Die Deutsche Bundesbank hat ihren Jahresfehlbetrag 2025 wie erwartet weiter verringert. Angesichts einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage sank der Jahresfehlbetrag gegenüber 2024 um mehr als die Hälfte auf 8,6 Milliarden Euro.
. Zahlenwert nicht sinnvoll 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden
Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen
Bilanz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2025
Aktiva
31.12.2024
Mio €
Mio €
1
Gold und Goldforderungen
395 215
270 580
davon: Goldforderungen 459 951,79 €
(0)
2
Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
2.1
Forderungen an den IWF
54 729
(59 155)
2.2
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
31 851
(33 970)
86 580
93 125
3
Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet
851
0
4
Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
3 975
588
5
Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
5.1
Hauptrefinanzierungsgeschäfte
5 256
(2 009)
5.2
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
3 187
(3 500)
5.3
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
–
(–)
5.4
Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen
–
(–)
5.5
Spitzenrefinanzierungsfazilität
–
(–)
8 443
5 509
6
Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
7 368
8 926
7
Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
7.1
Wertpapiere für geldpolitische Zwecke
789 371
(910 918)
7.2
Sonstige Wertpapiere
–
(–)
789 371
910 918
8
Forderungen an den Bund
3 550
3 995
9
Forderungen innerhalb des Eurosystems
9.1
Beteiligung an der EZB
2 786
(2 786)
9.2
Forderungen aus der Übertragung vonWährungsreserven an die EZB
10 802
(10 802)
9.3
Forderungen aus TARGET
1 023 482
(1 046 318)
9.4
Forderungen aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems
–
(–)
9.5
Sonstige Forderungen
–
(–)
1 037 070
1 059 906
10
Schwebende Verrechnungen
1
1
11
Sonstige Aktiva
11.1
Scheidemünzen
689
(726)
11.2
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
709
(759)
11.3
Finanzanlagen
6 066
(6 084)
11.4
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
0
(0)
11.5
Rechnungsabgrenzungsposten
7 933
(9 787)
11.6
Sonstiges
1 157
(1 744)
16 554
19 099
2 348 978
2 372 647
Passiva
31.12.2024
Mio €
Mio €
1
Banknotenumlauf
396 778
389 136
2
Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
2.1
Einlagen auf Girokonten
69 713
(76 527)
2.2
Einlagefazilität
753 917
(883 694)
2.3
Termineinlagen
–
(–)
2.4
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
–
(–)
2.5
Verbindlichkeiten aus Margenausgleich
–
(–)
823 630
960 220
3
Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
3 325
8 835
4
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
4.1
Einlagen von öffentlichen Haushalten
10 233
(20 348)
4.2
Sonstige Verbindlichkeiten
40 923
(13 897)
51 156
34 245
5
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets
55 978
90 748
6
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
0
1
7
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets
–
–
8
Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte
43 811
47 149
9
Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems
9.1
Verbindlichkeiten aus TARGET
–
(–)
9.2
Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems
593 107
(567 191)
9.3
Sonstige Verbindlichkeiten
1 701
(5 445)
594 807
572 637
10
Schwebende Verrechnungen
0
0
11
Sonstige Passiva
11.1
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
–
(–)
11.2
Rechnungsabgrenzungsposten
3 331
(5 320)
11.3
Sonstiges
1 416
(2 030)
4 748
7 350
12
Rückstellungen
12.1
Rückstellung für allgemeine Wagnisse
–
(–)
12.2
Rückstellungen für andere Zwecke
12 200
(11 695)
12 200
11 695
13
Ausgleichsposten aus Neubewertung
387 831
267 285
14
Grundkapital und Rücklagen
14.1
Grundkapital
2 500
(2 500)
14.2
Rücklagen
–
(–)
2 500
2 500
15
Bilanzverlust
− 27 787
− 19 153
2 348 978
2 372 647
Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2025
2024
Mio €
Mio €
1.1
Zinserträge
33 070
(55 959)
1.2
Zinsaufwendungen
− 37 238
(− 69 018)
1
Nettozinsertrag
− 4 167
− 13 059
2.1
Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen
530
(1 184)
2.2
Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerteund -positionen
− 756
(− 324)
2
Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen
− 226
860
3
Nettoergebnis aus Monetären Einkünften
− 1 669
− 5 434
4
Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen
57
60
5
Erträge aus Beteiligungen
22
23
6
Sonstige Erträge
164
187
7
Personalaufwand
− 1 798
− 1 477
8
Sachaufwand
− 802
− 747
9
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
− 103
− 117
10
Notendruck
− 76
− 77
11
Sonstige Aufwendungen
− 36
− 33
12
Zuführung zur / Auflösung der Rückstellung für allgemeine Wagnisse
–
–
Jahresfehlbetrag
− 8 633
− 19 814
13
Einstellung in die / Entnahme aus den Rücklagen
–
661
14
Verlustvortrag
− 19 153
–
Bilanzverlust
− 27 787
− 19 153
Frankfurt am Main, 17. Februar 2026
DEUTSCHE BUNDESBANK
Der Vorstand
Prof. Dr. Nagel Dr. Mauderer
Balz Prof. Dr. Köhler-Geib Lienenkämper Theurer
label.digression
Übersicht über die Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank
Allgemeine Rechnungslegungsprinzipien
Wiedergabe eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage; Vorsichtsprinzip; Berücksichtigung von bilanzbeeinflussenden Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag eintreten; Wesentlichkeit; Going-Concern-Prinzip; Prinzip der Periodenabgrenzung; Prinzip der Stetigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Erfassung von Kassageschäften
Kassageschäfte in Gold und Fremdwährungen werden ab dem Handelstag für die Ermittlung der durchschnittlichen Anschaffungskosten beziehungsweise der realisierten Gewinne und Verluste berücksichtigt. Grundlage für die bilanzielle Erfassung dieser Kassageschäfte sowie von Kassageschäften in Wertpapieren ist der Zahlungszeitpunkt (Erfüllungstag).
Bewertungsregeln
Die Bewertung von Gold, Fremdwährungen, Wertpapieren und Finanzinstrumenten erfolgt zu den Marktmittelkursen und -preisen zum Bilanzstichtag. Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Gleiches gilt für nicht marktgängige Wertpapiere und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere auf Beschluss des EZB-Rats.
Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei Neubewertung nicht gesondert behandelt. Der sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Neubewertung beim Gold liegt der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US‑Dollar-Wechselkurs zum Bilanzstichtag ergibt.
Die Neubewertung umfasst bei Fremdwährungen die gesamte Position in einer Währung (einschließlich außerbilanzieller Geschäfte).
Bei Wertpapierbeständen umfasst die Neubewertung jeweils die gesamte Position in einer Wertpapiergattung (alle Wertpapiere mit derselben Wertpapier-Kennnummer).
Pensionsgeschäfte
Ein Pensionsgeschäft (Repo) ist als besicherte Kreditaufnahme auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen, während auf der Aktivseite der Bilanz weiterhin die Vermögensgegenstände gezeigt werden, die als Sicherheiten dienen. Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft (Reverse Repo) ist in Höhe des Darlehensbetrages auf der Aktivseite der Bilanz als besicherter Kredit auszuweisen.
Im Fall von Leihegeschäften verbleiben die Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz des Übertragenden. Leihegeschäfte, bei denen Barsicherheiten bereitgestellt werden, sind genauso zu behandeln wie Pensionsgeschäfte.
Gewinnermittlung
Realisierte Gewinne und Verluste können nur bei Transaktionen entstehen, die zu einer Verminderung einer Wertpapier- oder Währungsposition führen. Sie ergeben sich aus dem Vergleich des Transaktionswertes mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert; sie müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Unrealisierte Gewinne und Verluste entstehen bei der Neubewertung durch Vergleich des Marktwerts mit dem nach der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungswert. Unrealisierte Gewinne dürfen nicht erfolgswirksam vereinnahmt werden; sie sind auf einem passivisch ausgewiesenen Neubewertungskonto zu buchen.
Unrealisierte Verluste müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wenn sie vorangegangene unrealisierte Gewinne, die auf dem Neubewertungskonto ausgewiesen wurden, übersteigen. In Vorjahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste unrealisierte Verluste werden bei unrealisierten Gewinnen in den Folgejahren nicht reversiert. Unrealisierte Verluste aus einer Wertpapiergattung, einer Währung oder Gold dürfen nicht gegen unrealisierte Gewinne aus anderen Wertpapieren, anderen Währungen oder Gold verrechnet werden.
Bei Vermögensgegenständen, die Kurs- und/oder Preisschwankungen unterliegen, ist für die Berechnung der Anschaffungskosten die Durchschnittsmethode täglich anzuwenden. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände werden durch unrealisierte Verluste, die zum Jahresende in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, vermindert.
Bei Wertpapieren wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungs- und Rückzahlungswert (Disagio oder Agio) nach der internen Zinsfußmethode über die vertragliche Restlaufzeit verteilt, als Teil des Zinsertrags behandelt (Amortisation) und beim Anschaffungswert berücksichtigt (fortgeführte Anschaffungskosten).
Rechnungsabgrenzungsposten zu Fremdwährungsbeständen werden geschäftstäglich zum Mittelkurs umgerechnet und verändern die jeweilige Währungsposition.
Buchhaltungsregeln für außerbilanzielle Geschäfte
Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden ab dem Handelstag in die Währungsposition einbezogen.
Zinsswaps, Zinsfutures, Forward Rate Agreements und andere Zinskontrakte werden einzeln gebucht und bewertet.
Gewinne und Verluste aus außerbilanziellen Geschäften müssen analog zu entsprechenden Ergebnissen aus Geschäften, die in der Bilanz erfasst werden, behandelt werden.
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei wird wie folgt unterschieden:
Computer und entsprechende Hardware/Software sowie Kraftfahrzeuge: vier Jahre,
Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten: zehn Jahre,
Gebäude und Herstellungsaufwand: 25 Jahre,
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, deren um die Mehrwertsteuer reduzierter Anschaffungswert unter 10 000 € liegt, werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Rückstellungen
Für die Bilanzierung von Rückstellungen gelten – mit Ausnahme der Rückstellungen für geldpolitische Operationen des Eurosystems – die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bildung einer Rückstellung für allgemeine Wagnisse im Inlands- und Auslandsgeschäft ist gemäß § 26 Absatz 2 BBankG möglich.
