Der Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2024 Geschäftsbericht 2024

Tabellenverzeichnis

  1. Goldbestände nach Lagerstellen

  2. Forderungen an den IWF

  3. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

  4. Devisennettopositionen ausgewählter Währungen

  5. Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

  6. Wertpapiere für geldpolitische Zwecke

  7. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

  8. Eigenportfolio

  9. Rückstellungen

  10. Rechnungszinsen und Trend

  11. Ausgleichsposten aus Neubewertung

  12. Nettoeigenkapital

  13. Nettozinsertrag

  14. Zinserträge aus geldpolitischen Portfolios

  15. Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen

  16. Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen

  17. Personalaufwand

Abkürzungen und Zeichen

.      Zahlenwert nicht sinnvoll
0     weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,
       jedoch mehr als nichts
–     nichts vorhanden

Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen

 

Bilanz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2024

Aktiva

 

31.12.2023

 

Mio €

Mio €

Gold und Goldforderungen

 

270 580

201 335

 davon: Goldforderungen 314 790,12

 

 

(0)

2

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets 
 

2.1

Forderungen an den IWF

59 155

 

(57 548)

 

2.2

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

 

33 970

 

 

(33 376)

   

 

93 125

90 924

3

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige 
im Euro-Währungsgebiet

 

 

0

 

0

4

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb 
des Euro-Währungsgebiets

 

 

588

 

5 153

5

Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 
 

5.1

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

2 009

 

(2 744)

 

5.2

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

3 500

 

(69 515)

 

5.3

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

 

 

 

(–)

 

5.4

Strukturelle Operationen in Form von 
befristeten Transaktionen

 

 

 

(–)

 

5.5

Spitzenrefinanzierungsfazilität

 

(–)

 

  

 

5 509

72 259

6

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute
im Euro-Währungsgebiet

 

 

8 926

 

5 824

7

Wertpapiere in Euro von Ansässigen
im Euro-Währungsgebiet
 

 

7.1

Wertpapiere für geldpolitische Zwecke

910 918

 

(1 009 071)

 

7.2

Sonstige Wertpapiere

 

(–)

 

  

 

910 918

1 009 071

8

Forderungen an den Bund

 

3 995

4 440

9

Forderungen innerhalb des Eurosystems 

 

9.1

Beteiligung an der EZB

2 786

 

(2 578)

 

9.2

Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB

 

10 802

 

 

(10 635)

 

9.3

Forderungen aus TARGET

1 046 318

 

(1 093 371)

 

9.4

Forderungen aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

 

 

 

(–)

 

9.5

Sonstige Forderungen

 

(–)

 

  

 

1 059 906

1 106 584

10

Schwebende Verrechnungen

 

1

1

11

Sonstige Aktiva 

 

11.1

Scheidemünzen

726

 

(810)

 

11.2

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

759

 

(795)

 

11.3

Finanzanlagen

6 084

 

(10 258)

 

11.4

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

 

0

 

 

(0)

 

11.5

Rechnungsabgrenzungsposten

9 787

 

(12 835)

 

11.6

Sonstiges

1 744

 

(894)

 

  

 

19 099

25 592

 

  

 

2 372 647

2 521 183

 

   

Passiva

   

31.12.2023

  

Mio €

Mio €

1

Banknotenumlauf  

389 136

377 036

2

Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 

 

2.1

Einlagen auf Girokonten

76 527

 

(52 994)

 

2.2

Einlagefazilität

883 694

 

(1 056 837)

 

2.3

Termineinlagen

 

(–)

 

2.4

Feinsteuerungsoperationen in Form von
befristeten Transaktionen

 

 

 

(–)

 

2.5

Verbindlichkeiten aus Margenausgleich

 

(24)

 

  

 

960 220

1 109 855

3

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

 

 

8 835

 

14 518

4

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 

 

4.1

Einlagen von öffentlichen Haushalten

20 348

 

(25 955)

 

4.2

Sonstige Verbindlichkeiten

13 897

 

(18 454)

 

  

 

34 245

44 410

5

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

90 748

 

161 000

6

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

1

 

1

7

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

 

31

8

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

 

 

47 149

 

45 695

9

Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems 

 

9.1

Verbindlichkeiten aus TARGET

 

(–)

 

9.2

Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

 

567 191

 

 

(543 670)

 

9.3

Sonstige Verbindlichkeiten

5 445

 

(5 182)

 

  

 

572 637

548 852

10

Schwebende Verrechnungen

 

0

0

11

Sonstige Passiva 

 

11.1

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

 

 

 

(–)

 

11.2

Rechnungsabgrenzungsposten

5 320

 

(7 047)

 

11.3

Sonstiges

2 030

 

(1 200)

 

  

 

7 350

8 247

12

Rückstellungen 
 12.1Rückstellung für allgemeine Wagnisse

 

(–)

 12.2Rückstellungen für andere Zwecke

11 695

 

(11 233)

    

11 695

11 233

13

Ausgleichsposten aus Neubewertung

 

267 285

197 145

14

Grundkapital und Rücklagen

 

 

 

 

14.1

Grundkapital

2 500

 

(2 500)

 

14.2

Rücklagen

 

(661)

 

  

 

2 500

3 161

15

Bilanzverlust

 

– 19 153

 

  

 

2 372 647

2 521 183

 

Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2024

  

2023

 

Mio €

Mio €

 

1.1

Zinserträge

55 959

 

(55 053)

 

1.2

Zinsaufwendungen

– 69 018

 

(– 68 960)

1

Nettozinsertrag

 

–13 059

– 13 907

 

2.1

Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

1 184

 

(546)

 

2.2

Abschreibungen auf finanzielle 
Vermögenswerte und -positionen

 

– 324

 

 

(– 153)

2

Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen 

 

860

393

3

Nettoergebnis aus Monetären Einkünften

 

– 5 434

– 5 193

4

Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen

 

60

41

5

Erträge aus Beteiligungen

 

23

17

6

Sonstige Erträge

 

187

190

7

Personalaufwand

 

– 1 477

– 2 100

8

Sachaufwand

 

– 747

– 796

9

Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Anlagewerte

 

 

 – 117

 

– 119

10

Notendruck

 

– 77

– 76

11

Sonstige Aufwendungen

 

– 33

– 30

12

Zuführung zur/Auflösung der Rückstellung
für allgemeine Wagnisse

 

 

 

19 199

 

Jahresfehlbetrag  

 

– 19 814

–  2 381

13

Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen

 

661

2 381

14

Verlustvortrag

 

 Bilanzverlust 

 

– 19 153

Frankfurt am Main, 11. Februar 2025

 

DEUTSCHE BUNDESBANK

Der Vorstand

 

Dr. Nagel     Dr. Mauderer

Balz     Dr. Köhler-Geib     Lienenkämper     Theurer

 

 

 

Exkurs

Übersicht über die Grund­sätze zur Rechnungs­legung der Deutschen Bundesbank

Allgemeine Rechnungslegungsprinzipien

Wiedergabe eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage; Vorsichtsprinzip; Berücksichtigung von bilanzbeeinflussenden Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag eintreten; Wesentlichkeit; Going-Concern-Prinzip; Prinzip der Periodenabgrenzung; Prinzip der Stetigkeit und Widerspruchsfreiheit.

Erfassung von Kassageschäften

Kassageschäfte in Gold und Fremdwährungen werden ab dem Handelstag für die Ermittlung der durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise der realisierten Gewinne und Verluste berücksichtigt. Grundlage für die bilanzielle Erfassung dieser Kassageschäfte sowie von Kassageschäften in Wertpapieren ist der Zahlungszeitpunkt (Erfüllungstag).

Bewertungsregeln

Die Bewertung von Gold, Fremdwährungen, Wertpapieren und Finanzinstrumenten erfolgt zu den Marktmittelkursen und -preisen zum Bilanzstichtag. Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Gleiches gilt für nicht marktgängige Wertpapiere und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere auf Beschluss des EZB-Rats.

Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei Neubewertung nicht gesondert behandelt. Der sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Neubewertung beim Gold liegt der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US‑Dollar-Wechselkurs zum Bilanzstichtag ergibt.

Die Neubewertung umfasst bei Fremdwährungen die gesamte Position in einer Währung (einschließlich außerbilanzieller Geschäfte).

Bei Wertpapierbeständen umfasst die Neubewertung jeweils die gesamte Position in einer Wertpapiergattung (alle Wertpapiere mit derselben Wertpapier-Kennnummer).

Pensionsgeschäfte

Ein Pensionsgeschäft (Repo) ist als besicherte Kreditaufnahme auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen, während auf der Aktivseite der Bilanz weiterhin die Vermögensgegenstände gezeigt werden, die als Sicherheiten dienen. Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft (Reverse Repo) ist in Höhe des Darlehensbetrages auf der Aktivseite der Bilanz als besicherter Kredit auszuweisen.

Im Fall von Leihegeschäften verbleiben die Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz des Übertragenden. Leihegeschäfte, bei denen Barsicherheiten bereitgestellt werden, sind genauso zu behandeln wie Pensionsgeschäfte.

Gewinnermittlung

Realisierte Gewinne und Verluste können nur bei Transaktionen entstehen, die zu einer Verminderung einer Wertpapier- oder Währungsposition führen. Sie ergeben sich aus dem Vergleich des Transaktionswertes mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert; sie müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Unrealisierte Gewinne und Verluste entstehen bei der Neubewertung durch Vergleich des Marktwerts mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert. Unrealisierte Gewinne dürfen nicht erfolgswirksam vereinnahmt werden; sie sind auf einem passivisch ausgewiesenen Neubewertungskonto zu buchen.

Unrealisierte Verluste müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wenn sie vorangegangene unrealisierte Gewinne, die auf dem Neubewertungskonto ausgewiesen wurden, übersteigen. In Vorjahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste unrealisierte Verluste werden bei unrealisierten Gewinnen in den Folgejahren nicht reversiert. Unrealisierte Verluste aus einer Wertpapiergattung, einer Währung oder Gold dürfen nicht gegen unrealisierte Gewinne aus anderen Wertpapieren, anderen Währungen oder Gold verrechnet werden.

Bei Vermögensgegenständen, die Kurs- und/oder Preisschwankungen unterliegen, ist für die Berechnung der Anschaffungskosten die Durchschnittsmethode täglich anzuwenden. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände werden durch unrealisierte Verluste, die zum Jahresende in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, vermindert.

Bei Wertpapieren wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungs- und Rückzahlungswert (Disagio oder Agio) nach der internen Zinsfußmethode über die vertragliche Restlaufzeit verteilt, als Teil des Zinsertrags behandelt (Amortisation) und beim Anschaffungswert berücksichtigt (fortgeführte Anschaffungskosten).

Rechnungsabgrenzungsposten zu Fremdwährungsbeständen werden geschäftstäglich zum Mittelkurs umgerechnet und verändern die jeweilige Währungsposition.

Buchhaltungsregeln für außerbilanzielle Geschäfte

Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden ab dem Handelstag in die Währungsposition einbezogen.

Zinsswaps, Zinsfutures, Forward Rate Agreements und andere Zinskontrakte werden einzeln gebucht und bewertet.

Gewinne und Verluste aus außerbilanziellen Geschäften müssen analog zu entsprechenden Ergebnissen aus Geschäften, die in der Bilanz erfasst werden, behandelt werden.

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei wird wie folgt unterschieden:

  • Computer und entsprechende Hardware/Software sowie Kraftfahrzeuge: vier Jahre,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten: zehn Jahre,
  • Gebäude und Herstellungsaufwand: 25 Jahre,
  • Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, deren um die Mehrwertsteuer reduzierter Anschaffungswert unter 10 000 € liegt, werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Rückstellungen

Für die Bilanzierung von Rückstellungen gelten – mit Ausnahme der Rückstellungen für geldpolitische Operationen des Eurosystems – die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bildung einer Rückstellung für allgemeine Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft ist gemäß § 26 Absatz 2 BBankG möglich.

