Kurzberichte: Konjunkturlage und Öffentliche Finanzen Monatsbericht – April 2026
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Kurzberichte: Konjunkturlage und Öffentliche Finanzen Monatsbericht – April 2026
1 Konjunkturlage
1.1 Deutsche Wirtschaft trotz Belastungsfaktoren wohl leicht gewachsen
Die Wirtschaftsleistung in Deutschland dürfte sich im ersten Quartal 2026 leicht erhöht haben. Trotz fortbestehender Belastungsfaktoren und zusätzlichem Gegenwind durch den Krieg im Nahen Osten dürfte das reale BIP im ersten Quartal 2026 saisonbereinigt 1 leicht zugelegt haben. Zum einen zeigen die Umfragedaten von ifo und S&P Global für März noch eine insgesamt stabile Lage an. Das deutet darauf hin, dass sich die negativen Effekte des Krieges im Nahen Osten größtenteils erst später niederschlagen dürften. Zum anderen sprechen die verfügbaren Konjunkturindikatoren für Januar und Februar insgesamt für eine leichte Expansion. So stellt sich insbesondere für die Industrie das Indikatorenbild etwas besser dar als noch vor Monatsfrist. 2 Steigende Industrieumsätze und Warenexporte deuten auf einen leicht positiven Wachstumsbeitrag hin. Gleichwohl dämpfen weiterhin vielfache Belastungsfaktoren die konjunkturelle Grundtendenz. So leidet die Industrie unter strukturellen Wachstumshemmnissen, die die Wettbewerbsposition schwächen. Die Kapazitätsauslastung verharrt auf niedrigem Niveau und dämpft die Investitionsneigung der Unternehmen. Zusätzlich dürfte eine gemäß Januar-Ergebnissen des Bank Lending Survey restriktivere Kreditvergabe belastend wirken. 3 Auch bei Wohnungsbaukrediten wurden die Kreditrichtlinien verschärft. Außerdem stiegen die Bauzinsen weiter. Der Bausektor dürfte vor allem aufgrund der im Januar und Februar ungünstigen Witterung einen Rückschlag erlitten haben. Ein positiver Wachstumsimpuls ging hingegen wohl vom Dienstleistungssektor aus: Dieser weitete seine Aktivität im Januar deutlich aus. Dies gilt insbesondere für die unternehmensnahen Dienstleister. Konsumnahe Bereiche blieben hingegen hinter dieser Entwicklung zurück. Der private Konsum schwächelte daher nach einem starken Jahresabschluss 2025 vermutlich. Er dürfte im März zusätzlich unter einer spürbaren Eintrübung der Kaufkraft infolge gestiegener Ölpreise gelitten haben. Mit Blick auf das zweite Quartal zeichnet sich aus heutiger Sicht allenfalls eine weitere, leichte Expansion ab. Einerseits dürften zunehmend positive Impulse aus der expansiveren Fiskalpolitik wirksam werden. Andererseits ist gleichzeitig zu erwarten, dass die Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten die deutsche Wirtschaft breiter und spürbarer belasten. Sie wirken insbesondere über gestiegene Energiepreise, Lieferkettenprobleme, erhöhte Unsicherheit, gestiegene Zinsen und verschlechterte Exportaussichten.
1.2 Für Industrie deutet sich positiver Wachstumsbeitrag an
Die Industrie zeigte sich bei teils gemischten Signalen der Indikatoren insgesamt vergleichsweise robust. Die Produktion blieb zwar im Durchschnitt von Januar und Februar unter dem Niveau des Vorquartals. Die preisbereinigten Umsätze legten jedoch zu. Der Anstieg der Umsätze wurde vor allem von höheren Auslandsumsätzen getragen. Dazu passt, dass auch die Warenexporte im Februar kräftig zulegten und im Mittel der ersten beiden Monate deutlich über dem Vorquartal lagen. Die Produktion war zwar breit über die Branchen hinweg schwach. Ein wesentlicher Treiber der Diskrepanz zwischen Produktion und Umsatz ist jedoch der Kraftfahrzeugsektor. Während die Umsätze hier zuletzt deutlich anzogen, blieb die Produktion im Vergleich zum Vorquartal rückläufig. Die vom Verband der Automobilindustrie (VDA) gemeldeten Stückzahlen liegen bereits für das gesamte erste Quartal vor. Sie deuten aufgrund eines schwachen März-Wertes auf ein leicht abgeschwächtes Quartalsergebnis im Kraftfahrzeugsektor hin. Die Stimmungsindikatoren zeichnen ein insgesamt günstigeres Bild der Industriekonjunktur. So verbesserten sich laut ifo Institut die Lageeinschätzung, die Exporterwartungen und die Produktionspläne im Verarbeitenden Gewerbe im Durchschnitt des ersten Quartals deutlich. Auch der Einkaufsmanagerindex von S&P Global lag im ersten Quartal klar über der Schwelle von 50 Punkten, ab welcher der Index ein Wachstum signalisiert. Das Indikatorenbild spricht damit nach gegenwärtigem Stand insgesamt dafür, dass die Industrie im ersten Quartal positiv zum BIP-Anstieg beitragen konnte.
