Abkürzungen und Zeichen .Zahlenwert nicht sinnvoll 0weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts –nichts vorhanden
Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen
Bilanz der Deutschen Bundesbank zum 31.Dezember 2023
31.12.2022
Aktiva
Mio €
Mio €
1 Gold und Goldforderungen
201 335
184 036
davon: Goldforderungen 234 152,79 €
( 0 )
2 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
2.1 Forderungen an den IWF
57 548
( 58 047 )
2.2 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
33 376
( 34 406 )
90 924
92 453
3 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet
0
38
4 Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
5 153
3 386
5 Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
5.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte
2 744
( 1 110 )
5.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
69 515
( 235 873 )
5.3 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
–
( – )
5.4 Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen
–
( – )
5.5 Spitzenrefinanzierungsfazilität
–
( 519 )
72 259
237 502
6 Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
5 824
8 294
7 Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
7.1 Wertpapiere für geldpolitische Zwecke
1 009 071
( 1 072 976 )
7.2 Sonstige Wertpapiere
–
( – )
1 009 071
1 072 976
8 Forderungen an den Bund
4 440
4 440
9 Forderungen innerhalb des Eurosystems
9.1 Beteiligung an der EZB
2 578
( 2 578 )
9.2 Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB
10 635
( 10 635 )
9.3 Forderungen aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems
–
( – )
9.4 Sonstige Forderungen
1 088 189
( 1 266 872 )
1 101 402
1 280 085
10 Schwebende Verrechnungen
1
2
11 Sonstige Aktiva
11.1 Scheidemünzen
810
( 812 )
11.2 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
795
( 863 )
11.3 Finanzanlagen
10 258
( 10 003 )
11.4 Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
0
( 0 )
11.5 Rechnungsabgrenzungsposten
12 835
( 8 452 )
11.6 Sonstiges
894
(249 )
25 592
20 379
2 516 001
2 903 591
31.12.2022
Passiva
Mio €
Mio €
1 Banknotenumlauf
377 036
381 257
2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
2.1 Einlagen auf Girokonten
52 994
( 66 583 )
2.2 Einlagefazilität
1 056 837
( 1 132 287 )
2.3 Termineinlagen
–
( – )
2.4 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
–
( – )
2.5 Verbindlichkeiten aus Margenausgleich
24
( 1 184 )
1 109 855
1 200 055
3 Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
14 518
21 289
4 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
4.1 Einlagen von öffentlichen Haushalten
25 955
( 132 215 )
4.2 Sonstige Verbindlichkeiten
18 454
( 45 418 )
44 410
177 633
5 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets
161 000
333 608
6 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
1
88
7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets
31
–
8 Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte
45 695
47 048
9 Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems
9.1 Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von EZB-Schuldverschreibungen
–
( – )
9.2 Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems
543 670
( 518 852 )
9.3 Sonstige Verbindlichkeiten
–
( – )
543 670
518 852
10 Schwebende Verrechnungen
0
0
11 Sonstige Passiva
11.1 Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
–
( – )
11.2 Rechnungsabgrenzungsposten
7 047
( 6 693 )
11.3 Sonstiges
1 200
( 567 )
8 247
7 260
12 Rückstellungen
11 233
29 248
13 Ausgleichsposten aus Neubewertung
197 145
181 712
14 Grundkapital und Rücklagen
14.1 Grundkapital
2 500
( 2 500 )
14.2 Rücklagen
661
( 3 041 )
3 161
5 541
15 Bilanzgewinn
–
–
2 516 001
2 903 591
Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank für das Jahr2023
2022
Mio €
Mio €
1.1 Zinserträge
55053
( 12 077 )
1.2 Zinsaufwendungen
–68960
(– 8 124 )
1 Nettozinsertrag
–13907
3 954
2.1 Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen
546
( 2 )
2.2 Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen
–153
(–922 )
2.3 Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Wagnisse
19199
( 972 )
2 Nettoergebnis aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikovorsorge
19592
53
3.1 Erträge aus Entgelten und Provisionen
104
( 113 )
3.2 Aufwendungen aus Entgelten und Provisionen
–63
(–59 )
3 Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen
41
55
4 Erträge aus Beteiligungen
17
28
5 Nettoergebnis aus Monetären Einkünften
–5193
–2204
6 Sonstige Erträge
190
126
Nettoerträge insgesamt
740
2012
7 Personalaufwand
2100
1239
8 Sachaufwand
796
662
9 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
119
143
10 Notendruck
76
113
11 Sonstige Aufwendungen
30
26
Jahresfehlbetrag
–2381
–172
12 Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen
2381
172
Bilanzgewinn
–
–
Frankfurt am Main, 13. Februar 2024
DEUTSCHE BUNDESBANK Der Vorstand
Dr. Nagel
Balz Dr. Mauderer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 3 BBankG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deutschen Bundesbank unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und unseres dazugehörigen Bestätigungsvermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands für den Jahresabschluss
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Deutschen Bundesbank zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Deutschen Bundesbank abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Deutsche Bundesbank ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt.
Wir erörtern mit dem Vorstand unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 20. Februar 2024
Baker Tilly GmbH& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)
Prof. Dr. Thomas EdenhoferRalph Hüsemann Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Exkurs
Übersicht über die Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank
Allgemeine Rechnungslegungsprinzipien
Wiedergabe eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage; Vorsichtsprinzip; Berücksichtigung von bilanzbeeinflussenden Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag eintreten; Wesentlichkeit; Going-Concern-Prinzip; Prinzip der Periodenabgrenzung; Prinzip der Stetigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Erfassung von Kassageschäften
Kassageschäfte in Gold und Fremdwährungen werden ab dem Handelstag für die Ermittlung der durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise der realisierten Gewinne und Verluste berücksichtigt. Grundlage für die bilanzielle Erfassung dieser Kassageschäfte sowie von Kassageschäften in Wertpapieren ist der Zahlungszeitpunkt (Erfüllungstag).
