Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht Monatsbericht – April 2026
label.hero.extDisplayDate
Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht Monatsbericht – April 2026
Der Klimawandel und die Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft stellen den Finanzsektor vor neue Herausforderungen. Banken sollten sich verstärkt mit den physischen Auswirkungen von Umweltrisiken auf ihre Portfolios auseinandersetzen, da diese in Zukunft zunehmen werden. Die Bankenaufsicht betrachtet ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihres Mandats. Die Bundesbank setzt sich dafür ein, dass Nachhaltigkeitsrisiken angemessen in das aufsichtliche Rahmenwerk integriert werden und dass Banken die für sie entstehenden Nachhaltigkeitsrisiken risikoorientiert steuern. Dabei werden Umwelt-, soziale und Governance-Risiken (ESG-Risiken) nicht als weitere, eigenständige Risikoklasse, sondern als Treiber der klassischen Risikoarten, wie zum Beispiel Kreditrisiko, betrachtet.
Im Rahmen der Regulierung wurden alle drei Säulen des bankaufsichtlichen Rahmenwerks auf mögliche Anpassungen geprüft. Der Schwerpunkt der bisherigen Arbeiten liegt bei den qualitativen Bestimmungen der Säule 2, wo es bereits umfassende Anforderungen an das Risikomanagement der Banken gibt. Ergänzend ist eine angemessene Offenlegung (Säule 3) wichtig für die Markttransparenz; hier wurden entsprechende Standards entwickelt. ESG-spezifische Kapitalanforderungen (Säule 1) dagegen werden bisher nur sehr gezielt eingesetzt, etwa bei der Bewertung von Sicherheiten. Alle genannten Anforderungen sind proportional zur Größe des Instituts sowie zu Art, Komplexität, Umfang und Risikogehalt des Geschäfts gestaltet. Die Prinzipienorientierung in der laufenden Aufsicht gewährleistet, dass die Banken nicht starre Vorgaben erfüllen müssen, sondern sich auf die für sie relevanten ESG-Risiken beschränken können.
Banken haben in den letzten Jahren deutliche Fortschritte beim Umgang mit ESG-Risiken gemacht. Alle im Rahmen einer Umfrage untersuchten Banken berücksichtigen den Einfluss von ESG-Faktoren auf ihre Risiken; die verwendeten Methoden sind zunehmend ausgereift. Lücken bestehen nach wie vor bei der Datenbeschaffung durch Banken.
Die Bundesbank misst dem Thema Nachhaltigkeit weiterhin eine hohe Bedeutung zu und denkt es inhaltlich weiter. So steht im Fokus ihrer Analysen und Forschungsarbeiten zurzeit die Frage, welche Relevanz Naturrisiken für den Finanzsektor haben. Forschungen zum Finanzierungsbedarf für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zeigen, dass Banken eine wichtige Rolle bei der Finanzierung des zusätzlichen Investitionsbedarfs spielen werden. Außerdem zeigt ein Projekt der strategischen Vorschau, wie sich der Verlust von Biodiversität in verschiedenen Szenarien auf den Bankensektor auswirken kann. Diese Arbeiten helfen, die regulatorischen und aufsichtlichen Ansätze auf einer fundierten analytischen Basis weiterzuentwickeln.
1 Einleitung
Der Klimawandel und die Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft stellen die Realwirtschaft und damit auch den Finanzsektor vor neue Herausforderungen. Seit die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft 2015 im Abkommen von Paris vereinbart wurde, hat sich die Bankenaufsicht verstärkt mit diesem Thema beschäftigt. Stand anfangs im Vordergrund, für Institute und Bankenaufsicht ein Verständnis für die relevanten Risiken zu entwickeln und ein gemeinsames Bewusstsein für deren Relevanz zu schaffen, geht es nunmehr darum, die Banken dabei zu begleiten, die Risiken zu steuern.
Internationale und europäische Regulierung setzen einen Rahmen für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Nachdem die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Jahr 2020 mit einem wegweisenden Fachbeitrag zu Klimarisiken 1 das Thema auf die Agenda der Bankenaufsicht gesetzt hatte, zeigte sich zunächst, dass nur wenige Banken die Risiken aus dem Klimawandel systematisch in ihrer Risikosteuerung berücksichtigten. 2 Um zu gewährleisten, dass der Bankensektor insgesamt resilient gegen Klimarisiken ist, haben sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Standards erarbeitet als auch die Europäische Union regulatorische Maßnahmen ergriffen. Damit wurde ein Rahmen gesetzt, innerhalb dessen die Banken Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigen müssen. Die europäische Regulierung betont dabei stärker als der Baseler Ausschuss das Proportionalitätsgebot, da die europäischen Aufsichtsnormen nicht nur für große international tätige Banken gelten.
Die regulatorischen Maßnahmen in Europa stehen im Kontext der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. Mit Blick auf Nachhaltigkeitsrisiken wird meist von ESG-Risiken gesprochen: Umwelt-, soziale und Unternehmensführungsrisiken (environmental, social, governance). Bislang waren sowohl die Erkenntnisse über die Wirkungskanäle als auch der Detailgrad der aufsichtlichen Arbeiten auf Umwelt-, und dabei insbesondere auf Klimarisiken, ausgerichtet. 3 In jüngster Zeit wächst zudem das Verständnis, welche Risiken aus Natur- und Biodiversitätsverlusten folgen und welche Wechselwirkungen sie mit Klimarisiken haben. Klima- und umweltbedingte Risiken erhalten angesichts ihrer Dringlichkeit und Wesentlichkeit derzeit Vorrang vor sozialen und Governance-Aspekten in der aktuellen Regulierungs- und Aufsichtsarbeit.
Im Rahmen ihres Mandats ordnet die Bundesbank dem Thema Nachhaltigkeit eine hohe Bedeutung zu und arbeitet kontinuierlich daran, die Diskussion über den angemessenen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken weiter zu gestalten und ganzheitlich zu betrachten. Hinsichtlich Daten und Statistiken wirkt die Bundesbank durch vielfältige Initiativen auf eine Verbesserung der lückenhaften Datenlage im Themenfeld Sustainable Finance hin. So nutzt die Bundesbank innovative Technologien zur Erschließung neuer Datenquellen und setzt sich für die Entwicklung von Standards zur Erfassung des direkten und indirekten Ausstoßes von Treibhausgasen auf Unternehmens- und Produktebene ein. Dabei befasst sie sich mit den Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten von Datenpunkten aus verpflichtenden oder freiwillig erstellten Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive(CSRD) der EU. Für die Öffentlichkeit stellt die Bundesbank Nachhaltigkeitsinformationen auf ihrer Internetseite bereit, unter anderem das Dashboard Green Finance. 4
Für den Sicherheitenrahmen des Eurosystems beschloss der EZB-Rat mit dem „Klimafaktor“ im Juli 2025 zudem eine konkrete Maßnahme zum Schutz vor potenziellen Wertverlusten bei Sicherheiten im Falle adverser klimabezogener Transitionsschocks. Diese vorwärtsgerichtete Maßnahme, welche im zweiten Halbjahr 2026 zunächst für Unternehmensanleihen eingeführt werden soll, berücksichtigt neben unternehmensspezifischen Treibhausgasintensitäten und Emissionsminderungszielen unter anderem auch Stresstest-Szenarien auf Sektorebene. Zudem werden Klimarisiken und Nachhaltigkeitsaspekte im Risikocontrolling der Bundesbank berücksichtigt.
Aus bankaufsichtlicher Perspektive sowie übergeordnet zur Wahrung der Finanzstabilität betrachtet die Bundesbank Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend ihrer gesetzlichen Mandate aus der Risikosicht. 5 Die Aufsicht bewertet nicht, ob Geschäftsmodelle der Wirtschaft und des Bankensektors vereinbar mit einem Übergang zur Klimaneutralität sind, sondern überwacht, welche Risiken sich aus dem Klimawandel oder der angestrebten Klimaneutralität der Wirtschaft für einzelne Banken oder den Finanzsektor ergeben können. Sie erwartet, dass Banken die für sie entstehenden Risiken angemessen steuern.