Die Nachfrage nach Industrieerzeugnissen blieb in der Grundtendenz stabil, die Aussichten für die Industrie haben sich jedoch eingetrübt. Die Auftragseingänge lagen im Februar leicht über dem Niveau des Januar, verblieben im Durchschnitt der beiden Monate jedoch spürbar unter dem Stand des Vorquartals. Dahinter steht eine Normalisierung der im Vorquartal sehr starken Großaufträge. 4 Die Inlandsnachfrage ging im Februar deutlich zurück. Der insbesondere im sonstigen Fahrzeugbau außergewöhnlich starke Anstieg der (Groß-)Aufträge im Vorquartal bildete sich merklich zurück. Auch die Auslandsnachfrage blieb trotz eines Anstiegs im Februar unter dem Vorquartalsniveau. Dies lag vor allem an schwächeren Aufträgen aus dem Euroraum. Ohne die volatilen Großaufträge zeigt sich ein stabileres Bild: Die Auftragseingänge stiegen im Februar gegenüber dem Vormonat deutlich an. Im Durchschnitt von Januar und Februar gingen sie gegenüber dem Vorquartal nur leicht zurück. Der Zuwachs im Februar wurde von allen Regionen getragen, insbesondere aber vom Ausland. Insgesamt bleibt die Auslandsnachfrage damit in der Grundtendenz leicht aufwärtsgerichtet. Die im Zuge des Krieges im Nahen Osten im März deutlich gesunkenen ifo Export- und Geschäftserwartungen sprechen jedoch für eingetrübte Aussichten. Dahinter dürften nicht nur die Belastungen durch höhere Energiekosten und Störungen der Lieferketten stehen, sondern auch die Befürchtung einer im Gefolge des Krieges im Nahen Osten schwächeren globalen Nachfrage.
1.3 Privater Konsum startet schwach ins Jahr
Der private Konsum zeigte sich zu Jahresbeginn deutlich eingetrübt. Während er zum Jahresende 2025 noch einen spürbaren Wachstumsimpuls lieferte, deuten die aktuellen Indikatoren nun auf einen Rückgang hin. So sanken die realen Umsätze im Einzelhandel im Februar erneut gegenüber dem Vormonat und lagen im Mittel von Januar und Februar insgesamt unter dem Vorquartal. Die privaten Zulassungen von Personenkraftwagen stiegen laut Angaben des VDA im März zwar spürbar an, blieben im Quartalsdurchschnitt jedoch klar unter dem Schlussquartal des letzten Jahres. Die gemäß Pressemitteilung des VDA im März anziehende Nachfrage nach Automobilen mit elektrischem Antrieb kann dabei noch nicht in einen Zusammenhang mit den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen gebracht werden. 5 Die preisbereinigten Umsätze im Gastgewerbe sanken den bis Februar verfügbaren Daten zufolge ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorquartal. Zudem verschlechterte sich die vom ifo Institut erhobene Beurteilung der Geschäftslage bei Einzelhandelsunternehmen sowie konsumnahen Dienstleistern im abgelaufenen Quartal deutlich, während sie sich in den meisten anderen Branchen verbesserte. Die Zurückhaltung der Konsumentinnen und Konsumenten könnte teils dem sich weiter abschwächenden Arbeitsmarkt geschuldet gewesen sein sowie dem zwar noch kräftigen, aber nachlassenden Lohnwachstum. Außerdem belasteten im März die aufgrund des Krieges im Nahen Osten deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise die Kaufkraft der Haushalte stark. Die Verbraucherpreise stiegen insgesamt gegenüber Februar um beinahe 1 % an, und die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte dürften in ähnlicher Größenordnung geschmälert worden sein. Entsprechend verschlechterte sich die GfK-Konsumumfrage im März deutlich: Die Preiserwartungen stiegen merklich an, während sich sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartungen eintrübten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass diese Belastungsfaktoren den privaten Konsum auch im laufenden Quartal deutlich bremsen werden.