Bewertungsregeln
Die Bewertung von Gold, Fremdwährungen, Wertpapieren und Finanzinstrumenten erfolgt zu den Marktmittelkursen und -preisen zum Bilanzstichtag. Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Gleiches gilt für nicht marktgängige Wertpapiere und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere auf Beschluss des EZB-Rats.
Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei Neubewertung nicht gesondert behandelt. Der sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Neubewertung beim Gold liegt der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US‑Dollar-Wechselkurs zum Bilanzstichtag ergibt.
Die Neubewertung umfasst bei Fremdwährungen die gesamte Position in einer Währung (einschließlich außerbilanzieller Geschäfte).
Bei Wertpapierbeständen umfasst die Neubewertung jeweils die gesamte Position in einer Wertpapiergattung (alle Wertpapiere mit derselben Wertpapier-Kennnummer).
Pensionsgeschäfte
Ein Pensionsgeschäft (Repo) ist als besicherte Kreditaufnahme auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen, während auf der Aktivseite der Bilanz weiterhin die Vermögensgegenstände gezeigt werden, die als Sicherheiten dienen. Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft (Reverse Repo) ist in Höhe des Darlehensbetrages auf der Aktivseite der Bilanz als besicherter Kredit auszuweisen.
Im Fall von Leihegeschäften verbleiben die Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz des Übertragenden. Leihegeschäfte, bei denen Barsicherheiten bereitgestellt werden, sind genauso zu behandeln wie Pensionsgeschäfte.
Gewinnermittlung
Realisierte Gewinne und Verluste können nur bei Transaktionen entstehen, die zu einer Verminderung einer Wertpapier- oder Währungsposition führen. Sie ergeben sich aus dem Vergleich des Transaktionswertes mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert; sie müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Unrealisierte Gewinne und Verluste entstehen bei der Neubewertung durch Vergleich des Marktwerts mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert. Unrealisierte Gewinne dürfen nicht erfolgswirksam vereinnahmt werden; sie sind auf einem passivisch ausgewiesenen Neubewertungskonto zu buchen.
Unrealisierte Verluste müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wenn sie vorangegangene unrealisierte Gewinne, die auf dem Neubewertungskonto ausgewiesen wurden, übersteigen. In Vorjahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste unrealisierte Verluste werden bei unrealisierten Gewinnen in den Folgejahren nicht reversiert. Unrealisierte Verluste aus einer Wertpapiergattung, einer Währung oder Gold dürfen nicht gegen unrealisierte Gewinne aus anderen Wertpapieren, anderen Währungen oder Gold verrechnet werden.
Bei Vermögensgegenständen, die Kurs- und/oder Preisschwankungen unterliegen, ist für die Berechnung der Anschaffungskosten die Durchschnittsmethode täglich anzuwenden. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände werden durch unrealisierte Verluste, die zum Jahresende in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, vermindert.
Bei Wertpapieren wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungs- und Rückzahlungswert (Disagio oder Agio) nach der internen Zinsfußmethode über die vertragliche Restlaufzeit verteilt, als Teil des Zinsertrags behandelt (Amortisation) und beim Anschaffungswert berücksichtigt (fortgeführte Anschaffungskosten).
Rechnungsabgrenzungsposten zu Fremdwährungsbeständen werden geschäftstäglich zum Mittelkurs umgerechnet und verändern die jeweilige Währungsposition.
Buchhaltungsregeln für außerbilanzielle Geschäfte
Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden ab dem Handelstag in die Währungsposition einbezogen.
Zinsswaps, Zinsfutures, Forward Rate Agreements und andere Zinskontrakte werden einzeln gebucht und bewertet.
Gewinne und Verluste aus außerbilanziellen Geschäften müssen analog zu entsprechenden Ergebnissen aus Geschäften, die in der Bilanz erfasst werden, behandelt werden.
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei wird wie folgt unterschieden:
Computer und entsprechende Hardware/Software sowie Kraftfahrzeuge: vier Jahre,
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten: zehn Jahre,
Gebäude und Herstellungsaufwand: 25 Jahre,
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, deren um die Mehrwertsteuer reduzierter Anschaffungswert unter 10 000 € liegt, werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Rückstellungen
Für die Bilanzierung von Rückstellungen gelten – mit Ausnahme der Rückstellungen für geldpolitische Operationen des Eurosystems – die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bildung einer Rückstellung für allgemeine Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft ist gemäß § 26 Absatz 2 BBankG möglich.
Übergangsregelungen
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die in der DM-Schlussbilanz zum 31. Dezember 1998 ausgewiesen werden, sind zum 1. Januar 1999 neu zu bewerten. Unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 entstehen, sind von den unrealisierten Gewinnen zu trennen, die nach dem 1. Januar 1999 entstehen. Die Marktkurse/-preise, die von der Bundesbank in der Euro-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1999 angewandt werden, gelten als die durchschnittlichen Anschaffungskosten zum 1. Januar 1999. Die Neubewertungsposten für unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 angefallen sind, werden nur im Zusammenhang mit Wertminderungen und bei Abgängen nach dem 1. Januar 1999 aufgelöst.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den Bestimmungen über die Rechnungslegung in § 26 Absatz 2 Satz 2 BBankG besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen.
Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank
Der EZB‑Rat hat gemäß Artikel 26.2 der ESZB‑Satzung Grundsätze für den Jahresabschluss der EZB beschlossen. Die Bundesbank hat entschieden, diese entsprechend als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ 1 zu übernehmen. Eine Übersicht über die Rechnungslegungsgrundsätze ist vorstehend abgedruckt. Damit folgt der Jahresabschluss der Bundesbank sowohl hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als auch hinsichtlich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze den im Eurosystem Anwendung findenden harmonisierten Regelungen.