Übergangsregelungen

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die in der DM-Schlussbilanz zum 31. Dezember 1998 ausgewiesen werden, sind zum 1. Januar 1999 neu zu bewerten. Unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 entstehen, sind von den unrealisierten Gewinnen zu trennen, die nach dem 1. Januar 1999 entstehen. Die Marktkurse/ -preise, die von der Bundesbank in der Euro-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1999 angewandt werden, gelten als die durchschnittlichen Anschaffungskosten zum 1. Januar 1999. Die Neubewertungsposten für unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 angefallen sind, werden nur im Zusammenhang mit Wertminderungen und bei Abgängen nach dem 1. Januar 1999 aufgelöst.

Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den Bestimmungen über die Rechnungslegung in § 26 Absatz 2 Satz 2 BBankG ist der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Aufgaben der Deutschen Bundesbank, insbesondere als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), aufzustellen und mit den entsprechenden Erläuterungen offenzulegen. Demgemäß besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen.

Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank

Der EZB‑Rat hat gemäß Artikel 26.2 der ESZB‑Satzung Grundsätze für den Jahresabschluss der EZB beschlossen. Die Bundesbank hat entschieden, diese entsprechend als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ 1  zu übernehmen. Eine Übersicht über die Rechnungslegungsgrundsätze ist im vorstehenden Exkurs dargestellt. Damit folgt der Jahresabschluss der Bundesbank sowohl hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als auch hinsichtlich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze den im Eurosystem Anwendung findenden harmonisierten Regelungen. Die im Dezember 2024 an die Änderungen im Eurosystem angepassten Rechnungslegungsgrundsätze enthalten Verbesserungen im Ausweis verschiedener Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei der Bilanz betrifft dies insbesondere den ab jetzt auf der Passivseite auszuweisenden Bilanzverlust sowie die Aufteilung der Passivposition 12 „Rückstellungen“ in die Passivunterpositionen 12.1 „Rückstellung für allgemeine Wagnisse“ und 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“. Zusätzlich wird der TARGET-Saldo der Bundesbank gegenüber der EZB nun in einer separaten Bilanzunterposition (Aktivunterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“ beziehungsweise Passivunterposition 9.1 „Verbindlichkeiten aus TARGET“) ausgewiesen und nicht mehr wie bisher gemeinsam mit anderen Forderungen und Verbindlichkeiten in der Unterposition „Sonstige Forderungen“ beziehungsweise „Sonstige Verbindlichkeiten“ innerhalb des Eurosystems. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird aus der GuV-Position 2 „Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen“ die bisherige Unterposition „Zuführung zur/Auflösung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse“ herausgelöst und als eigenständige GuV-Position 12 gezeigt. Außerdem wird die GuV-Position „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ nach oben gezogen (GuV-Position 3 statt bisher GuV-Position 5). Die Unterpositionen zur GuV-Position 4 „Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen“ entfallen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend der neuen Gliederung angepasst. Durch den eigenständigen Ausweis des TARGET-Saldos in der Aktivunterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“ werden die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems netto in der Passivunterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen, was für das Vorjahr zu einer höheren Bilanzsumme führt.

Kostenrechnung der Deutschen Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist zudem nach § 26 Absatz 4 Satz 1 BBankG verpflichtet, zur Unterstützung ihrer Leitung und Verwaltung eine Kostenrechnung zu erstellen. Vor Beginn eines Geschäftsjahres stellt sie demnach eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf. Hierbei werden auch die vom EZB‑Rat beschlossenen eurosystemweit harmonisierten Rechnungslegungsgrundsätze für das interne Rechnungswesen, die im Handbuch des Committee on Controlling (COMCO) zusammengestellt sind, berücksichtigt. Nach Abschluss des Geschäftsjahres stellt sie den Planzahlen die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen in einer Plan/Ist‑Analyse gegenüber. Die Plan/Ist‑Analyse wird vom Wirtschaftsprüfer gesondert geprüft.

Bildung einer Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB

Gemäß § 253 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“). Ein Entlastungsbetrag, der sich aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, ist jährlich zu ermitteln und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB ist die Gewinnausschüttung auf den Teil zu beschränken, der den ausschüttungsgesperrten Betrag abzüglich frei verfügbarer Rücklagen übersteigt. Die Bundesbank verfügt jedoch über keine entsprechende Rücklage. Der ausschüttungsgesperrte Betrag selbst besitzt Rücklagencharakter, die Dotierung oder Entnahme erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Ermittlung des Jahresergebnisses im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“ und GuV‑Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“).

Ausweis der Euro-Banknoten und …

Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro‑Länder, die zusammen das Eurosystem bilden, geben auf Euro lautende Banknoten aus. Für den Ausweis des Euro‑Banknotenumlaufs in den Finanzausweisen der einzelnen Zentralbanken des Eurosystems ist folgendes Verteilungsverfahren 2 beschlossen worden: Die jeweiligen Anteile am Gesamtwert des Euro‑Banknotenumlaufs für die Zentralbanken im Eurosystem werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten ermittelt. Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % des Gesamtwerts der jeweils umlaufenden Euro‑Banknoten, 92 % der Euro‑Banknoten werden auf die nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. Zum 31. Dezember 2024 hatte die Bundesbank einen Anteil am voll eingezahlten EZB‑Kapital von 26,6 %, somit ergibt sich ein Schlüssel für die Verteilung der Euro-Banknoten von 24,5 %. Der Anteil der Bundesbank an den vom Eurosystem insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten wird auf der Passivseite der Bilanz unter Position 1 „Banknotenumlauf“ ausgewiesen.

… der aus der Banknotenverteilung resultierenden Intra-Eurosystem-Salden

Die Differenz zwischen dem Wert der Euro‑Banknoten, der jeder Zentralbank des Eurosystems gemäß dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten zugeteilt wird, und dem Wert der Euro‑Banknoten, die diese Zentralbank tatsächlich in Umlauf gegeben hat, führt zu verzinslichen Intra‑Eurosystem‑Salden. 3 Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten über dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, entsteht in Höhe der Differenz eine Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeit, die in der Bilanz unter der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird. Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten unter dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, wird die Differenz unter der Aktivunterposition 9.4 „Forderungen aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen. Die Verzinsung dieser Salden erfolgt zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz.

Im Jahr der Bargeldumstellung und in den folgenden fünf Jahren werden die Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs im Eurosystem angepasst, um wesentliche Veränderungen der laufenden relativen Einkünfte der nationalen Zentralbanken im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren auszugleichen. Grundlage dieser Anpassung ist die Differenz zwischen dem Durchschnittswert der im Referenzzeitraum im Umlauf befindlichen Banknoten jeder nationalen Zentralbank und dem Durchschnittswert der Banknoten, die ihnen nach dem Kapitalschlüssel der EZB in diesem Zeitraum jeweils zugeteilt worden wären. Die Anpassungen werden bis zum ersten Tag des sechsten Jahres nach dem Jahr der Bargeldumstellung in jährlichen Schritten zurückgeführt. Ab dann werden die Einkünfte aus dem Euro‑Banknotenumlauf zwischen den nationalen Zentralbanken vollständig entsprechend den jeweiligen Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. 

Im Berichtsjahr resultierte die Anpassung aus dem Beitritt der kroatischen Zentralbank zum 1. Januar 2023. Diese wird entsprechend zum 31. Dezember 2028 auslaufen. Die sich aus der Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden ergebenden Zinsaufwendungen und Zinserträge werden mit der EZB verrechnet und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank in der GuV‑Position 1 „Nettozinsertrag“ enthalten.

Vorabgewinnausschüttung der EZB

Die Einkünfte der EZB aus dem 8 %‑Anteil des Euro‑Banknotenumlaufs sowie aus den EZB‑Wertpapierbeständen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme: SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme: CBPP3), des Programms zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset-Backed Securities Purchase Programme: ABSPP) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme: PSPP) sowie des Pandemien-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme: PEPP) werden den nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch im gleichen Geschäftsjahr als Vorabgewinn ausgeschüttet, es sei denn, der Nettogewinn der EZB ist niedriger als diese Einkünfte oder der EZB‑Rat beschließt, diese Einkünfte zur Dotierung der EZB‑Wagnisrückstellung einzubehalten. 4 Für das Geschäftsjahr 2024 findet keine Vorabgewinnausschüttung statt, da die EZB wie im Vorjahr einen Verlust ausweist. Die EZB-Verluste schlagen sich nicht im Jahresabschluss 2024 der Bundesbank nieder, sondern werden in der EZB-Bilanz vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird jedoch zukünftige Jahresergebnisse der Bundesbank (anteilig) belasten, weil Gewinnausschüttungen der EZB ausbleiben oder Verluste der EZB in kommenden Jahren (sofern der EZB-Rat dies gemäß Artikel 33 Absatz 2 ESZB-Satzung beschließen sollte) von den nationalen Zentralbanken übernommen werden.

Änderung des Kapitalschlüssels der EZB zum 1. Januar 2024

Entsprechend den Regeln des Artikels 29.3 der ESZB-Satzung wird der Schlüssel, nach dem die nationalen Zentralbanken des ESZB Anteile am Kapital der EZB zeichnen, alle fünf Jahre angepasst. Demnach erfolgte zum Jahresanfang 2024 eine Anpassung des EZB-Kapitalschlüssels. Der Anteil der Bundesbank am gezeichneten Kapital der EZB erhöhte sich dadurch zum 1. Januar 2024 von 21,4 % auf 21,8 %. Der Anteil der Bundesbank am voll eingezahlten Kapital der EZB stieg entsprechend von 26,1494 % auf 26,6301 %. Die Beteiligung an der EZB (Aktivunterposition 9.1 „Beteiligung an der EZB“) erhöhte sich damit nominal von 2 321 Mio € auf 2 357 Mio €. Die aus der Übertragung der Währungsreserven an die EZB resultierende Forderung der Bundesbank (Aktivunterposition 9.2 „Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB“) erhöhte sich zudem von 10 635 Mio € auf 10 802 Mio €.

Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden zum 1. Januar 2025

Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen, um sicherzustellen, dass dieser vor dem Hintergrund der Bilanznormalisierung weiterhin angemessen ist. Neben anderen wesentlichen Parametern und Merkmalen des Handlungsrahmens wurde dabei bestimmt, dass der geldpolitische Kurs weiterhin über den Einlagesatz gesteuert wird. Infolgedessen legte der EZB-Rat fest, dass ab dem 1. Januar 2025 der jeweils geltende Einlagesatz statt dem Hauptrefinanzierungssatz für die Verzinsung der TARGET-Forderungen beziehungsweise ‑Verbindlichkeiten, der Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems und der Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB anzuwenden ist. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Berechnung der monetären Einkünfte: Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte einer nationalen Zentralbank und dem Wert ihrer monetären Basis wird ab dem 1. Januar 2025 zum Einlagesatz berücksichtigt ebenso wie die Erträge für die im Rahmen des PSPP und PEPP erworbenen Staatsanleihen ohne Risiko- und Ertragsteilung.

Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank für das Geschäftsjahr 2024 am 11. Februar 2025 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) geprüft worden, die der Vorstand am 1. September 2020 nach § 26 Absatz 3 BBankG zum Abschlussprüfer bestellt hat. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bestätigungsvermerk vom 18. Februar 2025 uneingeschränkt bestätigt, dass der Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Vorstand hat nach Kenntnisnahme des Bestätigungsvermerks die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für den 25. Februar 2025 beschlossen.

Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen

Aktiva

1 Gold und Goldforderungen

Tabelle 1: Goldbestände nach Lagerstellen
Lagerstelle31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
TonnenMio €TonnenMio €Tonnen%Mio €%
Deutsche Bundesbank, Frankfurt

1 710 

138 058 

1 710 

102 693 

– 0 

– 0,0

35 365 

34,4 

Federal Reserve Bank, New York

1 236 

99 804 

1 236 

74 238 

– 

25 566 

34,4 

Bank of England, London

405 

32 717 

406 

24 404 

– 1 

– 0,3

8 313 

34,1 

Insgesamt

3 352 

270 579 

3 353 

201 335 

– 1 

– 0,0

69 245 

34,4 

Zum 31. Dezember 2024 hält die Bundesbank 3 351 546 kg oder 108 Mio Unzen Feingold (ozf) in physischen Beständen (Barren). Ferner bestehen im Umfang von 4 kg Goldforderungen, die aus dem Spitzenausgleich im Rahmen von Goldtransaktionen resultieren. Die Bewertung des Goldes erfolgt zum Marktpreis am Jahresende von 1 kg = 80 732,74 € oder 1 ozf = 2 511,069 €, der gegenüber dem Vorjahrespreis (1 kg = 60 052,06 € oder 1 ozf = 1 867,828 €) um 34,4 % gestiegen ist. Im Berichtsjahr hat sich der Goldbestand um 0,03 % (um 1 126 kg oder 0,04 Mio ozf) verringert, und zwar aufgrund der Veräußerung von Gold zum jeweiligen Marktpreis an den Bund für die Ausprägung von Goldmünzen. Die hieraus entstandenen Erträge von 66 Mio € sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.    

2 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Diese Position beinhaltet die Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstige Fremdwährungsforderungen an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets.

2.1 Forderungen an den IWF

In der Unterposition 2.1 werden die von der Bundesbank finanzierten und von ihr gehaltenen Forderungen an den IWF ausgewiesen, die aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im IWF resultieren. Die Forderungen von insgesamt 47 158 Mio Sonderziehungsrechten (SZR) (59 155 Mio €) setzen sich aus den Ziehungsrechten in der Reservetranche und dem Bestand an Sonderziehungsrechten zusammen.

Tabelle 2: Forderungen an den IWF
Position31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio SZRMio €Mio SZRMio €Mio SZR%Mio €%
Deutsche Quote

26 634 

33 410 

26 634 

32 379 

– 

– 

1 031 

3,2 

abzüglich: Euro-Guthaben

20 044 

25 143 

19 437 

23 629 

607 

3,1 

1 514 

6,4 

Ziehungsrechte in der Reservetranche

6 590 

8 267 

7 198 

8 750 

– 607 

– 8,4 

– 483 

– 5,5 

Sonderziehungsrechte

40 568 

50 888 

40 114 

48 766 

454 

1,1 

2 122 

4,4 

Neue Kreditvereinbarungen

– 

– 

26 

32 

– 26 

– 100,0 

– 32 

– 100,0 

Insgesamt

47 158 

59 155 

47 338 

57 548 

– 179 

– 0,4 

1 607 

2,8 

Die Ziehungsrechte in der Reservetranche entsprechen dem Teil der deutschen Quote, der in Gold, Sonderziehungsrechten und Devisen geleistet wurde, zuzüglich der vom IWF abgerufenen Beträge aus dem Teil der Quote, der in Landeswährung eingezahlt wurde. Der bilanzielle Bestand an Ziehungsrechten in der Reservetranche ergibt sich dementsprechend als Differenz aus der deutschen Quote von 26 634 Mio SZR (33 410 Mio €) und dem am Jahresende dem IWF noch zur Verfügung stehenden Teil der in Euro geleisteten deutschen Quoteneinzahlung (Euro-Guthaben) von 25 143 Mio € (20 044 Mio SZR). Im Jahr 2024 hat dieser per saldo um 607 Mio SZR auf 6 590 Mio SZR (8 267 Mio €) abgenommen.

Die Sonderziehungsrechte, mit denen jederzeit frei verwendbare Währungen gemäß IWF‑Definition beschafft werden können, wurden in Höhe von 37 587 Mio SZR unentgeltlich zugeteilt. Hierfür ist in der Passivposition 8 ein „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“ eingestellt. Der Bestand an Sonderziehungsrechten ist im Jahr 2024 um 454 Mio SZR (2 122 Mio €) auf 40 568 Mio SZR (50 888 Mio €) gestiegen.

Kredite im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) sind multilaterale Kreditlinien des IWF, die als Notfallreserve für systemische Krisen geschaffen wurden. Sie wurden im Jahr 2024 vom IWF nicht aktiviert und folglich wurde die Bundesbank daraus nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinie der Bundesbank im Rahmen der NKV beläuft sich auf 25,8 Mrd SZR. Die hieraus im Vorjahr noch bestehenden Restforderungen gegenüber dem IWF aus früheren Inanspruchnahmen von 26 Mio SZR (32 Mio €) wurden im Berichtsjahr zurückgezahlt. Eine befristete bilaterale Kreditlinie über 17,9 Mrd €, die von der Bundesbank dem IWF zusätzlich als weitere Notfallreserve bereitgestellt wird, wurde angesichts ausreichender IWF‑Liquidität nicht in Anspruch genommen. Zum Jahresende bestehen daher keine Forderungen aus den NKV und bilateralen Krediten.

Unter Einbeziehung aller aktivischen und passivischen Posten in der Bilanz beträgt die Nettoposition in Sonderziehungsrechten 9 621 Mio SZR gegenüber 9 815 Mio SZR im Vorjahr. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des von der EZB für alle am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken berechneten Referenzkurses zum Jahresende von 1 SZR = 1,2544 € (Vorjahr: 1 SZR = 1,2157 €).

2.2 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

Die in der Unterposition 2.2 ausgewiesenen Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstigen Fremdwährungsforderungen belaufen sich zum Jahresende auf 33 970 Mio € gegenüber 33 376 Mio € im Vorjahr. Sie beinhalten insbesondere US‑Dollar‑Bestände von 29 172 Mio US‑$ (28 080 Mio €), die gegenüber dem Vorjahr um 2 926 Mio US‑$ gesunken sind. Dies ist hauptsächlich auf die Reduzierung der US-Dollar-Bestände zugunsten des GBP-Portfolioaufbaus zurückzuführen. Enthalten sind ferner Bestände in Yen (202 484 Mio ¥ im Gegenwert von 1 242 Mio €), in australischen Dollar (1 882 Mio $A im Gegenwert von 1 122 Mio €), in kanadischen Dollar (2 498 Mio kan$ im Gegenwert von 1 671 Mio €), in chinesischen Yuan (Renminbi) (2 259 Mio Yuan im Gegenwert von 298 Mio €) und in britischen Pfund (1 288 Mio £ im Gegenwert von 1 553 Mio €) sowie in geringem Umfang andere Währungen. Die Bestände sind zinsbringend angelegt. Die Bewertung der Fremdwährungsbestände erfolgt jeweils zum Marktkurs am Jahresende.

Tabelle 3: Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
Position31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Guthaben auf laufenden Konten und täglich fällige Gelder

960 

2 796 

– 1 836 

– 65,7 

Fest- und Kündigungsgelder

4 813 

4 335 

478 

11,0 

Reverse Repos 

– 

955 

– 955 

– 100,0 

Marktgängige Wertpapiere 
Staatsanleihen in 
US‑Dollar

19 430 

18 714 

716 

3,8 

Yen

672 

286 

386 

135,2 

Australischen Dollar

893 

845 

48 

5,7 

Kanadischen Dollar

1 487 

1 500 

– 13 

– 0,9 

Chinesischen Yuan (Renminbi)

291 

274 

16 

6,0 

Britischen Pfund

1 136 

– 

1 136 

. 

SSA‑Anleihen (Supranationals, Sovereigns, Agencies)

3 961 

3 497 

464 

13,3 

Zusammen

27 870 

25 116 

2 754 

11,0 

Sonstiges

328 

175 

153 

87,8 

Insgesamt

33 970 

33 376 

594 

1,8 

Tabelle 4: Devisennettopositionen ausgewählter Währungen
Saldo aller aktivischen und passivischen Posten einer Fremdwährung in der Bilanz zu Marktkursen (Devisennettoposition) in31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio WährungMarktkursMio WährungMarktkursMio Währung
US‑Dollar

29 352 

1,0389  

32 232 

1,1050  

– 2 879 

Yen

202 651 

163,06      

202 886 

156,33      

– 236 

Australischen Dollar

1 889 

1,6772  

1 825 

1,6263  

64 

Kanadischen Dollar

2 515 

1,4948  

2 404 

1,4642  

111 

Chinesischen Yuan (Renminbi)

2 283 

7,5833  

2 180 

7,8509  

102 

Britischen Pfund

1 297 

0,82918

0,86905

1 296 

4 Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Im Vorjahr enthielt diese Position die im Rahmen der EZB-Liquiditätslinien an ausländische Zentralbanken gewährten Kredite von 2 939 Mio €. Durch diese bilateralen Swap- und Repolinien wird der Bedarf an Euro-Liquidität von Finanzinstituten in Ländern außerhalb des Euroraums über deren Zentralbanken gedeckt. Zum Jahresende 2024 bestehen keine derartigen Kredite. Außerdem werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 588 Mio € erfasst (Vorjahr: 2 214 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP-Public-Sector-Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen.

5 Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Diese Position zeigt Volumen und Struktur der von der Bundesbank im Rahmen des Eurosystems durchgeführten liquiditätsbereitstellenden geldpolitischen Operationen (Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie Spitzenrefinanzierungsfazilität). 

Tabelle 5: Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
Position31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Hauptrefinanzierungsgeschäfte

2 009 

2 744 

– 735 

– 26,8 

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 
Reguläre Geschäfte (3 Monate)

3 500 

317 

3 183 

. 

Gezielte Geschäfte dritte Serie (GLRG III)

– 

69 198 

– 69 198 

– 100,0 

Zusammen

3 500 

69 515 

– 66 015 

– 95,0 

Spitzenrefinanzierungsfazilität

– 

– 

– 

. 

Insgesamt

5 509 

72 259 

– 66 750 

– 92,4 

Zum Ende des Berichtsjahres belaufen sich die entsprechenden ausstehenden Volumina der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems auf 34 221 Mio € (Vorjahr: 410 290 Mio €), davon entfallen 5 509 Mio € (Vorjahr: 72 259 Mio €) auf die Bundesbank. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung werden Risiken aus diesen Geschäften, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Verluste entstehen nur dann, wenn der Geschäftspartner eines geldpolitischen Geschäfts ausfällt und sich die von ihm gestellten Sicherheiten bei einer Verwertung als unzureichend erweisen.

Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften handelt es sich um wöchentlich stattfindende Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit einer Regellaufzeit von einer Woche. Im Berichtsjahr wurden die Hauptrefinanzierungsgeschäfte weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung zu einem Festzinssatz durchgeführt. Am Jahresende liegen die Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit 2 009 Mio € um 735 Mio € unter ihrem Vorjahresstand. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug das ausstehende Volumen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte 878 Mio € (Vorjahr: 820 Mio €).

Die regulären längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr mit Laufzeiten von drei Monaten zum durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, zum 31. Dezember 2024 liegt deren Inanspruchnahme bei 3 500 Mio € (Vorjahr: 317 Mio €).

Die letzten vier der von September 2019 bis Dezember 2021 zusätzlich durchgeführten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren wurden im Berichtsjahr fällig. Diese Geschäfte wurden in Abhängigkeit von der anrechenbaren Kreditvergabe des jeweiligen Geschäftspartners zu einem individuellen Satz verzinst, der in einer Bandbreite zwischen dem während der Laufzeit des Geschäfts geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungs- und dem Einlagesatz liegt. Als Reaktion auf die Coronakrise wurde gemäß EZB‑Ratsbeschluss die Untergrenze des Zinssatzes für den Zeitraum vom 24. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2022 auf 50 Basispunkte unter dem Einlagesatz, maximal jedoch auf ‑ 1 %, gesenkt. Außerdem beschloss der EZB-Rat am 27. Oktober 2022, den Zinssatz für alle noch ausstehenden GLRG III ab dem 23. November 2022 bis zur Fälligkeit beziehungsweise vorzeitigen Rückzahlung an die während dieses Zeitraums geltenden durchschnittlichen Leitzinsen der EZB zu indexieren. Im Vorjahr betrug das ausstehende Volumen am Jahresende 69 198 Mio €.