1.4 Arbeitsmarkt weiterhin ohne Aufwärtstendenz
Der bereits seit einem Dreivierteljahr anhaltende leichte Beschäftigungsrückgang setzte sich auch in den ersten beiden Monaten des neuen Jahres fort. Die gesamte Erwerbstätigkeit in Deutschland sank im Februar gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt weiter langsam um 12 000 Personen auf 45,90 Millionen Personen. Das Minus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Januar 2026 – diese erste Hochrechnung fällt hier relativ volatil aus – fiel sogar noch spürbar stärker aus. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitsplätze im Verarbeitenden Gewerbe weiter erheblich. Auch in der bereits seit drei Jahren massiv schrumpfenden Arbeitnehmerüberlassung, im Handel sowie im Logistikbereich gingen die Beschäftigtenzahlen nennenswert zurück. Im Baugewerbe dürfte der kleine Rückgang vor allem witterungsbedingt begründet sein. Dem stand eine Zunahme der Beschäftigung nur im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Energie- und Wasserversorgung entgegen. Die rückläufige Inanspruchnahme wirtschaftlich bedingter Kurzarbeit ist ebenso kein Anzeichen für eine verbesserte Arbeitsmarktlage. Dieses Instrument dient dem kurzfristigen konjunkturellen Nachfrageausfall und hilft nicht bei den strukturellen Problemen, denen sich die deutsche Industrie in erster Linie ausgesetzt sieht. Darüber hinaus sank die Zahl der Selbstständigen, aber auch der ausschließlich geringfügig entlohnten Arbeitnehmer.
Obwohl der Krieg im Nahen Osten die Beschäftigungsplanungen der Unternehmen bislang kaum beeinflusst haben dürfte, sind auch den aktuellen Frühindikatoren keine Anzeichen einer Arbeitsmarkterholung für die kommenden Monate zu entnehmen. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist weiterhin tief im negativen Bereich, trotz einer minimalen Verbesserung des Gesamtindikators zuletzt. Es bildet die Personalplanungen der gewerblichen Wirtschaft für die nächsten drei Monate ab. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer Beschäftigung nimmt hingegen auch die öffentlich finanzierten Branchen mit in den Blick. Es liegt nach einer leichten Verschlechterung nur noch minimal oberhalb der neutralen Schwelle. Gesamtwirtschaftlich bedeutet dies ein weitgehend stabiles Beschäftigungsniveau. Die Zahl der bei der BA gemeldeten offenen Stellen stieg zwar zu Jahresbeginn spürbar an. Allerdings steht dahinter im Wesentlichen ein Anmelder aus dem Bereich Verteidigung, Rechtspflege und öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies ist daher kein Signal für eine in der Breite der Wirtschaft anziehende Arbeitsnachfrage.
Die Arbeitslosigkeit blieb im März unverändert auf erhöhtem Niveau. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen betrug wie im Februar saisonbereinigt 2,98 Millionen Personen. Die Arbeitslosenquote verharrte unverändert bei 6,3 %. Zwar stieg die eng mit der aktuellen Wirtschaftsentwicklung verbundene Arbeitslosigkeit im Versicherungssystem des SGB III zuletzt weiter an. Jedoch verringerte sich die Arbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem des SGB II in ähnlichem Umfang. Auch die gesamte Unterbeschäftigung blieb unverändert, was auf einen konstanten Umfang arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen schließen lässt. Die Arbeitslosigkeit dürfte in den nächsten Monaten dem IAB-Barometer Arbeitslosigkeit zufolge eher etwas steigen.
1.5 Energierohstoffpreise im April weiter gestiegen
Die Ölpreise zogen auch im April weiter an und waren zugleich von erhöhter Volatilität geprägt. Dies spiegelte die angespannte geopolitische Lage im Nahen Osten wider. Zwar wurde Anfang April eine temporäre Waffenruhe vereinbart, die anschließenden Verhandlungen blieben jedoch bisher ohne nennenswerte Erfolge, sodass eine spürbare Entspannung auf den Energiemärkten ausblieb. Die für den globalen Öl- und Flüssiggashandel zentrale Route durch die Straße von Hormus blieb blockiert. Vor diesem Hintergrund schwankte der Preis für Rohöl im April auf einem stark erhöhten Niveau. Zuletzt kostete ein Fass der Sorte Brent 103 US-$ und damit 46 % mehr als zu Beginn des aktuellen Konflikts. Die Preise für Erdgas gaben gegenüber März etwas nach auf 41 € pro Megawattstunde, liegen aber weiterhin rund 28 % über dem Stand vor dem Konflikt.
