtern. Es ist wichtig, diese wohl strukturell höheren Ausgaben im weiteren Verlauf ohne Kreditaufnahme zu finanzieren. Es gibt keinen Gegensatz von Verteidigungsfähigkeit und soliden Staatsfinanzen. Beides ist nötig, um die Widerstandsfähigkeit eines Landes zu gewährleisten; **ii)**die Absicherungen (Safeguards) gelten wie vereinbart. Das heißt, nach Ende der Ausweichklausel binden auch die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Ausgabenpfad wieder. Ohnehin war es sachfremd, mit der Ausweichklausel für Verteidigung auch Spielraum für zusätzliche allgemeine Ausgaben einzuräumen; **iii)** die Ausgabenobergrenzen verteilen die geplanten Anpassungsschritte gleichmäßig. Eine Regierung kann die Konsolidierungsanforderungen nicht aus ihrer Amtszeit hinausschieben; **iv)** die zentralen makroökonomischen Annahmen, wie etwa zum -Potenzial und -Deflator, sind von unabhängiger Stelle als plausibel testiert -- auch für jedes einzelne Jahr. Insbesondere bei hohen Schuldenquoten sind die Annahmen eher konservativ.** {#par-ao4ii9} ****Die Bindungskraft der Regeln steigt zudem mit mehr Transparenz und weniger Spielraum.** Diese lässt sich mit Änderungen an verschiedenen Stellen erreichen, darunter:**{#par-ie17oa} * ****Die Mitgliedstaaten veröffentlichen den Referenzpfad, sobald sie ihn von der Kommission erhalten.**** {#par-e81862} * ****Die Pläne der Mitgliedstaaten weisen die erwartete Defizit- und Schuldenentwicklung aus.** Sie erläutern, welche Ausgabenspielräume aus welcher Abweichung gegenüber dem Referenzpfad resultieren. Diese Angaben werden bei veränderten Bedingungen aktualisiert (zum Beispiel, wenn die Ausweichklausel nach Planerstellung aktiviert wurde)** {#par-aeu635} * ****Die Kommission stellt in einer öffentlichen Datenbank alle Annahmen bereit.** Abrufbar sind die Daten der Kommission und die der Mitgliedstaaten, die in der Herleitung des jeweiligen Anpassungspfades verwendet wurden.** {#par-u63645} * ****Die Kommission aktualisiert die Annahmen bei jeder Haushaltsüberwachung.** Sie stellt nachvollziehbar dar, wie sich Defizit- und Schuldenquoten mit den aktuellen Annahmen entwickeln, wenn der Mitgliedstaat die Ausgabenobergrenzen ausschöpft.** {#par-o62327} * ****Fehlschätzungen werden frühzeitiger korrigiert:** In den laufenden Haushaltsüberwachungen werden auch die Annahmen überprüft, auf denen der Plan beruhte. Die Ausgabenwachstumsgrenzen für die Folgejahre werden bei stärkeren Korrekturen der Annahmen angepasst, mit dem Ziel, Budgeteffekte von Fehleinschätzungen zumindest teilweise zu korrigieren.** {#par-ia4987} * ****Das Kontrollkonto wird dauerhaft geführt.** Es wird nicht mit einem neuen auf null gesetzt. Es bleibt bestehen, bis das Haushaltsziel erreicht ist.** {#par-i3oe57} **2 Steuereinnahmen[\[9\]](#_ftn_root_9)** {#tar-7} --------------------------------------------------- ### **2.1 Dynamischer Zuwachs im ersten Halbjahr 2025 -- Abschwächung im weiteren Jahresverlauf** {#tar-8} ****Die Steuereinnahmen wuchsen bis Ende Juni 2025 dynamisch um 8 % (+ 34 Mrd € gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres). Im zweiten Halbjahr dürften sich die Zuwachsraten aber deutlich abschwächen.****{#par-u3ei1u} * ****Die Lohnsteuer** wuchs im ersten Halbjahr um 6 %, auch weil teilweise steuerpflichtige Lohnelemente an die Stelle steuerfreier Entgeltbestandteile (Inflationsausgleichsprämie) traten. In der zweiten Jahreshälfte dürfte dieser Effekt nachlassen.** {#par-e25643} * ****Die Umsatzsteuer** nahm ebenfalls erheblich zu (+ 6½ %). Auch hier sind nun geringere Zuwächse zu erwarten: Zum einen schlugen im Vorjahresvergleich in der ersten Jahreshälfte 2025 noch Rechtsänderungen positiv zu Buche. Insbesondere galt bis Ende März 2024 ein ermäßigter Steuersatz auf Erdgas und Fernwärme. Zum anderen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2024 umfangreiche Nachzahlungen vereinnahmt. Solch umfangreiche Nachzahlungen dürften 2025 wohl nicht mehr anfallen.** {#par-ei289i} * ****Die Einnahmen aus der Besteuerung von Zins- und Veräußerungserträgen** stiegen kräftig. Ursächlich dürften insbesondere Veräußerungserträge gewesen sein. Im zweiten Halbjahr erwartete die Steuerschätzung hier keinen weiteren Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum.** {#par-i74e8u} * ****Auch die Erbschaftsteuer**trug zum starken Halbjahreszuwachs bei (+ 4 Mrd € gegenüber dem ersten Halbjahr 2024). Entscheidend dafür war offenbar ein einmaliger Effekt in Bayern.** {#par-u28e57} ****Für das Gesamtjahr 2025 erscheint es aus heutiger Sicht möglich, dass die Steuereinnahmen leicht über der offiziellen Steuerschätzung vom Mai liegen (+ 3½ %, ohne Gemeindesteuern).**[\[10\]](#_ftn_root_10) Die Schätzung vom Mai enthielt zwar nicht die neu beschlossenen Steuererleichterungen für Unternehmen ( Abschnitt „[Steuererleichterungen für Unternehmen](#2.2-Steuererleichterungen-fuer-Unternehmen)"). Aber diese dämpfen das Aufkommen im laufenden Jahr praktisch noch nicht.**{#par-o76687} {#par-i6u17u} **![Steueraufkommen](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964066/a7fb1af2de9af40815bd6814309d9150/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-02-vo2x0018-data.svg)**
{#par-eu5oi5}{#par-u4ia95}{#par-o69594}{#par-e77233}{#par-u84236}{#par-ai17e8}{#par-i33o63}{#par-o687ou}{#par-uuo24o}{#par-o9a224}{#par-u44895}{#par-a8u1e1}{#par-au8793} |-------------------------------------------------------------------------------------|----------|-------|--------------|----------|-----------------------------------------------| | **Tabelle 5.1: Steueraufkommen** |||||| | {#par-i21aeo} {#par-a88e35} {#par-a25e99} {#par-e69231} {#par-i8o484} **Steuerart** | **1. Halbjahr** |||| {#par-u53a37} **Schätzung für** **2025 ^1)^** | | {#par-i21aeo} {#par-a88e35} {#par-a25e99} {#par-e69231} {#par-i8o484} **Steuerart** | **2024** | **2025** ||| {#par-u53a37} **Schätzung für** **2025 ^1)^** | | {#par-i21aeo} {#par-a88e35} {#par-a25e99} {#par-e69231} {#par-i8o484} **Steuerart** | {#par-e19a3i} {#par-a4ai56} **Mrd €** || **Veränderung** **gegenüber** **Vorjahr** || **Veränderung** **gegenüber** **Vorjahr** | | {#par-i21aeo} {#par-a88e35} {#par-a25e99} {#par-e69231} {#par-i8o484} **Steuerart** | {#par-e19a3i} {#par-a4ai56} **Mrd €** || **in Mrd €** | **in %** | **in %** | | **Steuereinnahmen** |||||| | **insgesamt ^2)^** | 414,0 | 447,6 | + 33,6 | + 8,1 | + 3,7 | | **darunter:** | ||||| | **Lohnsteuer ^3)^** | 119,8 | 127,1 | + 7,4 | + 6,2 | + 4,4 | | **Gewinnabhängige Steuern** | 83,6 | 90,1 | + 6,4 | + 7,7 | − 0,7 | | **davon:** | ||||| | **Veranlagte** **Einkommensteuer ^4)^** | 33,9 | 36,9 | + 3,0 | + 8,8 | + 0,3 | | **Körperschaftsteuer ^5)^** | 20,5 | 19,8 | − 0,7 | − 3,5 | − 10,0 | | **Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag** | 19,4 | 18,9 | − 0,5 | − 2,5 | − 4,9 | | **Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge** | 9,8 | 14,5 | + 4,7 | + 47,6 | + 22,0 | | **Steuern vom Umsatz ^6)^** | 144,9 | 154,2 | + 9,4 | + 6,5 | + 3,2 | | **Übrige verbrauchsabhängige Steuern ^7)^** | 43,8 | 48,3 | + 4,5 | + 10,2 | + 7,8 | | Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Arbeitskreis Steuerschätzungen und eigene Berechnungen. **1** Laut offizieller Steuerschätzung vom Mai 2025. **2** Umfasst die gemeinschaftlichen Steuern sowie die Bundes- und Ländersteuern. Einschließlich -Anteilen am deutschen Steueraufkommen, einschließlich Zöllen, ohne Erträge aus Gemeindesteuern. **3** Kindergeld und Altersvorsorgezulage vom Aufkommen abgesetzt. **4** Arbeitnehmererstattungen und Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. **5** Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. **6** Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. **7**Energiesteuer, Versicherungsteuer, Tabaksteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Luftverkehrsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer, Biersteuer. |||||| {#par-ui99ou} ### **2.2 Steuererleichterungen für Unternehmen** {#tar-9} ****Der Gesetzgeber hat verschiedene Maßnahmen verabschiedet, um die Investitionsbedingungen für Unternehmen zu verbessern.** Die Körperschaftsteuer sinkt demnach ab 2028 schrittweise pro Jahr um 1 Prozentpunkt. Ab 2032 soll der Körperschaftsteuersatz dann 10 % betragen. Für Unternehmensgewinne, die der Einkommensteuer unterliegen, sinkt die Steuer für einbehaltene Gewinne schrittweise ab 2028. Des Weiteren dürfen Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter schneller als bisher abschreiben, sofern sie diese bis Ende 2027 anschaffen. Unternehmen können Elektrofahrzeuge zudem sehr rasch abschreiben: im Jahr der Anschaffung bereits drei Viertel. Zudem weitet der Gesetzgeber die steuerliche Forschungsförderung aus.**{#par-eu1618} ****Die geplanten Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, Investitionen und den Unternehmensstandort attraktiver zu machen.** Dass der Körperschaftsteuersatz erst ab 2028 sinkt, legt den Schwerpunkt mit den beschleunigten Abschreibungen zunächst auf die Investitionsförderung. So lassen sich Investitionen noch teilweise unter den höheren Steuersätzen abschreiben, und spätere Gewinne unterliegen den niedrigeren Sätzen. Mit der großzügigeren Forschungszulage steigen die Anreize, in Deutschland in Innovationen zu investieren -- bei begrenzten Mindereinnahmen.