3.1 Nachhaltige Anlagekonzepte für eigene nicht-geldpolitische Finanzanlagen
3.1.1 Euro-Portfolio
Negativ-Screening: Emittenten werden auf erwiesene, schwerwiegende Verstöße gegen international anerkannte Mindeststandards geprüft. Dazu zählen der UN Global Compact, die OECD - Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ILO - Kernarbeitsnormen sowie internationale Verträge über geächtete Waffen. Bei einem Verstoß gegen solche Standards durch z. B. Menschenrechtsverstöße werden die Wertpapiere des Emittenten als nicht investierbar eingestuft. Definition von Nachhaltigkeitsindikatoren: Emittentenbezogene Indikatoren ergeben einen Nachhaltigkeitsscore im Sinne des Nachhaltigkeitsverständnisses der Bundesbank. Aktuell werden hierfür das „ Carbon Risk Rating “ des Datenanbieters ISS ESG sowie die THG - Intensitäten der Emittenten herangezogen. Einteilung und Steuerung: Auf Basis des Nachhaltigkeitsscores werden Emittenten in drei Gruppen eingestuft, die eine Übergewichtung, Untergewichtung oder neutrale Bewertung gegenüber der Benchmark begründen. Tilting: Ein Tilting-Faktor legt fest, in welcher Stärke entsprechende Umgewichtungen im Benchmarkportfolio vorgenommen werden.