1.6 Inflationsrate im März wegen Krieges im Nahen Osten deutlich auf 2,8 % gestiegen
Im Inlandsabsatz zogen die gewerblichen Erzeugerpreise im März gegenüber Februar saisonbereinigt spürbar an. Maßgeblich hierfür waren vor allem die höheren Energiepreise. Aber auch ohne Berücksichtigung der Energiekomponente war ein moderater Anstieg zu verzeichnen. Im Vorjahresvergleich blieben die gewerblichen Erzeugerpreise nahezu unverändert (- 0,2 %). Die saisonbereinigten Einfuhrpreise stagnierten im Februar, dem letzten verfügbaren Berichtsmonat. Sie beziehen sich also auf die Zeit vor dem Ausbruch des Krieges im Nahen Osten. Während die Einfuhrpreise ohne Energie gegenüber dem Vormonat marginal sanken, erhöhten sich die Energiepreise leicht. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Einfuhrpreise um 2,3 % zurück.
Die Verbraucherpreise stiegen im März aufgrund des Krieges im Nahen Osten kräftig an. Im Vormonatsvergleich erhöhte sich der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) saisonbereinigt um 0,9 %, nach 0,2 % im Februar. Der deutliche Anstieg im März ist vor allem auf merklich höhere Energiepreise zurückzuführen, insbesondere für Kraftstoffe und Heizöl. Darin spiegeln sich die unmittelbaren Auswirkungen der im Zuge des Konflikts im Nahen Osten gestiegenen Rohölpreise wider. Die Preise für Diesel und Heizöl sind sogar noch stärker gestiegen, als es der Anstieg der Rohölpreise allein nahelegen würde. Auch die Nahrungsmittelpreise zogen im März wieder etwas an, nachdem sie im Vormonat noch stagniert hatten. Dazu trugen unter anderem kräftige Preissteigerungen bei Tabakprodukten bei. Die Preise für Dienstleistungen erhöhten sich weiter, was vor allem auf reisebezogene Dienstleistungen zurückzuführen war. Auch die Preise für Industriegüter ohne Energie legten moderat zu. In der Vorjahresbetrachtung erhöhte sich die Gesamtteuerungsrate energiepreisbedingt stark von 2,0 % im Februar auf 2,8 % im März. 6 Die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag hingegen unverändert bei 2,5 %.
Die Inflationsrate dürfte in den kommenden Monaten deutlich erhöht bleiben. Dauer und Ausmaß des Inflationsschubes hängen jedoch stark von der weiteren Entwicklung des Konflikts im Nahen Osten ab. Während sich die stark gestiegenen Rohölpreise unmittelbar auf der Verbraucherstufe bemerkbar machten, werden die privaten Haushalte die höheren Großhandelspreise für Gas und Strom voraussichtlich erst zeitverzögert spüren. Denn die Beschaffungsstrategie der Gas- und Stromversorger ist langfristig angelegt. Zudem garantieren die Lieferverträge mit Haushaltskunden üblicherweise für eine gewisse Zeit Festpreise. Daher werden kurzfristige Preisschwankungen an den Großhandelsmärkten nur verzögert an die Endkunden weitergegeben. Die höheren Energierohstoffpreise dürften sich in den kommenden Monaten zunehmend auch auf andere Komponenten des HVPI-Warenkorbs auswirken. Dies geschieht insbesondere über steigende Produktions- und Transportkosten sowie über die Verteuerung energieintensiver Vorleistungen, wie zum Beispiel Düngemittel. Von diesen indirekten Effekten betroffen sind vor allem die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel und Industriegüter ohne Energie, aber auch energieintensive Dienstleistungen, wie etwa Flugreisen. Das Ausmaß der indirekten Effekte ist jedoch ebenso wie dasjenige der direkten Effekte nur mit erheblicher Unsicherheit abzuschätzen. Es hängt maßgeblich von Dauer und Stärke des Energiepreisanstiegs ab. Zudem besteht die Möglichkeit von Zweitrundeneffekten, beispielsweise wenn sich der initiale Preisschock in der Lohn- und nachfolgend in der Preissetzung niederschlägt. Derartige Effekte dürften erfahrungsgemäß allerdings erst mit einer relativ großen Verzögerung auftreten. Die von der Bundesregierung ins Auge gefasste vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel dürfte die Inflationsrate in den vorgesehenen zwei Monaten um etwa ¼ Prozentpunkt senken.
