Der Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2023 Geschäftsbericht 2023

Veröffentlicht am 2/23/2024

Der Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2023 Geschäftsbericht 2023

Tabellenverzeichnis

Goldbestände nach Lagerstellen

Forderungen an den IWF

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

Devisennettopositionen ausgewählter Währungen

Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Wertpapiere für geldpolitische Zwecke

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Eigenportfolio

Rückstellungen

Rechnungszinsen und Trends

Ausgleichsposten aus Neubewertung

Eigenmittel

Nettozinsertrag

Zinserfolge aus geldpolitischen Portfolios

Nettoergebnis aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikovorsorge

Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen

Personalaufwand

 

Abkürzungen und Zeichen
.     Zahlenwert nicht sinnvoll
0     weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,
       jedoch mehr als nichts
     nichts vorhanden

Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen

 

  

31.12.2022

Aktiva

Mio

Mio

1 Gold und Goldforderungen

 

201 335

 

184 036  

 davon: Goldforderungen 234 152,79 €

 

 

 

(      0 )

2 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 2.1 Forderungen an den IWF

57 548

 

 

(   58 047 )

2.2 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

33 376

 

 

(   34 406 )

 

 

90 924

 

92 453  

3 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

 

0

 

38  

4 Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

5 153

 

3 386  

5 Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 
 5.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte

2 744

 

 

(     1 110 )

5.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

69 515

 

 

(   235 873 )

5.3 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

 

 

(        – )

5.4 Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

 

 

(        – )

5.5 Spitzenrefinanzierungsfazilität

 

 

(      519 )

  

72 259

 

237 502  

6 Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

 

5 824

 

8 294  

7 Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 

 

 7.1 Wertpapiere für geldpolitische Zwecke

1 009 071

 

 

( 1 072 976 )

7.2 Sonstige Wertpapiere

 

 

(        – )

 

 

1 009 071

 

1 072 976  

8 Forderungen an den Bund

 

4 440

 

4 440  

9 Forderungen innerhalb des Eurosystems

 

 9.1 Beteiligung an der EZB

2 578

 

 

(     2 578 )

9.2 Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB

10 635

 

 

(    10 635 )

9.3 Forderungen aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

 

 

(        – )

9.4 Sonstige Forderungen

1 088 189

 

 

(  1 266 872 )

 

 

1 101 402

 

1 280 085  

10 Schwebende Verrechnungen

 

1

 

2  

11 Sonstige Aktiva

 

 11.1 Scheidemünzen

810

 

 

(      812 )

11.2 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

795

 

 

(      863 )

11.3 Finanzanlagen

10 258

 

 

(   10 003 )

11.4 Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

0

 

 

(        0 )

11.5 Rechnungsabgrenzungsposten

12 835

 

 

(    8 452 )

11.6 Sonstiges

894

 

 

(       249 )

 

 

25 592

 

20 379  

 

          

   2 516 001

 

     2 903 591  

 

 

  

31.12.2022

Passiva

Mio

Mio

1 Banknotenumlauf

 

377 036

 

381 257  

2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

 

 2.1 Einlagen auf Girokonten

52 994

 

 

(     66 583 )

 2.2 Einlagefazilität

1 056 837

 

 

  1 132 287 )

 2.3 Termineinlagen

 

 

(          – )

 2.4 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

 

 

(          – )

 2.5 Verbindlichkeiten aus Margenausgleich

24

 

 

(      1 184 )

 

 

1 109 855

 

1 200 055  

3 Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

 

14 518

 

21 289  

4 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 4.1 Einlagen von öffentlichen Haushalten

25 955

 

 

(    132 215 )

 4.2 Sonstige Verbindlichkeiten

18 454

 

 

(     45 418 )

 

 

44 410

 

177 633  

5 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

161 000

 

333 608  

6 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

1

 

88  

7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

31

 

–  

8 Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

 

45 695

 

47 048  

9 Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems

 

 9.1 Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von EZB-Schuldverschreibungen

 

 

(          – )

 9.2 Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

543 670

 

 

(    518 852 )

 9.3 Sonstige Verbindlichkeiten

 

 

(          – )

 

 

543 670

 

518 852  

10 Schwebende Verrechnungen

 

0

 

0  

11 Sonstige Passiva

 

 11.1 Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

 

 

(          – )

 11.2 Rechnungsabgrenzungsposten

7 047

 

 

(      6 693 )

 11.3 Sonstiges

1 200

 

 

(        567 )

 

 

8 247

 

7 260  

12 Rückstellungen

 

11 233

 

29 248  

13 Ausgleichsposten aus Neubewertung

 

197 145

 

181 712  

14 Grundkapital und Rücklagen

 

 14.1 Grundkapital

2 500

 

 

(      2 500 )

 14.2 Rücklagen

661

 

 

(      3 041 )

 

 

3 161

 

5 541  

15 Bilanzgewinn

 

 

–  

  

        

   2 516 001

 

     2 903 591  

 

 

  

2022

Mio

Mio 

 1.1 Zinserträge

55 053

 

 

(  12 077 )

 1.2 Zinsaufwendungen

68 960

 

 

( – 8 124 )

1 Nettozinsertrag

 

13 907

 

3 954  

 2.1 Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

546

 

 

      2 )

 2.2 Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen

153

 

 

(    922 )

 2.3 Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Wagnisse

19 199

 

 

(    972 )

2 Nettoergebnis aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikovorsorge

 

19 592

 

53  

 3.1 Erträge aus Entgelten und Provisionen

104

 

 

(    113 )

3.2 Aufwendungen aus Entgelten und Provisionen

63

 

 

(     59 )

3 Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen

 

41

 

55  

4 Erträge aus Beteiligungen

 

17

 

28  

5 Nettoergebnis aus Monetären Einkünften

 

5 193

 

2 204  

6 Sonstige Erträge

 

190

 

126  

Nettoerträge insgesamt

 

740

 

2 012  

7 Personalaufwand

 

2 100

 

1 239  

8 Sachaufwand

 

796

 

662  

9 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 

119

 

143  

10 Notendruck

 

76

 

113  

11 Sonstige Aufwendungen

 

30

 

26  

Jahresfehlbetrag

 

2 381

 

172  

12 Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen

 

2 381

 

172  

Bilanzgewinn

       

      

 

         –   

Frankfurt am Main, 13. Februar 2024
 

DEUTSCHE BUNDESBANK
Der Vorstand
 

Dr. Nagel
 

            Balz                                            Dr. Mauderer
 

 

An die Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 3 BBankG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deutschen Bundesbank unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und unseres dazugehörigen Bestätigungsvermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands für den Jahres­abschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Deutschen Bundesbank zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschluss­prüfers für die Prüfung des Jahres­abschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Deutschen Bundesbank abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Deutsche Bundesbank ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt.

Wir erörtern mit dem Vorstand unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 20. Februar 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft       
(Düsseldorf)

Prof. Dr. Thomas Edenhofer          Ralph Hüsemann
Wirtschaftsprüfer                           Wirtschaftsprüfer

 

Exkurs

Wiedergabe eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage; Vorsichtsprinzip; Berücksichtigung von bilanzbeeinflussenden Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag eintreten; Wesentlichkeit; Going-Concern-Prinzip; Prinzip der Periodenabgrenzung; Prinzip der Stetigkeit und Widerspruchsfreiheit.

Kassageschäfte in Gold und Fremdwährungen werden ab dem Handelstag für die Ermittlung der durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise der realisierten Gewinne und Verluste berücksichtigt. Grundlage für die bilanzielle Erfassung dieser Kassageschäfte sowie von Kassageschäften in Wertpapieren ist der Zahlungszeitpunkt (Erfüllungstag).

Die Bewertung von Gold, Fremdwährungen, Wertpapieren und Finanzinstrumenten erfolgt zu den Marktmittelkursen und -preisen zum Bilanzstichtag. Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Gleiches gilt für nicht marktgängige Wertpapiere und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere auf Beschluss des EZB-Rats.

Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei Neubewertung nicht gesondert behandelt. Der sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Neubewertung beim Gold liegt der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US‑Dollar-Wechselkurs zum Bilanzstichtag ergibt.

Die Neubewertung umfasst bei Fremdwährungen die gesamte Position in einer Währung (einschließlich außerbilanzieller Geschäfte).

Bei Wertpapierbeständen umfasst die Neubewertung jeweils die gesamte Position in einer Wertpapiergattung (alle Wertpapiere mit derselben Wertpapier-Kennnummer).

Ein Pensionsgeschäft (Repo) ist als besicherte Kreditaufnahme auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen, während auf der Aktivseite der Bilanz weiterhin die Vermögensgegenstände gezeigt werden, die als Sicherheiten dienen. Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft (Reverse Repo) ist in Höhe des Darlehensbetrages auf der Aktivseite der Bilanz als besicherter Kredit auszuweisen.

Im Fall von Leihegeschäften verbleiben die Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz des Übertragenden. Leihegeschäfte, bei denen Barsicherheiten bereitgestellt werden, sind genauso zu behandeln wie Pensionsgeschäfte.

Realisierte Gewinne und Verluste können nur bei Transaktionen entstehen, die zu einer Verminderung einer Wertpapier- oder Währungsposition führen. Sie ergeben sich aus dem Vergleich des Transaktionswertes mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert; sie müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Unrealisierte Gewinne und Verluste entstehen bei der Neubewertung durch Vergleich des Marktwerts mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert. Unrealisierte Gewinne dürfen nicht erfolgswirksam vereinnahmt werden; sie sind auf einem passivisch ausgewiesenen Neubewertungskonto zu buchen.

Unrealisierte Verluste müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wenn sie vorangegangene unrealisierte Gewinne, die auf dem Neubewertungskonto ausgewiesen wurden, übersteigen. In Vorjahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste unrealisierte Verluste werden bei unrealisierten Gewinnen in den Folgejahren nicht reversiert. Unrealisierte Verluste aus einer Wertpapiergattung, einer Währung oder Gold dürfen nicht gegen unrealisierte Gewinne aus anderen Wertpapieren, anderen Währungen oder Gold verrechnet werden.

Bei Vermögensgegenständen, die Kurs- und/oder Preisschwankungen unterliegen, ist für die Berechnung der Anschaffungskosten die Durchschnittsmethode täglich anzuwenden. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände werden durch unrealisierte Verluste, die zum Jahresende in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, vermindert.

Bei Wertpapieren wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungs- und Rückzahlungswert (Disagio oder Agio) nach der internen Zinsfußmethode über die vertragliche Restlaufzeit verteilt, als Teil des Zinsertrags behandelt (Amortisation) und beim Anschaffungswert berücksichtigt (fortgeführte Anschaffungskosten).

Rechnungsabgrenzungsposten zu Fremdwährungsbeständen werden geschäftstäglich zum Mittelkurs umgerechnet und verändern die jeweilige Währungsposition.

Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden ab dem Handelstag in die Währungsposition einbezogen.

Zinsswaps, Zinsfutures, Forward Rate Agreements und andere Zinskontrakte werden einzeln gebucht und bewertet.

Gewinne und Verluste aus außerbilanziellen Geschäften müssen analog zu entsprechenden Ergebnissen aus Geschäften, die in der Bilanz erfasst werden, behandelt werden.

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei wird wie folgt unterschieden:

  • Computer und entsprechende Hardware/Software sowie Kraftfahrzeuge: vier Jahre,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten: zehn Jahre,
  • Gebäude und Herstellungsaufwand: 25 Jahre,
  • Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, deren um die Mehrwertsteuer reduzierter Anschaffungswert unter 10 000 € liegt, werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Für die Bilanzierung von Rückstellungen gelten – mit Ausnahme der Rückstellungen für geldpolitische Operationen des Eurosystems – die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bildung einer Rückstellung für allgemeine Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft ist gemäß § 26 Absatz 2 BBankG möglich.

