EU-Finanzen: Finanzbeziehungen der Mitgliedstaaten zur EU 2024 und Mehrjähriger Finanzrahmen 2028 bis 2034 Monatsbericht – Oktober 2025
Veröffentlicht am
EU-Finanzen: Finanzbeziehungen der Mitgliedstaaten zur EU 2024 und Mehrjähriger Finanzrahmen 2028 bis 2034 Monatsbericht – Oktober 2025
Monatsbericht
Der
EU
-
Haushalt umfasste im vergangenen Jahr Ausgaben von 146 Mrd € oder knapp 0,8 % des
EU
-
Bruttonationaleinkommens
(
EU
-
BNE
). 2023 war es noch etwa 1 %. Dabei flossen weniger Mittel von der
EU
an die Mitgliedstaaten, denn viele Mitgliedstaaten riefen weniger Kohäsionsmittel ab. Dagegen nutzen sie vorrangig Mittel des Extrahaushalts
Next Generation
EU
(
NGEU
),
die 2026 auslaufen. Die Zahlungen aus beiden Haushalten zusammen lagen bei rund 1,3 % des
EU
-
BNE
und sanken nur leicht gegenüber dem Vorjahr (− 0,1 Prozentpunkte).
Die Mitgliedstaaten finanzieren den
EU
-
Haushalt vor allem mit Beiträgen, die sich an ihrem
BNE
orientieren. Diese Beiträge streuen relativ wenig, während sich die Zahlungen an die Mitgliedstaaten aus dem
EU
-
Haushalt und
NGEU
stark unterscheiden. So ergeben sich Nettozahler- und Nettoempfänger-Positionen. 2024 war auch Deutschland wieder unter den zehn Nettozahler-Ländern mit 0,4 % seines
BNE
(18 Mrd €). Von den 17 Nettoempfänger-Ländern erhielt Lettland mit über 3 % (netto) die meisten Mittel.
Für den neuen Finanzrahmen 2028 bis 2034 veröffentlichte die Europäische Kommission im Juli einen ersten Vorschlag. Demnach soll der
EU
-
Haushalt in Prozent des
EU
-
BNE
in etwa um den Umfang der Tilgungen und Zinslasten für
NGEU
steigen. Entsprechend höher sollen die Zahlungen der Mitgliedstaaten ausfallen. Gleichzeitig schlägt die Europäische Kommission verschiedene neue Verschuldungsmöglichkeiten vor, die vor allem zusätzliche Kredite an die Mitgliedstaaten finanzieren sollen.
Die Europäische Kommission will den
EU
-
Haushalt etwas stärker auf europäische Aufgaben ausrichten und die Finanzierung einfacher und transparenter machen. Beides ist zu begrüßen und könnte in den anstehenden Verhandlungen noch stärker angestrebt werden. Dagegen ist es weniger naheliegend,
EU
-
Mittel an Reformpläne für nationale Aufgaben und Projekte zu binden und diese von der Europäischen Kommission überwachen zu lassen. Es droht zusätzlicher bürokratischer Aufwand, und die Verantwortlichkeiten könnten zunehmend verschwimmen. Die Erfahrungen mit
NGEU
sind in dieser Hinsicht zumindest zwiespältig.
1 Rückblick auf die Zahlungsströme 2024
Die Mitgliedstaaten stimmen jeweils für sieben Jahre ab, welche Ausgaben sie gemeinsam tätigen und wie sie dies finanzieren. Dazu stellen sie einen Mehrjährigen Finanzrahmen
(
MFR
)
auf.
Der aktuelle Finanzrahmen reicht von 2021 bis 2027. Der größte Teil der Ausgaben fließt als Transfers an die Mitgliedstaaten. Ein kleinerer Teil finanziert gemeinsame Ausgaben, wie zum Beispiel für den Grenzschutz oder humanitäre Hilfe. Für die Laufzeit des Finanzrahmens legen die jährlichen
EU
-
Haushalte konkretere Ausgabenpläne fest. Im aktuellen Finanzrahmen umfasst der
EU
-
Haushalt rund 1 % des
EU
-
BNE
.
1 Zum größten Teil finanzieren ihn die Mitgliedstaaten über laufende Beiträge in Relation zu ihrer Wirtschaftskraft.
Von 2021 bis 2026 ergänzt
NGEU
den regulären
EU
-
Haushalt.
Die Mitgliedstaaten beschlossen den Extrahaushalt
NGEU
als einmaliges Kriseninstrument in der Corona-Krise. Er ist auf sechs Jahre befristet und umfasst Transfers und Kredite an die Mitgliedstaaten. Das Kernstück bildet die Aufbau- und Resilienzfazilität
(
ARF
).
Auf sie entfallen sämtliche Kredite und rund 80 % der Transfers. Die restlichen 20 % stocken bestehende Ausgabenprogramme des regulären
EU
-
Haushalts auf. Die
NGEU
-
Transfers führen in den Jahren 2021 bis 2026 zu zusätzlichen Ausgaben von jahresdurchschnittlich 0,5 % des
EU
-
BNE
.