Trotz dieser Risikosicht bewegt sich die Aufsicht im Kontext politischer Entwicklungen. Der Europäische Grüne Deal (2019) 6 und der Deal für eine saubere Industrie (2023) 7 geben den Rahmen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft vor. Allerdings gibt es zunehmend Widerstand gegen klimapolitische und -regulatorische Maßnahmen, sei es aus politischen oder ideologischen Gründen oder weil andere Themen als wichtiger empfunden werden. Diese Widerstände führten zur Einstellung der Task Force on Climate-related Financial Risks des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und der Arbeiten zum Klimawandel im Financial Stability Board. Der Baseler Ausschuss wird allerdings die finanziellen Auswirkungen von Extremwetterereignissen auf Banken untersuchen.
Die nachvollziehbaren Bestrebungen, Regulierung zu vereinfachen, dürfen nicht dazu führen, dass Banken Risiken nicht mehr angemessen steuern können. Die Omnibus-I-Reform der EU 8 ist ein Beispiel für die Vereinfachung regulatorischer Anforderungen. Generell gesprochen ist die Angleichung der zum Teil parallel entstandenen Regelwerke zur Nachhaltigkeit sicherlich sinnvoll, sollte aber nicht so weit gehen, dass die Anforderungen nicht mehr ausreichen, um ein stabiles Finanzsystem zu gewährleisten. Dies könnte der Fall sein, wenn Banken ESG-Risiken nicht mehr angemessen steuern können, etwa weil sie die nötigen Informationen ihrer Kreditnehmer nicht erhalten.
Unabhängig vom politischen Umfeld sollten Banken sich mit den physischen Auswirkungen von Umweltrisiken in ihren Portfolios auseinandersetzen. Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass klimatische Extremereignisse in Zukunft zunehmen werden, insbesondere wenn weltweit die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität weiterhin nur unzureichend vorankommt. Daher ist es wichtig, dass Banken das Thema in ihrem Risikomanagement berücksichtigen. Im Sinne einer risikoorientierten und proportionalen Aufsicht sind die Risiken entsprechend der Art, des Umfangs und der Komplexität des jeweiligen Geschäftsmodells zu steuern.
Dieser Aufsatz stellt entlang der drei Säulen der Bankenaufsicht den Stand der einschlägigen regulatorischen Entwicklungen vor und ergänzt diesen um die Ergebnisse eigener Untersuchungen. 9 Weitere Inhalte sind der Stand der Umsetzung des Risikomanagements bei weniger signifikanten Kreditinstituten und die Diskussion um die Offenlegungsvorschriften in der Realwirtschaft sowie deren Auswirkungen auf den Bankensektor. Zum Themenschwerpunkt der Naturrisiken, die neben Klimarisiken zunehmend in den Fokus rücken, wird vorgestellt, wie sich ein Verlust der Biodiversität auswirken könnte 10 und wie die Kreditvergabe der Banken von Ökosystemleistungen 11 abhängt. Außerdem wird der Finanzierungsbedarf für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft untersucht. 12 Durch diese Erkenntnisse kann sich die Aufsicht besser auf kommende Entwicklungen einstellen.
label.digression
Foresight-Projekt der Bundesbank „Biodiversitätsrisiken 2040 – die Zukunft der Biodiversität und Implikationen für Gesellschaft und Wirtschaft“
Neben dem Klimawandel stellt auch der Verlust von Biodiversität ein erhebliches Umweltrisiko für die Wirtschaft und den Bankensektor 1 dar. Dieses Risiko lässt sich allerdings schwer quantifizieren, da angesichts der starken Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen, Klima, Gesellschaft und Wirtschaft, potenzieller Kipppunkte sowie fehlender historischer Daten klassische Prognoseansätze an ihre Grenzen stoßen. Die Herausforderung besteht also darin, naturbezogene Risiken und deren Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft angemessen zu bewerten.
Die strategische Vorausschau (Foresight) bietet eine Methode, diese Prognoselücke zu schließen. Die Foresight zielt darauf, über den verlässlich prognostizierbaren Horizont hinaus Zukunftsszenarien zu entwickeln und in erster Linie qualitativ zu beschreiben. 2 Die alternativen Szenarien stellen keine festen Vorhersagen dar, sondern zeigen mögliche Entwicklungen auf, die es erlauben, über die bekannten Grenzen hinauszudenken und alternative Zukunftsperspektiven zu erschließen. Diesen Ansatz nutzend hat die Bundesbank in einem Foresight-Projekt mit einem interdisziplinären Team die Auswirkungen der Veränderungen der Biodiversität in Deutschland bis ins Jahr 2040 untersucht.
Zur Bewertung der zukünftigen Entwicklung der Biodiversität in Deutschland bis 2040 wurden vier Grundlagenszenarien entwickelt, die unterschiedliche mögliche Zukunftspfade aufzeigen. Diese Szenarien – bezeichnet als Continuation, Discipline, Transformation und Collapse 3 – basieren auf dem Konzept der „vier Archetypen der Zukunft“ 4 sowie den bestehenden Klimarisiko-Szenarien des NGFS 5 . Die vier Grundlagenszenarien wurden genutzt, um die potenziellen Auswirkungen auf verschiedene Wirtschaftssektoren zu analysieren. Dabei wurden zwei Sektoren – Landwirtschaft sowie Chemie- und Pharmaindustrie – für alle Szenarien und vier Sektoren – Baugewerbe, Maschinenbau, Verkehr sowie Freizeit/Erholung – für spezifische Szenarien als relevant identifiziert und eingehend untersucht. Diese sektorale Risikobewertung ermöglicht es, die Wechselwirkungen zwischen Biodiversitätsentwicklungen und wirtschaftlichen Aktivitäten differenziert zu betrachten und besser zu verstehen.
Im Szenario „Continuation“ zeigt Deutschland bis 2040 moderate Fortschritte beim Klimaschutz, jedoch bleibt der Biodiversitätsschutz nachrangig, was zu einem fortschreitenden Arten- und Naturverlust führt. Die Land- und Forstwirtschaft sieht sich mit steigenden Produktionskosten und sinkenden Erträgen konfrontiert, da intensive Bewirtschaftung und der Rückgang von Bestäubern die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Auch die Chemie- und Pharmaindustrie steht vor Absatzrisiken, da der übermäßige Einsatz von Chemikalien die Biodiversität negativ beeinflusst. Das gilt unmittelbar für den Einsatz chemischer Produkte in der Landwirtschaft, aber auch bei anderen Stoffen wie Mikroplastik oder PFAS, die sich in Böden oder Grundwasser anreichern können. Vermehrte Umweltskandale erhalten hohe Aufmerksamkeit, gesellschaftliche Sensibilisierung erhöht sich, wodurch Reputationsrisiken steigen. Im Freizeit- und Tourismussektor halten sich Chancen und Risiken die Waage: Während das Waldsterben in einigen Regionen zu Einbrüchen im Tourismus führt, könnten andere Gebiete wie Küstenregionen oder der Gesundheitstourismus profitieren.
Das Szenario „Discipline“ beschreibt eine Gesellschaft, die nach wiederholten Naturkatastrophen ein Umdenken hin zu Biodiversitätserhalt und Nachhaltigkeit vollzieht. Für die Land- und Forstwirtschaft entstehen durch verpflichtende Nachhaltigkeitsnachweise und veränderte Konsumpräferenzen kurzfristig hohe Umstellungskosten, langfristig jedoch Chancen durch neue Wachstumsmärkte wie ökologische Landwirtschaft. Die Chemie- und Pharmaindustrie sieht sich hingegen mit deutlichen Absatz- und Reputationsrisiken konfrontiert, da strengere Regulierungen und nachhaltigere Konsummuster den Einsatz von Chemikalien reduzieren. Die Bau- und Immobilienwirtschaft profitiert von neuen Standards wie Dachbegrünung und Kreislaufwirtschaft, die langfristig höhere Immobilienwerte und regionale Wertschöpfung fördern.
Im Szenario „Transformation“ führt ein frühzeitiges gesellschaftliches Umdenken zu beeindruckenden Fortschritten im Klima- und Biodiversitätsschutz. Die Land- und Forstwirtschaft profitiert von steigender Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und innovativen Anbaumethoden, die Ökosystemleistungen stabilisieren. Für die Chemieindustrie überwiegen die Risiken, da energieintensive Produktionen ins Ausland verlagert werden, während die Pharmaindustrie von Innovationen und wachsender Nachfrage profitiert, zum Beispiel im Kontext von Biopharmazeutika. Die Innovationskraft der Pharmaindustrie ist im Vergleich der Szenarien hier am höchsten – dank KI-Fortschritten, der höchsten Biodiversität und der höchsten Verfügbarkeit von Naturstoffen. Der Verkehrssektor erlebt durch technologischen Fortschritt und gestärkten Handel ein deutliches Wachstum, wobei Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Lösungen investieren, Wettbewerbsvorteile erzielen.
