Digitaler Euro Meilenstein im Gesetzgebungsprozess erreicht

Am 23. Juni 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments seine Position zum Single Currency Package und damit auch zur Einführung des digitalen Euro beschlossen. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein im europäischen Gesetzgebungsverfahren erreicht. Anfang Juli hat das Parlament insgesamt über das Gesetzespaket entschieden und somit den Weg für die Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission freigemacht. Ein Abschluss bis Ende 2026 ist realistisch. 

Die vom Parlament beschlossene Position enthält unter anderem eine Pflicht zur Annahme des digitalen Euro: Demnach sollen Händler und andere Zahlungsempfänger grundsätzlich verpflichtet werden, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu akzeptieren, um dessen breite Verwendbarkeit und Akzeptanz im Zahlungsverkehr sicherzustellen.

Damit verbunden sind die Vorschläge zur Ausgestaltung eines für Zahlungsdienstleister und Händler fairen Vergütungsmodells: Für die Dauer einer Übergangsphase soll die Vergütung auf Basis der Gebührenstruktur vergleichbarer Zahlungsmittel festgelegt und durch eine händlerspezifische Obergrenze gemäß dem „No-Worse-Off-Prinzip“ beschränkt werden. Langfristig soll die Vergütung auf den tatsächlich relevanten Stückkosten basieren. Zudem sieht die Position vor, dass das Parlament und der Rat einen Rahmen für ein mögliches Haltelimit festlegen, innerhalb dessen die EZB den konkreten Betrag bestimmen kann. Weitere Regelungen betreffen die finanzielle Inklusion, den Datenschutz und die Nutzung bestehender technischer Standards (weitere Informationen im Exkurs unten). 

Aktuelle Entwicklungen im Projekt „Digitaler Euro“

Seit November 2025 befindet sich das Projekt des Eurosystems in der „Technical Readiness Phase“. In dieser Phase entwickelt das Eurosystem die zentrale Abwicklungsplattform (Digital Euro Service Platform, DESP), und testet erste konkrete Anwendungsfälle. Das Eurosystem strebt an, bis 2029 für die Erstausgabe des digitalen Euro bereit zu sein. Die endgültige Entscheidung darüber kann der EZB‑Rat jedoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens treffen.

Pilotierung des digitalen Euro

Im zweiten Halbjahr 2027 plant das Eurosystem in einem kontrollierten Rahmen über einen Zeitraum von zwölf Monaten die technische Infrastruktur für den digitalen Euro zu erproben. Ziel ist es, deren Einsatzbereitschaft zu validieren und weitere Erkenntnisse für einen späteren Rollout zu gewinnen. Im Rahmen des Piloten sollen vier zentrale Anwendungsfälle getestet werden: Zahlungen an der Ladenkasse mittels NFC‑Technologie, Zahlungen im E- und M-Commerce, Online-Zahlungen zwischen Privatpersonen sowie Offline-Zahlungen im stationären Handel und zwischen Privatpersonen. An der Pilotierung werden ausgewählte Banken und andere Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider – PSPs), Händler sowie Mitarbeitende des Eurosystems als Testnutzer beteiligt sein. Das Eurosystem hat den Auswahlprozess für geeignete PSPs Anfang Juli abgeschlossen. Europaweit nehmen mehr als 36 PSPs aus 20 Ländern an der Pilotierung teil.

Weiterführende Informationen zum Pilotbetrieb

Exkurs: Vereinbarungen mit europäischen Standardisierungsorganisationen

Standards sind essenziell für die Interoperabilität von Zahlungssystemen und ermöglichen eine reibungslose sowie sichere Kommunikation zwischen Karten, Mobilgeräten und Terminals. Derzeit ist der europäische Zahlungsverkehr stark von proprietären, internationalen Standards geprägt, was die Skalierbarkeit und Effizienz europäischer Lösungen einschränkt. Der digitale Euro würde durch seinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel einheitliche offene Standards im gesamten Euroraum etablieren.

Im April 2026 hat das Eurosystem Vereinbarungen mit drei europäischen Standardisierungsorganisationen unterzeichnet. Die Pressemitteilung der EZB dazu finden Sie im Anhang. Untenstehende Grafik zeigt die verschiedenen Standards und ihre Regelungsbereiche. Damit erhalten Marktteilnehmer bereits frühzeitig Klarheit über die für die Abwicklung von Online-Zahlungen mit dem digitalen Euro genutzten Standards und können ihre Entwicklungen entsprechend ausrichten. Die relevanten Standards wurden in enger Abstimmung mit Marktteilnehmern in der Rulebook Development Group (RDG) identifiziert.

Die Standardisierung soll nicht nur die Interoperabilität des digitalen Euro sicherstellen, sondern würde europäischen Zahlungsdienstleistern ermöglichen, auf dieser Basis eigene Lösungen voranzubringen. Dadurch können private Zahlungslösungen ihre Reichweite im Euroraum ausbauen und verschiedene Anwendungsfälle abdecken, ohne dass zusätzliche wesentliche technische Anpassungen z. B. an Bezahlterminals erforderlich wären. Implementierungsaufwände können so reduziert werden, was insbesondere für den stationären Handel relevant ist, da die Akzeptanz am physischen Point of Sale (POS) mit hohen technischen Anforderungen verbunden ist. Der digitale Euro kann somit als Katalysator für mehr Interoperabilität und europäische Souveränität im Zahlungsverkehr wirken.

Pressemitteilung der EZB

Relevante Standardsetzer für die Abwicklung von Zahlungen mit dem digitalen Euro
Relevante Standardsetzer für die Abwicklung von Zahlungen mit dem digitalen Euro

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