3 Strategie

Klimabericht

3.1 Nachhaltige Anlagekonzepte für eigene nicht-geldpolitische Finanzanlagen

Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken können die finanzielle Tragfähigkeit stark betroffener Unternehmen und Staaten gefährden. In der Wahl ihrer Anlagen beachtet die Bundesbank daher Nachhaltigkeitsaspekte von Vermögenstiteln, um potenzielle finanzielle Risiken zu begrenzen. Zugleich strebt die Bundesbank an, innerhalb ihres gesetzlichen Mandats Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Rahmen ihrer Investitionstätigkeit zu fördern. Daher hat die Bundesbank für ihre eigenen nicht-geldpolitischen Finanzanlagen (Euro-Portfolio und Devisenanteil der Währungsreserven) nachhaltige Anlagekonzepte implementiert.

3.1.1 Euro-Portfolio

Die Bundesbank verwaltet ein nicht-geldpolitisches Euro-denominiertes Wertpapierportfolio (Euro-Portfolio) als aktivischen Gegenposten zu den Pensions- und Beihilferückstellungen, dem Grundkapital und den Rücklagen der Deutschen Bundesbank. Infolgedessen ist die maximale Höhe des Euro-Portfolios vordefiniert sowie das anteilsmäßige Volumen an der Bundesbankbilanz als gering einzuordnen.

Derzeit beinhaltet das Euro-Portfolio Euro-denominierte gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) aus den Jurisdiktionen Deutschland, Frankreich, Finnland, Belgien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Australien sowie Euro-denominierte ungedeckte Schuldverschreibungen ausgewählter Institutionen außerhalb des Euroraums. Diese umfassen supranationale Entwicklungsbanken sowie nationale Förderbanken und Institutionen mit öffentlichem Auftrag. Dabei weisen die ungedeckten Schuldverschreibungen im Portfolio ein deutlich geringeres Gewicht auf als Covered Bonds. Prinzipiell werden die Schuldverschreibungen bis zur Endfälligkeit gehalten (held to maturity).

Im Rahmen ihres gesetzlichen Mandats berücksichtigt die Bundesbank neben den Zielkriterien Ertrag, Sicherheit und Liquidität auch Nachhaltigkeitsaspekte. Der Fokus liegt dabei auf dem Klimawandel und der Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft.

Covered Bonds (gedeckte Schuldverschreibungen):

Für Covered Bonds im Euro-Portfolio ist ein vierstufiges nachhaltiges Anlagekonzept etabliert (siehe Abbildung 8):

Nachhaltiges Anlagekonzept für Covered Bonds im Euro-Portfolio
Nachhaltiges Anlagekonzept für Covered Bonds im Euro-Portfolio
  1. Negativ-Screening: Emittenten werden auf erwiesene, schwerwiegende Verstöße gegen international anerkannte Mindeststandards geprüft. Dazu zählen der UN Global Compact, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ILO-Kernarbeitsnormen sowie internationale Verträge über geächtete Waffen. Bei einem Verstoß gegen solche Standards durch z. B. Menschenrechtsverstöße werden die Wertpapiere des Emittenten als nicht investierbar eingestuft.
  2. Definition von Nachhaltigkeitsindikatoren: Emittentenbezogene Indikatoren ergeben einen Nachhaltigkeitsscore im Sinne des Nachhaltigkeitsverständnisses der Bundesbank. Aktuell werden hierfür das „Carbon Risk Rating“ des Datenanbieters ISS ESG sowie die THG-Intensitäten der Emittenten herangezogen.
  3. Einteilung und Steuerung: Auf Basis des Nachhaltigkeitsscores werden Emittenten in drei Gruppen eingestuft, die eine Übergewichtung, Untergewichtung oder neutrale Bewertung gegenüber der Benchmark begründen.
  4. Tilting: Ein Tilting-Faktor legt fest, in welcher Stärke entsprechende Umgewichtungen im Benchmarkportfolio vorgenommen werden.