[\[11\]](#_ftn_root_11)**{#par-o75761} ****Das Gesetzespaket führt zu deutlichen, teils aber nur temporären Steuerausfällen.** In den Jahren 2026 bis 2028 wächst das Steueraufkommen dadurch um ½ Prozentpunkt im Jahresdurchschnitt weniger. Die Mindereinahmen aus der Senkung des Körperschaftsteuersatzes nehmen danach noch deutlich weiter zu. In der Endstufe im Jahr 2032 liegt der Körperschaftsteuersatz 5 Prozentpunkte niedriger als derzeit. Aktuell erbringen 5 Prozentpunkte ein jährliches Aufkommen von 23 Mrd € (inklusive Solidaritätszuschlag, 2½ % des gesamten Steueraufkommens im Jahr 2025). Die beschleunigten Abschreibungen senken die Einnahmen zwar zunächst deutlich: Im Jahr 2028 erreichen die Ausfälle ihre Spitze mit 12½ Mrd €. Ab 2029 nehmen sie wieder ab, und langfristig kompensieren spätere Mehreinnahmen die anfänglichen Mindereinnahmen größtenteils. Denn die steuerlich relevanten Gewinne fallen bei höheren Abschreibungen anfänglich niedriger, später jedoch höher aus. Eine dauerhafte Steuerentlastung für als Kapitalgesellschaften veranlagte Unternehmen folgt aus dem Zusammenspiel von beschleunigten Abschreibungen und niedrigerem Körperschaftsteuersatz.**{#par-iio56e} **3 Bundesfinanzen** {#tar-10} ------------------------------ ### **3.1 2025 stark steigende Defizite geplant** {#tar-11} ****Die neue Bundesregierung plant für 2025 mit stark steigenden Defiziten im Kernhaushalt und den Extrahaushalten**[\[12\]](#_ftn_root_12)**.** Das Gesamtdefizit soll von 49 Mrd € im Jahr 2024 auf 146 Mrd € steigen (siehe für diese und folgende Angaben die Tabelle 5.2, „Wichtige Haushaltskennzahlen des Bundes", hier Position 1.d). Damit fallen die Bundesdefizite erheblich höher aus als von der vorherigen Bundesregierung im Sommer 2024 geplant (Gesamtdefizit damals etwa 90 Mrd €).**{#par-e7u8o8} ****Die hohen Defizite sind möglich, weil der Gesetzgeber die Schuldenbremse im März erheblich gelockert hat.**[\[13\]](#_ftn_root_13) Mit dem Ziel, die Verteidigungsfähigkeit und die staatliche Investitionstätigkeit zu stärken, erweiterte er die Kreditspielräume: Durch die „Bereichsausnahme Verteidigung" kann der Bund verteidigungsbezogene Ausgaben oberhalb von 1 % des [\[14\]](#_ftn_root_14) nun unbegrenzt im Kernhaushalt aus Krediten finanzieren (zusätzlich stand beim Bundeswehrfonds zu Jahresbeginn noch ein Kreditspielraum von 77 Mrd € zur Verfügung, Tabelle 5.2, Position 3.b; dieser soll mit offenbar bereits eingegangenen Verpflichtungen bis Ende 2027 aufgebraucht werden). Neu hinzugekommen ist zudem ein Kreditspielraum von 500 Mrd € für das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität ( ), der sich über zwölf Jahre erstreckt.**{#par-ooue7i} ****Das Defizit für das Haushaltsjahr 2025 setzt sich wie folgt zusammen:****{#par-o61278} * ****Mit der Grenze für die Nettokreditaufnahme, die aus der ursprünglichen Schuldenbremse fortbesteht, ist ein Defizit von 50 Mrd € verbunden.** Kreditfinanzierte Defizite sind damit zulässig im Umfang von 15 Mrd € aus der strukturellen Neuverschuldung von 0,35 % des , 18 Mrd € für errechnete konjunkturbedingte Lasten und gut 16 Mrd € für finanzielle Transaktionen ( Tabelle 5.2, Positionen 2.f2, 2.d und 2.e).** {#par-e3i9a5} * ****Hinzu kommt das Defizit aus dem erweiterten verteidigungspolitischen Spielraum: Die Regierung plant, diesen im Kernhaushalt mit einem zusätzlichen Defizit von 32 Mrd € zu nutzen**( Tabelle 5.2, Position 2.f1). Sie rechnet die Ausgaben des Verteidigungsministeriums, zur militärischen Unterstützung der Ukraine sowie für weitere inländische sicherheitsbezogene Zwecke von insgesamt 75 Mrd € an. Davon zieht sie 43 Mrd € (1 % des von 2024) ab, die innerhalb der regulären Kreditgrenze zu finanzieren sind.** {#par-a469i1} * ****Im Bundeswehrfonds ist ein kreditfinanziertes Defizit von 24 Mrd € vorgesehen**( Tabelle 5.2, Positionen 3.a und 1.b2).** {#par-oi4eo2} * ****Im neuen****ist ein kreditfinanziertes Defizit von 37 Mrd € veranschlagt**( Tabelle 5.2, Positionen 3.c und 1.b1).** {#par-a87e79} * ****Die übrigen Sondervermögen fallen planmäßig weniger stark ins Gewicht**( Tabelle 5.2, Positionen 1.b3 und 1.b4).** {#par-ao14aa} {#par-o73oou} **![Defizite des Bundes einschließlich Extrahaushalte](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964082/4fc3f2d790d572e1da5b6ba9d29b0ee7/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-03-vo2x0094-data.svg)**
{#par-e63e12}{#par-a5i837}{#par-o91852}{#par-u161ua}{#par-eao8u5}{#par-o4u772}{#par-a94u49}{#par-uu3852}{#par-e72o9u}{#par-o98479}{#par-ueeo66}{#par-e9au8a}{#par-ie5aua}{#par-a3i338}{#par-e33318}{#par-a24u51}{#par-e7i6u3}{#par-a46eo5}{#par-ei8494}{#par-ueo99e}{#par-io5a25}{#par-oi2e19}{#par-i72aae}{#par-iu19i6}{#par-o1e9e2}{#par-a827ie}{#par-a8a1o8}{#par-u5au7i}{#par-u2u578}{#par-aeo31e}{#par-ei97a9}{#par-o6a611}{#par-e5o427}{#par-a1u48e}{#par-a35o52}{#par-oai89u}{#par-ue352u}{#par-o4798a}{#par-a36a7o}{#par-o662i8}{#par-eo177o}{#par-e8u341}{#par-i3i65e}{#par-i1o89i}{#par-oo3e56}{#par-o49644}{#par-e56485}{#par-u44eeu} |---------|-----------------------------------------------------------------------------|--------------|-------------|------------|----------|----------|----------| | **Tabelle 5.2: Wichtige Kennzahlen zu den Bundesfinanzen** ^\*)^ in Mrd € (soweit nicht anders gekennzeichnet) |||||||| | **Position** || **Ist 2024** | **2025 E2** | **2026 E** | **2027** | **2028** | **2029** | | **1.** | **Finanzierungssalden** (Überschuss: +, Defizit: -) | |||||| | **1.a** | **Kernhaushalt** | − 25,0 | − 81,9 | − 99,7 | − 89,3 | − 116,7 | − 127,1 | | **1.b** | **Extrahaushalte mit Planzahlen** ^1)^ | − 43,2 | − 64,4 | − 91,6 | − 84,6 | − 58,4 | − 59,2 | | | darunter: | |||||| | 1.b1 | Sondervermögen Infrastruktur/Klimaschutz ( ) | - | − 37,2 | − 58,9 | − 57,1 | − 58,4 | − 59,2 | | 1.b2 | Bundeswehrfonds | − 17,2 | − 24,1 | − 25,5 | − 27,5 | - | - | | 1.b3 | Klimafonds | − 23,1 | − 3,9 | − 2,1 | . | . | . | | 1.b4 | sonstige^2)^ | − 3,0 | 0,8 | − 5,2 | . | . | . | | **1.c** | **Extrahaushalte ohne Planzahlen** ^1) 3)^ | 19,5 | . | . | . | . | . | | **1.d** | **Bund insgesamt** (1.a + 1.b + 1.c) | − 48,7 | − 146,3 | − 191,4 | − 173,9 | − 175,1 | − 186,3 | | **2.** | **Für Schuldenbremse relevante Angaben (Kernhaushalt)** | |||||| | 2.a | Rücklagenzuführung (-)/-entnahme (+) (ab 2027: s) | - | - | 9,7 | 1,0 | - | - | | 2.a-n | *nachrichtlich: Bestand der allgemeinen Rücklage* | 10,7 | 10,7 | 1,0 | - | - | - | | 2.b | Münzeinnahmen (ab 2027: s) | 0,2 | 0,1 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | | 2.c | Nettokreditaufnahme () (-)/Tilgung (+) (1.a + 2.a + 2.b) | − 24,8 | − 81,8 | − 89,9 | − 88,1 | − 116,5 | − 126,9 | | 2.d | Konjunkturkomponente im Haushaltsverfahren^5)^ | − 20,6 | − 18,2 | − 12,9 | − 8,2 | − 3,9 | - | | 2.d-n | *nachrichtlich: Konjunkturkomponente Bundesbank* | 1,5 | − 6,1 | − 5,4 | − 3,2 | . | . | | 2.e | Saldo finanzieller Transaktionen (ab 2027: s)^6)^ | − 1,4 | − 16,4 | − 7,6 | − 0,3 | − 2,1 | − 1,1 | | 2.f | Strukturelle (-)/Tilgung (+)^7)^ (2.c. -- 2.d. -- 2.e) | − 8,9 | − 47,1 | − 69,4 | − 79,6 | − 110,5 | − 125,9 | | | darunter: | |||||| | 2.f1 | Bereichsausnahme Verteidigung | - | − 32,1 | − 54,3 | − 64,2 | − 107,2 | − 122,1 | | 2.f1-n | *nachrichtlich: Zunahme Verteidigung gegenüber Ist 2024^8)^ (s)* | - | 11 | 29 | 39 | 80 | 94 | | 2.f2 | Strukturelle (-)/Tilgung (+) ohne Bereichsausnahme (2.f -- 2.f1) | − 2,8 | − 15,1 | − 15,1 | − 15,4 | − 3,3 | − 3,8 | | 2.g | Regelgrenze von 0,35 % des ^9)^ | − 5,9 | − 15,1 | 15,1 | − 15,4 | − 3,3 | − 3,8 | | 2.g-n | *nachrichtlich: Überschreitung (+)/Unterschreitung (-)* | − 3,1 | - | - | - | - | - | | 2.h | Stand des Kontrollkontos^10)^ | 55,7 | 55,7 | 55,7 | 55,7 | 55,7 | 55,7 | | 2.i | Ausstehender Tilgungsbetrag inklusive Bundeswehrfonds (ab 2028: s)^11)^ | 349,4 | 373,5 | 398,9 | 426,4 | 413,9 | 401,4 | | 2.i-n | *nachrichtlich: Ausstehender Tilgungsbetrag aus -Transfers (s)^12)^* | 65 | 92 | 118 | 118 | 114 | 111 | | **3.** | **Extrahaushalte (außerhalb der Schuldenbremse)** | |||||| | 3.a | Bundeswehrfonds | − 17,2 | − 24,1 | − 25,5 | − 27,5 | - | - | | 3.b | Danach verbleibende Kreditermächtigung | 77,0 | 52,9 | 27,5 | - | - | - | | 3.c | SV | - | − 37,2 | − 58,9 | − 57,1 | − 58,4 | − 59,2 | | 3.c-n | *nachrichtlich: Zunahme Infrastrukturinvestitionen gegenüber Ist 2024^13)^* | - | 4,7 | 17,2 | . | . | . | | 3.d | Danach verbleibende Kreditermächtigung | - | 462,8 | 403,9 | 346,8 | 288,4 | 229,2 | | **4.** | **Ergänzende Angaben zum Kernhaushalt** | |||||| | 4.a | Ausgaben^14)^ | 465,7 | 503,0 | 520,5 | 507,5 | 546,4 | 572,1 | | | darunter: | |||||| | 4.a1 | Investitionen | 56,7 | 62,7 | 56,1 | 48,6 | 46,9 | 46,5 | | 4.a2 | Investitionen (ohne finanzielle Transaktionen, ab 2026: s) | 50,8 | 45,4 | 47,7 | 46,6 | 46,4 | 44,7 | | 4.a3 | Investitionen in die Bundesinfrastruktur ^13)^ | 30,9 | 20,8 | 23,9 | . | . | . | | 4.a4 | Investitionsquote in % (relevant für )^15)^ | 11,6 | 10,0 | 10,4 | 10,6 | 10,6 | 10,0 | | 4.a4-n | *nachrichtlich: darunter über Bereichsausnahme Verteidigung finanziert* | - | 2 | 3 | . | . | . | | 4.a5 | Zinsen | 34,2 | 30,2 | 30,3 | 41,3 | 55,3 | 66,5 | | 4.a6 | Globale Mehr-/Minderausgaben (ab 2027: Handlungsbedarf laut Medien) | - | − 5,7 | − 8,4 | − 34 | − 64 | − 74 | | 4.b | Einnahmen ^14) 16)^ | 440,6 | 421,1 | 420,8 | 418,3 | 429,8 | 445,1 | | | darunter: | |||||| | 4.b1 | Steuereinnahmen ^17)^ | 375,0 | 386,8 | 383,8 | 400,6 | 412,3 | 423,9 | | 4.b2 | aus | 13,5 | - | 10,6 | - | - | - | | 4.b3 | Globale Mehr-/Mindereinnahmen | - | − 1,1 | − 4,2 | . | . | . | | \* Quelle: und eigene Berechnungen. Methodische Erläuterungen finden sich in: Deutsche Bundesbank (2016).