2 Öffentliche Finanzen
2.1 Zur Maastricht-Verschuldung Deutschlands
2025 stiegen die deutschen Staatsschulden um 144 Mrd € auf 2,8 Billionen €. 7 Die Schulden des Bundes nahmen mit 107 Mrd € am stärksten zu. 8 Der Schuldenzuwachs der Bundesländer und Gemeinden lag bei 19 Mrd € beziehungsweise 25 Mrd €. Die Schulden der Sozialversicherungen stiegen von 3 Mrd € auf 7 Mrd €. Diese Schulden sind zum weit überwiegenden Teil innerstaatliche Kreditaufnahmen beim Bund.
Die deutsche Staatsschuldenquote nahm 2025 um 1,3 Prozentpunkte zu und lag bei 63,5 %. Der Anstieg des nominalen BIP (im Nenner) senkte die Schuldenquote für sich genommen um 2,0 Prozentpunkte. Ohne diesen Effekt erhöhten die zusätzlichen Schulden die Schuldenquote um (rechnerisch) 3,3 Prozentpunkte.
Der Schuldenanstieg um 144 Mrd € war höher als das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit (119 Mrd €). Dies liegt daran, dass mit einem Teil der Schulden Finanzvermögen aufgebaut wurde und ein Erwerb von Finanzvermögen das Defizit nicht erhöht.
2.2 Zum Anteil Deutschlands an der Verschuldung der EU-Institutionen 2025
Die EU nimmt seit einigen Jahren verstärkt gemeinsame Schulden am Kapitalmarkt auf. 2025 sind diese gemeinsamen EU-Schulden weiter gestiegen. Hauptgrund dafür ist die Neuverschuldung für das Aufbauprogramm Next Generation EU(NGEU) und für weitere Hilfskredite an die Ukraine.
Für eine umfassende Analyse der nationalen Staatsfinanzen sind diese gemeinsamen Schulden ebenso zu berücksichtigen wie die nationalen Schulden. Denn nach heutigem Stand müssen die Mitgliedstaaten einen Großteil davon über höhere Beiträge zum EU-Haushalt bedienen. Derzeit bemessen sich die EU-Beiträge grob nach dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitgliedstaaten, das heißt ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen (EU-BNE). Daher rechnet die Bundesbank Deutschland die betreffenden gemeinsamen Schulden mit seinem Anteil am EU-BNE nachrichtlich zu. Dies entspricht dem voraussichtlichen zukünftigen deutschen Finanzierungsanteil. 9
Exkurs
Transparenz über EU-Schulden und EU-Finanzen durch einheitliche Berichtspflichten weiter erhöhen
Die Berichtspflichten zu den EU-Finanzen sind deutlich schwächer als die der Mitgliedstaaten zu ihren nationalen Staatsfinanzen. Dies wird der Bedeutung der EU-Finanzen für die ökonomische Analyse nicht gerecht. Es wurden in den letzten Jahren aber bereits einige Fortschritte erzielt.
Eurostat veröffentlicht seit einigen Jahren Daten zur Maastricht-Verschuldung und zum Maastricht-Defizit der EU-Institutionen. Ergänzend dazu veröffentlicht Eurostat Maastricht-Schulden nach Abzug der Finanzvermögensbestände gegenüber EU-Staaten. Das erweiterte Berichtswesen war ein wichtiger Schritt, vor allem damit diese Schulden bei der Analyse der nationalen Fiskalpolitik mit in den Blick genommen werden können.
Derzeit liegen die Angaben zu den Defiziten und Schulden der EU-Ebene jedoch später vor als die nationalen Zahlen. Während die Mitgliedstaaten Defizit und Schuldenstand des Vorjahres bereits im Frühjahr veröffentlichen, legt Eurostat korrespondierende Zahlen der EU-Ebene erst im Juli vor. Zudem ist das statistische Lieferprogramm der Mitgliedstaaten weiterhin deutlich umfangreicher.