Der Umfang der zum Jahresende 2024 insgesamt bestehenden längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte liegt mit 3 500 Mio € um 66 015 Mio € unter dem Vorjahresbestand; im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 26 887 Mio € (Vorjahr: 157 612 Mio €).

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht als ständige Fazilität für Übernachtkredite zu einem vorgegebenen Zinssatz zur Verfügung. Zum Jahresende 2024 wurde sie wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug sie 17 Mio € (Vorjahr: 67 Mio €).

6 Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Diese Position von 8 926 Mio € (Vorjahr: 5 824 Mio €) beinhaltet insbesondere die Forderungen an Kreditinstitute innerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 3 722 Mio € (Vorjahr: 4 424 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position bei Kreditinstituten platzierte Zeitgeldanlagen von 5 204 Mio € (Vorjahr: 1 400 Mio €) enthalten, die aus im Rahmen des Zentralbankservice entgegengenommenen Geldern resultieren (vgl. Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

7 Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Diese Position umfasst in Euro denominierte Wertpapierbestände aus Käufen im Rahmen der vom EZB‑Rat beschlossenen Ankaufprogramme des Eurosystems, die in der Unterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“ ausgewiesen werden. Diese Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, unabhängig davon, ob die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden.

Tabelle 6: Wertpapiere für geldpolitische Zwecke
Portfolio31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr
BilanzwertMarktwertBilanzwertMarktwertBilanzwert inMarktwert in
Mio €Mio €Mio €Mio €Mio €%Mio €%
APP 
CBPP3

64 884 

60 603 

74 481 

68 856 

– 9 597 

– 12,9 

– 8 252 

– 12,0 

PSPP

447 264 

402 961 

513 505 

465 552 

– 66 241 

– 12,9 

– 62 591 

– 13,4 

CSPP

63 718 

59 320 

71 848 

65 992 

– 8 130 

– 11,3 

– 6 672 

– 10,1 

Zusammen

575 867 

522 884 

659 834 

600 399 

– 83 967 

– 12,7 

– 77 515 

– 12,9 

PEPP 
PEPP-Covered-Bonds

1 251 

1 131 

1 352 

1 202 

– 101 

– 7,4 

– 71 

– 5,9 

PEPP-Public-Sector

325 141 

292 071 

339 622 

303 713 

– 14 480 

– 4,3 

– 11 642 

– 3,8 

PEPP-Corporate-Sector 

8 659 

8 126 

8 264 

7 553 

395 

4,8 

573 

7,6 

Zusammen

335 052 

301 328 

349 238 

312 468 

– 14 186 

– 4,1 

– 11 139 

– 3,6 

Insgesamt

910 918 

824 213 

1 009 071 

912 867 

– 98 153 

– 9,7 

– 88 654 

– 9,7 

Die Bestände im Rahmen des Asset Purchase Programme (APP mit den Teilprogrammen CBPP3, PSPP und CSPP) verminderten sich im Berichtsjahr um die Fälligkeiten, da gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 15. Juni 2023 die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder angelegt werden. Darüber hinaus hatte der EZB‑Rat am 18. März 2020 die Auflegung eines neuen, zeitlich befristeten Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) im Umfang von 750 Mrd € bis Ende 2020 beschlossen, das alle für das APP zugelassenen Vermögenswerte umfasst. Der Gesamtumfang des PEPP wurde mit den EZB‑Ratsbeschlüssen vom 4. Juni 2020 und 10. Dezember 2020 auf insgesamt bis zu 1 850 Mrd € erhöht, die Nettozukäufe wurden gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 im ersten Quartal 2022 verringert und Ende März 2022 beendet. Im zweiten Halbjahr 2024 wurden gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 6. Juni 2024 die Tilgungsbeträge bei Fälligkeiten nicht mehr vollumfänglich wieder angelegt. Dadurch reduzierten sich die PEPP-Bestände im Eurosystem um monatlich durchschnittlich 7,5 Mrd €. Die Tilgungsbeträge aus dem PEPP werden ab 2025 nicht wieder angelegt.

Zum Jahresende belaufen sich die Bestände der nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Securities Markets Programme (SMP), von dem die Bundesbank aufgrund von Fälligkeiten keine Wertpapiere mehr hält, auf 1 050 Mio € (Vorjahr: 1 901 Mio €), beim CBPP3 auf 232 571 Mio € (Vorjahr: 262 090 Mio €), beim CSPP auf 288 374 Mio € (Vorjahr: 323 921 Mio €) und bei den PSPP‑Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, auf 227 808 Mio € (Vorjahr: 255 261 Mio €). Zum 31. Dezember 2024 betragen die PEPP‑Bestände bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Covered‑Bonds‑Portfolio 5 097 Mio € (Vorjahr: 5 197 Mio €), beim Corporate‑Sector‑Portfolio 45 105 Mio € (Vorjahr: 45 989 Mio €) sowie bei den Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, 158 931 Mio € (Vorjahr: 154 332 Mio €). Ebenso wie die Einkünfte werden in Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung alle Risiken aus den SMP‑, CBPP3‑, CSPP- und den genannten PSPP- und PEPP‑Beständen, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Risiken und Einkünfte aus den im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschließlich Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) werden hingegen von den haltenden nationalen Zentralbanken jeweils selbst getragen beziehungsweise vereinnahmt. Die Bundesbank erwirbt für ihr PSPP- und PEPP‑Public‑Sector‑Portfolio ausschließlich Anleihen deutscher Emittenten.

Der EZB‑Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2024 für die in den SMP‑, CBPP3-, PSPP‑, CSPP‑ und PEPP‑Portfolios enthaltenen Wertpapiere kein Wertberichtigungsbedarf besteht, da erwartet wird, dass weiterhin alle Zahlungsverpflichtungen aus den in den Beständen der Eurosystem-Zentralbanken enthaltenen Anleihen und Schuldverschreibungen vereinbarungsgemäß geleistet werden.

8 Forderungen an den Bund

In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. Die Ausgleichsforderungen werden mit 1 % pro Jahr verzinst. Im Zusammenhang mit Artikel 123 AEUV (Lissabon‑Vertrag) ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden. Zum 31. Dezember 2024 erfolgte die erste Tilgung von 445 Mio €, die den Bestand der Ausgleichsforderungen auf 3 995 Mio € (Vorjahr: 4 440 Mio €) verringerte.

9 Forderungen innerhalb des Eurosystems

Die Forderungen der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.

In der Unterposition 9.1 wird die Beteiligung der Bundesbank an der EZB ausgewiesen. Nach Artikel 28 der ESZB‑Satzung zeichnen die nationalen Zentralbanken des ESZB das Kapital der EZB. Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich die Beteiligung der Bundesbank an der EZB auf nominal 2 357 Mio € und einschließlich des zum 1. Januar 2024 bestehenden Anteils der Bundesbank am Nettovermögen der EZB auf 2 786 Mio € (vgl.Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“).

In der Unterposition 9.2 werden die in Euro denominierten Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ausgewiesen. Anfang 1999 hatten die am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken gemäß Artikel 30 der ESZB‑Satzung Währungsreserven an die EZB übertragen (davon 15 % in Gold und 85 % in Devisen). Anpassungen des Schlüssels zur Zeichnung des Kapitals der EZB führen auch zu Anpassungen der Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB. Zum 31. Dezember 2024 betragen diese Forderungen 10 802 Mio € (Vorjahr: 10 635 Mio €). Sie werden im Hinblick auf die Unverzinslichkeit des übertragenen Goldes mit 85 % des jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatzes verzinst.

Aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET errechnet sich am Tagesende automatisch und unmittelbar eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung gegenüber der EZB. Zum Jahresende ergibt sich eine um 47 053 Mio € auf 1 046 318 Mio € gesunkene Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB, welche in der Unterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“ ausgewiesen wird. Diese wird mit Ausnahme der aus den Swapgeschäften zwischen der EZB und der Bundesbank resultierenden unverzinslichen Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeiten zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die verzinsliche Forderung 1 072 377 Mio € (Vorjahr: 1 086 088 Mio €). 

Die Unterposition 9.4 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Forderungen, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben. Zum Jahresende besteht wie im Vorjahr keine Forderung, sondern eine Verbindlichkeit, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird.

In der Unterposition 9.5 „Sonstige Forderungen“ wäre eine Nettoforderung aus den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems auszuweisen. Zum Jahresende ergibt sich eine Nettoverbindlichkeit für die Bundesbank, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ gezeigt und erläutert wird (im Jahresabschluss 2023 erfolgte der Ausweis gemäß den damals geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen saldiert mit der TARGET-Forderung gegenüber der EZB auf der Aktivseite, vgl.Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“).

10 Schwebende Verrechnungen

Diese Position beinhaltet die aktivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.

11 Sonstige Aktiva

In der Unterposition 11.1 „Scheidemünzen“ wird der Euro‑Münzbestand der Bundesbank ausgewiesen. Neue Münzen werden von den staatlichen Münzstätten zum Nennwert für Rechnung des Bundes, dem das Münzregal zusteht, übernommen.

Die Unterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ beläuft sich auf 759 Mio € gegenüber 795 Mio € im Vorjahr. Sie umfasst Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software.

Tabelle 7: Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
PositionAnschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.2023ZugängeAbgängeKumulierte AbschreibungenBuchwert 31.12.2024Buchwert 31.12.2023Abschreibungen 2024
Mio €Mio €Mio €Mio €Mio €Mio €Mio €
Grundstücke und Gebäude

2 195 

19 

– 21 

– 1 705 

488 

497 

– 26 

Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

1 145 

56 

– 43 

– 894 

264 

293 

– 84 

DV-Software

174 

– 

– 176 

– 8 

Insgesamt

3 514 

84 

– 64 

– 2 775 

759 

795 

– 117 

Die Unterposition 11.3 „Finanzanlagen“ beträgt 6 084 Mio € gegenüber 10 258 Mio € im Vorjahr. Sie enthält das Eigenportfolio der Bundesbank als Gegenposten zum Grundkapital, zu den Rücklagen und zu den langfristigen Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Eigenportfolio ist nicht in Staatstiteln, sondern ausschließlich in festverzinslichen gedeckten Euro‑Schuldverschreibungen investiert, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Tabelle 8: Eigenportfolio
Portfolio31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr
BilanzwertMarktwertBilanzwertMarktwertBilanzwert inMarktwert in
Mio €Mio €Mio €Mio €Mio €%Mio €%
Gedeckte Euro-Schuldverschreibungen aus 
Deutschland

3 038 

2 922 

4 277 

4 070 

– 1 240 

– 29,0 

– 1 148 

– 28,2 

Frankreich

1 143 

1 074 

1 673 

1 570 

– 530 

– 31,7 

– 496 

– 31,6 

Finnland

468 

436 

631 

582 

– 163 

– 25,8 

– 146 

– 25,1 

den Niederlanden

280 

258 

452 

423 

– 171 

– 37,9 

– 165 

– 39,0 

Belgien

331 

317 

331 

308 

0,2 

2,9 

Insgesamt

5 260 

5 007 

7 363 

6 954 

– 2 103 

– 28,6 

– 1 946 

– 28,0 

Daneben sind in dieser Unterposition die Beteiligungen der Bundesbank von 51 Mio € ausgewiesen. Die Beteiligung an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, beträgt zum Jahresende unverändert 50 Mio €; die Bundesbank hält 50 100 Aktien, die zu 25 % ihres Nennwerts eingezahlt worden sind. Die Beteiligung an der Genossenschaft SWIFT, La Hulpe (Belgien), beläuft sich wie im Vorjahr auf 1 Mio €.

