4.1 Der Weg zum Euro

4.1.1 Stufenplan der Wirtschafts- und Währungsunion

Neuer Name, neues Symbol, neue Banknoten

4.1.2 Stand der Währungsunion

Konvergenzkriterien
4.2 Eurosystem, EZB und ESZB
4.2.1 Organe der EZB
Der EZB - Rat
Das Eigenkapital der EZB
Abstimmungsregeln im EZB - Rat
Das EZB - Direktorium
Der Erweiterte Rat

4.2.2 Die Deutsche Bundesbank im Eurosystem und im ESZB
4.3 Der Ordnungsrahmen für eine stabile Währung
4.3.1 Unabhängigkeit der Zentralbank
Unabhängigkeit bedingt Rechenschaftspflicht
4.3.2 Gegenseitiger Haftungsausschluss
4.3.3 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
4.4 Die Europäische Bankenunion für stabile Finanzmärkte
4.4.1 Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus

4.4.2 Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus
Baseler Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (Basel III)

4.4.3 Gemeinsame Einlagensicherung

Das Wichtigste im Überblick
In der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion haben Anfang 1999 elf EU - Länder den Euro als ihre gemeinsame Währung eingeführt. Das Eurosystem umfasst die Europäische Zentralbank ( EZB ) und die Zentralbanken der Euro-Länder. Das ESZB besteht aus der EZB und den Zentralbanken aller EU - Länder. Bevor ein EU - Staat den Euro als Währung einführen darf, muss er vier Konvergenzkriterien hinsichtlich Preisstabilität, Höhe der langfristigen Zinsen, Haushaltsdisziplin und Wechselkursstabilität erfüllen. Der EZB - Rat ist oberstes Beschlussorgan des Eurosystems. Er entscheidet über die Geldpolitik im Euroraum. Er setzt sich aus dem sechsköpfigen EZB - Direktorium sowie den Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken des Eurosystems zusammen. Im Euroraum ist die Geldpolitik zentralisiert, während die Finanzpolitik in der jeweiligen nationalen Verantwortung liegt. Die Geldpolitik muss von einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik begleitet werden. Für eine erfolgreiche stabilitätsorientierte Geldpolitik muss eine Zentralbank erfahrungsgemäß unabhängig sein. Das Eurosystem ist institutionell, funktionell, finanziell und personell unabhängig. Es ist vertraglich festgelegt, dass in der Europäischen Union weder die Gemeinschaft noch ein Mitgliedstaat für die Schulden eines anderen haftet („ No Bail-out “). Im Stabilitäts- und Wachstumspakt haben sich die Euro-Länder verpflichtet, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die 2014 von den EU - Mitgliedstaaten beschlossene Bankenunion umfasst einen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus sowie grundsätzlich ein gemeinsames System der Einlagensicherung. Teilnehmer sind alle Euro-Länder sowie EU - Länder, die freiwillig teilnehmen. Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus ( Single Supervisory Mechanism , SSM ), der auch als europäische Bankenaufsicht bezeichnet wird, ist bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt. Daneben sind nationale Aufsichtsbehörden in den Euro-Ländern für die Bankenaufsicht zuständig. In Deutschland ist das die Bundesbank zusammen mit der BaFin . In Deutschland existiert ein Einlagenschutz für Sicht-, Spar- und Termineinlagen von Nichtbanken. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gehören die meisten Banken auch privaten Einlagensicherungssystemen an.