Kostenrechnung der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank ist zudem nach § 26 Absatz 4 Satz 1 BBankG verpflichtet, zur Unterstützung ihrer Leitung und Verwaltung eine Kostenrechnung zu erstellen. Vor Beginn eines Geschäftsjahres stellt sie demnach eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf. Hierbei werden auch die vom EZB‑Rat beschlossenen eurosystemweit harmonisierten Rechnungslegungsgrundsätze für das interne Rechnungswesen, die im Handbuch des Committee on Controlling (COMCO) zusammengestellt sind, berücksichtigt. Nach Abschluss des Geschäftsjahres stellt sie den Planzahlen die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen in einer Plan/Ist‑Analyse gegenüber. Die Plan/Ist‑Analyse wird vom Wirtschaftsprüfer gesondert geprüft.
Bildung einer Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB
Gemäß § 253 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen. Ein Entlastungsbetrag, der sich aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, ist jährlich zu ermitteln und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB ist die Gewinnausschüttung auf den Teil zu beschränken, der den ausschüttungsgesperrten Betrag abzüglich frei verfügbarer Rücklagen übersteigt. Die Bundesbank verfügt jedoch über keine entsprechende Rücklage. Der ausschüttungsgesperrte Betrag selbst besitzt Rücklagencharakter, die Dotierung oder Entnahme erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Ermittlung des Jahresergebnisses im Rahmen der Ergebnisverwendung.
Ausweis der Euro-Banknoten und …
Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro‑Länder, die zusammen das Eurosystem bilden, geben auf Euro lautende Banknoten aus. Für den Ausweis des Euro‑Banknotenumlaufs in den Finanzausweisen der einzelnen Zentralbanken des Eurosystems ist folgendes Verteilungsverfahren 2 beschlossen worden: Die jeweiligen Anteile am Gesamtwert des Euro‑Banknotenumlaufs für die Zentralbanken im Eurosystem werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten ermittelt. Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % des Gesamtwerts der jeweils umlaufenden Euro‑Banknoten, 92 % der Euro‑Banknoten werden auf die nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. Zum 31. Dezember 2023 hatte die Bundesbank einen Anteil am voll eingezahlten EZB‑Kapital von 26,1 %, somit ergibt sich ein Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten von 24,1 %. Der Anteil der Bundesbank an den vom Eurosystem insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten wird auf der Passivseite der Bilanz unter Position 1 „Banknotenumlauf“ ausgewiesen.
… der aus der Banknotenverteilung resultierenden Intra-Eurosystem-Salden
Die Differenz zwischen dem Wert der Euro‑Banknoten, der jeder Zentralbank des Eurosystems gemäß dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten zugeteilt wird, und dem Wert der Euro‑Banknoten, die diese Zentralbank tatsächlich in Umlauf gegeben hat, führt zu verzinslichen Intra‑Eurosystem‑Salden. 3 Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten über dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, entsteht in Höhe der Differenz eine Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeit, die in der Bilanz unter der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird. Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten unter dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, wird die Differenz unter der Aktivunterposition 9.3 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen. Die Verzinsung dieser Salden erfolgt zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz.
Im Jahr der Bargeldumstellung und in den folgenden fünf Jahren werden die Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs im Eurosystem angepasst, um wesentliche Veränderungen der laufenden relativen Einkünfte der nationalen Zentralbanken im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren auszugleichen. Grundlage dieser Anpassung ist die Differenz zwischen dem Durchschnittswert der im Referenzzeitraum im Umlauf befindlichen Banknoten jeder nationalen Zentralbank und dem Durchschnittswert der Banknoten, die ihnen nach dem Kapitalschlüssel der EZB in diesem Zeitraum jeweils zugeteilt worden wären. Die Anpassungen werden bis zum ersten Tag des sechsten Jahres nach dem Jahr der Bargeldumstellung in jährlichen Schritten zurückgeführt. Ab dann werden die Einkünfte aus dem Euro‑Banknotenumlauf zwischen den nationalen Zentralbanken vollständig entsprechend den jeweiligen Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. Im Berichtsjahr resultierte die Anpassung aus dem Beitritt der kroatischen Zentralbank zum 1. Januar 2023, diese wird entsprechend zum 31. Dezember 2028 auslaufen. Die sich aus der Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden ergebenden Zinsaufwendungen und Zinserträge werden mit der EZB verrechnet und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank in der GuV‑Position 1 „Nettozinsertrag“ enthalten.
Vorabgewinnausschüttung der EZB
Die Einkünfte der EZB aus dem 8 %‑Anteil des Euro‑Banknotenumlaufs sowie aus den EZB‑Wertpapierbeständen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme: SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme: CBPP3), des Programms zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset-Backed Securities Purchase Programme: ABSPP) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme: PSPP) sowie des Pandemie‑Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme: PEPP) werden den nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch im gleichen Geschäftsjahr als Vorabgewinn ausgeschüttet, es sei denn, der Nettogewinn der EZB ist niedriger als diese Einkünfte oder der EZB‑Rat beschließt, diese Einkünfte zur Dotierung der EZB‑Wagnisrückstellung einzubehalten. 4 Für das Geschäftsjahr 2023 weist die EZB keinen Gewinn, sondern einen Verlust aus, sodass keine Vorabgewinnausschüttung stattfindet. Die EZB weist in ihrer Bilanz 2023 einen Verlustvortrag aus, sodass sich die EZB-Verluste nicht im Jahresabschluss 2023 der Bundesbank niederschlagen. Aber der Verlustvortrag wird zukünftige Jahresergebnisse der Bundesbank (anteilig) belasten, weil Gewinnausschüttungen der EZB ausbleiben oder Verluste der EZB in kommenden Jahren (sofern der EZB-Rat dies gemäß Artikel 33 Absatz 2 ESZB-Satzung beschließen sollte) von den nationalen Zentralbanken übernommen werden.
