# EU-Finanzen: Finanzbeziehungen der Mitgliedstaaten zur EU 2024 und Mehrjähriger Finanzrahmen 2028 bis 2034 * [*1 Rückblick auf die Zahlungsströme 2024*](#tar-1 "1 Rückblick auf die Zahlungsströme 2024") * *[*Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge*](#tar-2 "Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge") * *[*1.1 EU-Haushalt 2024 (ohne NGEU)*](#tar-3 "1.1 EU-Haushalt 2024 (ohne NGEU)")* * **[*1.2 NGEU 2024*](#tar-4 "1.2 NGEU 2024")** * ***[*1.3 Nettobeiträge 2024*](#tar-5 "1.3 Nettobeiträge 2024")**** * ***[*2 Ausblick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen*](#tar-6 "2 Ausblick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen") * *[*2.1 Mehr Mittel benötigt, um Schuldendienst für NGEU-Kredite zu leisten*](#tar-7 "2.1 Mehr Mittel benötigt, um Schuldendienst für NGEU-Kredite zu leisten")**** * ***[*Entwicklung von Defiziten und Schulden auf der EU-Ebene*](#tar-8 "Entwicklung von Defiziten und Schulden auf der EU-Ebene") * *[*Ausgabenschwerpunkte*](#tar-9 " Ausgabenschwerpunkte")* * **[*2.3 Änderungen an der Finanzierungsstruktur*](#tar-10 "2.3 Änderungen an der Finanzierungsstruktur")** * ***[*2.4 Nationale Reformpläne*](#tar-11 "2.4 Nationale Reformpläne")*** * ***[*2.5 Neue Spielräume für gemeinsame Schulden*](#tar-12 "2.5 Neue Spielräume für gemeinsame Schulden")****** * ***[*Literaturverzeichnis*](#tar-13 "Literaturverzeichnis")*** ****Der -Haushalt umfasste im vergangenen Jahr Ausgaben von 146 Mrd € oder knapp 0,8 % des -Bruttonationaleinkommens (-). 2023 war es noch etwa 1 %. Dabei flossen weniger Mittel von der an die Mitgliedstaaten, denn viele Mitgliedstaaten riefen weniger Kohäsionsmittel ab. Dagegen nutzen sie vorrangig Mittel des Extrahaushalts Next Generation (), die 2026 auslaufen. Die Zahlungen aus beiden Haushalten zusammen lagen bei rund 1,3 % des - und sanken nur leicht gegenüber dem Vorjahr (− 0,1 Prozentpunkte).****{#par-e44583} ****Die Mitgliedstaaten finanzieren den -Haushalt vor allem mit Beiträgen, die sich an ihrem orientieren. Diese Beiträge streuen relativ wenig, während sich die Zahlungen an die Mitgliedstaaten aus dem -Haushalt und stark unterscheiden. So ergeben sich Nettozahler- und Nettoempfänger-Positionen. 2024 war auch Deutschland wieder unter den zehn Nettozahler-Ländern mit 0,4 % seines (18 Mrd €). Von den 17 Nettoempfänger-Ländern erhielt Lettland mit über 3 % (netto) die meisten Mittel.****{#par-eua343} ****Für den neuen Finanzrahmen 2028 bis 2034 veröffentlichte die Europäische Kommission im Juli einen ersten Vorschlag. Demnach soll der -Haushalt in Prozent des - in etwa um den Umfang der Tilgungen und Zinslasten für steigen. Entsprechend höher sollen die Zahlungen der Mitgliedstaaten ausfallen. Gleichzeitig schlägt die Europäische Kommission verschiedene neue Verschuldungsmöglichkeiten vor, die vor allem zusätzliche Kredite an die Mitgliedstaaten finanzieren sollen.****{#par-aoeioi} ****Die Europäische Kommission will den -Haushalt etwas stärker auf europäische Aufgaben ausrichten und die Finanzierung einfacher und transparenter machen. Beides ist zu begrüßen und könnte in den anstehenden Verhandlungen noch stärker angestrebt werden. Dagegen ist es weniger naheliegend, -Mittel an Reformpläne für nationale Aufgaben und Projekte zu binden und diese von der Europäischen Kommission überwachen zu lassen. Es droht zusätzlicher bürokratischer Aufwand, und die Verantwortlichkeiten könnten zunehmend verschwimmen. Die Erfahrungen mit sind in dieser Hinsicht zumindest zwiespältig.****{#par-e76727} ***1 Rückblick auf die Zahlungsströme 2024*** {#tar-1} ------------------------------------------------------ *****Die Mitgliedstaaten stimmen jeweils für sieben Jahre ab, welche Ausgaben sie gemeinsam tätigen und wie sie dies finanzieren. Dazu stellen sie einen Mehrjährigen Finanzrahmen**()**auf.** Der aktuelle Finanzrahmen reicht von 2021 bis 2027. Der größte Teil der Ausgaben fließt als Transfers an die Mitgliedstaaten. Ein kleinerer Teil finanziert gemeinsame Ausgaben, wie zum Beispiel für den Grenzschutz oder humanitäre Hilfe. Für die Laufzeit des Finanzrahmens legen die jährlichen -Haushalte konkretere Ausgabenpläne fest. Im aktuellen Finanzrahmen umfasst der -Haushalt rund 1 % des -.[\[1\]](#_ftn_root_1) Zum größten Teil finanzieren ihn die Mitgliedstaaten über laufende Beiträge in Relation zu ihrer Wirtschaftskraft.***{#par-oiueii} ****Von 2021 bis 2026 ergänzt****den regulären**-**Haushalt.** Die Mitgliedstaaten beschlossen den Extrahaushalt als einmaliges Kriseninstrument in der Corona-Krise. Er ist auf sechs Jahre befristet und umfasst Transfers und Kredite an die Mitgliedstaaten. Das Kernstück bildet die Aufbau- und Resilienzfazilität (). Auf sie entfallen sämtliche Kredite und rund 80 % der Transfers. Die restlichen 20 % stocken bestehende Ausgabenprogramme des regulären -Haushalts auf. Die -Transfers führen in den Jahren 2021 bis 2026 zu zusätzlichen Ausgaben von jahresdurchschnittlich 0,5 % des -.[\[2\]](#_ftn_root_2)**{#par-e846aa} ****Vor allem unterschiedlich hohe Transfers aus dem**-**Haushalt bestimmen, ob ein Land per saldo Zahlungen an den**-**Haushalt leistet oder Zahlungen erhält.** Denn die Einzahlungen der Mitgliedstaaten sind in etwa gleich hoch. Hingegen erhalten die wirtschaftlich schwächeren Länder (gemessen am pro Kopf) tendenziell überproportional hohe Transfers aus dem -Haushalt. Auch für können Nettobeiträge ermittelt werden. Allerdings beantragen die Mitgliedstaaten -Mittel teils unregelmäßig in größeren Blöcken. Daher schwanken die -Nettobeiträge von Jahr zu Jahr stärker als die des -Haushalts (siehe Exkurs „[Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge](#Methodische-Hinweise-zur-Ermittlung-der-Nettobeitraege)").**{#par-a2eeau} ****Der**-**Haushalt verteilt finanzielle Mittel von wirtschaftlich stärkeren zu wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten um.