Übergangsregelungen
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die in der DM-Schlussbilanz zum 31. Dezember 1998 ausgewiesen werden, sind zum 1. Januar 1999 neu zu bewerten. Unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 entstehen, sind von den unrealisierten Gewinnen zu trennen, die nach dem 1. Januar 1999 entstehen. Die Marktkurse/-preise, die von der Bundesbank in der Euro-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 1999 angewandt werden, gelten als die durchschnittlichen Anschaffungskosten zum 1. Januar 1999. Die Neubewertungsposten für unrealisierte Gewinne, die vor oder am 1. Januar 1999 angefallen sind, werden nur im Zusammenhang mit Wertminderungen und bei Abgängen nach dem 1. Januar 1999 aufgelöst.
Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den Bestimmungen über die Rechnungslegung in § 26 Absatz 2 Satz 2 BBankG ist der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Aufgaben der Deutschen Bundesbank, insbesondere als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), aufzustellen und mit den entsprechenden Erläuterungen offenzulegen. Demgemäß besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen.
Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank
Der EZB‑Rat hat gemäß Artikel 26.2 der ESZB‑Satzung Grundsätze für den Jahresabschluss der EZB beschlossen. Die Bundesbank hat entschieden, diese entsprechend als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ 1 zu übernehmen. Eine Übersicht über die Rechnungslegungsgrundsätze ist im vorstehenden Exkurs dargestellt. Damit folgt der Jahresabschluss der Bundesbank sowohl hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als auch hinsichtlich der Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze den im Eurosystem Anwendung findenden harmonisierten Regelungen.
Kostenrechnung der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank ist zudem nach § 26 Absatz 4 Satz 1 BBankG verpflichtet, zur Unterstützung ihrer Leitung und Verwaltung eine Kostenrechnung zu erstellen. Vor Beginn eines Geschäftsjahres stellt sie demnach eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf. Hierbei werden auch die vom EZB‑Rat beschlossenen eurosystemweit harmonisierten Rechnungslegungsgrundsätze für das interne Rechnungswesen, die im Handbuch des Committee on Controlling(COMCO) zusammengestellt sind, berücksichtigt. Nach Abschluss des Geschäftsjahres stellt sie den Planzahlen die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen in einer Plan/Ist‑Analyse gegenüber. Die Plan/Ist‑Analyse wird vom Wirtschaftsprüfer gesondert geprüft.
Bildung einer Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB
Gemäß § 253 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“). Ein Entlastungsbetrag, der sich aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, ist jährlich zu ermitteln und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB ist die Gewinnausschüttung auf den Teil zu beschränken, der den ausschüttungsgesperrten Betrag abzüglich frei verfügbarer Rücklagen übersteigt. Die Bundesbank verfügt jedoch über keine entsprechende Rücklage. Der ausschüttungsgesperrte Betrag selbst besitzt Rücklagencharakter, die Dotierung oder Entnahme erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Ermittlung des Jahresergebnisses im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“ und GuV‑Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“). Die Rücklage wegen Ausschüttungssperre wurde im Jahresabschluss 2024 vollständig zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages aufgelöst.
Ausweis der Euro-Banknoten und …
Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro‑Länder, die zusammen das Eurosystem bilden, geben auf Euro lautende Banknoten aus. Für den Ausweis des Euro‑Banknotenumlaufs in den Finanzausweisen der einzelnen Zentralbanken des Eurosystems ist folgendes Verteilungsverfahren 2 beschlossen worden: Die jeweiligen Anteile am Gesamtwert des Euro‑Banknotenumlaufs für die Zentralbanken im Eurosystem werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten ermittelt. Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % des Gesamtwerts der jeweils umlaufenden Euro‑Banknoten, 92 % der Euro‑Banknoten werden auf die nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt. Zum 31. Dezember 2025 hatte die Bundesbank einen Anteil am voll eingezahlten EZB‑Kapital von 26,6 %, somit ergibt sich ein Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten von 24,5 %. Der Anteil der Bundesbank an den vom Eurosystem insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten wird auf der Passivseite der Bilanz unter Position 1 „Banknotenumlauf“ ausgewiesen.
… der aus der Banknotenverteilung resultierenden Intra-Eurosystem-Salden
Die Differenz zwischen dem Wert der Euro‑Banknoten, der jeder Zentralbank des Eurosystems gemäß dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten zugeteilt wird, und dem Wert der Euro‑Banknoten, die diese Zentralbank tatsächlich in Umlauf gegeben hat, führt zu verzinslichen Intra‑Eurosystem‑Salden. 3 Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten über dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, entsteht in Höhe der Differenz eine Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeit, die in der Bilanz unter der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird. Liegt der Wert der tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten unter dem Wert nach dem Verteilungsschlüssel, wird die Differenz unter der Aktivunterposition 9.4 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen. Die Verzinsung dieser Salden erfolgt zum jeweils geltenden Einlagesatz.
Im Jahr der Bargeldumstellung und in den folgenden fünf Jahren werden die Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs im Eurosystem angepasst, um wesentliche Veränderungen der laufenden relativen Einkünfte der nationalen Zentralbanken im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren auszugleichen. Grundlage dieser Anpassung ist die Differenz zwischen dem Durchschnittswert der im Referenzzeitraum im Umlauf befindlichen Banknoten jeder nationalen Zentralbank und dem Durchschnittswert der Banknoten, die ihnen nach dem Kapitalschlüssel der EZB in diesem Zeitraum jeweils zugeteilt worden wären. Die Anpassungen werden bis zum ersten Tag des sechsten Jahres nach dem Jahr der Bargeldumstellung in jährlichen Schritten zurückgeführt. Ab dann werden die Einkünfte aus dem Euro‑Banknotenumlauf zwischen den nationalen Zentralbanken vollständig entsprechend den jeweiligen Anteilen am eingezahlten EZB‑Kapital verteilt.
Im Berichtsjahr resultierte die Anpassung aus dem Beitritt der kroatischen Zentralbank zum 1. Januar 2023, diese wird entsprechend zum 31. Dezember 2028 auslaufen. Die sich aus der Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden ergebenden Zinsaufwendungen und Zinserträge werden mit der EZB verrechnet und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bundesbank in der GuV‑Position 1 „Nettozinsertrag“ enthalten. Zum 1. Januar 2026 ist die bulgarische Zentralbank dem Eurosystem beigetreten, die Anpassung daraus wird bis zum 31. Dezember 2031 laufen.
Vorabgewinnausschüttung der EZB
Die Einkünfte der EZB aus dem 8 %‑Anteil des Euro‑Banknotenumlaufs sowie aus den EZB‑Wertpapierbeständen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme: SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme: CBPP3), des Programms zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset-Backed Securities Purchase Programme: ABSPP) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme: PSPP) sowie des Pandemie‑Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme: PEPP) werden den nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch im gleichen Geschäftsjahr als Vorabgewinn ausgeschüttet, es sei denn, der Nettogewinn der EZB ist niedriger als diese Einkünfte oder der EZB‑Rat beschließt, diese Einkünfte zur Dotierung der EZB‑Wagnisrückstellung einzubehalten. 4 Für das Geschäftsjahr 2025 findet keine Vorabgewinnausschüttung statt, da die EZB wie im Vorjahr einen Verlust ausweist. Die EZB-Verluste schlagen sich nicht im Jahresabschluss 2025 der Bundesbank nieder, sondern werden in der EZB-Bilanz vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird jedoch zukünftige Jahresergebnisse der Bundesbank (anteilig) belasten, weil Gewinnausschüttungen der EZB ausbleiben.
Änderung des Kapitalschlüssels der EZB zum 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 hat sich das Eurosystem durch den Beitritt der bulgarischen Zentralbank erweitert, welche infolgedessen ihren Kapitalanteil an der EZB in voller Höhe eingezahlt hat. Somit verringert sich der Anteil der Bundesbank am voll eingezahlten Kapital der EZB auf 26,3152 %.
Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden zum 1. Januar 2025
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen, um sicherzustellen, dass dieser vor dem Hintergrund der Bilanznormalisierung weiterhin angemessen ist. Neben anderen wesentlichen Parametern und Merkmalen des Handlungsrahmens wurde dabei bestimmt, dass der geldpolitische Kurs weiterhin über den Einlagesatz gesteuert wird. Infolgedessen legte der EZB-Rat fest, dass seit dem 1. Januar 2025 der jeweils geltende Einlagesatz statt dem Hauptrefinanzierungssatz für die Verzinsung der TARGET-Forderungen beziehungsweise ‑Verbindlichkeiten, der Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems und der Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB anzuwenden ist. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Berechnung der monetären Einkünfte: Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte einer nationalen Zentralbank und dem Wert ihrer monetären Basis wird seit dem 1. Januar 2025 zum Einlagesatz berücksichtigt ebenso wie die Erträge für die im Rahmen des PSPP und PEPP erworbenen Staatsanleihen ohne Risiko- und Ertragsteilung.
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – für das Geschäftsjahr 2025 am 17. Februar 2026 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) geprüft worden, die der Vorstand am 1. September 2020 nach § 26 Absatz 3 BBankG zum Abschlussprüfer bestellt hat. Darüber hinaus wurden die Erläuterungen zum Jahresabschluss mit den Abschnitten Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung in die Prüfung einbezogen. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bestätigungsvermerk vom 24. Februar 2026 uneingeschränkt bestätigt, dass der Jahresabschluss 2025 der Deutschen Bundesbank in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Vorstand hat nach Kenntnisnahme des Bestätigungsvermerks die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für den 5. März 2026 beschlossen.
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen
Aktiva
1 Gold und Goldforderungen
Tabelle 1: Goldbestände nach Lagerstellen
Lagerstelle
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Tonnen
Mio €
Tonnen
Mio €
Tonnen
%
Mio €
%
Deutsche Bundesbank, Frankfurt
1 710
201 727
1 710
138 058
− 0
− 0,0
63 669
46,1
Federal Reserve Bank, New York
1 236
145 831
1 236
99 804
–
–
46 027
46,1
Bank of England, London
404
47 657
405
32 717
− 1
− 0,3
14 940
45,7
Insgesamt
3 350
395 215
3 352
270 579
− 1
− 0,0
124 635
46,1
Zum 31. Dezember 2025 hält die Bundesbank 3 350 285 kg oder 108 Mio Unzen Feingold (ozf) in physischen Beständen (Barren). Ferner bestehen im Umfang von 4 kg Goldforderungen, die aus dem Spitzenausgleich im Rahmen von Goldtransaktionen resultieren. Die Bewertung des Goldes erfolgt zum Marktpreis am Jahresende von 1 kg = 117 964,50 € oder 1 ozf = 3 669,106 €, der gegenüber dem Vorjahrespreis (1 kg = 80 732,74 € oder 1 ozf = 2 511,069 €) um 46,1 % gestiegen ist. Im Berichtsjahr hat sich der Goldbestand um 0,04 % (um 1 260 kg oder 0,04 Mio ozf) verringert, und zwar aufgrund der Veräußerung von Gold zum jeweiligen Marktpreis an den Bund für die Ausprägung von Goldmünzen. Die hieraus entstandenen Erträge von 112 Mio € sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.