Änderung des Kapitalschlüssels der EZB zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 erweiterte sich das Eurosystem durch den Beitritt der kroatischen Zentralbank, welche daraufhin ihren Kapitalanteil an der EZB in voller Höhe eingezahlt hat. Somit verringerte sich der Anteil der Bundesbank am voll eingezahlten Kapital der EZB von 26,3615% auf 26,1494%.
Änderung des Kapitalschlüssels der EZB zum 1. Januar 2024
Entsprechend den Regeln des Artikel 29.3 der ESZB-Satzung wird der Schlüssel, nach dem die nationalen Zentralbanken des ESZB Anteile am Kapital der EZB zeichnen, alle fünf Jahre angepasst. Demnach ist zum Jahresanfang 2024 eine Anpassung des EZB-Kapitalschlüssels erfolgt. Der Anteil der Bundesbank am gezeichneten Kapital der EZB erhöht sich dadurch zum 1. Januar 2024 von 21,4% auf 21,8%, der Anteil der Bundesbank am voll eingezahlten Kapital der EZB von 26,1494% auf 26,6301% und die Beteiligung an der EZB (Aktivunterposition 9.1 „Beteiligung an der EZB“) steigt nominal von 2321Mio€ auf 2357Mio€. Die aus der Übertragung der Währungsreserven an die EZB resultierende Forderung der Bundesbank (Aktivunterposition 9.2 „Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB“) erhöht sich zudem von 10635Mio€ auf 10802Mio€.
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank für das Geschäftsjahr 2023 am 13. Februar 2024 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist von der Baker Tilly GmbH& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) geprüft worden, die der Vorstand am 1. September 2020 nach § 26 Absatz 3 BBankG zum Abschlussprüfer bestellt hat. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bestätigungsvermerk vom 20. Februar 2024 uneingeschränkt bestätigt, dass der Jahresabschluss 2023 der Deutschen Bundesbank – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Vorstand hat nach Kenntnisnahme des Bestätigungsvermerks die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für den 23. Februar 2024 beschlossen.
Zum 31. Dezember 2023 hält die Bundesbank 3 352 671 kg oder 108 Mio Unzen Feingold (ozf) in physischen Beständen (Barren). Ferner bestehen im Umfang von 4 kg Goldforderungen, die aus dem Spitzenausgleich im Rahmen von Goldtransaktionen resultieren. Die Bewertung des Goldes erfolgt zum Marktpreis am Jahresende von 1 kg = 60 052,06 € oder 1 ozf = 1 867,828 €, der gegenüber dem Vorjahrespreis (1 kg = 54 851,58 € oder 1 ozf = 1 706,075 €) um 9,5 % gestiegen ist. Im Berichtsjahr hat sich der Goldbestand um 0,1 % (um 2 496 kg oder 0,1 Mio ozf) verringert, und zwar aufgrund der Veräußerung von Gold zum jeweiligen Marktpreis an den Bund für die Ausprägung von Goldmünzen. Die hieraus entstandenen Erträge von 135 Mio € sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.
Diese Position beinhaltet die Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstige Fremdwährungsforderungen an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets.
In der Unterposition 2.1 werden die von der Bundesbank finanzierten und von ihr gehaltenen Forderungen an den IWF ausgewiesen, die aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im IWF resultieren. Die Forderungen von insgesamt 47 338 Mio Sonderziehungsrechten (SZR) (57 548 Mio €) setzen sich aus den Ziehungsrechten in der Reservetranche, dem Bestand an Sonderziehungsrechten sowie Krediten im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zusammen.
Tabelle2: Forderungen an den IWF
31.12.2023
31.12.2022
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position
Mio SZR
Mio €
Mio SZR
Mio €
Mio SZR
%
Mio €
%
Deutsche Quote
26 634
32 379
26 634
33 338
–
–
– 959
– 2,9
abzüglich: Euro-Guthaben
19 437
23 629
19 184
24 013
253
1,3
– 383
– 1,6
Ziehungsrechte in der Reservetranche
7 198
8 750
7 450
9 326
– 253
– 3,4
– 575
– 6,2
Sonderziehungsrechte
40 114
48 766
38 801
48 567
1 313
3,4
199
0,4
Neue Kreditvereinbarungen
26
32
123
154
–97
– 78,9
– 123
– 79,5
Insgesamt
47 338
57 548
46 375
58 047
963
2,1
– 499
– 0,9
Die Ziehungsrechte in der Reservetranche entsprechen den im Rahmen der deutschen Quote in Gold, Sonderziehungsrechten, Devisen und Landeswährung beim IWF tatsächlich eingezahlten Beträgen. Der Bestand an Ziehungsrechten in der Reservetranche ergibt sich als Differenz aus der deutschen Quote von 26 634 MioSZR (32 379 Mio €) und dem am Jahresende zur Verfügung des IWF stehenden Euro‑Guthaben von 23 629 Mio € (19 437 MioSZR). Im Jahr 2023 hat dieser per saldo um 253 MioSZR auf 7 198 MioSZR (8 750 Mio €) abgenommen.
Die Sonderziehungsrechte, mit denen jederzeit frei verwendbare Währungen gemäß IWF‑Definition beschafft werden können, wurden in Höhe von 37 587 MioSZR unentgeltlich zugeteilt. Hierfür ist in der Passivposition 8 ein „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“ eingestellt. Der Bestand an Sonderziehungsrechten ist im Jahr 2023 um 1 313 MioSZR (199 Mio €) gestiegen.