**1** Einbezogen sind nur Extrahaushalte, für die der Bund monatliche Kassenergebnisse vorlegt. Ausgeschlossen sind damit vor allem Gesellschaften wie die Autobahn und die Infrastruktur- und Regionalverkehrssparten der Deutschen Bahn . Planzahlen gemäß Kredifinanzierungsplan. **2** Vor allem Kommunalinvestitionsförderungsfonds, Grundschulkinder-Betreuungsfonds und (bis 2024) Digitalisierungsfonds. **3** Vor allem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und Pensionsvorsorge-Sondervermögen. **4** Für das Ist 2024 abweichend vom Ausweis in der Haushaltsrechnung: Ohne Aufschlag für getilgte Notlagenkredite (auch Defizit entsprechend niedriger als dort). **5** Für 2024 gemäß Haushaltsrechnung (Stand März 2025), danach gemäß Frühjahrsprojektion 2025 der Bundesregierung. **6** Ab 2027 so geschätzt, dass die ausgewiesene die Grenze der Schuldenbremse voll ausschöpft; ab 2028 unter Einrechnen einer Tilgung von Notlagenkrediten und Bundeswehrfonds von 12,5 Mrd € p.a. **7** Abweichend von Haushaltsrechnung: mit Konjunkturkomponente gemäß Frühjahrsprojektion 2025, um die strukturelle Entwicklung unverzerrt darzustellen.**8** Ausgabenanstieg im Kernhaushalt ermittelt aus geplantem Anstieg der -Quoten auf 2,4 % in 2025, 2,8 % in 2026 und 3,5 % in 2029 gegenüber gemeldeter Ist-Quote 2024 von 2,0 % unter Abzug des Bundeswehrfonds. **9** Bezogen auf das des Jahres vor Aufstellung des Haushalts (für die Haushaltsentwürfe 2025 und 2026: 2024). In 2024 abzüglich Rückzahlung von Notlagenkrediten von 8,5 Mrd €. Ab 2028: abzüglich 12,5 Mrd € Tilgung von Notlagenkrediten und Bundeswehrfonds (s).**10** Vorjahresstand abzüglich Überschreitung der Regelgrenze (2.g-n), soweit die Ausnahmeklausel nicht gezogen wurde. **11** Vorjahresstand zuzüglich Überschreitung der Regelgrenze (2.g-n), soweit die Ausnahmeklausel gezogen war zuzüglich Betrag der des Bundeswehrfonds (-3.a), ab 2028 abzüglich Tilgungen gemäß Tilgungsplan. **12** -Planzahlen und Schätzungen (ab 2025), jeweils multipliziert mit dem deutschen Anteil am -Bruttonationaleinkommen von 25 %. Ab 2028 abzüglich eines festen Tilgungsbetrags über 31 Jahre. **13** Investitionen in die Infrastruktur des Bundes, finanziert aus Kernhaushalt und bei 3.c-n auch aus : alle Sachinvestitionen sowie Investitionszuschüsse an Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn und Autobahn und öffentliche Einrichtungen etwa für den Ausbau des Breitbandnetzes (aus dem Gruppierungsplan: Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 und 82, Gruppierungen 891 und 894).**14** Ohne Rücklagenzuführungen -entnahmen und ohne die in Fußnote 17 genannten Abzugspositionen. **15** Die Bundesregierung sieht die Zusätzlichkeit der kreditfinanzierten Ausgaben des als gewahrt an, wenn die Planquote mindestens 10 % beträgt.**16** Ohne Münzeinnahmen.**17** Nach Abzug der Bundesergänzungszuweisungen, der Länder-Anteile am Energiesteueraufkommen, des Ausgleichs gemäß Kraftfahrzeugsteuer-Reform 2009 an die Länder und der Sanierungshilfen (an Bremen und das Saarland). |||||||| {#par-i39uaa} **Zusatzschulden nicht auf Verteidigung und Infrastruktur fokussiert** {#tar-12} -------------------------------------------------------------------------------- ****Es ist in der aktuellen Lage nachvollziehbar, die Verteidigungsfähigkeit und die Infrastruktur kreditfinanziert zu stärken. Aber offenbar werden die neuen Verschuldungsmöglichkeiten in erheblichem Maße genutzt, um anderweitige Haushaltsspielräume zu schaffen**( Schaubild 5.4).**{#par-u8a5u8} ****Möglich wird dies insbesondere dadurch, dass die Zusätzlichkeitskriterien für Verteidigungs- und Investitionsausgaben bislang nicht geeignet ausgestaltet sind.** Weder die Schwellenwerte (10 %-Mindest-Investitionsquote im Kernhaushalt und die „1 %-des--Schwelle" für Verteidigungsausgaben) noch die dabei jeweils berücksichtigten Ausgaben sind dafür passgenau. Denn damit kann der Bund umfangreiche Ausgabenpositionen, die er bereits im Haushalt von 2024 aus dem Spielraum der alten Schuldenbremse finanziert hatte, oder Mehrausgaben mit wenig Zielbezug mit zusätzlichen Krediten finanzieren. Dies sind dann aber keine zusätzlichen Ausgaben zur Bewältigung der Herausforderungen ( ausführlicher, wie dadurch konkret Spielräume entstehen: Deutsche Bundesbank (2025a), Exkurs „Gelockerte Schuldenbremse stabilitätswahrend ausgestalten"). Anschaulich wird die anderweitige Nutzung der Verschuldungsmöglichkeiten aber auch an folgenden Beispielen:**{#par-i9uio1} * **Im Haushaltsentwurf 2025 ist die Mindest-Investitionsquote von 10 % im Kernhaushalt genau erreicht ( Tabelle 5.2, Position 4.a4), und der Bund kann deshalb auf das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität ( ) zugreifen. Bei der Ermittlung der Quote sind im Nenner (bei den Gesamtausgaben) die Ausgaben der Bereichsausnahme Verteidigung abgezogen (dadurch fällt die Quote höher aus). Folgerichtig wäre, die in dieser Bereichsausnahme (insbesondere im Verteidigungsetat) veranschlagten Investitionen auch im Zähler abzuziehen. Dies ist aber nicht vorgesehen. Diese Investitionen sind folglich durch die Bereichsausnahme kreditfinanziert. Weil sie trotzdem in die 10 %-Mindest-Investitionsquote eingehen, entstehen entsprechende Freiräume für andere Zwecke ( Tabelle 5.2, Position 4.a4-n).** {#par-oe47io} * **Zudem erscheinen die Planzahlen für Investitionen im Entwurf 2025 überhöht. Nicht zuletzt hat die Regierung einen neuen investiven Vorsorgetitel von 1½ Mrd € eingerichtet. Aus diesem will sie in Vorjahren budgetierte Investitionen finanzieren, die noch nicht abgeflossen waren. Üblich waren bislang niedrigere pauschale Vorsorgen ohne investive Klassifizierung. Um zu verhindern, dass Investitionen mehrfach hintereinander in die Mindestquote eingehen oder diese überhöht geplant werden, sollte hier der Haushaltsabschluss maßgeblich sein.** {#par-aa1ea1} * **Bei den jüngsten Steuersenkungen für Unternehmen forderten die Länder einen Ausgleich für ihre Steuerausfälle. Der Bund sagte ihnen weitere 8 Mrd € aus dem zu. Die Länder müssen diese Mittel aber nicht für zusätzliche Investitionen verwenden, sondern können dafür bereits reservierte Mittel nun anders einsetzen.** {#par-ui7u82} ****Insgesamt drohen damit die Schulden anzusteigen, ohne Verteidigungsfähigkeit und Infrastruktur im gleichen Maße zu stärken.****{#par-io244i} * ****Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit: Die in die Bereichsausnahme fallenden**-**Ausgaben dürften gegenüber dem Ist 2024 um etwa 20 Mrd € weniger steigen als die diesbezügliche Kreditaufnahme.** Die geplante Zunahme der -Ausgaben wird hier (pragmatisch) als Maßstab für zusätzliche Verteidigungsausgaben herangezogen. Die -Ausgaben steigen lediglich um etwa 11 Mrd € (nach Abzug der Mehrausgaben des Bundeswehrfonds, die ebenfalls kreditfinanziert werden, Tabelle 5.2, Position 2.f1-n). Der Bund plant dagegen für die Bereichsausnahme Verteidigung einen zusätzlichen Kreditspielraum von 32 Mrd € ( Tabelle 5.2, Position 2.f1). Davon abzuziehen wären im Übrigen eigentlich auch noch die Einnahmen des Verteidigungsressorts, die sich auf 1½ Mrd € belaufen sollen. Ein solcher Abzug ist bislang offenbar nicht vorgesehen.** {#par-uu11u5} * ****Verbesserung der Infrastruktur: Die Differenz zwischen Ausgabenanstieg und Kreditaufnahme dürfte beim****sogar noch größer ausfallen.** Dort soll die Kreditaufnahme 37 Mrd € betragen ( Tabelle 5.2, Position 3.c). Die geplanten investiven Infrastrukturausgaben[\[1\]](#_ftn_4f9bbd5a_1) des Bundes (Kernhaushalt und zusammengenommen) steigen gegenüber dem Ergebnis 2024 aber nur leicht um etwa 2½ Mrd € ( Tabelle 5.2, Position 3c-n abzüglich 4a4-n). Die Investitionszuweisungen des Sondervermögens an die Länder (8½ Mrd €) sollen nicht mit der Auflage zusätzlicher Infrastrukturverbesserung verbunden sein. Angesichts beträchtlicher Defizite in den Haushalten von Ländern und Gemeinden ist zu befürchten, dass sie mit den für sie reservierten Mitteln des stattdessen eher vorhandene Finanzierungslücken schließen. Der Klimafonds erhält vom 10 Mrd €, ohne dass gewichtige neue Maßnahmen vorgesehen sind, die Infrastruktur stärken oder die Treibhausgasemissionen verringern. Stattdessen ist insbesondere geplant, eine Finanzierungslücke bei der Gasspeicherumlage zu schließen und damit die Preise für den Gasverbrauch zu senken.** {#par-eu54a1} {#par-a3iea8} **![Zusatzverschuldung des Bundes 2025 für Verteidigung und Infrastruktur soll anderweitige Haushaltsspielräume schaffen](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964084/b1bbd40b8655312d137f99df3436afd0/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-04-vo2x0095-data.svg)**
