Das von Walter Bagehot formulierte Prinzip (Bagehot, 1873) besagt, dass Zentralbanken nur gegen angemessene Sicherheiten und nur zu einem angemessenen Preis Kredite an Geschäftsbanken vergeben sollten. Hierin spiegelt sich das Hauptziel der Sicherheitenpolitik wider: der Schutz der Zentralbanken vor Verlusten. Die Sicherheitenpolitik kann jedoch einen nicht unbedeutenden Effekt auf Finanzmarktaktivitäten haben, sobald die Bilanz einer Zentralbank eine beträchtliche Größe erreicht hat. Bei der Wahl eines bestimmten Sicherheitenrahmens befindet sich die Zentralbank dann unter anderem in folgendem Zielkonflikt: Geht es ihr vor allem darum, operative Verluste zu begrenzen, könnte die Kreditvergabe gegen Sicherheiten von hoher Bonität der optimale Weg sein. Wenn auf diese Weise jedoch größere Mengen an hochwertigen Sicherheiten bei der Zentralbank gebunden werden, stehen diese Wertpapiere nicht mehr als Sicherheiten für privatwirtschaftliche Verträge zur Verfügung. Die Funktionsfähigkeit dieser Märkte kann hierdurch beeinträchtigt werden, beispielsweise, wenn sichere Vermögenswerte zunehmend knapp werden. Berücksichtigt eine Zentralbank den Effekt ihrer Sicherheitenpolitik auf die privaten Märkte, könnte es in einem solchen stilisierten Rahmen eine optimale Lösung sein, Kredite auch gegen Sicherheiten von geringerer Bonität ggf. zu risikoadäquaten Bewertungsabschlägen (höhere Haircuts) zu gewähren (Choi, Santos, Yorulmazer, 2021).