Das Szenario „Collapse“ beschreibt eine Zukunft, in der Deutschland mit gravierenden ökologischen Schäden und lebensunfreundlichen Umweltbedingungen kämpft. Die Land- und Forstwirtschaft leidet unter Ertragsausfällen durch Bodendegradierung und extreme Wetterereignisse, während industrielle Landwirtschaftsformen zunehmen. Die Chemie- und Pharmaindustrie sieht Chancen durch hohe Nachfrage nach Chemikalien und Medikamenten auf Basis fossiler Rohstoffe – insbesondere infolge neuer Krankheiten. Im Freizeit- und Tourismussektor dominieren Risiken, da wirtschaftliche Krisen und zerstörte Ökosysteme die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten und Reisen stark einschränken. Chancen bestehen lediglich in Nischen wie Gesundheitstourismus in klimatisch begünstigten Regionen oder digitalen Unterhaltungsformaten.
Die Ergebnisse des Projekts dienen unmittelbar auch als Ausgangslage für die Untersuchung zur Verwundbarkeit des Bankensektors gegenüber Biodiversitätsrisiken. 6 Gleichzeitig können sie der laufenden Aufsicht Hinweise geben, bei welchen Banken aufgrund ihrer Kreditvergabe an die betroffenen Sektoren zusätzliche Risiken entstehen können. Mittel- bis langfristig können die Ergebnisse auch für die Diskussion im Zuge einer Weiterentwicklung der Regulierung zu naturbedingten finanziellen Risiken genutzt werden.
label.digression
Banken und Natur: Wie stark ist der Bankensektor in Deutschland von Ökosystemleistungen abhängig?
Biodiversität und eine intakte Natur sind eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges und langfristiges Wirtschaften. Biodiversität beschreibt die Vielfalt von Arten, Genetik und Ökosystemen.Der Verlust von Biodiversität 1 und die Zerstörung der Umwelt im Allgemeinen – beides unter anderem auch aufgrund des Klimawandels – haben auch ökonomische Kosten: Sie beeinträchtigen die Möglichkeiten der Natur, Inputfaktoren für wirtschaftliche Aktivitäten bereitzustellen (sogenannte Ökosystemleistungen). Wenn bestimmte Ökosystemleistungen zukünftig nicht mehr oder nur eingeschränkt verfügbar sind, können wirtschaftliche und finanzielle Risiken entstehen. 2 Solche naturbedingten Risiken können sich in den Kreditportfolios von Banken niederschlagen und sich damit auf die Stabilität des Bankensektors auswirken. Dementsprechend kann es für Banken sinnvoll sein, die Rolle von Ökosystemleistungen in ihre Risikobewertung und strategische Planung einzubeziehen. Für Deutschland mit seinen zahlreichen regional orientierten Banken ist eine solche Analyse auf individueller Basis besonders relevant, da die Abnahme von Ökosystemleistungen und damit die entsprechenden Risiken lokalstark variieren und Banken unterschiedlich betroffen sein können.
Die vorliegende Untersuchung analysiert, wie die Banken in Deutschland über kreditnehmende nichtfinanzielle Unternehmen von Ökosystemleistungen abhängen. Sie trägt damit dazu bei, das Verständnis solcher finanziellen Risiken zu vertiefen, die aus der Schädigung natürlicher Ressourcen resultieren. Darüber hinaus untersucht sie, ob die Bankengruppen 3 unterschiedlich stark von Ökosystemleistungen abhängen. Für die Analyse werden Daten zu Bankkrediten mit Informationen zu naturbedingten Abhängigkeiten verknüpft, um die Stärke der Beziehung zwischen Unternehmenskreditvergabe und Ökosystemleistungen zu erfassen. Insgesamt werden nahezu 1 200 Banken in Deutschland sowie ein aggregiertes Kreditvolumen an nichtfinanzielle Unternehmen von rund 1,7 Billionen € zum Stand Dezember 2025 betrachtet. Die Untersuchung folgt hinsichtlich der Berechnung der Abhängigkeiten dem methodischen Vorgehen von Boldrini et al. (2023) und basiert auf den 25 Ökosystemleistungen nach ENCORE (2024a). 4
Mehr als die Hälfte des Unternehmenskreditvolumens von Banken in Deutschland weist eine hohe Abhängigkeit von mindestens einer Ökosystemleistung auf (vgl. Schaubild 2.2). Unter den Bankengruppen haben Kreditgenossenschaften und Sparkassen die größtenAnteile mit mindestens einer hohen Abhängigkeit. Ein Grund dafür ist, dass sie einen größeren Anteil ihrer Kreditvolumina in Wirtschaftssektoren mit mindestens einer hohen Abhängigkeit investiert haben, insbesondere im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Ergebnisse verdeutlichen zudem die zentrale Bedeutung von wasserbasierten Ökosystemleistungen 5 als Voraussetzung für wirtschaftliche Aktivitäten. Dabei ist zu beachten, dass Deutschland laut dem Umweltbundesamt zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust 6 weltweit gehört, auch wenn nach europäischen Kriterien kein Wasserstress 7 vorherrscht.
Prinzipiell wird das Ausmaß naturbedingter Risiken dadurch bestimmt, welche Funktionen von Ökosystemleistungen eingeschränkt werden oder vollständig ausfallen. Zur Quantifizierung potenzieller wirtschaftlicher und finanzieller Schäden muss daher in einem ersten Schritt präziser analysiert werden, wie wahrscheinlich es ist, dass sich naturbedingte Risiken durch die Reduzierung oder den Verlust von Ökosystemleistungen materialisieren und in welchem Ausmaß das geschieht. In einem weiteren Schritt ist zu untersuchen, inwieweit Unternehmen sich daran anpassen können, indem sie beispielweise Inputfaktoren substituieren. Solche Erkenntnisse können als Grundlage für Banken dienen, naturbedingte Risiken in ihre eigene Risikobewertung und strategische Planung zu integrieren, um die Steuerung ihrer Kreditvergabe zu verbessern und dadurch die Resilienz ihrer Kreditportfolios langfristig zu erhöhen.
label.digression
Finanzierungsbedarf für die Transformation zur Treibhausgasneutralität in Deutschland: Was kann das deutsche Bankensystem leisten?
Die Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft in Deutschland stellt eine enorme Herausforderung dar und erfordert erhebliche Investitionen. Der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft ist eine der größten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Mit der 2021 verabschiedeten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde das Ziel festgelegt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dies erfordert insbesondere einen tiefgreifenden Wandel der Energiesysteme, des Verkehrssektors und der Industrie sowie erhebliche Anpassungen im Gebäudebestand. Dazu sind umfangreiche Investitionen notwendig. Der Krieg im Iran und der damit verbundene drastische Anstieg der Erdöl- und Erdgaspreise unterstreichen, dass ein Wandel der Energiesysteme die Widerstandsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber Preisschwankungen erhöhen könnte.
Das Gelingen dieser grünen Transformation hängt maßgeblich vom Umfang der notwendigen Transformation, der Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln sowie der Investitionsbereitschaft der Unternehmen und der privaten und öffentlichen Haushalte ab. Daher stehen drei zentrale Fragen im Fokus: (1) Wie groß ist der Investitionsbedarf für die grüne Transformation in Deutschland? (2) Wäre das deutsche Bankensystem in der Lage, diesen Bedarf zu finanzieren? Und (3) mit welchem Investitionsbedarf für Dekarbonisierungsmaßnahmen planen die Unternehmen und Haushalte tatsächlich? Um diese Fragen zu beantworten, stützt sich die folgende Analyse auf aktuelle Studien, eigene Simulationen und Befragungen von Unternehmen und Haushalten.