****Sollen zusätzliche Schulden tatsächlich Verteidigung und Infrastruktur stärken, wäre es folgerichtig, dies deutlich besser abzusichern als bislang geplant.**Dazu wären die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen für die neuen Kreditspielräume anzupassen. Ein erster Ansatzpunkt wäre, die Bereichsausnahme Verteidigung nur auf Ausgaben oberhalb des Niveaus von 2024 (ohne den Bundeswehrfonds) zu beziehen. Auf die Kredite des sollten die Gebietskörperschaften nur insoweit zugreifen dürfen, als eine angemessen abgegrenzte Investitionsquote im Ergebnis gegenüber dem Wert von 2024 steigt ( für eine geeignete Abgrenzung beim Bund: Fußnote 13 im Haupttext). Die Gesetze zum Sondervermögen sind noch nicht verabschiedet, und die Haushaltsplanungen können noch angepasst werden. Würden die Schulden nur für zusätzliche Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur eingesetzt, so wären Spielräume für die anderen Ausgaben und Steuererleichterungen im Haushalt zu erwirtschaften -- oder es wäre darauf zu verzichten. Dies ist politisch ambitioniert. Es entspräche aber den Zielen, die formuliert wurden, als die Schuldenspielräume stark ausgeweitet wurden.**{#par-o6io79} ****Die vorstehende Darstellung verdeutlich auch, wie intransparent und wenig nachvollziehbar die Bundesfinanzen mittlerweile sind.**Erhebliche Verbesserungen ließen sich bereits erreichen, indem Ausgaben aus Sondervermögen in den Kernhaushalt zurückverlagert,[\[2\]](#_ftn_4f9bbd5a_2) Kennziffern für die Schuldenbremse leichter nachvollziehbar abgegrenzt und Unterlagen dazu übersichtlich gestaltet werden.**{#par-i51e7u} 1. **{#_ftn_4f9bbd5a_1} Als Infrastrukturinvestitionen einbezogen sind hier alle Baumaßnahmen und Erwerbe von Sachvermögen (gemäß Gruppierungsübersicht: Hauptgruppe 7 und Obergruppen 81 und 82) sowie Investitionszuschüsse an Unternehmen des Bundes wie die Deutsche Bahn und die Autobahn (erfasst über Gruppierungsnummer 891) sowie an öffentliche Einrichtungen etwa zum Ausbau des Mobilfunknetzes (erfasst über Gruppierungsnummer 894). Ausgeklammert sind damit neben den finanziellen Transaktionen (Kapitaleinlagen und Darlehensvergaben, Obergruppen 83 sowie 85 und 86 -- in der Rechnung des Bundes ebenso ausgeklammert) auch Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Investitionszuschüsse im Rahmen der Entwicklungshilfe, an private Unternehmen sowie andere Gebietskörperschaften (Gruppierungen 87, 896, 892 und 88). Ebenfalls abgezogen wurden Investitionen im Kernhaushalt, die nun über Kredite für die Bereichsausnahme finanziert werden (etwa 2 Mrd €, kein aggregierter Ausweis in den Planungsdokumenten).** 2. **{#_ftn_4f9bbd5a_2} Die Verlagerung in Sondervermögen lässt sich auch aus einer operationalen Haushaltsperspektive nicht gut begründen, dazu: Deutsche Bundesbank (2023).** ### **3.2 2025 Defizit wohl niedriger als geplant** {#tar-13} ****Das Defizit des Bundes einschließlich Extrahaushalten fiel im ersten Halbjahr 2025 deutlich niedriger aus als im Vorjahreshalbjahr.** Es ging von 27 Mrd € auf knapp 16 Mrd € zurück. Dies resultierte insbesondere aus dynamisch wachsenden Steuereinnahmen. Eine Rolle spielte aber auch, dass der Bund Disagien nun periodengerecht verbucht: Hierdurch sanken die im Haushalt gebuchten Zinsausgaben.**{#par-ueo22i} {#par-e5391u} **![Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964068/3f1779a5a24aa091e052457a3ad9f416/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-05-vo2x0019-data.svg)**
{#par-e73619} **![Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964070/41a834e04d7a5e72dea8c28ec9a26fbd/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-06-vo2x0020-data.svg)**
****Im Kernhaushalt dürfte das Defizit zwar in der zweiten Jahreshälfte deutlich höher ausfallen als im Vorjahr.**Den Vorjahressaldo hatten -Mittel aus dem Fonds Next Generation EU() von fast 14 Mrd € ( Tabelle 5.2, Position 4.b2) und Rückzahlungen von Krisenhilfen-Transfers von 8½ Mrd € entlastet. Diesbezügliche Einnahmen dürften im laufenden Jahr weniger stark ins Gewicht fallen. Zudem dürfte sich der Zuwachs des Steueraufkommens deutlich abschwächen, und weiter steigende Ausgaben dürften belastend auf das Defizit durchschlagen.**{#par-u36889} ****Im Gesamtjahr dürfte das Defizit im Kernhaushalt dennoch erheblich unter den eingeplanten 82 Mrd € bleiben.**Die Steuereinnahmen könnten sich günstiger entwickeln als geplant. Zudem scheint für ausgabenseitige Belastungen im Haushaltsentwurf gut vorgesorgt. So könnten insbesondere die Verteidigungsausgaben weniger stark steigen. Auch die Ansätze etwa für das Personal und die Investitionen scheinen hoch: sowohl gemessen am Halbjahresergebnis als auch am Vorjahresergebnis.**{#par-o37uo9} ****Auch bei den Extrahaushalten dürfte das Defizit deutlich niedriger ausfallen als geplant (64 Mrd €).**[\[15\]](#_ftn_root_15) Im ersten Halbjahr lag es bei 2½ Mrd €. Beim Bundeswehrfonds gingen die Ausgaben und damit das Defizit sogar etwas zurück. Die geplante Defizitzunahme um 7 Mrd € im Gesamtjahr ist insoweit nicht angelegt. Beim ist nicht absehbar, dass nach dessen Errichtung bis zum Jahresende die veranschlagten 37 Mrd € vollständig abfließen. Zudem gehen von den Gesamtmitteln 10 Mrd € an den Klimafonds, womit das Defizit dort geringer als geplant ausfallen könnte.**{#par-i92u18} ### **3.3 2026 weiterer deutlicher Defizitanstieg geplant** {#tar-14} ****Für das nächste Jahr plant die Bundesregierung einen weiteren deutlichen Defizitanstieg auf insgesamt 191 Mrd €**( Tabelle 5.2, Position 1.d). Das Plus von 45 Mrd € gegenüber den Planungen 2025 geht sowohl auf den Kern- als auch die Extrahaushalte zurück.**{#par-u33575} ****Das Defizit im Kernhaushalt soll gegenüber der Planung für das laufende Jahr um weitere 18 Mrd € auf 100 Mrd € zunehmen.** Die Einnahmen gehen leicht zurück. Die Steuereinnahmen sinken dabei um 3 Mrd € gegenüber dem Planwert für 2025. So erwartet der Bund stark steigende Abführungen an den -Haushalt, und er plant Steuersenkungen. Entlastend wirkt dagegen, dass 2026 aus dem -Fonds fast 11 Mrd € zufließen sollen: Durch einen verzögerten Teilabruf werden die Mittel nicht mehr 2025 vereinnahmt. Auf der Ausgabenseite veranschlagt der Bund einen Zuwachs um 3½ % (+ 17½ Mrd €). Ursächlich sind wachsende Ausgaben in der Bereichsausnahme Verteidigung (+ 22 Mrd €). Dies ermöglicht insoweit auch eine stärkere Kreditfinanzierung. Dagegen plant der Bund mit einem deutlich geringeren Nettoerwerb von Finanzvermögen als im laufenden Jahr: Er will der Deutschen Bahn kein zusätzliches Eigenkapital und auch keine Darlehen zum Ablösen höher verzinslicher Kredite des Unternehmens mehr zur Verfügung stellen.[\[16\]](#_ftn_root_16) Stattdessen soll sie ab 2026 zusätzliche Investitionszuschüsse vom erhalten.**{#par-i82iae} ****Im Hinblick auf die Schuldenbremse setzt sich das geplante Defizit des Kernhaushalts von 100 Mrd € wie folgt zusammen:****{#par-e9a951} * ****Aus der alten Grenze für die Nettokreditaufnahme leitet die Regierung in der Planung einen Defizitspielraum von gut 45 Mrd € ab.** Davon entfallen 15 Mrd € auf die zulässige strukturelle Kreditaufnahme von 0,35 % des , 13 Mrd € auf konjunkturbedingte Belastungen, 7½ Mrd € auf den Erwerb von Finanzvermögen und fast 10 Mrd € auf die Entnahme aus der verbliebenen Rücklage.** {#par-ei7ei6} * ****Den neuen verteidigungspolitischen Defizitspielraum im Kernhaushalt schöpft die Regierung mit gut 54 Mrd € aus.**Ausgangspunkt sind die Ausgaben im Verteidigungsministerium, zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine sowie für weitere inländische sicherheitsbezogene Zwecke. Zusammen belaufen sie sich auf 97 Mrd €. Davon sind 1 % des abzuziehen (43 Mrd €).** {#par-o6a921} ****Insgesamt könnte der Kernhaushalt aus heutiger Sicht auch im kommenden Jahr besser abschließen als im Entwurf veranschlagt.**Die Haushaltsansätze scheinen teilweise betont vorsichtig. Dies gilt insbesondere für die Abführungen an die (auch bei Gegenrechnen der veranschlagten globalen Mehreinnahme von 4 Mrd €) und die Verteidigungsausgaben. Zudem scheinen die Ansätze für die Investitionen und die Personalausgaben teilweise recht hoch dotiert.**{#par-e43ea3} ****Bei den Extrahaushalten für 2026 plant die Regierung weiterhin ein deutlich steigendes Gesamtdefizit. Ausschlaggebend sind die Ansätze beim****.****{#par-u8ei28} * ****:**Das Defizit soll von 37 Mrd € im laufenden Jahr auf 59 Mrd € steigen. Zu Buche schlägt dabei mit insgesamt 6 Mrd €, dass das Ausgaben vom Klimafonds übernimmt. Dies betrifft neben der Förderung von Mikroelektronik (Investitionszuschüsse an private Unternehmen) auch die Förderung des Ausbaus von Wärmenetzen (Investitionszuschüsse an andere staatliche Haushalte). Die übrigen zusätzlichen Ausgaben sind überwiegend für den Bund eingeplant. Ein Großteil ist für höhere Investitionszuschüsse an die Bahn vorgesehen. Diese ersetzen im Wesentlichen zuvor aus dem Kernhaushalt kreditfinanzierte Eigenkapitaleinlagen.[\[17\]](#_ftn_root_17) Anders als im laufenden Jahr ist damit für 2026 ein merklicher Anstieg der Infrastrukturinvestitionen vorgesehen (Kernhaushalt und zusammen, Tabelle 5.2, Position 3c-n abzüglich 4a4-n)). Allerdings bleibt abzuwarten, ob der Bund diesen angesichts der kurzen Vorlaufzeit wirklich erreicht. Dazu schiene es nötig, zügig die Planungs- und Genehmigungsprozesse für solche Maßnahmen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.