Des Weiteren werden in dieser Unterposition die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets, die keine Kreditinstitute sind, aus bilateralen Pensionsgeschäften von 773 Mio € erfasst (Vorjahr: 2 844 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.

Die Unterposition 11.5 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2024 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um das abgeschlossene Geschäftsjahr betreffende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinserträge aus Wertpapieren und aus der TARGET-Forderung gegenüber der EZB.

Passiva

1 Banknotenumlauf

Die von den Zentralbanken des Eurosystems insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten auf die einzelnen Zentralbanken des Eurosystems aufgegliedert (vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“). Nach dem zum 31. Dezember 2024 gültigen Schlüssel entfällt auf die Bundesbank ein Anteil von 24,5 % des Wertes der insgesamt umlaufenden Euro‑Banknoten. Während des Berichtsjahres ist der Banknotenumlauf des Eurosystems von 1 567,7 Mrd € auf 1 588,3 Mrd € gestiegen; dies entspricht einer Zunahme um 1,3 %. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels weist die Bundesbank zum Jahresende umlaufende Euro‑Banknoten von 389 136 Mio € gegenüber 377 036 Mio € im Vorjahr aus. Der Wert der von der Bundesbank tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten ist im Berichtsjahr um 3,9 % von 920 705 Mio € auf 956 327 Mio € gestiegen. Da er über dem zugeteilten Wert liegt, wird der Unterschiedsbetrag von 567 191 Mio € (Vorjahr: 543 670 Mio €) in der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen.

2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Die Unterposition 2.1 „Einlagen auf Girokonten“ enthält die Einlagen der Kreditinstitute von 76 527 Mio € (Vorjahr: 52 994 Mio €), die auch der Erfüllung der Mindestreservepflicht und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Für die Erfassung der Einlagen in dieser Unterposition ist maßgeblich, dass die jeweiligen Geschäftspartner im Verzeichnis der Institute, die den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, aufgeführt sind. Die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehaltenen Guthaben betrugen im Jahresdurchschnitt 44 576 Mio €. Sie werden seit September 2023 gemäß Beschluss des EZB-Rats vom 27. Juli 2023 mit 0 % verzinst; über die Mindestreserveerfüllung hinausgehende Guthaben auf Girokonten sind bereits seit Juli 2022 unverzinslich. Im kalendertäglichen Durchschnitt verringerten sich die Einlagen auf Girokonten von 50 217 Mio € im Vorjahr auf 46 433 Mio €.

Bei der Unterposition 2.2 „Einlagefazilität“ von 883 694 Mio € (Vorjahr: 1 056 837 Mio €) handelt es sich um Hereinnahmen von Übernachteinlagen zum Einlagesatz. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Einlagefazilität 1 079 217 Mio € gegenüber 1 203 610 Mio € im Vorjahr.

In der Unterposition 2.5 „Verbindlichkeiten aus Margenausgleich“ werden von Kreditinstituten zur Sicherheitenverstärkung hereingenommene Barsicherheiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2024 weist diese Unterposition keinen Bestand aus (Vorjahr: 24 Mio €).

3 Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Diese Position beinhaltet insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet aus bilateralen und zentral mit der Eurex abgeschlossenen Pensionsgeschäften. Bei diesen Geschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 544 Mio € (Vorjahr: 8 957 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 3 722 Mio € (Vorjahr: 4 424 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen werden. Des Weiteren sind in der Position Verbindlichkeiten aus zur Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungsgesetz in Verbindung mit der Entschädigungseinrichtungs‑Finanzierungsverordnung verpfändeten Kontobeständen von 452 Mio € (Vorjahr: 955 Mio €) sowie Kontobestände von Kreditinstituten, die wegen vorliegender Verfügungsbeschränkung von der Mindestreservehaltung ausgenommen sind, von 118 Mio € (Vorjahr: 182 Mio €) enthalten.

4 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

In der Unterposition 4.1 „Einlagen von öffentlichen Haushalten“ werden die Guthaben des Bundes, seiner Sondervermögen, der Länder, des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und anderer öffentlicher Einleger (Sozialversicherungsträger und Gemeinden) erfasst. Zum 31. Dezember 2024 betragen die Einlagen von öffentlichen Haushalten insgesamt 20 348 Mio € (Vorjahr: 25 955 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 13 847 Mio € (Vorjahr: 48 959 Mio €).

Die Unterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ beträgt 13 897 Mio € gegenüber 18 454 Mio € im Vorjahr. Sie enthält im Wesentlichen die Einlagen von sonstigen Finanzdienstleistern. Außerdem sind zum 31. Dezember 2024 in dieser Unterposition Verbindlichkeiten aus bilateralen Pensionsgeschäften gegenüber Kontrahenten im Euro‑Währungsgebiet, die keine Kreditinstitute sind, enthalten. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen keine Verbindlichkeiten (Vorjahr: 4 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 773 Mio € (Vorjahr: 2 844 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“ ausgewiesen werden. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Unterposition 12 520 Mio € (Vorjahr: 21 394 Mio €).

5 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Bei dieser Bilanzposition von 90 748 Mio € (Vorjahr: 161 000 Mio €) handelt es sich um Guthaben von ausländischen Zentralbanken, Währungsbehörden, internationalen Organisationen sowie Geschäftsbanken, die unter anderem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 54 196 Mio € (Vorjahr: 114 208 Mio €). Auf Zentralbanken und Währungsbehörden außerhalb des Euro‑Währungsgebiets entfallen zum 31. Dezember 2024 Einlagen von 67 174 Mio €, davon 21 164 Mio € auf Zentralbanken innerhalb der Europäischen Union. Die Position enthält zudem im Rahmen des Zentralbankservices hereingenommene Zeitgeldanlagen von Zentralbanken von 5 204 Mio € (Vorjahr: 1 400 Mio €), welche in den Geldmarkt weitergeleitet werden (vgl. Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“). Des Weiteren werden die Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsbanken außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften erfasst. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 2 312 Mio € (Vorjahr: 4 985 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 588 Mio € (Vorjahr: 2 214 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen werden.

6 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Diese Position enthält insbesondere Einlagen auf Fremdwährungskonten des Bundes.

7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

In dieser Position werden die Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Banken außerhalb des Euro‑Währungsgebiets erfasst. Im Vorjahr enthielt sie Verbindlichkeiten in US‑Dollar von 31 Mio € aus Repos, zum 31. Dezember 2024 sind in dieser Position keine Bestände enthalten. 

8 Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

Der Ausgleichsposten zu den vom IWF unentgeltlich zugeteilten Sonderziehungsrechten entspricht den Zuteilungen an die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1972, 1979 bis 1981, 2009 sowie 2021 über insgesamt 37 587 Mio SZR (vgl. Aktivunterposition 2.1 „Forderungen an den IWF“).

9 Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems

Die Verbindlichkeiten der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den übrigen am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.

In der Unterposition 9.1 sind „Verbindlichkeiten aus TARGET“ auszuweisen. Zum Jahresende errechnet sich aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET für die Bundesbank gegenüber der EZB eine Forderung, die auf der Aktivseite in der Unterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“ gezeigt und erläutert wird.

Die Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Verbindlichkeiten, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben (vgl. Passivposition 1 „Banknotenumlauf“). Zum Jahresende besteht eine Verbindlichkeit von insgesamt 567 191 Mio € (Vorjahr: 543 670 Mio €). Aus dem auf die EZB entfallenden Anteil von 8 % des Gesamtwerts der umlaufenden Euro‑Banknoten von 1 588,3 Mrd € ergibt sich für die Bundesbank (gemäß Kapitalanteil von 26,6 %) eine Verbindlichkeit von 33 838 Mio €. Darüber hinaus resultiert aus der Verteilung der verbleibenden 92 % der umlaufenden Euro‑Banknoten auf die Bilanzen der nationalen Zentralbanken eine Verbindlichkeit der Bundesbank von 533 353 Mio €. Ursächlich für den Umfang dieser Verbindlichkeit ist der nach wie vor überproportionale Anteil der Bundesbank bei der Banknotenemission (60,2 %), der zu einem großen Teil auf Nettoabflüsse von Banknoten in das Ausland, aber auch auf eine relativ hohe inländische Banknotennachfrage von Nichtbanken zurückgeführt werden kann.

In der Unterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist eine Nettoverbindlichkeit aus den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems auszuweisen. Zum Jahresende ergibt sich insbesondere aus der Verteilung der monetären Einkünfte zwischen den nationalen Zentralbanken (vgl. GuV‑Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“) für die Bundesbank eine Nettoverbindlichkeit von 5 445 Mio € (Vorjahr: 5 182 Mio €; im Jahresabschluss 2023 erfolgte der Ausweis gemäß den damals geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen saldiert mit der TARGET-Forderung gegenüber der EZB auf der Aktivseite, vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“).

10 Schwebende Verrechnungen

Diese Position beinhaltet die passivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.

11 Sonstige Passiva

Die Unterposition 11.2 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2024 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei vor allem um auf das abgeschlossene Geschäftsjahr entfallende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinsaufwendungen aus der Verteilung des Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems.

In der Unterposition 11.3 „Sonstiges“ wird die Verbindlichkeit aus dem DM‑Banknotenumlauf ausgewiesen. Die DM‑Banknoten sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Die Bundesbank hat jedoch öffentlich erklärt, noch umlaufende DM‑Banknoten zeitlich unbefristet einzulösen. Der DM‑Banknotenumlauf setzt sich zusammen aus den Serien BBk I/Ia und BBk III/IIIa. Zum Jahresende beträgt der DM-Banknotenumlauf der Serie BBk I/Ia 1 171 Mio € und BBk III/IIIa 1 714 Mio €, insgesamt 2 884 Mio €. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 2004 und 2021 vorgenommenen Teilausbuchungen und der zwischenzeitlich erfolgten Einzahlungen wird die Verbindlichkeit aus dem DM-Banknotenumlauf zum Bilanzstichtag mit 417 Mio € (Vorjahr: 431 Mio €) ausgewiesen. Die Einzahlungen an DM‑Banknoten beliefen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 18 Mio €, davon entfielen 14 Mio € auf die Serie BBk III/IIIa und 4 Mio € auf die Serie BBk I/Ia (vgl. GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“).

12 Rückstellungen

In der Unterposition 12.1 „Rückstellung für allgemeine Wagnisse“ wäre die Rückstellung für allgemeine Wagnisse, die nach den Vorschriften über den Jahresabschluss der Bundesbank gemäß § 26 Absatz 2 BBankG gebildet wird und zur Absicherung allgemeiner Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft dient, auszuweisen. Im Vorjahr wurde die Wagnisrückstellung im Umfang von 19 199 Mio € zum Verlustausgleich wegen eingetretener Zinsänderungsrisiken vollständig aufgelöst.

Die Unterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“ enthält die Rückstellung für geldpolitische Operationen gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems und die Rückstellungen gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Tabelle 9: Rückstellungen
Rückstellungen31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Rückstellung für allgemeine Wagnisse

– 

– 

– 

. 

Rückstellungen für andere Zwecke

 

Geldpolitische Operationen

– 

11 

– 11 

– 100,0 

Unmittelbare Pensionsverpflichtungen

8 461 

8 192 

269 

3,3 

Mittelbare Pensionsverpflichtungen (VBL‑Versorgung)

733 

731 

0,3 

Beihilfeverpflichtungen

2 379 

2 190 

188 

8,6 

Altersteilzeit

15 

– 6 

– 39,0 

Personalanpassungsmaßnahmen

10 

15 

– 5 

– 34,0 

Sonstiges

103 

78 

25 

31,8 

Zusammen

11 695 

11 233 

462 

4,1 

Insgesamt

11 695 

11 233 

462 

4,1 

Gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems hatte der EZB-Rat im Vorjahr beschlossen, für den Wertberichtigungsbedarf eines PEPP-Corporate-Sector-Papiers eine Rückstellung zu dotieren. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB-Satzung wird die Rückstellung für geldpolitische Operationen von jeder nationalen Zentralbank des Eurosystems entsprechend ihrem Kapitalanteil gebildet. Diese Rückstellung (Anteil der Bundesbank: 11 Mio €) wurde aufgrund des im Berichtsjahr erfolgten Verkaufs des betreffenden PEPP-Corporate-Sector-Papiers zugunsten der GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ aufgelöst und mit dem in den monetären Einkünften des Eurosystems berücksichtigten realisierten Verlust aus dem Verkauf dieses Papiers verrechnet (vgl. GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“).