Die Transformation hin zu Treibhausgasneutralität erfordert jährliche Investitionen in mehrstelliger Milliardenhöhe. Ein wesentlicher Teil der Investitionen entfällt auf anstehende Ersatzinvestitionen, bei denen die Mittel zur ohnehin stattfindenden Erneuerung des bestehenden Kapitalstocks lediglich klimafreundlicher verwendet werden – es handelt sich also nicht um zusätzliche Investitionen. Darüber hinaus sind jedoch zusätzliche Investitionen erforderlich, die hier als Klimaschutzinvestitionen bezeichnet werden. Hierzu zählen etwa Mehrinvestitionen, die beispielsweise mit einer Umstellung auf erneuerbare Energien, mit grüner Wasserstoffproduktion oder mit der Anschaffung von teureren E-Autos 1 einhergehen. Laut den Schätzungen von Prognos (2024) beläuft sich der Bedarf an diesen Klimaschutzinvestitionen für den Zeitraum von 2021 bis 2030 auf circa 1 460 Mrd € (ausgedrückt in Preisen von 2023), was einem durchschnittlichen jährlichen Zusatzbedarf von 146 Mrd € entspricht. Rechnet man die klimafreundliche Verwendung von Ersatzinvestitionen in Höhe von 295 Mrd € hinzu, so müssen Unternehmen sowie private und öffentliche Haushalte pro Jahr 441 Mrd € klimafreundlich investieren – wiederum ausgedrückt in Preisen von 2023.
Das deutsche Bankensystem könnte den zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die Transformation decken, da es über ausreichendes Überschusskapital verfügt. Banken dürften eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der grünen Transformation spielen. Simulationen der Bundesbank zeigen, dass der Bankensektor in der Lage sein sollte, den zusätzlichen transformationsbedingten Finanzierungsbedarf zu decken, selbst unter konservativen Annahmen. In den Simulationen werden die durchschnittlichen jährlichen Zuführungen zum harten Kernkapital der Institute ermittelt, die erforderlich sind, um die Klimaschutzinvestitionen bis 2045 zu schultern unter der Bedingung, dass regulatorische Kapitalanforderungen nicht unterschritten werden. 2 Im Ergebnis verfügt der deutsche Bankensektor über ausreichend große Spielräume beim Überschusskapital, sodass er zusätzliche Kredite vergeben kann, ohne die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden.
Selbst in einem besonders konservativen Szenario, in dem alle notwendigen Klimaschutzinvestitionen ausschließlich über den Bankensektor finanziert werden müssten, bliebe dessen Funktionsfähigkeit erhalten. Die jährliche für die Finanzierung der Klimaschutzinvestitionen notwendige Zuführung zum harten Kernkapital (CET1) der Banken liegt in diesem Szenario bei durchschnittlich 2,8 %. Hierbei würde das Überschusskapital allerdings zurückgehen. Um das aktuelle relative Überschusskapital aufrechtzuerhalten, wären jährliche Zuführungen zum harten Kernkapital von durchschnittlich 3,6 % erforderlich. Diese Werte liegen unterhalb der historischen Wachstumsraten des CET1-Kapitals, das in den letzten fünf Jahren durchschnittlich um mehr als 5 % pro Jahr zunahm (vgl. Schaubild 2.3). Die Annahme, dass alle Klimaschutzinvestitionen ausschließlich über den Bankensektor finanziert würden, ist konservativ, da Bankkredite am gesamten Finanzierungsbedarf von Unternehmen sowie privaten und öffentlichen Haushalten laut internen Schätzungen bislang lediglich einen Anteil von 27 % ausmachen.
Ungeachtet des positiven Befunds zur Finanzierungsfähigkeit des Bankensystems besteht Umfragen zufolge eine deutliche Investitionszurückhaltung in Bezug auf die Dekarbonisierung. Unternehmens- und Haushaltsbefragungen der Bundesbank 3 zeigen, dass die Investitionsplanungen der Unternehmen und Haushalte nicht im Einklang mit dem zuvor modellierten Transformationspfad sind. So rechnet nur ein Viertel der befragten Unternehmen mit einer Reduktion ihrer CO2-Emissionen um mehr als 10 % bis 2028. Nur 6 % der Unternehmen streben Emissionsminderungen von mehr als 25 % an. Auch private Haushalte planen nur moderate Investitionen, insbesondere im Gebäudebereich. Umfragebasierte Schätzungen der Bundesbank zeigen, dass Haushalte lediglich eine jährliche Erhöhung der klimaschutzbezogenen Gesamtinvestitionen um etwa 3 % planen, obwohl diese bei circa 25 % liegen müssten, um auf dem ursprünglichen Transformationspfad zu bleiben.
Unzureichende Anreize hemmen die Investitionsbereitschaft. Die Investitionszurückhaltung dürfte zumindest teilweise auf unzureichende oder unklare Anreize zurückzuführen sein: Unternehmen und Haushalte orientieren sich bei ihren Entscheidungen an Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, der Wettbewerbssituation und den politischen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Unsicherheit über zukünftige CO₂-Preise, Subventionen und regulatorische Vorgaben hemmen die Investitionsbereitschaft.
Eine erfolgreiche Transformation erfordert ein gemeinsames Engagement aller Akteure. Das deutsche Bankensystem ist grundsätzlich in der Lage, den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die grüne Transformation zu decken. Simulationen zeigen, dass die Banken über ausreichendes Überschusskapital verfügen, um die notwendigen Kredite bereitzustellen. Doch wenngleich das Bankensystem gut aufgestellt ist, reicht der Blick auf finanzielle Mittel allein nicht aus, um die Transformation zur Treibhausgasneutralität in Deutschland voranzubringen. Das verdeutlicht die Investitionszurückhaltung von Unternehmen und Haushalten. Das Erreichen der Klimaziele dürfte insbesondere auch von Planungssicherheit und dem Erfolg klimafreundlicher Geschäftsmodelle abhängen. Die Kombination aus geeigneten finanziellen Anreizen, klimapolitischen Weichenstellungen und einer verstärkten Investitionsbereitschaft von Unternehmen und Haushalten wird dabei eine wichtige Rolle spielen.
2 ESG in der Bankenregulierung – aktuelle Entwicklungen
2.1 Regulatorische Rahmensetzung – das Bankenpaket
Um europäische Banken noch widerstandsfähiger zu machen, hat die EU die Bankenregulierung seit der Finanzkrise 2008 grundlegend überarbeitet. Im Oktober 2021 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Änderung der Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) und der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) vor. Dieses sogenannte Bankenpaket stellt die abschließende Umsetzung der BaselIII-Anforderungen dar und wurde im Mai 2024 final veröffentlicht. 13 Die neuen Regelungen aus der CRR III gelten überwiegend seit 1. Januar 2025, während die Bestimmungen aus der CRD VI erst zum 11. Januar 2026 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden mussten, in Deutschland ins Kreditwesengesetz (KWG). Dieses Umsetzungsgesetz wurde am 30. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 14 (zu den Details siehe den ebenfalls in diesem Monatsbericht erschienenen Artikel „Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz“).
Weitere Schwerpunkte des Bankenpakets sind der Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft und die daraus entstehenden Risiken für Banken. Sowohl der Klimawandel selbst als auch die Transformation hin zu einer nachhaltigen und insbesondere klimaneutralen Wirtschaft – untermauert durch die EU-Klimaziele – stellen das europäische Bankensystem vor neue Herausforderungen. Die Geschäftsmodelle der gesamten Wirtschaft, das heißt auch die der Banken, werden von diesen Änderungen betroffen sein. Die damit verbundenen Risiken werden zunehmen und sich über ungewohnt lange Zeithorizonte hinweg entfalten. Damit unterscheiden sie sich von vielen klassischen Risikotreibern und -arten. Aufsichtliche Vorgaben für ESG-Risiken werden durch die CRD VI und durch die CRR III kodifiziert.
Das Bankenpaket führt daher sowohl neue Anforderungen an Institute als auch neue Befugnisse für die Aufsicht im Kontext von ESG-Risiken ein. Der Schwerpunkt der Anpassungen liegt bei den qualitativen Anforderungen (Säule 2). So müssen Banken ESG-Risiken als Treiber der klassischen Risikokategorien wie Kredit- und Marktpreisrisiken nun explizit im gesamten Risikomanagement berücksichtigen. Aufsichtsbehörden müssen im Rahmen der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung nun explizit den Umgang der Banken mit Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Sie erhalten zudem die Befugnis einzugreifen, wenn die Methoden der Institute mit Blick auf ESG-Risiken als unzureichend erachtet werden. Die quantitativen Anforderungen (Säule 1) wurden hingegen nur rudimentär angepasst, weil sich die zu erwartenden Risiken noch nicht in den verfügbaren Daten widerspiegeln, die Grundlage für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen sind. Bei den Offenlegungsanforderungen (Säule 3) wurde im Wesentlichen die Pflicht zur Transparenz über die Betroffenheit von Nachhaltigkeitsrisiken auf alle Banken ausgedehnt. Aufbauend auf den Offenlegungsanforderungen wird zudem ein aufsichtliches Meldewesen für ESG-Risiken eingeführt.
