| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Lagerstelle | Tonnen | Mio € | Tonnen | Mio € | Tonnen | % | Mio € | % |
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Deutsche Bundesbank, Frankfurt | 1 710 | 102 693 | 1 710 | 93 800 | – 0 | – 0,0 | 8 893 | 9,5 |
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Federal Reserve Bank, New York | 1 236 | 74 238 | 1 236 | 67 809 | – | – | 6 429 | 9,5 |
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Bank of England, London | 406 | 24 404 | 409 | 22 427 | – 2 | – 0,6 | 1 976 | 8,8 |
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Insgesamt | 3 353 | 201 335 | 3 355 | 184 036 | – 2 | – 0,1 | 17 299 | 9,4 |
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Tabelle 1: Goldbestände nach Lagerstellen
Zum 31. Dezember 2023 hält die Bundesbank 3 352 671 kg oder 108 Mio Unzen Feingold (ozf) in physischen Beständen (Barren). Ferner bestehen im Umfang von 4 kg Goldforderungen, die aus dem Spitzenausgleich im Rahmen von Goldtransaktionen resultieren. Die Bewertung des Goldes erfolgt zum Marktpreis am Jahresende von 1 kg = 60 052,06 € oder 1 ozf = 1 867,828 €, der gegenüber dem Vorjahrespreis (1 kg = 54 851,58 € oder 1 ozf = 1 706,075 €) um 9,5 % gestiegen ist. Im Berichtsjahr hat sich der Goldbestand um 0,1 % (um 2 496 kg oder 0,1 Mio ozf) verringert, und zwar aufgrund der Veräußerung von Gold zum jeweiligen Marktpreis an den Bund für die Ausprägung von Goldmünzen. Die hieraus entstandenen Erträge von 135 Mio € sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.
Diese Position beinhaltet die Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstige Fremdwährungsforderungen an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets.
In der Unterposition 2.1 werden die von der Bundesbank finanzierten und von ihr gehaltenen Forderungen an den IWF ausgewiesen, die aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im IWF resultieren. Die Forderungen von insgesamt 47 338 Mio Sonderziehungsrechten (SZR) (57 548 Mio €) setzen sich aus den Ziehungsrechten in der Reservetranche, dem Bestand an Sonderziehungsrechten sowie Krediten im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zusammen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Position | Mio SZR | Mio € | Mio SZR | Mio € | Mio SZR | % | Mio € | % |
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| Deutsche Quote | 26 634 | 32 379 | 26 634 | 33 338 | – | – | – 959 | – 2,9 |
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abzüglich: Euro-Guthaben | 19 437 | 23 629 | 19 184 | 24 013 | 253 | 1,3 | – 383 | – 1,6 |
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Ziehungsrechte in der Reservetranche | 7 198 | 8 750 | 7 450 | 9 326 | – 253 | – 3,4 | – 575 | – 6,2 |
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Sonderziehungsrechte | 40 114 | 48 766 | 38 801 | 48 567 | 1 313 | 3,4 | 199 | 0,4 |
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Neue Kreditvereinbarungen | 26 | 32 | 123 | 154 | – 97 | – 78,9 | – 123 | – 79,5 |
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Insgesamt | 47 338 | 57 548 | 46 375 | 58 047 | 963 | 2,1 | – 499 | – 0,9 |
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Tabelle 2: Forderungen an den IWF
Die Ziehungsrechte in der Reservetranche entsprechen den im Rahmen der deutschen Quote in Gold, Sonderziehungsrechten, Devisen und Landeswährung beim IWF tatsächlich eingezahlten Beträgen. Der Bestand an Ziehungsrechten in der Reservetranche ergibt sich als Differenz aus der deutschen Quote von 26 634 Mio SZR (32 379 Mio €) und dem am Jahresende zur Verfügung des IWF stehenden Euro‑Guthaben von 23 629 Mio € (19 437 Mio SZR). Im Jahr 2023 hat dieser per saldo um 253 Mio SZR auf 7 198 Mio SZR (8 750 Mio €) abgenommen.
Die Sonderziehungsrechte, mit denen jederzeit frei verwendbare Währungen gemäß IWF‑Definition beschafft werden können, wurden in Höhe von 37 587 Mio SZR unentgeltlich zugeteilt. Hierfür ist in der Passivposition 8 ein „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“ eingestellt. Der Bestand an Sonderziehungsrechten ist im Jahr 2023 um 1 313 Mio SZR (199 Mio €) gestiegen.
Die NKV sind multilaterale Kreditlinien des IWF, die als Notfallreserve für systemische Krisen geschaffen wurden. Sie wurden im Jahr 2023 vom IWF nicht aktiviert und folglich die Bundesbank daraus nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinie der Bundesbank im Rahmen der NKV beläuft sich auf 25,8 Mrd SZR. Zum Ende des Berichtsjahres bestehen hieraus Forderungen gegenüber dem IWF aus früheren Inanspruchnahmen von 26 Mio SZR (32 Mio €). Die befristete bilaterale Kreditlinie über 17,9 Mrd €, die von der Bundesbank dem IWF zusätzlich als weitere Notfallreserve bereitgestellt wird, wurde angesichts ausreichender IWF‑Liquidität nicht in Anspruch genommen. Zum Jahresende bestehen daher keine Forderungen aus bilateralen Krediten.