** Es wäre angemessen, dass die Europäische Kommission die Nettobeiträge zum -Haushalt zeitnah und transparent ausweist.[\[3\]](#_ftn_root_3) Dabei sind die Nettobeiträge vorsichtig zu interpretieren. Die Nettobeiträge zeigen, dass die mit den Gemeinschaftshaushalten einhergehenden finanziellen Be- und Entlastungen in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. Sie bilden jedoch nicht den Nutzen und die Kosten der -Mitgliedschaft eines Landes ab.**{#par-o78979} **Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge** {#tar-2} ------------------------------------------------------------------ ****Um aussagekräftige Nettobeiträge zu ermitteln, müssen die Zahlungsströme des**-**Haushalts angepasst werden. Ausgabenseitig werden nur operative Zahlungen berücksichtigt, die an die Mitgliedstaaten fließen.** Insbesondere die Verwaltungsausgaben zählen nicht dazu, weil sie nicht sinnvoll einzelnen Mitgliedstaaten zuzurechnen sind. Zudem finanziert der -Haushalt Transfers an Staaten außerhalb der , etwa für Entwicklungshilfe oder humanitäre Leistungen. Diese Zahlungen haben ebenfalls keinen Einfluss auf die hier ausgewiesenen Nettobeiträge der Mitgliedstaaten.**{#par-e66498} ****Einnahmenseitig werden nur die laufenden Beiträge der Mitgliedstaaten berücksichtigt, um die Nettobeiträge zu ermitteln.** Diese bemessen sich nach verschiedenen landesbezogenen Größen: dem Bruttonationaleinkommen (-Eigenmittel), dem (normierten) Mehrwertsteueraufkommen (MwSt-Eigenmittel) und an der Menge an nicht recycelten Verpackungsabfällen (Kunststoff-Eigenmittel). Den -Eigenmitteln kommt im -Haushalt eine besondere Rolle zu. Sie bilden den größten Posten und werden so angepasst, dass sie den -Haushalt stets ausgleichen. Neben den laufenden Beiträgen der Mitgliedstaaten speist sich der -Haushalt aus Zolleinnahmen. Diese fallen aber vor allem an den Außengrenzen an und sind den Mitgliedstaaten, die die Zölle erheben, deshalb nicht sinnvoll zuzurechnen. Zudem gibt es weitere Einnahmen, wie etwa aus Kartellstrafen oder Strafzahlungen der Mitgliedstaaten.**{#par-iio2o8} ****Für die Berechnung der Nettobeiträge aus****wird angenommen, dass die Mitgliedstaaten die**-**Transfers gemäß**-**Anteilen finanzieren.**Dies liegt nahe, weil die Finanzierungsanteile derzeit und wohl auch zukünftig grob den -Anteilen entsprechen. Im Ergebnis wird damit derselbe Nettobeitrag ausgewiesen, der sich ergäbe, wenn die Mitgliedstaaten laufend über den regulären -Haushalt statt über Schulden finanzieren würden.[\[1\]](#_ftn_4fa8972b_1) Dabei zählt der Schuldendienst im -Haushalt nicht zu den einbezogenen operativen Ausgaben. Dies verhindert, dass Belastungen doppelt gezählt werden.**{#par-o47e58} 1. **{#_ftn_4fa8972b_1} Auch für REPowerEU wird dieser Finanzierungsschlüssel herangezogen. dazu Exkurs zu REPowerEU in: [EU-Haushalt und Extrahaushalt Next Generation EU: Finanzbeziehungen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023](https://publikationen.bundesbank.de/content/940480).** ### **1.1 -Haushalt 2024 (ohne )** {#tar-3} ****Der**-**Haushalt 2024 umfasste Ausgaben von rund 146 Mrd € und damit 19 Mrd € weniger als im Vorjahr.**[\[4\]](#_ftn_root_4) Mit gut 0,8 % des - waren die Ausgaben niedriger als üblich (rund 1 % des -). Die Verwaltungsausgaben lagen unverändert zum Vorjahr bei 12 Mrd €. Dies entspricht rund 8 % der Gesamtausgaben. Die Ausgaben für den -Schuldendienst erreichten 2 Mrd € und damit 1,5 % der Gesamtausgaben.**{#par-i2i356} ****Ausschlaggebend für den Ausgabenrückgang waren die Kohäsionsausgaben, die um knapp 40 % sanken.** Deswegen gingen auch die operativen Ausgaben[\[5\]](#_ftn_root_5) insgesamt um gut 20 Mrd € auf 132 Mrd € zurück. Der Anteil der Kohäsionsausgaben sank dabei auf nur noch 27 % (siehe Schaubild 2.1). Anders als in den Vorjahren lag er damit deutlich unter dem Anteil der Agrarpolitik (42 %). Die restlichen 30 % der operativen Ausgaben verteilten sich auf die Bereiche Forschung und Infrastruktur, Auswärtiges Handeln sowie Sicherheit und Unionsbürgerschaft. Von den operativen Ausgaben flossen gut 20 Mrd € an Empfänger außerhalb der , und zwar vor allem aus dem Bereich Auswärtiges Handeln (sie fließen nicht in die Nettobeiträge ein, siehe Exkurs „[Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge](#Methodische-Hinweise-zur-Ermittlung-der-Nettobeitraege)").**{#par-i6u3i2} {#par-i414i7} **![Zusammensetzung der operativen Ausgaben 2024](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967504/7673bb1a6e648a9696922513fda8e8bc/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0053-data.svg)**
****Die Höhe der Ausgaben, die aus dem**-**Haushalt an die Mitgliedstaaten flossen, unterschied sich auch 2024 deutlich zwischen den Ländern**(siehe Schaubild 2.2).Lettland erhielt mit knapp 3½ % seines die meisten Mittel. Den Niederlanden, Deutschland, Schweden, Österreich und Dänemark flossen mit unter ½ % ihres die geringsten Mittel zu.**{#par-ua841a} {#par-u34697} **![Transfers aus dem EU-Haushalt an die Mitgliedstaaten im Jahr 2024](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967506/41d86f8af12d5f403740c02e8ff5424c/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0054-data.svg)**
****Alle Länder riefen in Relation zu ihrem****deutlich weniger Kohäsionsmittel ab als in den Jahren zuvor. Dies dürfte daran liegen, dass sie vorrangig Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzten, damit diese nicht verfallen.