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (unmittelbare Pensionsverpflichtungen und mittelbare Pensionsverpflichtungen wegen der Einstandspflicht der Bundesbank für Versorgungszahlungen aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (VBL‑Versorgung)) sowie für Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln (Heubeck‑Richttafeln 2018 G) nach dem Teilwertverfahren (für aktive Mitarbeiter) und nach dem Barwertverfahren (für Mitarbeiter im Ruhestand und Altersgeldanwärter) unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends. Der verwendete Rechnungszins für die Altersversorgungsverpflichtungen ist jeweils ein fristenkongruenter durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten zehn Jahre beziehungsweise für Beihilfeverpflichtungen der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.

Tabelle 10: Rechnungszinsen und Trends
Parameter31.12.202431.12.2023
%%
Rechnungszins für

 

Altersversorgungsverpflichtungen

1,78 

1,78 

vergleichbare langfristige Personalverpflichtungen (Beihilfe)                                      

1,74 

1,62 

kurzfristige Personalverpflichtungen (ATZ und PAM)

1,51 

1,00 

Gehaltstrend

2,50 

2,50 

Karrieretrend

0,50 

0,50 

Kostentrend für die Beihilfe

3,75 

3,50 

Rententrend für unmittelbare Pensionsverpflichtungen

2,50 

2,50 

Rententrend für die VBL‑Versorgung

1,00 

1,00 

Nach § 253 Absatz 6 HGB unterliegt der Entlastungsbetrag aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Altersversorgungsverpflichtungen einer Ausschüttungssperre. Im Vorjahr resultierte aus dem Zehn‑Jahres‑Zinssatz (1,78 %) und dem Sieben‑Jahres‑Zinssatz (1,62 %) eine Zinsmarge von 16 Basispunkten beziehungsweise ein Entlastungsbetrag von 246 Mio €. Im Berichtsjahr ergibt sich eine kleinere Zinsmarge von 4 Basispunkten (1,78 % gegenüber 1,74 %), sodass sich ein niedrigerer Entlastungsbetrag von 63 Mio € errechnet. Aufgrund des Jahresfehlbetrags wird die Rücklage einschließlich des errechneten Entlastungsbetrags vollständig aufgelöst (vgl.Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“, Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“ und GuV‑Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“). 

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (ATZ) und für Zahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bereits durchgeführten Personalanpassungsmaßnahmen (PAM) sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln nach dem Barwertverfahren, beim ATZ‑Erfüllungsrückstand nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends bewertet. Der Rechnungszins basiert auf einem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.

Die sonstigen Rückstellungen werden für nicht realisierte Urlaubsansprüche, geleistete Überstunden, Gleitzeitguthaben und Langzeitkontoguthaben sowie für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen (einschließlich der Auswirkungen aus der Änderung der Rechnungszinsen) von 147 Mio € sind in der GuV‑Unterposition 1.2 „Zinsaufwendungen“ enthalten. In der GuV‑Position 7 „Personalaufwand“ ergibt sich saldiert ein Zuweisungsbetrag von 372 Mio €, wobei einer Zuweisung von insgesamt 675 Mio € ein Verbrauch von insgesamt 303 Mio € gegenübersteht. Weitere Veränderungen der Rückstellungsbestände führen per saldo zu einer Entlastung von 7 Mio € in der GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“ sowie einer Entlastung von 1 Mio € in der GuV‑Position 8 „Sachaufwand“. Aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren Erträge von 38 Mio € in der GuV‑Position 6 „Sonstige Erträge“.

13 Ausgleichsposten aus Neubewertung

Diese Position enthält die aufgedeckten stillen Reserven aus der Anfangsbewertung beim Übergang auf die Marktpreisbewertung zum 1. Januar 1999 (Neubewertungsposten „alt“) sowie die aus der Marktpreisbewertung zum 31. Dezember 2024 resultierenden unrealisierten Gewinne (Neubewertungsposten „neu“).

Tabelle 11: Ausgleichsposten aus Neubewertung
Position31.12.202431.12.2023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Gold

262 657 

193 409 

69 247 

35,8 

darunter: Neubewertungsposten "alt"

18 624 

18 631 

– 6 

– 0,0 

Fremdwährungen

 

US‑Dollar

4 064 

3 300 

764 

23,2 

SZR

433 

94 

339 

361,5 

Yen

– 

– 

– 

. 

Australische Dollar

– 

– 

– 

. 

Kanadische Dollar

52 

88 

– 36 

– 40,8 

Chinesische Yuan (Renminbi)

14 

10 

241,5 

Britisches Pfund

10 

– 

10 

. 

Zusammen

4 573 

3 486 

1 087 

31,2 

Wertpapiere in Fremdwährung

55 

249 

– 194 

– 77,9 

Insgesamt

267 285 

197 145 

70 140 

35,6 

Neubewertungsposten „alt“

Ein Neubewertungsposten „alt“ besteht nur noch für die Goldposition. Er stellt den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert des Goldes zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 und dem Wert der Goldposition zu dem bis dahin geltenden niedrigeren Wertansatz dar. Der Wertansatz in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 betrug 1 ozf = 143,8065 DM (73,5271 €), der Wertansatz zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 belief sich auf 1 ozf = 246,368 €. Bewertungsgewinne aus der Anfangsbewertung sind nicht ausschüttungsfähig, werden aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aufgelöst. Neben einer Auflösung bei Wertminderungen wird eine anteilige Auflösung auch bei Nettoabgängen vorgenommen, wenn der Goldbestand am Jahresende unter dem niedrigsten Jahresendbestand seit 1999 liegt.

Durch die Verringerung des Goldbestandes um 1 126 kg oder 0,04 Mio ozf ergibt sich für das Berichtsjahr ein erfolgswirksamer Auflösungsbetrag von 6 Mio €. Dieser ist in der GuV‑Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.

Neubewertungsposten „neu“

In den Neubewertungsposten „neu“ wird beim Goldbestand, bei den Nettopositionen je Fremdwährung und bei den Wertpapierbeständen je Wertpapiergattung (Kennnummer) jeweils der positive Unterschiedsbetrag zwischen deren Marktwert am 31. Dezember 2024 und deren Wert zu den ab dem 1. Januar 1999 fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten ausgewiesen.

Für Gold betragen diese Anschaffungskosten 1 ozf = 246,369 €. Zum Jahresende übersteigt der Marktwert der Goldposition deren Anschaffungswert, sodass ein Neubewertungsposten von 244 032 Mio € (Vorjahr: 174 779 Mio €) entsteht. Auch bei den Devisennettopositionen in US‑Dollar, SZR, kanadischen Dollar, chinesischen Yuan (Renminbi) und britischen Pfund liegen die Marktwerte zum 31. Dezember 2024 über den jeweiligen Anschaffungswerten (1 € = 1,2137 US‑$, 1 € = 1,2094 SZR, 1 € = 1,5431 kan$, 1 € = 7,9645 Yuan und 1 € = 0,83432 £), sodass sich Neubewertungsposten ergeben. Der Marktwert bei den Devisennettopositionen in Yen und australischen Dollar liegt zum Jahresende unter dem entsprechenden Anschaffungswert (1 € = 156,55 ¥ und 1 € = 1,6268 $A), sodass Bewertungsverluste anfallen (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Bewertungsgewinne aus Fremdwährungswertpapieren resultieren überwiegend aus US-Treasury Notes (28 Mio €). Bei einem großen Teil der US-Treasury Notes liegen die jeweiligen Anschaffungswerte am Bilanzstichtag aber über dem entsprechenden Marktwert, sodass sich Bewertungsverluste von 212 Mio € ergeben (vgl. GuV‑Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und ‑positionen“). Die Euro‑Wertpapiere werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine Bewertung zu Marktpreisen ergäbe Bewertungsverluste von 87 999 Mio € (Vorjahr: 97 765 Mio €), und zwar größtenteils aus geldpolitischen Beständen an Staatsanleihen (PEPP Public Sector Securities und PSPP) sowie Bewertungsgewinne von 1 041 Mio € (Vorjahr: 1 151 Mio €).

14 Grundkapital und Rücklagen

Gemäß § 2 BBankG beträgt das Grundkapital 2,5 Mrd € und steht dem Bund zu. Die gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG von 414 Mio € und die Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB (vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“ und GuV‑Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“) von 246 Mio € werden zum anteiligen Ausgleich des Jahresfehlbetrags herangezogen und vollständig aufgelöst.

Tabelle 12: Nettoeigenkapital
Position31.12.202431.12.2023Veränderung 
gegenüber 
Vorjahr
Mio €Mio €Mio €
Passiva 14.1Grundkapital

2 500 

2 500 

– 

Passiva 14.2Rücklagen

 

 Gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG

– 

414 

– 414 

 Rücklage wegen § 253 Abs. 6 HGB

– 

246 

– 246 

Passiva 12.1Rückstellung für allgemeine Wagnisse

– 

– 

– 

Passiva 13Ausgleichsposten aus Neubewertung

267 285 

197 145 

70 140 

Passiva 15Bilanzverlust

– 19 153 

– 

– 19 153 

Insgesamt

250 632 

200 306 

50 326 

Das Nettoeigenkapital der Bundesbank gemäß EZB-Definition (Net Equity) beläuft sich auf 250,6 Mrd € und umfasst ‑ nach der vollständigen Auflösung der Rücklagen ‑ zum Jahresabschluss 2024 das Grundkapital (Passivunterposition 14.1), den Ausgleichsposten aus Neubewertung (Passivposition 13) und den Bilanzverlust (Passivposition 15). Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich zum Jahresende 2024 trotz des Bilanzverlusts per saldo eine Erhöhung um 50,3 Mrd €.

15 Bilanzverlust

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 19 814 Mio € ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 2 381 Mio €). Nach Auflösung der Rücklagen von 661 Mio € verbleibt ein Bilanzverlust von 19 153 Mio € (im Vorjahr ausgeglichenes Bilanzergebnis, vgl. GuV-Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen “).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1 Nettozinsertrag

In dieser Position werden die Zinserträge abzüglich der Zinsaufwendungen ausgewiesen. Der Nettozinsertrag liegt mit - 13 059 Mio € wie im Vorjahr im negativen Bereich, hat sich aber gegenüber dem Vorjahrswert von - 13 907 Mio € um 848 Mio € etwas erholt. Dabei ist der Nettozinsertrag in Fremdwährung aufgrund höherer Renditen leicht um 48 Mio € gestiegen und der Nettozinsertrag in Euro hat sich um 800 Mio € auf - 14 993 Mio € verbessert: Aus den geldpolitischen Wertpapierankäufen sind in den vergangenen Jahren längerfristige festverzinsliche Positionen (mit niedriger Verzinsung) entstanden, denen als Gegenposten auf der Passivseite der Bilanz neben dem Banknotenumlauf kurzfristige verzinsliche Einlagen der Banken gegenüberstehen. Aus dem Auseinanderklaffen der Fristigkeiten resultiert in der Bilanz eine offene Euro-Zinsposition. Im Berichtsjahr beläuft sich der Bestand an geldpolitischen Wertpapieren im Jahresdurchschnitt gerechnet auf 957 Mrd €, der Banknotenumlauf auf 382 Mrd €, die unverzinsliche Mindestreserve auf 46 Mrd € und die sich daraus errechnende offene Euro-Zinsposition aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen auf 528 Mrd €. Durch den signifikanten Anstieg des Einlagesatzes ab Mitte 2022 hat sich das Euro-Zinsänderungsrisiko aus dieser offenen Zinsposition materialisiert. Im Berichtsjahr ist die Verzinsung der geldpolitischen Wertpapiere nur geringfügig um 16 Basispunkte (von durchschnittlich 0,37 % im Vorjahr auf 0,54 %) angewachsen, aus den geldpolitischen Einlagen der Kreditinstitute resultiert im Jahresdurchschnitt eine um 54 Basispunkte gestiegene Zinsbelastung (von 3,27 % im Vorjahr auf 3,81 %). Per saldo errechnet sich für das Jahr 2024 eine höhere negative Zinsmarge für die offene Euro-Zinsposition aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen von - 328 Basispunkten gegenüber - 290 Basispunkten im Vorjahr. Aufgrund der durch die Fälligkeiten bei den geldpolitischen Wertpapierbeständen um 145 Mrd € rückläufigen offenen Zinsposition ergibt sich aber ein um 11 % beziehungsweise 2,2 Mrd € niedrigerer Nettozinsaufwand von 17,3 Mrd € (Vorjahr: 19,5 Mrd €). Alle nicht in dieser offenen Zinsposition berücksichtigten Euro-Bestände generieren insgesamt betrachtet einen Nettozinsertrag von 2,3 Mrd € gegenüber 3,7 Mrd € im Vorjahr.

Tabelle 13: Nettozinsertrag
Position20242023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Zinserträge in Fremdwährung

 

IWF

2 220 

2 195 

25 

1,1 

Reverse‑Repo-Geschäfte

216 

209 

3,4 

Wertpapiere

1 198 

1 118 

79 

7,1 

Sonstige

97 

137 

– 40 

– 29,2 

Zusammen

3 731 

3 659 

72 

2,0 

Zinserträge in Euro

 

Refinanzierungsgeschäfte

1 130 

5 018 

– 3 888 

– 77,5 

Reverse‑Repo-Geschäfte

125 

92 

33 

36,0 

Geldpolitische Wertpapierportfolios

5 126 

3 909 

1 217 

31,1 

darunter: inflationsindexierte Bundesanleihen

209 

406 

– 197 

– 48,6 

Forderungen aus Zentralbankservice

322 

264 

58 

21,8 

Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB

386 

349 

37 

10,5 

TARGET‑Forderung gegenüber der EZB

45 056 

41 653 

3 403 

8,2 

Eigenportfolio (Finanzanlagen)

34 

48 

– 15 

– 30,3 

Sonstige

50 

60 

– 10 

– 16,9 

Zusammen

52 228 

51 394 

834 

1,6 

Zinserträge insgesamt

55 959 

55 053 

905 

1,6 

Zinsaufwendungen in Fremdwährung

 

IWF

1 779 

1 770 

0,5 

Repo-Geschäfte

18 

15 

547,9 

Sonstige

– 0 

– 87,1 

Zusammen

1 797 

1 773 

24 

1,3 

Zinsaufwendungen in Euro

 

Einlagen der Kreditinstitute

41 147 

41 066 

81 

0,2 

Euro-Guthaben in- und ausländischer Einleger

2 745 

5 158 

– 2 413 

– 46,8 

Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs

22 934 

20 454 

2 480 

12,1 

Aufzinsung Personalrückstellungen

147 

160 

– 13 

– 8,2 

Repo-Geschäfte

228 

342 

– 114 

– 33,4 

Sonstige

21 

13 

168,6 

Zusammen

67 221 

67 187 

34 

0,1 

Zinsaufwendungen insgesamt

69 018 

68 960 

58 

0,1 

Nettozinsertrag

– 13 059 

– 13 907 

848 

6,1 

1.1 Zinserträge

Die Zinserträge in Fremdwährung sind aufgrund höherer Renditen von 3 659 Mio € im Vorjahr auf 3 731 Mio € gestiegen. Die Zinserträge in Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 834 Mio € auf 52 228 Mio € erhöht. Aufgrund der Fälligkeiten der GLRG III resultiert bei den geldpolitischen Refinanzierungsgeschäften ein um 3 888 Mio € geringerer Zinsertrag von 1 130 Mio €. Die Zinserträge aus der Verzinsung der TARGET‑Forderung gegenüber der EZB erhöhen sich um 3 403 Mio € auf 45 056 Mio € (Durchschnittsverzinsung von 4,20 % gegenüber 3,84 % im Vorjahr).

Tabelle 14: Zinserträge aus geldpolitischen Portfolios
Portfolio20242023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
SMP

– 

– 1 

– 100,0 

APP

 

CBPP3

520 

501 

18 

3,7 

PSPP

2 082 

2 011 

71 

3,5 

CSPP

749 

788 

– 39 

– 4,9 

Zusammen

3 351 

3 300 

51 

1,5 

PEPP

 

PEPP-Covered-Bonds

223,7 

PEPP-Public-Sector

1 655 

509 

1 147 

225,5 

PEPP-Corporate-Sector 

116 

99 

18 

18,0 

Zusammen

1 775 

608 

1 167 

191,9 

Insgesamt

5 126 

3 909 

1 217 

31,1 

Aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen ergeben sich Zinserträge von 5 126 Mio € gegenüber 3 909 Mio € im Vorjahr. Bei den APP-Portfolios (CBPP3-, PSPP- und CSPP-Portfolio) erhöhen sich die Erträge um 51 Mio € auf 3 351 Mio €, die Durchschnittsverzinsung stieg von 0,48 % auf 0,55 % im Berichtsjahr. Bei den PEPP-Portfolios ergeben sich mit 1 775 Mio € gegenüber dem Vorjahr (608 Mio €) etwa verdreifachte Zinserträge, die Durchschnittsverzinsung stieg durch die Reinvestitionen von 0,17 % auf 0,52 %.

Die Erträge aus dem Eigenportfolio haben sich bei verringertem Bestand und einer Durchschnittsverzinsung von 0,54 % (Vorjahr: 0,60 %) um 15 Mio € vermindert. Aus den zeitgleich zu den bilateralen Pensionsgeschäften stattfindenden Reverse-Repo-Geschäften (vgl. Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“, Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ und Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“) ergeben sich Zinserträge von 125 Mio € (Vorjahr: 92 Mio €).

1.2 Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 58 Mio € auf 69 018 Mio € gestiegen. Die verzinslichen Einlagen der Kreditinstitute haben sich im Jahresdurchschnitt betrachtet um 10 % verringert, aufgrund der Leitzinserhöhungen im Jahr 2023 ergeben sich aber im Berichtsjahr höhere Zinsaufwendungen von 3,81 % (im Jahresdurchschnitt) beziehungsweise 41 147 Mio € gegenüber 3,27 % beziehungsweise 41 066 Mio € im Vorjahr. Die Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung der Euro‑Banknoten erfolgt zum Hauptrefinanzierungssatz und steigt von 3,87 % (im Jahresdurchschnitt) beziehungsweise 20 454 Mio € im Vorjahr auf 4,19 % beziehungsweise 22 934 Mio € (vgl.Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“). Die Euro‑Guthaben in- und ausländischer Einleger haben sich im Jahresdurchschnitt mehr als halbiert (- 56 %), bei einer gestiegenen Durchschnittsverzinsung von 3,46 % gegenüber 2,84 % im Vorjahr verringern sich die Aufwendungen von 5 158 Mio € im Vorjahr auf 2 745 Mio €. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“) haben sich insbesondere aufgrund des Anstiegs des Rechnungszinssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen um 13 Mio € vermindert. Aus Pensionsgeschäften (vgl. Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“, Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ und Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“) ergeben sich Zinsaufwendungen von 228 Mio € (Vorjahr: 342 Mio €).

2 Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen

Diese Position enthält die realisierten Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Gold, Fremdwährungen und Wertpapieren sowie die Abschreibungen auf die zu Marktpreisen bewerteten Bestände an Fremdwährungen und Fremdwährungswertpapieren.

Tabelle 15: Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen
Position20242023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Realisierte Gewinne/Verluste

 

Gold

66 

135 

– 69 

– 51,2 

Fremdwährungen

1 047 

603 

444 

73,6 

Wertpapiere

72 

– 191 

263 

. 

Zusammen

1 184 

546 

638 

116,8 

Abschreibungen

 

Fremdwährungen

– 87 

– 113 

26 

23,4 

Wertpapiere

– 237 

– 40 

– 197 

– 490,1 

Zusammen

– 324 

– 153 

– 171 

– 111,4 

Insgesamt

860 

393 

467 

119,0 

Die realisierten Nettoerträge aus Fremdwährungstransaktionen in der Unterposition 2.1 resultieren im Wesentlichen aus US-Dollar-Transaktionen (1 009 Mio €). Die realisierten Gewinne aus Wertpapierverkäufen betreffen vor allem US-Treasury Notes (56 Mio €).

Die Abschreibungen in der Unterposition 2.2 ergeben sich bei den Fremdwährungen hauptsächlich aus Bewertungsverlusten bei den Währungsbeständen in Yen und australischem Dollar sowie bei den Wertpapierbeständen insbesondere aus Bewertungsverlusten aus US-Treasury Notes.

3 Nettoergebnis aus Monetären Einkünften

In dieser Position ergibt sich im Jahr 2024 insgesamt ein Aufwand von 5 434 Mio €. Aus der Risikovorsorge für geldpolitische Operationen des Eurosystems resultiert ein Ertrag von 11 Mio € (Vorjahr: Aufwand von 11 Mio €, vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“), der Aufwand aus der Verteilung der monetären Einkünfte beläuft sich per saldo auf 5 445 Mio € (Vorjahr: 5 182 Mio €).

Die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken des Eurosystems richtet sich nach einem Beschluss des EZB‑Rats. 5 Seit dem Jahr 2003 erfolgt die Bemessung des Betrages der monetären Einkünfte jeder nationalen Zentralbank auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte, die sich aus den gesondert erfassten Vermögenswerten ergeben, die sie als Gegenposten zu ihrer monetären Basis hält.

Die monetäre Basis beinhaltet insbesondere folgende Positionen: Passivposition 1 „Banknotenumlauf“, Passivposition 2 „Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“, Passivunterposition 9.1 „Verbindlichkeiten aus TARGET“ und Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“. Alle darauf geleisteten Zinsen verringern den Betrag der abzuführenden monetären Einkünfte der jeweiligen nationalen Zentralbank. Für die Bundesbank ergibt sich im Jahr 2024 ein Abzugsbetrag von 64,1 Mrd €.

Die gesondert erfassten Aktiva einer nationalen Zentralbank setzen sich hauptsächlich aus den folgenden Positionen zusammen: Aktivposition 5 „Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“, Aktivunterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“, Aktivunterposition 9.2 „Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB“, Aktivunterposition  9.3 „Forderungen aus TARGET“, Aktivunterposition 9.4 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ und einem begrenzten Teil der Goldbestände der nationalen Zentralbanken entsprechend ihrem Anteil am voll eingezahlten Kapital der EZB. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit dem Gold keine Erträge erwirtschaftet werden und die im Rahmen des PSPP und PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschließlich Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) Erträge in Höhe des jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatzes erzielen, da der EZB‑Rat bei diesen Papieren eine Risiko- und Ertragsteilung zwischen den nationalen Zentralbanken ausgeschlossen hat. Für die Bundesbank ergibt sich für 2024 insgesamt ein rechnerischer Zinsertrag von 82,1 Mrd €.

Liegt der Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte einer nationalen Zentralbank über oder unter dem Wert ihrer monetären Basis, wird der Unterschiedsbetrag zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst angerechnet. Für die Bundesbank liegt der Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte im Jahr 2024 über dem ihrer monetären Basis, täglich verzinst zum Hauptrefinanzierungssatz errechnet sich ein Abzugsposten von 0,6 Mrd €. Die Summe der abgeführten monetären Einkünfte aller nationalen Zentralbanken wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres unter den nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am voll eingezahlten EZB‑Kapital verteilt.