2 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Diese Position beinhaltet die Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstige Fremdwährungsforderungen an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets.
2.1 Forderungen an den IWF
In der Unterposition 2.1 werden die Forderungen der Bundesbank an den IWF ausgewiesen, die aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im IWF resultieren. Die Forderungen von insgesamt 46 953Mio Sonderziehungsrechten (SZR) (54 729 Mio €) setzen sich aus den Ziehungsrechten in der Reservetranche und dem Bestand an Sonderziehungsrechten zusammen.
Tabelle 2: Forderungen an den IWF
Position
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio SZR
Mio €
Mio SZR
Mio €
Mio SZR
%
Mio €
%
Deutsche Quote
26 634
31 045
26 634
33 410
–
–
− 2 365
− 7,1
abzüglich: Euro-Guthaben
19 599
22 844
20 044
25 143
− 446
− 2,2
− 2 299
− 9,1
Ziehungsrechte in der Reservetranche
7 036
8 201
6 590
8 267
446
6,8
− 66
− 0,8
Sonderziehungsrechte
39 918
46 528
40 568
50 888
− 650
− 1,6
− 4 360
− 8,6
Insgesamt
46 953
54 729
47 158
59 155
− 205
− 0,4
− 4 426
− 7,5
Die deutsche Quote wurde zu einem Teil in Gold, Devisen und Sonderziehungsrechten und zum anderen Teil in Landeswährung eingezahlt. Der nicht abgerufene Teil des in Landeswährung eingezahlten Quotenanteils wird als Euro-Guthaben des IWF gehalten.
Die Ziehungsrechte in der Reservetranche von 7 036 Mio SZR (8 201 Mio €) ergeben sich als Differenz aus der deutschen Quote (26 634 Mio SZR beziehungsweise 31 045 Mio €) und dem Euro-Guthaben (22 844 Mio € beziehungsweise 19 599 Mio SZR). Im Rahmen der Ziehungsrechte in der Reservetranche hat Deutschland jederzeit die Möglichkeit frei verwendbare Währungen beim IWF zu erhalten.
Die Sonderziehungsrechte, mit denen jederzeit frei verwendbare Währungen gemäß IWF-Definition beschafft werden können, sind im Jahr 2025 um 650 Mio SZR (4 360 Mio €) auf 39 918 Mio SZR (46 528 Mio €) gesunken. Der Bestand an Sonderziehungsrechten enthält auch unentgeltlich zugeteilte Sonderziehungsrechte. Hierfür ist in der Passivposition 8 ein „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“ eingestellt.
Unter Einbeziehung aller aktivischen und passivischen Posten in der Bilanz beträgt die Nettoposition in Sonderziehungsrechten 9 406 Mio SZR gegenüber 9 621 Mio SZR im Vorjahr. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des von der EZB für alle am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken berechneten Referenzkurses zum Jahresende von 1 SZR = 1,1656 € (Vorjahr: 1 SZR = 1,2544 €).
2.2 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
Die in der Unterposition 2.2 ausgewiesenen Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Kredite und sonstigen Fremdwährungsforderungen belaufen sich zum Jahresende auf 31 851 Mio € gegenüber 33 970 Mio € im Vorjahr. Sie beinhalten insbesondere US‑Dollar‑Bestände von 30 802 Mio US‑$ (26 215 Mio €), die gegenüber dem Vorjahr um 1 630 Mio US‑$ gestiegen sind. Enthalten sind ferner Bestände in Yen (202 492 Mio ¥ im Gegenwert von 1 100 Mio €), in australischen Dollar (1 938 Mio $A im Gegenwert von 1 102 Mio €), in kanadischen Dollar (2 570 Mio kan$ im Gegenwert von 1 598 Mio €), in chinesischen Yuan (Renminbi) (2 287 Mio Yuan im Gegenwert von 278 Mio €) und in britischen Pfund (1 357 Mio £ im Gegenwert von 1 555 Mio €) sowie in geringem Umfang andere Währungen. Die Bestände sind zinsbringend angelegt. Die Bewertung der Fremdwährungsbestände erfolgt jeweils zum Marktkurs am Jahresende.
Tabelle 3: Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva
Position
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
Guthaben auf laufenden Konten und täglich fällige Gelder
Tabelle 4: Devisennettoposition (Saldo aller aktivischen und passivischen Posten) ausgewählter Währungen
Währung
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio Währung
Marktkurs
Mio Währung
Marktkurs
Mio Währung
US‑Dollar
32 011
1,1750
29 352
1,0389
2 658
Yen
202 688
184,09
202 651
163,06
37
Australischer Dollar
1 948
1,7581
1 889
1,6772
59
Kanadischer Dollar
2 588
1,6088
2 515
1,4948
73
Chinesischer Yuan (Renminbi)
2 308
8,2262
2 283
7,5833
26
Britisches Pfund
1 364
0,87260
1 297
0,82918
67
3 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet
In dieser Position werden vor allem die Forderungen von 851 Mio € an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet aus in Fremdwährung abgeschlossenen Reverse Repos ausgewiesen (Vorjahr: kein Bestand).
4 Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Diese Position enthält die im Rahmen der EZB-Liquiditätslinien an ausländische Zentralbanken gewährten Kredite von 3 866 Mio € (Vorjahr: kein Bestand). Durch diese bilateralen Swap- und Repolinien wird der Bedarf an Euro-Liquidität von Finanzinstituten in Ländern außerhalb des Euroraums über deren Zentralbanken gedeckt. Außerdem werden in dieser Position die Forderungen an Kontrahenten außerhalb des Euro-Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 109 Mio € erfasst (Vorjahr: 588 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen.
5 Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
Diese Position zeigt Volumen und Struktur der von der Bundesbank im Rahmen des Eurosystems durchgeführten liquiditätsbereitstellenden geldpolitischen Operationen (Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sowie Spitzenrefinanzierungsfazilität).
Tabelle 5: Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
Position
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
Hauptrefinanzierungsgeschäfte
5 256
2 009
3 247
161,6
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
3 187
3 500
− 313
− 8,9
Spitzenrefinanzierungsfazilität
–
–
–
.
Insgesamt
8 443
5 509
2 934
53,3
Zum Ende des Berichtsjahres belaufen sich die entsprechenden ausstehenden Volumina der geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems auf 36 707 Mio € (Vorjahr: 34 221 Mio €), davon entfallen 8 443 Mio € (Vorjahr: 5 509 Mio €) auf die Bundesbank. In Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung werden Risiken aus diesen Geschäften, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Verluste entstehen nur dann, wenn der Geschäftspartner eines geldpolitischen Geschäfts ausfällt und sich die von ihm gestellten Sicherheiten bei einer Verwertung als unzureichend erweisen.
Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften handelt es sich um wöchentlich stattfindende Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit einer Regellaufzeit von einer Woche. Im Berichtsjahr wurden die Hauptrefinanzierungsgeschäfte als Mengentender mit Vollzuteilung zu einem Festzinssatz durchgeführt. Am Jahresende bestehen Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 5 256 Mio € (Vorjahr: 2 009 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug das ausstehende Volumen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte 1 317 Mio € (Vorjahr: 878 Mio €).
Die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr mit Laufzeiten von drei Monaten zum durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt, zum 31. Dezember 2025 liegt deren Inanspruchnahme bei 3 187 Mio € (Vorjahr: 3 500 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt verringerte sich der Bestand von 26 887 Mio € auf 2 874 Mio € aufgrund der Fälligkeit der letzten vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie im Jahr 2024.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht als ständige Fazilität für Übernachtkredite zu einem vorgegebenen Zinssatz zur Verfügung. Zum Jahresende 2025 wird sie wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug sie 59 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €).
6 Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
Diese Position von 7 368 Mio € (Vorjahr: 8 926 Mio €) beinhaltet insbesondere bei Kreditinstituten platzierte Zeitgeldanlagen von 6 599 Mio € (Vorjahr: 5 204 Mio €), die aus im Rahmen des Zentralbankservice entgegengenommenen Geldern resultieren (vgl. Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“). Außerdem sind in dieser Position die Forderungen an Kreditinstitute innerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften von 769 Mio € (Vorjahr: 3 722 Mio €) enthalten. Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen.
7 Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
Diese Position umfasst in Euro denominierte Wertpapierbestände aus Käufen im Rahmen der vom EZB‑Rat beschlossenen Ankaufprogramme des Eurosystems, die in der Unterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“ ausgewiesen werden. Diese Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, unabhängig davon, ob die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden.
Tabelle 6: Wertpapiere für geldpolitische Zwecke
Portfolio
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr
Bilanzwert
Marktwert
Bilanzwert
Marktwert
Bilanzwert in
Marktwert in
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
%
Mio €
%
APP
CBPP3
55 238
51 799
64 884
60 603
− 9 646
− 14,9
− 8 804
− 14,5
PSPP
392 567
348 471
447 264
402 961
− 54 697
− 12,2
− 54 491
− 13,5
CSPP
53 758
50 299
63 718
59 320
− 9 960
− 15,6
− 9 021
− 15,2
Zusammen
501 564
450 568
575 867
522 884
− 74 303
− 12,9
− 72 316
− 13,8
PEPP
PEPP-Covered-Bonds
1 088
989
1 251
1 131
− 163
− 13,0
− 142
− 12,5
PEPP-Public-Sector
278 748
245 279
325 141
292 071
− 46 393
− 14,3
− 46 792
− 16,0
PEPP-Corporate-Sector
7 970
7 531
8 659
8 126
− 689
− 8,0
− 595
− 7,3
Zusammen
287 807
253 800
335 052
301 328
− 47 245
− 14,1
− 47 529
− 15,8
Insgesamt
789 371
704 368
910 918
824 213
− 121 548
− 13,3
− 119 845
− 14,5
Die Bestände im Rahmen des Asset Purchase Programme (APP mit den Teilprogrammen CBPP3,PSPP und CSPP) sowie des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) verminderten sich im Berichtsjahr um die Fälligkeiten, da gemäß EZB-Ratsbeschlüssen vom 15. Juni 2023 beziehungsweise vom 12. Dezember 2024 die Tilgungsbeträge aus dem APP seit Juli 2023 und die aus dem PEPP seit Januar 2025 nicht wieder angelegt werden.