2.2 Säule 1 – aktueller Stand der Diskussion um eine mögliche Anpassung der Kapitalanforderungen
Die Säule 1 des Basler Rahmenwerks ist weniger als die anderen beiden Säulen dazu geeignet, den besonderen Eigenschaften von Klimarisiken Rechnung zu tragen. Säule-1-Anforderungen sollen dafür sorgen, dass Banken genügend Eigenkapital zur Abdeckung unerwarteter Verluste vorhalten. Die Risikoabschätzung erfolgt auf vergangenheitsbasierten Zeitreihen. Für ESG-Risiken liegen jedoch keine ausreichend langen Zeitreihen vor. Außerdem realisieren sich insbesondere Umweltrisiken über längere Zeithorizonte als viele andere Risikotreiber. Diese Unsicherheiten über die Materialisierung von Klimarisiken sowie eine fehlende Datenhistorie machen sachgerechte Änderungen am Säule-1-Rahmenwerk schwierig.
Pauschale Risikoabschläge für „grüne“ oder Aufschläge für „braune“ Vermögenswerte sind aus Sicht der risikobasierten Aufsicht kein geeignetes Instrument. Historische Entwicklungen liefern dem Network for Greening the Financial System(NGFS) zufolge keine Evidenz dafür, dass „grüne“, also ökologisch nachhaltige, Vermögenswerte grundsätzlich weniger riskant seien als „braune“ Vermögenswerte wie fossile Energien. 15 Ein pauschaler Abschlag für „grüne“ Vermögenswerte würde also deren Kapitalanforderungen verringern, obwohl das Kreditrisiko tatsächlich nicht unbedingt geringer ist. Damit würde die Regulierung den Charakter der Risikoorientierung verlieren.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) schlägt zunächst keine Anpassungen am Säule-1-Rahmenwerk vor, beabsichtigt aber eine genauere Prüfung. Im Oktober 2023 veröffentlichte die EBA einen Bericht 16 , in dem sie untersucht, ob Risikopositionen, die Umwelt- oder sozialen Einflüssen ausgesetzt sind, einer besonderen aufsichtlichen Behandlung bedürfen. Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen an Banken und nationale Aufsichtsbehörden, aber auch an die EBA selbst. Dabei werden zunächst keine Anpassungen am Säule-1-Rahmenwerk selbst vorgeschlagen. Stattdessen empfiehlt die EBA kurzfristig, dass Umwelt- und soziale Risiken explizit in den bestehenden Methodiken im Kontext Kredit-, Markt- und operationelles Risiko, aber auch bei Liquiditäts-, Konzentrations- und makroprudenziellen Risiken berücksichtigt werden sollen.
In einem weiteren Bericht (2025) 17 stellte die EBA dar, dass trotz zwischenzeitlicher Fortschritte weiterhin Lücken in der Verfügbarkeit, Qualität und Detailtiefe von ESG-Daten bestünden.Die Bewertung von ESG-Risiken, insbesondere jenseits von Klimarisiken, erfolge oft auf einer qualitativen Basis und sei nur wenig standardisiert. Banken hätten vor allem Methoden entwickelt, um die ESG-Risiken ihrer Gegenparteien zu identifizieren und zu messen, indem Daten entweder von diesen direkt oder von Drittanbietern eingeholt werden. Die Ergebnisse von Stresstests, Szenarioanalysen oder internen Scoring-Verfahren unterstützen diese Methoden. Der Bericht ist deskriptiv gehalten und enthält keine Empfehlungen, sondern soll als Basis für weitere Arbeiten dienen. Insbesondere untersucht die EBA nun den effektiven Risikogehalt und die Auswirkungen einer besonderen aufsichtlichen Behandlung von Risikopositionen unter Einfluss von Umwelt- und sozialen Risiken im Vergleich zu anderen Risikopositionen.
Vor diesem Hintergrund greift das Bankenpaket nur punktuell in der Säule 1 ein. So müssen ESG-Risiken explizit bei der Bewertung von Sicherheiten und Immobilien berücksichtigt werden, insbesondere auch anlassbezogen, wenn davon auszugehen ist, dass ESG-Faktoren diese Bewertung beeinflussen. Für ausgewählte Exposures gegenüber Infrastruktur-Projekten können außerdem die Kapitalanforderungen reduziert werden, wenn diese Projekte einen positiven Einfluss auf mindestens eines der Umweltziele der EU-Taxonomie haben, ohne ein anderes zu beeinträchtigen. Der Einfluss selbst musste aber bereits in der vorigen Version der CRR untersucht werden. Die EBA schätzt die Wirkung dieser Neuerung außerdem als gering ein, 18 obwohl davon auszugehen ist, dass ein positiver Beitrag zu einem Umweltziel in der Regel auch zu reduzierten Transitionsrisiken führen dürfte.
2.3 Säule 2 – Anforderungen an das Risikomanagement
Der Schwerpunkt der bisherigen Anpassungen im Kontext von ESG-Risiken liegt bei den qualitativen Anforderungen der Säule 2. So müssen Banken ESG-Risiken als Treiber der klassischen Risikokategorien wie Kredit- und Marktpreisrisiken nun explizit im gesamten Risikomanagement berücksichtigen, während Aufsichtsbehörden die Befugnis zum Eingriff erhalten, wenn sie die Methoden der Institute mit Blick auf ESG-Risiken als unzureichend erachten.
Im Rahmen der 7. Novelle der Mindestanforderungen für das Risikomanagement der Banken (MaRisk) wurden 2023 Anforderungen zu ESG-Risiken aufgenommen. 19 Banken sind aufgefordert, die Auswirkungen von ESG-Risiken, beginnend mit Klimarisiken, sowohl gegenwärtig als auch zukunftsgerichtet zu beurteilen. Für diese zukunftsgerichtete Betrachtung sollen sie Szenarien nutzen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. ESG-Risiken sollen, aufbauend auf der Risikoinventur, in der Beurteilung der Risikotragfähigkeit, den Geschäfts- und Risikostrategien, den Organisationsrichtlinien, der Berichterstattung sowie den internen Stresstests angemessen berücksichtigt werden. Die Anforderungen nehmen auch Rücksicht auf Proportionalität und Methodenfreiheit. Das heißt: Ihr Umfang ist abhängig von der Größe des jeweiligen Instituts sowie von Art, Komplexität, Umfang und Risikogehalt des Geschäfts.
Die EBA veröffentlichte im Januar 2025 Leitlinien zum ESG-Risikomanagement mit Anforderungen an die Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken. 20 Diese Leitlinienspezifizieren die Anforderungen aus der CRD VI. Institute müssen in ihrer Materialitätsbeurteilung untersuchen, welchen ESG-Risiken sie ausgesetzt sind. Dies soll konsistent zum Geschäftsmodell geschehen und die kurze, mittlere und lange Frist sowie qualitative und quantitative Informationen einbeziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Banken ESG-Risiken als Treiber der klassischen Risikoarten ganzheitlich berücksichtigen. Außerdem machen die Leitlinien detaillierte Vorgaben für die Inhalte der nach CRD VI zu erstellenden ESG-Risikopläne, siehe Exkurs „Transitionspläne in der Bankenaufsicht“.
Die Leitlinien der EBA sind an vielen Stellen proportional ausgestaltet und geben an, welche Anforderungen nur für große Institute gelten. So müssen SNCIs 21 die Materialitätsbeurteilung nur alle zwei Jahre statt jährlich durchführen. Auch die Anforderungen zur Auflistung der zu sammelnden Datenpunkte und zu den zu überwachenden Metriken gelten nur für große Institute. Für SNCIs sind die Leitlinien erst ein Jahr später, ab dem 11. Januar 2027, anzuwenden. Die Anforderungen sind aber nicht nur abhängig von der Größe des Instituts, sondern auch von den Ergebnissen der Materialitätsbeurteilung.
Teilinhalte der EBA-Leitlinien müssen noch in die MaRisk überführt werden. Auch wenn die MaRisk die Anforderungen der EBA-Leitlinien bereits größtenteils enthalten, sind die darüber hinausgehenden Aspekte aus den Leitlinien noch prinzipienorientiert und unter Wahrung von Proportionalitätsgrundsätzen in die MaRisk zu integrieren. Insbesondere nichtgroßen Instituten 22 sollen mehr Freiheiten bei der Auswahl ihrer Methoden gewährt werden.