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die in der DM-Schlussbilanz zum 31. Dezember 1998 ausgewiesen werden, sind zum 1. Januar 1999 neu zu bewerten. Unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 entstehen, sind von den unrealisierten Gewinnen zu trennen, die nach dem 1. Januar 1999 entstehen. Die Marktkurse/-preise, die von der Bundesbank in der Euro-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1999 angewandt werden, gelten als die durchschnittlichen Anschaffungskosten zum 1. Januar 1999. Die Neubewertungsposten für unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 angefallen sind, werden nur im Zusammenhang mit Wertminderungen und bei Abgängen nach dem 1. Januar 1999 aufgelöst.

Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den Bestimmungen über die Rechnungslegung in § 26 Absatz 2 Satz 2 BBankG besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen.

Der EZB‑Rat hat gemäß Artikel 26.2 der ESZB‑Satzung Grundsätze für den Jahresabschluss der EZB beschlossen. Die Bundesbank hat entschieden, diese entsprechend als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ 1 zu übernehmen. Eine Übersicht über die Rechnungslegungsgrundsätze ist vorstehend abgedruckt. Damit folgt der Jahresabschluss der Bundesbank sowohl hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als auch hinsichtlich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze den im Eurosystem Anwendung findenden harmonisierten Regelungen.

Die Deutsche Bundesbank ist zudem nach § 26 Absatz 4 Satz 1 BBankG verpflichtet, zur Unterstützung ihrer Leitung und Verwaltung eine Kostenrechnung zu erstellen. Vor Beginn eines Geschäftsjahres stellt sie demnach eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf. Hierbei werden auch die vom EZB‑Rat beschlossenen eurosystemweit harmonisierten Rechnungslegungsgrundsätze für das interne Rechnungswesen, die im Handbuch des Committee on Controlling (COMCO) zusammengestellt sind, berücksichtigt. Nach Abschluss des Geschäftsjahres stellt sie den Planzahlen die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen in einer Plan/Ist‑Analyse gegenüber. Die Plan/Ist‑Analyse wird vom Wirtschaftsprüfer gesondert geprüft.

Gemäß § 253 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen. Ein Entlastungsbetrag, der sich aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, ist jährlich zu ermitteln und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB ist die Gewinnausschüttung auf den Teil zu beschränken, der den ausschüttungsgesperrten Betrag abzüglich frei verfügbarer Rücklagen übersteigt. Die Bundesbank verfügt jedoch über keine entsprechende Rücklage. Der ausschüttungsgesperrte Betrag selbst besitzt Rücklagencharakter, die Dotierung oder Entnahme erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Ermittlung des Jahresergebnisses im Rahmen der Ergebnisverwendung.

Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro‑Länder, die zusammen das Eurosystem bilden, geben auf Euro lautende Banknoten aus. Für den Ausweis des Euro‑Banknotenumlaufs in den Finanzausweisen der einzelnen Zentralbanken des Eurosystems ist folgendes Verteilungsverfahren 2 beschlossen worden: Die jeweiligen Anteile am Gesamtwert des Euro‑Banknotenumlaufs für die Zentralbanken im Eurosystem werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten ermittelt. Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % des Gesamtwerts der jeweils umlaufenden Euro‑Banknoten, 92 % der Euro‑Banknoten werden auf die nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. Zum 31. Dezember 2023 hatte die Bundesbank einen Anteil am voll eingezahlten EZB‑Kapital von 26,1 %, somit ergibt sich ein Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten von 24,1 %. Der Anteil der Bundesbank an den vom Eurosystem insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten wird auf der Passivseite der Bilanz unter Position 1 „Banknotenumlauf“ ausgewiesen.

Die Differenz zwischen dem Wert der Euro‑Banknoten, der jeder Zentralbank des Eurosystems gemäß dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten zugeteilt wird, und dem Wert der Euro‑Banknoten, die diese Zentralbank tatsächlich in Umlauf gegeben hat, führt zu verzinslichen Intra‑Eurosystem‑Salden. 3 Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten über dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, entsteht in Höhe der Differenz eine Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeit, die in der Bilanz unter der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird. Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten unter dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, wird die Differenz unter der Aktivunterposition 9.3 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen. Die Verzinsung dieser Salden erfolgt zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz.

Im Jahr der Bargeldumstellung und in den folgenden fünf Jahren werden die Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs im Eurosystem angepasst, um wesentliche Veränderungen der laufenden relativen Einkünfte der nationalen Zentralbanken im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren auszugleichen. Grundlage dieser Anpassung ist die Differenz zwischen dem Durchschnittswert der im Referenzzeitraum im Umlauf befindlichen Banknoten jeder nationalen Zentralbank und dem Durchschnittswert der Banknoten, die ihnen nach dem Kapitalschlüssel der EZB in diesem Zeitraum jeweils zugeteilt worden wären. Die Anpassungen werden bis zum ersten Tag des sechsten Jahres nach dem Jahr der Bargeldumstellung in jährlichen Schritten zurückgeführt. Ab dann werden die Einkünfte aus dem Euro‑Banknotenumlauf zwischen den nationalen Zentralbanken vollständig entsprechend den jeweiligen Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. Im Berichtsjahr resultierte die Anpassung aus dem Beitritt der kroatischen Zentralbank zum 1. Januar 2023, diese wird entsprechend zum 31. Dezember 2028 auslaufen. Die sich aus der Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden ergebenden Zinsaufwendungen und Zinserträge werden mit der EZB verrechnet und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank in der GuV‑Position 1 „Nettozinsertrag“ enthalten.

Die Einkünfte der EZB aus dem 8 %‑Anteil des Euro‑Banknotenumlaufs sowie aus den EZB‑Wertpapierbeständen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme: SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme: CBPP3), des Programms zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset-Backed Securities Purchase Programme: ABSPP) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme: PSPP) sowie des Pandemie‑Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme: PEPP) werden den nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch im gleichen Geschäftsjahr als Vorabgewinn ausgeschüttet, es sei denn, der Nettogewinn der EZB ist niedriger als diese Einkünfte oder der EZB‑Rat beschließt, diese Einkünfte zur Dotierung der EZB‑​Wagnis­rück­stellung einzubehalten. 4 Für das Geschäftsjahr 2023 weist die EZB keinen Gewinn, sondern einen Verlust aus, sodass keine Vorabgewinnausschüttung stattfindet. Die EZB weist in ihrer Bilanz 2023 einen Verlustvortrag aus, sodass sich die EZB-Verluste nicht im Jahresabschluss 2023 der Bundesbank niederschlagen. Aber der Verlustvortrag wird zukünftige Jahresergebnisse der Bundesbank (anteilig) belasten, weil Gewinnausschüttungen der EZB ausbleiben oder Verluste der EZB in kommenden Jahren (sofern der EZB-Rat dies gemäß Artikel 33 Absatz 2 ESZB-Satzung beschließen sollte) von den nationalen Zentralbanken übernommen werden.

Zum 1. Januar 2023 erweiterte sich das Eurosystem durch den Beitritt der kroatischen Zentralbank, welche daraufhin ihren Kapitalanteil an der EZB in voller Höhe eingezahlt hat. Somit verringerte sich der Anteil der Bundesbank am voll eingezahlten Kapital der EZB von 26,3615% auf 26,1494%.

Entsprechend den Regeln des Artikel 29.3 der ESZB-Satzung wird der Schlüssel, nach dem die nationalen Zentralbanken des ESZB Anteile am Kapital der EZB zeichnen, alle fünf Jahre angepasst. Demnach ist zum Jahresanfang 2024 eine Anpassung des EZB-Kapitalschlüssels erfolgt. Der Anteil der Bundesbank am gezeichneten Kapital der EZB erhöht sich dadurch zum 1. Januar 2024 von 21,4% auf 21,8%, der Anteil der Bundesbank am voll eingezahlten Kapital der EZB von 26,1494% auf 26,6301% und die Beteiligung an der EZB (Aktivunterposition 9.1 „Beteiligung an der EZB“) steigt nominal von 2 321 Mio€ auf 2 357 Mio€. Die aus der Übertragung der Währungsreserven an die EZB resultierende Forderung der Bundesbank (Aktivunterposition 9.2 „Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB“) erhöht sich zudem von 10 635 Mio€ auf 10 802 Mio€.

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank für das Geschäftsjahr 2023 am 13. Februar 2024 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) geprüft worden, die der Vorstand am 1. September 2020 nach § 26 Absatz 3 BBankG zum Abschlussprüfer bestellt hat. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bestätigungsvermerk vom 20. Februar 2024 uneingeschränkt bestätigt, dass der Jahresabschluss 2023 der Deutschen Bundesbank – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Vorstand hat nach Kenntnisnahme des Bestätigungsvermerks die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für den 23. Februar 2024 beschlossen.

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Lagerstelle

Tonnen

Mio €

Tonnen

Mio €

Tonnen

     %

Mio €

%

Deutsche Bundesbank, Frankfurt

1 710

102 693

1 710

93 800

0

0,0

8 893

9,5

Federal Reserve Bank, New York

1 236

74 238

1 236

67 809

6 429

9,5

Bank of England, London

406

24 404

409

22 427

2

0,6

1 976

8,8

Insgesamt

3 353

201 335

3 355

184 036

– 2

– 0,1

17 299

9,4

Tabelle 1: Goldbestände nach Lagerstellen

Zum 31. Dezember 2023 hält die Bundesbank 3 352 671 kg oder 108 Mio Unzen Feingold (ozf) in physischen Beständen (Barren). Ferner bestehen im Umfang von 4 kg Goldforderungen, die aus dem Spitzenausgleich im Rahmen von Goldtransaktionen resultieren. Die Bewertung des Goldes erfolgt zum Marktpreis am Jahresende von 1 kg = 60 052,06 € oder 1 ozf = 1 867,828 €, der gegenüber dem Vorjahrespreis (1 kg = 54 851,58 € oder 1 ozf = 1 706,075 €) um 9,5 % gestiegen ist. Im Berichtsjahr hat sich der Goldbestand um 0,1 % (um 2 496 kg oder 0,1 Mio ozf) verringert, und zwar aufgrund der Veräußerung von Gold zum jeweiligen Marktpreis an den Bund für die Ausprägung von Goldmünzen. Die hieraus entstandenen Erträge von 135 Mio € sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.  

Diese Position beinhaltet die Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstige Fremdwährungsforderungen an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets.

In der Unterposition 2.1 werden die von der Bundesbank finanzierten und von ihr gehaltenen Forderungen an den IWF ausgewiesen, die aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im IWF resultieren. Die Forderungen von insgesamt 47 338 Mio Sonderziehungsrechten (SZR) (57 548 Mio €) setzen sich aus den Ziehungsrechten in der Reservetranche, dem Bestand an Sonderziehungsrechten sowie Krediten im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zusammen.

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

  Mio SZR

    Mio €

   Mio SZR

   Mio €

Mio SZR

   %

   Mio €

    %

 Deutsche Quote

26 634

32 379

26 634  

33 338

– 959

– 2,9

abzüglich: Euro-Guthaben

19 437

23 629

19 184 

24 013

253

1,3

– 383

– 1,6

Ziehungsrechte in der Reservetranche

7 198

8 750

7 450 

9 326

– 253

– 3,4

– 575

– 6,2

Sonderziehungsrechte

40 114

48 766

38 801 

48 567

1 313

3,4

199

0,4

Neue Kreditvereinbarungen

26

32

123 

154

97

– 78,9

– 123

– 79,5

Insgesamt

47 338

57 548

46 375 

58 047

963

2,1

– 499

– 0,9

Tabelle 2: Forderungen an den IWF

Die Ziehungsrechte in der Reservetranche entsprechen den im Rahmen der deutschen Quote in Gold, Sonderziehungsrechten, Devisen und Landeswährung beim IWF tatsächlich eingezahlten Beträgen. Der Bestand an Ziehungsrechten in der Reservetranche ergibt sich als Differenz aus der deutschen Quote von 26 634 Mio SZR (32 379 Mio €) und dem am Jahresende zur Verfügung des IWF stehenden Euro‑Guthaben von 23 629 Mio € (19 437 Mio SZR). Im Jahr 2023 hat dieser per saldo um 253 Mio SZR auf 7 198 Mio SZR (8 750 Mio €) abgenommen.

Die Sonderziehungsrechte, mit denen jederzeit frei verwendbare Währungen gemäß IWF‑Definition beschafft werden können, wurden in Höhe von 37 587 Mio SZR unentgeltlich zugeteilt. Hierfür ist in der Passivposition 8 ein „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“ eingestellt. Der Bestand an Sonderziehungsrechten ist im Jahr 2023 um 1 313 Mio SZR (199 Mio €) gestiegen.

Die NKV sind multilaterale Kreditlinien des IWF, die als Notfallreserve für systemische Krisen geschaffen wurden. Sie wurden im Jahr 2023 vom IWF nicht aktiviert und folglich die Bundesbank daraus nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinie der Bundesbank im Rahmen der NKV beläuft sich auf 25,8 Mrd SZR. Zum Ende des Berichtsjahres bestehen hieraus Forderungen gegenüber dem IWF aus früheren Inanspruchnahmen von 26 Mio SZR (32 Mio €). Die befristete bilaterale Kreditlinie über 17,9 Mrd €, die von der Bundesbank dem IWF zusätzlich als weitere Notfallreserve bereitgestellt wird, wurde angesichts ausreichender IWF‑Liquidität nicht in Anspruch genommen. Zum Jahresende bestehen daher keine Forderungen aus bilateralen Krediten.

Unter Einbeziehung aller aktivischen und passivischen Posten in der Bilanz beträgt die Nettoposition in Sonderziehungsrechten 9 751 Mio SZR gegenüber 8 788 Mio SZR im Vorjahr. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des von der EZB für alle am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken berechneten Referenzkurses zum Jahresende von 1 SZR = 1,2157 € (Vorjahr: 1 SZR = 1,2517 €).

 

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

    Mio €

    Mio €

   Mio €

     %

Guthaben auf laufenden Konten und täglich fällige Gelder

2 796 

3 666 

– 870 

– 23,7 

Fest- und Kündigungsgelder

4 335 

4 632 

– 297 

– 6,4 

Reverse Repos 

955 

– 

955 

. 

Marktgängige Wertpapiere

 

 Staatsanleihen in

 

 US‑Dollar

18 714 

18 676 

38 

0,2 

Yen

286 

307 

– 21 

– 6,9 

Australischen Dollar

845 

780 

65 

8,4 

Kanadischen Dollar

1 500 

1 515 

– 15 

– 1,0 

Chinesischen Yuan (Renminbi)

274 

282 

– 8 

– 2,7 

SSA‑Anleihen (Supranationals, Sovereigns, Agencies)

3 497 

4 352 

– 856 

– 19,7 

Zusammen

25 116 

25 912 

– 796 

– 3,1 

Sonstiges

175 

196 

– 22 

– 11,0 

Insgesamt

33 376 

34 406 

– 1 031 

– 3,0 

Tabelle 3: Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

Die in der Unterposition 2.2 ausgewiesenen Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstigen Fremdwährungsforderungen belaufen sich zum Jahresende auf 33 376 Mio € gegenüber 34 406 Mio € im Vorjahr. Sie beinhalten insbesondere US‑Dollar‑Bestände von 32 098 Mio US‑$ (29 048 Mio €), die gegenüber dem Vorjahr um 218 Mio US‑$ gestiegen sind. Enthalten sind ferner Bestände in Yen (202 774 Mio ¥ im Gegenwert von 1 297 Mio €), in australischen Dollar (1 819 Mio $A im Gegenwert von 1 118 Mio €), in kanadischen Dollar (2 393 Mio kan$ im Gegenwert von 1 634 Mio €) und in chinesischen Yuan (Renminbi) (2 157 Mio Yuan im Gegenwert von 275 Mio €) sowie in geringem Umfang andere Währungen. Die Bestände sind zinsbringend angelegt. Die Bewertung der Fremdwährungsbestände erfolgt jeweils zum Marktkurs am Jahresende.

Saldo aller aktivischen und passivischen Posten einer Fremdwährung in der Bilanz zu Marktkursen (Devisennettoposition) in31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in

Mio Währung

Marktkurs

Mio Währung

Marktkurs

Mio Währung

US‑Dollar

32 232

1,1050

32 011

1,0666

221

Yen

202 886

156,33  

202 713

140,66  

173

Australischen Dollar

1 825

1,6263

1 756

1,5693

69

Kanadischen Dollar

2 404

1,4642

2 299

1,4440

105

Chinesischen Yuan (Renminbi)

2 180

7,8509

2 115

7,3582

65

Tabelle 4: Devisennettopositionen ausgewählter Währungen

Im Vorjahr enthielt diese Position US‑Dollar‑Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Gegenwert von 38 Mio €, die aus Refinanzierungsgeschäften im Zusammenhang mit der ständigen Swap‑Vereinbarung zwischen EZB und Federal Reserve Bank (Fed) resultierten. Zum Jahresende 2023 bestehen keine solche Forderungen. Die Bereitstellung von US-Dollar-Liquidität führt zu TARGET-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB, die die in der Aktivunterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ auszuweisende TARGET-Forderung verringern.

In dieser Position werden die im Rahmen der EZB-Liquiditätslinien an ausländische Zentralbanken gewährten Kredite von 2 939 Mio € ausgewiesen (Vorjahr: 2 925 Mio €). Durch diese bilateralen Swap- und Repolinien wird der Bedarf an Euro-Liquidität von Finanzinstituten in Ländern außerhalb des Euroraums über deren Zentralbanken gedeckt. Außerdem werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 2 214 Mio € erfasst (Vorjahr: 461 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen.

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

     Mio €

     Mio €

     Mio €

      %

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

2 744 

1 110 

1 634 

147,2 

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 
 Reguläre Geschäfte (3 Monate)

317 

267 

50 

18,7 

Gezielte Geschäfte dritte Serie (GLRG III)

69 198 

235 306 

– 166 108 

– 70,6 

Pandemie‑Notfallgeschäfte (PELTROs)

– 

300 

– 300 

– 100,0 

Zusammen

69 515 

235 873 

– 166 358 

– 70,5 

Spitzenrefinanzierungsfazilität

– 

519 

– 519 

– 100,0 

Insgesamt

72 259 

237 502 

– 165 243 

– 69,6 

Tabelle 5: Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Diese Position zeigt Volumen und Struktur der von der Bundesbank im Rahmen des Eurosystems durchgeführten liquiditätsbereitstellenden geldpolitischen Operationen (Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie Spitzenrefinanzierungsfazilität). Zum Ende des Berichtsjahres belaufen sich die entsprechenden ausstehenden Volumina der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems auf 410 290 Mio € (Vorjahr: 1 324 347 Mio €), darunter entfallen 72 259 Mio € (Vorjahr: 237 502 Mio €) auf die Bundesbank. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung werden Risiken aus diesen Geschäften, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Verluste entstehen nur dann, wenn der Geschäftspartner eines geldpolitischen Geschäfts ausfällt und sich die von ihm gestellten Sicherheiten bei einer Verwertung als unzureichend erweisen.

Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften handelt es sich um wöchentlich stattfindende Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit einer Regellaufzeit von einer Woche. Im Berichtsjahr wurden die Hauptrefinanzierungsgeschäfte weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung zu einem Festzinssatz durchgeführt. Am Jahresende liegen die Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit 2 744 Mio € um 1 634 Mio € über ihrem Vorjahresstand. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug das ausstehende Volumen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte 820 Mio € (Vorjahr: 334 Mio €).

Die regulären längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr mit Laufzeiten von drei Monaten zum durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, zum 31. Dezember 2023 liegt deren Inanspruchnahme bei 317 Mio € (Vorjahr: 267 Mio €).

Zusätzlich wurden von September 2019 bis Dezember 2021 gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren durchgeführt. Diese Geschäfte werden in Abhängigkeit von der anrechenbaren Kreditvergabe des jeweiligen Geschäftspartners zu einem individuellen Satz verzinst, der in einer Bandbreite zwischen dem während der Laufzeit des Geschäfts geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungs- und dem Einlagesatz liegt. Als Reaktion auf die Coronakrise wurde gemäß EZB‑Ratsbeschluss die Untergrenze des Zinssatzes für den Zeitraum 24. Juni 2020 bis 23. Juni 2022 auf 50 Basispunkte unter dem Einlagesatz, maximal jedoch auf − 1%, gesenkt. Außerdem beschloss der EZB-Rat am 27. Oktober 2022, den Zinssatz für alle noch ausstehenden GLRG III ab 23. November 2022 bis zur Fälligkeit beziehungsweise vorzeitigen Rückzahlung an die während dieses Zeitraums geltenden durchschnittlichen Leitzinsen der EZB zu indexieren sowie drei zusätzliche Termine für eine freiwillige Rückzahlung anzubieten. Nach der Fälligkeit der ersten sechs Geschäfte und vorzeitigen Rückzahlungen im Berichtsjahr beträgt das ausstehende Volumen am Jahresende insgesamt 69 198 Mio € (Vorjahr: 235 306 Mio €).

Des Weiteren wurden in den Jahren 2020 und 2021 zusätzliche längerfristige Pandemie‑Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operations: PELTROs) als Mengentender mit Vollzuteilung und einem Zinssatz von 25 Basispunkten unter dem während der Laufzeit des jeweiligen PELTRO geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz durchgeführt, das letzte dieser Geschäfte wurde im Januar 2023 fällig (Vorjahr: 300 Mio €).

Der Umfang der zum Jahresende 2023 insgesamt bestehenden längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte liegt mit 69 515 Mio € um 166 358 Mio € unter dem Vorjahresbestand; im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 157 612 Mio € (Vorjahr: 399 759 Mio €).

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht als ständige Fazilität für Übernachtkredite zu einem vorgegebenen Zinssatz zur Verfügung. Zum Jahresende 2023 wurde sie nicht in Anspruch genommen (Vorjahr: 519 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug sie 67 Mio € (Vorjahr: 12 Mio €).

Diese Position von 5 824 Mio € (Vorjahr: 8 294 Mio €) beinhaltet insbesondere die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 4 424 Mio € (Vorjahr: 6 296 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP​Public‑​Sector‑​Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position bei Kreditinstituten platzierte Zeitgeldanlagen von 1 400 Mio € (Vorjahr: 1 999 Mio €) enthalten, die aus im Rahmen des Zentralbankservice entgegengenommenen Geldern resultieren (vgl. Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr
BilanzwertMarktwertBilanzwertMarktwertBilanzwert inMarktwert in
Portfolio

      Mio €

     Mio €

      Mio €

      Mio €

     Mio €

     %

     Mio €

      %

SMP – Portugal

– 

– 

15 

15 

– 15 

– 100,0 

– 15 

– 100,0 

APP

 

 CBPP3

74 481

68 856 

77 764 

69 119 

– 3 283 

– 4,2 

– 263 

– 0,4 

PSPP

513 505

465 552 

562 345 

493 180 

– 48 840 

– 8,7 

– 27 628 

– 5,6 

CSPP

71 848

65 992 

79 051 

69 450 

– 7 203 

– 9,1 

– 3 458 

– 5,0 

Zusammen

659 834

600 399 

719 161 

631 748 

– 59 327 

– 8,2 

– 31 349 

– 5,0 

PEPP 
 PEPP-Covered-Bonds

1 352

1 202 

1 419 

1 204 

– 67 

– 4,7 

– 3 

– 0,2 

PEPP-Public-Sector

339 622

303 713 

343 730 

293 795 

– 4 108 

– 1,2 

9 917 

3,4 

PEPP-Corporate-Sector 

8 264

7 553 

8 652 

7 486 

– 387 

– 4,5 

67 

0,9 

Zusammen

349 238

312 468 

353 800 

302 486 

– 4 563 

– 1,3 

9 981 

3,3 

Insgesamt

1 009 071

912 867 

1 072 976 

934 250 

– 63 904 

– 6,0 

– 21 383 

– 2,3 

Tabelle 6: Wertpapiere für geldpolitische Zwecke

Diese Position umfasst in Euro denominierte Wertpapierbestände aus Käufen im Rahmen der vom EZB‑Rat beschlossenen Eurosystem‑Ankaufprogramme, die in der Unterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“ ausgewiesen werden. Diese Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, unabhängig davon, ob die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Nachdem die Nettozukäufe im Rahmen des Asset Purchase Programms (APP mit den Teilprogrammen CBPP3, PSPP, CSPP und ABSPP) schon Mitte 2022 eingestellt worden waren, wurden diese Bestände gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 2. Februar 2023 von März 2023 bis Ende Juni 2023 schrittweise reduziert (im Eurosystem monatlich durchschnittlich um 15 Mrd €). Am 15. Juni 2023 beschloss der EZB-Rat, dass die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder angelegt werden. Darüber hinaus hatte der EZB‑Rat am 18. März 2020 die Auflegung eines neuen, zeitlich befristeten Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) im Umfang von 750 Mrd € bis Ende 2020 beschlossen, das alle für das APP zugelassenen Vermögenswerte umfasst. Der Gesamtumfang des PEPP wurde mit den EZB‑Ratsbeschlüssen vom 4. Juni 2020 und 10. Dezember 2020 auf insgesamt bis zu 1 850 Mrd € erhöht, die Nettozukäufe wurden gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 im ersten Quartal 2022 verringert und Ende März 2022 beendet. Die Bestände des Securities Markets Programme (SMP) der Bundesbank wurden im Berichtsjahr fällig.

Zum Jahresende belaufen sich die Bestände der nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim SMP auf 1 901 Mio € (Vorjahr: 2 143 Mio €), beim CBPP3 auf 262 090 Mio € (Vorjahr: 276 857 Mio €), beim CSPP auf 323 921 Mio € (Vorjahr: 344 119 Mio €) und bei den PSPP‑Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, auf 255 261 Mio € (Vorjahr: 275 228 Mio €). Zum 31. Dezember 2023 betragen die PEPP‑Bestände bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Covered‑Bonds‑Portfolio 5 197 Mio € (Vorjahr: 5 283 Mio €), beim Corporate‑Sector‑Portfolio 45 989 Mio € (Vorjahr: 46 074 Mio €) sowie bei den Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, 154 332 Mio € (Vorjahr: 145 687 Mio €). Ebenso wie die Einkünfte werden in Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑​Satzung alle Risiken aus den SMP‑, CBPP3‑, CSPP- und den genannten PSPP- und PEPP‑Beständen, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Risiken und Einkünfte aus den im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschl. Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) werden hingegen von den haltenden nationalen Zentralbanken jeweils selbst getragen beziehungsweise vereinnahmt. Die Bundesbank erwirbt für ihr PSPP- und PEPP‑Public‑Sector‑Portfolio ausschließlich Anleihen deutscher Emittenten.

Der EZB‑Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2023 für die in den SMP‑, CSPP-, PSPP‑, CBPP3‑ und PEPP‑Portfolios enthaltenen Wertpapiere (mit Ausnahme eines PEPP-Corporate-Sector-Papiers) kein Wertberichtigungsbedarf besteht, da erwartet wird, dass weiterhin alle Zahlungsverpflichtungen aus den in den Beständen der Eurosystem-Zentralbanken enthaltenen Anleihen und Schuldverschreibungen vereinbarungsgemäß geleistet werden. Der Kapitalanteil der Bundesbank für die für einen Wertberichtigungsbedarf des genannten PEPP-Corporate-Sector-Papiers vom EZB-Rat beschlossene Eurosystem-Rückstellung für geldpolitische Operationen ist in der Passivposition 12 „Rückstellungen“ ausgewiesen und beträgt 11 Mio €.

In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. Die Ausgleichsforderungen werden mit 1 % pro Jahr verzinst. Im Zusammenhang mit Artikel 123 AEUV (Lissabon‑Vertrag) ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab dem Jahr 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden.

Die Forderungen der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.

In der Unterposition 9.1 wird die Beteiligung der Bundesbank an der EZB ausgewiesen. Nach Artikel 28 der ESZB‑Satzung zeichnen die nationalen Zentralbanken des ESZB das Kapital der EZB. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich die Beteiligung der Bundesbank an der EZB auf nominal 2 321 Mio € und einschließlich des zum 1. Februar 2020 bestehenden Anteils der Bundesbank am Nettovermögen der EZB auf 2 578 Mio € (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“).

In der Unterposition 9.2 werden die in Euro denominierten Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ausgewiesen. Anfang 1999 hatten die am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken gemäß Artikel 30 der ESZB‑Satzung Währungsreserven an die EZB übertragen (davon 15 % in Gold und 85 % in Devisen). Anpassungen des Schlüssels zur Zeichnung des Kapitals der EZB führen auch zu Anpassungen der Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB. Zum 31. Dezember 2023 betragen diese Forderungen wie im Vorjahr 10 635 Mio €. Sie werden im Hinblick auf die Unverzinslichkeit des übertragenen Goldes mit 85 % des jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatzes verzinst.

Die Unterposition 9.3 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Forderungen, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben. Zum Jahresende besteht wie im Vorjahr keine Forderung, sondern eine Verbindlichkeit, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird.

Aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET errechnet sich am Tages­ende automatisch und unmittelbar eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung gegenüber der EZB. Zum Jahresende ergibt sich eine um 175 705 Mio € auf 1 093 371 Mio € gesunkene Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB, welche in der Unterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ ausgewiesen wird. Diese wird mit Ausnahme der aus den Swapgeschäften zwischen der EZB und der Bundesbank resultierenden unverzinslichen Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeiten, (vgl. Aktivposten 3 „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro‑Währungsgebiet“) zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die verzinsliche Forderung 1 086 088 Mio € (Vorjahr: 1 193 119 Mio €). Weiterhin beinhaltet diese Position Verbindlichkeiten von 5 182 Mio € aus der Verteilung der monetären Einkünfte zwischen den nationalen Zentralbanken (vgl. GuV‑Position 5 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“).

Diese Position beinhaltet die aktivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.

In der Unterposition 11.1 „Scheidemünzen“ wird der Euro‑Münzbestand der Bundesbank ausgewiesen. Neue Münzen werden von den staatlichen Münzstätten zum Nennwert für Rechnung des Bundes, dem das Münzregal zusteht, übernommen.

 Anschaffungs- / Herstellungskosten 31.12.2022ZugängeAbgängeKumulierte AbschreibungenBuchwert 31.12.2023Buchwert 31.12.2022Abschreibungen 2023
Position

    Mio €

   Mio €

  Mio €

    Mio €

   Mio €

   Mio €

   Mio €

Grundstücke und Gebäude

2 226 

29 

– 60 

– 1 698 

497 

537 

– 30 

Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

1 155 

57 

– 67 

– 853 

293 

320 

– 84 

DV-Software

171 

– 0 

– 168 

– 5 

Insgesamt

3 552 

90 

– 128 

– 2 719 

795 

863 

– 119 

Tabelle 7: Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Die Unterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ beläuft sich auf 795 Mio € gegenüber 863 Mio € im Vorjahr. Sie umfasst Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software.

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr
BilanzwertMarktwertBilanzwertMarktwertBilanzwert inMarktwert in
Portfolio

    Mio €

    Mio €

    Mio €

    Mio €

    Mio €

     %

    Mio €

     %

Gedeckte Euro-Schuldverschreibungen aus 
 Deutschland

4 277 

4 070 

5 048 

4 688 

– 771 

– 15,3 

– 618 

– 13,2 

Frankreich

1 673 

1 570 

2 129 

1 969 

– 456 

– 21,4 

– 399 

– 20,2 

Finnland

631 

582 

813 

739 

– 182 

– 22,4 

– 157 

– 21,3 

den Niederlanden

452 

423 

649 

599 

– 197 

– 30,4 

– 176 

– 29,4 

Belgien

331 

308 

330 

295 

0,2 

13 

4,4 

Insgesamt

7 363 

6 954 

8 969 

8 290 

– 1 606 

– 17,9 

– 1 336 

– 16,1 

Tabelle 8: Eigenportfolio

Die Unterposition 11.3 „Finanzanlagen“ beträgt 10 258 Mio € gegenüber 10 003 Mio € im Vorjahr. Sie enthält das Eigenportfolio der Bundesbank als Gegenposten zum Grundkapital, zu den Rücklagen und zu den langfristigen Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Eigenportfolio ist nicht in Staatstiteln, sondern ausschließlich in festverzinslichen gedeckten Euro‑Schuldverschreibungen investiert, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Daneben sind in dieser Position die Beteiligungen der Bundesbank von 51 Mio € ausgewiesen. Die Beteiligung an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, beträgt zum Jahresende unverändert 50 Mio €; die Bundesbank hält 50 100 Aktien, die zu 25 % ihres Nennwerts eingezahlt worden sind. Die Beteiligung an der Genossenschaft SWIFT, La Hulpe (Belgien), beläuft sich wie im Vorjahr auf 1 Mio €.

Des Weiteren werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets, die keine Kreditinstitute sind, aus bilateralen Pensionsgeschäften von 2 844 Mio € erfasst (Vorjahr: 983 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.

Die Unterposition 11.5 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2023 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um das abgeschlossene Geschäftsjahr betreffende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinserträge aus Wertpapieren, aus der TARGET-Forderung gegenüber der EZB und aus der Refinanzierung der Kreditinstitute.

Die von den Zentralbanken des Eurosystems insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten auf die einzelnen Zentralbanken des Eurosystems aufgegliedert (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“). Nach dem zum 31. Dezember 2023 gültigen Schlüssel entfällt auf die Bundesbank ein Anteil von 24,1 % des Wertes der insgesamt umlaufenden Euro‑Banknoten. Während des Berichtsjahres ist der Banknotenumlauf des Eurosystems von 1 572,0 Mrd € auf 1 567,7 Mrd € gefallen; dies entspricht einer Abnahme um 0,3 %. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels weist die Bundesbank zum Jahresende umlaufende Euro‑Banknoten von 377 036 Mio € gegenüber 381 257 Mio € im Vorjahr aus. Der Wert der von der Bundesbank tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten ist im Berichtsjahr um 2,3 % von 900 109 Mio € auf 920 705 Mio € gestiegen. Da er über dem zugeteilten Wert liegt, wird der Unterschiedsbetrag von 543 670 Mio € (Vorjahr: 518 852 Mio €) in der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen.

Die Unterposition 2.1 „Einlagen auf Girokonten“ enthält die Einlagen der Kreditinstitute von 52 994 Mio € (Vorjahr: 66 583 Mio €), die auch der Erfüllung der Mindestreservepflicht und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Für die Erfassung der Einlagen in dieser Unterposition ist maßgeblich, dass die jeweiligen Geschäftspartner im Verzeichnis der Institute, die den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, aufgeführt sind. Die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehaltenen Guthaben betrugen im Jahresdurchschnitt 45 106 Mio €. Im Berichtsjahr wurden sie bis zum 19. September 2023 zum in der jeweiligen Erfüllungsperiode geltenden Einlagesatz und anschließend gemäß Beschluss des EZB-Rats vom 27. Juli 2023 mit 0 % verzinst; über die Mindestreserveerfüllung hinausgehende Guthaben auf Girokonten werden bereits seit Juli 2022 mit 0% verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt verringerten sich die Einlagen auf Girokonten von 807 856 Mio € im Vorjahr auf 50 217 Mio €.

Bei der Unterposition 2.2 „Einlagefazilität“ von 1 056 837 Mio € (Vorjahr: 1 132 287 Mio €) handelt es sich um Hereinnahmen von Übernachteinlagen zum Einlagesatz. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Einlagefazilität 1 203 610 Mio € gegenüber 533 846 Mio € im Vorjahr.

In der Unterposition 2.5 „Verbindlichkeiten aus Margenausgleich“ werden von Kreditinstituten zur Sicherheitenverstärkung hereingenommene Barsicherheiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 weist diese Position einen Bestand von 24 Mio € aus (Vorjahr: 1 184 Mio €).

Diese Position beinhaltet insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet aus bilateralen und zentral mit der Eurex abgeschlossenen Pensionsgeschäften. Bei diesen Geschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 8 957 Mio € (Vorjahr: 13 942 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 4 424 Mio € (Vorjahr: 6 296 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen werden. Diese Position schließt auch Kontobestände von Kreditinstituten von 182 Mio € (Vorjahr: 241 Mio €) ein, die wegen vorliegender Verfügungsbeschränkung von der Mindestreservehaltung ausgenommen sind. Des Weiteren sind in dieser Position Verbindlichkeiten aus zur Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungsgesetz in Verbindung mit der Entschädigungseinrichtungs‑Finanzierungsverordnung verpfändeten Kontobeständen von 955 Mio € (Vorjahr: 810 Mio €) enthalten.

In der Unterposition 4.1 „Einlagen von öffentlichen Haushalten“ werden die Guthaben des Bundes, seiner Sondervermögen, der Länder, des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und anderer öffentlicher Einleger (Sozialversicherungsträger und Gemeinden) erfasst. Am 31. Dezember 2023 betragen die Einlagen von öffentlichen Haushalten insgesamt 25 955 Mio € (Vorjahr: 132 215 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 48 959 Mio € (Vorjahr: 170 603 Mio €).

Die Unterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ beträgt 18 454 Mio € gegenüber 45 418 Mio € im Vorjahr. Sie enthält im Wesentlichen die Einlagen von sonstigen Finanzdienstleistern. Außerdem sind zum 31. Dezember 2023 in dieser Position Verbindlichkeiten aus bilateralen Pensionsgeschäften gegenüber Kontrahenten im Euro‑Währungsgebiet, die keine Kreditinstitute sind, enthalten. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 Mio € (Vorjahr: 1 269 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 2 844 Mio € (Vorjahr: 983 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“ ausgewiesen werden. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Unterposition 21 394 Mio € (Vorjahr: 54 410 Mio €).

Bei dieser Bilanzposition von 161 000 Mio € (Vorjahr: 333 608 Mio €) handelt es sich um Guthaben von ausländischen Zentralbanken, Währungsbehörden, internationalen Organisationen sowie Geschäftsbanken, die unter anderem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 114 208 Mio € (Vorjahr: 216 055 Mio €). Auf Zentralbanken und Währungsbehörden außerhalb des Euro‑Währungsgebiets entfallen zum 31. Dezember 2023 Einlagen von 134 348 Mio €, davon 77 202 Mio € auf Zentralbanken innerhalb der Europäischen Union. Die Position enthält zudem im Rahmen des Zentralbankservices hereingenommene Zeitgeldanlagen von Zentralbanken von 1 400 Mio € (Vorjahr: 1 999 Mio €), welche in den Geldmarkt weitergeleitet werden (vgl. Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“). Des Weiteren werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften erfasst. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑​Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 985 Mio € (Vorjahr: 7 939 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 2 214 Mio € (Vorjahr: 461 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen werden.

Diese Position enthält insbesondere Einlagen auf Fremdwährungskonten des Bundes.

In dieser Position werden die Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Banken außerhalb des Euro‑Währungsgebiets erfasst. Es handelt sich um Verbindlichkeiten in US‑Dollar von 31 Mio € aus Repos (Vorjahr: kein Bestand).

Der Ausgleichsposten zu den vom IWF unentgeltlich zugeteilten Sonderziehungsrechten entspricht den Zuteilungen an die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1972, 1979 bis 1981, 2009 sowie 2021 über insgesamt 37 587 Mio SZR (vgl. Aktivunterposition 2.1 „Forderungen an den IWF).

Die Verbindlichkeiten der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den übrigen am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.

In der Unterposition 9.1 sind „Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von EZB-Schuldverschreibungen“ auszuweisen. Im Berichtsjahr hat die EZB keine Schuldverschreibungen begeben.

Die Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Verbindlichkeiten, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben (vgl. Passivposition 1 „Banknotenumlauf“). Zum Jahresende besteht eine Verbindlichkeit von insgesamt 543 670 Mio € (Vorjahr: 518 852 Mio €). Aus dem auf die EZB entfallenden Anteil von 8 % des Gesamtwerts der umlaufenden Euro‑Banknoten von 1 567,2 Mrd € ergibt sich für die Bundesbank (gemäß Kapitalanteil von 26,1 %) eine Verbindlichkeit von 32 786 Mio €. Darüber hinaus resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlichen Banknotenausgabe der Bundesbank von 920 705 Mio € und ihrem rechnerischen Anteil (wiederum gemäß Kapitalanteil) an der Verteilung der verbleibenden 92 % der umlaufenden Euro‑Banknoten auf die Bilanzen der nationalen Zentralbanken eine Verbindlichkeit von 510 884 Mio €. Ursächlich für den Umfang dieser Verbindlichkeit ist der nach wie vor überproportionale Anteil der Bundesbank bei der Banknotenemission (58,7 %), der zu einem großen Teil auf Nettoabflüsse von Banknoten in das Ausland zurückgeführt werden kann.

In der Unterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ wäre eine Nettoverbindlichkeit aus den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems auszuweisen. Zum Jahresende ergibt sich eine Nettoforderung für die Bundesbank, die auf der Aktivseite in der Unterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ gezeigt und erläutert wird.

Diese Position beinhaltet die passivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.

Die Unterposition 11.2 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2023 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei vor allem um auf das abgeschlossene Geschäftsjahr entfallende, im zukünftigen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinsaufwendungen aus der Verteilung des Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems.

In der Unterposition 11.3 „Sonstiges“ wird die Verbindlichkeit aus dem DM-Banknotenumlauf ausgewiesen. Die DM-Banknoten sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Die Bundesbank hat jedoch öffentlich erklärt, noch umlaufende DM-Banknoten zeitlich unbefristet einzulösen. Der DM-Banknotenumlauf setzt sich zusammen aus den Serien BBk I/Ia und BBk III/IIIa. Zum Jahresende beträgt der DM-Banknotenumlauf der Serie BBk I/Ia 1 175 Mio € und BBk III/IIIa 1 727 Mio €, insgesamt 2 902 Mio €. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 2004 und 2021 vorgenommenen Teilausbuchungen und der zwischenzeitlich erfolgten Einzahlungen wird die Verbindlichkeit aus dem DM-Banknotenumlauf zum Bilanzstichtag mit 431 Mio € (Vorjahr: 446 Mio €) ausgewiesen. Die Einzahlungen an DM-Banknoten beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 20 Mio €, davon entfielen 15 Mio € auf die Serie BBk III/IIIa und 4 Mio € auf die Serie BBk I/Ia (vgl. GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“).

Diese Position beinhaltet die Rückstellung für allgemeine Wagnisse gemäß § 26 Absatz 2 BBankG, die Rückstellung für geldpolitische Operationen gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems und die Rückstellungen gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Rückstellungen für

      Mio €

      Mio €

       Mio €

     %

Allgemeine Wagnisse

– 

19 199 

– 19 199 

– 100,0 

Geldpolitische Operationen

11 

– 

11 

. 

Unmittelbare Pensionsverpflichtungen

8 192 

7 253 

940 

13,0 

Mittelbare Pensionsverpflichtungen (VBL‑Versorgung)

731 

715 

16 

2,2 

Beihilfeverpflichtungen

2 190 

1 950 

240 

12,3 

Altersteilzeit

15 

17 

– 2 

– 11,1 

Personalanpassungsmaßnahmen

15 

21 

– 6 

– 27,4 

Sonstiges

78 

94 

– 15 

– 16,3 

Insgesamt

11 233 

29 248 

– 18 015 

– 61,6 

Tabelle 9: Rückstellungen

Die Rückstellung für allgemeine Wagnisse wird nach den Vorschriften über den Jahresabschluss der Bundesbank gemäß § 26 Absatz 2 BBankG gebildet. Sie dient zur Absicherung allgemeiner Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft. Die erforderliche Dotierung der Wagnisrückstellung wird jährlich, auch unter Heranziehung von Value‑at‑Risk- und Expected‑Shortfall‑Berechnungen, überprüft. Hierbei werden die Bestände an risikotragenden Aktiva, deren Risikogehalt, absehbare Veränderungen der Risikolage, die erwartete finanzielle Situation im kommenden Jahr sowie die gesetzliche Rücklage berücksichtigt. Die modellgestützt ermittelten Risiken der Bundesbank betreffen insbesondere Wechselkursrisiken, Ausfallrisiken der Wertpapierankaufprogramme und Kreditrisiken aus Refinanzierungskrediten sowie Zinsänderungsrisiken.

Seit Anfang 2020 hatten sich die Risiken pandemiebedingt stark erhöht. Ursächlich für die Zunahme sind vor allem gestiegene Zinsänderungs- und Kreditrisiken aus den APP‑Programmen sowie aus den im März 2020 eingeführten PEPP‑Programmen. Im Jahresabschluss 2020 und 2021 hatte die Bundesbank keinen Gewinn ausgeschüttet, da der starke Risikoanstieg es notwendig machte, die Risikovorsorge so weit wie möglich zu erhöhen. Die Wagnisrückstellung wurde daher in einem ersten Schritt im Jahr 2020 um 2 424 Mio € aufgestockt und im Jahr 2021 in einem zweiten Schritt nochmals um 1 346 Mio €. Für den Jahresabschluss 2022 war eine weitere Aufstockung angekündigt, aufgrund eingetretener Belastungen aus Zinsänderungsrisiken in Fremdwährung und Euro ergab sich jedoch eine Verminderung um 972 Mio €. Im Berichtsjahr haben sich die Verluste aus den eingetretenen Zinsänderungsrisiken in Euro aufgrund des weiteren Anstiegs der Leitzinsen massiv ausgeweitet, die Wagnisrückstellung im Umfang von 19 199 Mio € wird daher zum Verlustausgleich vollständig aufgelöst.

Gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems hat der EZB-Rat beschlossen, für den Wertberichtigungsbedarf eines PEPP-Corporate-Sector-Papiers eine Rückstellung im Umfang von 43 Mio € zu dotieren. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB-Satzung wird die Rückstellung für geldpolitische Operationen von jeder nationalen Zentralbank des Eurosystems entsprechend ihrem Kapitalanteil gebildet, der Anteil der Bundesbank an dieser Rückstellung von 11 Mio € wurde zulasten der GuV-Position 5 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ dotiert.

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (unmittelbare Pensionsverpflichtungen und mittelbare Pensionsverpflichtungen wegen der Einstandspflicht der Bundesbank für Versorgungszahlungen aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (VBL‑Versorgung)) sowie für Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln (Heubeck‑Richttafeln 2018 G) nach dem Teilwertverfahren (für aktive Mitarbeiter) und nach dem Barwertverfahren (für Mitarbeiter im Ruhestand und Altersgeldanwärter) unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends. Der verwendete Rechnungszins für die Altersversorgungsverpflichtungen ist jeweils ein fristenkongruenter durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten zehn Jahre beziehungsweise für Beihilfeverpflichtungen der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.

 31.12.202331.12.2022
Parameter

%

%

Rechnungszins für

 

 Altersversorgungsverpflichtungen

1,78 

1,82 

vergleichbare langfristige Personalverpflichtungen (Beihilfe)

1,62 

1,43 

kurzfristige Personalverpflichtungen (ATZ und PAM)

1,00 

0,41 

Gehaltstrend

2,50 

2,25 

Karrieretrend

0,50 

0,50 

Kostentrend für die Beihilfe

3,50 

3,25 

Rententrend für unmittelbare Pensionsverpflichtungen

2,50 

2,25 

Rententrend für die VBL‑Versorgung

1,00 

1,00 

Tabelle 10: Rechnungszinsen und Trends

Nach § 253 Absatz 6 HGB unterliegt der Entlastungsbetrag aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Altersversorgungsverpflichtungen einer Ausschüttungssperre. Im Vorjahr resultierte aus dem Zehn‑Jahres‑Zinssatz (1,82 %) und dem Sieben‑Jahres‑Zinssatz (1,43 %) eine Zinsmarge von 39 Basispunkten beziehungsweise ein Entlastungsbetrag von 541 Mio €. Im Berichtsjahr ergibt sich eine kleinere Zinsmarge von 16 Basispunkten (1,78 % gegenüber 1,62 %), sodass sich ein niedrigerer Entlastungsbetrag von 246 Mio € errechnet. Der Differenzbetrag von 295 Mio € ist der Rücklage wegen § 253 Absatz 6 HGB zu entnehmen (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“ und Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“ und GuV‑Position 12 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“).

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (ATZ) und für Zahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bereits durchgeführten Personalanpassungsmaßnahmen (PAM) sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln nach dem Barwertverfahren, beim ATZ‑Erfüllungsrückstand nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends bewertet. Der Rechnungszins basiert auf einem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.

Die sonstigen Rückstellungen werden für nicht realisierte Urlaubsansprüche, geleistete Überstunden, Gleitzeitguthaben und Langzeitkontoguthaben sowie für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen (einschl. Auswirkungen aus der Änderung der Rechnungszinsen) von 160 Mio € sind in der GuV‑Unterposition 1.2 „Zinsaufwendungen“ enthalten. In der GuV‑Position 7 „Personalaufwand“ ergibt sich saldiert ein Zuweisungsbetrag von 1 047 Mio €, wobei einer Zuweisung von insgesamt 1 362 Mio € ein Verbrauch von insgesamt 315 Mio € gegenübersteht. Weitere Veränderungen der Rückstellungsbestände führen per saldo zu einer Entlastung von 10 Mio € in der GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“ sowie einer Zuweisung von 11 Mio € in der GuV‑Position 8 „Sachaufwand“. Aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren Erträge von 36 Mio € in der GuV‑Position 6 „Sonstige Erträge“.

Diese Position enthält die aufgedeckten stillen Reserven aus der Anfangsbewertung beim Übergang auf die Marktpreisbewertung zum 1. Januar 1999 (Neubewertungsposten „alt“) sowie die aus der Marktpreisbewertung zum 31. Dezember 2023 resultierenden unrealisierten Gewinne (Neubewertungsposten „neu“).

 Neubewertungs­posten „alt“Neubewertungs­posten „neu“Insgesamt 31.12.2023Insgesamt 31.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

      Mio €

       Mio €

       Mio €

       Mio €

      Mio €

     %

Gold

18 631 

174 779 

193 409 

176 105 

17 304 

9,8 

Fremdwährungen 
 US‑Dollar

3 300 

3 300 

4 957 

– 1 657 

– 33,4 

SZR

94 

94 

437 

– 343 

– 78,6 

Yen

– 

– 

35 

– 35 

– 100,0 

Australische Dollar

– 

– 

35 

– 35 

– 100,0 

Kanadische Dollar

88 

88 

113 

– 24 

– 21,7 

Chinesische Yuan (Renminbi)

22 

– 18 

– 81,5 

Zusammen

3 486 

3 486 

5 598 

– 2 112 

– 37,7 

Wertpapiere in Fremdwährung

249 

249 

240 

. 

Insgesamt

18 631 

178 514 

197 145 

181 712 

15 433 

8,5 

Tabelle 11: Ausgleichsposten aus Neubewertung

Ein Neubewertungsposten „alt“ besteht nur noch für die Goldposition. Er stellt den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert des Goldes zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 und dem Wert der Goldposition zu dem bis dahin geltenden niedrigeren Wertansatz dar. Der Wertansatz in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 betrug 1 ozf = 143,8065 DM (73,5271 €), der Wertansatz zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 belief sich auf 1 ozf = 246,368 €. Bewertungsgewinne aus der Anfangsbewertung sind nicht ausschüttungsfähig, werden aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aufgelöst. Neben einer Auflösung bei Wertminderungen wird eine anteilige Auflösung auch bei Nettoabgängen vorgenommen, wenn der Goldbestand am Jahresende unter dem niedrigsten Jahresendbestand seit 1999 liegt.

Durch die Verringerung des Goldbestandes um 2 496 kg oder 0,1 Mio ozf ergibt sich für das Berichtsjahr ein erfolgswirksamer Auflösungsbetrag von 14 Mio €. Dieser ist in der GuV‑Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.

In den Neubewertungsposten „neu“ wird beim Goldbestand, bei den Nettopositionen je Fremdwährung und bei den Wertpapierbeständen je Wertpapiergattung (Kennnummer) jeweils der positive Unterschiedsbetrag zwischen deren Marktwert am 31. Dezember 2023 und deren Wert zu den ab dem 1. Januar 1999 fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten ausgewiesen.

Für Gold betragen diese Anschaffungskosten 1 ozf = 246,369 €. Zum Jahresende 2023 übersteigt der Marktwert der Goldposition deren Anschaffungswert, sodass ein Neubewertungsposten von 174 779 Mio € (Vorjahr: 157 460 Mio €) entsteht. Auch bei den Devisennettopositionen in US‑Dollar, SZR, kanadischen Dollar und chinesischen Yuan (Renminbi) liegen die Marktwerte zum Jahresende über den jeweiligen Anschaffungswerten (1 € = 1,2472 US‑$, 1 € = 1,2061 SZR, 1 € = 1,5480 kan$ bzw. 1 € = 7,9699 Yuan), sodass sich Neubewertungsposten ergeben. Der Marktwert bei den Devisennettopositionen in Yen und in australischen Dollar liegt zum Jahresende unter dem entsprechenden Anschaffungswert (1 € = 144,31 ¥ bzw. 1 € = 1,6193 $A), sodass ein Bewertungsverlust anfällt (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Bewertungsgewinne aus Fremdwährungswertpapieren resultieren überwiegend aus US Treasury Notes (209 Mio €). Bei einem Teil der US Treasury Notes liegen die jeweiligen Anschaffungswerte am Bilanzstichtag aber über dem entsprechenden Marktwert, sodass sich Bewertungsverluste von 35 Mio € ergeben (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“). Die Euro‑Wertpapiere werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine Bewertung zu Marktpreisen ergäbe Bewertungsverluste von 97 765 Mio € (Vorjahr: 139 411 Mio €), und zwar größtenteils aus geldpolitischen Beständen an Staatsanleihen (PEPP Public Sector Securities und PSPP) sowie Bewertungsgewinne von 1 151 Mio € (Vorjahr: 6 Mio €).

Gemäß § 2 BBankG beträgt das Grundkapital 2,5 Mrd € und steht dem Bund zu. Die gesetzliche Rücklage gemäß Bundesbankgesetz entspricht zum 31. Dezember 2023 nicht mehr wie im Vorjahr der in § 27 Nr. 1 BBankG festgelegten Obergrenze von 2,5 Mrd €, sondern verringert sich um 2 086 Mio € auf 414 Mio €, da sie zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages herangezogen wird. Der gemäß § 253 Absatz 6 HGB mit einer Ausschüttungssperre versehene Entlastungsbetrag aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“, Passivposition 12 „Rückstellungen“ und GuV‑Position 12 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“) ist um 295 Mio € gesunken. Dieser Betrag ist der Rücklage wegen § 253 Absatz 6 HGB zu entnehmen, die sich somit auf 246 Mio € gegenüber 541 Mio € im Vorjahr beläuft.

 31.12.202331.12.2022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

       Mio €

       Mio €

       Mio €

Passiva 14.1Grundkapital

2 500 

2 500 

– 

Passiva 14.2Rücklagen 
 Gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG

414 

2 500 

– 2 086 

Rücklage wegen § 253 Abs. 6 HGB

246 

541 

– 295 

Passiva 12Rückstellung für allgemeine Wagnisse

– 

19 199 

– 19 199 

Passiva 13Ausgleichsposten aus Neubewertung

197 145 

181 712 

15 433 

Insgesamt

200 306 

206 453 

– 6 147 

Tabelle 12: Eigenmittel

Die Eigenmittel der Bundesbank gemäß EZB-Definition (Net Equity) belaufen sich auf 200,3 Mrd € und umfassen ‑ nach der vollständigen Auflösung der in der Passivposition 12 „Rückstellungen“ enthaltenen Rückstellung für allgemeine Wagnisse ‑ zum Jahresabschluss 2023 das Grundkapital und die Rücklagen von zusammen 3,2 Mrd € sowie die Passivposition 13 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ von 197,1 Mrd €.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2 381 Mio € ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 172 Mio €). Der Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB werden 295 Mio € entnommen (Vorjahr: 172 Mio €; vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“ und Passivposition 12 „Rückstellungen“) sowie der Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG 2 086 Mio €, sodass insgesamt ein ausgeglichenes Bilanzergebnis entsteht (vgl. GuV‑Position 12 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“).

In dieser Position werden die Zinserträge abzüglich der Zinsaufwendungen ausgewiesen. Der Nettozinsertrag hat sich gegenüber dem Vorjahr um 17 860 Mio € reduziert und liegt mit - 13 907 Mio € erstmals im negativen Bereich. Dabei ist der Nettozinsertrag in Fremdwährung aufgrund höherer Renditen um 1 102 Mio € gestiegen, aber der Nettozinsertrag in Euro ist um 18 962 Mio € gesunken: Aus den geldpolitischen Wertpapierankäufen sind in den vergangenen Jahren längerfristige festverzinsliche Positionen (mit niedriger Verzinsung) entstanden, denen als Gegenposten auf der Passivseite der Bilanz neben dem Banknotenumlauf kurzfristige verzinsliche Einlagen der Banken gegenüberstehen. Aus dem Auseinanderklaffen der Fristigkeiten resultiert in der Bilanz eine offene Euro-Zinsposition. Im Berichtsjahr beläuft sich der Bestand an geldpolitischen Wertpapieren im Jahresdurchschnitt gerechnet auf 1 048,8 Mrd €, der Banknotenumlauf auf 375,8 Mrd € und die sich daraus errechnende offene Euro-Zinsposition aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen auf 673,0 Mrd €. Durch den signifikanten Anstieg des Einlagesatzes hat sich das Euro-Zinsänderungsrisiko aus dieser offenen Zinsposition materialisiert. Während die Verzinsung der geldpolitischen Wertpapiere nur geringfügig um 11 Basispunkte (von durchschnittlich 0,26 % im Vorjahr auf 0,37 %) angewachsen ist, resultiert aus den geldpolitischen Einlagen der Kreditinstitute im Jahresdurchschnitt eine um 3,12 Prozentpunkte deutlich gestiegene Zinsbelastung (von 0,15 % im Vorjahr auf 3,27 %). Per saldo errechnet sich für das Jahr 2023 eine negative Zinsmarge für die offene Euro-Zinsposition aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen von -290 Basispunkten bzw. ein Nettozinsaufwand von 19,5 Mrd € (im Vorjahr +11 Basispunkte bzw. Nettozinsertrag von 0,7 Mrd €). Alle nicht in dieser offenen Zinsposition berücksichtigten Euro-Bestände generieren insgesamt betrachtet einen Nettozinsertrag von 3,7 Mrd € gegenüber 2,4 Mrd € im Vorjahr.

 20232022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

      Mio €

      Mio €

       Mio €

       %

Zinserträge in Fremdwährung 
 IWF

2 195 

694 

1 501 

216,4 

Reverse‑Repo-Geschäfte

209 

64 

144 

223,7 

Wertpapiere

1 118 

540 

578 

107,0 

Sonstige

137 

67 

70 

104,8 

Zusammen

3 659 

1 366 

2 294 

168,0 

Zinserträge in Euro 
 Refinanzierungsgeschäfte

5 018 

– 

5 018 

. 

Reverse‑Repo-Geschäfte

92 

– 

92 

. 

Geldpolitische Wertpapierportfolios

3 909 

2 788 

1 121 

40,2 

 darunter: inflationsindexierte Bundesanleihen

406 

3 074 

– 2 668 

– 86,8 

Forderungen aus Zentralbankservice

264 

– 

264 

. 

Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB

349 

53 

296 

557,9 

 TARGET‑Forderung gegenüber der EZB

41 653

7 298

34 355

470,7

 Eigenportfolio (Finanzanlagen)

48 

59 

– 11 

– 18,2 

 Euro‑Guthaben in- und ausländischer Einleger (Negativzinsen)

– 

362 

– 362 

– 100,0 

 Repo-Geschäfte (Negativzinsen)

– 

95 

– 95 

– 100,0 

 Sonstige

60 

55 

8,4 

Zusammen

51 394 

10 712 

40 683 

379,8 

Zinserträge insgesamt

55 053 

12 077 

42 976 

355,8 

Zinsaufwendungen in Fremdwährung 
 IWF

1 770 

578 

1 192 

206,2 

 Repo-Geschäfte

27,5 

 Sonstige

– 0 

– 62,2 

Zusammen

1 773 

581 

1 192 

205,2 

Zinsaufwendungen in Euro 
 Refinanzierungsgeschäfte (Negativzinsen)

– 

2 045 

– 2 045 

– 100,0 

 Einlagen der Kreditinstitute

41 066 

2 042 

39 024 

. 

 Euro-Guthaben in- und ausländischer Einleger

5 158 

26 

5 132 

. 

 Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs

20 454 

3 035 

17 420 

574,0 

 Aufzinsung Personalrückstellungen

160 

388 

– 228 

– 58,7 

 Repo-Geschäfte

342 

– 

342 

. 

 Sonstige

9,5 

Zusammen

67 187 

7 543 

59 644 

790,7 

Zinsaufwendungen insgesamt

68 960 

8 124 

60 836 

748,9 

Nettozinsertrag

– 13 907 

3 954 

– 17 860 

. 

Tabelle 13: Nettozinsertrag

 

Die Zinserträge in Fremdwährung sind aufgrund höherer Renditen von 1 366 Mio € im Vorjahr auf 3 659 Mio € gestiegen. Die Zinserträge in Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 40 683 Mio € auf 51 394 Mio € erhöht. Aus den geldpolitischen Refinanzierungsgeschäften resultiert aufgrund der Leitzinserhöhungen ein Zinsertrag von 5 018 Mio €, im Vorjahr ergab sich aus der Negativverzinsung der GLRG III noch ein Zinsaufwand von 2 045 Mio €. Durch die Anhebung des Hauptrefinanzierungssatzes erhöhen sich die Zinserträge aus der Verzinsung der TARGET‑Forderung gegenüber der EZB um 34 355 Mio € auf 41 653 Mio € (Durchschnittsverzinsung von 3,84 % gegenüber 0,61 % im Vorjahr).

 20232022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Portfolio

     Mio €

     Mio €

     Mio €

      %

SMP

– 2 

– 74,1 

CBPP und CBPP2

– 

– 6 

– 100,0 

APP 
 CBPP3

501 

230 

271 

117,6 

PSPP

2 011 

2 295 

– 284 

– 12,4 

CSPP

788 

573 

215 

37,5 

Zusammen

3 300 

3 098 

202 

6,5 

PEPP 
 PEPP-Covered-Bonds

– 1 

. 

PEPP-Public-Sector

509 

– 374 

882 

. 

PEPP-Corporate-Sector 

99 

56 

43 

76,5 

Zusammen

608 

– 319 

927 

. 

Insgesamt

3 909 

2 788 

1 121 

40,2 

Tabelle 14: Zinserfolge aus geldpolitischen Portfolios

Aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen ergeben sich Zinserträge von 3 909 Mio € gegenüber 2 788 Mio € im Vorjahr. Bei den APP-Portfolios (CBPP3-, PSPP- und CSPP-Portfolio) erhöhen sich die Erträge um 202 Mio € auf 3 300 Mio €, die Durchschnittsverzinsung stieg von 0,44 % auf 0,48 % im Berichtsjahr. Bei den PEPP-Portfolios ergeben sich erstmals positive Zinserträge von 608 Mio € gegenüber -319 Mio € im Vorjahr, die Durchschnittsverzinsung stieg von -0,09 % auf 0,17 %.

Die Erträge aus dem Eigenportfolio haben sich bei verringertem Bestand und einer Durchschnittsverzinsung von 0,60 % (Vorjahr: 0,62 %) um 11 Mio € vermindert. Aus den zeitgleich zu den bilateralen Pensionsgeschäften stattfindenden Reverse-Repo-Geschäften (vgl. Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“, Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ und Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“) ergeben sich Zinserträge von 92 Mio € (Vorjahr: Zinsaufwendungen von 1 Mio €).

Die Zinsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 60 836 Mio € auf 68 960 Mio € gestiegen. Bei den geldpolitischen Refinanzierungsgeschäften resultierte im Vorjahr aus der Negativverzinsung der GLRG III noch ein Zinsaufwand von 2 045 Mio €. Aus der Verzinsung der Einlagen der Kreditinstitute ergeben sich aufgrund der Leitzinserhöhungen Zinsaufwendungen von 3,27 % (im Jahresdurchschnitt) bzw. 41 066 Mio € (im Vorjahr per saldo 0,15 % bzw. 2 042 Mio €). Die Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung der Euro‑Banknoten erfolgt zum Hauptrefinanzierungssatz und steigt von 0,58 % (im Jahresdurchschnitt) bzw. 3 035 Mio € im Vorjahr auf 3,87 % bzw. 20 454 Mio € (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“). Bei den Euro‑Guthaben in- und ausländischer Einleger ergeben sich bei einer Durchschnittsverzinsung von 2,84 % Aufwendungen von 5 158 Mio € (im Vorjahr per saldo Zinserträge aus der Negativverzinsung von 337 Mio € bzw. -0,08 %). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen (vgl. Passivposition 12 „Rückstellungen“) haben sich insbesondere aufgrund des geringeren Rückgangs des Rechnungszinssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen (4 Basispunkte gegenüber 16 Basispunkten im Vorjahr) um 228 Mio € vermindert. Aus Pensionsgeschäften (vgl. Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“, Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ und Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“) ergeben sich Zinsaufwendungen von 342 Mio € (Vorjahr: 95 Mio € Zinserträge).

Diese Position enthält die realisierten Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Gold, Fremdwährungen und Wertpapieren, Abschreibungen auf die zu Marktpreisen bewerteten Bestände an Gold, Fremdwährungen und Fremdwährungswertpapieren und die Auflösung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse.

 20232022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

      Mio €

     Mio €

     Mio €

     %

Realisierte Gewinne/Verluste 
 Gold

135 

193 

– 58 

– 30,3 

Fremdwährungen

603 

634 

– 31 

– 4,9 

Wertpapiere

– 191 

– 825 

633 

76,8 

Zusammen

546 

544 

. 

Abschreibungen 
 Fremdwährungen

– 113 

– 0 

– 113 

. 

Wertpapiere

– 40 

– 922 

881 

95,6 

Zusammen

– 153 

– 922 

769 

83,4 

Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Wagnisse

19 199 

972 

18 227 

. 

Insgesamt

19 592 

53 

19 540 

. 

Tabelle 15: Nettoergebnis aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikovorsorge

Die realisierten Nettoerträge aus Fremdwährungstransaktionen in der Unterposition 2.1 resultieren im Wesentlichen aus US-Dollar-Transaktionen (590 Mio €). Die realisierten Verluste aus Wertpapierverkäufen, insbesondere aus US Treasury Notes (-139 Mio €), erklären sich vor allem durch den Anstieg der US-Kapitalmarktrenditen.

Die Abschreibungen in der Unterposition 2.2 ergeben sich bei den Fremdwährungen hauptsächlich aus Bewertungsverlusten bei den Währungsbeständen in Yen und in australischen Dollar sowie bei den Wertpapierbeständen insbesondere aus Bewertungsverlusten aus US Treasury Notes.

Die Unterposition 2.3 „Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Wagnisse“ enthält die vollständige Auflösung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse in Höhe von 19 199 Mio € zum Verlustausgleich wegen eingetretener Zinsänderungsrisiken (vgl. Passivposition 12 „Rückstellungen“).

 20232022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

   Mio €

   Mio €

   Mio €

     %

Erträge 
 Unbarer Zahlungsverkehr

23 

28 

– 5 

– 18,4 

Barer Zahlungsverkehr

– 0 

– 4,7 

Wertpapier- und Depotgeschäft

41 

50 

– 9 

– 17,1 

Sonstige

35 

30 

16,7 

Zusammen

104 

113 

– 9 

– 8,0 

Aufwendungen 
 Wertpapier- und Depotgeschäft

54 

50 

9,2 

Sonstige

1,7 

Zusammen

63 

59 

8,0 

Insgesamt

41 

55 

– 14 

– 25,1 

Tabelle 16: Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen

Der Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen wird mit 41 Mio € gegenüber 55 Mio € im Vorjahr ausgewiesen.

Diese Position enthält die Erträge der Bundesbank aus ihren Beteiligungen an der EZB, der BIZ und der SWIFT von 17 Mio € (Vorjahr: 28 Mio €). Für das Geschäftsjahr 2023 weist die EZB allerdings wie im Vorjahr keinen Gewinn aus (Vorjahr: Restgewinnausschüttung für 2021 von 11 Mio €), sodass der gesamte Beteiligungsertrag im Berichtsjahr aus Dividenden der BIZ stammt (Vorjahr: 17 Mio €).

In dieser Position ergibt sich im Jahr 2023 insgesamt ein Aufwand von 5 193 Mio €. Aus der Risikovorsorge für geldpolitische Operationen des Eurosystems resultiert ein Aufwand von 11 Mio €, der Aufwand aus der Verteilung der monetären Einkünfte beläuft sich per saldo auf 5 182 Mio € (Vorjahr: 2 204 Mio €).

Die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken des Eurosystems richtet sich nach einem Beschluss des EZB‑Rats. 5 Seit dem Jahr 2003 erfolgt die Bemessung des Betrages der monetären Einkünfte jeder nationalen Zentralbank auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte, die sich aus den gesondert erfassten Vermögenswerten ergeben, die sie als Gegenposten zu ihrer monetären Basis hält.

Die monetäre Basis beinhaltet insbesondere folgende Positionen: Passivposition 1 „Banknotenumlauf“, Passivposition 2 „Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“, Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ und die in der Passivunterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ enthaltene TARGET‑Verbindlichkeit. Alle darauf geleisteten Zinsen verringern den Betrag der abzuführenden monetären Einkünfte der jeweiligen nationalen Zentralbank, für die Bundesbank ergibt sich in 2023 ein Abzugsbetrag von 61,5 Mrd €.

Die gesondert erfassten Aktiva einer nationalen Zentralbank setzen sich hauptsächlich aus den folgenden Positionen zusammen: Aktivposition 5 „Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“, Aktivunterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“, Aktivunterposition 9.2 „Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB“, Aktivunterposition 9.3 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“, die in der Aktivunterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ enthaltene TARGET‑Forderung und einem begrenzten Teil der Goldbestände der nationalen Zentralbanken entsprechend ihrem Anteil am voll eingezahlten Kapital der EZB. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit dem Gold keine Erträge erwirtschaftet werden und die im Rahmen des PSPP und PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschl. Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) Erträge in Höhe des jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatzes erzielen, da der EZB‑Rat bei diesen Papieren eine Risiko- und Ertragsteilung zwischen den nationalen Zentralbanken ausgeschlossen hat. Für die Bundesbank ergibt sich für 2023 insgesamt ein rechnerischer Zinsertrag von 82,4 Mrd €.

Liegt der Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte einer nationalen Zentralbank über oder unter dem Wert ihrer monetären Basis, wird der Unterschiedsbetrag zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst angerechnet. Für die Bundesbank liegt der Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte in 2023 über dem ihrer monetären Basis, täglich verzinst zum Hauptrefinanzierungssatz errechnet sich ein Abzugsposten von 5,1 Mrd €. Die Summe der abgeführten monetären Einkünfte aller nationalen Zentralbanken wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres unter den nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am voll eingezahlten EZB‑Kapital verteilt.

Die monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken schlagen sich originär in der GuV-Position 1 „Nettozinsertrag“ nieder, eine Ungleichverteilung zwischen den NZBen wird über die GuV-Position 5 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ ausgeglichen. Durch die Abführung und Verteilung der monetären Einkünfte entstehen Umverteilungseffekte zwischen den nationalen Zentralbanken unter zwei Voraussetzungen. Zum einen müssen gesondert erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten als Teil der monetären Basis eine vom Hauptrefinanzierungssatz abweichende Verzinsung aufweisen (wie bspw. die zum Einlagesatz verzinsliche Einlagefazilität oder die Verzinsung der geldpolitischen Wertpapierportfolios, soweit der EZB‑Rat bei diesen Wertpapieren eine Risiko und Ertragsteilung zwischen den nationalen Zentralbanken nicht ausgeschlossen hat). Zum anderen muss der anteilige Umfang dieser Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in der Bilanz der jeweiligen nationalen Zentralbank über oder unter ihrem Anteil am EZB‑Kapital liegen. Aus den von anderen nationalen Zentralbanken angekauften PSPP-/PEPP-Beständen supranationaler Emittenten (im Jahresdurchschnitt 418,4 Mrd €), von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, ergeben sich nur geringe Zinsen (im Jahresdurchschnitt rund 0,44 %). Die Mindererträge, die sich aufgrund der Abweichung gegenüber dem Hauptrefinanzierungssatz für die ankaufenden NZBen ergeben (im Jahresdurchschnitt errechnet sich aufgrund des Anstiegs der Leitzinsen eine negative Zinsmarge von etwa -340 Basispunkten), werden im Rahmen der monetären Einkünfte zwischen den NZBen ausgeglichen, auf die Bundesbank entfällt gemäß ihrem Kapitalanteil von 26,1 % eine Belastung von etwa 3,7 Mrd € (Vorjahr 0,4 Mrd €). Zudem liegt im Berichtsjahr der Bundesbankanteil am Eurosystem-Gesamtbestand der Einlagen der Kreditinstitute (jahresdurchschnittlich 4 006,4 Mrd €) mit 31,3 % bzw. 1 254,2 Mrd € rund 206,5 Mrd € über dem rechnerischen Anteil von 1 047,7 Mrd € gemäß Bundesbankkapitalanteil. Die daraus resultierenden überproportional hohen Mehrerträge der Bundesbank aus der positiven Zinsmarge zwischen Hauptrefinanzierungssatz und der Verzinsung der Einlagen (im Jahresdurchschnitt rund 60 Basispunkte) werden im Rahmen der monetären Einkünfte ebenfalls ausgeglichen und führen für die Bundesbank zu einer Belastung von 1,1 Mrd € (Vorjahr 0,6 Mrd € bei einem Bundesbankanteil von 29 %).

Insgesamt ergibt sich bei den monetären Einkünften für die Bundesbank per saldo ein Aufwand von 5 182 Mio € (Vorjahr: 2 204 Mio €). Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Abführung von monetären Einkünften an den gemeinsamen Pool von 15 838 Mio € (Vorjahr: 4 096 Mio €) sowie – entsprechend dem Anteil der Bundesbank am eingezahlten EZB‑Kapital – einem Anspruch der Bundesbank an den gemeinsamen Pool von 10 656 Mio € (Vorjahr: 1 893 Mio €).

In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB-Satzung hat der EZB-Rat für ein PEPP-Corporate-Sector-Papier einen Wertberichtigungsbedarf festgestellt. Die Bundesbank hat entsprechend ihrem Kapitalanteil von 26,1 % eine Rückstellung von 11 Mio € gebildet (vgl. Passivposition 12 „Rückstellungen“).

Die sonstigen Erträge belaufen sich auf 190 Mio € gegenüber 126 Mio € im Vorjahr. Es entfallen 85 Mio € (Vorjahr: 53 Mio €) auf die Kostenbeiträge der nationalen Zentralbanken des Eurosystems für die Entwicklung und den Betrieb von Eurosystem‑Services, 36 Mio € (Vorjahr: 32 Mio €) auf die Auflösung von Rückstellungen (vgl. Passivposition 12 „Rückstellungen“), 22 Mio € (Vorjahr: 21 Mio €) auf Mieterträge sowie 19 Mio € (Vorjahr: 3 Mio €) auf Erträge aus Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden.

Diese Position enthält die Bezüge aufgrund tarif‑ und besoldungsrechtlicher Vorschriften, die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für die Altersversorgung einschließlich der Zuweisungen zu den Personalrückstellungen (mit Ausnahme des Zinsanteils, vgl. GuV-Unterposition 1.2 „Zinsaufwendungen“).

 

20232022Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position

     Mio €

     Mio €

    Mio €

     %

Bezüge

682

671

10

1,5

Soziale Abgaben

94

94

− 0

− 0,4

Aufwendungen für die Altersversorgung

1 324

474

851

179,6

Insgesamt

2 100

1 239

861

69,4

Tabelle 17: Personalaufwand

Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr von 1 239 Mio € auf 2 100 Mio € erhöht. Dabei ergeben sich insbesondere aufgrund der allgemeinen Tarif‑ und Besoldungserhöhung und der damit verbundenen Zuweisungen zu den Personalrückstellungen per saldo um 851 Mio € höhere Aufwendungen für die Altersversorgung. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Erhöhung des Gehaltstrends in den Pensionsrückstellungen von 2,25 % auf 2,50 % (323 Mio €) und eine Anhebung der Pensionsrückstellungen aufgrund der den Gehaltstrend übersteigenden Bezügeerhöhung im Jahr 2024 (337 Mio €) sowie eine Anhebung der Beihilferückstellungen aufgrund der den Kostentrend übersteigenden Beihilfeaufwendungen im Jahr 2023 (146 Mio €). Ohne Zuweisungen zu den Personalrückstellungen gerechnet ergibt sich ein Anstieg des Personalaufwands um 5,4 %. Ausschlaggebend dafür sind die Inflationsausgleichszahlungen ab Juni 2023 im Rahmen der allgemeinen Tarif‑ und Besoldungserhöhung.

Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder werden gemäß Nr. 9 des „Verhaltenskodex für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank“ im Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Präsident hat für das Jahr 2023 ruhegehaltfähiges Gehalt von 411 429,00 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 76 693,78 €, Inflationsausgleichszahlungen von 2 560,00 € sowie eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 5 112,96 € erhalten, insgesamt 495 795,74 €. Die Vizepräsidentin bezog für das Jahr 2023 ruhegehaltfähiges Gehalt von 329 143,20 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 61 355,03 €, Inflationsausgleichszahlungen von 2 560,00 € und eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 3 067,80 €, zusammen 396 126,03 €. Die weiteren Mitglieder des Vorstands erhielten für das Jahr 2023 jeweils ruhegehaltfähiges Gehalt von 246 857,52 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 46 016,27 €, Inflationsausgleichszahlungen von 2 560,00 € sowie eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 2 556,48 €, insgesamt jeweils 297 990,27 €.

Die Gesamtbezüge der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Vorstands beziehungsweise des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und der Vorstände der Landeszentralbanken einschließlich ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr 2023 auf 11 123 014,61 €.

Der Sachaufwand hat sich von 662 Mio € im Vorjahr auf 796 Mio € erhöht. Neben den allgemeinen Sach und Betriebsaufwendungen werden in dieser Position insbesondere die Aufwendungen für DV‑Hard- und Software von 300 Mio € (Vorjahr: 266 Mio €), für Dienstgebäude von 211 Mio € (Vorjahr: 158 Mio €) und Aufwendungen für Eurosystem‑Services von 67 Mio € (Vorjahr: 49 Mio €) erfasst.

Die Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude, Betriebs und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software belaufen sich auf 119 Mio € gegenüber 143 Mio € im Vorjahr (vgl. Aktivunterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“).

Die Aufwendungen für den Notendruck haben sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 37 Mio € auf 76 Mio € verringert.

Die sonstigen Aufwendungen belaufen sich auf 30 Mio € (Vorjahr: 26 Mio €) und beinhalten insbesondere Aufwendungen für Wohngebäude von 23 Mio € sowie Aufwendungen aus der Einlösung der nicht mehr in der Bilanz ausgewiesenen DM‑Banknoten der Serie BBk I/Ia von 4 Mio € (vgl. Passivunterposition 11.3 „Sonstiges“).

Im Jahr 2023 hat die Bundesbank Spenden in einer Gesamthöhe von 810 946,22 € ausgereicht, davon 461 784,80 € für Forschungsvorhaben, 207 161,42 € für sonstige Einzelvorhaben, 94 500,00 € für Stipendien und Preisgelder sowie 47 500,00 € für institutionelle Förderungen.

Gemäß § 253 Absatz 6 HGB unterliegt der Entlastungsbetrag aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes zur Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen von 246 Mio € einer Ausschüttungssperre (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“, Passivposition 12 „Rückstellungen“ und Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“). Da dieser ausschüttungsgesperrte Betrag um 295 Mio € unter dem Bestand der entsprechenden Rücklage zum Jahresabschluss 2022 liegt, findet zum Jahresabschluss 2023 eine Rücklagenentnahme in dieser Höhe statt (Vorjahr: 172 Mio €). Des Weiteren werden der gesetzlichen Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG 2 085 Mio € entnommen, da sie zum Ausgleich des noch verbleibenden Jahresfehlbetrages herangezogen wird (vgl. Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“).

 

Fußnoten
  1. Zuletzt veröffentlicht in den Mitteilungen der Deutschen Bundesbank Nr. 10001/2024.
  2. Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/29), zuletzt geändert durch Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 7. Dezember 2023 (EZB/2023/35).
  3. Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), zuletzt geändert durch Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 12. November 2020 (EZB/2020/55).
  4. Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank -Neufassung- (EZB/2014/57), zuletzt geändert durch Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 12. November 2020 (EZB/2020/56).
  5. Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), zuletzt geändert durch Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 12. November 2020 (EZB/2020/55).