** Insgesamt betrachtet sanken die Kohäsionsmittel von 0,37 % des - im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 auf 0,17 %. In Ungarn und Polen war der Rückgang mit 1,7 Prozentpunkten beziehungsweise 1,4 Prozentpunkten besonders groß. Aber auch in der Slowakei, Estland, Litauen, Kroatien und Rumänien sanken die Kohäsionsmittel in Relation zum jeweiligen um mehr als 1 Prozentpunkt. In Spanien, Italien, Portugal und Slowenien war der Anteil der Kohäsionsmittel am bereits zuvor deutlich gefallen. Die genannten Länder erhalten alle überdurchschnittlich viele -Mittel. Die Vermutung liegt nahe, dass die -Mittel einen Teil der Kohäsionsmittel verdrängten. Denn die Mitgliedstaaten müssen die -Mittel bis Ende September 2026 beantragen, damit sie nicht verfallen. Spätestens ab 2027 dürften die Kohäsionsmittel dann aufgrund von Nachholeffekten deutlich steigen.**{#par-o2494o} ****Die Zahlungen der Mitgliedstaaten an den**-**Haushalt beliefen sich 2024 auf 128 Mrd €.** Im (ungewichteten) Durchschnitt zahlten die Mitgliedstaaten damit gut 0,7 % ihres an den -Haushalt (siehe Schaubild 2.3). Korrespondierend zu den geringeren Ausgaben, waren sie ebenfalls etwas niedriger als im Durchschnitt der letzten Jahre. Die Spanne zwischen dem Land mit den niedrigsten Zahlungen und dem mit den höchsten lag bei knapp 0,4 Prozentpunkten. Damit lag sie in dem auch in anderen Jahren üblichen Bereich. Der größte Anteil entfiel wie üblich auf die -Eigenmittel (95 Mrd €). Die Zolleinnahmen lagen bei 21 Mrd €.**{#par-u8eei3} {#par-a1o7i4} **![Zahlungen der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt im Jahr 2024](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967508/697319ad6bcfd4f28d8fbf5ea16248fb/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0055-data.svg)**
### **1.2 2024** {#tar-4} ****2024 flossen**-**Transfers von 80 Mrd € oder knapp 0,5 % des**-(siehe Schaubild 2.4), davon 56 Mrd € für die (einschließlich REPowerEU). In Relation zu ihrem erhielten Lettland, Kroatien und Spanien die meisten Mittel (zwischen 1,5 % und 1,3 % ihres ). Dagegen erhielten Luxemburg, Schweden und Österreich weniger als 0,1 %. Die Unterschiede liegen nicht nur daran, dass unterschiedlich hohe Transfers vorgesehen sind. Hinzu tritt, dass die Mitgliedstaaten die -Transfers teils unregelmäßig und dann in größeren Blöcken beantragen (siehe Schaubild 2.5).**{#par-e7984e} {#par-o656io} **![Next Generation EU (NGEU)-Transfers an die Mitgliedstaaten im Jahr 2024](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967510/336923c44eca1b2b0af97950383e5801/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0056-data.svg)**
****Insgesamt flossen 2024 somit 16 % der vorgesehenen**-**Transfers**(siehe Schaubild 2.5). Dies war etwas mehr als in den Vorjahren (je 13 %). Erneut gab es große Unterschiede zwischen den Ländern. Vier Länder riefen keine oder kaum nennenswerte Teile der für sie vorgesehenen Mittel ab (Schweden, Österreich, Luxemburg und Bulgarien), Deutschland mit 45 % am meisten. Die Niederlande, Ungarn und Irland erhielten 2024 erstmals -Mittel.**{#par-u2a812} ****Seit 2021 flossen an die Mitgliedstaaten 55 % der insgesamt verfügbaren**-**Transfers.** Sollen keine Mittel verfallen, muss sich das Abflusstempo weiter beschleunigen. Denn die Europäische Kommission darf die Mittel nur bis Ende 2026 auszahlen. Nach Deutschland flossen bis Ende 2024 66 % der vorgesehenen Mittel. Daneben erhielten zehn weitere Länder bis Ende 2024 mehr als die Hälfte der für sie vorgesehenen Mittel (Tschechien, Portugal, Estland, die Slowakei, Spanien, Kroatien, Dänemark, Italien, Malta und Frankreich). Schweden ist das einzige Land, an das bis Ende 2024 keine Mittel flossen. Im Juli 2025 erhielt jedoch auch Schweden seine erste Zahlung.[\[6\]](#_ftn_root_6)**{#par-ioa711} {#par-u3iaa7} **![Transfers der Aufbau- und Resilienzfazilität an die Mitgliedstaaten](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967512/7ff5aa3eed3d9ae7def6afcc496f5c9e/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0057-data.svg)**
### **1.3 Nettobeiträge 2024** {#tar-5} ****Betrachtet man**-**Haushalt und****insgesamt, leisteten 2024 zehn Länder per saldo Zahlungen**(siehe Schaubild 2.6 zu den einzelnen Ländern und getrennt nach -Haushalt und ). Am höchsten waren die Nettozahlungen mit über 0,5 % des in Österreich, Schweden und Irland. Deutschland war ebenfalls Nettozahler. Es gehörte 2024 jedoch nicht zu den Spitzenreitern, da es einen guten Teil seiner -Transfers erhielt. Deswegen fiel der deutsche Nettobeitrag zu gering aus. 17 Länder empfingen per saldo Zahlungen aus den beiden Haushalten. Darunter erhielt Lettland mit fast 3½ % die höchsten Nettotransfers, gefolgt von Kroatien, Estland und Griechenland mit um die 2 %.**{#par-oo53o6} {#par-a612e2} **![Nettobeiträge im Jahr 2024](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967514/1242059152b3c6891b60edd358946c87/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0058-data.svg)**
**2 Ausblick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen** {#tar-6} ------------------------------------------------------------------ ****Im Juli veröffentlichte die Europäische Kommission ein Paket mit ersten umfassenden Vorschlägen für den Finanzrahmen 2028 bis 2034.**[\[7\]](#_ftn_root_7) Nun müssen sowohl die Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament dazu eine Position erarbeiten. Da die neue Finanzperiode erst 2028 beginnt, ist eine Einigung nicht vor 2027 zu erwarten. Das Kommissionspaket enthält detaillierte Vorschläge zum Umfang und zur Ausgestaltung künftiger Ausgabenprogramme. Zudem zeigt es, wie die Mitgliedstaaten diese künftig finanzieren sollen. Auch ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission im Krisenfall zusätzliche gemeinsame -Schulden aufnehmen können soll, für die die Mitgliedstaaten über den -Haushalt haften. Ausgewählte Aspekte des Kommissionsvorschlags werden im Folgenden vorgestellt.**{#par-u7o2eu} ### **2.1 Mehr Mittel benötigt, um Schuldendienst für -Kredite zu leisten** {#tar-7} ****Die Europäische Kommission schlägt vor, den maximalen Umfang des**-**Haushalts auszuweiten -- von derzeit jährlich bis zu 1,13 % des**-**auf 1,26 %.