Die CRD beauftragt außerdem die Aufsichtsbehörden, die ESG-Risiken der von ihnen beaufsichtigten Banken im Rahmen des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) zu evaluieren. Hierfür überarbeitet die EBA aktuell die Leitlinien zum SREP. 23 Auch die Robustheit der oben genannten ESG-Risikopläne soll im SREP geprüft werden.
label.digression
Transitionspläne in der Bankenaufsicht
Mit einem Transitionsplan legt ein Unternehmen dar, wie es sein Geschäftsmodell mit bestimmten Umweltzielen in Einklang bringen möchte. Diese Ziele können entweder selbst gesetzt oder von politischen Zielen abgeleitet sein. Konkreter beschreibt ein Transitionsplan die Ziele und Maßnahmen, mit denen das Unternehmen sein Geschäftsmodell und seine Geschäftsprozesse anzupassen beabsichtigt und wie es die (finanziellen) Risiken aus dieser Anpassung steuern wird. Transitionspläne sind insofern besonders, als Unternehmen dafür über einen längeren Zeithorizont als üblich planen und diesen Plan auf kurz- bis mittelfristige Zwischenziele und Meilensteine herunterbrechen.
Transitionspläne sind ein Instrument, um Risiken auf dem Weg in eine nachhaltigere Wirtschaft zu erkennen und zu mindern. So kann der Transitionsplan einer Bank der Aufsicht zukunftsgerichtete Informationen über das zukünftige Geschäft dieser Bank geben.
Diesen Gedanken greift die Anpassung des Artikels 76(2) CRD auf. Banken sind seit der CRD VI verpflichtet, prudenzielle Pläne zu entwickeln, in denen sie darlegen, von welchen ESG-Risiken, einschließlich der Risiken, die durch die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft für sie kurz-, mittel- und langfristig entstehen, sie betroffen sind und wie sie beabsichtigen, mit diesen Risiken umzugehen. Diese Pläne sollen quantifizierbare Ziele 1 und Prozesse zur Behebung dieser Risiken beinhalten. Die CRD verpflichtet darüber hinaus die Aufsichtsbehörden, die prudenziellen Pläne der Banken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) zu berücksichtigen.
Ergänzend verlangt Artikel 87a(5) CRD von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Leitlinien zum ESG-Risikomanagement zu erstellen, die auch die Inhalte dieser Pläne präzisieren sollen. Diese Leitlinien wurden im Januar 2025 veröffentlicht. 2 Die Pläne sollen die ESG-Risiken abdecken, die auf Grundlage einer robusten Materialitätsüberprüfung ermittelt werden, und den Fokus auf Risikopositionen legen, die von Umweltrisiken betroffen werden. Diese Pläne sollten konsistent zu der internen Eigenkapitalplanung (ICAAP) und dem Risikoappetit des Instituts sein.
Zur Umsetzung der CRD VI in Deutschland wurde am 30. März 2026 ein Umsetzungsgesetz veröffentlicht. 3 Im Hinblick auf die zu erstellenden prudenziellen Pläne erlaubt Artikel 76(2) CRD den Mitgliedstaaten, Ausnahmen für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) zu definieren und damit das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, etwa in Bezug auf die zu nutzenden Metriken. Diese Spielräume sollen im Sinne der Proportionalität der Regulierung auch genutzt werden (siehe dazu die Ausführungen zu den sogenannten ESG-Risikoplänen im Artikel „Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)“ in diesem Monatsbericht.
Auch das Network for Greening the Financial System(NGFS) unterstreicht die Bedeutung von Transitionsplänen für die Aufsicht. Die Aufsicht könne durch Transitionspläne ein Bild darüber erhalten, wie sich das Risikoprofil der beaufsichtigten Banken voraussichtlich entwickeln wird. Eine Aufsichtsbehörde müsse dafür unter anderem verstehen, unter welchen Annahmen das Institut seine Ziele gesetzt hat und welche Szenarien es für seinen Transitionsplanungsprozess gewählt hat.
2.4 Säule 3 – Offenlegung von ESG-Informationen
Die Offenlegungsanforderungen der Säule 3 sollen Transparenz über die Risikosituation von Banken schaffen und so die Marktdisziplin stärken. Die bankaufsichtlichen Offenlegungsanforderungen von ESG-Risiken geben einen besonderen Einblick in die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken der Institute und können unter anderem dazu beitragen, Greenwashing 24 zu erschweren. Sie ergänzen andere Nachhaltigkeitsberichtspflichten wie die Corporate Sustainable Reporting Directive(CSRD) oder die Corporate Sustainable Due Diligence Directive (CSDDD), die auch für nichtfinanzielle Unternehmen gelten. Während diese Richtlinien den Einfluss eines Unternehmens auf Umwelt und Nachhaltigkeitsziele in den Fokus stellen, liegt der Schwerpunkt der bankaufsichtlichen Säule 3 auf der Risikobetrachtung.
Seit Mitte 2022 sind große, kapitalmarktorientierte Kreditinstitute verpflichtet, Informationen zu ihren nachhaltigkeitsbezogenen Risiken offenzulegen. Dies sind in Deutschland Institute mit einer Bilanzsumme von mindestens 30 Mrd €, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden. Diese Offenlegung gliedert sich in drei Bereiche:
Qualitative Angaben: Beschreibung der Geschäftsstrategie, der Prozesse, der Governance und des Risikomanagements im Hinblick auf ESG-Risiken.
Quantitative Angaben: Offenlegung von Daten zu transitorischen und physischen Klimarisiken.
Taxonomiekonformität: Veröffentlichung von Daten zur Übereinstimmung der Engagements mit der EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852).
Mit dem Bankenpaket wurden die Offenlegungspflichten ab 2025 auf alle Institute ausgeweitet. Die Mindestanforderungen umfassen zum einen die Angabe des Gesamtbetrags der Risikopositionen gegenüber Unternehmen aus dem Sektor fossiler Brennstoffe. Zum anderen müssen Institute darlegen, wie sie die identifizierten ESG-Risiken in ihre Geschäftsstrategie und -prozesse, Governance und ihr Risikomanagement integrieren.
Die EBA wurde durch die CRR mandatiert, für die Europäische Kommission einen Entwurf für die Offenlegungsanforderungen zu erstellen, der proportional zur Größe und Komplexität der Institute ist. Vom 22. Mai 2025 bis 22. August 2025 konsultierte die EBA einen Vorschlag mit drei Varianten 25 und erarbeitet basierend auf den Rückmeldungen nun einen finalen Vorschlag. Im Konsultationspapier schlägt die EBA vor:
Große Institute müssen im bisher gültigen Umfang – mit wenigen Anpassungen an Daten und Tabellen – offenlegen; nicht kapitalmarktorientierte Institute müssen im Gegensatz zu kapitalmarktorientierten Instituten nur jährlich statt halbjährlich berichten.
Kapitalmarktorientierte Institutemit einer Bilanzsumme zwischen 5 Mrd € und 30 Mrd € 26 sowie große Tochterunternehmen von EU-Mutterinstituten unterliegen reduzierten Offenlegungspflichten, die sich auf qualitative Prozessbeschreibungen und Daten zu transitorischen und physischen Risiken beschränken.
Nicht kapitalmarktorientierte Institutemit einer Bilanzsumme unter 30 Mrd € und SNCIsmüssen nur eine stark vereinfachte Prozessbeschreibung und ein kurzes Datenblatt zu ihren Klimarisiken veröffentlichen.