Die NKV sind multilaterale Kreditlinien des IWF, die als Notfallreserve für systemische Krisen geschaffen wurden. Sie wurden im Jahr 2023 vom IWF nicht aktiviert und folglich die Bundesbank daraus nicht in Anspruch genommen. Die Kreditlinie der Bundesbank im Rahmen der NKV beläuft sich auf 25,8 MrdSZR. Zum Ende des Berichtsjahres bestehen hieraus Forderungen gegenüber dem IWF aus früheren Inanspruchnahmen von 26 MioSZR (32 Mio €). Die befristete bilaterale Kreditlinie über 17,9 Mrd €, die von der Bundesbank dem IWF zusätzlich als weitere Notfallreserve bereitgestellt wird, wurde angesichts ausreichender IWF‑Liquidität nicht in Anspruch genommen. Zum Jahresende bestehen daher keine Forderungen aus bilateralen Krediten.
Unter Einbeziehung aller aktivischen und passivischen Posten in der Bilanz beträgt die Nettoposition in Sonderziehungsrechten 9 751 MioSZR gegenüber 8 788 MioSZR im Vorjahr. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des von der EZB für alle am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken berechneten Referenzkurses zum Jahresende von 1 SZR = 1,2157 € (Vorjahr: 1 SZR = 1,2517 €).
Tabelle3: Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
31.12.2023
31.12.2022
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position
Mio €
Mio €
Mio €
%
Guthaben auf laufenden Konten und täglich fällige Gelder
Die in der Unterposition 2.2 ausgewiesenen Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstigen Fremdwährungsforderungen belaufen sich zum Jahresende auf 33 376 Mio € gegenüber 34 406 Mio € im Vorjahr. Sie beinhalten insbesondere US‑Dollar‑Bestände von 32 098 MioUS‑$ (29 048 Mio €), die gegenüber dem Vorjahr um 218 MioUS‑$ gestiegen sind. Enthalten sind ferner Bestände in Yen (202 774 Mio ¥ im Gegenwert von 1 297 Mio €), in australischen Dollar (1 819 Mio $A im Gegenwert von 1 118 Mio €), in kanadischen Dollar (2 393 Mio kan$ im Gegenwert von 1 634 Mio €) und in chinesischen Yuan (Renminbi) (2 157 Mio Yuan im Gegenwert von 275 Mio €) sowie in geringem Umfang andere Währungen. Die Bestände sind zinsbringend angelegt. Die Bewertung der Fremdwährungsbestände erfolgt jeweils zum Marktkurs am Jahresende.
Im Vorjahr enthielt diese Position US‑Dollar‑Forderungen gegenüber Kreditinstituten im Gegenwert von 38 Mio €, die aus Refinanzierungsgeschäften im Zusammenhang mit der ständigen Swap‑Vereinbarung zwischen EZB und Federal Reserve Bank (Fed) resultierten. Zum Jahresende 2023 bestehen keine solche Forderungen. Die Bereitstellung von US-Dollar-Liquidität führt zu TARGET-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB, die die in der Aktivunterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ auszuweisende TARGET-Forderung verringern.
In dieser Position werden die im Rahmen der EZB-Liquiditätslinien an ausländische Zentralbanken gewährten Kredite von 2 939 Mio € ausgewiesen (Vorjahr: 2 925 Mio €). Durch diese bilateralen Swap- und Repolinien wird der Bedarf an Euro-Liquidität von Finanzinstituten in Ländern außerhalb des Euroraums über deren Zentralbanken gedeckt. Außerdem werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 2 214 Mio € erfasst (Vorjahr: 461 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen.
Tabelle5: Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
31.12.2023
31.12.2022
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Position
Mio €
Mio €
Mio €
%
Hauptrefinanzierungsgeschäfte
2 744
1 110
1 634
147,2
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Reguläre Geschäfte (3 Monate)
317
267
50
18,7
Gezielte Geschäfte dritte Serie (GLRG III)
69 198
235 306
– 166 108
– 70,6
Pandemie‑Notfallgeschäfte (PELTROs)
–
300
– 300
– 100,0
Zusammen
69 515
235 873
– 166 358
– 70,5
Spitzenrefinanzierungsfazilität
–
519
– 519
– 100,0
Insgesamt
72259
237502
– 165243
– 69,6
Diese Position zeigt Volumen und Struktur der von der Bundesbank im Rahmen des Eurosystems durchgeführten liquiditätsbereitstellenden geldpolitischen Operationen (Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie Spitzenrefinanzierungsfazilität). Zum Ende des Berichtsjahres belaufen sich die entsprechenden ausstehenden Volumina der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems auf 410 290 Mio € (Vorjahr: 1 324 347 Mio €), darunter entfallen 72 259 Mio € (Vorjahr: 237 502 Mio €) auf die Bundesbank. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung werden Risiken aus diesen Geschäften, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Verluste entstehen nur dann, wenn der Geschäftspartner eines geldpolitischen Geschäfts ausfällt und sich die von ihm gestellten Sicherheiten bei einer Verwertung als unzureichend erweisen.
Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften handelt es sich um wöchentlich stattfindende Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit einer Regellaufzeit von einer Woche. Im Berichtsjahr wurden die Hauptrefinanzierungsgeschäfte weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung zu einem Festzinssatz durchgeführt. Am Jahresende liegen die Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit 2 744 Mio € um 1 634 Mio € über ihrem Vorjahresstand. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug das ausstehende Volumen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte 820 Mio € (Vorjahr: 334 Mio €).
Die regulären längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr mit Laufzeiten von drei Monaten zum durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, zum 31. Dezember 2023 liegt deren Inanspruchnahme bei 317 Mio € (Vorjahr: 267 Mio €).