Zum Jahresende belaufen sich die Bestände der nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Securities Markets Programme (SMP), von dem die Bundesbank aufgrund von Fälligkeiten keine Wertpapiere mehr hält, auf 521 Mio € (Vorjahr: 1 050 Mio €), beim CBPP3 auf 193 147 Mio € (Vorjahr: 232 571 Mio €), beim CSPP auf 248 543 Mio € (Vorjahr: 288 374 Mio €) und bei den PSPP‑Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, auf 197 845 Mio € (Vorjahr: 227 808 Mio €). Zum 31. Dezember 2025 betragen die PEPP‑Bestände bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems beim Covered‑Bonds‑Portfolio 4 339 Mio € (Vorjahr: 5 097 Mio €), beim Corporate‑Sector‑Portfolio 40 965 Mio € (Vorjahr: 45 105 Mio €) sowie bei den Wertpapieren supranationaler Emittenten, von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, 148 959 Mio € (Vorjahr: 158 931 Mio €). Ebenso wie die Einkünfte werden in Übereinstimmung mit Artikel 32.4 der ESZB‑Satzung alle Risiken aus den SMP‑, CBPP3‑, CSPP- und den genannten PSPP- und PEPP‑Beständen, sofern sie sich realisieren, nach Maßgabe der jeweils geltenden Anteile am Kapital der EZB unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems aufgeteilt. Risiken und Einkünfte aus den im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschließlich Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) werden hingegen von den haltenden nationalen Zentralbanken jeweils selbst getragen beziehungsweise vereinnahmt. Die Bundesbank hält in ihrem PSPP- und PEPP‑Public‑Sector‑Portfolio ausschließlich Anleihen deutscher Emittenten.
Der EZB‑Rat hat entschieden, dass zum 31. Dezember 2025 für die in den SMP‑, CBPP3-,PSPP‑, CSPP‑ und PEPP‑Portfolios enthaltenen Wertpapiere kein Wertberichtigungsbedarf besteht, da erwartet wird, dass weiterhin alle Zahlungsverpflichtungen aus den in den Beständen der Eurosystem-Zentralbanken enthaltenen Anleihen und Schuldverschreibungen vereinbarungsgemäß geleistet werden.
8 Forderungen an den Bund
In dieser Position werden die Ausgleichsforderungen an den Bund und die unverzinsliche Schuldbuchforderung wegen Berlin ausgewiesen, die auf die Währungsreform im Jahr 1948 zurückgehen. Sie bilden den bilanziellen Gegenposten für die damals in bar gezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge sowie für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlichen Körperschaften mit Zentralbankgeld. Die Ausgleichsforderungen werden mit 1 % pro Jahr verzinst. Im Zusammenhang mit Artikel 123 AEUV (Lissabon‑Vertrag) ist festgelegt worden, dass die Ausgleichsforderungen und die Schuldbuchforderung ab 2024 in zehn Jahresraten getilgt werden. Zum 31. Dezember 2025 erfolgte die zweite Tilgung über 445 Mio €, die den Bestand der Ausgleichsforderungen auf 3 550 Mio € (Vorjahr: 3 995 Mio €) verringerte.
9 Forderungen innerhalb des Eurosystems
Die Forderungen der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.
In der Unterposition 9.1 wird die Beteiligung der Bundesbank an der EZB ausgewiesen. Nach Artikel 28 der ESZB‑Satzung zeichnen die nationalen Zentralbanken des ESZB das Kapital der EZB. Zum 31. Dezember 2025 beläuft sich die Beteiligung der Bundesbank an der EZB auf nominal 2 357 Mio € und einschließlich des zum 1. Januar 2024 bestehenden Anteils der Bundesbank am Nettovermögen der EZB auf 2 786 Mio €.
In der Unterposition 9.2 werden die in Euro denominierten Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ausgewiesen. Anfang 1999 hatten die am Eurosystem teilnehmenden Zentralbanken gemäß Artikel 30 der ESZB‑Satzung Währungsreserven an die EZB übertragen (davon 15 % in Gold und 85 % in Devisen). Anpassungen des Schlüssels zur Zeichnung des Kapitals der EZB führen auch zu Anpassungen der Forderungen der Bundesbank aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB. Zum 31. Dezember 2025 betragen diese Forderungen wie im Vorjahr 10 802 Mio €. Sie werden im Hinblick auf die Unverzinslichkeit des übertragenen Goldes mit 85 % des jeweils geltenden Einlagesatzes verzinst.
Aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET errechnet sich am Tagesende automatisch und unmittelbar eine einzige Verbindlichkeit oder Forderung gegenüber der EZB. Zum Jahresende ergibt sich eine um 22 836 Mio € auf 1 023 482 Mio € gesunkene Forderung der Bundesbank gegenüber der EZB, welche in der Unterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“ ausgewiesen wird. Diese wird mit Ausnahme der aus den Swapgeschäften zwischen der EZB und der Bundesbank resultierenden unverzinslichen Intra‑Eurosystem‑Verbindlichkeiten zum jeweils geltenden Einlagesatz verzinst. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die verzinsliche Forderung 1 068 571 Mio € (Vorjahr: 1 072 377 Mio €).
Die Unterposition 9.4 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Forderungen, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben. Zum Jahresende besteht wie im Vorjahr keine Forderung, sondern eine Verbindlichkeit, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen wird.
In der Unterposition 9.5 „Sonstige Forderungen“ wäre eine Nettoforderung aus den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems auszuweisen. Zum Jahresende ergibt sich eine Nettoverbindlichkeit für die Bundesbank, die auf der Passivseite in der Unterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ gezeigt und erläutert wird.
10 Schwebende Verrechnungen
Diese Position beinhaltet die aktivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.
11 Sonstige Aktiva
In der Unterposition 11.1 „Scheidemünzen“ wird der Euro‑Münzbestand der Bundesbank ausgewiesen. Neue Münzen werden von den staatlichen Münzstätten zum Nennwert für Rechnung des Bundes, dem das Münzregal zusteht, übernommen.
Die Unterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ beläuft sich auf 709 Mio € gegenüber 759 Mio € im Vorjahr. Sie umfasst Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software.
Tabelle 7: Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Die Unterposition 11.3 „Finanzanlagen“ beträgt 6 066 Mio € gegenüber 6 084 Mio € im Vorjahr. Sie enthält das Eigenportfolio der Bundesbank als Gegenposten zum Grundkapital, zu den Rücklagen und zu den langfristigen Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Eigenportfolio ist nicht in Staatstiteln, sondern vornehmlich in festverzinslichen gedeckten Euro‑Schuldverschreibungen aus Eurosystem-Ländern, Nicht-Eurosystem-Ländern und von supranationalen Emittenten investiert, die grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Tabelle 8: Eigenportfolio
Gedeckte Euro-Schuldverschreibungen aus/von
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr
Bilanzwert
Marktwert
Bilanzwert
Marktwert
Bilanzwert in
Marktwert in
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
Mio €
%
Mio €
%
Deutschland
2 538
2 478
3 038
2 922
− 499
− 16,4
− 444
− 15,2
Frankreich
1 331
1 281
1 143
1 074
188
16,5
207
19,3
Finnland
388
362
468
436
− 81
− 17,2
− 74
− 17,0
Belgien
332
324
331
317
1
0,2
7
2,2
den Niederlanden
314
298
280
258
33
11,9
40
15,4
Nicht-Eurosystem-Ländern
550
546
–
–
550
.
546
.
Supranationalen Emittenten
250
248
–
–
250
.
248
.
Insgesamt
5 702
5 536
5 260
5 007
442
8,4
529
10,6
Daneben sind in dieser Unterposition die Beteiligungen der Bundesbank von 51 Mio € ausgewiesen. Die Beteiligung an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, beträgt zum Jahresende unverändert 50 Mio €; die Bundesbank hält 50 100 Aktien, die zu 25 % ihres Nennwerts eingezahlt worden sind. Die Beteiligung an der Genossenschaft SWIFT, La Hulpe (Belgien), beläuft sich wie im Vorjahr auf 1 Mio €.
Des Weiteren werden in dieser Unterposition die Forderungen an Kontrahenten innerhalb des Euro‑Währungsgebiets, die keine Kreditinstitute sind, aus bilateralen Pensionsgeschäften von 313 Mio € erfasst (Vorjahr: 773 Mio €). Die Forderungen resultieren aus den zeitgleich zu den Repos stattfindenden Reverse Repos, bei denen Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen werden. Die zugehörigen Verbindlichkeiten aus den Repos werden in der Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Unterposition 11.5 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2025 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um das abgeschlossene Geschäftsjahr betreffende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinserträge aus Wertpapieren und aus der TARGET-Forderung gegenüber der EZB.
Passiva
1 Banknotenumlauf
Die von den Zentralbanken des Eurosystems insgesamt ausgegebenen Euro‑Banknoten werden am letzten Geschäftstag jedes Monats nach dem Schlüssel für die Verteilung der Euro‑Banknoten auf die einzelnen Zentralbanken des Eurosystems aufgegliedert (vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“). Nach dem zum 31. Dezember 2025 gültigen Schlüssel entfällt auf die Bundesbank ein Anteil von 24,5 % des Wertes der insgesamt umlaufenden Euro‑Banknoten. Während des Berichtsjahres ist der Banknotenumlauf des Eurosystems von 1 588,3 Mrd € auf 1 619,5 Mrd € gestiegen; dies entspricht einer Zunahme um 2,0 %. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels weist die Bundesbank zum Jahresende umlaufende Euro‑Banknoten von 396 778 Mio € gegenüber 389 136 Mio € im Vorjahr aus. Der Wert der von der Bundesbank tatsächlich ausgegebenen Euro‑Banknoten ist im Berichtsjahr um 3,5 % von 956 327 Mio € auf 989 885 Mio € gestiegen. Da er über dem zugeteilten Wert liegt, wird der Unterschiedsbetrag von 593 107 Mio € (Vorjahr: 567 191 Mio €) in der Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen.
