Was die Bundesbank beschäftigt Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht

1 Konjunktur- und Preisentwicklung

Im Jahr 2025 stand die Weltwirtschaft im Zeichen handelspolitischer Auseinandersetzungen. Die Ankündigung der neuen US-Regierung, ihre Zollpolitik drastisch zu verschärfen, und deutliche Schritte in dieser Richtung sorgten im vergangenen Frühjahr für erhebliche Unruhe in der internationalen Politik und auf den Finanzmärkten. Gleichwohl erwies sich die globale Konjunktur als robust. Der Welthandel expandierte weiter, auch wenn sich die Handelsströme teilweise regional verschoben.

Eine umfassende Eskalation handelspolitischer Streitigkeiten konnte vermieden werden. Auf ein Handelsabkommen zwischen den USA und Großbritannien folgten Einigungen mit Japan, China sowie Ende Juli 2025 mit der EU. Im Ergebnis sind die Zölle auf die US-Importe zwar deutlich gestiegen. Die Anhebungen fielen jedoch erheblich geringer aus als im Frühjahr angekündigt. Die US-Importe sanken gleichwohl merklich. Mit Blick auf den Welthandel wurde dieser negative Effekt aber teilweise kompensiert. Dies lag unter anderem am lebhaften Handel mit Hochtechnologiegütern im Zusammenhang mit dem KI-Boom

Laut IWF expandierte die Weltwirtschaft im vergangenen Jahr mit unverändertem Tempo von 3,3 %. Für das laufende Jahr wird ein ähnliches Wachstum erwartet. Zwar dürften protektionistische Maßnahmen die globale Konjunktur weiter belasten. Diesen kontraktiven Einflüssen dürften die rege Investitionstätigkeit im Technologiesektor sowie die in manchen Regionen expansive Fiskal- und Geldpolitik entgegenwirken. Dabei ist die Gefahr einer Eskalation handelspolitischer Konflikte nicht gebannt: Weitere import- oder exportbeschränkende Maßnahmen könnten Lieferketten stören, die Investitionsneigung dämpfen und Produktivitätswachstum verlangsamen. 

Der globale Verbraucherpreisauftrieb schwächte sich im vergangenen Jahr weiter ab. Im Dezember 2025 sind die Verbraucherpreise in den Industrieländern um 2,5 % gestiegen. Vor einem Jahr lag die Teuerungsrate hier noch bei 2,8 %. Die zugrundeliegende Inflation ohne Berücksichtigung der Energie- und Nahrungsmittelpreise – die sogenannte Kerninflation – hat sich hingegen merklich ermäßigt. Im Dezember 2025 lag die Kernrate bei 2,5 %, nachdem die Rate zwölf Monate zuvor noch 3 % betragen hatte. Aufs Jahr gerechnet verminderte sich die Gesamtinflationsrate in den Industrieländern 2025 nur geringfügig. Im laufenden Jahr wird sich die Inflationsrate laut Einschätzungen des IWF etwas stärker abschwächen. Zu den Ausnahmen dürfte allerdings die US-Wirtschaft gehören, wo die Zollanhebungen erwartbar schrittweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Das dürfte die Preise dort weiter erhöhen.

Die deutsche Konjunktur blieb nach zwei Rezessionsjahren in Folge in der Berichtsperiode schwunglos. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland mit kalenderbereinigt 0,3 % leicht an. Angesichts der starken Exportorientierung der deutschen Wirtschaft trugen nicht zuletzt die höheren US-Zölle, die Euro-Aufwertung und der hohe Wettbewerbsdruck insbesondere aus China zur Konjunkturschwäche bei. Das Wachstum wurde zudem von politischen Unsicherheiten gedämpft. Positiv trug der private Konsum zum Anstieg des BIP bei, der von weiter kräftig steigenden Löhnen gestützt wurde. Im laufenden Jahr dürfte sich die deutsche Konjunktur etwas erholen. Laut der jüngsten Deutschland-Prognose der Bundesbank wird die Wirtschaftsleistung kalenderbereinigt um 0,6 % zunehmen. 1 Die expansive Fiskalpolitik dürfte die wirtschaftliche Aktivität zunehmend stützen. Zudem dürfte sich die private Nachfrage beleben.

Das schwache Wirtschaftswachstum in Deutschland ist auch strukturell bedingt. Hier sind hohe Regulierungsdichte und Bürokratiekosten, demografische Herausforderungen und hohe Arbeitskosten zu nennen. Hinzu kommt stärkerer Wettbewerb auf den Weltmärkten. Zudem ist die notwendige Umstellung auf eine klimaneutrale Energieversorgung mit Kosten verbunden. Diese Belastungsfaktoren haben dazu beigetragen, dass die Investitionsaktivität in Deutschland in den vergangenen Jahren gedämpft wurde. Darüber hinaus ließ die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft erheblich nach. Die Politik hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Wirtschaftswachstum zu stärken. Mit konsequenten strukturellen Reformen in mehreren Bereichen kann die deutsche Wirtschaft wieder auf einen höheren Wachstumspfad gehoben werden. 2 Allen voran geht es darum, Hemmnisse für das Arbeitsangebot abzubauen, Bürokratiekosten zu verringern und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, den Anstieg der Sozialbeitragssätze zu begrenzen sowie die Energiewende kosteneffizient zu gestalten.

Die Teuerung in Deutschland ging im vergangenen Jahr weiter zurück. Die Inflationsrate gemäß dem Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) lag im Durchschnitt des abgelaufenen Jahres bei 2,3 %, nachdem sie im Jahr 2024 noch 2,5 % betragen hatte. Vor allem der Anstieg der Lebensmittelpreise verlangsamte sich. Die Energiepreise fielen weiter. Dagegen lag die Kerninflationsrate, getrieben von starken Preissteigerungen im Dienstleistungssektor, weiterhin über der Gesamtinflationsrate. Aber auch die Kernrate sank in Deutschland von 3,2 % im Jahresmittel 2024 auf 2,8 % im Jahr 2025. Laut der Deutschland-Prognose der Bundesbank vom Dezember 2025 dürfte sich der Preisanstieg im Durchschnitt des laufenden Jahres weiter auf 2,2 % ermäßigen. Dass der Preisdruck nur langsam nachlässt, hängt mit dem nach wie vor kräftigen Lohnwachstum zusammen. Außerdem dürften die Energiepreise nicht mehr so stark zurückgehen.

Im Euroraum stieg die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr deutlich an. Vorläufigen Angaben von Eurostat zufolge expandierte das BIP in den Mitgliedstaaten mit 1,5 % deutlich stärker als 2024, in dem die gesamtwirtschaftliche Produktion um 0,9 % gewachsen war.

Die Zoll- und Handelseinigung zwischen der EU und den USA hat zwar die Unsicherheit verringert, die Zusatzzölle dürften aber die Wirtschafts­leistung im Euroraum weiterhin dämpfen. Insgesamt dürfte der durchschnittliche US-Zoll auf Einfuhren aus der EU von 1,5 % vor dem Handelsstreit auf etwa 14 % gestiegen sein. 3 Zudem wertete der Euro gegenüber dem US-Dollar spürbar auf. Dies wird die Exporte in die USA zusätzlich belasten. Unterstützend für die Wirtschaftsleistung im Euroraum wirkten eine moderat steigende Konsumnachfrage und die weiterhin dynamische Entwicklung bei Informations- und Kommunikationsdienstleistungen und verschiedenen unternehmensnahen Diensten.

Die Teuerung im Euroraum verringerte sich im vergangenen Jahr weiter. Die Inflationsrate gemäß HVPI sank von 2,4 % im Durchschnitt des Jahres 2024 auf 2,1 % im Jahr 2025. Damit entsprach sie weitgehend dem mittelfristigen Zielwert des Eurosystems von 2 %. Die Inflationsrate ist auf breiter Front zurückgegangen. Dazu trugen die etwas geringere Verteuerung der Nahrungsmittel und vor allem die niedrigere Kerninflationsrate bei. Letztere verminderte sich jahresdurchschnittlich von 2,8 % auf 2,4 %. Hierzu trug auch die Dienstleistungsbranche bei, in der der Preisauftrieb im Jahresverlauf nach und nach an Fahrt verlor. Nach jüngsten Einschätzungen des Eurosystems dürfte sich der Rückgang der Kerninflationsrate noch etwas weiter fortsetzen. Gepaart mit zunächst noch sinkenden Energiepreisen könnte dies die HVPI-Rate im laufenden und im nächsten Jahr vorübergehend leicht unter 2 % drücken.

2 Geldpolitik

Angesichts der günstigen Entwicklung der Inflation im Euroraum und einer ebenfalls günstigen Prognose beendete der EZB-Rat vorerst die Lockerung des geldpolitischen Kurses. Im Jahr 2024 hat der Rat vier Zinssenkungen um jeweils 0,25 Prozentpunkte durchgeführt. Im Ergebnis fiel der geldpolitisch relevante Zinssatz für die Einlagefazilität um 1 Prozent­punkt auf 3 % zum Jahresende 2024. Vier weitere Zinsschritte folgten im vergangenen Jahr: im Februar, April, Mai und Juni. Im vergangenen Sommer erreichte der Einlagesatz damit 2 %. Ab der Jahresmitte 2025 verweilte die Inflationsrate nahe dem Zielwert des Eurosystems von 2 %. Dies war im Einklang mit vorherigen Einschätzungen des EZB-Rats. Auch weitere Inflations- und Konjunkturdaten zeigten, dass sich die Inflationsrate in der mittleren Frist beim Inflationszielwert des Eurosystems einpendeln dürfte. Angesichts dieser günstigen Entwicklung entschied sich der EZB-Rat wiederholt dafür, die Leitzinsen in der zweiten Jahreshälfte 2025 konstant zu halten. Auf diesem Niveau dürften die Leitzinsen die Inflation weder anschieben noch bremsen. Auch in der ersten geldpolitischen Sitzung im laufenden Jahr unterließ der EZB-Rat weitere Zinsschritte.

Im vergangenen Jahr setzte das Eurosystem den Abbau seiner Bilanz in einem graduellen und maßvollen Tempo fort. Seit Ende 2024 hat das Eurosystem keine Reinvestitionen der Wertpapierbestände im Rahmen des Ankaufprogramms PEPP getätigt. Die Reinvestitionen im Rahmen des Programms APP wurden im Sommer 2023 eingestellt. Im Berichtsjahr sanken die APP-Wertpapierbestände um durchschnittlich knapp 28 Mrd € pro Monat. Das PEPP-Portfolio verringerte sich um durchschnittlich knapp 15 Mrd € pro Monat. Insgesamt schrumpften die geldpolitischen Wertpapierbestände des Eurosystems im Jahr 2025 um 538 Mrd € und damit etwas schneller als im Jahr zuvor. Im laufenden Jahr wird sich die Verschlankung der Eurosystem-Bilanz voraussichtlich fortsetzen. Eine schlankere Zentralbankbilanz ist aus Sicht der Bundesbank erstrebenswert. Denn sie erlaubt mehr Marktaktivität und schafft einen größeren geldpolitischen Handlungsspielraum für die Zukunft.

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinserhöhungsphase wirkt sich auch auf die Ertragslage der Zentralbanken im Eurosystem aus, darunter nicht zuletzt der Bundesbank. Denn die geldpolitischen Wertpapierbestände, die größtenteils Staatsanleihen umfassen, haben eine deutlich längere Laufzeit als die kurzfristigen Einlagen der Banken beim Eurosystem. Während die lang laufenden Staatsanleihen niedrige Zinseinnahmen generieren, sind die Zinsausgaben für die Einlagen der Geschäftsbanken mit den Leitzinsen angestiegen. Dies belastet weiterhin die Ertragslage. Bereits für das Jahr 2024 wies die Bundesbank einen Jahresfehlbetrag aus. Diese Belastung hielt auch in der Berichtsperiode an, wenngleich sie geringer ausgefallen ist. Fragen und Antworten dazu finden sich im nachstehenden Exkurs „Häufige Fragen zu bilanziellen Risiken der Bundesbank“.

Exkurs

Häufige Fragen zu bilanziellen Risiken der Bundesbank 

In den vergangenen Geschäftsberichten hat die Bundesbank die Bedeutung von Zinsänderungsrisiken in der Zentralbankbilanz ausführlich dargestellt und dabei insbesondere die finanziellen Risiken aus umfangreichen Wertpapierbeständen erläutert. 1 In diesem Exkurs werden ausgewählte Fragen und Antworten zu bilanziellen Risiken der Bundesbank vorgestellt.

In welchem Zusammenhang stehen die Geldpolitik und die Gewinne oder Verluste von Zentralbanken?

Das vorrangige Ziel des Eurosystems – also der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken im Euroraum – ist Preisstabilität. Die Geldpolitik des Eurosystems wird auf dieses Ziel ausgerichtet. Geldpolitische Maßnahmen spiegeln sich in der Bilanz der Zentralbanken wider. Die Ertragslage von Zentralbanken kann daher im Zeitverlauf stark schwanken. Es können Gewinne, aber auch Verluste auftreten.

Wie sind die Ursachen der finanziellen Belastungen für die Bundesbank einzuordnen?

In den Jahren vor der Pandemie lag die Inflationsrate im Euroraum zu niedrig. Der EZB-Rat ergriff daher eine Reihe geldpolitischer Maßnahmen, darunter umfangreiche Anleihekäufe. Weltweit legten auch andere große Zentralbanken derartige Kaufprogramme auf. 

Mit Beginn der Pandemie beschloss der EZB-Rat ein weiteres geldpolitisches Wertpapierankaufprogramm. Es sollte den pandemiebedingten Risiken für die Preisstabilität und die geldpolitische Transmission entgegenwirken. Die umfangreichen Anleihekäufe trugen maßgeblich dazu bei, dass sich die Bilanzen der Zentralbanken im Eurosystem in den vergangenen Jahren stark ausweiteten. Dabei stehen den geldpolitischen Wertpapierbeständen auf der Aktivseite der Bilanz vor allem Einlagen der Geschäftsbanken auf der Passivseite gegenüber.

Mit den zusätzlichen Vermögenswerten und Einlagen stiegen die Risiken in den Bilanzen der Zentralbanken, insbesondere auch das Zinsänderungsrisiko. Dieses entsteht, weil der Großteil der Wertpapiere in der Bundesbankbilanz langfristig niedrig verzinst ist, während die Einlagen der Geschäftsbanken kurzfristig zum aktuellen Einlagesatz verzinst werden. 

Der kräftige Anstieg der Inflation seit der zweiten Jahreshälfte 2021 machte ein entschlossenes Handeln der Geldpolitik erforderlich. Der EZB-Rat erhöhte daher die Leitzinsen in den Jahren 2022 und 2023 deutlich. Hierdurch materialisieren sich die Zinsänderungsrisiken, indem die Zinsaufwendungen die -erträge erheblich übersteigen. 

Warum weist die Bundesbank im Jahr 2025 keinen Gewinn aus?

Im Jahr 2025 musste die Bundesbank, wie schon in den Vorjahren, erhebliche finanzielle Belastungen tragen. Diese Belastungen schlagen sich in der GuV-Position 1 „Nettozinsertrag“ nieder. 

Mit den wachsenden Anleihebeständen stiegen bis zum Jahr 2022 auch die Einlagen der Geschäftsbanken bei den Zentralbanken des Eurosystems. Diese werden zum aktuellen Einlagesatz, einem der Leitzinssätze, verzinst. Aufgrund der Leitzinserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 muss die Bundesbank – wie auch andere Zentralbanken des Eurosystems – höhere Zinsen auf diese Einlagen zahlen. Gleichzeitig verbleiben die Zinserträge aus den umfangreichen Anleihebeständen mit ihren längerfristig festverzinsten Positionen auf niedrigem Niveau. 

Wie schon im Jahr 2024 überstieg der Einlagesatz des Eurosystems die durchschnittliche Rendite der geldpolitischen Wertpapierbestände. Der Nettozinsertrag war infolgedessen erneut negativ. Aufgrund der rückläufigen Anleihebestände und der damit korrespondierenden niedrigeren Einlagen sowie gesunkener Leitzinsen fielen die Belastungen im Nettozinsertrag jedoch im Geschäftsjahr 2025 deutlich geringer aus als im Vorjahr. 

Anteilig wirken sich diese Zinsbelastungen auch in der GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ aus. Denn bei einigen geldpolitischen Wertpapierbeständen der nationalen Zentralbanken werden Erträge und Risiken innerhalb des Eurosystems im Rahmen der monetären Einkünfte geteilt. Im Ergebnis der Geschäftstätigkeit insgesamt ergibt sich für 2025 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 8,6 Mrd €. Im Jahr 2024 wies die Bundesbank einen Bilanzverlust von 19,2 Mrd € aus. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus 2025 ergibt sich ein Bilanzverlust von 27,8 Mrd € für 2025.

Wie solide ist die Bilanz der Bundesbank?

Die Bilanz der Bundesbank ist solide. Die Bundesbank besitzt beträchtliche Vermögenswerte, die ihre aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen deutlich übersteigen. Das zeigen die umfangreichen Bewertungsreserven, die sich Ende 2025 auf 388 Mrd € belaufen. Zudem erwartet die Bundesbank, dass ihre finanziellen Belastungen vorübergehen und sie anschließend wieder Gewinne erzielen wird. Diese Gewinne werden genutzt werden, um Verluste aus eigener Kraft abzubauen und die zukünftig notwendige Vorsorge wieder aufzubauen. Der Bilanzverlust wird deshalb die Bundesbank bei der Aufgabenerfüllung nicht einschränken.

Wie beeinflusst ein Anstieg des Goldpreises die Ertragslage der Bundesbank, insbesondere im Hinblick auf ihre bedeutenden Goldreserven?

Die Bundesbank bewertet ihre Goldbestände am Jahresende zu Marktpreisen. Liegt der Marktpreis über den Anschaffungskosten, entstehen Bewertungsgewinne (unrealisierte Gewinne). Nach dem Vorsichtsprinzip gemäß den Rechnungslegungsregeln des Eurosystems werden diese nicht erfolgswirksam vereinnahmt. Sie werden in der Bilanz auf der Passivseite im Ausgleichsposten aus Neubewertung ausgewiesen. Als Bewertungsreserven sind sie Teil des Nettoeigenkapitals der Bundesbank und schaffen Transparenz über die tatsächlichen Werte der ihnen zugrunde liegenden Vermögensgegenstände. 

Wie sind die Aussichten?

Aus den geldpolitischen Entscheidungen des Eurosystems in der Vergangenheit dürften auch zukünftig noch weitere finanzielle Belastungen für die Bundesbank resultieren. Diese sind in hohem Maße ungewiss. Die Bundesbank geht davon aus, dass der Bilanzverlust noch einige Jahre zunehmen wird, bevor er wieder zurückgeführt werden kann. Der Jahresfehlbetrag dürfte sich nach derzeitigen Erkenntnissen im Jahr 2026 nochmals verringern, weil 

  • alle bestehenden geldpolitischen Wertpapierbestände entsprechend ihrer Fälligkeiten weiter zurückgehen werden und damit auch das Volumen der verzinslichen Einlagen der Geschäftsbanken abnimmt und 

  • die negative Zinsmarge aus der Verzinsung der geldpolitischen Wertpapiere und der Einlagen der Geschäftsbanken weiter abnehmen dürfte. 

Mithilfe späterer Gewinne wird der Bilanzverlust in der Zukunft wieder abgebaut und eine Risikovorsorge gebildet werden. Daher erwartet die Bundesbank, für längere Zeit keine Gewinne auszuschütten.

Diese und weitere Fragen und Antworten finden sich auf den Internetseiten der Bundesbank

Im vergangenen Jahr hat das Eurosystem seine geldpolitische Strategie überprüft. Dabei wurden die Lehren aus der Hochinflationsphase der letzten Jahre berücksichtigt. Konkret ergänzte das Eurosystem seine geldpolitische Strategie in drei Punkten. Erstens sollen besonders kraftvolle oder lang anhaltende Maßnahmen sowohl dann ergriffen werden, wenn die Inflation stark und dauerhaft unter dem Inflationsziel liegt, als auch, wenn sie stark und dauerhaft darüber liegt. Zweitens wurde die Notwendigkeit betont, geldpolitische Instrumente ausreichend flexibel auszugestalten und einzusetzen, um auf abrupte Änderungen im Inflationsumfeld zeitnah und angemessen reagieren zu können. Drittens stellte der EZB-Rat klar, dass bei geldpolitischer Entscheidungsfindung auch Risiken und Unsicherheiten miteinbezogen werden sollen und nicht nur der wahrscheinlichste zukünftige Pfad der Inflation. Die angepasste Strategie unterstützt den EZB-Rat dabei, auch in Zeiten großer globaler Umwälzungen Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten.

3 Fiskalpolitik

Im abgelaufenen Jahr lag die staatliche Defizitquote in Deutschland bei 2,7 % und hat sich gegenüber 2024 nicht geändert. Sowohl die staatlichen Ausgaben als auch die staatlichen Einnahmen nahmen deutlich zu. Auf der Einnahmenseite stiegen die Beitragssätze der Krankenkassen und der Pflegeversicherung erheblich. Darüber hinaus lief die abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zum Jahresende 2024 aus. Solche steuer- und sozialbeitragsfreien Sonderzahlungen waren in der Berichtsperiode nicht mehr möglich. Zudem stiegen die Steuereinnahmen auch aufgrund von Sonderentwicklungen erheblich. Hier sind insbesondere die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und aus der Erbschaftsteuer zu nennen. Die Ausgaben wuchsen breitflächig stark. Dies reichte von den Aufwendungen für Renten, Gesundheit und Pflege über die Personalausgaben und die Investitionen bis hin zu den Zinsausgaben.

Die staatliche Schuldenquote in Deutschland dürfte im vergangenen Jahr leicht zugenommen haben. Im dritten Vierteljahr erreichte sie 63 % und zum Jahresende 2025 könnte sie ähnlich hoch gelegen haben. Zum Jahresende 2024 betrug sie noch 62,2 %. 

Die deutsche Schuldenbremse wurde im März 2025 deutlich gelockert. Der Bund besitzt seitdem unbegrenzte Kreditmöglichkeit, soweit verteidigungs- und sicherheitsbezogene Ausgaben 1 % des BIP über­­steigen. Das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klima­neutralität verfügt über einen Kreditrahmen von 500 Mrd € außerhalb der Schuldenbremse. Schließlich dürfen die Länder nunmehr Kredite von insgesamt 0,35 % des BIP (derzeit 15 Mrd €) jährlich einplanen, um strukturelle Defizite zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund dürfte die staatliche Defizitquote in Deutschland in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Gemäß der jüngsten Deutschland-Prognose der Bundesbank steigt sie im laufenden Jahr auf 4 %. Ohne Kursänderung erhöht sie sich danach weiter. Die Schuldenquote nimmt dadurch ebenfalls kontinuierlich zu.

Aufgrund der großen Herausforderungen bei Verteidigung und Infra­struktur sind vorübergehend höhere Defizite nachvollziehbar. Sie dürfen aber kein Dauerzustand sein. Vorübergehend sind höhere Defizite wegen der vergleichsweise geringen deutschen Schuldenquote verkraftbar. Auch sind sie mit den EU-Fiskalregeln vereinbar. Perspektivisch müssen Defizite und Schuldenquote aber wieder sinken. Das geben die EU-Regeln vor. Und für eine stabilitätsorientierte Währungsunion ist es wesentlich, dass Deutschland diese einhält. Es ist aber auch wichtig, um in Deutschland die Staatsfinanzen resilient und die Zinslasten im Zaum zu halten.

Die Bundesbank empfiehlt daher eine Reform der Schuldenbremse in drei Stufen. 4 Ziel ist es, solide Staatsfinanzen und staatliche Investitionen abzusichern und den EU-Regeln Rechnung zu tragen. In der aktuellen, ersten Stufe der Reform würden die Kreditgrenzen zunächst unverändert bleiben. Die Kredite wären aber stärker auf Verteidigung und Infrastruktur fokussiert. Diese Stufe könnte bis 2029 laufen. In der zweiten Stufe würde der Bund die Verteidigungsausgaben immer mehr aus laufenden Einnahmen finanzieren. Die gesamtstaatliche strukturelle Defizitquote würde in gleichmäßigem Tempo Richtung 1 % sinken. Ab 2036 würde Stufe 3 beginnen und dann dauerhaft gelten. Neben einem Kreditspielraum von 0,8 % für zusätzliche Investitionen würden Bund und Länder einen frei verfügbaren strukturellen Spielraum erhalten. Er betrüge jeweils 0,1 % des BIP, wenn die Schuldenquote den EU-Referenzwert von 60 % überschreitet. Wenn die Schuldenquote unter 60 % liegt, würde er sich auf jeweils 0,35 % des BIP erhöhen. Zusätzliche Reformelemente würden unter anderem eine stetige Haushaltspolitik erleichtern.

Die Lage der öffentlichen Finanzen im Euroraum blieb im abgelaufenen Jahr angespannt. Laut der jüngsten Projektion des Eurosystems hat sich die hohe Defizitquote nur geringfügig auf 3 % verringert, nach 3,1 % im Jahr zuvor. Die Schuldenquote nahm so weiter zu. Nach 86,6 % im Vorjahr kletterte sie 2025 auf 87,3 %. In einzelnen Staaten des Euroraums sind die Schuldenquoten erheblich höher und teilweise zugleich stärker gestiegen.

Wegen der militärischen Bedrohung durch Russland und der veränderten geopolitischen Lage sind zusätzliche fiskalische Spielräume erforderlich. Um die Verteidigungskraft Europas rasch stärken zu können, erlauben die europäischen Fiskalregeln ausnahmsweise, die Ausgabengrenzen zu überschreiten. Auch deshalb dürfte die staatliche Defizitquote im Euroraum in den kommenden Jahren wieder spürbar steigen und sich die Schuldenquote weiter erhöhen. Hinzu kommen zusätzliche Schulden der EU. Sie finanzieren Kredite an EU-Staaten im Rahmen der Sicherheitsmaßnahme für Europa“ (SAFE) und an die Ukraine.

Zugleich gilt es zu vermeiden, dass Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der Staatsfinanzen die Sicherheitsstruktur schwächen. Deshalb ist entscheidend, dass Mitgliedstaaten ihre Ausgabenpläne einhalten. Und die zusätzliche Kreditaufnahme für Mehrausgaben zur Verteidigung muss in Dauer, Höhe und Zweck begrenzt bleiben. Das wurde bei der nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes berücksichtigt. Es ist gleichermaßen bedeutsam für Kreditprogramme der EU. Diese eignen sich auch wegen rechtlicher Vorgaben nur für klar begrenzte Vorhaben. Schließlich entlasten solide Staatsfinanzen die Geldpolitik und schaffen zugleich die Grundlage für nachhaltiges Wachstum. 

4 Geld

Zunehmende geopolitische Spannungen wirken sich nicht nur auf die Konjunktur, die Geldpolitik und die Fiskalpolitik aus. Sie fordern auch die Bundesbank in ihren weiteren Kernleistungen heraus. So gewinnt die Fähigkeit an Bedeutung, Bargeld auch unter widrigen Bedingungen stabil bereitstellen zu können. Ganz gleich, ob es ein geopolitischer Konflikt ist, ein Cyberangriff oder ein Extremwetterereignis, das ein normales Geschäftsleben beeinträchtigt, Bargeld funktioniert fast immer, auch bei Strom- und Netzausfällen. Die Zentralbanken stehen untereinander in ständigem Austausch über die Erkenntnisse aus bisherigen Krisen. 5 Die Bundesbank nutzt die gewonnenen Erkenntnisse, um den Bargeldkreislauf in Deutschland noch belastbarer und widerstandsfähiger zu machen.

Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Banknoten und Münzen soll auch in Not- und Krisenzeiten uneingeschränkt sichergestellt sein. Deshalb hat die Bundesbank gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) einen Workshop im Rahmen des Nationalen Bargeldforums 6 mit den wichtigsten Beteiligten der Bargeldversorgung in Deutschland durchgeführt. Ziel ist es, durch regelmäßige Krisenübungen die Vorsorge und den Informationsaustausch zwischen den Akteuren des Bargeldkreislaufs und die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zu testen und zu verbessern.

Das Nationale Bargeldforum sprach sich zu Beginn des Jahres 2025 mehrheitlich dafür aus, Barzahlungen in Deutschland künftig auf die nächsten fünf Eurocent auf- oder abzurunden. Das Bundesfinanzministerium wurde gebeten, sich für eine gesetzliche Rundungsregelung einzusetzen und diese voranzutreiben. Die Rundungsregeln sollten in Europa möglichst einheitlich gestaltet sein. Zudem setzt sich das Nationale Bargeldforum dafür ein, Bargeld durch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen als Zahlungsmittel sichtbarer zu machen. Daneben richtete die Bundesbank im vergangenen Jahr in mehreren deutschen Städten erstmals eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Bits & Bargeld  – Wie bezahlen wir morgen?“ aus. Diese Reihe wird 2026 mit weiteren Terminen fortgesetzt.

Das Thema Widerstandsfähigkeit hat auch für den digitalen Zahlungs­verkehr in Deutschland eine hohe Bedeutung. Insbesondere durch die wachsende Nutzung von Karten und mobilen Zahlungen bekommt der unbare Zahlungsverkehr zunehmend Gewicht. 7 Entsprechend wichtiger wird es, dass digitale Transaktionen auch in Krisensituationen zuverlässig funktionieren. Die Bundesbank arbeitet im Forum Zahlungsverkehr mit Marktteilnehmern zusammen, um auf Störfälle sowie Unterbrechungen der Kommunikationswege vorbereitet zu sein und Vorkehrungen für solche Situationen zu treffen. Ein zentrales Ziel ist es, den Zahlungsverkehr auch bei kurzzeitigen Ausfällen der Infrastruktur ohne größere Beeinträchtigungen aufrechtzuerhalten. Einen wichtigen Beitrag hierzu könnte auch die Möglichkeit zur Offline-Abwicklung von Kartenzahlungen im stationären Handel beitragen.

Um die Widerstandsfähigkeit und Eigenständigkeit im europäischen Zahlungsverkehr zu stärken, müssen europäische Verfahren entwickelt und genutzt werden, die zu den Anforderungen der heutigen Zeit passen. Ein wichtiges Element ist das seit diesem Jahr verpflichtende Angebot von Echtzeit-Überweisungen (sogenannte Instant Payments) durch Kreditinstitute in der EU. Dabei dürfen Echtzeit-Überweisungen nicht mehr kosten als herkömmliche Überweisungen. Instant Payments können die Basis für künftige paneuropäische Zahlverfahren bieten. Diese könnten die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern verringern, wenn es um bargeldlose Zahlungen geht. Um gleichzeitig die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, wurde im Oktober die Empfängerüberprüfung eingeführt. Hier wird bei allen Überweisungen der Name des Kontoempfängers mit der IBAN abgeglichen, um Fehlüberweisungen zu vermeiden.

Für Sicherheit im Zahlungsverkehr ist Betrugsprävention und -erkennung unverzichtbar. Bei der Betrugsbekämpfung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die den Einsatz und die Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert. Die Bundesbank ist auf verschiedenen Ebenen an entsprechenden Arbeiten beteiligt. Seit Ende 2025 treffen sich zudem unter dem Vorsitz der Bundesbank wichtige Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Marktsektoren, Ministerien sowie von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, um die Möglichkeiten der gemeinsamen Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr auszuloten. Für die dabei identifizierten Handlungsfelder erarbeiten im Weiteren Gruppen mit Experten aus verschiedenen Bereichen konkrete branchenübergreifende Maßnahmen zur wirksamen Betrugsbekämpfung.

Die Bundesbank und das Eurosystem haben auch im vergangenen Jahr daran mitgearbeitet, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu verbessern. Ziel ist es, dass internationale Überweisungen effizient, sicher und transparent erfolgen. Im Rahmen dieser Bemühungen soll die TARGET Instant Payment Settlement Plattform (TIPS) für weitere Währungen geöffnet werden. Neben dem Euro gibt es aktuell mit der dänischen und der schwedischen Krone zwei weitere Währungen in TIPS. Weitere Länder beabsichtigen die Nutzung.

Der EZB-Rat hat außerdem beschlossen, die laufenden Initiativen zur Verknüpfung von TIPS mit anderen Echtzeitzahlungsverkehrssystemen weiter voranzutreiben. So hat die Umsetzungsphase der Vernetzung mit der indischen Unified Payments Interface (UPI) bereits begonnen. Und die Machbarkeit einer möglichen Anbindung an Nexus Global Payments wird geprüft. Nexus ist ein zentraler Interoperabilitätshub, der die Echtzeitzahlungsverkehrssysteme von fünf asiatischen Ländern verbinden soll. Außerdem hat das Eurosystem im September 2025 Arbeiten zur Bewertung der Machbarkeit einer Verbindung zwischen TIPS und dem Swiss Interbank Clearing Instant Payments System aufgenommen. Langfristig sollen weitere Verbindungen etabliert werden, wie zum Beispiel mit PIX, dem Echtzeitzahlungsverkehrssystem der brasilianischen Notenbank.

Am 16. Juni 2025 hat das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) erfolgreich seinen Betrieb aufgenommen. Seither werden die Sicherheiten, die im Zusammenhang mit Kreditoperationen des Eurosystems eingereicht werden, über diese neue zentrale technische Plattform verwaltet. Das ECMS ersetzt weitgehend die bisherigen 20 Sicherheitenverwaltungssysteme der nationalen Zentralbanken. Es bietet den geldpolitischen Geschäftspartnern einen über alle Zentralbanken des Eurosystems hinweg einheitlichen Zugang für die Verwaltung notenbankfähiger Sicherheiten. Die Umstellung auf ein einziges System ermöglicht es, Sicherheiten deutlich effizienter zu mobilisieren und zu verwalten. Mit dem ECMS hat das Eurosystem alle Projekte abgeschlossen, die im Rahmen der „Vision 2020“ aufgesetzt wurden. Mit dieser wurde die Eurosystem-Marktinfrastruktur im Bereich des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung modernisiert und entscheidend weiterentwickelt.

Die zunehmende Verbreitung von Echtzeitüberweisungen, die rund um die Uhr abgewickelt werden, stellt Finanzinstitute vor neue Heraus­forderungen im Management ihrer Zentralbankliquidität. Eine Tendenz zu längeren Betriebszeiten ergibt sich außerdem aus der Verrechnung von Handelsaktivitäten in DLT -Ökosystemen oder im Zusammenhang mit der möglichen Einführung eines digitalen Euro. Auch der G20-Fahrplan zur Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen berücksichtigt diese Entwicklung. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesbank verschiedene Vorarbeiten hinsichtlich der Prüfung geleistet, wie die Öffnungszeiten des T2-Services im TARGET-System ausgeweitet werden können. Dabei wurden auch Auswirkungen auf Geldpolitik, Finanzstabilität und -aufsicht analysiert. Das Eurosystem hat zudem Marktteilnehmer öffentlich konsultiert: Von Juni bis September konnten diese ihre Anforderungen und Einschränkungen zu längeren Öffnungszeiten in T2 einbringen. Auf Basis der Rückmeldungen erarbeitet das Eurosystem einen Fahrplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Ausdehnung der Öffnungszeiten. Die Ergebnisse der Konsultation werden 2026 veröffentlicht und in einer weiteren Abstimmung mit dem Markt diskutiert.

Im Oktober 2027 wird der Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte innerhalb der EU von zwei Geschäftstagen auf einen Geschäftstag (T+1) verkürzt. Der sogenannte Settlement-Zyklus umfasst den Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Finanzgeschäfts und der endgültigen Erfüllung dieses Geschäfts. T+1 bedeutet, dass das Settlement einen Geschäftstag nach dem Handel erfolgt statt bisher nach zwei. Das wird viele Finanzmarktbereiche effizienter machen. Europa schließt damit zum Settlement-Zyklus in Nordamerika auf, der seit 2024 bei T+1 liegt. Die Verkürzung des Abwicklungszyklus wird auch einige Anpassungen bei der europäischen Wertpapierabwicklungsdrehscheibe TARGET2-Securities (T2S) nach sich ziehen. Daran arbeitet die Bundesbank als Teil des sogenannten 4ZB-Anbieterkonsortiums mit Hochdruck, um die Vorbereitungen des europäischen Finanzmarkts auch von dieser Seite optimal zu unterstützen. 8

Ein wichtiges Zukunftsthema für die Bundesbank bleibt digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC). Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank prüfen die nationalen Zentralbanken des Euroraums die Einführung des digitalen Euro für jedermann (Retail-CBDC). Als elektronische Ergänzung zum Bargeld würde er den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, auch in einer zunehmend digitalen Welt weiterhin mit Zentralbankgeld zahlen zu können. Wichtig ist dabei: Der digitale Euro soll das Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Bürgerinnen und Bürger hätten weiter die Möglichkeit, zwischen physischen und digitalen Bezahlformen zu wählen.

Der digitale Euro wäre eine strategische Investition in die Unab­hängigkeit des europäischen Zahlungsverkehrs. Der seit Jahren anhaltende Trend zum digitalen Bezahlen und das Fehlen paneuropäischer Zahlungslösungen haben die Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Zahlungsdienstleistern verfestigt. Der digitale Euro wäre die erste europäische Bezahllösung, die vom stationären Handel bis zum E-Commerce und im gesamten Euroraum verlässlich einsetzbar wäre. Private Zahlungsdienstleister könnten zudem die öffentliche Infrastruktur des digitalen Euro nutzen, um ihre Angebote leichter im gesamten Euroraum verfügbar zu machen. Dies würde den Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr stärken und Innovationen fördern.

Ende Oktober 2025 hat der EZB-Rat beschlossen, in die nächste Phase des Projekts zum digitalen Euro überzugehen. Dieser Schritt entspricht der Forderung der europäischen Staats- und Regierungschefs, die Entwicklung des digitalen Euro zu beschleunigen. Die vorausgegangene Vorbereitungsphase, in der die technischen Grundlagen für eine mögliche Ausgabe des digitalen Euro gelegt wurden, ist damit erfolgreich abgeschlossen. Seit November 2025 arbeitet das Eurosystem an der konkreten Ausgestaltung der künftigen Infrastruktur. Die Bundesbank beteiligt sich als eine von sechs nationalen Zentralbanken an deren Aufbau und Betrieb. 

Ohne rechtliche Grundlage kann es keinen digitalen Euro geben. Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung zur Einführung des digitalen Euro wird derzeit von den EU-Mitgesetzgebern beraten. Ende 2025 hat sich der Rat der Europäischen Union auf ein Verhandlungsmandat verständigt. Mit der Vorlage eines Berichtsentwurfs sind auch die Beratungen im Europäischen Parlament in eine neue Phase eingetreten. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, könnte der EZB-Rat endgültig über die Ausgabe des digitalen Euro entscheiden. Das Ziel des Eurosystems ist es, bis 2029 bereit zu sein, den digitalen Euro einzuführen.

Während der digitale Euro als Retail-CBDC vor allem Privatpersonen eine zusätzliche Möglichkeit bieten soll, in einer zunehmend digitalen Welt mit Zentralbankgeld zu zahlen, richtet sich Wholesale-CBDC (wCBDC) an die Finanzwirtschaft. Es könnte künftig als digitales Zentralbankgeld für Transaktionen zwischen Finanzinstituten genutzt werden und so die Resilienz, Effizienz und Autonomie des europäischen Finanzsystems stärken.

Die Tokenisierung von Vermögenswerten und der Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) eröffnen neue Chancen, Prozesse im Finanzsektor schneller, kostengünstiger und effizienter zu gestalten. Um diese Potenziale voll auszuschöpfen, ist eine sichere und zuverlässige Zahlungsabwicklung unerlässlich. Das Eurosystem hat daher im Juli 2025 einen zweigleisigen Ansatz zur Entwicklung von Wholesale-CBDC vorgestellt. Der kurzfristige Ansatz namens „Pontes“ zielt darauf ab, bis zum Herbst 2026 eine Pilotlösung bereitzustellen. Diese soll es ermöglichen, Transaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld abzuwickeln. Diese Lösung basiert auf Erkundungen im Jahr 2024, bei denen auch die von der Bundesbank entwickelte „Trigger Solution“ getestet wurde. Die Bundesbank hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass wesentliche Funktionalitäten dieser Lösung in die Pilotphase von Pontes integriert werden. Im langfristigen Ansatz namens „Appia“ wird eine umfassende Vision für ein innovatives und integriertes Finanzökosystem entwickelt, das über die bestehenden Eurosystem-Infrastrukturen hinausgeht.

Wholesale-CBDC einzuführen könnte nicht nur die Effizienz des Finanzsystems steigern, sondern auch dessen Stabilität fördern. Es würde vor allem sicherstellen, dass großvolumige Finanzmarkttransaktionen auf DLT-Basis in sicherem Zentralbankgeld abgewickelt werden können. Die Marktteilnehmer hätten damit eine sichere Alternative zu privatwirtschaftlichen Angeboten wie Stablecoins oder tokenisiertem Geschäftsbankengeld. Insgesamt würde es den europäischen Finanzplatz stärken und könnte helfen, die internationale Rolle des Euro zu festigen. Stablecoins sind eine heute schon nutzbare Form tokenisierten Geldes und stellen das Eurosystem vor neue Herausforderungen, siehe dazu detailliertere Ausführungen im nächsten Abschnitt „Finanzaufsicht und -stabilität". 

5 Finanzaufsicht und -stabilität

Die Risiken für die Finanzstabilität haben im Jahr 2025 durch handels­politische Konflikte und anhaltende geopolitische Spannungen zugenommen. 9 Auch die bereits angesprochenen strukturellen Herausforderungen belasten die deutsche Wirtschaft und könnten die Finanzstabilität beeinträchtigen. Dennoch bleiben die Bewertungsniveaus an Aktien- und Anleihemärkten hoch. Das Risiko plötzlicher Marktpreiskorrekturen ist dadurch erhöht. 

Zudem gefährden Cyberangriffe, verstärkt durch die zunehmende Digitalisierung und Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen, das deutsche Finanzsystem. Der nachfolgende Exkurs Stärkung der digitalen Resilienz von Finanzunternehmen" erläutert aktuelle Regelungen, die die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen gegenüber Cyberattacken stärken sollen.

Exkurs

Stärkung der digitalen Resilienz von Finanzunternehmen

Seit dem 17. Januar 2025 ist die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) anzuwenden. 1  Hiermit wurden die Regeln zur Stärkung der digitalen operationalen Resilienz EU-weit vereinheitlicht. Im Rahmen der Finanzaufsicht spielt die Bundesbank eine wichtige Rolle dabei, die Einhaltung dieser neuen Vorschriften zu überwachen. Da sich die Bedrohungslage durch Cyberangriffe oder Störungen digitaler Lieferketten dynamisch entwickelt, müssen sich die Finanzunternehmen weiter kontinuierlich anstrengen, damit sie unter widrigen Umständen ihre kritischen Geschäftsprozesse aufrechterhalten können.

DORA enthält zudem ein Überwachungsrahmenwerk für kritische Drittdienstleister im Bereich der Informations- und Kommunikations­technologie (IKT). Hierdurch wird insbesondere den potenziellen systemischen Risiken sowie Konzentrationsrisiken begegnet, die sich aus der Abhängigkeit des Finanzsektors von wenigen kritischen IKT-Drittdienstleistern ergeben. Ab dem 1. Januar 2026 überwachen die drei Europäischen Aufsichtsbehörden derzeit 19 IKT-Drittdienstleister durch gemeinsame Untersuchungsteams, in denen auch die Bundesbank mitwirkt.

Im Rahmen der europäischen Harmonisierungsbemühungen trat am 8. Juli 2025 der technische Regulierungsstandard zu Threat-Led Penetration Testing (TLPT) in Kraft. Die betroffenen Institute müssen nach der DORA-Verordnung regelmäßig ethische Hacking-Übungen durchführen. Dazu wird das TIBER-Rahmenwerk (Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming) genutzt, welches alle regulatorischen Anforderungen an einen TLPT beinhaltet. 2 Die Bundesbank begleitet freiwillige TIBER-Tests bereits seit mehreren Jahren.

Hohe Staatsschuldenquoten in einigen Euroländern bergen zusätzliche Finanzstabilitätsrisiken in Deutschland. Steigende Staatsausgaben dürften Schuldenquoten und Zinsbelastung erhöhen. Die in manchen Ländern ausgeprägte Finanzverflechtung zwischen Staaten und Banken sowie die starke Vernetzung des deutschen mit dem europäischen Finanzsystem verstärken die Risiken für die Finanzstabilität.

Die Risiken aus dem Kreditgeschäft der deutschen Banken nehmen zu. Die Quote notleidender Kredite ist von Ende 2022 bis Ende 2024 kontinuierlich gestiegen und seitdem nicht merklich gesunken. Der größte Beitrag kam hierbei von Krediten an die Immobilienwirtschaft. Die Preise am Gewerbeimmobilienmarkt haben sich zuletzt stabilisiert, jedoch bleibt die Lage insgesamt fragil. Es bestehen weiterhin Risiken für einen erneuten Preisrückgang. Am Wohnimmobilienmarkt zeigen sich mit weiter steigenden Preisen und Transaktionen Anzeichen einer Erholung.

Die Kapitalausstattung der Banken ist nach wie vor solide, die Resilienz sollte aber im aktuellen makrofinanziellen Umfeld nicht überschätzt werden. Die regulatorischen Eigenkapitalquoten befinden sich auf einem hohen Niveau. Allerdings bleiben die mittleren Risikogewichte bei systemrelevanten Banken trotz der verschlechterten Risikolage und steigenden Kreditausfällen niedrig.

Die ergriffenen makroprudenziellen Maßnahmen sind weiter ange­messen. Sie umfassen den antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer, CCyB) von 0,75 % 10 und den sektoralen System­risiko­puffer (Sectoral Systemic Risk Buffer, sSyRB). Nachdem sich die Verwundbarkeiten am Wohnimmobilienmarkt teilweise abgebaut hatten, senkte die BaFin im Mai 2025 den sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite von 2 % auf 1 %. Angesichts weiterhin bestehender Verwundbarkeiten und eines unsicheren Umfelds sollte der verbleibende makroprudenzielle Handlungsspielraum erhalten bleiben. 

Die Bundesbank setzt sich für eine vereinfachte Bankenregulierung sowie die Förderung der Kapitalmarktfinanzierung durch die Weiterentwicklung der Spar- und Investitionsunion (SIU) ein. Die Reformen nach der globalen Finanzkrise haben die Resilienz des Bankensystems nachhaltig gestärkt, jedoch die aufsichtlichen Anforderungen zusätzlich komplexer gemacht. Im Einklang mit den Bemühungen der Europäischen Kommission, unnötige Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, hat der EZB-Rat eine hochrangige Arbeitsgruppe zur Vereinfachung eingesetzt. Hier hat sich die Bundesbank fachlich und personell stark engagiert. Der Abschlussbericht der Task Force mit insgesamt 17 Empfehlungen an die Europäische Kommission wurde am 11. Dezember 2025 veröffentlicht. Zentrale Anliegen der Bundesbank sind eine grundsätzliche Vereinfachung der Kapitalanforderungen sowie mehr Proportionalität. Insbesondere kleine, nicht-komplexe Institute würden von einer stärker an der Größe und Risikostruktur der Banken ausgerichteten Regulierung profitieren. Die Widerstandskraft des Finanzsystems darf dabei nicht gefährdet werden. Denn widerstandsfähige, leistungsstarke Kapitalmärkte sind wichtig, um die Realwirtschaft zu finanzieren.

Die zunehmende Bedeutung von Nichtbank-Finanzintermediären (NBFI) stellt eine Herausforderung für die makroprudenzielle Überwachung dar. Aufgrund fehlender Daten zur Vernetzung untereinander sowie mit dem Bankensystem, insbesondere über nationale Grenzen hinweg, ist die Risikobewertung eingeschränkt. Um Risiken aus dem NBFI-Sektor besser einschätzen zu können, ist daher ein verstärkter Datenaustausch von bereits erhobenen Daten auf internationaler Ebene erforderlich.

Eine weitere Entwicklung, die es hinsichtlich möglicher Risiken für die Finanzstabilität zu beobachten gilt, sind StablecoinsHierauf geht der folgende Exkurs Stablecoins" ein. 

Exkurs

Stablecoins

Bei Stablecoins handelt es sich um digitale Vermögensgegenstände, deren Wert im Verhältnis zu einem bestimmten Referenzwert stabil gehalten werden soll. Emittenten von Stablecoins koppeln diese oft an staatliche Währungen wie den US-Dollar als Referenzwert. Das Geld, das sie für die Ausgabe dieser Kryptowerte bekommen, legen sie dabei üblicherweise in traditionellen Vermögenswerten wie Geldmarktinstrumenten, Bankeinlagen und Staatsanleihen an, damit sie den Stablecoin wie vorgesehen jederzeit zurücktauschen können. 

Obwohl die Marktkapitalisierung von Stablecoins im Vergleich zu sonstigen Vermögenswerten im traditionellen Finanzsystem weiterhin relativ klein ist, haben Stablecoins in den vergangenen Jahren ein stetiges Wachstum verzeichnet. Im Januar 2026 haben Stablecoins, die an den US-Dollar gekoppelt sind, eine Marktkapitalisierung von rund 300 Mrd US-$ erreicht. Stablecoins, die an den Euro gekoppelt sind, machen hingegen weniger als 1 % der Marktkapitalisierung aus. Den Großteil des globalen Stablecoin-Vermögens legen die Emittenten derzeit in kurzfristige US-Staatsanleihen an. 1 Dies hat zur Folge, dass einzelne Emittenten zu zunehmend bedeutenden Akteuren in diesem Markt aufsteigen. 

Stablecoins bieten das Potenzial, bestimmte Zahlungsprozesse schneller und einfacher zu gestalten. Momentan werden Stablecoins vorwiegend innerhalb des Kryptosystems für den Handel von Kryptowerten sowie in dezentralen Finanzanwendungen verwendet. Zudem bieten sich Anwendungsfelder im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, weil Stablecoins schnell und kostengünstig übertragen werden können.

Wenn sie breiter genutzt werden, könnten sie jedoch die Stabilität einzelner Banken und des gesamten Finanzsystems gefährden. Eine stärkere Vernetzung mit dem traditionellen Finanzsystem könnte dazu führen, dass sich Krisen im Kryptosystem schneller und stärker auf den Finanzsektor auswirken. Eine solche Vernetzung kann beispielsweise über Einlagen entstehen, die Stablecoin-Emittenten als Teil ihrer Reserve bei Banken halten, oder über direkte Investitionen von Banken in Stablecoins. Außerdem können auch im Zahlungsverkehr neue Konzentrations-, Fragmentierungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken auftreten.

Die EU hat mit der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) bereits frühzeitig eine umfassende Grundlage für die Regulierung dieses wachsenden Marktes geschaffen. Stablecoins, die an eine gesetzliche Währung wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind, dürfen zum Beispiel nur von beaufsichtigten Banken oder E-Geld-Instituten emittiert werden und müssen verschiedene Anforderungen einhalten. 2

Aufgrund der dynamischen Entwicklung und des grenzüberschreitenden Charakters von Stablecoins ist es unerlässlich, diese Regulierung kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Maßnahmen wirksam bleiben und potenzielle Lücken rechtzeitig geschlossen werden. Momentan stehen unter anderem sogenannte Multi-Emittenten-Modelle im Fokus der Regulierungsdebatte, die mit erhöhten Liquiditäts- und operationellen Risiken verbunden sind. Diese könnten das Risiko eines Bank-Run im EU-Finanzsystem verstärken. 3 Solche Modelle sollten als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden, solange diese Risiken nicht angemessen adressiert sind. 4 Die Bundesbank setzt sich außerdem dafür ein, dass international vereinbarte Standards für die Krypto-Regulierung global umgesetzt werden.

6 Finanzmarktdienstleistungen und Statistik

Im Bereich Finanzmarktdienstleistungen bietet die Bundesbank dem Bund, den Ländern sowie öffentlichen Institutionen verschiedene Service- und Anlagemöglichkeiten. Sie verwaltet das Vermögen dieser Institutionen und richtet ihre Leistungen am jeweiligen Bedarf aus. Außerdem übernimmt sie das Emissionsgeschäft für den Bund, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility, EFSF). Daneben nimmt die Bundesbank Aufgaben der Marktpflege für Bundeswertpapiere wahr und bietet weitere Dienstleistungen im Bereich der Eurosystem Reserve Management Services an (ERMS). Im Rahmen der Vermögensverwaltung übernimmt sie das Portfoliomanagement für zahlreiche Sondervermögen von Bund und Ländern. Die Bundesbank investiert dabei sowohl in Euro denominierte festverzinsliche Wertpapiere mit hoher Bonität als auch in Aktien aus dem Euroraum und anderen Währungsräumen. Neben dem Portfoliomanagement bietet sie weitere wichtige Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung an: von der individuellen Kundenbetreuung und analytischen Unterstützung, über den Wertpapierhandel, unabhängiges Risikocontrolling und Reporting bis hin zu Verwahr- und Abwicklungsdienstleistungen. Die Bundesbank handelt nicht gewinnorientiert und erbringt ihre Leistungen als Fiskalagent, also als Bank des Staates, aufgrund rechtlicher Vorgaben ohne eigene Gebühren zu erheben.

Die Bundesbank baute ihre Finanzmarktdienstleistungen im Jahr 2025 weiter aus. In der Vermögensverwaltung übernahm sie erstmals die Verwaltung von Geldern für mehrere Infrastruktur-Sondervermögen der öffentlichen Hand. Zudem können jetzt weitere Länder und Wertpapiere, die in wichtigen Aktienindizes vertreten sind, berücksichtigt werden. Seit Ende 2024 erstellt die Bundesbank für ihre Auftraggeber bei Bedarf auch jährliche Berichte zur Nachhaltigkeit der bei ihr verwalteten Portfolios. Darüber hinaus unterstützt sie ihre Auftraggeber bei verschiedenen Projekten mit umfassenden Analysen.

Das statistische Zeitreihen-Angebot der Bundesbank im Internet steht seit Ende November 2025 auf einer neuen Statistik-Unterseite bereit. In der Rubrik „Statistiken“ wird die bereits bekannte Präsentation von Zeitreihen und Indikatoren modernisiert. Diese informiert zu Themengebieten wie beispielsweise Außenwirtschaft, Finanzmärkte, Konjunktur, Preise, öffentliche Finanzen, Unternehmen und Haushalte sowie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Die Umstellung war ein wichtiger Schritt, um die technische Infrastruktur für die Bereitstellung von mittlerweile 80 000 Zeitreihen und Indikatoren für die Öffentlichkeit zukunftsfähig zu gestalten. Im neuen, modernen und übersichtlichen Layout können unter anderem makroökonomische Zeitreihen und Echtzeitdaten schnell gefunden, angezeigt, grafisch visualisiert und heruntergeladen werden.

Im Bereich Daten und Statistik konnte die Bundesbank im vergangenen Jahr einen Beitrag zum Abbau von Bürokratielasten leisten. Zum 1. Januar 2025 wurde die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geändert. Die Änderungen betreffen Meldepflichten für die außenwirtschaftlichen Statistiken der Bundesbank. Dabei wurde die Meldeschwelle für Transaktionen im Kapital- und Leistungsverkehr von 12 500 € auf 50 000 € angehoben. Darüber hinaus wurden die Schwellen geändert, ab denen Vermögen von Inländern im Ausland, Vermögen von Ausländern im Inland, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten von Inländern gegenüber Ausländern zu melden sind. Solche Bestandsmeldungen nach § 64 f. AWV und § 66 AWV sind nun einheitlich erst ab 6 Mio € erforderlich. Mit diesen Maßnahmen werden meldepflichtige Unternehmen und Privatpersonen deutlich entlastet.

7 Was die Bundesbank noch beschäftigt

Bereits mehrfach wurden die geopolitischen Herausforderungen und die Notwendigkeit der Widerstandsfähigkeit angesprochen – auch die Bundesbank selbst muss unter außergewöhnlichen Bedingungen voll handlungsfähig bleiben. Im Jahr 2025 sah sich die Bundesbank einer dauerhaft hohen Zahl cyberbezogener Angriffsversuche ausgesetzt. Durchschnittlich wurden mehr als 5 000 sicherheitsrelevante Ereignisse pro Minute registriert. Die bloße Anzahl solcher Ereignisse erlaubt jedoch keine belastbare Aussage zur Gefährdungslage. Entscheidend sind vielmehr frühzeitige Detektion, fundierte Bewertung und wirksame Abwehr. Hierzu verfolgt die Bundesbank ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Wie viele andere Institutionen und Finanzunternehmen führt auch die Bundesbank testweise Cyberangriffe durch, wie sie im Exkurs zur Stärkung der Resilienz von Finanzunternehmen dargestellt wurden. Die Bundesbank stärkt darüber hinaus systematisch ihre Sicherheits- und Krisenvorsorgestrukturen. Ziel ist eine widerstandsfähige Gesamtarchitektur, die sowohl technische als auch organisatorische Aspekte umfasst und den gestiegenen geopolitischen und digitalen Risiken Rechnung trägt. 11

Zugleich richtet die Bundesbank ihren strategischen Fokus verstärkt auf die digitale Souveränität. Es gilt, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren und die Kontrolle über zentrale digitale Dienste langfristig zu sichern. Dieser Ansatz stärkt nicht nur die Stabilität der eigenen Kernsysteme, sondern unterstützt auch die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Durch die Verbindung von Krisenresilienz und digitaler Souveränität schafft die Bundesbank die Voraussetzungen, den künftigen Herausforderungen robust und eigenständig zu begegnen. 

Eine weitere gesamtgesellschaftliche Herausforderung betrifft den Übergang zu klimaneutralem und nachhaltigem Wirtschaften. Die Bundesbank setzt sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit Nachhaltigkeit auseinander. Zerstörung der Natur, Klimawandel und die Transformation der Wirtschaft zu Klimaneutralität bergen für das Wirtschafts- und Finanzsystem Risiken und betreffen damit unmittelbar die Kerngeschäftsfelder der Bundesbank. Extremwetterereignisse, aber auch klimapolitische Maßnahmen können das Preisniveau und die Transmission der Geldpolitik beeinflussen. 12 Im vergangenen Jahr befasste sich die Bundesbank daher unter anderem mit den Produktions- und Preiseffekten von Witterungseinflüssen sowie der Wirkung von Energiepreisschocks auf die Inflation. 13 Produktivitätseinbußen, die Zerstörung von Vermögenswerten, aber auch neue regulatorische Anforderungen können die Zahlungsfähigkeit oder den Wert von Sicherheiten von Kreditnehmern verschlechtern, sodass auch die Banken- und Finanzstabilität betroffen sein kann. Hierzu hat die Bundesbank 2025 unter anderem einen Klimastresstest durchgeführt. 14

Auch die Bilanz der Bundesbank kann Klima- und Naturrisiken ausgesetzt sein, weshalb die Bundesbank diesen mit entsprechenden Risikomanagementmaßnahmen begegnet. Dazu gehören die geplante Einführung eines Klimafaktors zum Schutz des Eurosystems vor potenziellen Wertverlusten bei bestimmten notenbankfähigen Sicherheiten oder die Berücksichtigung von Klimarisiken in der Bonitätsanalyse. 15 Die Bundesbank analysiert zudem fortlaufend die Auswirkungen von Klimapolitik, Klimawandel und weiteren nachhaltigkeitsbezogenen Entwicklungen auf ihre bilanziellen Aktiva und veröffentlicht dazu ausgewählte Kennzahlen in ihrer jährlichen klimabezogenen Berichterstattung. 16

Die Bundesbank kooperiert weltweit mit verschiedenen Akteuren, um so zu einem besseren Verständnis der Risiken aus Klimawandel und Klimapolitik beizutragen. Auf internationaler Ebene engagiert sie sich insbesondere im Network for Greening the Financial System (NGFS). Das NGFS veröffentlichte 2025 neben innovativen Kurzfrist-Klimaszenarien, in denen die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels und der Klimapolitik auf die Wirtschaft und das Finanzsystem untersucht werden, mehrere Berichte zu Übergangsplänen für die schrittweise Transformation hin zu Klimaneutralität sowie zur Verbesserung der Nutzbarkeit der Langfrist-Klimaszenarien.

Im eigenen Geschäftsbetrieb zielt die Bundesbank darauf ab, negative Umweltauswirkungen zu minimieren. 17 Mit ihrer Umweltleitlinie regt die Bundesbank im eigenen Geschäftsbetrieb zum nachhaltigen Umgang mit endlichen Ressourcen an. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Anregungen spiegelt sich unter anderem in kontinuierlich sinkenden Energieverbräuchen wider. 18 Hinsichtlich des Bargeldkreislaufs bestätigt eine aktuelle Studie im Auftrag der Bundesbank, dass der Banknotenumlauf in Deutschland eine sehr geringe Umweltbelastung verursacht. 19

Wie in den Jahren zuvor hat die Bundesbank auch 2025 den regel­mäßigen Austausch mit namhaften internationalen Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftlern gesucht. Im Rahmen der Vortragsreihe „Bundesbank Invited Speaker Series“ diskutierte Präsident Joachim Nagel etwa mit Hiroshi Nakaso (Vorsitzender des Daiwa Institute of Research und ehemaliger Vize-Präsident der Bank of Japan) über gemeinsame ökonomische Herausforderungen für Deutschland und Japan sowie mit Michael Weber (Daniels School of Business, Purdue) über das Thema Inflationserwartungen privater Haushalte.

Ferner organsierte die Bundesbank eine internationale Konferenz im Rahmen des neuen Forschungsfeldes „Future of Finance“. Auf der Konferenz wurden aktuelle Themen wie Krypto-Assets, digitale Bank-Runs, FinTech-Regulierung sowie Kreditkanäle außerhalb des Bankensektors diskutiert. Das Forschungszentrum veranstaltete zudem einen internationalen Workshop zu Stablecoins und Krypto-Assets. Auf dem Workshop wurden unter anderem aktuelle Forschungsergebnisse zu den Abhängigkeiten zwischen Stablecoins und der traditionellen Finanzwelt, zur Stabilität von Stablecoins in Krisenzeiten und zu möglichen Wechselwirkungen mit digitalen Zentralbankwährungen präsentiert.

Mit einer Strategie für künstliche Intelligenz (KI) stellt die Bundesbank die Weichen, um die Chancen dieser zukunftsträchtigen unter­stützenden Technologie bestmöglich zu nutzen. Die Bundesbank setzt sich mit der KI-Strategie das Ziel, KI zu einem integralen Bestandteil ihres Instrumentariums zu machen, um ihre gesetzlichen Aufgaben auch weiterhin optimal zu erfüllen.

KI wird der Bundesbank ermöglichen, ihre ausgeprägten analytischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und auch in einer Welt zunehmend komplexer, umfangreicher und dynamischer Datenmengen handlungs­fähig zu bleiben. Zentral ist dabei der verantwortungsvolle und transparente Einsatz vertrauenswürdiger KI. Die gesetzlichen Aufgaben der Bundesbank zu erfüllen ist bei allen Aktivitäten der Maßstab, an welchem die Sinnhaftigkeit und der Umfang des KI-Einsatzes kontinuierlich evaluiert wird. 

Die Bundesbank hat auch im Jahr 2025 wieder viele Menschen mit ihren Angeboten der ökonomischen Bildung erreicht. Zu 1 711 Veranstaltungen kamen rund 48 900 Personen, darunter knapp 28 500 Schülerinnen und Schüler. Am 7. März fiel der Startschuss zu einer Initiative im Eurosystem mit dem Ziel, die finanzielle Allgemeinbildung zu verbessern. Im Zuge dessen wurde das Netzwerk Financial Literacy im Eurosystem gegründet, in dem die Bundesbank aktiv mitarbeitet. Auch die 2025 eröffnete Sonderausstellung „Mein Geld und ich – bist du bereit für die Challenge?“ im Geldmuseum der Bundesbank in Frankfurt am Main trägt zu diesem Thema bei. Sie bietet ein einzigartiges, gemeinschaftliches Spiel- und Raumerlebnis im Stil eines Escape Rooms rund um das Thema Geld. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die ihnen gestellten Fragen zur Finanzbildung diskutieren und schnell gemeinsam passend handeln. Auch damit konnte das Geldmuseum im Jahr 2025 insgesamt rund 49 700 Besucherinnen und Besucher begrüßen.

Im Rahmen ihres umfassenden Modernisierungsprogramms „Wandel“ optimiert die Bundesbank Strategieentwicklung, Steuerungsfähigkeit, Prozessmanagement und den organisatorischen Aufbau. Die angestrebten Veränderungen sollen bis Ende 2027 in allen Teilen der Bank umgesetzt sein. Erste Fachbereiche haben ihre Organisation und Arbeitsweisen bereits umgestellt. Für externe Partner ist das teilweise mit neuen Ansprechpersonen und Zuständigkeiten verbunden. Ziel des Programms ist es, künftig noch schneller auf komplexe, sich wandelnde Anforderungen reagieren zu können, damit die Bundesbank auch in Zukunft ein wichtiger und prägender Bestandteil des Eurosystems und der europäischen Bankenaufsicht bleibt.