2
Vor allem unterschiedlich hohe Transfers aus dem
EU
-
Haushalt bestimmen, ob ein Land per saldo Zahlungen an den
EU
-
Haushalt leistet oder Zahlungen erhält.
Denn die Einzahlungen der Mitgliedstaaten sind in etwa gleich hoch. Hingegen erhalten die wirtschaftlich schwächeren Länder (gemessen am
BNE
pro Kopf) tendenziell überproportional hohe Transfers aus dem
EU
-
Haushalt. Auch für
NGEU
können Nettobeiträge ermittelt werden. Allerdings beantragen die Mitgliedstaaten
NGEU
-
Mittel teils unregelmäßig in größeren Blöcken. Daher schwanken die
NGEU
-
Nettobeiträge von Jahr zu Jahr stärker als die des
EU
-
Haushalts (siehe Exkurs „
Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge
“).
Der
EU
-
Haushalt verteilt finanzielle Mittel von wirtschaftlich stärkeren zu wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten um.
Es wäre angemessen, dass die Europäische Kommission die Nettobeiträge zum
EU
-
Haushalt zeitnah und transparent ausweist.
3 Dabei sind die Nettobeiträge vorsichtig zu interpretieren. Die Nettobeiträge zeigen, dass die mit den Gemeinschaftshaushalten einhergehenden finanziellen Be- und Entlastungen in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. Sie bilden jedoch nicht den Nutzen und die Kosten der
EU
-
Mitgliedschaft eines Landes ab.
Exkurs
Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge
Um aussagekräftige Nettobeiträge zu ermitteln, müssen die Zahlungsströme des
EU
-
Haushalts angepasst werden. Ausgabenseitig werden nur operative Zahlungen berücksichtigt, die an die Mitgliedstaaten fließen.
Insbesondere die Verwaltungsausgaben zählen nicht dazu, weil sie nicht sinnvoll einzelnen Mitgliedstaaten zuzurechnen sind. Zudem finanziert der
EU
-
Haushalt Transfers an Staaten außerhalb der
EU
,
etwa für Entwicklungshilfe oder humanitäre Leistungen. Diese Zahlungen haben ebenfalls keinen Einfluss auf die hier ausgewiesenen Nettobeiträge der Mitgliedstaaten.
Einnahmenseitig werden nur die laufenden Beiträge der Mitgliedstaaten berücksichtigt, um die Nettobeiträge zu ermitteln.
Diese bemessen sich nach verschiedenen landesbezogenen Größen: dem Bruttonationaleinkommen
(
BNE
-
Eigenmittel), dem (normierten) Mehrwertsteueraufkommen (MwSt-Eigenmittel) und an der Menge an nicht recycelten Verpackungsabfällen (Kunststoff-Eigenmittel). Den
BNE
-
Eigenmitteln kommt im
EU
-
Haushalt eine besondere Rolle zu. Sie bilden den größten Posten und werden so angepasst, dass sie den
EU
-
Haushalt stets ausgleichen. Neben den laufenden Beiträgen der Mitgliedstaaten speist sich der
EU
-
Haushalt aus Zolleinnahmen. Diese fallen aber vor allem an den Außengrenzen an und sind den Mitgliedstaaten, die die Zölle erheben, deshalb nicht sinnvoll zuzurechnen. Zudem gibt es weitere Einnahmen, wie etwa aus Kartellstrafen oder Strafzahlungen der Mitgliedstaaten.
Für die Berechnung der Nettobeiträge aus
NGEU
wird angenommen, dass die Mitgliedstaaten die
NGEU
-
Transfers gemäß
BNE
-
Anteilen finanzieren.
Dies liegt nahe, weil die Finanzierungsanteile derzeit und wohl auch zukünftig grob den
BNE
-
Anteilen entsprechen. Im Ergebnis wird damit derselbe Nettobeitrag ausgewiesen, der sich ergäbe, wenn die Mitgliedstaaten
NGEU
laufend über den regulären
EU
-
Haushalt statt über Schulden finanzieren würden.
1 Dabei zählt der Schuldendienst im
EU
-
Haushalt nicht zu den einbezogenen operativen Ausgaben. Dies verhindert, dass Belastungen doppelt gezählt werden.
1.1
EU
-
Haushalt 2024 (ohne
NGEU
)
Der
EU
-
Haushalt 2024 umfasste Ausgaben von rund 146 Mrd € und damit 19 Mrd € weniger als im Vorjahr.
4 Mit gut 0,8 % des
EU
-
BNE
waren die Ausgaben niedriger als üblich (rund 1 % des
EU
-
BNE
). Die Verwaltungsausgaben lagen unverändert zum Vorjahr bei 12 Mrd €. Dies entspricht rund 8 % der Gesamtausgaben. Die Ausgaben für den
NGEU
-
Schuldendienst erreichten 2 Mrd € und damit 1,5 % der Gesamtausgaben.
Ausschlaggebend für den Ausgabenrückgang waren die Kohäsionsausgaben, die um knapp 40 % sanken.