Die Berichterstattung zu den Finanzen der EU würde gestärkt, wenn Eurostat die harmonisierten Zahlen zeitgleich mit den nationalen Angaben und in ähnlicher Detailtiefe veröffentlichte. Um dies zu erreichen, ist empfehlenswert, die Berichtspflichten der EU inhaltlich und zeitlich an jene der Mitgliedstaaten anzugleichen. So veröffentlicht Eurostat Defizit und Schuldenstände der Mitgliedstaaten gegen Ende April. Dies sollte auch für den Schuldenstand und das Defizit der EU-Ebene in Betracht gezogen werden. Zudem könnte der Umfang des Lieferprogramms stärker als bisher angeglichen werden, etwa mit Blick auf staatliche Einnahmen und Ausgaben.
Die Bundesbank rechnet Deutschland Teile der EU-Schulden nachrichtlich zu. Dabei werden nur die „konsolidierten“ Schulden der EU-Institutionen berücksichtigt. 10 Das bedeutet: Berücksichtigt werden alle Schulden, die die EU aufgenommen hat, abzüglich Forderungen, die die EU gegen die Mitgliedstaaten hat. Damit bildet der konsolidierte Schuldenstand der EU hauptsächlich NGEU-Transfers sowie Kredite an Länder außerhalb der EU (Makrofinanzhilfen) ab. Nicht enthalten sind hingegen EU-Schulden, die Kredite an EU-Mitgliedstaaten finanzieren. Dazu gehören NGEU-Kredite oder Kredite des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Diese Kredite erhöhen den nationalen Schuldenstand der kreditnehmenden Länder, die auch Zins und Tilgung an die EU beziehungsweise den ESM leisten. Mit diesen Zuflüssen begleicht dann wiederum die EU-Ebene Zins und Tilgung der korrespondierenden eigenen Schulden.
Die konsolidierte EU-Verschuldung lag Ende 2025 bei schätzungsweise 386 Mrd € oder knapp 2,1 % des Bruttoinlandsprodukts der EU(EU-BIP, siehe Schaubild 1.5). 11 Darin einbezogen sind 297 Mrd € an Krediten für NGEU-Transfers, 76 Mrd € an Makrofinanzhilfen und 82 Mrd € an Krediten für noch nicht ausgezahlte NGEU-Leistungen. Abgezogen ist ein Restposten, der auf 69 Mrd € geschätzt ist. 12
Der deutsche Anteil am konsolidierten EU-Schuldenstand betrug 2025 damit 95 Mrd € oder 2,1 % des deutschen BIP (siehe Schaubild 1.6). 13 Die darum „erweiterte“ deutsche Schuldenquote lag bei 65,6 %.Der Zuordnung liegt der deutsche Anteil am EU-BNE von 25 % zugrunde. Da sich die zurechenbare EU-Verschuldung gegenüber dem Vorjahr erhöhte, stieg die erweiterte deutsche Schuldenquote stärker als die nationale Kennzahl.
Auch in diesem und dem nächsten Jahr dürfte der zurechenbare deutsche Anteil am konsolidierten EU-Schuldenstand deutlich steigen. Er könnte 2027 rund 150 Mrd € oder rund 3 % des deutschen BIP erreichen.
2026 kommen weitere gemeinsame Schulden für die noch ausstehenden NGEU-Transfers hinzu. Dies dürfte den deutschen Anteil an der EU-Verschuldung um bis zu 31 Mrd € oder 0,7 % des BIP erhöhen.
Zusätzlich beschlossen die Mitgliedstaaten Anfang 2026 einen weiteren Ukraine-Kredit von 90 Mrd € (Ukraine Support Loan). Davon sollen in diesem und im nächsten Jahr jeweils 45 Mrd € ausgezahlt werden. 14 Da Tschechien, Ungarn und die Slowakei diesen Kredit nicht mitfinanzieren, tragen die übrigen Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland einen größeren Anteil. Für die Zurechnung der für diesen Kredit aufgenommenen Schulden erhöht sich der deutsche Anteil am EU‑BNE leicht auf 25,6 %. Die gemeinsame Kreditaufnahme für diesen Kredit dürfte den deutschen Anteil an den europäischen Schulden bis Ende 2027 um weitere 23 Mrd € oder 0,5 % des BIP erhöhen.
2.3 Kommunalfinanzen
2.3.1 Entwicklung 2025
Die Kommunen (Kern- und Extrahaushalte) schlossen das Jahr 2025 mit einem sehr hohen Defizit ab. 15 Mit 32 Mrd € legte es gegenüber 2024 noch um 7 Mrd € zu.