** {#par-eo13e9} * ****Bundeswehrfonds:**Das Defizit soll um 1½ Mrd € auf fast 26 Mrd € steigen. Der Planwert schöpft damit knapp die Hälfte des Kreditspielraums aus, der planmäßig Ende 2025 verbleibt. Neben militärischen Beschaffungen sind auch 1 Mrd € für Zinsausgaben auf die bislang aufgelaufenen Schulden des Fonds veranschlagt.** {#par-i14aia} * ****Klimafonds:**Beim Klimafonds halbiert sich das geplante Defizit auf 2 Mrd €. Die verbliebene Rücklage soll diese Finanzierungslücke decken. Gegenüber dem laufenden Jahr treten bei den Ausgaben 6½ Mrd € für die Subventionierung der Strom-Netzentgelte hinzu. Dagegen entfällt eine Ausgabe zum Ausgleich der Gasspeicherumlage von 3½ Mrd €. Auch die Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude sollen deutlich sinken. Ausgaben zur Förderung der Mikroelektronik und zur Förderung von Wärmenetzen will die Regierung in das verlagern. Die Einnahmen aus dem bleiben stabil bei 10 Mrd €, und auch die Einnahmen aus Zertifikaten, die zu Emissionen von Treibhausgasen berechtigen, sollen kaum zulegen.** {#par-o18o53} * ****Fonds für inflationsindexierte Bundeswertpapiere:**Im Jahr 2026 plant der Bund ein Defizit von 5 Mrd €, nach einem Überschuss von 2 Mrd €2025. Nächstes Jahr steht nämlich die Tilgung eines inflationsindexierten Bundeswertpapiers an.[\[18\]](#_ftn_root_18)** {#par-o2u898} ### **3.4 Finanzplanung bis 2029 mit hohen Defiziten und zusätzlich hohen Handlungsbedarfen** {#tar-15} ****Bis zum Endjahr 2029 sieht die Finanzplanung der Regierung sehr hohe Defizite vor. Für Kernhaushalt und Extrahaushalte zusammen soll das Defizit im Endjahr 186 Mrd € betragen. Das strukturelle Defizit des Bundes wächst dabei schrittweise auf fast 4 % des**. Insgesamt plant die Regierung in den Jahren von 2025 bis 2029 eine Nettokreditaufnahme des Bundes einschließlich der Sondervermögen in einer Größenordnung von 850 Mrd €, ausgehend von einem Schuldenstand von rund 1 730 Mrd € Ende 2024. In Relation zum würden die Schulden des Bundes von etwa 40 % auf 52 % steigen.**{#par-u5o46o} ****Im Kernhaushalt wachsen die Gesamteinnahmen bis 2029 nur verhalten.****{#par-uiu1io} * **In struktureller Betrachtung steigen die Steuereinnahmen nur um 2 %, wobei Steuersenkungen dämpfen. Der nominale Zuwachs ist höher. Er gleicht zum Teil aber den Rückgang der 2026 noch recht hohen Konjunkturlast aus.** {#par-oeo53a} * **Die Einnahmen werden dadurch gedämpft, dass hohe temporäre Zuflüsse aus aus dem Jahr 2026 danach entfallen (fast 11 Mrd €).** {#par-i6881u} ****Der starke Defizitanstieg im Kernhaushalt liegt an den zunehmenden Verteidigungsausgaben, die nicht mehr der Schuldenbremse unterliegen.****{#par-ioao4o} ****Die (strukturellen) Gesamtausgaben ohne die Verteidigungsausgaben nehmen dagegen bis 2029 nicht zu.** **Dabei steigen die Ausgabenlasten im Ressort Arbeit und Soziales sowie für den Schuldendienst stark an.**Bei der Rentenversicherung schlagen sich die geplanten Leistungsausweitungen zulasten der Bundeskasse nieder (Ausweitung „Mütterrente" und Verlängerung der Haltelinie von 48 % für das Versorgungsniveau, Abschnitt „[Rentenpolitische Vorhaben belasten Bundeshaushalt](#5.2-Rentenpolitische-Vorhaben-belasten-Bundeshaushalt)"). Abgesehen davon sind die Bundeszuschüsse weitgehend an die Zuwächse der Bruttolöhne und -gehälter pro Arbeitnehmer und des Rentenbeitragssatzes gekoppelt. Der Beitragssatz steigt vor Ende dieses Jahrzehnts stark. Bei den Zinsausgaben ( Tabelle 5.2, Position 4.a5) wirken mehrere belastende Faktoren. So schlägt sich die hohe Neuverschuldung zunehmend nieder. Zusätzlich belastet der Schuldendienst des Bundeswehrfonds ab 2028 den Kernhaushalt: Zuvor deckte der Bund diese Lasten aus dem Kreditrahmen des Fonds, der dann aber verbraucht ist. Darüber hinaus steigen die Durchschnittszinsen, da noch immer lang laufende Schuldtitel aus der Niedrigzinsphase zu refinanzieren sind. Schließlich setzen umfangreiche Tilgungsverpflichtungen für Notlagenkredite ein, die der Bund zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie aufgenommen hatte.**{#par-i9914a} ****Insgesamt ergibt sich daraus für den Kernhaushalt ab 2027 ein stark wachsender Handlungsbedarf, um die Schuldenbremse einzuhalten.**Dieser ist noch zu erwirtschaften, um die bereits sehr hohen Plandefizite nicht noch zu überschreiten. Im Endjahr 2029 soll er rund 74 Mrd € betragen ( Tabelle 5.2, Position 4.a6). Dieser Betrag insgesamt entspricht etwa 17 % der veranschlagten Steuereinnahmen. Ausgabenseitig wäre sogar eine noch stärkere Kürzung nötig, insbesondere weil Anpassungen der Verteidigungsausgaben lediglich die Kreditspielräume in der Bereichsausnahme beeinflussen würden und einige Ausgaben wie die Zinsen nicht disponibel sind.**{#par-u93ui7} ****Es scheint kaum vorstellbar, diesen Handlungsbedarf auch nur annähernd durch eine strukturelle Beschleunigung des**-**Wachstums aufzufangen.**[\[19\]](#_ftn_root_19) Eine vorsichtige Finanzplanung sollte einen Weg zu soliden Finanzen aufzeigen, der nicht auf optimistischen Wachstumsannahmen basiert. Die Bundesregierung ist jedenfalls wegen des Handlungsbedarfs in ihrem Finanzplan bis 2029 gefordert, ihren Haushaltskurs im weiteren Verlauf deutlich anzupassen.**{#par-i6iaai} ****Unabhängig vom Handlungsbedarf in den Planungen ist der erweiterte Kreditspielraum nicht nachhaltig und längerfristig nicht kompatibel mit den**-**Regeln.**Es erscheint nicht nachhaltig und auch ökonomisch nicht gut begründet, umfangreiche Verteidigungsausgaben längerfristig von der Kreditgrenze auszunehmen. Im Zuge dessen würde die Schuldenquote weiter steigen und der wachsende Schuldendienst die Haushaltsspielräume zunehmend verengen. Gleichzeitig belasten die demografischen Herausforderungen die Staatsfinanzen immer stärker. Als ein zentraler Stabilitätsanker der Währungsunion ist Deutschland zudem besonders gefordert, die Fiskalregeln der einzuhalten, ohne sie übermäßig zu dehnen. Der Kreditrahmen der gegenwärtigen Schuldenbremse ist offensichtlich dafür zu weit. Zwar zeichnen sich für die Jahre bis 2029 -Vorgaben ab, die mit den aktuellen Planungen zum Bund kompatibel sein könnten ( Abschnitt „[EU-Regeln: Deutschland hat Plan vorgelegt](#1.3-EU-Regeln-Deutschland-hat-Plan-vorgelegt)"). Im weiteren Verlauf erfordern die -Regeln aber deutlich geringere Defizite als die Vorgaben Schuldenbremse sowie eine wieder sinkende Schuldenquote.**{#par-o53e54} ****Deswegen ist es wichtig, die nationalen Fiskalregeln wieder auf solide Staatsfinanzen auszurichten. Die angekündigte weitere Reform der Schuldenbremse bietet dazu die Gelegenheit.**[\[20\]](#_ftn_root_20)Die weitere Reform würde zu kurz greifen, wenn sie im Wesentlichen einen Anschluss für das befristete schafft. Vielmehr muss es auch darum gehen, die Kreditfinanzierung perspektivisch wieder auf ein tragbares Niveau zu begrenzen. Dazu wäre der Schwellenwert von 1 % des , ab dem Verteidigungsausgaben kreditfinanziert werden dürfen, sukzessive zu erhöhen und schließlich gänzlich auslaufen zu lassen. Die Vorschläge der Bundesbank von Anfang März erscheinen weiter gut geeignet, um die Schuldenbremse weiterzuentwickeln.[\[21\]](#_ftn_root_21)**{#par-e8216o} **4 Länderhaushalte** {#tar-16} ------------------------------- ****Die Länderhaushalte könnten in diesem Jahr besser abschließen als im Vorjahr. Das vergangene Jahr beendeten sie mit einem Defizit von 18 Mrd € (Kernhaushalte und Extrahaushalte).**Die unterjährigen Länderergebnisse für das laufende Jahr sind wie üblich schwer zu interpretieren, deuten aber bereits auf eine Verbesserung hin. Während die Kernhaushalte das erste Halbjahr 2024 ausgeglichen abgeschlossen hatten, wiesen sie im ersten Halbjahr 2025 einen Überschuss von 1½ Mrd € aus. Die Extrahaushalte verbesserten ihr Ergebnis im ersten Quartal ebenfalls leicht (Angaben zum zweiten Quartal liegen noch nicht vor). Auch im weiteren Jahresverlauf scheint bei den Ländern insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr möglich. Zwar dürften die Steuereinnahmen im zweiten Halbjahr langsamer wachsen als im ersten Halbjahr. Andererseits entfallen in der zweiten Jahreshälfte erhebliche defiziterhöhende Sonderfaktoren aus dem Vorjahr.[\[22\]](#_ftn_root_22) Zudem beabsichtigt der Bund, den Ländern im weiteren Jahresverlauf die ersten 8½ Mrd € aus dem zu überweisen. Diese dürften die Länder zum Teil an die Gemeinden weiterleiten und zum Teil für eigene neue Vorhaben verwenden. Ein Teil dürfte aber auch ihr Defizit senken, denn neue Vorhaben können sie kurzfristig wohl allenfalls in kleinerem Umfang umsetzen. Aus diesem Grund dürften sie auch die neuen strukturellen Verschuldungsspielräume von 0,35 % des (rund 15 Mrd €)[\[23\]](#_ftn_root_23) kurzfristig kaum für neue Vorhaben nutzen können. Die höheren Spielräume dürften wohl vor allem ohnehin angelegte defizitäre Entwicklungen decken[\[24\]](#_ftn_root_24) oder zusätzliche Rücklagen ermöglichen.