Die monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken schlagen sich originär in der GuV-Position 1 „Nettozinsertrag“ nieder, eine Ungleichverteilung zwischen den NZBen wird über die GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ ausgeglichen. Durch die Abführung und Verteilung der monetären Einkünfte entstehen Umverteilungseffekte zwischen den nationalen Zentralbanken unter zwei Voraussetzungen. Zum einen müssen gesondert erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten als Teil der monetären Basis eine vom Hauptrefinanzierungssatz abweichende Verzinsung aufweisen (wie beispielsweise die zum Einlagesatz verzinsliche Einlagefazilität oder die Verzinsung der geldpolitischen Wertpapierportfolios, soweit der EZB‑Rat bei diesen Wertpapieren eine Risiko- und Ertragsteilung zwischen den nationalen Zentralbanken nicht ausgeschlossen hat). Zum anderen muss der anteilige Umfang dieser Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in der Bilanz der jeweiligen nationalen Zentralbank über oder unter ihrem Anteil am EZB‑Kapital liegen. Aus den von anderen nationalen Zentralbanken angekauften PSPP-/PEPP-Beständen supranationaler Emittenten (im Jahresdurchschnitt 398,3 Mrd €), von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, ergeben sich nur geringe Zinsen (im Jahresdurchschnitt rund 0,58 %). Die Mindererträge, die sich aufgrund der Abweichung gegenüber dem Hauptrefinanzierungssatz für die ankaufenden NZBen ergeben (im Jahresdurchschnitt errechnet sich eine negative Zinsmarge von etwa - 360 Basispunkten), werden im Rahmen der monetären Einkünfte zwischen den NZBen ausgeglichen, auf die Bundesbank entfällt gemäß ihrem Kapitalanteil von 26,6 % eine Belastung von etwa 3,8 Mrd €. Zudem liegt im Berichtsjahr der Bundesbankanteil am Eurosystem-Gesamtbestand der Einlagen der Kreditinstitute (jahresdurchschnittlich 3 336,7 Mrd €) mit 33,7 % beziehungsweise 1 125,7 Mrd € rund 237,2 Mrd € über dem rechnerischen Anteil von 888,6 Mrd € gemäß Bundesbankkapitalanteil. Die daraus resultierenden überproportional hohen Mehrerträge der Bundesbank aus der positiven Zinsmarge zwischen Hauptrefinanzierungssatz und der Verzinsung der Einlagen (im Jahresdurchschnitt rund 60 Basispunkte) werden im Rahmen der monetären Einkünfte ebenfalls ausgeglichen und führen für die Bundesbank zu einer Belastung von 1,0 Mrd €.

Aus der Verteilung der monetären Einkünfte ergibt sich für die Bundesbank per saldo ein Aufwand von 5 445 Mio € (Vorjahr: 5 182 Mio €). Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Abführung von monetären Einkünften an den gemeinsamen Pool von 17 421 Mio € (Vorjahr: 15 838 Mio €) sowie – entsprechend dem Anteil der Bundesbank am eingezahlten EZB‑Kapital – einem Anspruch der Bundesbank an den gemeinsamen Pool von 11 976 Mio € (Vorjahr: 10 656 Mio €).

In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB-Satzung hatte der EZB-Rat im Vorjahr für ein PEPP-Corporate-Sector-Papier einen Wertberichtigungsbedarf festgestellt. Die Bundesbank hatte entsprechend ihrem im Jahr 2023 geltenden Kapitalanteil von 26,1 % eine Rückstellung von 11 Mio € gebildet, die im Berichtsjahr nach dem Verkauf des Wertpapiers zugunsten dieser GuV-Position aufgelöst wurde (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“). Der realisierte Verlust aus diesem Verkauf wurde von der betroffenen Zentralbank in die Verteilung der monetären Einkünfte eingebracht. Gleiches gilt für den im Berichtsjahr aufgrund der Umstrukturierung bei einem Emittenten von CSPP- beziehungsweise PEPP-Corporate-Sector-Papieren angefallenen Verlust einer anderen Zentralbank. 

4 Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen

Der Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen wird mit 60 Mio € gegenüber 41 Mio € im Vorjahr ausgewiesen.

Tabelle 16: Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen
Position20242023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Unbarer Zahlungsverkehr

20 

23 

– 3 

– 14,0 

Barer Zahlungsverkehr

– 0 

– 4,4 

Wertpapier- und Depotgeschäft

15 

–  13 

28 

. 

Sonstiges

20 

25 

– 6 

– 22,5 

Insgesamt

60 

41 

19 

46,2 

5 Erträge aus Beteiligungen

In dieser Position werden die Erträge der Bundesbank aus ihren Beteiligungen an EZB, BIZ und SWIFT erfasst. Die Erträge von 23 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €) stammen wie im Vorjahr hauptsächlich aus der Dividende der BIZ.

6 Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge belaufen sich auf 187 Mio € gegenüber 190 Mio € im Vorjahr. Es entfallen 90 Mio € (Vorjahr: 85 Mio €) auf die Kostenbeiträge der nationalen Zentralbanken des Eurosystems für die Entwicklung und den Betrieb von Eurosystem‑Services, 38 Mio € (Vorjahr: 36 Mio €) auf die Auflösung von Rückstellungen (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“), 23 Mio € (Vorjahr: 22 Mio €) auf Mieterträge sowie 4 Mio € (Vorjahr: 19 Mio €) auf Erträge aus Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden.

7 Personalaufwand

Diese Position enthält die Bezüge aufgrund tarif- und besoldungsrechtlicher Vorschriften, die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für die Altersversorgung einschließlich der Zuweisungen zu den Personalrückstellungen (mit Ausnahme des Zinsanteils, vgl. GuV-Unterposition 1.2 „Zinsaufwendungen“). Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr von 2 100 Mio € auf 1 477 Mio € verringert. Ursache hierfür ist der Wegfall von Einmaleffekten aus dem Vorjahr: Im Jahr 2023 hatten sich insbesondere aufgrund der zum Inflationsausgleich höheren allgemeinen Tarif- und Besoldungserhöhung und der damit verbundenen verstärkten Zuweisungen zu den Personalrückstellungen höhere Aufwendungen für die Altersversorgung ergeben. Ohne Zuweisungen zu den Personalrückstellungen gerechnet ergibt sich ein Anstieg des Personalaufwands um 3,8 %. Ausschlaggebend dafür ist die allgemeine Tarif- und Besoldungserhöhung ab März 2024.

Tabelle 17: Personalaufwand
Position20242023Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €Mio €Mio €%
Bezüge

762 

682 

80 

11,8 

Soziale Abgaben

99 

94 

5,4 

Aufwendungen für die Altersversorgung

616 

1 324 

– 708 

– 53,5 

Insgesamt

1 477 

2 100 

– 623 

– 29,7 

Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder werden gemäß Nr. 9 des „Verhaltenskodex für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank“ im Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Präsident hat für das Jahr 2024 ruhegehaltfähiges Gehalt von 435 600,40 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 76 693,78 €, eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 5 112,96 € sowie Inflationsausgleichszahlungen von 440,00 € erhalten, insgesamt 517 847,14 €. Die Vizepräsidentin (im Amt seit 2. September 2024, davor schon Mitglied des Vorstands) bezog für das Jahr 2024 ruhegehaltfähiges Gehalt von 288 573,92 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 51 086,59 €, eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 2 725,50 € sowie Inflationsausgleichszahlungen von 440,00 €, insgesamt 342 826,01 €. Ein weiteres Mitglied des Vorstands erhielt für das Jahr 2024 ruhegehaltfähiges Gehalt von 261 360,32 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 46 016,27 €, eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 2 556,48 € sowie Inflationsausgleichszahlungen von 440,00 €, insgesamt 310 373,07 €. Zwei Mitglieder des Vorstands (im Amt seit 2. September 2024) erhielten für das Jahr 2024 jeweils ruhegehaltfähiges Gehalt von 87 352,90 € sowie eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 15 210,93 €, insgesamt jeweils 102 563,83 €; ein Mitglied des Vorstands (im Amt seit 1. November 2024) erhielt für das Jahr 2024 ruhegehaltfähiges Gehalt von 44 043,48 € sowie eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 7 669,38 €, insgesamt 51 712,86 €. 

Die Gesamtbezüge der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Vorstands beziehungsweise des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und der Vorstände der Landeszentralbanken einschließlich ihrer Hinterbliebenen beliefen sich für das Jahr 2024 auf 10 678 433,20 €.

8 Sachaufwand

Der Sachaufwand hat sich von 796 Mio € im Vorjahr auf 747 Mio € verringert. Neben den allgemeinen Sach- und Betriebsaufwendungen werden in dieser Position insbesondere die Aufwendungen für DV‑Hard- und Software von 329 Mio € (Vorjahr: 300 Mio €), für Dienstgebäude von 159 Mio € (Vorjahr: 211 Mio €) und Aufwendungen für Eurosystem‑Services von 62 Mio € (Vorjahr: 67 Mio €) erfasst.

9 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Die Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software belaufen sich auf 117 Mio € gegenüber 119 Mio € im Vorjahr (vgl. Aktivunterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“).

10 Notendruck

Die Aufwendungen für den Notendruck betragen im Berichtsjahr 77 Mio € (Vorjahr: 76 Mio €).

11 Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen belaufen sich auf 33 Mio € (Vorjahr: 30 Mio €) und beinhalten insbesondere Aufwendungen für Wohngebäude von 29 Mio € sowie Aufwendungen aus der Einlösung der nicht mehr in der Bilanz ausgewiesenen DM‑Banknoten der Serie BBk I/Ia von 4 Mio € (vgl. Passivunterposition 11.3 „Sonstiges“).

Für das Jahr 2024 hat die Bundesbank Spenden in einer Gesamthöhe von 459 901,87 € ausgereicht, davon 261 868,87 € für Forschungsvorhaben, 42 616,00 € für sonstige Einzelvorhaben, 147 917,00 € für Stipendien und Preisgelder sowie 7 500,00 € für institutionelle Förderungen.

12 Zuführung zur/Auflösung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse

In dieser Position wird die Veränderung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse, die nach den Vorschriften über den Jahresabschluss der Bundesbank gemäß § 26 Absatz 2 BBankG gebildet wird und zur Absicherung allgemeiner Wagnisse im In- und Auslandsgeschäft dient, ausgewiesen. Im Vorjahr enthielt sie die vollständige Auflösung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse im Umfang von 19 199 Mio € zum Verlustausgleich wegen eingetretener Zinsänderungsrisiken (vgl.Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“ und Passivunterposition 12.1 „Rückstellung für allgemeine Wagnisse“).

13 Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen

Die gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG von 414 Mio € und die Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB von 246 Mio € werden vollständig zur Reduzierung des Jahresfehlbetrags aufgelöst. Im Vorjahr wurde der gesetzlichen Rücklage ein Betrag von 2 086 Mio € und der Rücklage wegen Ausschüttungssperre ein Betrag von 295 Mio € entnommen, sodass sich insgesamt ein ausgeglichenes Bilanzergebnis ergab (vgl. Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“).

 

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 – sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 3 BBankG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deutschen Bundesbank unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) sowie unseres dazugehörigen Bestätigungsvermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und zur Gewinn- und Verlustrechnung), welche den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entsprechen, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und zur Gewinn- und Verlustrechnung) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Deutschen Bundesbank zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und zur Gewinn- und Verlustrechnung) als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Deutschen Bundesbank abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Deutsche Bundesbank ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) aus dem Geschäftsbericht 2024 der Deutschen Bundesbank ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt.

Wir erörtern mit dem Vorstand unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. Februar 2025

Baker Tilly GmbH & Co. KG  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft       
(Düsseldorf)

Prof. Dr. Thomas Edenhofer                              Ralph Hüsemann
Wirtschaftsprüfer                                                Wirtschaftsprüfer