Die Omnibus-I-Reform der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen hat die Arbeiten der EBA verzögert. Ursprünglich sollte die EBA ihren Vorschlag bereits im Juli 2025 vorlegen. Aufgrund der Ankündigung der Omnibus I-Reform im Februar 2025 musste die EBA die darin enthaltenen Vorschläge zunächst abwarten, um alle möglichen Auswirkungen auf die Banken und die bereits erfolgten Arbeiten zur Säule 3-Offenlegung zu analysieren (siehe Exkurs „Omnibus-Initiative“). Dies wiederum hat zu einer Anpassung des Zeitplans geführt. Die verzögerten Arbeiten umfassen auch das neu einzuführende aufsichtliche Meldewesen für ESG-Risiken, welches auf den ESG-Offenlegungsanforderungen aufbaut. Hierzu hat die EBA am 10. April 2026 ein Konsultationspapier veröffentlicht. 27
Aufgrund dieser Verzögerungen hat die EBA einen sogenannten „No-Action Letter“ veröffentlicht. 28 Damit empfiehlt sie den Aufsichtsbehörden, die Durchsetzung gegenüber erstmals von den neuen Offenlegungspflichten betroffenen Instituten vorerst zu depriorisieren.Zwar sind die Offenlegungspflichten 2025 für alle Institute in Kraft getreten, jedoch liegt die entsprechende Anpassung zum Durchführungsrechtsakt, wie oben beschrieben, noch nicht vor. Ohne den No-Action Letter müssten auch kleinste Institute nach den derzeitigen, für sie unverhältnismäßigen Vorgaben für große, kapitalmarktorientierte Institute offenlegen. Die EBA empfiehlt daher, die Durchsetzung für neu verpflichtete Institute zu depriorisieren, bis die neuen, proportionalen Regeln gelten. Auch für große, kapitalmarktorientierte Institute soll die Prüfung der Offenlegung zu taxonomierelevanten Themen zurückgestellt werden, da hier noch Anpassungen durch die Omnibus-Initiative erfolgen. Die BaFin hat diese Vorgehensweise in einer Aufsichtsmitteilung bestätigt. 29
Auf internationaler Ebene hat der Baseler Ausschuss 2025 ein freiwillig anzuwendendes 30 Rahmenwerk für die Säule-3-Offenlegung von Klimarisiken veröffentlicht. 31 Dieses wurde auf der Grundlage bestehender europäischer Vorgaben erarbeitetet.
label.digression
Omnibus-Initiative
Am 18. März 2026 trat die sogenannte Omnibus-I-Reform zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten, um die bürokratische Last von Unternehmen zu senken, in Kraft. 1 Die darin beschlossenen Reformen zielen insbesondere darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung weniger umfangreich, einfacher und effizienter zu gestalten und die Sorgfaltspflichten für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu vereinfachen. Die Vorschläge hierzu betreffen unter anderem die CSRD und CSDDD 2 , also bisher nicht direkt die Bankenregulierung. Insbesondere wird durch die Erhöhung der Schwellenwerte der Anwenderkreis der CSRD deutlich reduziert. So steigt der Schwellenwert bei der Mitarbeiterzahl für die CSRD-Berichtspflicht von 250 auf 1 000 an und der Schwellenwert der CSRD zum Nettoumsatz von 50 Mio € auf 450 Mio €. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird so um über 80 % reduziert. Zugleich soll ein „Trickle-down-Effekt“ vermieden werden, das heißt, es sollen Informationsanforderungen an eigentlich nicht berichtspflichtige Unternehmen mit weniger als 1 000 Mitarbeitern in der Lieferkette für Berichtszwecke möglichst eingedämmt werden, um diese merklich zu entlasten. So sollen die angefragten Informationen entsprechend eines „value chain caps“ nicht über die Inhalte hinausgehen dürfen, die in einem freiwilligen Berichtsstandard für nicht berichtspflichtige Unternehmen definiert sein werden. Dieser freiwillige Berichtsstandard wird voraussichtlich auf dem freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen aufsetzen. 3 Darüber hinausgehende Datenanfragen, die nicht in Bezug zu den Nachhaltigkeitsberichten stehen, sind weiter zulässig, beispielsweise für das Risikomanagement oder um Sorgfaltspflichten zu erfüllen. In ihrer Stellungnahme zum Omnibus-Paket I begrüßte die EZB 4 zwar im Ausgangspunkt die Verschlankung der Berichtspflichten, warnte aber vor einer zu weit gehenden Reduktion derselben, weil sowohl die EZB zur Erfüllung ihrer Aufgaben als auch die Kreditinstitute selbst ESG-Daten benötigen.
Die Reforminhalte ändern nicht, dass sich in Zukunft so gut wie alle Unternehmen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen müssen. Auch wenn der Anwenderkreis der CSRD deutlich reduziert wird, werden indirekt weite Teile der Wirtschaft dennoch gewisse Angaben zu ihren Nachhaltigkeitsmerkmalen machen müssen. Kunden und Zulieferer, die CSRD-pflichtig sind, werden von nicht berichtspflichtigen Unternehmen Informationen erfragen, um ihre eigenen Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, wobei der oben genannte „value chain cap“ eingehalten werden muss. Kreditinstitute werden diejenigen Informationen von ihren Kunden erfragen, die sie für ihr Risikomanagement brauchen. Insofern dürfte in Zukunft dem freiwilligen Standard eine hervorgehobene Bedeutung zukommen, die gleichzeitig den „value chain cap“ darstellt. 5 Aufgrund der marktgetriebenen Nachfrage nach diesen Informationen dürfte für viele Unternehmen die Erstellung solcher Berichte eine Notwendigkeit werden. Bei der weiteren Ausgestaltung des freiwilligen Standards geht es darum, diesen einerseits möglichst einfach auszugestalten, um ihn als einheitlichen Standard zu fördern, aber zugleich sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen effizient zur Verfügung gestellt werden.
Die Informationen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch solche von nicht berichtspflichtigenUnternehmen – sind für Banken von Bedeutung, sowohl für ihr Risikomanagement als auch für die Erfüllung ihrer eigenen Berichtspflichten nach Säule 3. Die beschlossenen Änderungen können dazu führen, dass den Banken die für ihr Risikomanagement notwendigen Daten nach wie vor fehlen, sodass sie weiterhin auf ihre Kunden mit Informationsanfragen zugehen müssen.
3 Bestandsaufnahme: Wo stehen die Institute?
Die Überwachung von ESG-Risiken ist ein Schwerpunkt der aufsichtlichen Tätigkeit von BaFin und Bundesbank. Seit 2022 werden ESG-Risiken in bankgeschäftlichen MaRisk-Prüfungen berücksichtigt, wobei anfänglich nur die Bereiche Strategie und Risikoinventur geprüft wurden. Ab 2023 wurde die Berücksichtigung von ESG-Risiken auch in weiteren Bereichen, wie der Risikomessung und dem Kreditgeschäft, geprüft. Mit dem Inkrafttreten aller Anforderungen der 7. Novelle der MaRisk sind die Auswirkungen von ESG-Risiken Regelbestandteil in MaRisk-Prüfungen. Darüber hinaus führte die BaFin eine tiefergehende Analyse (Deep-Dive) hinsichtlich physischer Risiken bei national beaufsichtigten weniger bedeutenden Instituten (LSIs) und Versicherern durch, welche besonders von Naturrisiken betroffen sein könnten. 32 Auch die EZB hat klima- und naturbedingte Risiken in ihren Aufsichtsprioritäten verankert.
Mittlerweile berücksichtigen die Institute zunehmend die Auswirkungen von ESG-Risiken im Risikomanagement. Um einen Überblick zum Stand der Umsetzung des Risikomanagements bei LSI zu erhalten, führte die Bundesbank im Winter 2024/25 eine Umfrage unter ausgewählten LSI (nachfolgend LSI-Umfrage) durch. Zudem waren Fragen zu klimabezogenen Risiken Teil der LSI-Stresstests 2022 und 2024 von Bundesbank und BaFin.
Alle in der LSI-Umfrage 33 befragten Institute untersuchen in der Risikoinventur, ob und wie sich ESG-Risiken auf die klassischen Risikoarten wie Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko auswirken. Gab 2023 die Mehrzahl der Institute noch an, auf Vorgaben und Hilfestellungen ihrer jeweiligen Verbände zu warten, so sind diese mittlerweile verfügbar und werden von den meisten der befragten Institute, darunter allen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, genutzt. Knapp drei Viertel dieser Institute individualisieren die Verbandsvorschläge zusätzlich basierend auf individuellen Faktoren wie etwa regionaler Konzentrationen oder den Wirtschaftssektoren des Kundenstammes. Die meisten Institute betrachten die Effekte von ESG-Risiken über verschiedene Zeithorizonte. Die Definition der kurzen, mittleren und langen Frist ist dabei heterogen. Einige der befragten Institute berücksichtigen dabei noch keinen Zeitraum von mindestens zehn Jahren, wie dieser mit Inkrafttreten des BRUBEG imKWG gefordert werden wird.
Die Institute der LSI-Umfrage identifizieren Umweltrisiken gemeinhin als die relevantesten ESG-Risikotreiber. Als größte transitorische Risiken nennen die Institute steigende CO₂-Preise und steigende Energiekosten, gefolgt von Nachhaltigkeitsanforderungen im Bausektor. Als größte physische Risiken werden Überschwemmungen und Dürren angesehen. Die identifizierten Risikotreiber werden sich nach Einschätzung der Institute am stärksten auf das Kreditrisiko und weniger stark auf das Marktrisiko auswirken; ein relevanter Einfluss physischer Risikotreiber wird zudem teilweise auch für das operationelle Risiko gesehen. Die Dimensionen Soziales und Governance werden von den befragten Instituten generell als weniger risikorelevant eingestuft.