Die Einnahmen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4 % (+ 15 Mrd €). Die Steuereinnahmen wuchsen um 3½ % (+ 4½ Mrd €). Darunter stiegen die Einnahmen aus ihrem Einkommensteueranteil mit 7½ % besonders stark. Die gewichtige Gewerbesteuer legte dagegen nur um 1 % zu. Die Erträge aus der Grundsteuer änderten sich kaum. Durch die vorangegangene Reform hat sich wohl vor allem die Verteilung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuerpflichtigen verschoben. Nach derzeitigem Stand nutzten die Gemeinden bisher kaum die neue Grundsteuer C, die unbebautes Bauland verteuern soll. Die Zuweisungen und Erstattungen, die Gemeinden von den Ländern erhalten, wuchsen um 4 % (+ 6½ Mrd €). Dämpfend wirkte dabei, dass die Investitionszuweisungen stagnierten. Die Gebühreneinnahmen stiegen um 5 % (+ 2½ Mrd €). Anders als in den beiden Vorjahren scheint die Entwicklung kaum dadurch beeinflusst worden zu sein, dass weitere Einheiten statistisch den Gemeinden zugeordnet wurden. Dies gilt sowohl für die Einnahmen- als auch für die Ausgabenzuwächse. 16
Die Ausgaben legten um 5½ % zu (+ 22 Mrd €). Die Personalausgaben wuchsen dabei überdurchschnittlich mit 7 %. Ausschlaggebend dürften vor allem angehobene Tarifverdienste und Sozialbeitragssätze sowie Besoldungen gewesen sein. Die Sozialausgaben stiegen mit 6 % ebenfalls kräftig. Dies lag vor allem an höheren Ausgaben für Eingliederungs- sowie für Kinder- und Jugendhilfe. Die Ausgaben für Unterkunftsleistungen beim Bürgergeld stagnierten nahezu, und die Ausgaben für Asylbewerberleistungen gingen deutlich zurück. Der laufende Sachaufwand stieg mit 4 %. Die Zinsausgaben legten zwar kräftig um 14 % zu (+ ½ Mrd €), blieben aber auf 1 % der Gesamtausgaben begrenzt. Die Sachinvestitionen wuchsen um 3½ % auf 54 Mrd €. In fünf der 13 Flächenländer sanken oder stagnierten sie. Inwieweit die Aussicht auf Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (IK) die Investitionen dabei beeinflusst hat, ist unklar.
Die kommunalen Schulden nahmen im letzten Jahr beträchtlich zu, um 27 Mrd € auf 196 Mrd €. 17 Dies galt nicht zuletzt auch für die Kassenkredite, was auf eine beträchtliche Haushaltsanspannung hindeutet. Letztere wuchsen um 7 Mrd € auf 39 Mrd € an. Das Haushaltsrecht erlaubt deren Einsatz eigentlich nur, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Zum Abschluss eines Haushaltsjahres sollten insofern nur kleinere Restbestände zu beobachten sein. Die Kassenkredite konzentrierten sich weiterhin stark auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (25 Mrd € oder beinahe 1 400 € pro Kopf). Dort war auch der Pro-Kopf-Anstieg am stärksten (+ 180 € pro Kopf), dicht gefolgt von den Gemeinden von Rheinland-Pfalz (+ 170 €). Ein spürbarer Rückgang stand bei den saarländischen Gemeinden zu Buche (- 140 € pro Kopf). Hier scheint es noch Auswirkungen des Saarlandpakts zur Teilentschuldung über das Land gegeben zu haben. Außerdem leistete das Land höhere Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich. Die Gesamtschulden der Gemeinden legten hier aber ausgehend von einem bereits hohen Niveau leicht zu.
2.3.2 Ausblick 2026: kommunale Investitionen und Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Die Kommunalfinanzen bleiben auch im laufenden Jahr unter Druck. Das Defizit könnte durch die temporären Zuschüsse aus dem Sondervermögen IK sinken. Diese werden vermutlich schon 2026 recht umfangreich zufließen und sind nicht an den Nachweis steigender Investitionsausgaben gebunden. Zudem könnten die Länder auf die anhaltende Haushaltsanspannung ihrer Kommunen mit höheren Zuschüssen aus Landesmitteln reagieren. Ausgabenseitig zeichnen sich keine größeren Entlastungen ab.