[\[25\]](#_ftn_root_25)**{#par-e94799} {#par-a7273o} **![Finanzierungssalden der Länder](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964072/a9420cef3fd896a367e58148cc229f8a/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-07-vo2x0021-data.svg)**
****Die Länder erhalten auch in den kommenden Jahren zusätzliche Haushaltsspielräume aus Zuschüssen des****und höheren eigenen Verschuldungsmöglichkeiten (0,35 % des**).**Bisher zeichnet sich nicht ab, dass sie damit maßgeblich ihre Investitionen stärken.** Länder und Gemeinden sind rechtlich nicht verpflichtet, ihre Anteile am ausschließlich für zusätzliche Investitionen einzusetzen. Darauf haben einige Länder offenbar in den Verhandlungen zur Gesetzgebung explizit Wert gelegt. Insofern ist nicht auszuschließen, dass die Herausforderungen, die bei der Infrastruktur bestehen, nicht zügig und nachdrücklich angegangen werden. Es wäre daher wie auch für den Bund empfehlenswert, die Zusätzlichkeit der Mittel des im weiteren Verlauf besser abzusichern.**{#par-a39323} ****Mit der umfassenderen Verschuldungsmöglichkeit der Länder gehen wohl höhere Länderschulden einher, die künftige Fiskalspielräume einengen und die Wahrscheinlichkeit von Schieflagen erhöhen.** Dies ist vor allem für Länder kritisch, die wie Bremen oder das Saarland ohnehin bereits eine überhöhte Verschuldung aufweisen. Insgesamt steigen mit dem eigenen neuen Verschuldungsspielraum Überlastungsgefahren in den Ländern. Um Schieflagen frühzeitig zu erkennen, ist eine effektive Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat noch wichtiger. Entsprechend dringlich sind transparente Länderfinanzen.[\[26\]](#_ftn_root_26)**{#par-oo4894} **5 Rentenversicherung** {#tar-17} ---------------------------------- ### **5.1 Ausblick auf 2025 und 2026** {#tar-18} ****Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung**()**dürfte sich 2025 deutlich verschlechtern, und es ist mit einem erheblichen Defizit zu rechnen**(2024: Defizit fast 1 Mrd €).Bereits im ersten Halbjahr 2025 verbuchte die ein Defizit von 2½ Mrd €. Bis zum Ende des Jahres dürfte es noch deutlich ansteigen. Bezogen auf das Gesamtjahr dürften die Einnahmen im Vorjahrsvergleich zwar spürbar wachsen. Dabei unterstützt, dass teilweise beitragspflichtige Einkommen abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien ersetzen (die insbesondere noch im ersten Halbjahr 2024 gezahlt wurden). Allerdings dürften die Ausgaben deutlich stärker zulegen: Zum einen steigen die Renten im Jahresdurchschnitt kräftig um gut 4 % (Anpassung zur Jahresmitte 2025 gut 3½ %). Zum zweiten nimmt die Rentenzahl merklich zu. Zum dritten kommen die stark gestiegenen Zusatzbeiträge[\[27\]](#_ftn_root_27) der gesetzlichen Krankenkassen hinzu.[\[28\]](#_ftn_root_28)**{#par-ei4oe8} {#par-ii6u5a} **![Finanzen der Deutschen Rentenversicherung](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964074/8c12b03af981339f73e653fe95631b34/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-08-vo2x0022-data.svg)**
****Im nächsten Jahr dürfte sich das Defizit weiter stark ausweiten:**Die Ausgaben dürften weiterhin stärker wachsen als die Einnahmenbasis. Der Beitragssatz bleibt so lange unverändert, bis die Rentenversicherung ihre Nachhaltigkeitsrücklage auf das gesetzliche Minimum zurückgeführt hat. Zur Jahresmitte lag sie bei knapp 1,4 Monatsausgaben (41½ Mrd €). Die Bundesregierung plant, diese Untergrenze von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben anzuheben, um die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung stärker abzusichern. Sie beträgt dann 9½ Mrd €. Aus heutiger Sicht könnte eine Beitragssatzerhöhung im Jahr 2027 erforderlich werden.**{#par-aa9a23} ### **5.2 Rentenpolitische Vorhaben belasten Bundeshaushalt** {#tar-19} ****Die Bundesregierung will die Haltelinie von 48 % für das Versorgungsniveau über das Jahresende hinaus bis 2031 verlängern und die „Mütterrente" ausweiten.**[\[29\]](#_ftn_root_29)**Die Mehrausgaben soll der Bund tragen und zusätzliche Zuweisungen leisten.** Bei der Mütterrente[\[30\]](#_ftn_root_30) erscheint dies folgerichtig, da es sich um nicht-beitragsgedeckte Leistungen handelt. Bei der Haltelinie ist ein Bundeszuschuss dagegen eher unsystematisch. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Rentenerhöhung, die in einem äquivalenten Umlagesystem eigentlich nicht vom Bund zu finanzieren ist.**{#par-uoi9u9} ****Insgesamt spricht einiges dafür, künftig einen klareren und besser nachvollziehbaren Rahmen für die Bundeszuschüsse zu schaffen**. Es entsteht der Eindruck, dass Finanzierungslasten zwischen Bund und nicht zuletzt nach Kassenlage und nicht nach sachlichen Kriterien verteilt werden. Um die Finanzbeziehungen künftig nachvollziehbarer zu ordnen, sollte der Bund darlegen, welche Leistungen der Rentenversicherung er aus welchem Grund als versicherungsfremd und damit nicht beitragsgedeckt einstuft. Diese Leistungen sollte er dann regelgebunden über Zuschüsse (aus seinen Steuermitteln) finanzieren.**{#par-e55869} ****Die Zuschüsse für die verlängerte Haltelinie bedeuten für den Bundeshaushalt erhebliche dauerhafte Mehrbelastungen.** Aktuell ist vorgesehen, dass die Haltelinie bis 2031 bei 48 % bleibt. Ohne diese Verlängerung läge das Versorgungsniveau 2031 bei knapp 47 %. Nach Auslaufen der Haltelinie dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassungen zwar wieder.[\[31\]](#_ftn_root_31) Da das Ausgangsniveau aber höher ist, kommt es auch nach 2031 zu dauerhaften Mehrbelastungen beim Bund (siehe Schaubild 5.9).**{#par-i4a47i} {#par-u7i874} **![Auswirkung der verlängerten Haltelinie und der ausgeweiteten "Mütterrente" auf den Bundeshaushalt](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964078/86dae7849b940fd1e5b277f79e41bf30/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-09-vo2x0091a-data.svg)**
****Die Bundesregierung möchte das Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus erleichtern. Dazu hebt sie das Vorbeschäftigungsverbot auf. Dies dürfte für sich genommen positive Impulse für den Arbeitsmarkt liefern.**Die Aufhebung ermöglicht, eine befristete Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze an ein vorheriges Arbeitsverhältnis anzuschließen. Dies ist bislang nicht möglich.[\[32\]](#_ftn_root_32)**{#par-u73ia7} ****Die geplante Steuervergünstigung von Erwerbseinkünften nach dem gesetzlichen Rentenalter scheint demgegenüber weniger naheliegend.**Finanzielle Überlegungen sind oft nicht ausschlaggebend dafür, dass Menschen nach Erreichen des Rentenalters arbeiten. Insofern ist mit Mitnahmeeffekten zu rechnen, die den ohnehin angespannten Bundeshaushalt belasten. Studien ermitteln je nach Ausgestaltung Ausfälle beim gesamtstaatlichen Steueraufkommen von 1½ Mrd € bis 3 Mrd € pro Jahr.[\[33\]](#_ftn_root_33) Zudem eröffnen steuerliche Sonderregeln Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Dies steht auch dem Ziel der Bundesregierung entgegen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Um die Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus finanziell attraktiver zu machen, wäre es überzeugender, für diese Lebensphase die Belastung durch Rentenbeiträge zu beenden. Bislang stellt hier der Arbeitgeberbeitrag eine Sonderabgabe dar, weil damit keine zusätzlichen Ansprüche in der entstehen.[\[34\]](#_ftn_root_34)**{#par-oo365i} ****Um die Erwerbstätigkeit zu erhöhen und die Rentenfinanzen zu entlasten, scheint es naheliegend, an den Altersgrenzen anzusetzen.**So lassen sich die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenzugang und nach 2031 auch das gesetzliche Rentenalter an die Lebenserwartung anknüpfen.[\[35\]](#_ftn_root_35) Zudem lässt sich die Sonderregel eines abschlagsfreien Rentenzugangs für besonders langjährig Beschäftigte beenden. Neben positiven Impulsen für die Erwerbsbeteiligung Älterer dämpfen solche Maßnahmen den demografischen Druck auf die Staatsfinanzen.**{#par-oi45u1} ****Abgesehen davon ist es empfehlenswert, die Ab- und Zuschläge in der Rentenversicherung zu überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.**[\[36\]](#_ftn_root_36) Ziel wäre es, die Entscheidung vorgezogen oder aufgeschoben in Rente zu gehen, nicht durch finanzielle Anreize zu verzerren.**{#par-i18924} **6 Bundesagentur für Arbeit** {#tar-20} ---------------------------------------- ****Die Bundesagentur für Arbeit**()**verbuchte im ersten Halbjahr 2025 ein Defizit von 3 Mrd € (Vorjahreshalbjahr: 1 Mrd €). Auch im Gesamtjahr dürfte ein deutliches Defizit anfallen, weil die Zahlungen für Arbeitslosengeld deutlich steigen.**Das Defizit dürfte höher sein als geplant (1½ Mrd €), weil sich der Arbeitsmarkt ungünstiger entwickelt. Es könnte im laufenden Jahr die verfügbaren Mittel der freien Rücklage übersteigen (Ende 2024: 3 Mrd €). Im Bedarfsfall sieht der Bund in seinen Haushaltsplanungen für 2025 ein überjähriges Darlehen von bis zu 2½ Mrd € vor. Und für das kommende Jahr sieht der Haushaltsentwurf des Bundes ein Darlehen von fast 4 Mrd € vor. Die gesamten Darlehen soll die dann in den nächsten Jahren im Zuge der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Erholung aus Überschüssen zurückzahlen. Danach soll dann wieder ein Rücklagenaufbau erfolgen.