Zusätzlich wurden von September 2019 bis Dezember 2021 gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren durchgeführt. Diese Geschäfte werden in Abhängigkeit von der anrechenbaren Kreditvergabe des jeweiligen Geschäftspartners zu einem individuellen Satz verzinst, der in einer Bandbreite zwischen dem während der Laufzeit des Geschäfts geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungs- und dem Einlagesatz liegt. Als Reaktion auf die Coronakrise wurde gemäß EZB‑Ratsbeschluss die Untergrenze des Zinssatzes für den Zeitraum 24. Juni 2020 bis 23. Juni 2022 auf 50 Basispunkte unter dem Einlagesatz, maximal jedoch auf − 1%, gesenkt. Außerdem beschloss der EZB-Rat am 27. Oktober 2022, den Zinssatz für alle noch ausstehenden GLRG III ab 23. November 2022 bis zur Fälligkeit beziehungsweise vorzeitigen Rückzahlung an die während dieses Zeitraums geltenden durchschnittlichen Leitzinsen der EZB zu indexieren sowie drei zusätzliche Termine für eine freiwillige Rückzahlung anzubieten. Nach der Fälligkeit der ersten sechs Geschäfte und vorzeitigen Rückzahlungen im Berichtsjahr beträgt das ausstehende Volumen am Jahresende insgesamt 69 198 Mio € (Vorjahr: 235 306 Mio €).
Des Weiteren wurden in den Jahren 2020 und 2021 zusätzliche längerfristige Pandemie‑Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operations: PELTROs) als Mengentender mit Vollzuteilung und einem Zinssatz von 25 Basispunkten unter dem während der Laufzeit des jeweiligen PELTRO geltenden durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz durchgeführt, das letzte dieser Geschäfte wurde im Januar 2023 fällig (Vorjahr: 300 Mio €).
Der Umfang der zum Jahresende 2023 insgesamt bestehenden längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte liegt mit 69 515 Mio € um 166 358 Mio € unter dem Vorjahresbestand; im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 157 612 Mio € (Vorjahr: 399 759 Mio €).
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht als ständige Fazilität für Übernachtkredite zu einem vorgegebenen Zinssatz zur Verfügung. Zum Jahresende 2023 wurde sie nicht in Anspruch genommen (Vorjahr: 519 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug sie 67 Mio € (Vorjahr: 12 Mio €).
Diese Position von 5 824 Mio € (Vorjahr: 8 294 Mio €) beinhaltet insbesondere die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 4 424 Mio € (Vorjahr: 6 296 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position bei Kreditinstituten platzierte Zeitgeldanlagen von 1 400 Mio € (Vorjahr: 1 999 Mio €) enthalten, die aus im Rahmen des Zentralbankservice entgegengenommenen Geldern resultieren (vgl.Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).
Diese Position umfasst in Euro denominierte Wertpapierbestände aus Käufen im Rahmen der vom EZB‑Rat beschlossenen Eurosystem‑Ankaufprogramme, die in der Unterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“ ausgewiesen werden. Diese Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, unabhängig davon, ob die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Nachdem die Nettozukäufe im Rahmen des Asset Purchase Programms (APP mit den Teilprogrammen CBPP3, PSPP, CSPP und ABSPP) schon Mitte 2022 eingestellt worden waren, wurden diese Bestände gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 2. Februar 2023 von März 2023 bis Ende Juni 2023 schrittweise reduziert (im Eurosystem monatlich durchschnittlich um 15 Mrd €). Am 15. Juni 2023 beschloss der EZB-Rat, dass die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder angelegt werden. Darüber hinaus hatte der EZB‑Rat am 18. März 2020 die Auflegung eines neuen, zeitlich befristeten Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) im Umfang von 750 Mrd € bis Ende 2020 beschlossen, das alle für das APP zugelassenen Vermögenswerte umfasst. Der Gesamtumfang des PEPP wurde mit den EZB‑Ratsbeschlüssen vom 4. Juni 2020 und 10. Dezember 2020 auf insgesamt bis zu 1 850 Mrd € erhöht, die Nettozukäufe wurden gemäß EZB-Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 im ersten Quartal 2022 verringert und Ende März 2022 beendet. Die Bestände des Securities Markets Programme (SMP) der Bundesbank wurden im Berichtsjahr fällig.
Zum Jahresende belaufen sich die Bestände der nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim SMP auf 1 901 Mio € (Vorjahr: 2 143 Mio €), beim CBPP3 auf 262 090 Mio € (Vorjahr: 276 857 Mio €), beim CSPP auf 323 921 Mio € (Vorjahr: 344 119 Mio €) und bei den PSPP‑Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, auf 255 261 Mio € (Vorjahr: 275 228 Mio €). Zum 31. Dezember 2023 betragen die PEPP‑Bestände bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Covered‑Bonds‑Portfolio 5 197 Mio € (Vorjahr: 5 283 Mio €), beim Corporate‑Sector‑Portfolio 45 989 Mio € (Vorjahr: 46 074 Mio €) sowie bei den Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, 154 332 Mio € (Vorjahr: 145 687 Mio €). Ebenso wie die Einkünfte werden in Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung alle Risiken aus den SMP‑, CBPP3‑, CSPP- und den genannten PSPP- und PEPP‑Beständen, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Risiken und Einkünfte aus den im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschl. Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) werden hingegen von den haltenden nationalen Zentralbanken jeweils selbst getragen beziehungsweise vereinnahmt. Die Bundesbank erwirbt für ihr PSPP- und PEPP‑Public‑Sector‑Portfolio ausschließlich Anleihen deutscher Emittenten.
Der EZB‑Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2023 für die in den SMP‑, CSPP-, PSPP‑, CBPP3‑ und PEPP‑Portfolios enthaltenen Wertpapiere (mit Ausnahme eines PEPP-Corporate-Sector-Papiers) kein Wertberichtigungsbedarf besteht, da erwartet wird, dass weiterhin alle Zahlungsverpflichtungen aus den in den Beständen der Eurosystem-Zentralbanken enthaltenen Anleihen und Schuldverschreibungen vereinbarungsgemäß geleistet werden. Der Kapitalanteil der Bundesbank für die für einen Wertberichtigungsbedarf des genannten PEPP-Corporate-Sector-Papiers vom EZB-Rat beschlossene Eurosystem-Rückstellung für geldpolitische Operationen ist in der Passivposition 12 „Rückstellungen“ ausgewiesen und beträgt 11 Mio €.