2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
Die Unterposition 2.1 „Einlagen auf Girokonten“ enthält die Einlagen der Kreditinstitute von 69 713 Mio € (Vorjahr: 76 527 Mio €), die auch der Erfüllung der Mindestreservepflicht und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Für die Erfassung der Einlagen in dieser Unterposition ist maßgeblich, dass die jeweiligen Geschäftspartner im Verzeichnis der Institute, die den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, aufgeführt sind. Die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehaltenen Guthaben, die seit September 2023 unverzinslich sind, betrugen im Jahresdurchschnitt 45 843 Mio €. Im kalendertäglichen Durchschnitt erhöhten sich die Einlagen auf Girokonten von 46 433 Mio € im Vorjahr auf 47 638 Mio €.
Bei der Unterposition 2.2 „Einlagefazilität“ von 753 917 Mio € (Vorjahr: 883 694 Mio €) handelt es sich um Hereinnahmen von Übernachteinlagen zum Einlagesatz. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Einlagefazilität 921 557 Mio € gegenüber 1 079 217 Mio € im Vorjahr.
3 Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
Diese Position beinhaltet insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet aus bilateralen Pensionsgeschäften. Bei diesen Geschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 372 Mio € (Vorjahr: 4 544 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 769 Mio € (Vorjahr: 3 722 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ ausgewiesen werden. Des Weiteren sind in der Position Verbindlichkeiten aus zur Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungsgesetz in Verbindung mit der Entschädigungseinrichtungs‑Finanzierungsverordnung verpfändeten Kontobeständen von 482 Mio € (Vorjahr: 452 Mio €) sowie Kontobestände von Kreditinstituten, die wegen vorliegender Verfügungsbeschränkung von der Mindestreservehaltung ausgenommen sind, von 1 703 Mio € (Vorjahr: 118 Mio €) enthalten.
4 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
In der Unterposition 4.1 „Einlagen von öffentlichen Haushalten“ werden die Guthaben des Bundes, seiner Sondervermögen, der Länder, des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und anderer öffentlicher Einleger (Sozialversicherungsträger und Gemeinden) erfasst. Zum 31. Dezember 2025 betragen die Einlagen von öffentlichen Haushalten insgesamt 10 233 Mio € (Vorjahr: 20 348 Mio €). Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 11 320 Mio € (Vorjahr: 13 847 Mio €).
Die Unterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ beträgt 40 923 Mio € gegenüber 13 897 Mio € im Vorjahr. Sie enthält im Wesentlichen die Einlagen von sonstigen Finanzdienstleistern. Außerdem sind zum 31. Dezember 2025 in dieser Unterposition Verbindlichkeiten aus bilateralen und zentral mit der Eurex abgeschlossenen Pensionsgeschäften gegenüber Kontrahenten im Euro‑Währungsgebiet, die keine Kreditinstitute sind, enthalten. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 166 Mio € (Vorjahr: kein Bestand) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 313 Mio € (Vorjahr: 773 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“ ausgewiesen werden. Im kalendertäglichen Durchschnitt betrug die Unterposition 13 852 Mio € (Vorjahr: 12 520 Mio €).
5 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Bei dieser Bilanzposition von 55 978 Mio € (Vorjahr: 90 748 Mio €) handelt es sich um Guthaben von ausländischen Zentralbanken, Währungsbehörden, internationalen Organisationen sowie Geschäftsbanken, die unter anderem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen. Im kalendertäglichen Durchschnitt ergab sich ein Bestand von 45 139 Mio € (Vorjahr: 54 196 Mio €). Auf Zentralbanken und Währungsbehörden außerhalb des Euro‑Währungsgebiets entfallen zum 31. Dezember 2025 Einlagen von 32 998 Mio €, davon 5 192 Mio € auf Zentralbanken innerhalb der Europäischen Union. Die Position enthält zudem im Rahmen des Zentralbankservices hereingenommene Zeitgeldanlagen von Zentralbanken von 6 599 Mio € (Vorjahr: 5 204 Mio €), welche in den Geldmarkt weitergeleitet werden (vgl. Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“). Des Weiteren werden die Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsbanken außerhalb des Euro‑Währungsgebiets aus bilateralen Pensionsgeschäften erfasst. Bei diesen Pensionsgeschäften werden Wertpapiere des PSPP‑Portfolios sowie des PEPP‑Public‑Sector‑Portfolios mit Laufzeiten von bis zu sieben Tagen gegen Bareinlagen beziehungsweise bei zeitgleich stattfindenden Reverse Repos auf liquiditätsneutraler Basis gegen Bundeswertpapiere verliehen. Zum Jahresende bestehen aus der Leihe gegen Bareinlagen Verbindlichkeiten von 4 Mio € (Vorjahr: 2 312 Mio €) und aus der Leihe gegen Bundeswertpapiere Verbindlichkeiten von 109 Mio € (Vorjahr: 588 Mio €), deren zugehörige Forderungen in der Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“ ausgewiesen werden.
6 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
Diese Position enthält insbesondere Einlagen auf Fremdwährungskonten des Bundes.
8 Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte
Der Ausgleichsposten zu den vom IWF unentgeltlich zugeteilten Sonderziehungsrechten entspricht den Zuteilungen an die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1972, 1979 bis 1981, 2009 sowie 2021 über insgesamt 37 587 Mio SZR (vgl. Aktivunterposition 2.1 „Forderungen an den IWF“).
9 Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems
Die Verbindlichkeiten der Bundesbank sowohl gegenüber der EZB als auch gegenüber den übrigen am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind in dieser Position zusammengefasst.
In der Unterposition 9.1 sind „Verbindlichkeiten aus TARGET“ auszuweisen. Zum Jahresende errechnet sich aus den grenzüberschreitenden Zahlungen über TARGET für die Bundesbank gegenüber der EZB eine Forderung, die auf der Aktivseite in der Unterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“ gezeigt und erläutert wird.
Die Unterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ beinhaltet die Verbindlichkeiten, die sich aus der Anwendung des Schlüssels für die Verteilung der Euro‑Banknoten ergeben (vgl. Passivposition 1 „Banknotenumlauf“). Zum Jahresende besteht eine Verbindlichkeit von insgesamt 593 107 Mio € (Vorjahr: 567 191 Mio €). Aus dem auf die EZB entfallenden Anteil von 8 % des Gesamtwerts der umlaufenden Euro‑Banknoten von 129 563 Mio € ergibt sich für die Bundesbank (gemäß Kapitalanteil von 26,6301 %) eine Verbindlichkeit von 34 503 Mio €. Darüber hinaus resultiert aus der Verteilung der verbleibenden 92 % der umlaufenden Euro‑Banknoten auf die Bilanzen der nationalen Zentralbanken eine Verbindlichkeit der Bundesbank von 558 604 Mio €. Ursächlich für den Umfang dieser Verbindlichkeit ist der nach wie vor überproportionale Anteil der Bundesbank bei der Banknotenemission (61,1 %), der insbesondere auf eine relativ hohe inländische Banknotennachfrage von Nichtbanken zurückgeführt werden kann.
In der Unterposition 9.3 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist eine Nettoverbindlichkeit aus den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems auszuweisen. Zum Jahresende ergibt sich insbesondere aus der Verteilung der monetären Einkünfte zwischen den nationalen Zentralbanken (vgl. GuV‑Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“) für die Bundesbank eine Nettoverbindlichkeit von 1 701 Mio € (Vorjahr: 5 445 Mio €).
10 Schwebende Verrechnungen
Diese Position beinhaltet die passivischen Posten aus innerhalb der Bundesbank unterwegs befindlichen Zahlungsvorgängen.
11 Sonstige Passiva
Die Unterposition 11.2 „Rechnungsabgrenzungsposten“ enthält die zum 31. Dezember 2025 ermittelten antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich hierbei vor allem um auf das abgeschlossene Geschäftsjahr entfallende, im neuen Geschäftsjahr fällige (antizipative) Zinsaufwendungen aus der Verteilung des Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems.
In der Unterposition 11.3 „Sonstiges“ wird die Verbindlichkeit aus dem DM‑Banknotenumlauf ausgewiesen. Die DM‑Banknoten sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Die Bundesbank hat jedoch öffentlich erklärt, noch umlaufende DM‑Banknoten zeitlich unbefristet einzulösen. Der DM‑Banknotenumlauf setzt sich zusammen aus den Serien BBk I/Ia und BBk III/IIIa. Zum Jahresende beträgt der DM-Banknotenumlauf der Serie BBk I/Ia 1 166 Mio € und BBk III/IIIa 1 700 Mio €, insgesamt 2 867 Mio €. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 2004 und 2021 vorgenommenen Teilausbuchungen und der zwischenzeitlich erfolgten Einzahlungen wird die inzwischen nur noch aus der Serie BBk III/IIIa bestehende Verbindlichkeit aus dem DM-Banknotenumlauf zum Bilanzstichtag mit 404 Mio € (Vorjahr: 417 Mio €) ausgewiesen. Die Einzahlungen an DM‑Banknoten beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 18 Mio €, davon entfielen 13 Mio € auf die Serie BBk III/IIIa und 4 Mio € auf die Serie BBk I/Ia (vgl. GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“).
12 Rückstellungen
In der Unterposition 12.1 „Rückstellung für allgemeine Wagnisse“ wäre die Rückstellung für allgemeine Wagnisse gemäß § 26 Absatz 2 BBankG auszuweisen.