Im Rahmen der strategischen Steuerung formulieren die meisten Institute ESG-bezogene Leistungs- und Risikokennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs, und Key Risk Indicators, KRIs). Es werden jedoch selten konkrete Zielwerte zur Operationalisierung der Strategie genannt. Einige Banken nutzen Branchenausschlüsse oder stellen Geschäfte mit Gegenparteien, die einen schlechten ESG-Score aufweisen, unter Genehmigungsvorbehalt. Auch bei den Eigenanlagen werden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, beispielsweise über Mindestquoten nachhaltiger Anlagen. Zudem formulieren Banken oftmals ESG-Ziele für ihren eigenen Geschäftsbetrieb, etwa eigene CO₂-Emissionen oder Geschlechterquoten. Allerdings messen nur sehr wenige Institute ihre finanzierten Emissionen und setzen hier Reduktionsziele oder beschreiben Transitionspfade.
Die meisten der befragten Institute integrieren ESG-Risiken sowohl in ihre Risikotragfähigkeitskonzepte (ICAAP) und die internen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (ILAAP) als auch in ihre Stresstests. Im ICAAP berücksichtigt mehr als die Hälfte der befragten Institute ESG-Risiken als Risikotreiber. Dabei werden die Auswirkungen von ESG-Risiken auf das Gesamtrisikoprofil explizit einbezogen. Die explizite Berücksichtigung im ILAAP erfolgt deutlich seltener. Die Integration von ESG-Risiken in Stresstests ist hingegen weiter fortgeschritten. Fast alle befragten Institute berücksichtigen ESG-Risikotreiber in Stresstests, indem sie entweder separate ESG-Stresstests rechnen oder ESG-Risikotreiber in die bestehenden Stresstestkonzepte integrieren. Dies erfolgt überwiegend sowohl aus ökonomischer als auch aus normativer Perspektive. 34 Allerdings werden die Stresstestergebnisse bei der Formulierung der Geschäfts- und Risikostrategien bisher nur vereinzelt berücksichtigt.
Für die Beurteilung des Einflusses von ESG-Faktoren auf das Kreditrisiko verwenden nahezu alle befragten Banken ESG-Scores.ESG-Scores werden zumeist von den Verbänden oder von Drittanbietern bezogen und ordnen kreditnehmenden Unternehmen einen Score zu, der sich in der Regel aus ihrem Wirtschaftszweig und der Postleitzahl ergibt. Bankgeschäftliche Prüfungen haben bislang gezeigt, dass ESG-Scores oftmals Risiken verwässern oder andere Ungenauigkeiten aufweisen. Wenn die befragten Banken Kreditnehmende identifiziert haben, die erhöhte ESG-Risiken aufweisen, führt dies vorwiegend zu vertieften Analysen oder der Pflicht zur Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme in der Kreditentscheidung.
Eine wichtige Datenquelle zur Beurteilung des Transitionsrisikos immobilienbesicherter Kredite sind Energieausweise. Allerdings ist die Abdeckungsquote von Energieausweisen insgesamt sehr gering. Teilweise liegen den befragten Instituten keine Daten vor. Etwa die Hälfte der befragten Institute berichtet Abdeckungsquoten von weniger als einem Zehntel bezogen auf das Kreditvolumen. Nur einige wenige Institute können bereits Abdeckungsquoten von mehr als der Hälfte nachweisen. Fast alle Institute haben Strategien erarbeitet, um die Abdeckungsquote zukünftig zu erhöhen. Diese umfassen im Neugeschäft eine Pflicht zur Erhebung von Energieausweisen.
Im Rahmen des LSI-Stresstests 2024 gaben fast zwei Drittel der Institute an, dass die Finanzierungskonditionen eines Immobilienobjekts nicht durch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Immobilienobjekts beeinflusst werden. Mehr als die Hälfte der Banken verlangt keine zusätzlichen Sicherheiten oder einen Risikoaufschlag beim Zinssatz, wenn sich die zu finanzierende Immobilie in einem Gebiet befindet, das akuten physischen Risiken ausgesetzt ist. Institute, die die akuten physischen Risiken berücksichtigen, verlangen in der Regel weitere Sicherheiten, seltener einen Risikoaufschlag beim Zinssatz, oder sogar beides. Um die Datenqualität zur Beurteilung von Klimarisiken in gewerblichen wie privaten Immobilienfinanzierungen zu verbessern, erheben die meisten Banken strukturiert Daten zu Klimarisiken, insbesondere zu Energieeffizienzzertifikaten, gefolgt von Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und dem Endenergiebedarf des Gebäudes. Einige wenige Institute, die Immobilienfinanzierung betreiben, erheben gar keine strukturierten Daten zu Klimarisiken. Gleichzeitig schätzen die Banken im LSI-Stresstest 2024 besonders die Auswirkungen transitorischer, aber auch physischer Risiken im Bereich der immobilienbesicherten Kredite nun häufiger als moderat ein statt wie im LSI-Stresstest von 2022 noch als gering. Insgesamt schätzen Banken die Auswirkungen transitorischer Risiken immer noch höher als die physischer Risiken ein (vgl. Schaubild 2.4).
Allgemein berücksichtigt die Mehrheit der Institute in der LSI-Umfrage Klimarisiken in ihrer Kreditvergabepraxis, insbesondere über den Ausschluss bestimmter Branchen, Segmente oder Emittenten und in der Sicherheitenbewertung. Nur etwa ein Fünftel der Institute verlangt von Kreditnehmenden, dass diese bestimmte Pflichten erfüllen, wie etwa ihre ESG-Performance zu verbessern. In wenigen Fällen gehen Klimarisiken auch in die Bepreisung von Krediten sowie in die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten ein.
4 Fazit und Ausblick
Aus Risikosicht sollten sich Banken weiterhin mit den für sie relevanten ESG-Risiken auseinandersetzen. Insbesondere Umweltrisiken werden in Zukunft relevanter für Banken und deren Kunden. ESG-Risiken als Treiber der klassischen Risikokategorien sind mittlerweile in allen drei Säulen des aufsichtlichen Rahmens integriert. Dieser dient den Banken als Grundlage für die dem jeweiligen Geschäftsmodell angemessene Identifizierung, Messung und Steuerung ihrer ESG-Risiken.
Die BaFin und die Bundesbank stufen die Themen Klimawandel, Nachhaltigkeit und ökologische Transformation auch für 2026 als Bestandteil ihrer mittelfristigen aufsichtlichen Prioritäten ein. Dabei liegt der Fokus auf der angemessenen Integration von ESG-Risiken in die Strategien und Prozesse der Institute sowie der Analyse von Transmissionskanälen und Auswirkungen auf das Finanzsystem. Die Aufsicht knüpft dabei eng an die bereits durchgeführten und hier vorgestellten Maßnahmen an.
Nachdem bislang vor allem solche Risiken im Mittelpunkt der Debatte standen, die sich aus dem Klimawandel und seiner Bewältigung ergeben, weitet sich der Blick allmählich. Zunehmend stehen weitere naturbedingte Risiken im Zentrum von Forschung und Analyse – unter anderem die Bedeutung von Biodiversität und verschiedener Ökosystemleistungen. Die Bundesbank arbeitet daran, die Wirkungskanäle von naturbedingten Risiken besser zu verstehen und damit die entstehenden Risiken für Banken einschätzen zu können. Auch Banken sollten sich im eigenen Interesse solchen auf sie zukommenden Risiken zuwenden, die über den Klimawandel hinaus aus Veränderungen im Ökosystem entstehen.
Literaturverzeichnis
Baccianti, C., M. Baltzer, N. Boesel, D. Finck, T. Hagemann, L.-C. Kuntz, F. van der Meyden, C. Schlam, D. Schober, R. Unger, S. Wessels und M. A. Weth (2026), Financing the transition to greenhouse gas neutrality: Is the German banking system prepared?, Deutsche Bundesbank Technical Paper, mimeo.
Becker, A., M. Dransfeld, F. Genswein, E. Kormanyos, P. Krischak, C. Schlam und J. Thomas (2026), Banks and Nature: How dependent is the banking sector in Germany on ecosystem services?, Deutsche Bundesbank Technical Paper, mimeo.