In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. Die Ausgleichsforderungen werden mit 1 % pro Jahr verzinst. Im Zusammenhang mit Artikel 123 AEUV (Lissabon‑Vertrag) ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab dem Jahr 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden.
Die Forderungen der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.
In der Unterposition 9.1 wird die Beteiligung der Bundesbank an der EZB ausgewiesen. Nach Artikel 28 der ESZB‑Satzung zeichnen die nationalen Zentralbanken des ESZB das Kapital der EZB. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich die Beteiligung der Bundesbank an der EZB auf nominal 2 321 Mio € und einschließlich des zum 1. Februar 2020 bestehenden Anteils der Bundesbank am Nettovermögen der EZB auf 2 578 Mio € (vgl.„Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“).
In der Unterposition 9.2 werden die in Euro denominierten Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ausgewiesen. Anfang 1999 hatten die am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken gemäß Artikel 30 der ESZB‑Satzung Währungsreserven an die EZB übertragen (davon 15 % in Gold und 85 % in Devisen). Anpassungen des Schlüssels zur Zeichnung des Kapitals der EZB führen auch zu Anpassungen der Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB. Zum 31. Dezember 2023 betragen diese Forderungen wie im Vorjahr 10 635 Mio €. Sie werden im Hinblick auf die Unverzinslichkeit des übertragenen Goldes mit 85 % des jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatzes verzinst.
Die Unterposition 9.3 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Forderungen, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben. Zum Jahresende besteht wie im Vorjahr keine Forderung, sondern eine Verbindlichkeit, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird.
Aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET errechnet sich am Tagesende automatisch und unmittelbar eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung gegenüber der EZB. Zum Jahresende ergibt sich eine um 175 705 Mio € auf 1 093 371 Mio € gesunkene Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB, welche in der Unterposition 9.4 „Sonstige Forderungen“ ausgewiesen wird. Diese wird mit Ausnahme der aus den Swapgeschäften zwischen der EZB und der Bundesbank resultierenden unverzinslichen Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeiten, (vgl.Aktivposten 3 „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro‑Währungsgebiet“) zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die verzinsliche Forderung 1 086 088 Mio € (Vorjahr: 1 193 119 Mio €). Weiterhin beinhaltet diese Position Verbindlichkeiten von 5 182 Mio € aus der Verteilung der monetären Einkünfte zwischen den nationalen Zentralbanken (vgl.GuV‑Position 5 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“).
In der Unterposition 11.1 „Scheidemünzen“ wird der Euro‑Münzbestand der Bundesbank ausgewiesen. Neue Münzen werden von den staatlichen Münzstätten zum Nennwert für Rechnung des Bundes, dem das Münzregal zusteht, übernommen.
Tabelle 7: Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Anschaffungs- / Herstellungskosten 31.12.2022
Zugänge
Abgänge
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert 31.12.2023
Buchwert 31.12.2022
Abschreibungen 2023
Position
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Grundstücke und Gebäude
2 226
29
– 60
– 1 698
497
537
– 30
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1 155
57
– 67
– 853
293
320
– 84
DV-Software
171
4
– 0
– 168
6
6
– 5
Insgesamt
3552
90
– 128
– 2719
795
863
– 119
Die Unterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ beläuft sich auf 795 Mio € gegenüber 863 Mio € im Vorjahr. Sie umfasst Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software.
Tabelle 8: Eigenportfolio
31.12.2023
31.12.2022
Veränderung gegenüber Vorjahr
Bilanzwert
Marktwert
Bilanzwert
Marktwert
Bilanzwert in
Marktwert in
Portfolio
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
%
Mio €
%
Gedeckte Euro-Schuldverschreibungen aus
Deutschland
4 277
4 070
5 048
4 688
– 771
– 15,3
– 618
– 13,2
Frankreich
1 673
1 570
2 129
1 969
– 456
– 21,4
– 399
– 20,2
Finnland
631
582
813
739
– 182
– 22,4
– 157
– 21,3
den Niederlanden
452
423
649
599
– 197
– 30,4
– 176
– 29,4
Belgien
331
308
330
295
1
0,2
13
4,4
Insgesamt
7363
6954
8969
8290
– 1606
– 17,9
– 1336
– 16,1
Die Unterposition 11.3 „Finanzanlagen“ beträgt 10 258 Mio € gegenüber 10 003 Mio € im Vorjahr. Sie enthält das Eigenportfolio der Bundesbank als Gegenposten zum Grundkapital, zu den Rücklagen und zu den langfristigen Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Eigenportfolio ist nicht in Staatstiteln, sondern ausschließlich in festverzinslichen gedeckten Euro‑Schuldverschreibungen investiert, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Daneben sind in dieser Position die Beteiligungen der Bundesbank von 51 Mio € ausgewiesen. Die Beteiligung an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, beträgt zum Jahresende unverändert 50 Mio €; die Bundesbank hält 50 100 Aktien, die zu 25 % ihres Nennwerts eingezahlt worden sind. Die Beteiligung an der Genossenschaft SWIFT, La Hulpe (Belgien), beläuft sich wie im Vorjahr auf 1 Mio €.
Des Weiteren werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets, die keine Kreditinstitute sind, aus bilateralen Pensionsgeschäften von 2 844 Mio € erfasst (Vorjahr: 983 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Unterposition 11.5 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2023 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um das abgeschlossene Geschäftsjahr betreffende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinserträge aus Wertpapieren, aus der TARGET-Forderung gegenüber der EZB und aus der Refinanzierung der Kreditinstitute.