Deswegen gingen auch die operativen Ausgaben
5 insgesamt um gut 20 Mrd € auf 132 Mrd € zurück. Der Anteil der Kohäsionsausgaben sank dabei auf nur noch 27 % (siehe Schaubild 2.1). Anders als in den Vorjahren lag er damit deutlich unter dem Anteil der Agrarpolitik (42 %).
Die restlichen 30 % der operativen Ausgaben verteilten sich auf die Bereiche Forschung und Infrastruktur, Auswärtiges Handeln sowie Sicherheit und Unionsbürgerschaft. Von den operativen Ausgaben flossen gut 20 Mrd € an Empfänger außerhalb der
EU
,
und zwar vor allem aus dem Bereich Auswärtiges Handeln (sie fließen nicht in die Nettobeiträge ein, siehe Exkurs „
Methodische Hinweise zur Ermittlung der Nettobeiträge
“).
Die Höhe der Ausgaben, die aus dem
EU
-
Haushalt an die Mitgliedstaaten flossen, unterschied sich auch 2024 deutlich zwischen den Ländern
(siehe Schaubild 2.2).
Lettland erhielt mit knapp 3½ % seines
BNE
die meisten Mittel. Den Niederlanden, Deutschland, Schweden, Österreich und Dänemark flossen mit unter ½ % ihres
BNEs
die geringsten Mittel zu.
Alle Länder riefen in Relation zu ihrem
BNE
deutlich weniger Kohäsionsmittel ab als in den Jahren zuvor. Dies dürfte daran liegen, dass sie vorrangig Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzten, damit diese nicht verfallen.
Insgesamt betrachtet sanken die Kohäsionsmittel von 0,37 % des
EU
-
BNE
im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 auf 0,17 %. In Ungarn und Polen war der Rückgang mit 1,7 Prozentpunkten beziehungsweise 1,4 Prozentpunkten besonders groß.
Aber auch in der Slowakei, Estland, Litauen, Kroatien und Rumänien sanken die Kohäsionsmittel in Relation zum jeweiligen
BNE
um mehr als 1 Prozentpunkt. In Spanien, Italien, Portugal und Slowenien war der Anteil der Kohäsionsmittel am
BNE
bereits zuvor deutlich gefallen. Die genannten Länder erhalten alle überdurchschnittlich viele
ARF
-
Mittel. Die Vermutung liegt nahe, dass die
ARF
-
Mittel einen Teil der Kohäsionsmittel verdrängten. Denn die Mitgliedstaaten müssen die
ARF
-
Mittel bis Ende September 2026 beantragen, damit sie nicht verfallen. Spätestens ab 2027 dürften die Kohäsionsmittel dann aufgrund von Nachholeffekten deutlich steigen.
Die Zahlungen der Mitgliedstaaten an den
EU
-
Haushalt beliefen sich 2024 auf 128 Mrd €.
Im (ungewichteten) Durchschnitt zahlten die Mitgliedstaaten damit gut 0,7 % ihres
BNE
an den
EU
-
Haushalt (siehe Schaubild 2.3). Korrespondierend zu den geringeren Ausgaben, waren sie ebenfalls etwas niedriger als im Durchschnitt der letzten Jahre. Die Spanne zwischen dem Land mit den niedrigsten Zahlungen und dem mit den höchsten lag bei knapp 0,4 Prozentpunkten. Damit lag sie in dem auch in anderen Jahren üblichen Bereich. Der größte Anteil entfiel wie üblich auf die
BNE
-
Eigenmittel (95 Mrd €). Die Zolleinnahmen lagen bei 21 Mrd €.
1.2
NGEU
2024
2024 flossen
NGEU
-
Transfers von 80 Mrd € oder knapp 0,5 % des
EU
-
BNEs
(siehe Schaubild 2.4), davon 56 Mrd € für die
ARF
(einschließlich
REPowerEU
). In Relation zu ihrem
BNE
erhielten Lettland, Kroatien und Spanien die meisten Mittel (zwischen 1,5 % und 1,3 % ihres
BNE
).
Dagegen erhielten Luxemburg, Schweden und Österreich weniger als 0,1 %. Die Unterschiede liegen nicht nur daran, dass unterschiedlich hohe Transfers vorgesehen sind. Hinzu tritt, dass die Mitgliedstaaten die
ARF
-
Transfers teils unregelmäßig und dann in größeren Blöcken beantragen (siehe Schaubild 2.5).
Insgesamt flossen 2024 somit 16 % der vorgesehenen
ARF
-
Transfers
(siehe Schaubild 2.5). Dies war etwas mehr als in den Vorjahren (je 13 %). Erneut gab es große Unterschiede zwischen den Ländern. Vier Länder riefen keine oder kaum nennenswerte Teile der für sie vorgesehenen Mittel ab (Schweden, Österreich, Luxemburg und Bulgarien), Deutschland mit 45 % am meisten. Die Niederlande, Ungarn und Irland erhielten 2024 erstmals
ARF
-
Mittel.
Seit 2021 flossen an die Mitgliedstaaten 55 % der insgesamt verfügbaren
ARF
-
Transfers.