Die Unterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“ umfasst die Rückstellung für geldpolitische Operationen gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems und die Rückstellungen gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (unmittelbare Pensionsverpflichtungen und mittelbare Pensionsverpflichtungen wegen der Einstandspflicht der Bundesbank für Versorgungszahlungen aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (VBL‑Versorgung)) sowie für Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln (Heubeck‑Richttafeln 2018 G) nach dem Teilwertverfahren (für aktive Mitarbeiter) und nach dem Barwertverfahren (für Mitarbeiter im Ruhestand und Altersgeldanwärter) unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends. Der verwendete Rechnungszins für die Altersversorgungsverpflichtungen ist jeweils ein fristenkongruenter durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten zehn Jahre beziehungsweise für Beihilfeverpflichtungen der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.
kurzfristige Personalverpflichtungen (ATZ und PAM)
1,88
1,51
Gehaltstrend
2,75
2,50
Karrieretrend
0,50
0,50
Kostentrend für die Beihilfe
3,75
3,75
Rententrend für unmittelbare Pensionsverpflichtungen
2,75
2,50
Rententrend für die VBL‑Versorgung
1,00
1,00
Nach § 253 Absatz 6 HGB unterliegt der Entlastungsbetrag aus der Anwendung des zehnjährigen gegenüber dem siebenjährigen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes für die Altersversorgungsverpflichtungen einer Ausschüttungssperre. Im Vorjahr lag der Zehn‑Jahres‑Zinssatz (1,78 %) über dem Sieben‑Jahres‑Zinssatz (1,74 %), daraus ergab sich eine Zinsmarge von 4 Basispunkten beziehungsweise ein Entlastungsbetrag von 63 Mio €; aufgrund des Jahresfehlbetrags für das Jahr 2024 wurde die Rücklage einschließlich des errechneten Entlastungsbetrags im Jahr 2024 vollständig aufgelöst. Nachdem sich die Zinsverhältnisse umgekehrt haben, laufen die Regelungen zur Ausschüttungssperre ins Leere. Dennoch ist der Unterschiedsbetrag unverändert angabepflichtig (§ 253 Absatz 6 HGB). Im Berichtsjahr liegt der Zehn‑Jahres‑Zinssatz unter dem Sieben‑Jahres‑Zinssatz, was einer negativen Zinsmarge von 2 Basispunkten (1,91 % gegenüber 1,93 %) beziehungsweise einem negativen Unterschiedsbetrag von 33 Mio € entspricht (vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“, Passivposition 14 „Grundkapital und Rücklagen“ und GuV‑Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“).
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (ATZ) und für Zahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag bereits durchgeführten Personalanpassungsmaßnahmen (PAM) sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten auf Basis aktueller Sterbetafeln nach dem Barwertverfahren, beim ATZ‑Erfüllungsrückstand nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung von Rechnungszinsen und Trends bewertet. Der Rechnungszins basiert auf einem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung.
Die sonstigen Rückstellungen werden für nicht realisierte Urlaubsansprüche, geleistete Überstunden, Gleitzeitguthaben und Langzeitkontoguthaben sowie für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Der Nettoertrag aus der Aufzinsung der Rückstellungen (einschl. Auswirkungen aus der Änderung der Rechnungszinsen) von 89 Mio € ist in der GuV‑Unterposition 1.1 „Zinserträge“ enthalten. In der GuV‑Position 7 „Personalaufwand“ ergibt sich saldiert ein Zuweisungsbetrag von 643 Mio €, wobei einer Zuweisung von insgesamt 975 Mio € ein Verbrauch von insgesamt 332 Mio € gegenübersteht. Weitere Veränderungen der Rückstellungsbestände führen per saldo zu einer Entlastung von 5 Mio € in der GuV‑Position 11 „Sonstige Aufwendungen“ sowie einer Entlastung von 6 Mio € in der GuV‑Position 8 „Sachaufwand“. Aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren Erträge von 38 Mio € in der GuV‑Position 6 „Sonstige Erträge“.
13 Ausgleichsposten aus Neubewertung
Diese Position enthält die aufgedeckten stillen Reserven aus der Anfangsbewertung beim Übergang auf die Marktpreisbewertung zum 1. Januar 1999 (Neubewertungsposten „alt“) sowie die aus der Marktpreisbewertung zum 31. Dezember 2025 resultierenden unrealisierten Gewinne (Neubewertungsposten „neu“).
Tabelle 11: Ausgleichsposten aus Neubewertung
Position
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
Gold
387 295
262 657
124 638
47,5
darunter: Neubewertungsposten „alt“
18 617
18 624
− 7
− 0,0
Fremdwährungen
US‑Dollar
397
4 064
− 3 667
− 90,2
SZR
–
433
− 433
− 100,0
Yen
–
–
–
.
Australischer Dollar
–
–
–
.
Kanadischer Dollar
–
52
− 52
− 100,0
Chinesischer Yuan (Renminbi)
–
14
− 14
− 100,0
Britisches Pfund
–
10
− 10
− 100,0
Zusammen
397
4 573
− 4 176
− 91,3
Wertpapiere in Fremdwährung
139
55
84
151,6
Insgesamt
387 831
267 285
120 546
45,1
Neubewertungsposten „alt“
Ein Neubewertungsposten „alt“ besteht nur noch für die Goldposition. Er stellt den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert des Goldes zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 und dem Wert der Goldposition zu dem bis dahin geltenden niedrigeren Wertansatz dar. Der Wertansatz in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 betrug 1 ozf = 143,8065 DM (73,5271 €), der Wertansatz zu Marktpreisen zum 1. Januar 1999 belief sich auf 1 ozf = 246,368 €. Bewertungsgewinne aus der Anfangsbewertung sind nicht ausschüttungsfähig, werden aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aufgelöst. Neben einer Auflösung bei Wertminderungen wird eine anteilige Auflösung auch bei Nettoabgängen vorgenommen, wenn der Goldbestand am Jahresende unter dem niedrigsten Jahresendbestand seit 1999 liegt.
Durch die Verringerung des Goldbestandes um 1 260 kg oder 0,04 Mio ozf ergibt sich für das Berichtsjahr ein erfolgswirksamer Auflösungsbetrag von 7 Mio €. Dieser ist in der GuV‑Unterposition 2.1 „Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen“ enthalten.
Neubewertungsposten „neu“
In den Neubewertungsposten „neu“ wird beim Goldbestand, bei den Nettopositionen je Fremdwährung und bei den Wertpapierbeständen je Wertpapiergattung (Kennnummer) jeweils der positive Unterschiedsbetrag zwischen deren Marktwert am 31. Dezember 2025 und deren Wert zu den seit dem 1. Januar 1999 fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten ausgewiesen.
Für Gold betragen diese Anschaffungskosten 1 ozf = 246,369 €. Zum Jahresende übersteigt der Marktwert der Goldposition deren Anschaffungswert, sodass ein Neubewertungsposten von 368 678 Mio € (Vorjahr: 244 032 Mio €) entsteht. Auch bei der Devisennettoposition in US‑Dollar liegt der Marktwert zum 31. Dezember 2025 über dem Anschaffungswert (1 € = 1,1925 US‑$), sodass sich ein Neubewertungsposten ergibt. Der Marktwert bei den Devisennettopositionen in SZR, Yen, kanadischen Dollar, chinesischen Yuan (Renminbi), britischen Pfund und australischen Dollar liegt zum Jahresende unter dem entsprechenden Anschaffungswert (1 € = 1,2056 SZR, 1 € = 162,30 ¥, 1 € = 1,5444 kan$, 1 € = 7,9676 Yuan, 1 € = 0,83597 £ und 1 € = 1,6804 $A), sodass Bewertungsverluste anfallen (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“).
Die in der Bilanz ausgewiesenen Bewertungsgewinne aus Fremdwährungswertpapieren resultieren überwiegend aus US-Treasury Notes (101 Mio €). Bei einigen Wertpapieren liegen die jeweiligen Anschaffungswerte am Bilanzstichtag aber über dem entsprechenden Marktwert, sodass sich insgesamt Bewertungsverluste von 37 Mio € ergeben (vgl. GuV-Unterposition 2.2 „Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen“). Die Euro‑Wertpapiere werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine Bewertung zu Marktpreisen ergäbe Bewertungsverluste von 88 824 Mio € (Vorjahr: 87 999 Mio €), und zwar größtenteils aus geldpolitischen Beständen an Staatsanleihen (PEPP-Public-Sector-Securities und PSPP) sowie Bewertungsgewinne von 3 655 Mio € (Vorjahr: 1 041 Mio €).
14 Grundkapital und Rücklagen
Gemäß § 2 BBankG beträgt das Grundkapital 2,5 Mrd € und steht dem Bund zu. Die gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG und die Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB (vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“ und GuV‑Position 13 „Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen“) wurden im Vorjahr zum anteiligen Ausgleich des Jahresfehlbetrags herangezogen und vollständig aufgelöst.
Tabelle 12: Nettoeigenkapital
Position
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung gegenüber Vorjahr
Mio €
Mio €
Mio €
Passiva 14.1
Grundkapital
2 500
2 500
–
Passiva 14.2
Rücklagen
Gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG
–
–
–
Rücklage wegen § 253 Abs. 6 HGB
–
–
–
Passiva 12.1
Rückstellung für allgemeine Wagnisse
–
–
–
Passiva 13
Ausgleichsposten aus Neubewertung
387 831
267 285
120 546
Passiva 15
Bilanzverlust
− 27 787
− 19 153
− 8 633
Insgesamt
362 544
250 632
111 913
Das Nettoeigenkapital der Bundesbank gemäß EZB-Definition (Net Equity) beläuft sich auf 362,5 Mrd € und umfasst zum Jahresabschluss 2025 das Grundkapital (Passivunterposition 14.1), den Ausgleichsposten aus Neubewertung (Passivposition 13) und den Bilanzverlust (Passivposition 15). Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich zum Jahresende 2025 trotz des Bilanzverlusts per saldo eine Erhöhung um 111,9 Mrd €.