Unter Einbeziehung aller aktivischen und passivischen Posten in der Bilanz beträgt die Nettoposition in Sonderziehungsrechten 9 751 Mio SZR gegenüber 8 788 Mio SZR im Vorjahr. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des von der EZB für alle am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken berechneten Referenzkurses zum Jahresende von 1 SZR = 1,2157 € (Vorjahr: 1 SZR = 1,2517 €).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Position | Mio € | Mio € | Mio € | % |
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Guthaben auf laufenden Konten und täglich fällige Gelder | 2 796 | 3 666 | – 870 | – 23,7 |
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Fest- und Kündigungsgelder | 4 335 | 4 632 | – 297 | – 6,4 |
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Reverse Repos | 955 | – | 955 | . |
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Marktgängige Wertpapiere | |
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| Staatsanleihen in | |
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| US‑Dollar | 18 714 | 18 676 | 38 | 0,2 |
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Yen | 286 | 307 | – 21 | – 6,9 |
---|
Australischen Dollar | 845 | 780 | 65 | 8,4 |
---|
Kanadischen Dollar | 1 500 | 1 515 | – 15 | – 1,0 |
---|
Chinesischen Yuan (Renminbi) | 274 | 282 | – 8 | – 2,7 |
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SSA‑Anleihen (Supranationals, Sovereigns, Agencies) | 3 497 | 4 352 | – 856 | – 19,7 |
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Zusammen | 25 116 | 25 912 | – 796 | – 3,1 |
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Sonstiges | 175 | 196 | – 22 | – 11,0 |
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Insgesamt | 33 376 | 34 406 | – 1 031 | – 3,0 |
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Tabelle 3: Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
Die in der Unterposition 2.2 ausgewiesenen Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstigen Fremdwährungsforderungen belaufen sich zum Jahresende auf 33 376 Mio € gegenüber 34 406 Mio € im Vorjahr. Sie beinhalten insbesondere US‑Dollar‑Bestände von 32 098 Mio US‑$ (29 048 Mio €), die gegenüber dem Vorjahr um 218 Mio US‑$ gestiegen sind. Enthalten sind ferner Bestände in Yen (202 774 Mio ¥ im Gegenwert von 1 297 Mio €), in australischen Dollar (1 819 Mio $A im Gegenwert von 1 118 Mio €), in kanadischen Dollar (2 393 Mio kan$ im Gegenwert von 1 634 Mio €) und in chinesischen Yuan (Renminbi) (2 157 Mio Yuan im Gegenwert von 275 Mio €) sowie in geringem Umfang andere Währungen. Die Bestände sind zinsbringend angelegt. Die Bewertung der Fremdwährungsbestände erfolgt jeweils zum Marktkurs am Jahresende.
Saldo aller aktivischen und passivischen Posten einer Fremdwährung in der Bilanz zu Marktkursen (Devisennettoposition) in | 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Mio Währung | Marktkurs | Mio Währung | Marktkurs | Mio Währung |
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US‑Dollar | 32 232 | 1,1050 | 32 011 | 1,0666 | 221 |
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Yen | 202 886 | 156,33 | 202 713 | 140,66 | 173 |
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Australischen Dollar | 1 825 | 1,6263 | 1 756 | 1,5693 | 69 |
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Kanadischen Dollar | 2 404 | 1,4642 | 2 299 | 1,4440 | 105 |
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Chinesischen Yuan (Renminbi) | 2 180 | 7,8509 | 2 115 | 7,3582 | 65 |
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Tabelle 4: Devisennettopositionen ausgewählter Währungen
Im Vorjahr enthielt diese Position US‑Dollar‑Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Gegenwert von 38 Mio €, die aus Refinanzierungsgeschäften im Zusammenhang mit der ständigen Swap‑Vereinbarung zwischen EZB und Federal Reserve Bank (Fed) resultierten. Zum Jahresende 2023 bestehen keine solche Forderungen. Die Bereitstellung von US-Dollar-Liquidität führt zu TARGET-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB, die die in der Aktivunterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ auszuweisende TARGET-Forderung verringern.
In dieser Position werden die im Rahmen der EZB-Liquiditätslinien an ausländische Zentralbanken gewährten Kredite von 2 939 Mio € ausgewiesen (Vorjahr: 2 925 Mio €). Durch diese bilateralen Swap- und Repolinien wird der Bedarf an Euro-Liquidität von Finanzinstituten in Ländern außerhalb des Euroraums über deren Zentralbanken gedeckt. Außerdem werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 2 214 Mio € erfasst (Vorjahr: 461 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Position | Mio € | Mio € | Mio € | % |
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Hauptrefinanzierungsgeschäfte | 2 744 | 1 110 | 1 634 | 147,2 |
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Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte | |
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| Reguläre Geschäfte (3 Monate) | 317 | 267 | 50 | 18,7 |
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Gezielte Geschäfte dritte Serie (GLRG III) | 69 198 | 235 306 | – 166 108 | – 70,6 |
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Pandemie‑Notfallgeschäfte (PELTROs) | – | 300 | – 300 | – 100,0 |
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Zusammen | 69 515 | 235 873 | – 166 358 | – 70,5 |
---|
Spitzenrefinanzierungsfazilität | – | 519 | – 519 | – 100,0 |
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Insgesamt | 72 259 | 237 502 | – 165 243 | – 69,6 |
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Tabelle 5: Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
Diese Position zeigt Volumen und Struktur der von der Bundesbank im Rahmen des Eurosystems durchgeführten liquiditätsbereitstellenden geldpolitischen Operationen (Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie Spitzenrefinanzierungsfazilität). Zum Ende des Berichtsjahres belaufen sich die entsprechenden ausstehenden Volumina der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems auf 410 290 Mio € (Vorjahr: 1 324 347 Mio €), darunter entfallen 72 259 Mio € (Vorjahr: 237 502 Mio €) auf die Bundesbank. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung werden Risiken aus diesen Geschäften, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Verluste entstehen nur dann, wenn der Geschäftspartner eines geldpolitischen Geschäfts ausfällt und sich die von ihm gestellten Sicherheiten bei einer Verwertung als unzureichend erweisen.
Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften handelt es sich um wöchentlich stattfindende Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit einer Regellaufzeit von einer Woche. Im Berichtsjahr wurden die Hauptrefinanzierungsgeschäfte weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung zu einem Festzinssatz durchgeführt. Am Jahresende liegen die Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit 2 744 Mio € um 1 634 Mio € über ihrem Vorjahresstand. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug das ausstehende Volumen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte 820 Mio € (Vorjahr: 334 Mio €).
Die regulären längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr mit Laufzeiten von drei Monaten zum durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, zum 31. Dezember 2023 liegt deren Inanspruchnahme bei 317 Mio € (Vorjahr: 267 Mio €).