Aus den Krediten des Sondervermögens IK finanziert der Bund letztlich auch Investitionen von Ländern und Gemeinden. 18 Die Länder erhalten dazu insgesamt 100 Mrd € aus dem Sondervermögen. Davon wollen sie offenbar gut die Hälfte an ihre Gemeinden für deren Investitionen weitergeben. Mittel für Investitionsmaßnahmen können bis Ende 2036 bewilligt werden. Die Maßnahmen müssen dann bis Ende 2042 abgeschlossen sein. Eine jährliche Obergrenze für Abrufe gibt es nicht. Die Mittel werden auf die einzelnen Länder im Wesentlichen gemäß der Steuerkraft nach bundesstaatlichem Finanzausgleich aufgeteilt.
Die Gemeinden können die empfangenen Mittel aus dem Sondervermögen breit verwenden und müssen ihre Investitionen gegenüber 2024 nicht erhöhen. Neben den Bereichen mit engem Infrastrukturbezug wie Verkehrswege und Schulen stehen die Mittel etwa auch für Sportstätten und Wohnungsbau bereit. Das Sondervermögen soll zwar zusätzliche Investitionen finanzieren. Die Länder hatten aber ein formales Kriterium zur Beurteilung der Zusätzlichkeit für ihren Teil der Mittel abgelehnt. Passend dazu machen sie nun auch ihren Kommunen keine konkreten Vorgaben dazu. Daher könnten viele Kommunen damit Investitionen finanzieren, die sie andernfalls aus eigenen Haushaltsmitteln bestritten oder angesichts der Haushaltsdefizite aufgeschoben hätten. Die Mittel aus dem Sondervermögen könnten so zwar helfen, die kommunalen Investitionen zu verstetigen. Ein stärkerer Anstieg gegenüber 2024 ist aber nicht zu erwarten.
Schon im laufenden Jahr könnten recht umfangreich Mittel aus dem Sondervermögen an die Kommunen fließen. So steht der Großteil der Gesamtmittel pauschal für investive Projekte ab 2025 bereit (insbesondere in Baden-Württemberg und Hessen). Die Gemeinden können folglich bereits 2026 vergleichsweise rasch und umfangreich Mittel abrufen. Teile der Mittel geben Länder aber auch über landesspezifische Förderprogramme weiter. Auf diesem Wege könnten die Mittel merklich langsamer abfließen.
Um die Infrastruktur tatsächlich zu verbessern, ist es empfehlenswert, dass die Gemeinden die Mittel aus dem Sondervermögen nutzen, um ihre Investitionen zu erhöhen. Verschiedene Studien weisen auf erhebliche Investitionsbedarfe bei den Gemeinden hin. 19 Daher sind höhere Investitionen auch ohne rechtliche Bindung für die Zuschüsse des Sondervermögens IK und trotz Konsolidierungsbedarfs zu empfehlen. Zusätzliches Momentum für die Infrastruktur und zugleich für insgesamt effizientere staatliche Leistungen gibt es auch durch neue Beschlüsse und Vorhaben, um Verwaltung und Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, insbesondere durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und effizientere föderale Strukturen. Allerdings verliefen Digitalisierungs- und Harmonisierungsvorhaben bislang oft schleppend. 20
Soweit die Kommunen mit den investiven Bundesmitteln strukturelle Lücken in ihren Haushalten schließen, schieben sie Handlungsbedarfe nur auf. Denn die Nachholbedarfe bei der Infrastruktur sinken dann nicht, und die Mittel aus dem Sondervermögen sind endlich. Zudem wird so nur der aktuelle umfangreiche Konsolidierungsbedarf verschleppt. Die Länder sind dabei über die Haushaltsaufsicht maßgeblich mitverantwortlich, dies zu verhindern. Zu einer effektiven Aufsicht passt es nicht, dass die kommunalen Kassenkredite erneut deutlich gestiegen sind. Um die Aufsicht zu sensibilisieren und um zu verhindern, dass sich die Kassenkredite wieder hochschaukeln, könnte vorgegeben werden, dass Kommunen überjährige Kassenkredite nur noch bei ihrem Land aufnehmen dürfen. Naheliegend wäre dabei, dass die Länder solche Kredite auf ihren eigenen Kreditspielraum im Rahmen der Schuldenbremse anrechnen müssen. 21
In diesem Beitrag wurden Daten bis zum 21. April 2026, 11:00 Uhr berücksichtigt.