Unser Auftrag Finanzstabilitätsbericht 2024

Die Deutsche Bundesbank hat nach dem Finanzstabilitätsgesetz das Mandat, die Stabilität des deutschen Finanzsystems zu überwachen. Es ist ihr Auftrag, Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und zu bewerten. Unter Finanzstabilität versteht die Bundesbank einen Zustand, in dem das Finanzsystem jederzeit in der Lage ist, seine volkswirtschaftlichen Funktionen zu erfüllen. Das Finanzsystem umfasst die Finanzintermediäre, die Wertpapiermärkte und die Marktinfrastruktur. Im jährlichen Finanzstabilitätsbericht dokumentiert die Bundesbank relevante Entwicklungen, stellt Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem dar und zeigt Gefahren für dessen Stabilität auf.

Die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ist von zentraler Bedeutung für die volkswirtschaftliche Entwicklung. Über das Finanzsystem werden Kredite vergeben und Ersparnisse angelegt, es erlaubt die Absicherung gegenüber Risiken, und es ermöglicht den Zahlungsverkehr. Unvorhersehbare Ereignisse können die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Das Finanzsystem sollte einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung weder verursachen noch übermäßig verstärken. Deshalb ist eine angemessene Resilienz des Finanzsystems notwendig, also die Fähigkeit, unerwartete, abrupte Veränderungen abzufedern und nicht zu verstärken.

Der Fokus liegt dabei auf systemischen Risiken, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden können. Beispielsweise kann die Schieflage eines oder mehrerer Marktteilnehmer die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden. Dies kann der Fall sein, wenn Marktteilnehmer sehr groß sind oder eng mit anderen Akteuren vernetzt sind. Über Vernetzung können sich negative Entwicklungen auf das gesamte Finanzsystem übertragen und dessen Stabilität beeinträchtigen. Darüber hinaus können systemische Risiken entstehen, wenn viele Marktteilnehmer ähnlichen oder stark miteinander korrelierten Risiken ausgesetzt sind.

Die Bundesbank bringt ihre Analysen auch in das zentrale makroprudenzielle Gremium Deutschlands ein, den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS). Sie erläutert dem AFS

ihre Einschätzung der allgemeinen Risikolage. Hat die Bundesbank systemische Risiken identifiziert, kann sie dem AFS Warnungen und Empfehlungen vorschlagen, um diesen Risiken zu begegnen. Anschließend bewertet sie, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt wurden.

Auch auf europäischer und internationaler Ebene bringt die Bundesbank Analysen und Sichtweisen ein. Die Bundesbank adressiert ihre Fokusthemen in europäischen und internationalen Gremien, wie beispielsweise dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB

) oder dem Internationalen Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB).

In diesem Bericht wurden Entwicklungen bis zum 18. November 2024 berücksichtigt.

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