**[\[8\]](#_ftn_root_8)**Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus dem Schuldendienst für**. Für 2028 bis 2034 sollen im -Haushalt insgesamt 1 763 Mrd €[\[9\]](#_ftn_root_9) zur Verfügung stehen. Für den -Schuldendienst plant die Europäische Kommission 150 Mrd € ein (knapp 9 % der vorgesehenen Mittel).[\[10\]](#_ftn_root_10) Damit sollen Zinsen und Tilgungen geleistet werden.**{#par-i53424} ****Die im Finanzrahmen festgelegten Ausgaben sollen künftig stärkere Inflationsschwankungen berücksichtigen.**Die Ausgaben werden üblicherweise über den gesamten Planungszeitraum in konstanten Preisen eines Basisjahres festgelegt. Dies ist für den aktuellen Finanzrahmen das Jahr 2018, für den künftigen das Jahr 2025. Um die Inflation zu berücksichtigen, werden diese Größen bislang jährlich mit 2 % hochgerechnet, ungeachtet der tatsächlichen Inflationsrate. Die Europäische Kommission will dieses Vorgehen im Falle besonders hoher oder besonders niedriger Inflationsraten anpassen. Sie schlägt vor, künftig bei einer Inflationsrate über 3 % oder unter 1 %, die tatsächliche Inflationsrate zu verwenden.[\[11\]](#_ftn_root_11) Dadurch würde das Ausgabenvolumen in Relation zum tendenziell stabilisiert.**{#par-o1i1u3} **Entwicklung von Defiziten und Schulden auf der -Ebene** {#tar-8} ------------------------------------------------------------------ ****Der**-**Haushalt ist grundsätzlich ausgeglichen und weist keine Defizite auf. Aufgrund von****werden aber auf der**-**Ebene vorübergehend Defizite verzeichnet und im weiteren Verlauf Überschüsse für Tilgungen.** 2021 bis 2026 führen -Transfers ausnahmsweise zu Defiziten auf der -Ebene (siehe Schaubild 2.7).[\[1\]](#_ftn_4fa188d9_1) Am Ende des Auszahlungszeitraums 2026 dürften die betreffenden -Schulden rund 2,2 % des - betragen. Ab 2028 sollen die hierfür aufgenommenen Schulden sukzessive getilgt werden. Hierfür sind dann über viele Jahre Überschüsse im -Haushalt zu erzielen. Die -Schuldenquote sinkt dann wieder (auch aufgrund des steigenden im Nenner). Die Zinsbelastung aus der aufgelaufenen Verschuldung beträgt bis zum Ende des nächsten Finanzrahmens 2034 voraussichtlich jährlich unter 0,1 % des - (siehe Schaubild 2.8).**{#par-u4a619} {#par-a14ua5} **![Finanzierungssaldo der EU-Ebene und Schulden aus Kreditaufnahme für NGEU-Transfers](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967516/277b8a12fee3e567d7605aeda6f0dcca/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0103-data.svg)**
{#par-uoo976} **![Ausgaben des EU-Haushalts und Tilgung der Kredite für NGEU-Transfers](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967518/641daa3da4b9f852f821fc1dbbe0cfd5/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0104-data.svg)**
****Neben der Verschuldung für Transfers verschuldet sich die****zunehmend für Kredite an Mitgliedstaaten und die Ukraine.**[\[2\]](#_ftn_4fa188d9_2) Dabei stehen einer stärkeren Verschuldung höhere Forderungen aus vergebenen Krediten gegenüber, und es entstehen keine Defizite. Schon 2019 bestanden diesbezügliche Schulden und Forderungen in Höhe von 52 Mrd € oder knapp 0,4 % des - (siehe Schaubild 2.9). Sie umfassten vor allem Kredite des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus () sowie Makrofinanzhilfen an Nicht--Länder. Auf letztere entfielen knapp 5 Mrd €. Im Zuge der Corona-Pandemie kamen ab 2020 Kredite des -Kurzarbeit-Programms an die Mitgliedstaaten hinzu und ab 2021 -Kredite. Ende 2024 entfiel auf diese beiden Kreditprogramme mit 1,2 % des - der größte Teil der ausstehenden Kredite. Zudem gewinnen seit 2022 Kredite an die Ukraine an Bedeutung. Sie lagen Ende 2024 bei rund 40 Mrd € oder 0,2 % des -. Insgesamt betrachtet stieg das Volumen der über den -Haushalt abgesicherten Kredite bis Ende 2024 auf knapp 300 Mrd € (1,7 % des -).**{#par-e686u5} {#par-i19iu6} **![Durch den EU-Haushalt abgesicherte Kredite](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967520/e15cc44a74dc1c4aedfb99b9b149af26/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0105-data.svg)**
****Ab 2026 kommen weitere 150 Mrd € an Krediten für das neue**-**Schuldeninstrument****Security Action for Europe(****)****hinzu.** ist Teil der Initiative „Readiness 2030", die der Rat Ende Mai 2025 beschloss.[\[3\]](#_ftn_4fa188d9_3) Die hierüber vorgesehenen Kredite sollen Verteidigungsinvestitionen von bis zu 150 Mrd € finanzieren. Diese sowie die oben genannten Kredite belasten bei plangemäßer Bedienung der Kreditforderungen den -Haushalt nicht. Den Zinszahlungen für die eigenen Schulden stehen Zinseinnahmen aus den Kreditforderungen gegenüber.**{#par-u2u339} 1. **{#_ftn_4fa188d9_1} Dieser Betrachtung liegt ein -naher Defizitbegriff zugrunde. So werden kreditfinanzierte Kreditvergaben defizitneutral als finanzielle Transaktion verbucht, weil sie das Reinvermögen des Staates nicht verändern. Die -Defizite entstehen daher nur aus kreditfinanzierten Transferzahlungen.** 2. **{#_ftn_4fa188d9_2} Die Mitgliedstaaten sichern die gemeinsam aufgenommenen Schulden hierfür über einen finanziellen Puffer im -Haushalt ab (siehe dazu Abschnitt „[Neue Spielräume für gemeinsame Schulden](#2.5-Neue-Spielraeume-fuer-gemeinsame-Schulden)"). Bei manchen Kreditprogrammen gibt es eine zusätzliche Absicherung, die vor dem finanziellen Puffer greift. Dies gilt unter anderem für Teile der Kredite an die Ukraine, die -Kredite sowie die Makrofinanzhilfen an Nicht--Staaten. Zudem sind die gemeinsamen Schulden für -Kredite und -Transfers extra abgesichert. Für sie wurde die Eigenmittelobergrenze befristet um 0,6 % des - angehoben.** 3. **{#_ftn_4fa188d9_3} Siehe: [defence-industry-space.ec.europa.eu](https://defence-industry-space.ec.europa.eu/eu-defence-industry/safe-security-action-europe_en).** ### **2.2 Neue**Ausgabenschwerpunkte**** {#tar-9} ****Die Mitgliedstaaten können die Ausgabenschwerpunkte des**-**Haushalts in den Verhandlungen zum nächsten Finanzrahmen an neue Herausforderungen anpassen.** Bislang entfällt ein Großteil der Ausgaben auf die Agrar- und Kohäsionspolitik. Bei den Ausgaben für Agrarpolitik steht die Einkommensstützung der Landwirte im Vordergrund. Die Kohäsionspolitik soll die wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der fördern. Im Ergebnis fließen die Mittel für diese beiden Aufgabenbereiche vor allem in wirtschaftlich schwächere Mitgliedstaaten. Im aktuellen Finanzrahmen entfallen auf sie zwei Drittel der Gesamtausgaben.**{#par-e27o5a} ****Der Kommissionsvorschlag stärkt die Bereiche Forschung, Infrastruktur und Verteidigung**(siehe Schaubild 2.10). Er sieht vor, dass ein größerer Anteil der Mittel auf diese Bereiche entfallen. Außerdem will die Europäische Kommission diese Bereiche künftig in einer Rubrik zusammenfassen. Innerhalb einer Rubrik ist es leichter, Ausgaben im laufenden Finanzrahmen zwischen den Bereichen zu verschieben. Für diese neue Rubrik sieht der Kommissionsvorschlag 0,37 % des - vor.[\[12\]](#_ftn_root_12) Dies ist eine Verdoppelung gegenüber dem aktuellen Finanzrahmen. Dabei soll der Bereich Verteidigung besonders stark steigen, von 0,01 % im aktuellen Finanzrahmen auf künftig 0,08 % des -. Daneben sollen auch die Bereiche Auswärtiges Handeln und Migration, Sicherheit und Grenzschutz gestärkt werden.**{#par-u4a63o} ****Für die Agrarpolitik sieht die Europäische Kommission dagegen deutlich weniger Mittel vor. Die Mittel für Kohäsionspolitik sollen nahezu unverändert bleiben.**Der Anteil der Agrarpolitik am - soll um die Hälfte auf knapp 0,2 % gekürzt werden. Die Mittel für die Kohäsionspolitik bleiben hingegen nahezu unverändert bei 0,34 %. Für diesen Vergleich sind im aktuellen Finanzrahmen die Mittel herausgerechnet, die künftig dem Bereich Forschung, Infrastruktur und Verteidigung zugeschlagen werden sollen. Die Verwaltungsausgaben bleiben ebenfalls nahezu unverändert bei 0,08 % des -.**{#par-a5a118} {#par-a1i7u7} **![Verwendung der EU-Mittel nach Ausgabenbereichen](https://publikationen.bundesbank.de/resource/blob/967522/15cdcf3d171a8544b1862190d62e36b2/472B63F073F071307366337C94F8C870/vo2x0106a-data.svg)**
****In den gestärkten Bereichen gibt es gute Gründe, die Ausgaben gemeinsam europäisch zu tätigen.** Zentral unternommene große Forschungs- und Infrastrukturprojekte bieten Vorteile, etwa durch Skaleneffekte oder wenn sie auf nationaler Ebene nicht zustande kämen. Im Bereich Auswärtiges Handeln oder Migration dürfte ein gemeinsames europäisches Vorgehen wirksamer sein als nationale Alleingänge. Im Bereich Grenzschutz legt die Freizügigkeit innerhalb der einen gemeinsamen Schutz der Außengrenzen nahe. Darüber hinaus sprechen insbesondere Netzeffekte und externe Effekte dafür, auch bei der Absicherung der Energieversorgung oder dem Klimaschutz stärker auf der europäischen Ebene aktiv zu werden. Allerdings sollte jeweils geprüft werden, ob dies gegenüber dem rein nationalen Ansatz vorteilhaft ist. Dagegen handelt es sich bei der Agrar- und Kohäsionspolitik weitgehend um Transfers an die Mitgliedstaaten ohne besonderen europäischen Bezug. Wird damit vor allem eine Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten angestrebt, ließe sich dies transparenter umsetzen.**{#par-u537a6} ****Bei der Verteidigungspolitik erscheint eine intensivere Kooperation und Zusammenarbeit in Europa dringend nötig.** Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beabsichtigen die Mitgliedstaaten, ihre Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen.[\[13\]](#_ftn_root_13) Dabei wäre ein gemeinsames Vorgehen in vielen Bereichen elementar. Dies ist etwa bei groß angelegten Rüstungsvorhaben der Fall, die einen europaweiten Schutz erwarten lassen. Sinnvoll wäre wohl auch, Waffensysteme so abzustimmen, dass die Mitgliedstaaten sie im Bedarfsfall problemlos gemeinsam einsetzen können. Gleichzeitig ist es folgerichtig, auch Länder außerhalb der einzubeziehen, die gleichgelagerte Sicherheits- und Verteidigungsinteressen haben, wie etwa Großbritannien. Nicht zuletzt müssen geeignete Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen gefunden werden, die ein gut koordiniertes und zügiges Vorgehen ermöglichen. Welche Rolle dabei die bestehenden -Strukturen spielen werden, wird im weiteren Verlauf zu klären sein. Neue Koordinationsinstrumente sollten in Erwägung gezogen werden, wenn sie eine effizientere Verteidigung besser gewährleisten. Generell spricht einiges dafür, dauerhaft notwendige Verteidigungsausgaben nicht über Schulden, sondern über laufende Einnahmen zu finanzieren.**{#par-uu3iue} ### **2.3 Änderungen an der Finanzierungsstruktur** {#tar-10} ****Die Europäische Kommission schlägt zur Finanzierung des**-**Haushalts fünf neue Eigenmittel vor, die jährlich insgesamt 44 Mrd € erbringen sollen (0,25 % des**-**).**[\[14\]](#_ftn_root_14) Dies sind:**{#par-ie314a} * **Eigenmittel auf der Grundlage der Menge nicht gesammelter Elektroaltgeräte (15 Mrd €),** * **Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak (11,2 Mrd €),** * **Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems (30 % der nationalen -Einnahmen; 9,6 Mrd €),** * **ein pauschaler nach der Höhe des Nettoumsatzes gestaffelter Beitrag großer Unternehmen mit einem Nettoumsatz über 100 Mio € (6,8 Mrd €),** * **Eigenmittel auf der Grundlage des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (75 % der nationalen -Einnahmen; 1,4 Mrd €).** ****Außerdem möchte die Europäische Kommission die bestehenden Eigenmittel anpassen und teils vereinfachen.** Sie schlägt drei Veränderungen an den bestehenden Eigenmitteln vor:**{#par-i3u578} * **Der Anteil der Zolleinnahmen, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten für die von ihnen erhobenen Zolleinnahmen einbehalten, soll von 25 % auf 10 % sinken. Damit sollen sie sich stärker an den tatsächlichen Erhebungskosten orientieren, die deutlich unter 25 % liegen dürften. Von der hohen Erstattung profitieren vor allem die Niederlande und Belgien. In diesen beiden Ländern fällt aufgrund der großen Überseehäfen regelmäßig ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Zolleinnahmen der an.[\[15\]](#_ftn_root_15) Insofern stellen die hohen Erhebungskosten einen versteckten Rabatt dar.** * **Um die Transparenz bei der Berechnung der Eigenmittel zu erhöhen, sollen länderspezifische Korrekturmechanismen entfallen.** * **Der Abrufsatz für die Kunststoff-Eigenmittel soll steigen, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.** ****Neue Eigenmittel mindern nicht die Finanzierungslast der Mitgliedstaaten.**Mitunter wird der Eindruck erweckt, neue Eigenmittel würden die Mitgliedstaaten entlasten, weil sie geringere Beiträge leisten müssen. In den meisten Fällen treten die Mitgliedstaaten jedoch einen Teil ihres nationalen Steueraufkommens an die ab. Dies wäre zum Beispiel bei dem vorgeschlagenen Tabak-Eigenmitteln der Fall. In anderen Fällen verzichten die Mitgliedstaaten auf eigene Besteuerungsmöglichkeiten. So wird der vorgeschlagene Unternehmensbeitrag zwar nicht auf nationaler Ebene erhoben, erhöht aber die Belastung der ansässigen Unternehmen. In jedem Fall tragen die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten die Finanzierungslasten.**{#par-i728i3} ****Die vorgeschlagenen Anpassungen an den bestehenden Eigenmitteln würden das Eigenmittelsystem vereinfachen. Das ist zu begrüßen. Neue Eigenmittel dürften hingegen neue Rabatte nach sich ziehen und die Transparenz des Eigenmittelsystems wieder mindern. Der**-**Haushalt könnte wesentlich einfacher und transparenter allein über**-**Eigenmittel finanziert werden.** Die vielfältigen Korrekturmechanismen und versteckten Rabatte machen das Eigenmittelsystem insgesamt kompliziert und intransparent. Gleichzeitig sind sie das Ergebnis politischer Verhandlungen und reduzieren die finanziellen Beiträge einiger Länder zulasten von anderen. Auch die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel verschieben die Finanzierungslast zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Effekte sind für die Verhandlungen relevant und könnten wiederum neue Rabattforderungen nach sich ziehen. Denn Mitgliedstaaten, bei denen Änderungen des Eigenmittelsystems zu höheren Beiträgen führen, dürften diese Änderungen nur sehr begrenzt akzeptieren. Letztlich ist zu erwarten, dass die Mitgliedstaaten den -Haushalt auch künftig grob gemäß ihrem -Anteil finanzieren werden. Daher liegt es nahe, die Finanzierung vollständig auf diese einfache und transparente Bezugsgröße umzustellen.**{#par-a915e1} ****Es spricht viel dafür, auch Einnahmen aus dem**-**Handelssystem und dem Grenzausgleichsmechanismus der europäischen Ebene zuzuordnen.**Dies ist bereits für die Zolleinnahmen der Fall. Sie resultieren aus der gemeinsamen europäischen Zollpolitik. Dabei erheben die Mitgliedstaaten die Zolleinnahmen, die insbesondere in Ländern mit großen Seehäfen anfallen. Zum Ausgleich für die nationalen Kosten erhalten die Mitgliedstaaten eine pauschale Erstattung ihrer Erhebungskosten (25 % der Zolleinnahmen). Ein ähnliches Vorgehen scheint auch für die Einnahmen aus dem -Handelssystem naheliegend. Sie resultieren aus der gemeinsamen europäischen Klimapolitik. Derzeit fließen die -Einnahmen den Mitgliedstaaten grob gemäß ihren historischen CO₂-Verschmutzungsanteilen zu. Diese Aufteilung erscheint jedoch nicht überzeugend, weil der Schaden aus dem CO₂-Ausstoß nicht an der Landesgrenze Halt macht. Bei den Einnahmen aus dem Grenzausgleichsmechanismus ist dagegen bereits eine Zuordnung auf die -Ebene vorgesehen. Der Mechanismus setzt ab 2027 ein und belastet Importe mit Einfuhrabgaben, soweit die Produkte noch keinen dem vergleichbaren CO₂-Preisbestandteil enthalten. Wie bereits bei den Zöllen sollen drei Viertel der Einnahmen an den -Haushalt fließen.**{#par-u54a87} ### **2.4 Nationale Reformpläne** {#tar-11} ****Die Europäische Kommission möchte mit den Mitgliedstaaten künftig Pläne bilateral vereinbaren und hierfür ausgewählte**-**Haushaltsmittel einsetzen.**[\[16\]](#_ftn_root_16)**Dazu sollen die Mitgliedstaaten nationale und regionale Partnerschaftspläne vorlegen, die auch Investitionen und Reformen enthalten.**Die Pläne sollen alle Bereiche abdecken, für die es vorvereinbarte Mittel gibt: Agrarpolitik, Kohäsionspolitik sowie Migration, Sicherheit und Grenzschutz.[\[17\]](#_ftn_root_17) Die nationalen Pläne sollen außerdem Investitionen und Reformen enthalten. Die Auszahlung der Mittel soll daran geknüpft werden, dass die Mitgliedstaaten die zugesagten Reformen umsetzen und Meilensteine wie vereinbart erreichen.**{#par-i28242} ****Die Europäische Kommission verspricht sich davon unter anderem, finanzielle Mittel besser nach den politischen Prioritäten der****einzusetzen. Ob dies gelingt, erscheint jedoch nicht gesichert.**Zu erwarten ist hingegen, dass damit erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden wäre. Dies zeigt nicht zuletzt die Erfahrung mit der , für die die Mitgliedstaaten ebenfalls Pläne mit der Europäischen Kommission aushandelten. Der Europäische Rechnungshof wies mehrfach auf Schwächen der hin: Die -Mittel seien nicht ausreichend wirksam für die angestrebten Ziele in den Bereichen digitale und grüne Transformation verwendet worden.[\[18\]](#_ftn_root_18) Auch könnten Mittel ausgezahlt werden, ohne dass die Mitgliedstaaten die vereinbarten Ziele umgesetzt hätten. Generell sieht der Rechnungshof kritisch, dass die Europäische Kommission nicht tatsächlich entstandene Kosten erstattet. Stattdessen fließen die Mittel in geplanter Höhe, wenn die Mitgliedstaaten vereinbarte Meilensteine erreichen. Aus Sicht des Rechnungshofs sind diese jedoch nicht hinreichend treffsicher.