Sollen keine Mittel verfallen, muss sich das Abflusstempo weiter beschleunigen. Denn die Europäische Kommission darf die Mittel nur bis Ende 2026 auszahlen. Nach Deutschland flossen bis Ende 2024 66 % der vorgesehenen Mittel. Daneben erhielten zehn weitere Länder bis Ende 2024 mehr als die Hälfte der für sie vorgesehenen Mittel (Tschechien, Portugal, Estland, die Slowakei, Spanien, Kroatien, Dänemark, Italien, Malta und Frankreich). Schweden ist das einzige Land, an das bis Ende 2024 keine Mittel flossen. Im Juli 2025 erhielt jedoch auch Schweden seine erste Zahlung.
6
1.3 Nettobeiträge 2024
Betrachtet man
EU
-
Haushalt und
NGEU
insgesamt, leisteten 2024 zehn Länder per saldo Zahlungen
(siehe Schaubild 2.6 zu den einzelnen Ländern und getrennt nach
EU
-
Haushalt und
NGEU
).
Am höchsten waren die Nettozahlungen mit über 0,5 % des
BNE
in Österreich, Schweden und Irland. Deutschland war ebenfalls Nettozahler. Es gehörte 2024 jedoch nicht zu den Spitzenreitern, da es einen guten Teil seiner
ARF
-
Transfers erhielt. Deswegen fiel der deutsche Nettobeitrag zu
NGEU
gering aus. 17 Länder empfingen per saldo Zahlungen aus den beiden Haushalten. Darunter erhielt Lettland mit fast 3½ % die höchsten Nettotransfers, gefolgt von Kroatien, Estland und Griechenland mit um die 2 %.
2 Ausblick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
Im Juli veröffentlichte die Europäische Kommission ein Paket mit ersten umfassenden Vorschlägen für den Finanzrahmen 2028 bis 2034.
7 Nun müssen sowohl die Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament dazu eine Position erarbeiten. Da die neue Finanzperiode erst 2028 beginnt, ist eine Einigung nicht vor 2027 zu erwarten. Das Kommissionspaket enthält detaillierte Vorschläge zum Umfang und zur Ausgestaltung künftiger Ausgabenprogramme. Zudem zeigt es, wie die Mitgliedstaaten diese künftig finanzieren sollen. Auch ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission im Krisenfall zusätzliche gemeinsame
EU
-
Schulden aufnehmen können soll, für die die Mitgliedstaaten über den
EU
-
Haushalt haften. Ausgewählte Aspekte des Kommissionsvorschlags werden im Folgenden vorgestellt.
2.1 Mehr Mittel benötigt, um Schuldendienst für
NGEU
-
Kredite zu leisten
Die Europäische Kommission schlägt vor, den maximalen Umfang des
EU
-
Haushalts auszuweiten – von derzeit jährlich bis zu 1,13 % des
EU
-
BNE
auf 1,26 %.
8 Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus dem Schuldendienst für
NGEU
.
Für 2028 bis 2034 sollen im
EU
-
Haushalt insgesamt 1 763 Mrd €
9 zur Verfügung stehen. Für den
NGEU
-
Schuldendienst plant die Europäische Kommission 150 Mrd € ein (knapp 9 % der vorgesehenen Mittel).
10 Damit sollen Zinsen und Tilgungen geleistet werden.
Die im Finanzrahmen festgelegten Ausgaben sollen künftig stärkere Inflationsschwankungen berücksichtigen.
Die Ausgaben werden üblicherweise über den gesamten Planungszeitraum in konstanten Preisen eines Basisjahres festgelegt. Dies ist für den aktuellen Finanzrahmen das Jahr 2018, für den künftigen das Jahr 2025. Um die Inflation zu berücksichtigen, werden diese Größen bislang jährlich mit 2 % hochgerechnet, ungeachtet der tatsächlichen Inflationsrate. Die Europäische Kommission will dieses Vorgehen im Falle besonders hoher oder besonders niedriger Inflationsraten anpassen. Sie schlägt vor, künftig bei einer Inflationsrate über 3 % oder unter 1 %, die tatsächliche Inflationsrate zu verwenden.
11 Dadurch würde das Ausgabenvolumen in Relation zum
BNE
tendenziell stabilisiert.
Exkurs
Entwicklung von Defiziten und Schulden auf der
EU
-
Ebene
Der
EU
-
Haushalt ist grundsätzlich ausgeglichen und weist keine Defizite auf. Aufgrund von
NGEU
werden aber auf der
EU
-
Ebene vorübergehend Defizite verzeichnet und im weiteren Verlauf Überschüsse für Tilgungen.
2021 bis 2026 führen
NGEU
-
Transfers ausnahmsweise zu Defiziten auf der
EU
-
Ebene (siehe Schaubild 2.7).
1 Am Ende des Auszahlungszeitraums 2026 dürften die betreffenden
NGEU
-
Schulden rund 2,2 % des
EU
-
BNE
betragen. Ab 2028 sollen die hierfür aufgenommenen Schulden sukzessive getilgt werden. Hierfür sind dann über viele Jahre Überschüsse im
EU
-
Haushalt zu erzielen. Die
EU
-
Schuldenquote sinkt dann wieder (auch aufgrund des steigenden
BNEs
im Nenner). Die Zinsbelastung aus der aufgelaufenen Verschuldung beträgt bis zum Ende des nächsten Finanzrahmens 2034 voraussichtlich jährlich unter 0,1 % des
EU
-
BNE
(siehe Schaubild 2.8).
Neben der Verschuldung für Transfers verschuldet sich die
EU
zunehmend für Kredite an Mitgliedstaaten und die Ukraine.
2 Dabei stehen einer stärkeren Verschuldung höhere Forderungen aus vergebenen Krediten gegenüber, und es entstehen keine Defizite. Schon 2019 bestanden diesbezügliche Schulden und Forderungen in Höhe von 52 Mrd € oder knapp 0,4 % des
EU
-
BNE
(siehe Schaubild 2.9). Sie umfassten vor allem Kredite des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus
(
EFSM
)
sowie Makrofinanzhilfen an Nicht-
EU
-Länder. Auf letztere entfielen knapp 5 Mrd €. Im Zuge der Corona-Pandemie kamen ab 2020 Kredite des
EU
-
Kurzarbeit-Programms
SURE
an die Mitgliedstaaten hinzu und ab 2021
NGEU
-
Kredite. Ende 2024 entfiel auf diese beiden Kreditprogramme mit 1,2 % des
EU
-
BNE
der größte Teil der ausstehenden Kredite. Zudem gewinnen seit 2022 Kredite an die Ukraine an Bedeutung. Sie lagen Ende 2024 bei rund 40 Mrd € oder 0,2 % des
EU
-
BNE
. Insgesamt betrachtet stieg das Volumen der über den
EU
-
Haushalt abgesicherten Kredite bis Ende 2024 auf knapp 300 Mrd € (1,7 % des
EU
-
BNE
).
Ab 2026 kommen weitere 150 Mrd € an Krediten für das neue
EU
-
Schuldeninstrument
Security Action for Europe(
SAFE
)
hinzu.
SAFE
ist Teil der Initiative „
Readiness
2030“, die der Rat Ende Mai 2025 beschloss.
3 Die hierüber vorgesehenen Kredite sollen Verteidigungsinvestitionen von bis zu 150 Mrd € finanzieren. Diese sowie die oben genannten Kredite belasten bei plangemäßer Bedienung der Kreditforderungen den
EU
-
Haushalt nicht. Den Zinszahlungen für die eigenen Schulden stehen Zinseinnahmen aus den Kreditforderungen gegenüber.
2.2 Neue
Ausgabenschwerpunkte
Die Mitgliedstaaten können die Ausgabenschwerpunkte des
EU
-
Haushalts in den Verhandlungen zum nächsten Finanzrahmen an neue Herausforderungen anpassen.
Bislang entfällt ein Großteil der Ausgaben auf die Agrar- und Kohäsionspolitik. Bei den Ausgaben für Agrarpolitik steht die Einkommensstützung der Landwirte im Vordergrund. Die Kohäsionspolitik soll die wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der
EU
fördern. Im Ergebnis fließen die Mittel für diese beiden Aufgabenbereiche vor allem in wirtschaftlich schwächere Mitgliedstaaten. Im aktuellen Finanzrahmen entfallen auf sie zwei Drittel der Gesamtausgaben.
Der Kommissionsvorschlag stärkt die Bereiche Forschung, Infrastruktur und Verteidigung
(siehe Schaubild 2.10). Er sieht vor, dass ein größerer Anteil der Mittel auf diese Bereiche entfallen. Außerdem will die Europäische Kommission diese Bereiche künftig in einer Rubrik zusammenfassen. Innerhalb einer Rubrik ist es leichter, Ausgaben im laufenden Finanzrahmen zwischen den Bereichen zu verschieben. Für diese neue Rubrik sieht der Kommissionsvorschlag 0,37 % des
EU
-
BNE
vor.
12 Dies ist eine Verdoppelung gegenüber dem aktuellen Finanzrahmen. Dabei soll der Bereich Verteidigung besonders stark steigen, von 0,01 % im aktuellen Finanzrahmen auf künftig 0,08 % des
EU
-
BNE
. Daneben sollen auch die Bereiche Auswärtiges Handeln und Migration, Sicherheit und Grenzschutz gestärkt werden.
Für die Agrarpolitik sieht die Europäische Kommission dagegen deutlich weniger Mittel vor. Die Mittel für Kohäsionspolitik sollen nahezu unverändert bleiben.
Der Anteil der Agrarpolitik am
EU
-
BNE
soll um die Hälfte auf knapp 0,2 % gekürzt werden. Die Mittel für die Kohäsionspolitik bleiben hingegen nahezu unverändert bei 0,34 %. Für diesen Vergleich sind im aktuellen Finanzrahmen die Mittel herausgerechnet, die künftig dem Bereich Forschung, Infrastruktur und Verteidigung zugeschlagen werden sollen. Die Verwaltungsausgaben bleiben ebenfalls nahezu unverändert bei 0,08 % des
EU
-
BNE
.
In den gestärkten Bereichen gibt es gute Gründe, die Ausgaben gemeinsam europäisch zu tätigen.
Zentral unternommene große Forschungs- und Infrastrukturprojekte bieten Vorteile, etwa durch Skaleneffekte oder wenn sie auf nationaler Ebene nicht zustande kämen. Im Bereich Auswärtiges Handeln oder Migration dürfte ein gemeinsames europäisches Vorgehen wirksamer sein als nationale Alleingänge. Im Bereich Grenzschutz legt die Freizügigkeit innerhalb der
EU
einen gemeinsamen Schutz der Außengrenzen nahe. Darüber hinaus sprechen insbesondere Netzeffekte und externe Effekte dafür, auch bei der Absicherung der Energieversorgung oder dem Klimaschutz stärker auf der europäischen Ebene aktiv zu werden. Allerdings sollte jeweils geprüft werden, ob dies gegenüber dem rein nationalen Ansatz vorteilhaft ist. Dagegen handelt es sich bei der Agrar- und Kohäsionspolitik weitgehend um Transfers an die Mitgliedstaaten ohne besonderen europäischen Bezug. Wird damit vor allem eine Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten angestrebt, ließe sich dies transparenter umsetzen.
Bei der Verteidigungspolitik erscheint eine intensivere Kooperation und Zusammenarbeit in Europa dringend nötig.
Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beabsichtigen die Mitgliedstaaten, ihre Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen.
13 Dabei wäre ein gemeinsames Vorgehen in vielen Bereichen elementar. Dies ist etwa bei groß angelegten Rüstungsvorhaben der Fall, die einen europaweiten Schutz erwarten lassen. Sinnvoll wäre wohl auch, Waffensysteme so abzustimmen, dass die Mitgliedstaaten sie im Bedarfsfall problemlos gemeinsam einsetzen können. Gleichzeitig ist es folgerichtig, auch Länder außerhalb der
EU
einzubeziehen, die gleichgelagerte Sicherheits- und Verteidigungsinteressen haben, wie etwa Großbritannien. Nicht zuletzt müssen geeignete Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen gefunden werden, die ein gut koordiniertes und zügiges Vorgehen ermöglichen. Welche Rolle dabei die bestehenden
EU
-
Strukturen spielen werden, wird im weiteren Verlauf zu klären sein. Neue Koordinationsinstrumente sollten in Erwägung gezogen werden, wenn sie eine effizientere Verteidigung besser gewährleisten. Generell spricht einiges dafür, dauerhaft notwendige Verteidigungsausgaben nicht über Schulden, sondern über laufende Einnahmen zu finanzieren.
2.3 Änderungen an der Finanzierungsstruktur
Die Europäische Kommission schlägt zur Finanzierung des
EU
-
Haushalts fünf neue Eigenmittel vor, die jährlich insgesamt 44 Mrd € erbringen sollen (0,25 % des
EU
-
BNE
).
14 Dies sind:
Eigenmittel auf der Grundlage der Menge nicht gesammelter Elektroaltgeräte (15 Mrd €),
Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak (11,2 Mrd €),
Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems (30 % der nationalen
ETS1
-
Einnahmen; 9,6 Mrd €),
ein pauschaler nach der Höhe des Nettoumsatzes gestaffelter Beitrag großer Unternehmen mit einem Nettoumsatz über 100 Mio € (6,8 Mrd €),
Eigenmittel auf der Grundlage des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (75 % der nationalen
CBAM
-
Einnahmen; 1,4 Mrd €).
Außerdem möchte die Europäische Kommission die bestehenden Eigenmittel anpassen und teils vereinfachen.
Sie schlägt drei Veränderungen an den bestehenden Eigenmitteln vor:
Der Anteil der Zolleinnahmen, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten für die von ihnen erhobenen Zolleinnahmen einbehalten, soll von 25 % auf 10 % sinken. Damit sollen sie sich stärker an den tatsächlichen Erhebungskosten orientieren, die deutlich unter 25 % liegen dürften. Von der hohen Erstattung profitieren vor allem die Niederlande und Belgien. In diesen beiden Ländern fällt aufgrund der großen Überseehäfen regelmäßig ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Zolleinnahmen der
EU
an.
15 Insofern stellen die hohen Erhebungskosten einen versteckten Rabatt dar.
Um die Transparenz bei der Berechnung der Eigenmittel zu erhöhen, sollen länderspezifische Korrekturmechanismen entfallen.
Der Abrufsatz für die Kunststoff-Eigenmittel soll steigen, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.
Neue Eigenmittel mindern nicht die Finanzierungslast der Mitgliedstaaten.
Mitunter wird der Eindruck erweckt, neue Eigenmittel würden die Mitgliedstaaten entlasten, weil sie geringere Beiträge leisten müssen. In den meisten Fällen treten die Mitgliedstaaten jedoch einen Teil ihres nationalen Steueraufkommens an die
EU
ab. Dies wäre zum Beispiel bei dem vorgeschlagenen Tabak-Eigenmitteln der Fall. In anderen Fällen verzichten die Mitgliedstaaten auf eigene Besteuerungsmöglichkeiten. So wird der vorgeschlagene Unternehmensbeitrag zwar nicht auf nationaler Ebene erhoben, erhöht aber die Belastung der ansässigen Unternehmen. In jedem Fall tragen die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten die Finanzierungslasten.
Die vorgeschlagenen Anpassungen an den bestehenden Eigenmitteln würden das Eigenmittelsystem vereinfachen. Das ist zu begrüßen. Neue Eigenmittel dürften hingegen neue Rabatte nach sich ziehen und die Transparenz des Eigenmittelsystems wieder mindern. Der
EU
-
Haushalt könnte wesentlich einfacher und transparenter allein über
BNE
-
Eigenmittel finanziert werden.
Die vielfältigen Korrekturmechanismen und versteckten Rabatte machen das Eigenmittelsystem insgesamt kompliziert und intransparent. Gleichzeitig sind sie das Ergebnis politischer Verhandlungen und reduzieren die finanziellen Beiträge einiger Länder zulasten von anderen. Auch die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel verschieben die Finanzierungslast zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Effekte sind für die Verhandlungen relevant und könnten wiederum neue Rabattforderungen nach sich ziehen. Denn Mitgliedstaaten, bei denen Änderungen des Eigenmittelsystems zu höheren Beiträgen führen, dürften diese Änderungen nur sehr begrenzt akzeptieren. Letztlich ist zu erwarten, dass die Mitgliedstaaten den
EU
-
Haushalt auch künftig grob gemäß ihrem
BNE
-
Anteil finanzieren werden. Daher liegt es nahe, die Finanzierung vollständig auf diese einfache und transparente Bezugsgröße umzustellen.
Es spricht viel dafür, auch Einnahmen aus dem
ETS
-
Handelssystem und dem Grenzausgleichsmechanismus der europäischen Ebene zuzuordnen.
Dies ist bereits für die Zolleinnahmen der Fall. Sie resultieren aus der gemeinsamen europäischen Zollpolitik. Dabei erheben die Mitgliedstaaten die Zolleinnahmen, die insbesondere in Ländern mit großen Seehäfen anfallen. Zum Ausgleich für die nationalen Kosten erhalten die Mitgliedstaaten eine pauschale Erstattung ihrer Erhebungskosten (25 % der Zolleinnahmen). Ein ähnliches Vorgehen scheint auch für die Einnahmen aus dem
ETS
-
Handelssystem naheliegend. Sie resultieren aus der gemeinsamen europäischen Klimapolitik. Derzeit fließen die
ETS
-
Einnahmen den Mitgliedstaaten grob gemäß ihren historischen CO₂-Verschmutzungsanteilen zu. Diese Aufteilung erscheint jedoch nicht überzeugend, weil der Schaden aus dem CO₂-Ausstoß nicht an der Landesgrenze Halt macht. Bei den Einnahmen aus dem Grenzausgleichsmechanismus ist dagegen bereits eine Zuordnung auf die
EU
-
Ebene vorgesehen. Der Mechanismus setzt ab 2027 ein und belastet Importe mit Einfuhrabgaben, soweit die Produkte noch keinen dem
ETS
vergleichbaren CO₂-Preisbestandteil enthalten. Wie bereits bei den Zöllen sollen drei Viertel der Einnahmen an den
EU
-
Haushalt fließen.
2.4 Nationale Reformpläne
Die Europäische Kommission möchte mit den Mitgliedstaaten künftig Pläne bilateral vereinbaren und hierfür ausgewählte
EU
-
Haushaltsmittel einsetzen.
16 Dazu sollen die Mitgliedstaaten nationale und regionale Partnerschaftspläne vorlegen, die auch Investitionen und Reformen enthalten.
Die Pläne sollen alle Bereiche abdecken, für die es vorvereinbarte Mittel gibt: Agrarpolitik, Kohäsionspolitik sowie Migration, Sicherheit und Grenzschutz.
17 Die nationalen Pläne sollen außerdem Investitionen und Reformen enthalten. Die Auszahlung der Mittel soll daran geknüpft werden, dass die Mitgliedstaaten die zugesagten Reformen umsetzen und Meilensteine wie vereinbart erreichen.
Die Europäische Kommission verspricht sich davon unter anderem, finanzielle Mittel besser nach den politischen Prioritäten der
EU
einzusetzen. Ob dies gelingt, erscheint jedoch nicht gesichert.
Zu erwarten ist hingegen, dass damit erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden wäre. Dies zeigt nicht zuletzt die Erfahrung mit der
ARF
,
für die die Mitgliedstaaten ebenfalls Pläne mit der Europäischen Kommission aushandelten. Der Europäische Rechnungshof wies mehrfach auf Schwächen der
ARF
hin: Die
ARF
-
Mittel seien nicht ausreichend wirksam für die angestrebten Ziele in den Bereichen digitale und grüne Transformation verwendet worden.
18 Auch könnten Mittel ausgezahlt werden, ohne dass die Mitgliedstaaten die vereinbarten Ziele umgesetzt hätten. Generell sieht der Rechnungshof kritisch, dass die Europäische Kommission nicht tatsächlich entstandene Kosten erstattet. Stattdessen fließen die Mittel in geplanter Höhe, wenn die Mitgliedstaaten vereinbarte Meilensteine erreichen. Aus Sicht des Rechnungshofs sind diese jedoch nicht hinreichend treffsicher.