**{#par-ii2eoo} {#par-uu534o} **![Finanzen der Bundesagentur für Arbeit](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/964076/531651afb0a6c913b24dc510a28b5e45/472B63F073F071307366337C94F8C870/5-10-vo2x0023-data.svg)**
***In diesem Beitrag wurden Daten bis zum 20. August 2025, 11:00 Uhr berücksichtigt.***{#par-ou3867} **Literaturverzeichnis** {#tar-21} ---------------------------------- **Bach, S., H. Buslei, J. Geyer, P. Haan und J. Pieper (2025), [Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner\*innen -- mit unsicheren Beschäftigungseffekten](https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.958419.de/25-25-1.pdf), -Wochenbericht, Nr. 25/2025, Juni 2025.**{#par-o8ai19} **Beznoska, M., R. M. Schüler und S. Seele (2025), [Aktivrente: 2,8 Mrd € steuerliche Mindereinnahmen](https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Aktivrente.pdf), -Kurzbericht Nr. 69/2025, August 2025.**{#par-eoa159} **Bloom, N., J. V. Reenen und H. Williams (2019), [A toolkit of policies to promote innovation](https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257/jep.33.3.163), Journal of Economic Perspectives, Vol. 33(3), S. 163 -- 184.**{#par-iai568} **Brüll E., F. Pfeiffer und N. Ziebarth (2024), [Analyse der Einkommens- und Beschäftigungswirkungen einer Einführung des -Konzepts der „Aktiv-Rente](https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/pwp-2024-0022/html)", Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 25. Jg., Nr. 3‑4, S. 227 -- 232, November 2024.**{#par-oo33e8} **Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2025), [Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/mittelfristiger-finanzpolitisch-struktureller-plan.html), August 2025.**{#par-o3649o} **Deutsche Bundesbank (2025a), [Öffentliche Finanzen](https://publikationen.bundesbank.de/content/958554), Monatsbericht, Mai 2025.**{#par-ae9i87} **Deutsche Bundesbank (2025b), [Deutschland-Prognose: US-Zölle belasten zunächst, Fiskalpolitik sorgt verzögert für Auftrieb](https://publikationen.bundesbank.de/content/959268), Monatsbericht, Juni 2025.**{#par-a29i12} **Deutsche Bundesbank (2025c), [Solide Staatsfinanzen, gestärkte Investitionen: ein Vorschlag zur Reform der Schuldenbremse](https://publikationen.bundesbank.de/content/952152), Monatsbericht, März 2025.**{#par-u9i1i5} **Deutsche Bundesbank (2025d), [Früher, regulär, später: Wann Versicherte in Rente gehen und wie Ab- und Zuschläge ausgestaltet werden könnten](https://publikationen.bundesbank.de/content/959274), Monatsbericht, Juni 2025.**{#par-i74o25} **Deutsche Bundesbank (2024a), [Länderfinanzen 2023: Lage verschlechtert sich, aber noch struktureller Überschuss](https://publikationen.bundesbank.de/content/941664), Monatsbericht, Oktober 2024.**{#par-i3ea51} **Deutsche Bundesbank (2024b), [Öffentliche Finanzen](https://publikationen.bundesbank.de/content/934676), Monatsbericht, August 2024.**{#par-u566e3} **Deutsche Bundesbank (2023a), [Zur zunehmenden Bedeutung der Extrahaushalte des Bundes](https://www.bundesbank.de/content/724604), Monatsbericht, Juni 2023, S. 63 -- 82.**{#par-u93iu3} **Deutsche Bundesbank (2023b), [Öffentliche Finanzen](https://www.bundesbank.de/content/918734), Monatsbericht, November 2023, S. 62 -- 85.**{#par-u4299i} **Deutsche Bundesbank (2019), [Langfristige Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung](https://www.bundesbank.de/content/811952), Monatsbericht, Oktober 2019, S. 55 -- 82.**{#par-iu7uu3} **Deutsche Bundesbank (2016), [Öffentliche Finanzen](https://www.bundesbank.de/content/693386), Monatsbericht, Februar 2016, S. 68 -- 69.**{#par-oua4ia} **dpa (2025), [Angespannte Haushaltslage: Landtag beschließt ersten Nachtragshaushalt für 2025](https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/angespannte-haushaltslage-landtag-beschliesst-ersten-nachtragshaushalt-fuer-2025-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250723-930-831961), Süddeutsche Zeitung, dpa:250723‑930‑831961/3, Juli 2025.**{#par-a61ae5} **Landtag Schleswig-Holstein (2025), [Land beschließt ersten Nachtragshaushalt](https://www.landtag.ltsh.de/parlament/plon-newsticker/?year=2025&month=7,%20Juli%202025), Plenum-Online: Newsticker, 23. Juli 2025.**{#par-i8532o} **Santoleri, P., A. Mina, A. Di Minin und I. Martelli (2024), [The causal effects of grants: Evidence from a regression discontinuity](https://direct.mit.edu/rest/article/106/6/1495/112422/The-Causal-Effects-of-R-amp-D-Grants-Evidence-from), Review of Economics and Statistics, Vol. 106(6), S. 1495 -- 1510, November 2024.**{#par-i18o5u} **Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht (2025), [Urteil vom 14. Februar 2025 --  1/24 -- Verfassungsmäßigkeit von Notkrediten im Landeshaushalt 2024](https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LVG/Entscheidungen/Dokumente/Urteil_1_24.pdf?__blob=publicationFile&v=4), Februar 2025.**{#par-ui95a8} 1. **{#_ftn_root_1} Dieses Kapitel bezieht sich auf Daten der und die Maastricht-Schulden. Die nachfolgenden Kapitel beziehen sich auf die Haushaltsentwicklungen (Finanzstatistik) und -planungen.** 2. **{#_ftn_root_2} für weitere Ausführungen zu vorgesehenen Maßnahmen sowie zur jüngsten Fiskalprognose der Bundesbank: Deutsche Bundesbank (2025a, 2025b). Die Perspektiven haben sich demgegenüber nur mäßig geändert. Über aktuelle Entwicklungen informieren auch die nachfolgenden Abschnitte dieses Aufsatzes.** 3. **{#_ftn_root_3} zu den Vorschlägen: Deutsche Bundesbank (2025c). Die -Regeln dürften für die künftigen Fiskalpläne wohl eine etwas weniger ambitionierte Ausrichtung vorgeben als dort für den ersten Fiskalplan erwartet: Die Anforderungen an das strukturelle Defizit sinken (ceteris paribus), wenn die altersbedingten Ausgabenanstiege zunehmend gegenfinanziert sind.** 4. **{#_ftn_root_4} Vgl.: Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2025).** 5. **{#_ftn_root_5} zur Verteidigungsausnahme und zu deren Nutzung im Allgemeinen: Deutsche Bundesbank (2025a), Exkurs „[EU-Fiskalregeln: Nationale Ausweichklauseln sollen aktiviert werden](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-mai-2025-957456?article=oeffentliche-finanzen-958554#EU-Fiskalregeln-Nationale-Ausweichklauseln-sollen-aktiviert-werden)".** 6. **{#_ftn_root_6} zu den Maßnahmen auch: Deutsche Bundesbank (2025a) und die nachfolgenden Teile dieses Artikels.** 7. **{#_ftn_root_7} Sofern eine Defizitquote über 3 % nicht aus zusätzlichen Verteidigungsausgaben resultiert, könnte ein Defizitverfahren starten. Die europäischen Gremien haben dafür zu entscheiden, ob sie ein übermäßiges Defizit feststellen, auch wenn Deutschland die vereinbarten Ausgabengrenzen einhält.** 8. **{#_ftn_root_8} Für die Berechnungen zum höheren wird unterstellt, dass Deutschland den Ausgabenspielraum ausschöpft, aber die plausibleren Annahmen der Europäischen Kommission für -Potenzial und -Deflator eintreten.** 9. **{#_ftn_root_9} Dieses und die nachfolgenden Kapitel beziehen sich auf die Haushaltsentwicklungen (Finanzstatistik) und -planungen. Diese unterscheiden sich von den -Ausweisen in der vorangegangenen gesamtstaatlichen Betrachtung.** 10. **{#_ftn_root_10} Siehe zur offiziellen Steuerschätzung: Deutsche Bundesbank (2025a), Kapitel „[2.1.2 Steuerschätzung erwartet solide Zuwächse bis 2029, Abwärtskorrektur resultiert aus Steuersenkungen und gedämpfter Gewinnentwicklung](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-mai-2025-957456?article=oeffentliche-finanzen-958554#2.1.2-Steuerschaetzung-erwartet-solide-Zuwaechse-bis-2029-Abwaertskorrektur-resultiert-aus-Steuersenkungen-und-gedaempfter-Gewinnentwicklung)".** 11. **{#_ftn_root_11} So deutet die empirische Evidenz zumeist darauf hin, dass staatliche Forschungsförderung private Forschung anregt ( zum Beispiel: Bloom et al. (2019)). Santoleri et al. (2024) legen dabei nahe, dass die privaten Erträge der Forschungsförderung die Höhe der staatlichen Förderung übersteigen. Hinzu kämen mögliche positive externe Effekte auf andere Unternehmen oder private Haushalte.** 12. **{#_ftn_root_12} Einbezogen in die Quartalsberichte sind grundsätzlich die Extrahaushalte, für die der Bund monatliche Kassenergebnisse veröffentlicht. Damit fehlen insbesondere Einheiten wie die Autobahn oder die zum Staatssektor zählenden Teile der Deutschen Bahn (InfraGO und Regio). Für einige der Einheiten mit monatlichen Kassenergebnissen wie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder die Pensionsvorsorge-Sondervermögen legt der Bund allerdings keine Planzahlen vor. Damit bleiben diese Einheiten an dieser Stelle ebenfalls unberücksichtigt ( zu deren Gesamtergebnis im Jahr 2024 Ziffer 1.c der Tabelle 5.2).** 13. **{#_ftn_root_13} zur Lockerung der Schuldenbremse ausführlicher: Deutsche Bundesbank (2025a), Exkurs „[Gelockerte Schuldenbremse stabilitätswahrend ausgestalten](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-mai-2025-957456?article=oeffentliche-finanzen-958554#Gelockerte-Schuldenbremse-stabilitaetswahrend-ausgestalten)".** 14. **{#_ftn_root_14} Es ist jeweils das aus dem Vorjahr der Erstellung des jeweiligen Haushalts relevant. Da planmäßig sowohl der Haushalt für 2025 als auch für 2026 im laufenden Jahr verabschiedet werden, wird in beiden Fällen das des Jahres 2024 zugrunde gelegt.