Diese Ausführungen betreffen die realwirtschaftliche Perspektive der Preisentwicklung bei Wohnimmobilien. Aus Finanzstabilitätssicht ist es außerdem nötig, Aspekte der Wohnimmobilienfi nanzierung zu berücksichtigen. Die sieben Großstädte umfassen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Vgl. : Deutsche Bundesbank (2023a). Dies gilt unter anderem, wenn der Einfluss der Energieeffizienz von Objekten zeitinvariant in die Indexkonstruktion einfließt. Vgl. : ifo Institut (2023). Diese Entwicklung hatte sich im Laufe des Jahres 2023 bereits angedeutet. Vgl. : Deutsche Bundesbank (2023a). Für Details zum zugrunde liegenden Panel-Schätzansatz vgl. : Deutsche Bundesbank (2020a). Vgl. zu Erläuterungen der Bewertungsansätze: Deutsche Bundesbank (2020b).
Größere Aufmerksamkeit erlangte außerdem die These zur „Gierflation“. Ihr zufolge hoben Unternehmen unter Ausnutzung ihrer Marktmacht und den Besonderheiten der Nachpandemiezeit ihre Preise stärker an als anhand des Kostendrucks notwendig gewesen wäre. Allerdings findet sich bislang kaum empirische Evidenz für diese These. Details sowie die Verweise auf akademische und wirtschaftspolitische Studien finden sich in: Menz (2024). Für einen Vergleich der Inflationsentwicklung in den USA und im Euroraum vgl. auch: Deutsche Bundesbank (2022). Ökonometrisch wird das Modell als strukturelles VAR geschätzt, das für den Euroraum unter Einbeziehung länderspezifischer Effekte auf einen Panelansatz erweitert wird. Die Übertragung des Lohnanstiegs auf die Preise änderte sich im Zusammenhang mit den hohen Inflationsraten der letzten Jahre nicht wesentlich. Sie liegt in Deutschland weiterhin bei gut einem Drittel. Vgl. z. B. : Deutsche Bundesbank (2019c) sowie Bobeica et al. (2019).
Bernanke, B. und O. Blanchard (2023), What Caused the US Pandemic-Era Inflation?, PIIE Working Paper, 23–4. Bobeica, E., M. Ciccarelli und I. Vansteenkiste (2019), The Link Between Labor Cost and Price Inflation in the Euro Area, ECB, Working Paper Series, Nr. 2235. Deutsche Bundesbank (2023a), Zum Korrekturpotenzial der Preisübertreibungen bei Wohnimmobilien in Deutschland, Monatsbericht, August 2023, S. 59 f. Deutsche Bundesbank (2023b), Sinkende Inflation, aber noch keine Entwarnung – Perspektiven der deutschen Wirtschaft bis 2026, Monatsbericht, Dezember 2023, S. 15–36. Deutsche Bundesbank (2022), Hohe Inflationsraten im Euroraum und in den USA: Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Monatsbericht, August 2022, S. 15–17. Deutsche Bundesbank (2020a), Zwei Schätzmodelle für die Preise von Wohnimmobilien in Deutschland, Monatsbericht, Oktober 2020, S. 73–75. Deutsche Bundesbank (2020b), Der lang gedehnte Preisaufschwung bei Wohnimmobilien in Deutschland aus gesamtwirtschaftlicher Sicht: Wirkungskanäle und fundamentale Einflussfaktoren, Monatsbericht, Oktober 2020, S. 67–87. Deutsche Bundesbank (2019a), Kurzberichte, Monatsbericht, September 2019, S. 5–13. Deutsche Bundesbank (2019b), Kurzberichte, Monatsbericht, Oktober 2019, S. 5–12. Deutsche Bundesbank (2019c): Zum Einfluss der Löhne auf die Preise in Deutschland: Ergebnisse ausgewählter empirischer Analysen, Monatsbericht, September 2023, S. 15–39. Deutscher Wetterdienst (2024), Klimatologischer Rückblick auf 2023: Das bisher wärmste Jahr in Deutschland, www.dwd.de . Europäische Zentralbank (2023), Gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen von Experten des Eurosystems, Dezember 2023. GfK (2023), Konsumklima: Licht am Ende des Tunnels?, Pressemitteilung vom 20. Dezember 2023, www.gfk.com . ifo Institut (2023), Auftragsstornierungen im Wohnungsbau erreichen neuen Höchststand, Pressemitteilung vom 6. November 2023. Menz, J.-O. (2024), Sources of Post-Pandemic Inflation in Germany and the Euro Area: An Application of Bernanke and Blanchard (2023), Bundesbank Technical Paper, im Erscheinen.
Die Saisonbereinigung umfasst hier und im Folgenden auch die Ausschaltung von Kalendereinflüssen, sofern sie nachweisbar und quantifizierbar sind. Mit der Schnellmeldung wurden auch die Vorquartale teilweise revidiert. Das Herbstquartal 2023 war außergewöhnlich niederschlagsreich. Vgl. : Deutscher Wetterdienst (2024). Vgl. : GfK (2023). Zum höheren Anstieg im Sommer trug vor allem die hohe Inflationsausgleichsprämie von 1240 € für Bundesbeamte im Öffentlichen Dienst bei, die im September 2023 ausgezahlt wurde. Bei den in den ersten Monaten des Jahres 2024 auszuweisenden Tarifverdienstanhebungen spielt eine Rolle, wann die Inflationsausgleichsprämien statistisch erfasst werden. Bspw. wird die Mitte Dezember 2023 vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von 1800 € im Öffentlichen Dienst der Länder aufgrund der amtlichen Regelungen an die Tarifbeschäftigten erst im Lauf des ersten Quartals 2024 ausgezahlt. Bezogen auf den Eckentgeltempfänger. In niedrigeren Entgeltgruppen kann der Anstieg aufgrund von Sockelbeträgen und Inflationsausgleichsprämien höher und in höheren Entgeltgruppen niedriger ausfallen. In der Holzund Kunststoffe verarbeitenden Industrie variiert der Anstieg leicht je nach Tarifbezirk. In der Chemieindustrie wurde Mitte Oktober 2022 der erste Tarifabschluss in einer großen Branche mit einer abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie vereinbart. Da der gesetzliche Spielraum für eine Inflationsausgleichsprämie dabei ausgeschöpft wurde, steht diese für den nächsten Abschluss nicht mehr zur Verfügung. Die hohe Lohnforderung wird zusätzlich zum Hinweis auf eine nachhaltige Reallohnsicherung mit einer internen Umfrage der IG BCE begründet. Dieser zufolge müssen sich drei von vier Chemie-Tarifbeschäftigten im Haushaltsbudget einschränken. Zudem stufen 55 % ihre persönliche wirtschaftliche Lage derzeit als schlechter ein als vor einem Jahr. Der Gewinnmargenindikator entspricht dem Quotienten aus dem Deflator der Bruttowertschöpfung und den Lohnstückkosten. Beim nationalen VPI waren es 2,9 %, nach 3,7 %. Für den HVPI basieren die Januar-Werte zudem auf den turnusgemäß aktualisierten Gewichten für das Jahr 2024. Hier gab es – im Vergleich zu früheren Anpassungen im Pandemiezeitraum – keine größeren Änderungen in den Konsumausgaben. Vgl. : Deutsche Bundesbank (2019a und 2019b).