Bankstellenentwicklung im Jahr 2023

Rückgang der Zahl der Kreditinstitute und der inländischen Zweigstellen gegenüber den Vorjahren etwas verlangsamt

Die seit vielen Jahren andauernde Konsolidierung im deutschen Bankensektor hat sich 2023 weiterhin fortgesetzt – allerdings gegenüber den Vorjahren etwas verlangsamt. Im Jahresverlauf sank die Gesamtzahl der Kreditinstitute um netto 55 (im Vorjahr 61) auf 1.403 Institute. Dazu haben vor allem 52 (2022: 55) Fusionen vornehmlich im Genossenschaftssektor beigetragen. Von den insgesamt 63 Abgängen entfallen weiterhin acht auf Erlaubnisrückgaben, zwei auf Erlaubnisentzüge und einer auf eine Insolvenz.  Dem stehen acht Zugänge – meist ausländische Kreditinstitute mit Ziel einer Präsenz in Deutschland – gegenüber.

Die Anzahl inländischer Zweigstellen verringerte sich zwar deutlich auf 19.501– mit einem Rückgang um 4,6 Prozent aber etwas geringer als in den Vorjahren (2022 rund 6 Prozent, 2021 rund 10 Prozent). Die zunehmende Verbreitung des Online-Bankings sowie der weiterhin bestehende Kostendruck führten zu einer Verschlankung des Filialnetzes in quasi allen Banksektoren.

Entwicklung der Zahl der Kreditinstitute

Im Jahr 2023 gab es insgesamt acht (im Vorjahr fünf) Zugänge sowie 63 (2022: 66) Abgänge von Kreditinstituten. Von den Abgängen waren 39 (2022: 37) auf Fusionen im genossenschaftlichen Sektor zurückzuführen. Die Zahl der genossenschaftlichen Institute sank damit auf 697, was erneut einem Rückgang um etwas über 5 Prozent entspricht. 

Im Sparkassensektor verringerte sich die Anzahl der Institute durch Zusammenschlüsse um acht (2022: neun), somit verbleiben neben den unverändert bestehenden sechs Landes­banken noch 354 Sparkassen. 

Die Anzahl der Kreditbanken verringerte sich 2023 um netto vier (2022: netto 15) auf 242 Institute: Die Anzahl der „Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken“ sank von 141 auf 137 Ende 2023. Hier standen drei Zugängen sieben Abgänge gegenüber; von den Abgängen entfielen drei (im Vorjahr fünf) auf Geschäftsübertragungen infolge – teils grenzüberschreiten-der - Fusionen, drei auf Erlaubnisrückgaben und einer auf eine Insolvenz.

Es bestehen unverändert drei Großbanken.

Bei den „Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute“ standen vier Zugänge vier Abgängen gegen­über. Ende 2023 zählen somit unverändert 102 Institute zu dieser Bankengruppe. 

Ferner gab es im Zuge von Konsolidierungsbestrebungen drei Abgänge bei den öffentlichen Bausparkassen, deren Zahl von acht auf fünf zurückging. Die Zahl der privaten Bausparkassen verringerte sich um ein Institut aufgrund einer Erlaubnisrückgabe. Eine Fusion bewirkte einen Abgang bei den Realkreditinstituten.

Anzahl inländischer Zweigstellen wiederum deutlich, jedoch geringer als in den Vorjahren gesunken 

Die Zahl der inländischen Zweigstellen [1] verringerte sich im Jahr 2023 erneut deutlich, jedoch nicht so kräftig wie in den Vorjahren, und fiel um 945 bzw. 4,6 Prozent auf 19.501 und damit erstmals unter 20.000. Im Vorjahr war ein Abbau von 1.266 Zweigstellen (5,8 Prozent) und 2021 sogar eine Reduzierung um 2.388 Zweigstellen (9,9 Prozent) zu verzeichnen. In dieser Entwicklung spiegelt sich nach wie vor der Einfluss der Digitalisierung auf die Vertriebswege aufgrund einer verstärkten Nutzung von Online-Banking ebenso wider wie Maßnahmen zur Kostenreduzierung in einem heraus­fordernden Wettbewerbsumfeld. 

Im Ergebnis sank die Anzahl der Filialen per Saldo abermals in allen Sektoren des Kredit­gewerbes. 

Erneut kräftig war der Filial-Rückgang bei den Großbanken um 248 (minus 6,7 Prozent) auf 3.471, jedoch nicht mehr so stark wie im Vorjahr (minus 318 bzw. minus 7,9 Prozent). Damit beträgt der Anteil der Großbanken am gesamten Zweigstellenbestand 17,8 Prozent (2022: 18,2 Prozent). Die rückläufige Entwicklung wird sich nach den bisher veröffentlichten Plänen der Banken weiter fortsetzen. Die Regionalbanken bauten ihr Filialnetz nur um 13 auf 941 Zweigstellen ab.

Insgesamt verringerten die Kreditbanken die Anzahl ihrer Zweigstellen um 253 (2022: minus 374) auf 4.572 Ende 2023. Dies entspricht einem Gesamtanteil von nahezu unverändert 23,4 Prozent.

Auch im Sparkassenbereich (einschließlich Landesbanken) kam es zu einem Filialabbau um 366 auf 7.104 Filialen. Mit einem Anteil von 36,4 Prozent wird hier weiterhin die größte Anzahl inländischer Zweigstellen unterhalten. 

Im genossenschaftlichen Sektor sank die Zahl der Zweigstellen um netto 306 (2022: 416) auf 6.588. Der Anteil am Gesamtbestand der inländischen Zweigstellen beläuft sich auf 33,8 Prozent (2022: 33,7 Prozent).

Im Bausparkassensektor hielten sich die Rückgänge in Grenzen: Im Bereich der privaten Bausparkassen ging die Zahl um 19 auf 743 Filialen zurück, während im Bereich der öffentlichen Bausparkassen unverändert 443 Filialen bestehen. Die Zahl der Zweigstellen der „Sonstigen Institute (außer Bausparkassen)“ beläuft sich auf 51 (vgl. Tabelle 2).

Leichte Zunahme der Auslandsfilialen und leichter Rückgang der ausländischen Tochterbanken 

Die Zahl der im Ausland ansässigen Tochterunternehmen [2] deutscher Banken verringerte sich Ende 2023 leicht von 77 auf 76 (vgl. Tabelle 3). Die Großbanken unterhalten mit 58 ausländischen Töchtern unverändert den weit überwiegenden Anteil. Die anderen Gruppen sind weniger stark im Ausland vertreten (Regionalbanken neun, die DZ-Bank im Genossenschaftsbereich vier, Landes­banken drei, Bausparkassen eine Auslandstochter).  

Die Zahl der Filialen deutscher Kreditinstitute im Ausland hat sich nach leichten Rückgängen in den vergangenen beiden Jahren wieder um sechs auf 257 (plus 2,4 Prozent) moderat erhöht. Die Zugänge betrafen insbesondere den Bereich der Regionalbanken und der sonstigen Kreditbanken.

Knapp drei Viertel aller Auslandsfilialen sowie gut die Hälfte der Auslandstöchter befinden sich in Europa, hauptsächlich in Ländern der Europäischen Union (vgl. Tabelle 3). Zum Jahresende 2023 waren auch fast drei Jahre nach Vollzug des Brexits mit 21 Auslandsfilialen sogar zwei mehr als im Vorjahr und seit 2020 unverändert fünf Auslandstöchter in Großbritannien angesiedelt. 

Fußnoten:

  1. Zweigstellen gemäß § 24 Abs. 1a Nr. 4 KWG, hier sind Zweigstellen, die nur automatisierte Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen, nicht einbezogen. 
  2. Beteiligung an einem ausländischen Kreditinstitut mit mehr als 50 %.