Die von den Zentralbanken des Eurosystems insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten auf die einzelnen Zentralbanken des Eurosystems aufgegliedert (vgl.„Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss“). Nach dem zum 31. Dezember 2023 gültigen Schlüssel entfällt auf die Bundesbank ein Anteil von 24,1 % des Wertes der insgesamt umlaufenden Euro‑Banknoten. Während des Berichtsjahres ist der Banknotenumlauf des Eurosystems von 1 572,0 Mrd € auf 1 567,7 Mrd € gefallen; dies entspricht einer Abnahme um 0,3 %. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels weist die Bundesbank zum Jahresende umlaufende Euro‑Banknoten von 377 036 Mio € gegenüber 381 257 Mio € im Vorjahr aus. Der Wert der von der Bundesbank tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten ist im Berichtsjahr um 2,3 % von 900 109 Mio € auf 920 705 Mio € gestiegen. Da er über dem zugeteilten Wert liegt, wird der Unterschiedsbetrag von 543 670 Mio € (Vorjahr: 518 852 Mio €) in der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen.
Die Unterposition 2.1 „Einlagen auf Girokonten“ enthält die Einlagen der Kreditinstitute von 52 994 Mio € (Vorjahr: 66 583 Mio €), die auch der Erfüllung der Mindestreservepflicht und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Für die Erfassung der Einlagen in dieser Unterposition ist maßgeblich, dass die jeweiligen Geschäftspartner im Verzeichnis der Institute, die den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, aufgeführt sind. Die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehaltenen Guthaben betrugen im Jahresdurchschnitt 45 106 Mio €. Im Berichtsjahr wurden sie bis zum 19. September 2023 zum in der jeweiligen Erfüllungsperiode geltenden Einlagesatz und anschließend gemäß Beschluss des EZB-Rats vom 27. Juli 2023 mit 0 % verzinst; über die Mindestreserveerfüllung hinausgehende Guthaben auf Girokonten werden bereits seit Juli 2022 mit 0% verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt verringerten sich die Einlagen auf Girokonten von 807 856 Mio € im Vorjahr auf 50 217 Mio €.
Bei der Unterposition 2.2 „Einlagefazilität“ von 1 056 837 Mio € (Vorjahr: 1 132 287 Mio €) handelt es sich um Hereinnahmen von Übernachteinlagen zum Einlagesatz. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Einlagefazilität 1 203 610 Mio € gegenüber 533 846 Mio € im Vorjahr.
In der Unterposition 2.5 „Verbindlichkeiten aus Margenausgleich“ werden von Kreditinstituten zur Sicherheitenverstärkung hereingenommene Barsicherheiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 weist diese Position einen Bestand von 24 Mio € aus (Vorjahr: 1 184 Mio €).
Diese Position beinhaltet insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet aus bilateralen und zentral mit der Eurex abgeschlossenen Pensionsgeschäften. Bei diesen Geschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 8 957 Mio € (Vorjahr: 13 942 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 4 424 Mio € (Vorjahr: 6 296 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen werden. Diese Position schließt auch Kontobestände von Kreditinstituten von 182 Mio € (Vorjahr: 241 Mio €) ein, die wegen vorliegender Verfügungsbeschränkung von der Mindestreservehaltung ausgenommen sind. Des Weiteren sind in dieser Position Verbindlichkeiten aus zur Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungsgesetz in Verbindung mit der Entschädigungseinrichtungs‑Finanzierungsverordnung verpfändeten Kontobeständen von 955 Mio € (Vorjahr: 810 Mio €) enthalten.
In der Unterposition 4.1 „Einlagen von öffentlichen Haushalten“ werden die Guthaben des Bundes, seiner Sondervermögen, der Länder, des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und anderer öffentlicher Einleger (Sozialversicherungsträger und Gemeinden) erfasst. Am 31. Dezember 2023 betragen die Einlagen von öffentlichen Haushalten insgesamt 25 955 Mio € (Vorjahr: 132 215 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 48 959 Mio € (Vorjahr: 170 603 Mio €).
Die Unterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ beträgt 18 454 Mio € gegenüber 45 418 Mio € im Vorjahr. Sie enthält im Wesentlichen die Einlagen von sonstigen Finanzdienstleistern. Außerdem sind zum 31. Dezember 2023 in dieser Position Verbindlichkeiten aus bilateralen Pensionsgeschäften gegenüber Kontrahenten im Euro‑Währungsgebiet, die keine Kreditinstitute sind, enthalten. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 Mio € (Vorjahr: 1 269 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 2 844 Mio € (Vorjahr: 983 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“ ausgewiesen werden. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Unterposition 21 394 Mio € (Vorjahr: 54 410 Mio €).
Bei dieser Bilanzposition von 161 000 Mio € (Vorjahr: 333 608 Mio €) handelt es sich um Guthaben von ausländischen Zentralbanken, Währungsbehörden, internationalen Organisationen sowie Geschäftsbanken, die unter anderem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 114 208 Mio € (Vorjahr: 216 055 Mio €). Auf Zentralbanken und Währungsbehörden außerhalb des Euro‑Währungsgebiets entfallen zum 31. Dezember 2023 Einlagen von 134 348 Mio €, davon 77 202 Mio € auf Zentralbanken innerhalb der Europäischen Union. Die Position enthält zudem im Rahmen des Zentralbankservices hereingenommene Zeitgeldanlagen von Zentralbanken von 1 400 Mio € (Vorjahr: 1 999 Mio €), welche in den Geldmarkt weitergeleitet werden (vgl.Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“). Des Weiteren werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kontrahenten außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften erfasst. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 985 Mio € (Vorjahr: 7 939 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 2 214 Mio € (Vorjahr: 461 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen werden.
In dieser Position werden die Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Banken außerhalb des Euro‑Währungsgebiets erfasst. Es handelt sich um Verbindlichkeiten in US‑Dollar von 31 Mio € aus Repos (Vorjahr: kein Bestand).
Der Ausgleichsposten zu den vom IWF unentgeltlich zugeteilten Sonderziehungsrechten entspricht den Zuteilungen an die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1972, 1979 bis 1981, 2009 sowie 2021 über insgesamt 37 587 Mio