DLT und Nachhandel Europa auf dem Weg zur digitalen Finanzmarktintegration

Mit der Spar- und Investitionsunion treibt Europa die Schaffung eines vertieften Binnenmarkts für Finanzierung und Investitionen voran – ein Ziel, das auch Maßnahmen im Bereich des Nachhandels und digitaler Innovationen umfasst. 

Mit dem DLT-Pilot-Regime hatte die EU bereits ab 2023 regulatorische Weichen für die Nutzung von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Nachhandelsbereich gestellt. Im begrenzten Rahmen einer regulatory sandbox können Marktinfrastrukturanbieter seitdem DLT-basierte Plattformen für Wertpapierhandel und/oder -abwicklung betreiben. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre schlägt die Europäische Kommission in dem im Dezember 2025 vorgestellten Marktintegrationspaket nun eine umfassende Überarbeitung vor: Der Anwendungsbereich des DLT-Piloten soll funktional erweitert und entfristet sowie hinsichtlich der nutzbaren Wertpapiere flexibler und skalierbar gestaltet werden. Um in einem möglichst frühen Stadium der Marktentwicklung die Herausbildung von Barrieren und technischen Silo-Lösungen zu vermeiden, sieht der Kommissionsvorschlag zudem verpflichtende Maßnahmen zur Erarbeitung von Interoperabilitätsstandards zwischen DLT-basierten Finanzmarktinfrastrukturen vor. 

Auch in der „traditionellen“ Welt der Zentralverwahrer (reguliert durch die Zentralverwahrerverordnung CSDR) sieht das Paket der Kommission Öffnungen in Richtung einer stärkeren Anwendung von DLT vor, etwa hinsichtlich der Nutzbarkeit von DLT für Kerndienstleistungen ohne formales Auslagerungserfordernis. Diese Öffnungen unterstreichen das Interesse der Kommission, die CSDR in Richtung einer vollständig technologieneutralen Regulierung weiterzuentwickeln, die es den etablierten Marktinfrastrukturen ermöglicht, ihr Geschäftsmodell auch in einem DLT-basierten Umfeld fortzuentwickeln. Gleichzeitig werden spezifische Anforderungen zur Steuerung der damit verbundenen Risiken eingeführt, um sicherzustellen, dass Zentralverwahrer ihre Kontrollmöglichkeiten im Risikomanagement behalten und Aufsichts- und Überwachungsfunktionen nicht beeinträchtigt werden. Für Zentralverwahrer, die DLT einsetzen, soll die geldseitige Abwicklung in Geschäftsbankengeld künftig zudem auch über E-Geld-Token im Sinne der MiCAR möglich sein. Die grundsätzliche regulatorische Präferenz für die Abwicklung in Zentralbankgeld bleibt jedoch erhalten. 

Das Eurosystem begleitet diese Entwicklungen hin zu einer verstärkten Nutzung von DLT im Nachhandelsbereich aktiv mit und setzt hinsichtlich der zukünftigen Verfügbarkeit von Zentralbankgeld in einem DLT-Umfeld auf eine zweigleisige Strategie: Ab September 2026 wird mit Pontes eine Interoperabilitätslösung für die Abwicklung DLT-basierter Vermögenswerte in Zentralbankgeld bereitstehen, die marktbetriebene DLT-Plattformen mit den TARGET-Services verbindet. Parallel dazu werden der öffentliche und der private Sektor im Rahmen der Appia-Initiative zusammenarbeiten, um ein zukunftsfähiges, innovatives und integriertes digitales Finanzökosystem in Europa aufzubauen.

Auch die Notenbankfähigkeit von DLT-basierten Vermögenswerten wird innerhalb des Eurosystems vorangetrieben: Seit dem 30. März 2026 akzeptiert das Eurosystem DLT-basierte Vermögenswerte als Sicherheiten, sofern sie nach der Begebung detokenisiert werden und in der Folge die bestehenden Kriterien zur Notenbankfähigkeit erfüllen. Zudem hat das Eurosystem mit der Prüfung der Frage begonnen, ob, wie und unter welchen Bedingungen Vermögenswerte, deren gesamter Lebenszyklus auf DLT beruht und die insofern nicht in traditionelle Wertpapierabwicklungssysteme überführt werden, notenbankfähig werden und als Sicherheiten ggü. dem Eurosystem mobilisiert werden könnten.

Die Deutsche Bundesbank hat diese komplementären Initiativen des Eurosystems von Anfang an ausdrücklich als strategische Priorität unterstützt, nicht zuletzt in ihrer spezifischen Rolle als Anbieter im Bereich der Zahlungs- und Abwicklungssysteme, die einen der größten europäischen Finanzmärkte bedienen.

Als Fazit: Es ist absehbar, dass DLT die Nachhandelslandschaft in Europa weiterhin – graduell – verändern und etablierte Prozessschritte zunehmend ergänzen wird. Fortschritte in der zugrundeliegenden Technologie selbst können zukünftig sicherlich dazu beitragen, einige der bisher aufgetretenen Hindernisse zu überwinden, etwa Probleme der Skalierbarkeit in hochautomatisierten und volumenintensiven Prozessen. Zeitnahe Schritte hin zu einem zukunftsfähigen Regulierungsrahmen, bei dem einige der dringlicheren Aspekte möglicherweise schneller behandelt werden, sowie das nachhaltige Engagement des Eurosystems – nicht zuletzt durch die Bereitstellung von digitalem Zentralbankgeld für Großbetragszahlungen – werden entscheidend dazu beitragen, ein innovationsförderndes und wettbewerbsfähiges europäisches DLT-Umfeld zu gestalten.

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