19 Davon unabhängig erscheint ein stärkerer, breit angelegter Einfluss der Europäischen Kommission nicht generell naheliegend. Es spricht viel dafür, sich auf Politikbereiche zu konzentrieren, die tatsächlich einen starken europäischen Bezug haben – wie etwa den einheitlichen Binnenmarkt oder die gemeinsame Klimapolitik.
2.5 Neue Spielräume für gemeinsame Schulden
Der Kommissionsvorschlag sieht mehr Spielräume für gemeinsame Schulden von bis zu 645 Mrd €
20 vor (3,6 % des
EU
-
BNE
2024).
Einen Teil der gemeinsamen Schulden will die Europäische Kommission fest einplanen. Sie sollen als Kredite an die Mitgliedstaaten (150 Mrd €) und an die Ukraine (100 Mrd €) fließen. Darüber hinaus sollen bis zu 395 Mrd € für ein vorsorgliches Kriseninstrument zur Verfügung stehen. Mit ihm sollen im Krisenfall Kredite an
EU
-
Mitgliedstaaten vergeben werden.
21
Um die gemeinsame Kreditaufnahme abzusichern, soll die Eigenmittelobergrenze steigen.
Diese Grenze legt fest, wie stark die Mitgliedstaaten zur Finanzierung des
EU
-
Haushalts jährlich maximal herangezogen werden können (als Anteil an ihrem
BNE
).
Dabei bildet ihr Abstand zu den im Finanzrahmen festgelegten Ausgaben-Obergrenzen einen finanziellen Puffer. Er kann im Falle unvorhergesehener Entwicklungen genutzt werden. Zudem sichert er die Bedienung der
EU
-
Verschuldung ab, mit der über den
EU
-
Haushalt Kredite vergeben wurden. Soweit diese
EU
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Schulden Kredite an Mitgliedstaaten und andere Staaten finanzieren, leisten zwar grundsätzlich die kreditnehmenden Staaten den Schuldendienst (Zins und Tilgung). Fällt allerdings ein Schuldner aus, haften alle Mitgliedstaaten bis zur vereinbarten Eigenmittelobergrenze.
Die Eigenmittelobergrenze soll von regulär 1,4 % auf 1,75 % des
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steigen. Damit soll sie auch eine zusätzliche Kreditaufnahme der
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im Umfang von bis zu 250 Mrd € absichern (1,4 % des
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2024).
Der vorgeschlagene Anstieg der Eigenmittelobergrenze ist nur zum kleineren Teil dem größeren Umfang des
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Haushalts geschuldet. Der größere Teil würde hingegen den Puffer erhöhen, mit dem zusätzliche neue gemeinschaftliche Schulden abgesichert werden könnten. Die Europäische Kommission will damit Kredite finanzieren – 100 Mrd € an die Ukraine und 150 Mrd € an Mitgliedstaaten. Letztere speisen das neue Instrument
Catalyst Europe
, das die Partnerschaftspläne um eine Kreditkomponente ergänzen soll. Das heißt, die Mitgliedstaaten könnten in den bilateral vereinbarten Plänen zusätzlich zu den vorgesehenen Transfers auch Kredite beantragen.
Zudem soll die Eigenmittelobergrenze im Krisenfall zweckgebunden und befristet um weitere 0,25 Prozentpunkte steigen können.
22 Dies soll im Krisenfall die oben beschriebene, mögliche weitere gemeinsame Kreditaufnahme absichern. Der Rat würde entscheiden, wann dieses Kriseninstrument zum Einsatz kommt und wie es ausgestaltet wird. Das Europäische Parlament müsste zustimmen. Aktiviert der Rat das Kriseninstrument, ermächtigt er die Europäische Kommission, bis zu 395 Mrd € am Kapitalmarkt aufzunehmen (2,2 % des
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2024). Diese Mittel sollen den betroffenen Mitgliedstaaten als Kredite zur Verfügung stehen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern. Attraktiv sind solche Kredite für Mitgliedstaaten mit höheren Refinanzierungskosten. Sie profitieren von den im Vergleich zu Marktkonditionen günstigeren Zinskonditionen. Da die Mittel ausschließlich als Kredite fließen, kommen für Zins- und Tilgung im Regelfall die kreditnehmenden Mitgliedstaaten auf. Die übrigen Mitgliedstaaten müssten die gemeinsame Kreditaufnahme im
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Haushalt allerdings über die höhere zweckgebundene Eigenmittelobergrenze absichern.
Solch ein vorsorgliches Kriseninstrument scheint angesichts der bestehenden Krisenarchitektur nicht folgerichtig.
Die Europäische Kommission möchte erreichen, dass die
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den Mitgliedstaaten im Krisenfall einfacher finanzielle Hilfen bereitstellt als bislang. Im Euroraum gibt es aber bereits den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Eine zusätzliche Krisenvorsorge im
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Haushalt scheint insofern nicht notwendig.