[\[19\]](#_ftn_root_19) Davon unabhängig erscheint ein stärkerer, breit angelegter Einfluss der Europäischen Kommission nicht generell naheliegend. Es spricht viel dafür, sich auf Politikbereiche zu konzentrieren, die tatsächlich einen starken europäischen Bezug haben -- wie etwa den einheitlichen Binnenmarkt oder die gemeinsame Klimapolitik.**{#par-u15645} ### **2.5 Neue Spielräume für gemeinsame Schulden** {#tar-12} ****Der Kommissionsvorschlag sieht mehr Spielräume für gemeinsame Schulden von bis zu 645 Mrd €**[\[20\]](#_ftn_root_20)**vor (3,6 % des**-**2024).**Einen Teil der gemeinsamen Schulden will die Europäische Kommission fest einplanen. Sie sollen als Kredite an die Mitgliedstaaten (150 Mrd €) und an die Ukraine (100 Mrd €) fließen. Darüber hinaus sollen bis zu 395 Mrd € für ein vorsorgliches Kriseninstrument zur Verfügung stehen. Mit ihm sollen im Krisenfall Kredite an -Mitgliedstaaten vergeben werden.[\[21\]](#_ftn_root_21)**{#par-o29e15} ****Um die gemeinsame Kreditaufnahme abzusichern, soll die Eigenmittelobergrenze steigen.** Diese Grenze legt fest, wie stark die Mitgliedstaaten zur Finanzierung des -Haushalts jährlich maximal herangezogen werden können (als Anteil an ihrem ). Dabei bildet ihr Abstand zu den im Finanzrahmen festgelegten Ausgaben-Obergrenzen einen finanziellen Puffer. Er kann im Falle unvorhergesehener Entwicklungen genutzt werden. Zudem sichert er die Bedienung der -Verschuldung ab, mit der über den -Haushalt Kredite vergeben wurden. Soweit diese -Schulden Kredite an Mitgliedstaaten und andere Staaten finanzieren, leisten zwar grundsätzlich die kreditnehmenden Staaten den Schuldendienst (Zins und Tilgung). Fällt allerdings ein Schuldner aus, haften alle Mitgliedstaaten bis zur vereinbarten Eigenmittelobergrenze.**{#par-u71a38} ****Die Eigenmittelobergrenze soll von regulär 1,4 % auf 1,75 % des**-**steigen. Damit soll sie auch eine zusätzliche Kreditaufnahme der****im Umfang von bis zu 250 Mrd € absichern (1,4 % des**-**2024).**Der vorgeschlagene Anstieg der Eigenmittelobergrenze ist nur zum kleineren Teil dem größeren Umfang des -Haushalts geschuldet. Der größere Teil würde hingegen den Puffer erhöhen, mit dem zusätzliche neue gemeinschaftliche Schulden abgesichert werden könnten. Die Europäische Kommission will damit Kredite finanzieren -- 100 Mrd € an die Ukraine und 150 Mrd € an Mitgliedstaaten. Letztere speisen das neue Instrument Catalyst Europe, das die Partnerschaftspläne um eine Kreditkomponente ergänzen soll. Das heißt, die Mitgliedstaaten könnten in den bilateral vereinbarten Plänen zusätzlich zu den vorgesehenen Transfers auch Kredite beantragen.**{#par-euoa39} ****Zudem soll die Eigenmittelobergrenze im Krisenfall zweckgebunden und befristet um weitere 0,25 Prozentpunkte steigen können.**[\[22\]](#_ftn_root_22) Dies soll im Krisenfall die oben beschriebene, mögliche weitere gemeinsame Kreditaufnahme absichern. Der Rat würde entscheiden, wann dieses Kriseninstrument zum Einsatz kommt und wie es ausgestaltet wird. Das Europäische Parlament müsste zustimmen. Aktiviert der Rat das Kriseninstrument, ermächtigt er die Europäische Kommission, bis zu 395 Mrd € am Kapitalmarkt aufzunehmen (2,2 % des - 2024). Diese Mittel sollen den betroffenen Mitgliedstaaten als Kredite zur Verfügung stehen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern. Attraktiv sind solche Kredite für Mitgliedstaaten mit höheren Refinanzierungskosten. Sie profitieren von den im Vergleich zu Marktkonditionen günstigeren Zinskonditionen. Da die Mittel ausschließlich als Kredite fließen, kommen für Zins- und Tilgung im Regelfall die kreditnehmenden Mitgliedstaaten auf. Die übrigen Mitgliedstaaten müssten die gemeinsame Kreditaufnahme im -Haushalt allerdings über die höhere zweckgebundene Eigenmittelobergrenze absichern.**{#par-i62523} ****Solch ein vorsorgliches Kriseninstrument scheint angesichts der bestehenden Krisenarchitektur nicht folgerichtig.**Die Europäische Kommission möchte erreichen, dass die den Mitgliedstaaten im Krisenfall einfacher finanzielle Hilfen bereitstellt als bislang. Im Euroraum gibt es aber bereits den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Eine zusätzliche Krisenvorsorge im -Haushalt scheint insofern nicht notwendig.**{#par-ouu9io} **Literaturverzeichnis** {#tar-13} ---------------------------------- **Deutsche Bundesbank (2024), [EU-Haushalt und Extrahaushalt Next Generation EU: Finanzbeziehungen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023](https://publikationen.bundesbank.de/content/940480), Monatsbericht, September 2024.**{#par-oae196} **Europäische Kommission (2025a), [Consolidated annual accounts of the European Union](https://commission.europa.eu/document/download/c31ede29-5b48-465e-8ef7-1a86feecdde6_en?filename=2024%20IFAR_Annual%20Accounts_COM_2025_359_1_EU_WEB.pdf), 2024 Integrated financial and accountability reporting, Publications Office of the European Union, 2025.**{#par-ou343e} **Europäische Kommission (2025b), [Ein dynamischer -Haushalt für die Prioritäten der Zukunft -- der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 -- 2034](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0570), (2025) 570 final, Brüssel, 16. Juli 2025.**{#par-u839i7} **Europäische Kommission (2025c), [Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (, Euratom) 2020/2053](https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:176f6907-626d-11f0-bf4e-01aa75ed71a1.0024.02/DOC_1&format=PDF), (2025) 574 final, Brüssel, 16. Juli 2025.**{#par-i899a6} **Europäischer Rechnungshof (2025a), [Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den digitalen Wandel in den -Mitgliedstaaten: Eine verpasste Chance, die Mittel strategisch auf die Deckung des Digitalisierungsbedarfs auszurichten](https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2025-13/SR-2025-13_DE.pdf), Sonderbericht 13/2025.