Ungedeckte Schuldverschreibungen:

Für die seit 2025 zugelassenen ungedeckten Schuldverschreibungen findet ein Nachhaltigkeitsscoring mit Klima-Fokus Anwendung. Dieses basiert auf drei Säulen (Fußabdruck, Ambition, Transparenz) und dient der Zulassung, laufenden Steuerung und Überprüfung. Angelehnt ist es an das Konzept für die Devisenreserven (siehe Kapitel 3.1.2). 

Die nachhaltige Anlagestrategie des Euro-Portfolios wird fortlaufend weiterentwickelt und im Lichte neuer Daten und Marktpraktiken überprüft. Mit den beschriebenen Systematiken verankert die Bundesbank die Berücksichtigung von Klimarisiken und -chancen in der Steuerung des Euro-Portfolios. 

3.1.2 Währungsreserven

Die Währungsreserven der Bundesbank umfassen Goldbestände, Forderungen an den IWF und Devisen. Dabei erfolgen die Devisenanlagen in den Währungen US-Dollar, Yen, Australischer Dollar, Kanadischer Dollar, Chinesischer Yuan (Renminbi) und seit 2024 auch im Britischen Pfund. Überwiegend handelt es sich hierbei um Anleihen von Zentralstaaten (hier als Sovereigns bezeichnet). Ebenfalls werden Anleihen von Gliedstaaten (z. B. Bundesstaaten und Provinzen; Subsovereigns) und von nationalen oder supranationalen Förder- und Entwicklungsbanken (zugehörig der Emittentengruppe Supranationals und Agencies) gehalten.

Für den Devisenanteil der Währungsreserven hat die Bundesbank 2023 ein nachhaltiges Anlagekonzept implementiert, um klimabezogene finanzielle Risiken verstärkt zu berücksichtigen und – soweit dies im Einklang mit der Erfüllung der vorrangigen währungs- und geldpolitischen Aufgaben möglich ist – zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen.

Das Konzept fokussiert auf die Zulässigkeit von (Wertpapier-)Emittenten. Da Einschränkungen bei Anleihen der Zentralstaaten (USA, Japan, Australien, Kanada, China und Vereinigtes Königreich) aufgrund der übergeordneten währungspolitisch-motivierten Vorgaben kaum möglich sind, hat die Bundesbank für die verbleibenden relevanten Emittentengruppen (Subsovereigns sowie Förder- und Entwicklungsbanken) passende Ansätze entwickelt.

Beim Wertpapierkauf von Subsovereigns wird vorausgesetzt, dass der entsprechende Gliedstaat ein besseres Klimaprofil als der jeweilige Zentralstaat aufweist. Maßgeblich für das Klimaprofil sind die gesamten THG-Emissionen und die Fördermengen an fossilen Energieträgern in dem Gliedstaat, jeweils relativ zu seiner Wirtschaftsgröße. Somit verzichtet die Bundesbank bei der Devisenanlage auf Investitionen in Gliedstaaten, die ein schlechteres Klimaprofil als der Zentralstaat aufweisen. Sollte ein Gliedstaat ein deutlich schlechteres Klimaprofil als der Zentralstaat aufweisen, würde zudem ein aktiver Verkauf entsprechender Wertpapierbestände geprüft.

Beim Kauf von Anleihen von Förder- und Entwicklungsbanken wird vorausgesetzt, dass Mindestanforderungen hinsichtlich eines Nachhaltigkeitsscores mit Klimafokus erfüllt werden. Das Nachhaltigkeitsscoring für Emittenten basiert auf drei Säulen: 1) Grüne und/oder braune Anteile der Geschäftsaktivitäten; 2) Ambition, z. B. in Bezug auf THG-Reduktionsziele oder den Ausschluss von Finanzierungen fossiler Energien; 3) Transparenz bzw. Qualität der klimabezogenen Offenlegungen. Die Ergebnisse dieser drei Säulen werden gewichtet und zu einem Gesamt-Score zusammengeführt, wobei Säule 1 den Schwerpunkt des Gesamt-Scores ausmacht. Somit verzichtet die Bundesbank bei der Devisenanlage insbesondere auf Investitionen in Förder- und Entwicklungsbanken, die in beträchtlichem Maße klima- und umweltschädliche Sektoren wie die fossile Energiewirtschaft finanzieren. Zudem entspricht das Nachhaltigkeitsscoring dem Anspruch der Bundesbank, für Emittenten einen Anreiz zu schaffen, sich Klimaziele zu setzen und klimabezogene Informationen offenzulegen. Sollte ein Emittent die Nachhaltigkeitsanforderungen deutlich unterschreiten, wird ein Verkauf geprüft. Darüber hinaus wird in Bezug auf Förder- und Entwicklungsbanken ebenso wie für das Euro-Portfolio ein laufendes Negativ-Screening hinsichtlich erwiesener, schwerwiegender Verstöße gegen global anerkannte Mindeststandards durchgeführt.

3.2 Bundesbank als Fiskalagentin

Die Bundesbank agiert auf Basis ihres gesetzlichen Mandats (§ 20 i. V. m. § 19 BBankG) als Fiskalagentin für Bund, Länder und andere öffentliche Verwaltungen. Dabei umfassen ihre Aufgaben insbesondere passives Portfoliomanagement, Handel und Abwicklung sowie ein unabhängiges Risikocontrolling und Reporting. Das passive bzw. regelgebundene Portfoliomanagement für Aktien und Renten erfolgt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Mandatsgeber.

Als Anlagekriterium bei der Geldanlage der Mandatsgeber etablierte sich in den vergangenen Jahren auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesbank ihre Mandatsgeber operativ und analytisch bei der Umsetzung der individuellen Nachhaltigkeitsziele. Je nach Mandatsvorgabe werden z. B. Ausschlusskriterien (z. B. Verstöße gegen international anerkannte Mindeststandards), Positivlisten, klima- und nachhaltigkeitsbezogene Scorings sowie Tilting-Ansätze implementiert. 

Im Aktienbereich nutzen zahlreiche Mandatsgeber maßgeschneiderte Indizes zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele. Eine wachsende Rolle nehmen dabei die EU-klassifizierten Nachhaltigkeitsbenchmarks ein (EU Climate Transition Benchmark, CTB, und EU Paris-aligned Benchmark, PAB). Diese Benchmarks verankern Emissionsminderungsziele über klare Dekarbonisierungspfade (u. a. eine deutliche Reduktion der THG-Intensität gegenüber der Ausgangsbasis und eine jährliche Dekarbonisierung) sowie verbindliche Mindeststandards. Vermehrt integrieren die Mandatsgeber auch Anleihen in ihre nachhaltigen Anlagestrategien und berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien im Rentenbereich, unter anderem bei gedeckten Schuldverschreibungen (Covered Bonds) oder durch Investitionen in „grüne“ oder „soziale“ Bonds.

Auf Wunsch erstellt die Bundesbank für ihre Mandatsgeber Berichte über die nachhaltigkeitsrelevanten Eigenschaften der verwalteten Portfolios (z. B. für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung) und schafft somit Transparenz. Die Berichte umfassen klima- und nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen sowie deren Entwicklungen im Zeitverlauf. Dazu gehören u. a. das THG-Profil der Vermögenswerte, grüne und braune Anteile der Geschäftsaktivitäten der investierten Wertpapieremittenten, energiebezogene Kennzahlen sowie Anteile von Green, Social und Sustainability Bonds an den Renten- bzw. Anleiheportfolios. Auf dieser Grundlage können Mandatsgeber die Zielerreichung und Fortschritte ihrer Investitionen nachvollziehen und ihre Strategien weiterentwickeln. Die Bundesbank prüft die Verfügbarkeit und Qualität der zugrundeliegenden Daten, entwickelt Methodik und Systeme fortlaufend weiter und sorgt für eine robuste, vergleichbare nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung.

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