** 15. **{#_ftn_root_15} Wie üblich fehlen im Haushaltsentwurf Planzahlen für einige Sondervermögen, bei denen ein Überschuss zu erwarten ist. Dies betrifft den Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Pensionsvorsorge-Sondervermögen. Im Vorjahr erzielten diese Einheiten einen Überschuss von fast 20 Mrd €. Im laufenden Jahr dürfte der Überschuss wegen rückläufiger Rückzahlungen von Hilfsdarlehen an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds deutlich niedriger ausfallen.** 16. **{#_ftn_root_16} Die Eigenkapitalerhöhungen werden als finanzielle Transaktion nicht auf die Kreditgrenze der Schuldenbremse angerechnet.** 17. **{#_ftn_root_17} Indem der Bund der Bahn Investitionszuschüsse statt Eigenkapital zur Verfügung stellt, entlastet er die Erfolgsrechnung der Bahn: Auf die Zuschüsse muss die Bahn keine Erträge zum Ausgleich von Abschreibungen und keine Renditen erwirtschaften. Anders als bei Kapitaleinlagen entsteht folglich kein weiterer Druck zu höheren Trassenpreisen für die Nutzung des Schienennetzes.** 18. **{#_ftn_root_18} Zudem will der Bund die Zuweisungen für das Jahr 2026 einmalig um den Betrag kürzen, den er für seinen gesamten Eigenbestand vorsorglich in den Vorjahren eingezahlt hatte. Damit entfällt die regelmäßige Bundeszahlung, und der Fonds soll per saldo knapp ½ Mrd € an den Kernhaushalt zurückzahlen. So wird der Kernhaushalt einmalig um 2 Mrd € entlastet.** 19. **{#_ftn_root_19} Um den Handlungsbedarf durch Wirtschaftswachstum zu verringern, muss das -Potenzial steigen. Die Planungen stellen zwar eine expansive Finanzpolitik in Aussicht. Bislang sind die voraussichtlichen Effekte auf das -Potenzial aber ungewiss beziehungsweise erscheinen nicht sehr groß. Die Unterlagen zur Bundesplanung vermitteln irreführend den Eindruck, dass sich der Handlungsbedarf durch eine rein konjunkturelle Erholung verringern lässt. Zudem ist mit Blick auf die staatlichen Budgets zu berücksichtigen, dass viele staatliche Ausgaben indirekt mit der Wirtschaftsentwicklung verbunden sind. Steigen etwa die Löhne im Zuge einer erhöhten Produktivität stärker, so gilt dies im Allgemeinen auch für die Bundeszuschüsse zur Rente und die staatlichen Personalausgaben.** 20. **{#_ftn_root_20} Eine Expertenkommission entwickelt derzeit Reformvorschläge, vgl.: [Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2025)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/07/2025-07-25-expertenkommission-schuldenregel.html).** 21. **{#_ftn_root_21} Vgl.: [Deutsche Bundesbank (2025c)](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-maerz-2025-952146?article=solide-staatsfinanzen-gestaerkte-investitionen-ein-vorschlag-zur-reform-der-schuldenbremse-952152).** 22. **{#_ftn_root_22} So gab es im Vorjahr bei den Investitionen gewichtige finanzielle Transaktionen von rund 10 Mrd €, die größtenteils Einmaleffekte in Form von Beteiligungserwerben waren (vgl.: Deutsche Bundesbank (2025a), Kapitel „[2.3 Länderfinanzen](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-mai-2025-957456?article=oeffentliche-finanzen-958554#2.3.1-Ergebnis-2024-und-Ausblick)").** 23. **{#_ftn_root_23} Wie bislang können die Länder dabei Konjunktureinflüsse und finanzielle Transaktionen herausrechnen. Insofern können die jeweiligen Schuldenbremsen der Länder vom Prinzip her unverändert bleiben -- bei nunmehr höheren Neuverschuldungsmöglichkeiten.** 24. **{#_ftn_root_24}Beispielsweise beschloss in Schleswig-Holstein der Landtag einen ersten Nachtragshaushalt 2025 (vgl.: Landtag Schleswig-Holstein (2025)). Bisher plante das Land mit einem Notlagenkredit, auf den die Regierung nun verzichtet. Sie kündigte zudem für den Herbst einen zweiten Nachtragshaushalt an: Damit will sie eine Finanzierungslücke aus dem Haushalt 2024 insbesondere über die neue strukturelle Verschuldungsmöglichkeit ab 2025 schließen (vgl.: dpa (2025)). Die Lücke hatte sich nachträglich durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichts geöffnet: Das Gericht hatte Teile des Landeshaushalts 2024 für nichtig erklärt (vgl.: Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht (2025)).** 25. **{#_ftn_root_25} Werden Rücklagen im Kernhaushalt gebildet, beeinflusst dies nicht das für die -Regeln maßgebliche -Defizit (den Finanzierungssaldo). Dies gilt auch, wenn die Länder Zuführungen an Extrahaushalte vornehmen und dort die Mittel zurücklegen: Bei der gesamtheitlichen Betrachtung der Kern- und Extrahaushalte wird dies konsolidiert.** 26. **{#_ftn_root_26} dazu: Deutsche Bundesbank (2024a), Kapitel „[5 Ausblick auf 2024 und ausgewählte finanzpolitische Erwägungen](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-oktober-2024-935528?article=laenderfinanzen-2023-lage-verschlechtert-sich-aber-noch-struktureller-ueberschuss-941664#par-u32o23)".** 27. **{#_ftn_root_27} Die Rentenversicherung beteiligt sich paritätisch an den Beiträgen der Rentenbeziehenden zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die durchschnittlichen Zusatzbeitragssätze liegen 2025 um gut 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Dies belastet die Rentenversicherung zusätzlich um 1½ Mrd €.** 28. **{#_ftn_root_28} Die neuen Zuschläge für Erwerbsminderungsrenten schlagen sich in den unterjährigen Zuwachsraten der Ausgaben ungleichmäßig nieder, weil die sie im Vorjahr erstmals ab der zweiten Jahreshälfte und teils rückwirkend auszahlte.** 29. **{#_ftn_root_29} Die rentenpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung sind ausführlicher diskutiert in: Deutsche Bundesbank (2025a), Kapitel „[3.1.2 Rentenpolitische Vorhaben der neuen Bundesregierung](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-mai-2025-957456?article=oeffentliche-finanzen-958554#3.1.2-Rentenpolitische-Vorhaben-der-neuen-Bundesregierung)" sowie [Deutsche Bundesbank (2025d)](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-juni-2025-959270?article=frueher-regulaer-spaeter-wann-versicherte-in-rente-gehen-und-wie-ab-und-zuschlaege-ausgestaltet-werden-koennten-959274#2-Rentenpolitische-Diskussion-und-Vorhaben-der-neuen-Bundesregierung), Kapitel „[2 Rentenpolitische Diskussion und Vorhaben der neuen Bundesregierung](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-juni-2025-959270?article=frueher-regulaer-spaeter-wann-versicherte-in-rente-gehen-und-wie-ab-und-zuschlaege-ausgestaltet-werden-koennten-959274#2-Rentenpolitische-Diskussion-und-Vorhaben-der-neuen-Bundesregierung)".** 30. **{#_ftn_root_30} Viele Begünstigte der „Mütterrente" profitieren bereits von der Rente nach Mindestentgeltpunkten oder Mindesteinkommen, bei der eine Höherwertung niedriger Einkommen erfolgte. Diese Regelung wurde mit der Einführung von rentensteigernden Erziehungszeiten für nach 1991 geborene Kinder abgeschafft. Hier kann es daher zu Doppelbegünstigungen kommen.** 31. **{#_ftn_root_31} Die Bundesregierung will 2029 einen Bericht vorlegen, der dargelegt, wie eine dauerhafte Haltelinie finanzierbar wäre. Im Laufe der Legislaturperiode soll zudem eine Reformkommission Vorschläge für die Zeit nach 2031 erarbeiten.** 32. **{#_ftn_root_32} Es soll eine Höchstdauer der befristeten Weiterbeschäftigung von acht Jahren oder eine Höchstzahl von zwölf befristeten Arbeitsverträgen gelten.** 33. **{#_ftn_root_33} Vgl.: Bach et al. (2025), Beznoska et al. (2025) oder Brüll et al. (2024).** 34. **{#_ftn_root_34} Vgl.: Deutsche Bundesbank (2024b), Kapitel „[3.1.2 Reformoptionen zur Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-august-2024-934662?article=oeffentliche-finanzen-934676#3.1.2-Reformoptionen-zur-Staerkung-des-Erwerbspersonenpotenzials)".** 35. **{#_ftn_root_35} Die Bundesbank hat hierzu bereits in früheren Berichten umfassende Simulationen vorgelegt. hierzu: Deutsche Bundesbank (2019, 2023b, S. 80 ff.).** 36. **{#_ftn_root_36} Vgl.: [Deutsche Bundesbank (2025d)](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-juni-2025-959270?article=frueher-regulaer-spaeter-wann-versicherte-in-rente-gehen-und-wie-ab-und-zuschlaege-ausgestaltet-werden-koennten-959274#par-u53u5i).** *[VGR]: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung *[**SV**]: Sondervermögen *[bzw.]: beziehungsweise *[LVerfG]: Landesverfassungsgericht *[vgl.]: vergleiche *[NATO]: North Atlantic Treaty Organization *[GRV]: Gesetzliche Rentenversicherung *[**GRV**]: Gesetzliche Rentenversicherung *[NGEU]: NextGenerationEU *[GmbH]: Gesellschaft mit beschränkter Haftung *[R\&D]: research and development *[**FSP**]: finanzpolitisch-struktureller Plan *[DSA]: debt sustainability analysis *[CDU]: Christlich Demokratische Union *[BMF]: Bundesministerium der Finanzen *[**BIP**]: Bruttoinlandsprodukt *[FSP]: finanzpolitisch-struktureller Plan *[IK]: Infrastruktur/Klimaneutralität *[**NATO**]: North Atlantic Treaty Organization *[SV]: Sondervermögen *[NKA]: Nettokreditaufnahme *[**BA**]: Bundesagentur für Arbeit *[AG]: Aktiengesellschaft *[COFOG]: Classification of the Functions of Government *[BIP]: Bruttoinlandsprodukt *[**EU**]: Europäische Union *[IW]: Institut der deutschen Wirtschaft *[EU]: Europäische Union *[DIW]: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung *[Vgl.]: Vergleiche *[**NKA**]: Nettokreditaufnahme *[**IK**]: Infrastruktur/Klimaneutralität *[BA]: Bundesagentur für Arbeit