**{#par-e595o9} **Europäischer Rechnungshof (2025b), [Leistungsorientierung, Rechenschaftspflicht und Transparenz: Lehren aus den Schwachstellen der](https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/RV-2025-02/RV-2025-02_DE.pdf), Analyse 2/2025.**{#par-ua8uuo} **Europäischer Rechnungshof (2024), [Ökologischer Wandel: Beitrag der Aufbau- und Resilienzfazilität ist unklar](https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2024-14/SR-2024-14_DE.pdf), Sonderbericht 14/2024.**{#par-i293e9} 1. **{#_ftn_root_1} Das wurde als Bezugsgröße für den -Haushalt festgelegt. Es unterscheidet sich vom Bruttoinlandsprodukt () um den Saldo der Primäreinkommen zwischen In- und Ausland. Das umfasst damit das gesamte Einkommen aller Inländerinnen und Inländer, unabhängig davon, ob es im Inland oder Ausland erzielt wurde. Der Unterschied zwischen dem und eines Landes ist in der Regel klein, in Irland und Luxemburg ist das aber deutlich höher als das .** 2. **{#_ftn_root_2} Insgesamt umfasst Transfers und Kredite in Höhe von 830 Mrd € (in laufenden Preisen). Zunächst waren Transfers von bis zu 420 Mrd € und Kredite im Umfang von 390 Mrd € vorgesehen. Im Zuge der Energiekrise kamen weitere Transfers von rund 20 Mrd € durch REPowerEU hinzu, die über Einnahmen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten finanziert werden (siehe Exkurs zu REPowerEU in: [EU-Haushalt und Extrahaushalt Next Generation EU: Finanzbeziehungen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023](https://publikationen.bundesbank.de/content/940480)).** 3. **{#_ftn_root_3} In den letzten Jahren veröffentlichte die Europäische Kommission die Datei mit den Zahlungsströmen zum -Haushalt des jeweiligen Vorjahres Ende Juli. Dieses Jahr sind die Zahlen für 2024 erst seit Ende September öffentlich.** 4. **{#_ftn_root_4} Siehe dazu und im Folgenden: Europäische Kommission (2025a). Daneben basieren länderspezifische Zahlen auf Zahlungsströmen zum -Haushalt, die die Europäische Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht. Vgl.: [commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/long-term-eu-budget/2021-2027/spending-and-revenue_en). Für das wurden die aktuellen Daten von verwendet.** 5. **{#_ftn_root_5} Ausgaben ohne Verwaltungsausgaben und -Schuldendienst.** 6. **{#_ftn_root_6} Siehe: [Recovery and Resilience Scoreboard](https://ec.europa.eu/economy_finance/recovery-and-resilience-scoreboard/country_overview.html).** 7. **{#_ftn_root_7} Das gesamte Paket an Vorschlägen ist auf der [Website der Europäischen Kommission](https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/long-term-eu-budget/eu-budget-2028-2034_en) zu finden.** 8. **{#_ftn_root_8} dazu und im Folgenden: Europäische Kommission (2025b). *(Anm. der Redaktion, Ergänzung vom 10.11.2025: In den genannten 1,13 % des EU-BNE sind NGEU-Transfers eingerechnet, die reguläre Programme des EU-Haushalts aufstocken. Ohne diese beträgt der EU-Haushalt rund 1 % des EU-BNE.)*** 9. **{#_ftn_root_9} Wenn nicht anders ausgewiesen sind alle Zahlen zum Kommissionsvorschlag in Preisen von 2025 angegeben.** 10. **{#_ftn_root_10} Sie plant einen jährlichen fixen Betrag von 24 Mrd €, in jeweiligen Preisen. In Preisen von 2025 oder auch in Prozent des sinkt der Betrag somit über die Zeit.** 11. **{#_ftn_root_11} Als Inflationsmaß verwendet die Europäische Kommission den -Deflator.** 12. **{#_ftn_root_12} Darin enthalten sind Mittel von rund 0,04 % des -, die im letzten Finanzrahmen der Kohäsionspolitik zugeordnet waren.** 13. **{#_ftn_root_13} Vgl.: [Versailles Declaration](https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/03/11/the-versailles-declaration-10-11032022/) vom 10. und 11. März 2022[.](https://www.consilium.europa.eu/media/54773/20220311-versailles-declaration-en.pdf)** 14. **{#_ftn_root_14} dazu: Europäische Kommission (2025c).** 15. **{#_ftn_root_15} Auch 2024 lagen die Erhebungskosten in einigen Ländern über dem -Durchschnitt von 0,04 % des -. Am höchsten waren sie in Relation zum nationalen in Belgien (0,13 %), gefolgt von Slowenien und den Niederlanden (jeweils 0,08 %).** 16. **{#_ftn_root_16} dazu und im Folgenden: Europäische Kommission (2025b).** 17. **{#_ftn_root_17} Diese Bereiche fasst der Kommissionsvorschlag in einer Rubrik zusammen. Diese enthält außerdem die Mittel für den -Schuldendienst.** 18. **{#_ftn_root_18} dazu und im Folgenden: Europäischer Rechnungshof (2024, 2025a).** 19. **{#_ftn_root_19} Vgl.: Europäischer Rechnungshof (2025b).** 20. **{#_ftn_root_20} In jeweiligen Preisen.** 21. **{#_ftn_root_21} In jeweiligen Preisen.** 22. **{#_ftn_root_22} Die Eigenmittelobergrenze wurde bereits für die Kreditaufnahme für zweckgebunden und befristet bis zur vollständigen Tilgung um 0,6 Prozentpunkte angehoben. Im Unterschied zu dem neuen Kriseninstrument werden damit nicht nur Kredite finanziert, sondern auch Transfers an die Mitgliedstaaten.** *[VGR]: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung *[COM]: Communication from the Commission *[**ETS**]: Emissions Trading System *[**SAFE**]: Security Action for Europe *[BNEs]: Bruttonationaleinkommen *[ETS]: Emissions Trading System *[Eurostat]: Europäische Union *[BIP]: Bruttoinlandsprodukt *[SAFE]: Security Action for Europe *[**EU**]: Europäische Union *[NGEU]: NextGenerationEU *[ETS1]: Europäisches Emissionshandelssystem 1 *[**BNE**]: Bruttonationaleinkommen *[EU]: Europäische Union *[SURE]: support to mitigate unemployment risks in an emergency *[**NGEU**]: NextGenerationEU *[CBAM]: carbon border adjustment mechanism *[ARF]: Aufbau- und Resilienzfazilität *[**MFR**]: Mehrjähriger Finanzrahmen *[BNE]: Bruttonationaleinkommen *[**BNEs**]: Bruttonationaleinkommen *[Vgl.]: Vergleiche *[EFSM]: European Financial Stabilisation Mechanism *[**ARF**]: Aufbau- und Resilienzfazilität