15 Bilanzverlust
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 8 633 Mio € ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 19 814 Mio €). Im Vorjahr verblieb nach Auflösung der Rücklagen von 661 Mio € ein Bilanzverlust von 19 153 Mio €, der in das Jahr 2025 vorgetragen wurde (vgl. GuV-Position 14 „Verlustvortrag“). Zusammen mit diesem Verlustvortrag ergibt sich für das Jahr 2025 ein Bilanzverlust von 27 787 Mio €, der in das Jahr 2026 vorgetragen wird.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1 Nettozinsertrag
In dieser Position werden die Zinserträge abzüglich der Zinsaufwendungen ausgewiesen. Der Nettozinsertrag liegt mit − 4 167 Mio € wie im Vorjahr im negativen Bereich, hat sich aber gegenüber dem Vorjahreswert von − 13 059 Mio € um 8 892 Mio € verbessert. Dabei ist der Nettozinsertrag in Fremdwährung leicht um 264 Mio € auf 1 671 Mio € gesunken und der Nettozinsertrag in Euro hat sich um 9 156 Mio € auf − 5 838 Mio € erholt. Aus den geldpolitischen Wertpapierankäufen sind in den vergangenen Jahren längerfristige festverzinsliche Positionen mit niedriger Verzinsung entstanden, denen als Gegenposten auf der Passivseite der Bilanz (nach Abzug des unverzinslichen Banknotenumlaufs und der unverzinslichen Mindestreserve) kurzfristige verzinsliche Einlagen der Banken gegenüberstehen. Durch das Auseinanderklaffen der Fristigkeiten resultiert aus diesen verzinslichen Bilanzpositionen eine offene Euro-Zinsposition. Im Berichtsjahr beläuft sich der Bestand an geldpolitischen Wertpapieren im Jahresdurchschnitt auf 839 Mrd €, der Banknotenumlauf auf 389 Mrd €, die Mindestreserve auf 48 Mrd € und die sich daraus errechnende offene Euro-Zinsposition aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen auf 403 Mrd €. Die Verzinsung der geldpolitischen Wertpapiere liegt im Berichtsjahr bei durchschnittlich 0,58 % (Vorjahr: 0,54 %), während aus den geldpolitischen Einlagen der Kreditinstitute eine Zinsbelastung von durchschnittlich 2,31 % (Vorjahr: 3,81 %) resultiert. Durch die negative Zinsmarge von 1,73 % (Vorjahr: 3,28 %) materialisieren sich die Zinsänderungsrisiken aus der offenen Zinsposition. Aufgrund der durch Fälligkeiten bei den geldpolitischen Wertpapierbeständen rückläufigen offenen Zinsposition, aber insbesondere aufgrund der gesunkenen Zinsaufwendungen für die Einlagen der Kreditinstitute ergibt sich ein um rund 60 % beziehungsweise 10,3 Mrd € geringerer Nettozinsaufwand von 7,0 Mrd € (Vorjahr: 17,3 Mrd €). Alle nicht in dieser offenen Zinsposition berücksichtigten Euro-Bestände generieren insgesamt betrachtet einen Nettozinsertrag von 1,1 Mrd € gegenüber 2,3 Mrd € im Vorjahr.
Die Zinserträge in Fremdwährung sind von 3 731 Mio € im Vorjahr auf 3 007 Mio € gesunken. Auch die Zinserträge in Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 22 165 Mio € auf 30 063 Mio € vermindert. Dabei verringerten sich die Zinserträge aus der Verzinsung der TARGET‑Forderung gegenüber der EZB um 20 561 Mio € auf 24 496 Mio € insbesondere aufgrund der Leitzinssenkungen und der seit Januar 2025 geltenden Verzinsung zum Einlagesatz (vorher: Hauptrefinanzierungssatz; vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“). Außerdem sind die Zinserträge aus den Refinanzierungsgeschäften infolge der im Jahr 2024 ausgelaufenen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der dritten Serie (GLRG III) von 1 130 Mio € im Vorjahr auf 103 Mio € gesunken.
Tabelle 14: Zinserträge aus geldpolitischen Portfolios
Portfolio
2025
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
APP
CBPP3
486
520
− 34
− 6,5
PSPP
2 058
2 082
− 24
− 1,2
CSPP
652
749
− 97
− 12,9
Zusammen
3 196
3 351
− 155
− 4,6
PEPP
PEPP-Covered-Bonds
4
3
1
20,1
PEPP-Public-Sector
1 571
1 655
− 84
− 5,1
PEPP-Corporate-Sector
119
116
3
2,7
Zusammen
1 694
1 775
− 80
− 4,5
Insgesamt
4 891
5 126
− 235
− 4,6
Aus den geldpolitischen Wertpapierbeständen ergeben sich Zinserträge von 4 891 Mio € gegenüber 5 126 Mio € im Vorjahr. Bei den APP-Portfolios (CBPP3-,PSPP- und CSPP-Portfolio) vermindern sich die Erträge durch Fälligkeiten um 155 Mio € auf 3 196 Mio €; die Zinserträge bei den PEPP-Portfolios gehen ebenfalls fälligkeitsbedingt von 1 775 Mio € im Vorjahr auf 1 694 Mio € zurück.
Die Erträge aus dem Eigenportfolio haben sich insbesondere aufgrund des gestiegenen Bestandes um 4 Mio € erhöht. Aus den zeitgleich zu den bilateralen Pensionsgeschäften stattfindenden Reverse-Repo-Geschäften (vgl. Aktivposition 4 „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“, Aktivposition 6 „Sonstige Forderungen an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“ und Aktivunterposition 11.3 „Finanzanlagen“) ergeben sich Zinserträge von 21 Mio € (Vorjahr: 125 Mio €).
Aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“) resultieren insbesondere aufgrund des Anstiegs des Rechnungszinssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen Zinserträge von 89 Mio € (Vorjahr: Zinsaufwendungen von 147 Mio €).
1.2 Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 31 780 Mio € auf 37 238 Mio € gesunken. Aufgrund der Leitzinssenkungen seit Juni 2024 und weil sich die Bestände im Jahresdurchschnitt betrachtet um 14,6 % verringert haben, ergeben sich bei den verzinslichen Einlagen der Kreditinstitute im Berichtsjahr niedrigere Zinsaufwendungen von 21 306 Mio € gegenüber 41 147 Mio € im Vorjahr. Die Verzinsung der Intra‑Eurosystem‑Salden aus der Verteilung der Euro-Banknoten erfolgt seit Januar 2025 zum Einlagesatz (vorher: Hauptrefinanzierungssatz; vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“) und sinkt dadurch und aufgrund der Leitzinssenkungen von 22 934 Mio € im Vorjahr auf 13 158 Mio €. Die Aufwendungen aus den Euro‑Guthaben in- und ausländischer Einleger haben sich durch im Jahresdurchschnitt verminderte Bestände (11,2 %) und eine gesunkene Durchschnittsverzinsung von 2 745 Mio € im Vorjahr auf 1 374 Mio € verringert. Aus Pensionsgeschäften (vgl. Passivposition 3 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“, Passivunterposition 4.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“ und Passivposition 5 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro‑Währungsgebiets“) ergeben sich Zinsaufwendungen von 50 Mio € (Vorjahr: 228 Mio €).
2 Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen
Diese Position umfasst die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen (GuV-Unterposition 2.1) sowie die Abschreibungen von Bewertungsverlusten (GuV-Unterposition 2.2). Das Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen nimmt gegenüber dem Vorjahr um 1 086 Mio € ab und liegt nun mit − 226 Mio € im negativen Bereich.
2.1Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen
Realisierte Gewinne und Verluste ergeben sich, wenn der Verkaufswert über beziehungsweise unter dem durchschnittlichen Anschaffungswert liegt. Die Wechselkursgewinne sinken um 867 Mio € auf 180 Mio € vor allem bei US-Dollar-Transaktionen. Zusammen mit den steigenden Goldpreisgewinnen aus der Verringerung des Goldbestandes (vgl. Aktivposition 1 „Gold und Goldforderungen“ und Passivposition 13 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“) und den steigenden Wertpapierpreisgewinnen aus Wertpapierverkäufen (vor allem US-Treasury Notes) belaufen sich die realisierten Gewinne insgesamt auf 530 Mio €.
Tabelle 15: Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen
Position
2025
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
Goldpreisgewinne
112
66
46
70,0
Wechselkursgewinne (netto)
180
1 047
− 867
− 82,8
Wertpapierpreisgewinne (netto)
239
72
167
233,8
Insgesamt
530
1 184
− 654
− 55,2
2.2Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen
Abschreibungen ergeben sich bei der Bewertung zum Jahresende, wenn der Marktwert unter dem durchschnittlichen Anschaffungswert liegt. Auf Basis der Marktwerte ergeben sich insgesamt Abschreibungen von 756 Mio €. Bei den Devisen fallen gegenüber dem Vorjahr um 633 Mio € höhere unrealisierte Wechselkursverluste an, vor allem in SZR und Yen.
Tabelle 16: Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen
Position
2025
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
unrealisierte Wechselkursverluste
719
87
633
730,9
unrealisierte Wertpapierpreisverluste
37
237
− 200
− 84,4
Insgesamt
756
324
433
133,6
3 Nettoergebnis aus Monetären Einkünften
In dieser Position ergibt sich im Jahr 2025 ein Aufwand von 1 669 Mio € (Vorjahr: 5 434 Mio €). Im Vorjahr setzte sich die Position zusammen aus einem Ertrag von 11 Mio € aus der Risikovorsorge für geldpolitische Operationen des Eurosystems und einem Aufwand aus der Verteilung der monetären Einkünfte von 5 445 Mio €. Der Rückgang des Umverteilungsaufwands gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf die seit Juni 2024 erfolgten Leitzinssenkungen sowie die Änderung des Referenzzinssatzes für die monetären Einkünfte seit Januar 2025 vom Hauptrefinanzierungssatz auf den Einlagesatz (vgl. „Erläuterungen zum Jahresabschluss: Allgemeine Angaben“) zurückzuführen.
Die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken des Eurosystems richtet sich nach einem Beschluss des EZB‑Rats. 5 Seit dem Jahr 2003 erfolgt die Bemessung des Betrages der monetären Einkünfte jeder nationalen Zentralbank auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte, die sich aus den gesondert erfassten Vermögenswerten ergeben, die sie als Gegenposten zu ihrer monetären Basis hält. Alle auf die monetäre Basis geleisteten Zinsen verringern den Betrag der abzuführenden monetären Einkünfte der jeweiligen nationalen Zentralbank.
Die monetäre Basis beinhaltet insbesondere folgende Positionen: Passivposition 1 „Banknotenumlauf“, Passivposition 2 „Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro‑Währungsgebiet“, Passivunterposition 9.1 „Verbindlichkeiten aus TARGET“ und Passivunterposition 9.2 „Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“. Für die Bundesbank ergibt sich im Jahr 2025 in Höhe des Zinsaufwands aus diesen Positionen ein Abzugsbetrag von 34,5 Mrd €.
Die gesondert erfassten Aktiva einer nationalen Zentralbank setzen sich hauptsächlich aus den folgenden Positionen zusammen: Aktivposition 5 „Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro‑Währungsgebiet“, Aktivunterposition 7.1 „Wertpapiere für geldpolitische Zwecke“, Aktivunterposition 9.2 „Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB“, Aktivunterposition 9.3 „Forderungen aus TARGET“, Aktivunterposition 9.4 „Forderungen aus der Verteilung des Euro‑Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ und einem begrenzten Teil der Goldbestände der nationalen Zentralbanken entsprechend ihrem Anteil am voll eingezahlten Kapital der EZB. Für die Bemessung der monetären Einkünfte werden grundsätzlich die tatsächlichen Erträge angesetzt. Abweichend dazu wird davon ausgegangen, dass mit dem Gold keine Erträge erwirtschaftet werden und die im Rahmen des PSPP und PEPP erworbenen Staatsanleihen (einschl. Anleihen regionaler Gebietskörperschaften und zugelassener gebietsansässiger Emittenten mit Förderauftrag) Erträge in Höhe des jeweils geltenden Referenzzinssatzes für die monetären Einkünfte erzielen, da der EZB‑Rat bei diesen Papieren eine Risiko- und Ertragsteilung zwischen den nationalen Zentralbanken ausgeschlossen hat. Für die Bundesbank ergibt sich für das Jahr 2025 insgesamt ein rechnerischer Zinsertrag von 42,5 Mrd €.