Zusätzlich wurden von September 2019 bis Dezember 2021 gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren durchgeführt. Diese Geschäfte werden in Abhängigkeit von der anrechenbaren Kreditvergabe des jeweiligen Geschäftspartners zu einem individuellen Satz verzinst, der in einer Bandbreite zwischen dem während der Laufzeit des Geschäfts geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungs- und dem Einlagesatz liegt. Als Reaktion auf die Coronakrise wurde gemäß EZB‑Ratsbeschluss die Untergrenze des Zinssatzes für den Zeitraum 24. Juni 2020 bis 23. Juni 2022 auf 50 Basispunkte unter dem Einlagesatz, maximal jedoch auf − 1 %, gesenkt. Außerdem beschloss der EZB-Rat am 27. Oktober 2022, den Zinssatz für alle noch ausstehenden GLRG III ab 23. November 2022 bis zur Fälligkeit beziehungsweise vorzeitigen Rückzahlung an die während dieses Zeitraums geltenden durchschnittlichen Leitzinsen der EZB zu indexieren sowie drei zusätzliche Termine für eine freiwillige Rückzahlung anzubieten. Nach der Fälligkeit der ersten sechs Geschäfte und vorzeitigen Rückzahlungen im Berichtsjahr beträgt das ausstehende Volumen am Jahresende insgesamt 69 198 Mio € (Vorjahr: 235 306 Mio €).
Des Weiteren wurden in den Jahren 2020 und 2021 zusätzliche längerfristige Pandemie‑Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operations: PELTROs) als Mengentender mit Vollzuteilung und einem Zinssatz von 25 Basispunkten unter dem während der Laufzeit des jeweiligen PELTRO geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz durchgeführt, das letzte dieser Geschäfte wurde im Januar 2023 fällig (Vorjahr: 300 Mio €).
Der Umfang der zum Jahresende 2023 insgesamt bestehenden längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte liegt mit 69 515 Mio € um 166 358 Mio € unter dem Vorjahresbestand; im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 157 612 Mio € (Vorjahr: 399 759 Mio €).
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht als ständige Fazilität für Übernachtkredite zu einem vorgegebenen Zinssatz zur Verfügung. Zum Jahresende 2023 wurde sie nicht in Anspruch genommen (Vorjahr: 519 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug sie 67 Mio € (Vorjahr: 12 Mio €).
Diese Position von 5 824 Mio € (Vorjahr: 8 294 Mio €) beinhaltet insbesondere die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 4 424 Mio € (Vorjahr: 6 296 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position bei Kreditinstituten platzierte Zeitgeldanlagen von 1 400 Mio € (Vorjahr: 1 999 Mio €) enthalten, die aus im Rahmen des Zentralbankservice entgegengenommenen Geldern resultieren (vgl. Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr |
---|
Bilanzwert | Marktwert | Bilanzwert | Marktwert | Bilanzwert in | Marktwert in |
---|
Portfolio | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | % | Mio € | % |
---|
SMP – Portugal | – | – | 15 | 15 | – 15 | – 100,0 | – 15 | – 100,0 |
---|
APP | |
---|
| CBPP3 | 74 481 | 68 856 | 77 764 | 69 119 | – 3 283 | – 4,2 | – 263 | – 0,4 |
---|
PSPP | 513 505 | 465 552 | 562 345 | 493 180 | – 48 840 | – 8,7 | – 27 628 | – 5,6 |
---|
CSPP | 71 848 | 65 992 | 79 051 | 69 450 | – 7 203 | – 9,1 | – 3 458 | – 5,0 |
---|
Zusammen | 659 834 | 600 399 | 719 161 | 631 748 | – 59 327 | – 8,2 | – 31 349 | – 5,0 |
---|
PEPP | |
---|
| PEPP-Covered-Bonds | 1 352 | 1 202 | 1 419 | 1 204 | – 67 | – 4,7 | – 3 | – 0,2 |
---|
PEPP-Public-Sector | 339 622 | 303 713 | 343 730 | 293 795 | – 4 108 | – 1,2 | 9 917 | 3,4 |
---|
PEPP-Corporate-Sector | 8 264 | 7 553 | 8 652 | 7 486 | – 387 | – 4,5 | 67 | 0,9 |
---|
Zusammen | 349 238 | 312 468 | 353 800 | 302 486 | – 4 563 | – 1,3 | 9 981 | 3,3 |
---|
Insgesamt | 1 009 071 | 912 867 | 1 072 976 | 934 250 | – 63 904 | – 6,0 | – 21 383 | – 2,3 |
---|
Tabelle 6: Wertpapiere für geldpolitische Zwecke
Diese Position umfasst in Euro denominierte Wertpapierbestände aus Käufen im Rahmen der vom EZB‑Rat beschlossenen Eurosystem‑Ankaufprogramme, die in der Unterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“ ausgewiesen werden. Diese Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, unabhängig davon, ob die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Nachdem die Nettozukäufe im Rahmen des Asset Purchase Programms (APP mit den Teilprogrammen CBPP3, PSPP, CSPP und ABSPP) schon Mitte 2022 eingestellt worden waren, wurden diese Bestände gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 2. Februar 2023 von März 2023 bis Ende Juni 2023 schrittweise reduziert (im Eurosystem monatlich durchschnittlich um 15 Mrd €). Am 15. Juni 2023 beschloss der EZB-Rat, dass die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder angelegt werden. Darüber hinaus hatte der EZB‑Rat am 18. März 2020 die Auflegung eines neuen, zeitlich befristeten Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) im Umfang von 750 Mrd € bis Ende 2020 beschlossen, das alle für das APP zugelassenen Vermögenswerte umfasst. Der Gesamtumfang des PEPP wurde mit den EZB‑Ratsbeschlüssen vom 4. Juni 2020 und 10. Dezember 2020 auf insgesamt bis zu 1 850 Mrd € erhöht, die Nettozukäufe wurden gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 im ersten Quartal 2022 verringert und Ende März 2022 beendet. Die Bestände des Securities Markets Programme (SMP) der Bundesbank wurden im Berichtsjahr fällig.
Zum Jahresende belaufen sich die Bestände der nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim SMP auf 1 901 Mio € (Vorjahr: 2 143 Mio €), beim CBPP3 auf 262 090 Mio € (Vorjahr: 276 857 Mio €), beim CSPP auf 323 921 Mio € (Vorjahr: 344 119 Mio €) und bei den PSPP‑Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, auf 255 261 Mio € (Vorjahr: 275 228 Mio €). Zum 31. Dezember 2023 betragen die PEPP‑Bestände bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Covered‑Bonds‑Portfolio 5 197 Mio € (Vorjahr: 5 283 Mio €), beim Corporate‑Sector‑Portfolio 45 989 Mio € (Vorjahr: 46 074 Mio €) sowie bei den Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, 154 332 Mio € (Vorjahr: 145 687 Mio €). Ebenso wie die Einkünfte werden in Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung alle Risiken aus den SMP‑, CBPP3‑, CSPP- und den genannten PSPP- und PEPP‑Beständen, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Risiken und Einkünfte aus den im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschl. Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) werden hingegen von den haltenden nationalen Zentralbanken jeweils selbst getragen beziehungsweise vereinnahmt. Die Bundesbank erwirbt für ihr PSPP- und PEPP‑Public‑Sector‑Portfolio ausschließlich Anleihen deutscher Emittenten.
Der EZB‑Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2023 für die in den SMP‑, CSPP-, PSPP‑, CBPP3‑ und PEPP‑Portfolios enthaltenen Wertpapiere (mit Ausnahme eines PEPP-Corporate-Sector-Papiers) kein Wertberichtigungsbedarf besteht, da erwartet wird, dass weiterhin alle Zahlungsverpflichtungen aus den in den Beständen der Eurosystem-Zentralbanken enthaltenen Anleihen und Schuldverschreibungen vereinbarungsgemäß geleistet werden. Der Kapitalanteil der Bundesbank für die für einen Wertberichtigungsbedarf des genannten PEPP-Corporate-Sector-Papiers vom EZB-Rat beschlossene Eurosystem-Rückstellung für geldpolitische Operationen ist in der Passivposition 12 „Rückstellungen“ ausgewiesen und beträgt 11 Mio €.
In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. Die Ausgleichsforderungen werden mit 1 % pro Jahr verzinst. Im Zusammenhang mit Artikel 123 AEUV (Lissabon‑Vertrag) ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab dem Jahr 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden.
Die Forderungen der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.
In der Unterposition 9.1 wird die Beteiligung der Bundesbank an der EZB ausgewiesen. Nach Artikel 28 der ESZB‑Satzung zeichnen die nationalen Zentralbanken des ESZB das Kapital der EZB. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich die Beteiligung der Bundesbank an der EZB auf nominal 2 321 Mio € und einschließlich des zum 1. Februar 2020 bestehenden Anteils der Bundesbank am Nettovermögen der EZB auf 2 578 Mio € (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“).
In der Unterposition 9.2 werden die in Euro denominierten Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ausgewiesen. Anfang 1999 hatten die am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken gemäß Artikel 30 der ESZB‑Satzung Währungsreserven an die EZB übertragen (davon 15 % in Gold und 85 % in Devisen). Anpassungen des Schlüssels zur Zeichnung des Kapitals der EZB führen auch zu Anpassungen der Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB. Zum 31. Dezember 2023 betragen diese Forderungen wie im Vorjahr 10 635 Mio €. Sie werden im Hinblick auf die Unverzinslichkeit des übertragenen Goldes mit 85 % des jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatzes verzinst.
Die Unterposition 9.3 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Forderungen, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben. Zum Jahresende besteht wie im Vorjahr keine Forderung, sondern eine Verbindlichkeit, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird.
Aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET errechnet sich am Tagesende automatisch und unmittelbar eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung gegenüber der EZB. Zum Jahresende ergibt sich eine um 175 705 Mio € auf 1 093 371 Mio € gesunkene Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB, welche in der Unterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ ausgewiesen wird. Diese wird mit Ausnahme der aus den Swapgeschäften zwischen der EZB und der Bundesbank resultierenden unverzinslichen Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeiten, (vgl. Aktivposten 3 „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro‑Währungsgebiet“) zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die verzinsliche Forderung 1 086 088 Mio € (Vorjahr: 1 193 119 Mio €). Weiterhin beinhaltet diese Position Verbindlichkeiten von 5 182 Mio € aus der Verteilung der monetären Einkünfte zwischen den nationalen Zentralbanken (vgl. GuV‑Position 5 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“).
Diese Position beinhaltet die aktivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.
In der Unterposition 11.1 „Scheidemünzen“ wird der Euro‑Münzbestand der Bundesbank ausgewiesen. Neue Münzen werden von den staatlichen Münzstätten zum Nennwert für Rechnung des Bundes, dem das Münzregal zusteht, übernommen.
| Anschaffungs- / Herstellungskosten 31.12.2022 | Zugänge | Abgänge | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert 31.12.2023 | Buchwert 31.12.2022 | Abschreibungen 2023 |
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Position | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € |
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Grundstücke und Gebäude | 2 226 | 29 | – 60 | – 1 698 | 497 | 537 | – 30 |
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Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 155 | 57 | – 67 | – 853 | 293 | 320 | – 84 |
---|
DV-Software | 171 | 4 | – 0 | – 168 | 6 | 6 | – 5 |
---|
Insgesamt | 3 552 | 90 | – 128 | – 2 719 | 795 | 863 | – 119 |
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Tabelle 7: Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Die Unterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ beläuft sich auf 795 Mio € gegenüber 863 Mio € im Vorjahr. Sie umfasst Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr |
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Bilanzwert | Marktwert | Bilanzwert | Marktwert | Bilanzwert in | Marktwert in |
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Portfolio | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | % | Mio € | % |
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Gedeckte Euro-Schuldverschreibungen aus | |
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| Deutschland | 4 277 | 4 070 | 5 048 | 4 688 | – 771 | – 15,3 | – 618 | – 13,2 |
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Frankreich | 1 673 | 1 570 | 2 129 | 1 969 | – 456 | – 21,4 | – 399 | – 20,2 |
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Finnland | 631 | 582 | 813 | 739 | – 182 | – 22,4 | – 157 | – 21,3 |
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den Niederlanden | 452 | 423 | 649 | 599 | – 197 | – 30,4 | – 176 | – 29,4 |
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Belgien | 331 | 308 | 330 | 295 | 1 | 0,2 | 13 | 4,4 |
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Insgesamt | 7 363 | 6 954 | 8 969 | 8 290 | – 1 606 | – 17,9 | – 1 336 | – 16,1 |
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Tabelle 8: Eigenportfolio
Die Unterposition 11.3 „Finanzanlagen“ beträgt 10 258 Mio € gegenüber 10 003 Mio € im Vorjahr. Sie enthält das Eigenportfolio der Bundesbank als Gegenposten zum Grundkapital, zu den Rücklagen und zu den langfristigen Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Eigenportfolio ist nicht in Staatstiteln, sondern ausschließlich in festverzinslichen gedeckten Euro‑Schuldverschreibungen investiert, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Daneben sind in dieser Position die Beteiligungen der Bundesbank von 51 Mio € ausgewiesen. Die Beteiligung an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, beträgt zum Jahresende unverändert 50 Mio €; die Bundesbank hält 50 100 Aktien, die zu 25 % ihres Nennwerts eingezahlt worden sind. Die Beteiligung an der Genossenschaft SWIFT, La Hulpe (Belgien), beläuft sich wie im Vorjahr auf 1 Mio €.
Des Weiteren werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets, die keine Kreditinstitute sind, aus bilateralen Pensionsgeschäften von 2 844 Mio € erfasst (Vorjahr: 983 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Unterposition 11.5 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2023 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um das abgeschlossene Geschäftsjahr betreffende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinserträge aus Wertpapieren, aus der TARGET-Forderung gegenüber der EZB und aus der Refinanzierung der Kreditinstitute.
Die von den Zentralbanken des Eurosystems insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten auf die einzelnen Zentralbanken des Eurosystems aufgegliedert (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“). Nach dem zum 31. Dezember 2023 gültigen Schlüssel entfällt auf die Bundesbank ein Anteil von 24,1 % des Wertes der insgesamt umlaufenden Euro‑Banknoten. Während des Berichtsjahres ist der Banknotenumlauf des Eurosystems von 1 572,0 Mrd € auf 1 567,7 Mrd € gefallen; dies entspricht einer Abnahme um 0,3 %. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels weist die Bundesbank zum Jahresende umlaufende Euro‑Banknoten von 377 036 Mio € gegenüber 381 257 Mio € im Vorjahr aus. Der Wert der von der Bundesbank tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten ist im Berichtsjahr um 2,3 % von 900 109 Mio € auf 920 705 Mio € gestiegen. Da er über dem zugeteilten Wert liegt, wird der Unterschiedsbetrag von 543 670 Mio € (Vorjahr: 518 852 Mio €) in der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen.
Die Unterposition 2.1 „Einlagen auf Girokonten“ enthält die Einlagen der Kreditinstitute von 52 994 Mio € (Vorjahr: 66 583 Mio €), die auch der Erfüllung der Mindestreservepflicht und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Für die Erfassung der Einlagen in dieser Unterposition ist maßgeblich, dass die jeweiligen Geschäftspartner im Verzeichnis der Institute, die den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, aufgeführt sind. Die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehaltenen Guthaben betrugen im Jahresdurchschnitt 45 106 Mio €. Im Berichtsjahr wurden sie bis zum 19. September 2023 zum in der jeweiligen Erfüllungsperiode geltenden Einlagesatz und anschließend gemäß Beschluss des EZB-Rats vom 27. Juli 2023 mit 0 % verzinst; über die Mindestreserveerfüllung hinausgehende Guthaben auf Girokonten werden bereits seit Juli 2022 mit 0 % verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt verringerten sich die Einlagen auf Girokonten von 807 856 Mio € im Vorjahr auf 50 217 Mio €.
Bei der Unterposition 2.2 „Einlagefazilität“ von 1 056 837 Mio € (Vorjahr: 1 132 287 Mio €) handelt es sich um Hereinnahmen von Übernachteinlagen zum Einlagesatz. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Einlagefazilität 1 203 610 Mio € gegenüber 533 846 Mio € im Vorjahr.
In der Unterposition 2.5 „Verbindlichkeiten aus Margenausgleich“ werden von Kreditinstituten zur Sicherheitenverstärkung hereingenommene Barsicherheiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 weist diese Position einen Bestand von 24 Mio € aus (Vorjahr: 1 184 Mio €).
Diese Position beinhaltet insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet aus bilateralen und zentral mit der Eurex abgeschlossenen Pensionsgeschäften. Bei diesen Geschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 8 957 Mio € (Vorjahr: 13 942 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 4 424 Mio € (Vorjahr: 6 296 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen werden. Diese Position schließt auch Kontobestände von Kreditinstituten von 182 Mio € (Vorjahr: 241 Mio €) ein, die wegen vorliegender Verfügungsbeschränkung von der Mindestreservehaltung ausgenommen sind. Des Weiteren sind in dieser Position Verbindlichkeiten aus zur Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungsgesetz in Verbindung mit der Entschädigungseinrichtungs‑Finanzierungsverordnung verpfändeten Kontobeständen von 955 Mio € (Vorjahr: 810 Mio €) enthalten.
In der Unterposition 4.1 „Einlagen von öffentlichen Haushalten“ werden die Guthaben des Bundes, seiner Sondervermögen, der Länder, des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und anderer öffentlicher Einleger (Sozialversicherungsträger und Gemeinden) erfasst. Am 31. Dezember 2023 betragen die Einlagen von öffentlichen Haushalten insgesamt 25 955 Mio € (Vorjahr: 132 215 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 48 959 Mio € (Vorjahr: 170 603 Mio €).
Die Unterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ beträgt 18 454 Mio € gegenüber 45 418 Mio € im Vorjahr. Sie enthält im Wesentlichen die Einlagen von sonstigen Finanzdienstleistern. Außerdem sind zum 31. Dezember 2023 in dieser Position Verbindlichkeiten aus bilateralen Pensionsgeschäften gegenüber Kontrahenten im Euro‑Währungsgebiet, die keine Kreditinstitute sind, enthalten. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 Mio € (Vorjahr: 1 269 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 2 844 Mio € (Vorjahr: 983 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“ ausgewiesen werden. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Unterposition 21 394 Mio € (Vorjahr: 54 410 Mio €).
Bei dieser Bilanzposition von 161 000 Mio € (Vorjahr: 333 608 Mio €) handelt es sich um Guthaben von ausländischen Zentralbanken, Währungsbehörden, internationalen Organisationen sowie Geschäftsbanken, die unter anderem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 114 208 Mio € (Vorjahr: 216 055 Mio €). Auf Zentralbanken und Währungsbehörden außerhalb des Euro‑Währungsgebiets entfallen zum 31. Dezember 2023 Einlagen von 134 348 Mio €, davon 77 202 Mio € auf Zentralbanken innerhalb der Europäischen Union. Die Position enthält zudem im Rahmen des Zentralbankservices hereingenommene Zeitgeldanlagen von Zentralbanken von 1 400 Mio € (Vorjahr: 1 999 Mio €), welche in den Geldmarkt weitergeleitet werden (vgl. Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“). Des Weiteren werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften erfasst. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 985 Mio € (Vorjahr: 7 939 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 2 214 Mio € (Vorjahr: 461 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen werden.
Diese Position enthält insbesondere Einlagen auf Fremdwährungskonten des Bundes.
In dieser Position werden die Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Banken außerhalb des Euro‑Währungsgebiets erfasst. Es handelt sich um Verbindlichkeiten in US‑Dollar von 31 Mio € aus Repos (Vorjahr: kein Bestand).
Der Ausgleichsposten zu den vom IWF unentgeltlich zugeteilten Sonderziehungsrechten entspricht den Zuteilungen an die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1972, 1979 bis 1981, 2009 sowie 2021 über insgesamt 37 587 Mio SZR (vgl. Aktivunterposition 2.1 „Forderungen an den IWF“).
Die Verbindlichkeiten der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den übrigen am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.
In der Unterposition 9.1 sind „Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von EZB-Schuldverschreibungen“ auszuweisen. Im Berichtsjahr hat die EZB keine Schuldverschreibungen begeben.
Die Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Verbindlichkeiten, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben (vgl. Passivposition 1 „Banknotenumlauf“). Zum Jahresende besteht eine Verbindlichkeit von insgesamt 543 670 Mio € (Vorjahr: 518 852 Mio €). Aus dem auf die EZB entfallenden Anteil von 8 % des Gesamtwerts der umlaufenden Euro‑Banknoten von 1 567,2 Mrd € ergibt sich für die Bundesbank (gemäß Kapitalanteil von 26,1 %) eine Verbindlichkeit von 32 786 Mio €. Darüber hinaus resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlichen Banknotenausgabe der Bundesbank von 920 705 Mio € und ihrem rechnerischen Anteil (wiederum gemäß Kapitalanteil) an der Verteilung der verbleibenden 92 % der umlaufenden Euro‑Banknoten auf die Bilanzen der nationalen Zentralbanken eine Verbindlichkeit von 510 884 Mio €. Ursächlich für den Umfang dieser Verbindlichkeit ist der nach wie vor überproportionale Anteil der Bundesbank bei der Banknotenemission (58,7 %), der zu einem großen Teil auf Nettoabflüsse von Banknoten in das Ausland zurückgeführt werden kann.
In der Unterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ wäre eine Nettoverbindlichkeit aus den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems auszuweisen. Zum Jahresende ergibt sich eine Nettoforderung für die Bundesbank, die auf der Aktivseite in der Unterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ gezeigt und erläutert wird.
Diese Position beinhaltet die passivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.
Die Unterposition 11.2 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2023 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei vor allem um auf das abgeschlossene Geschäftsjahr entfallende, im zukünftigen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinsaufwendungen aus der Verteilung des Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems.
In der Unterposition 11.3 „Sonstiges“ wird die Verbindlichkeit aus dem DM-Banknotenumlauf ausgewiesen. Die DM-Banknoten sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Die Bundesbank hat jedoch öffentlich erklärt, noch umlaufende DM-Banknoten zeitlich unbefristet einzulösen. Der DM-Banknotenumlauf setzt sich zusammen aus den Serien BBk I/Ia und BBk III/IIIa. Zum Jahresende beträgt der DM-Banknotenumlauf der Serie BBk I/Ia 1 175 Mio € und BBk III/IIIa 1 727 Mio €, insgesamt 2 902 Mio €. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 2004 und 2021 vorgenommenen Teilausbuchungen und der zwischenzeitlich erfolgten Einzahlungen wird die Verbindlichkeit aus dem DM-Banknotenumlauf zum Bilanzstichtag mit 431 Mio € (Vorjahr: 446 Mio €) ausgewiesen. Die Einzahlungen an DM-Banknoten beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 20 Mio €, davon entfielen 15 Mio € auf die Serie BBk III/IIIa und 4 Mio € auf die Serie BBk I/Ia (vgl. GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“).
Diese Position beinhaltet die Rückstellung für allgemeine Wagnisse gemäß § 26 Absatz 2 BBankG, die Rückstellung für geldpolitische Operationen gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems und die Rückstellungen gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Rückstellungen für | Mio € | Mio € | Mio € | % |
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Allgemeine Wagnisse | – | 19 199 | – 19 199 | – 100,0 |
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Geldpolitische Operationen | 11 | – | 11 | . |
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Unmittelbare Pensionsverpflichtungen | 8 192 | 7 253 | 940 | 13,0 |
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Mittelbare Pensionsverpflichtungen (VBL‑Versorgung) | 731 | 715 | 16 | 2,2 |
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Beihilfeverpflichtungen | 2 190 | 1 950 | 240 | 12,3 |
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Altersteilzeit | 15 | 17 | – 2 | – 11,1 |
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Personalanpassungsmaßnahmen | 15 | 21 | – 6 | – 27,4 |
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Sonstiges | 78 | 94 | – 15 | – 16,3 |
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Insgesamt | 11 233 | 29 248 | – 18 015 | – 61,6 |
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Tabelle 9: Rückstellungen
Die Rückstellung für allgemeine Wagnisse wird nach den Vorschriften über den Jahresabschluss der Bundesbank gemäß § 26 Absatz 2 BBankG gebildet. Sie dient zur Absicherung allgemeiner Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft. Die erforderliche Dotierung der Wagnisrückstellung wird jährlich, auch unter Heranziehung von Value‑at‑Risk- und Expected‑Shortfall‑Berechnungen, überprüft. Hierbei werden die Bestände an risikotragenden Aktiva, deren Risikogehalt, absehbare Veränderungen der Risikolage, die erwartete finanzielle Situation im kommenden Jahr sowie die gesetzliche Rücklage berücksichtigt. Die modellgestützt ermittelten Risiken der Bundesbank betreffen insbesondere Wechselkursrisiken, Ausfallrisiken der Wertpapierankaufprogramme und Kreditrisiken aus Refinanzierungskrediten sowie Zinsänderungsrisiken.
Seit Anfang 2020 hatten sich die Risiken pandemiebedingt stark erhöht. Ursächlich für die Zunahme sind vor allem gestiegene Zinsänderungs- und Kreditrisiken aus den APP‑Programmen sowie aus den im März 2020 eingeführten PEPP‑Programmen. Im Jahresabschluss 2020 und 2021 hatte die Bundesbank keinen Gewinn ausgeschüttet, da der starke Risikoanstieg es notwendig machte, die Risikovorsorge so weit wie möglich zu erhöhen. Die Wagnisrückstellung wurde daher in einem ersten Schritt im Jahr 2020 um 2 424 Mio € aufgestockt und im Jahr 2021 in einem zweiten Schritt nochmals um 1 346 Mio €. Für den Jahresabschluss 2022 war eine weitere Aufstockung angekündigt, aufgrund eingetretener Belastungen aus Zinsänderungsrisiken in Fremdwährung und Euro ergab sich jedoch eine Verminderung um 972 Mio €. Im Berichtsjahr haben sich die Verluste aus den eingetretenen Zinsänderungsrisiken in Euro aufgrund des weiteren Anstiegs der Leitzinsen massiv ausgeweitet, die Wagnisrückstellung im Umfang von 19 199 Mio € wird daher zum Verlustausgleich vollständig aufgelöst.
Gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems hat der EZB-Rat beschlossen, für den Wertberichtigungsbedarf eines PEPP-Corporate-Sector-Papiers eine Rückstellung im Umfang von 43 Mio € zu dotieren. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB-Satzung wird die Rückstellung für geldpolitische Operationen von jeder nationalen Zentralbank des Eurosystems entsprechend ihrem Kapitalanteil gebildet, der Anteil der Bundesbank an dieser Rückstellung von 11 Mio € wurde zulasten der GuV-Position 5 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ dotiert.
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (unmittelbare Pensionsverpflichtungen und mittelbare Pensionsverpflichtungen wegen der Einstandspflicht der Bundesbank für Versorgungszahlungen aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (VBL‑Versorgung)) sowie für Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln (Heubeck‑Richttafeln 2018 G) nach dem Teilwertverfahren (für aktive Mitarbeiter) und nach dem Barwertverfahren (für Mitarbeiter im Ruhestand und Altersgeldanwärter) unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends. Der verwendete Rechnungszins für die Altersversorgungsverpflichtungen ist jeweils ein fristenkongruenter durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten zehn Jahre beziehungsweise für Beihilfeverpflichtungen der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
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Parameter | % | % |
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Rechnungszins für | |
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| Altersversorgungsverpflichtungen | 1,78 | 1,82 |
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vergleichbare langfristige Personalverpflichtungen (Beihilfe) | 1,62 | 1,43 |
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kurzfristige Personalverpflichtungen (ATZ und PAM) | 1,00 | 0,41 |
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Gehaltstrend | 2,50 | 2,25 |
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Karrieretrend | 0,50 | 0,50 |
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Kostentrend für die Beihilfe | 3,50 | 3,25 |
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Rententrend für unmittelbare Pensionsverpflichtungen | 2,50 | 2,25 |
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Rententrend für die VBL‑Versorgung | 1,00 | 1,00 |
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Tabelle 10: Rechnungszinsen und Trends
Nach § 253 Absatz 6 HGB unterliegt der Entlastungsbetrag aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Altersversorgungsverpflichtungen einer Ausschüttungssperre. Im Vorjahr resultierte aus dem Zehn‑Jahres‑Zinssatz (1,82 %) und dem Sieben‑Jahres‑Zinssatz (1,43 %) eine Zinsmarge von 39 Basispunkten beziehungsweise ein Entlastungsbetrag von 541 Mio €. Im Berichtsjahr ergibt sich eine kleinere Zinsmarge von 16 Basispunkten (1,78 % gegenüber 1,62 %), sodass sich ein niedrigerer Entlastungsbetrag von 246 Mio € errechnet. Der Differenzbetrag von 295 Mio € ist der Rücklage wegen § 253 Absatz 6 HGB zu entnehmen (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“ und Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“ und GuV‑Position 12 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“).
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (ATZ) und für Zahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bereits durchgeführten Personalanpassungsmaßnahmen (PAM) sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln nach dem Barwertverfahren, beim ATZ‑Erfüllungsrückstand nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends bewertet. Der Rechnungszins basiert auf einem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.
Die sonstigen Rückstellungen werden für nicht realisierte Urlaubsansprüche, geleistete Überstunden, Gleitzeitguthaben und Langzeitkontoguthaben sowie für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen (einschl. Auswirkungen aus der Änderung der Rechnungszinsen) von 160 Mio € sind in der GuV‑Unterposition 1.2 „Zinsaufwendungen“ enthalten. In der GuV‑Position 7 „Personalaufwand“ ergibt sich saldiert ein Zuweisungsbetrag von 1 047 Mio €, wobei einer Zuweisung von insgesamt 1 362 Mio € ein Verbrauch von insgesamt 315 Mio € gegenübersteht. Weitere Veränderungen der Rückstellungsbestände führen per saldo zu einer Entlastung von 10 Mio € in der GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“ sowie einer Zuweisung von 11 Mio € in der GuV‑Position 8 „Sachaufwand“. Aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren Erträge von 36 Mio € in der GuV‑Position 6 „Sonstige Erträge“.
Diese Position enthält die aufgedeckten stillen Reserven aus der Anfangsbewertung beim Übergang auf die Marktpreisbewertung zum 1. Januar 1999 (Neubewertungsposten „alt“) sowie die aus der Marktpreisbewertung zum 31. Dezember 2023 resultierenden unrealisierten Gewinne (Neubewertungsposten „neu“).
| Neubewertungsposten „alt“ | Neubewertungsposten „neu“ | Insgesamt 31.12.2023 | Insgesamt 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Position | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | Mio € | % |
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Gold | 18 631 | 174 779 | 193 409 | 176 105 | 17 304 | 9,8 |
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Fremdwährungen | |
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| US‑Dollar | – | 3 300 | 3 300 | 4 957 | – 1 657 | – 33,4 |
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SZR | – | 94 | 94 | 437 | – 343 | – 78,6 |
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Yen | – | – | – | 35 | – 35 | – 100,0 |
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Australische Dollar | – | – | – | 35 | – 35 | – 100,0 |
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Kanadische Dollar | – | 88 | 88 | 113 | – 24 | – 21,7 |
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Chinesische Yuan (Renminbi) | – | 4 | 4 | 22 | – 18 | – 81,5 |
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Zusammen | – | 3 486 | 3 486 | 5 598 | – 2 112 | – 37,7 |
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Wertpapiere in Fremdwährung | – | 249 | 249 | 9 | 240 | . |
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Insgesamt | 18 631 | 178 514 | 197 145 | 181 712 | 15 433 | 8,5 |
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Tabelle 11: Ausgleichsposten aus Neubewertung
Ein Neubewertungsposten „alt“ besteht nur noch für die Goldposition. Er stellt den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert des Goldes zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 und dem Wert der Goldposition zu dem bis dahin geltenden niedrigeren Wertansatz dar. Der Wertansatz in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 betrug 1 ozf = 143,8065 DM (73,5271 €), der Wertansatz zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 belief sich auf 1 ozf = 246,368 €. Bewertungsgewinne aus der Anfangsbewertung sind nicht ausschüttungsfähig, werden aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aufgelöst. Neben einer Auflösung bei Wertminderungen wird eine anteilige Auflösung auch bei Nettoabgängen vorgenommen, wenn der Goldbestand am Jahresende unter dem niedrigsten Jahresendbestand seit 1999 liegt.
Durch die Verringerung des Goldbestandes um 2 496 kg oder 0,1 Mio ozf ergibt sich für das Berichtsjahr ein erfolgswirksamer Auflösungsbetrag von 14 Mio €. Dieser ist in der GuV‑Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.
In den Neubewertungsposten „neu“ wird beim Goldbestand, bei den Nettopositionen je Fremdwährung und bei den Wertpapierbeständen je Wertpapiergattung (Kennnummer) jeweils der positive Unterschiedsbetrag zwischen deren Marktwert am 31. Dezember 2023 und deren Wert zu den ab dem 1. Januar 1999 fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten ausgewiesen.
Für Gold betragen diese Anschaffungskosten 1 ozf = 246,369 €. Zum Jahresende 2023 übersteigt der Marktwert der Goldposition deren Anschaffungswert, sodass ein Neubewertungsposten von 174 779 Mio € (Vorjahr: 157 460 Mio €) entsteht. Auch bei den Devisennettopositionen in US‑Dollar, SZR, kanadischen Dollar und chinesischen Yuan (Renminbi) liegen die Marktwerte zum Jahresende über den jeweiligen Anschaffungswerten (1 € = 1,2472 US‑$, 1 € = 1,2061 SZR, 1 € = 1,5480 kan$ bzw. 1 € = 7,9699 Yuan), sodass sich Neubewertungsposten ergeben. Der Marktwert bei den Devisennettopositionen in Yen und in australischen Dollar liegt zum Jahresende unter dem entsprechenden Anschaffungswert (1 € = 144,31 ¥ bzw. 1 € = 1,6193 $A), sodass ein Bewertungsverlust anfällt (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“).
Die in der Bilanz ausgewiesenen Bewertungsgewinne aus Fremdwährungswertpapieren resultieren überwiegend aus US Treasury Notes (209 Mio €). Bei einem Teil der US Treasury Notes liegen die jeweiligen Anschaffungswerte am Bilanzstichtag aber über dem entsprechenden Marktwert, sodass sich Bewertungsverluste von 35 Mio € ergeben (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“). Die Euro‑Wertpapiere werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine Bewertung zu Marktpreisen ergäbe Bewertungsverluste von 97 765 Mio € (Vorjahr: 139 411 Mio €), und zwar größtenteils aus geldpolitischen Beständen an Staatsanleihen (PEPP Public Sector Securities und PSPP) sowie Bewertungsgewinne von 1 151 Mio € (Vorjahr: 6 Mio €).
Gemäß § 2 BBankG beträgt das Grundkapital 2,5 Mrd € und steht dem Bund zu. Die gesetzliche Rücklage gemäß Bundesbankgesetz entspricht zum 31. Dezember 2023 nicht mehr wie im Vorjahr der in § 27 Nr. 1 BBankG festgelegten Obergrenze von 2,5 Mrd €, sondern verringert sich um 2 086 Mio € auf 414 Mio €, da sie zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages herangezogen wird. Der gemäß § 253 Absatz 6 HGB mit einer Ausschüttungssperre versehene Entlastungsbetrag aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“, Passivposition 12 „Rückstellungen“ und GuV‑Position 12 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“) ist um 295 Mio € gesunken. Dieser Betrag ist der Rücklage wegen § 253 Absatz 6 HGB zu entnehmen, die sich somit auf 246 Mio € gegenüber 541 Mio € im Vorjahr beläuft.
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung gegenüber Vorjahr in |
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Position | Mio € | Mio € | Mio € |
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Passiva 14.1 | Grundkapital | 2 500 | 2 500 | – |
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Passiva 14.2 | Rücklagen | |
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| Gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG | 414 | 2 500 | – 2 086 |
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Rücklage wegen § 253 Abs. 6 HGB | 246 | 541 | – 295 |
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Passiva 12 | Rückstellung für allgemeine Wagnisse | – | 19 199 | – 19 199 |
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Passiva 13 | Ausgleichsposten aus Neubewertung | 197 145 | 181 712 | 15 433 |
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Insgesamt | 200 306 | 206 453 | – 6 147 |
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Tabelle 12: Eigenmittel
Die Eigenmittel der Bundesbank gemäß EZB-Definition (Net Equity) belaufen sich auf 200,3 Mrd € und umfassen ‑ nach der vollständigen Auflösung der in der Passivposition 12 „Rückstellungen“ enthaltenen Rückstellung für allgemeine Wagnisse ‑ zum Jahresabschluss 2023 das Grundkapital und die Rücklagen von zusammen 3,2 Mrd € sowie die Passivposition 13 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ von 197,1 Mrd €.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2 381 Mio € ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 172 Mio €). Der Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB werden 295 Mio € entnommen (Vorjahr: 172 Mio €; vgl. „Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“ und Passivposition 12 „Rückstellungen“) sowie der Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG 2 086 Mio €, sodass insgesamt ein ausgeglichenes Bilanzergebnis entsteht (vgl. GuV‑Position 12 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“).