Zusätzlich wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte einer nationalen Zentralbank und dem ihrer monetären Basis täglich zum jeweils geltenden Referenzzinssatz für die monetären Einkünfte verzinst. Da im Berichtsjahr der Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte der Bundesbank durchschnittlich unter dem ihrer monetären Basis liegt, ergibt sich ein Ertrag von 237 Mio €. Im Vorjahr überstieg der Wert der gesondert erfassten Vermögenswerte der Bundesbank den ihrer monetären Basis, sodass sich ein zusätzlicher Abzugsposten ergab.
Die Summe der abgeführten monetären Einkünfte aller nationalen Zentralbanken wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres unter den nationalen Zentralbanken entsprechend ihren Anteilen am voll eingezahlten EZB‑Kapital verteilt.
Die monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken schlagen sich originär in der GuV-Position 1 „Nettozinsertrag“ nieder, eine Ungleichverteilung zwischen den NZBen wird über die GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ ausgeglichen. Umverteilungseffekte zwischen den nationalen Zentralbanken entstehen unter zwei Voraussetzungen. Zum einen müssen gesondert erfasste Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten als Teil der monetären Basis eine vom Referenzzinssatz für die monetären Einkünfte abweichende Verzinsung aufweisen (wie bspw. die Verzinsung der geldpolitischen Wertpapierportfolios, soweit der EZB‑Rat bei diesen Wertpapieren eine Risiko- und Ertragsteilung zwischen den nationalen Zentralbanken nicht ausgeschlossen hat). Zum anderen muss der anteilige Umfang dieser Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in der Bilanz der jeweiligen nationalen Zentralbank über oder unter ihrem Anteil am EZB‑Kapital liegen.
Aus den von anderen nationalen Zentralbanken angekauften PSPP-/PEPP-Beständen supranationaler Emittenten (im Jahresdurchschnitt 368,4 Mrd €), von denen die Bundesbank selbst keine Bestände erworben hat, ergeben sich nur geringe Zinsen (im Jahresdurchschnitt rund 0,62 %). Die Mindererträge, die sich aufgrund der Abweichung gegenüber dem Referenzzinssatz für die monetären Einkünfte für die ankaufenden NZBen ergeben (im Jahresdurchschnitt errechnet sich eine negative Zinsmarge von rund 160 Basispunkten), werden im Rahmen der monetären Einkünfte zwischen den NZBen ausgeglichen, auf die Bundesbank entfällt gemäß ihrem Kapitalanteil von 26,6 % eine Belastung von etwa 1,6 Mrd €. Im Vergleich zum Vorjahr geht der Umverteilungsaufwand aus diesen Wertpapieren infolge der geringeren negativen Zinsmarge deutlich zurück.
Aus der Verteilung der monetären Einkünfte ergibt sich für die Bundesbank per saldo ein Aufwand von 1 669 Mio € (Vorjahr: 5 445 Mio €). Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Abführung von monetären Einkünften an den gemeinsamen Pool von 8 242 Mio € (Vorjahr: 17 421 Mio €) sowie – entsprechend dem Anteil der Bundesbank am eingezahlten EZB‑Kapital – einem Anspruch der Bundesbank an den gemeinsamen Pool von 6 573 Mio € (Vorjahr: 11 976 Mio €).
4 Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen
Der Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen wird mit 57 Mio € gegenüber 60 Mio € im Vorjahr ausgewiesen.
Tabelle 17: Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen
Position
2025
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
Unbarer Zahlungsverkehr
31
20
11
56,1
Barer Zahlungsverkehr
5
5
− 0
− 2,0
Wertpapier- und Depotgeschäft
3
15
− 13
− 83,3
Sonstiges
18
20
− 1
− 6,4
Insgesamt
57
60
− 3
− 5,0
5 Erträge aus Beteiligungen
In dieser Position werden die Erträge der Bundesbank aus ihren Beteiligungen an EZB,BIZ und SWIFT erfasst. Die Erträge von 22 Mio € (Vorjahr: 23 Mio €) stammen wie im Vorjahr aus der Dividende der BIZ.
6 Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge belaufen sich auf 164 Mio € gegenüber 187 Mio € im Vorjahr. Es entfallen 69 Mio € (Vorjahr: 90 Mio €) auf die Kostenbeiträge der nationalen Zentralbanken des Eurosystems für die Entwicklung und den Betrieb von Eurosystem‑Services, 38 Mio € (Vorjahr: 38 Mio €) auf die Auflösung von Rückstellungen (vgl. Passivunterposition 12.2 „Rückstellungen für andere Zwecke“) sowie 24 Mio € (Vorjahr: 23 Mio €) auf Mieterträge.
7 Personalaufwand
Diese Position enthält die Bezüge aufgrund tarif- und besoldungsrechtlicher Vorschriften, die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für die Altersversorgung einschließlich der Zuweisungen zu den Personalrückstellungen (mit Ausnahme des Zinsanteils, vgl. GuV-Unterposition 1.1 „Zinserträge“). Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr von 1 477 Mio € auf 1 798 Mio € erhöht. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Zuweisungen zu den Personalrückstellungen aufgrund der allgemeinen Tarif- und Besoldungserhöhung ab April 2025. Ohne Zuweisungen zu den Personalrückstellungen ergibt sich ein Anstieg des Personalaufwands um 4,9 %. Ausschlaggebend dafür ist ebenfalls die allgemeine Tarif- und Besoldungserhöhung.
Tabelle 18: Personalaufwand
Position
2025
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in
Mio €
Mio €
Mio €
%
Bezüge
769
762
7
1,0
Soziale Abgaben
106
99
7
7,2
Aufwendungen für die Altersversorgung
923
616
307
49,9
Insgesamt
1 798
1 477
322
21,8
Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder werden gemäß Nr. 9 des „Verhaltenskodex für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank“ im Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Präsident hat für das Jahr 2025 ruhegehaltfähiges Gehalt von 440 434,68 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 76 693,78 € und eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 5 112,96 € erhalten, insgesamt 522 241,42 €. Die Vizepräsidentin bezog für das Jahr 2025 ruhegehaltfähiges Gehalt von 346 587,72 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 61 355,03 € sowie eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 3 067,80 €, insgesamt 411 010,55 €. Die vier weiteren Mitglieder des Vorstands erhielten für das Jahr 2025 jeweils ruhegehaltfähiges Gehalt von 264 260,88 €, eine nicht ruhegehaltfähige besondere Vergütung von 46 016,27 € sowie im Fall eines Vorstandsmitglieds eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung von 2 556,48 €, insgesamt 310 277,15 € beziehungsweise 312 833,63 €.
Die Gesamtbezüge der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Vorstands beziehungsweise des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und der Vorstände der Landeszentralbanken einschließlich ihrer Hinterbliebenen beliefen sich für das Jahr 2025 auf 11 135 847,87 €.
8 Sachaufwand
Der Sachaufwand ist von 747 Mio € im Vorjahr auf 802 Mio € gestiegen. Neben den allgemeinen Sach- und Betriebsaufwendungen werden in dieser Position insbesondere die Aufwendungen für DV-Hard- und Software von 351 Mio € (Vorjahr: 329 Mio €), für Dienstgebäude von 160 Mio € (Vorjahr: 159 Mio €) und für Eurosystem‑Services von 83 Mio € (Vorjahr: 62 Mio €) erfasst.
9 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Die Abschreibungen auf Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie DV‑Software belaufen sich auf 103 Mio € gegenüber 117 Mio € im Vorjahr (vgl. Aktivunterposition 11.2 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“).
10 Notendruck
Die Aufwendungen für den Notendruck betragen im Berichtsjahr 76 Mio € (Vorjahr: 77 Mio €).
11 Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen belaufen sich auf 36 Mio € (Vorjahr: 33 Mio €) und beinhalten insbesondere Aufwendungen für Wohngebäude von 28 Mio € sowie Aufwendungen aus der Einlösung der nicht mehr in der Bilanz ausgewiesenen DM‑Banknoten der Serie BBk I/Ia von 4 Mio € (vgl. Passivunterposition 11.3 „Sonstiges“).
Für das Jahr 2025 hat die Bundesbank Spenden in einer Gesamthöhe von 248 540,17 € ausgereicht, davon 85 790,17 € für Forschungsvorhaben, 17 500,00 € für sonstige Einzelvorhaben sowie 145 250,00 € für Preisgelder.
13 Einstellung in die/Entnahme aus den Rücklagen
Im Jahresabschluss 2024 wurden die gesetzliche Rücklage gemäß § 27 Nr. 1 BBankG und die Rücklage wegen Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB vollständig zur Reduzierung des Jahresfehlbetrags aufgelöst.
14 Verlustvortrag
Aus dem Jahresabschluss 2024 hat die Bundesbank einen Bilanzverlust von 19 153 Mio € in das Jahr 2025 vorgetragen. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag für das Jahr 2025 von 8 633 Mio € ergibt sich ein Bilanzverlust von 27 787 Mio €, der in das Jahr 2026 vorgetragen wird (vgl. Passivposition 15 „Bilanzverlust“).
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 – sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 3 BBankG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deutschen Bundesbank unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) sowie unseres dazugehörigen Bestätigungsvermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands für den Jahresabschluss
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und zur Gewinn- und Verlustrechnung), welche den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entsprechen, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und zur Gewinn- und Verlustrechnung) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Deutschen Bundesbank zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und zur Gewinn- und Verlustrechnung) als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Deutschen Bundesbank abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Deutsche Bundesbank ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Allgemeine Angaben, Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sowie Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung) aus dem Geschäftsbericht 2025 der Deutschen Bundesbank ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt.
Wir erörtern mit dem Vorstand unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 24. Februar 2026
Baker Tilly GmbH& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)
Prof. Dr. Thomas Edenhofer Ralph Hüsemann Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer