Staatliche Investitionen: neue Kreditspielräume auf Infrastruktur ausrichten Monatsbericht – Januar 2026

Monatsbericht

Eine gute öffentliche Infrastruktur ist wichtig für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum. In Deutschland erlangten zuletzt aber eher Schwachstellen Aufmerksamkeit: So sind etwa verkehrswichtige Brücken und Schienenabschnitte teilweise baufällig, Bildungseinrichtungen renovierungsbedürftig, und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt nur langsam voran. Umfragen, Bedarfsstudien oder statistische Indikatoren weisen, ungeachtet ihrer Einschränkungen, auf einen erhöhten staatlichen Investitionsbedarf hin. Als Reaktion hat der Bund das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität mit umfangreichen Kreditspielräumen eingerichtet.

Um eine leistungsfähige Infrastruktur zu sichern, sind ausreichende staatliche Mittel eine Voraussetzung. Dabei drohen Investitionen bei knappen staatlichen Mitteln von anderen Ausgaben verdrängt und zurückgestellt zu werden. Aber selbst wenn Finanzmittel für Investitionen verfügbar sind, reicht dies allein offensichtlich nicht aus: Beispielsweise flossen in den vergangenen Jahren geplante Investitionsausgaben nur teilweise ab. Insofern ist zu begrüßen, dass angestrebt ist, Genehmigungen und Vergaben einschließlich rechtlicher Nachprüfungen zu beschleunigen. Außerdem geht es darum, die Mittel zielgenau und wirtschaftlich einzusetzen. Mit Blick auf die kommunalen Investitionsbedarfe sind neben den Kommunen auch die Länder gefragt: Sie sollten bedarfsweise über ihre Haushaltsaufsicht oder zusätzliche Zuschüsse für ausreichend Spielräume für investive Aufgaben sorgen. 

Das neue Sondervermögen bietet eine gute Chance, die staatliche Infrastruktur zu modernisieren. Bund, Länder und Gemeinden planen hingegen derzeit, mit den Mitteln zu einem erheblichen Teil letztlich Finanzierungslücken bei nicht-investiven Vorhaben zu schließen. Angesichts steigender Demografielasten und perspektivisch hoher Finanzierungslücken könnte weiterer Druck entstehen, Investitionen zu verdrängen. 

Um die Stärkung der Infrastruktur in den öffentlichen Haushalten besser abzusichern, könnte sowohl am neuen Sondervermögen als auch an einer Reform der Schuldenbremse angesetzt werden. Beim Sondervermögen könnte die Kreditaufnahme stärker an steigende Sachinvestitionen mit Bezug zur Infrastruktur gebunden werden. Damit wird es wahrscheinlicher, dass diese Investitionen tatsächlich deutlich über die Abschreibungen hinausgehen und die Qualität der Infrastruktur spürbar steigt. Darüber hinaus könnte die Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Infrastruktur auch nach Auslaufen des Sondervermögens besser abgesichert werden. Hierzu schlägt die Bundesbank im Rahmen einer Reform der Schuldenbremse einen dauerhaften zweckgebundenen Kreditspielraum vor, der pragmatisch an das Sondervermögen anknüpft. Der Vorschlag erleichtert es, die staatliche Investitionsquote bei Bedarf längerfristig auf erhöhtem Niveau zu halten. 

1 Einleitung

Die deutsche Infrastruktur muss in einigen Bereichen verbessert werden. Daher ist es nachvollziehbar, dass der Staat eine Investitionsoffensive plant. Lange galt die staatliche Infrastruktur als wichtiger Vorteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland und auch als Gegengewicht für eine recht hohe Abgabenlast. Zunehmend stehen aber Schwachstellen der Infrastruktur im Fokus. Die in Aussicht gestellten zusätzlichen Finanzmittel für Investitionen und Maßnahmen für schnellere Umsetzungsprozesse bieten die Chance, diese Schwachstellen zügig zu beheben.

Dieser Bericht beschreibt zunächst kurz die Struktur und die Entwicklung der staatlichen Investitionen in Deutschland. Im Anschluss befasst er sich damit, wie sich Verschuldungsspielräume künftig gezielter auf zusätzliche infrastrukturnahe Investitionen ausrichten lassen. Hierfür gibt es kurzfristige Ansatzpunkte im Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität (IK). Zudem empfiehlt sich eine Anschlussregelung im Rahmen einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse. Der Bericht greift Anregungen der Bundesbank aus dem vergangenen Jahr auf und erläutert diese näher im Zusammenhang. Der Anhang dieses Berichts erklärt verschiedene spezielle Aspekte staatlicher Investitionen ausführlicher, um für höhere Transparenz in der teils komplizierten und vielschichtigen Diskussion zu sorgen: Er geht näher auf die verschiedenen Investitionsbegriffe und verfügbaren Statistiken zu staatlichen Investitionen ein (Vertiefung 1). Es folgen Erläuterungen zur Entwicklung der staatlichen Investitionen und des staatlichen Kapitalstocks in Deutschland und im internationalen Vergleich (Vertiefung 2 und Vertiefung 3) sowie zu Studien zu Investitionsbedarfen (Vertiefung 4).

2 Kurzer Überblick über die staatliche Investitionstätigkeit

Mit Investitionsausgaben bildet der Staat Vermögen. Sachinvestitionen bestimmen maßgeblich die staatliche Infrastruktur. Mit Bauinvestitionen errichtet oder modernisiert der Staat zum Beispiel Straßen und Gebäude, mit Ausrüstungsinvestitionen erwirbt er Kraftfahrzeuge, Militärgüter oder IT-Infrastruktur. Solche Sachvermögen kann er über mehrere Jahre nutzen. 1 Die Abnutzung wird über Abschreibungen berücksichtigt, die den Wertverlust des Sachvermögens über die Zeit abbilden. 

Die Investitionen gemäß Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) kommen dieser ökonomischen Perspektive am nächsten (siehe zu verschiedenen statistischen Abgrenzungen Vertiefung 1). Sie werden daher in diesem Bericht maßgeblich herangezogen, um die Entwicklung der staatlichen Investitionsausgaben darzustellen. Die VGR-Investitionen spiegeln zum guten Teil Ausgaben für die staatliche Infrastruktur wider. Sie enthalten aber beispielsweise auch Investitionen in Militärausrüstung oder in Forschungsaktivitäten, die geistiges Eigentum schaffen. Der Investitionsbegriff in den staatlichen Haushalten (Finanzstatistik) weicht hiervon ab und ist eher an Zahlungsströmen orientiert. Investitionsorientierte Haushaltsregeln knüpfen aus praktischen Gründen zumeist an Ausweise der Finanzstatistik an – auch die diesbezüglichen Empfehlungen in diesem Bericht.

Die staatlichen Investitionen (VGR) in Relation zum BIP waren in Deutschland nach dem Wiedervereinigungshoch für einen längeren Zeitraum niedrig (siehe Vertiefung 2 für nationale und Vertiefung 3 für internationale Entwicklungen). Anfang der 1990er Jahre lag die (Brutto-)Investitionsquote des Staates etwas über 3 %. Die höheren Investitionen dienten insbesondere dazu, die Infrastruktur in den neuen Ländern zu modernisieren. Es folgten rund 20 Jahre mit einer niedrigeren Investitionsquote (durchschnittlich 2½ %). Der Rückgang der Quote kam dabei maßgeblich von den Kommunen. Hierzu dürften angespannte Haushaltslagen ebenso beigetragen haben wie Ausgliederungen in den Privatsektor (insbesondere Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Wasserversorgung). In den letzten Jahren erhöhte sich die gesamtstaatliche Investitionsquote wieder auf durchschnittlich 3 % und erreichte im Jahr 2025 nach ersten Angaben 3,2 %. 2  

Staatliche Bruttoanlageinvestitionen
Staatliche Bruttoanlageinvestitionen

Niedrige Nettoinvestitionen und das Altern des Kapitalstocks deuten Modernisierungsbedarf an. Die Nettoinvestitionen zeigen an, inwieweit die jährlichen (Brutto-)Investitionen die Abschreibungen übersteigen. Sie waren in den letzten Jahrzehnten im Schnitt nur leicht positiv und in etlichen Jahren sogar negativ. Die Daten zum staatlichen Kapitalstock zeigen an, dass dieser fortlaufend gealtert ist – der Modernitätsgrad ist gesunken: Der Nettokapitalstock (der gleichmäßige Abschreibungen berücksichtigt) entwickelte sich im Zeitverlauf schwächer als der Bruttokapitalstock (der alle Anlagen zu Wiederbeschaffungswerten einbezieht).

Im Euroraum-Vergleich lag die staatliche Investitionsquote in Deutschland lange Zeit eher niedrig. In den letzten Jahren glichen sich die Quoten aber an. Allerdings schränken nicht zuletzt unterschiedliche Aufgabenverteilungen zwischen Staat und Privatwirtschaft die internationale Vergleichbarkeit staatlicher Investitionsquoten ein. So fallen beispielsweise die staatlichen Investitionen in Deutschland im Gesundheits- und Umweltbereich relativ niedrig aus, weil diese Bereiche stärker im privaten Sektor erfasst werden. Andere Länder verlagern offenbar auch in stärkerem Maße Investitionen etwa über öffentlich-private Partnerschaften in den Privatsektor. 

Der größte Teil der staatlichen Investitionen in Deutschland entfiel auf die Bereiche Verkehr, öffentliche Verwaltung und Forschung sowie Bildung. Gewichtige Beispiele für Investitionen der Kommunen sind örtliche Verkehrswege, Schul- und Verwaltungsgebäude, gefolgt von Freizeit- und Kultureinrichtungen. Investitionen der Länder konzentrieren sich ebenfalls auf Verkehrswege (Landesstraßen), Bildung und Forschung (vor allem Hochschulen). Mit Abstand folgt der Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit (Polizei und Justiz). Der Bund investierte vor allem in das Bundesschienen- und -straßennetz. Die Verteidigungsinvestitionen hatten nur einen recht niedrigen Anteil und machten über die letzten zehn Jahre etwa 0,2 % des BIP aus. Bei den Investitionsarten dominieren die Bauinvestitionen mit einem Anteil von etwa 60 %. Der staatliche Kapitalstock besteht weitestgehend aus Hoch- und Tiefbauten, auch weil diese typischerweise länger nutzbar sind als die übrigen Investitionsarten.

Um Infrastruktur und Nachholbedarfe künftig besser beurteilen zu können, wären diesbezügliche aussagekräftige und gut vergleichbare Qualitätsindikatoren sinnvoll. Insofern wäre wünschenswert, dass alle Gebietskörperschaften solche Indikatoren für ihre bedeutsamsten Aufgabenbereiche vorlegen. Auch bundesweite detaillierte, aktuelle Kostenstatistiken (zum Beispiel zu Straßenbauten) wären hilfreich. Sie könnten die Transparenz und die Wirtschaftlichkeit verbessern. 

Verfügbar sind derzeit verschiedene internationale Indikatoren zur Wettbewerbsfähigkeit der Infrastruktur, nationale Studien zu Investitionsbedarfen oder Umfragen zu Standortstärken und -schwächen (Vertiefung 4). Aufgrund von methodischen Unterschieden (etwa abweichenden Abgrenzungen) lassen sich aus ihnen zwar nicht unmittelbar vergleichbare jährliche Investitionsbedarfe ablesen. Allerdings erscheint ein beträchtlicher Nachholbedarf bei Verkehrsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gut belegt. 3  

Im vergangenen Jahr wurden umfangreiche neue Verschuldungsmöglichkeiten für Verteidigung und Infrastruktur geschaffen, und für die kommenden Jahre ist damit eine deutlich steigende Investitionsquote angelegt. 4 Dies betrifft zum überwiegenden Teil den militärischen Bereich, der im Einklang mit den NATO-Erfordernissen deutlich ausgebaut werden soll. Dadurch werden insbesondere die staatlichen Ausrüstungsinvestitionen stark steigen. Aber auch im zivilen Bereich sind im Zusammenhang mit dem Sondervermögen IK wachsende Investitionsausgaben zu erwarten. Der aktuellen Prognose der Bundesbank zufolge steigen die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen von gut 3 % des BIP im Jahr 2024 bis 2028 auf eine Größenordnung von 4½ % des BIP. Dabei sind bei solchen starken Anstiegen die genauen künftigen Investitionszuwächse nur mit hoher Unsicherheit abzuschätzen: Dies gilt sowohl für den militärischen als auch für den nicht-militärischen Bereich.

Zusätzliche Finanzmittel allein sind allerdings nicht ausreichend, um die Infrastruktur deutlich und zügig zu verbessern. Ebenso entscheidend ist, dass geeignete Projekte ausgewählt und rasch umgesetzt werden. Zur beschleunigten Umsetzung könnten die Vereinbarungen von Bund und Ländern sowie die Vorhaben der Bundesregierung vom Dezember 2025 beitragen. 5 Gleichzeitig ist die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten. Bei dem angestrebten starken Hochlauf der Investitionsausgaben ist darauf zu achten, dass dieser nicht in Preisanstiegen „verpufft“. Sinnvoll erscheint zudem eine gute Koordination der Investitionen zwischen den Gebietskörperschaften, etwa bei länderübergreifenden Digitalisierungsprojekten. Die Länder sollten ihre Kommunen bei Investitionsprojekten bedarfsweise auch administrativ unterstützen.

3 Wie infrastrukturnahe staatliche Investitionen künftig in den Haushalten besser abgesichert werden können

Trotz Nachholbedarfs bei der Infrastruktur besteht die Gefahr, dass entsprechende Investitionen in den staatlichen Haushalten verdrängt werden. Um dem zu begegnen, empfiehlt die Bundesbank, künftig Teile der Verschuldungsmöglichkeiten gezielt an Investitionsausgaben zu binden. Die Vorschläge beziehen sich zum ersten auf das Sondervermögen IK und zum zweiten auf eine Anschlussregelung als Teil einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse. Ziel ist dabei eine pragmatische und handhabbare Ausgestaltung, die Probleme solcher investitionsorientierten Haushaltsregeln möglichst begrenzt. Investitionen sollen geeignet abgegrenzt (eher eng und nachvollziehbar auf die Infrastruktur fokussiert) und die Kreditspielräume auf zusätzliche Investitionen konzentriert werden (im Sinne einer verstärkten Investitionstätigkeit). Darüber hinaus erscheint es ratsam, bei einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse solide Staatsfinanzen wieder zuverlässig abzusichern und die Schuldenquote zu begrenzen.

3.1 Sondervermögen IK gezielter auf steigende infrastrukturnahe Investitionen ausrichten

Das Sondervermögen IK soll zusätzliche staatliche Investitionen finanzieren, um vor allem die Infrastruktur zu stärken. Der Gesetzgeber verankerte für das Sondervermögen im März 2025 für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren einen Kreditspielraum von 500 Mrd € im Grundgesetz. Davon sind 300 Mrd € für Investitionen des Bundes in die Infrastruktur vorgesehen. Weitere 100 Mrd € sind reserviert für Investitionsvorhaben der Länder (einschließlich ihrer Gemeinden) und 100 Mrd € für Investitionen in die Klimaneutralität. 

3.1.1 Grundsätzliche Überlegungen zur Abgrenzung von zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur

Die Bundesbank empfiehlt einen vergleichsweise leicht anwendbaren, transparenten sowie möglichst zielgenauen Ansatz. 

  • Zur Abgrenzung infrastrukturnaher Investitionen: Es wird pragmatisch an der Darstellung im Haushaltsplan angeknüpft (vgl. genauer Vertiefung 1). Konkret werden hierfür die Ausgaben für den Erwerb von Sachvermögen (Bauten, Ausrüstungsgüter und Grundstücke) berücksichtigt sowie die Investitionszuschüsse für eigene Einrichtungen des Bundes wie die Autobahn GmbH und die Deutsche Bahn. 6 Diese Investitionszuschüsse fließen letztlich auch in Infrastrukturausgaben, die sich dem Bund zurechnen lassen. Investitionszuschüsse an Einheiten außerhalb des Staatssektors (an private Unternehmen oder das Ausland) werden hier nicht einbezogen. Investitionszuschüsse an andere Staatsebenen bleiben unberücksichtigt, da für deren Infrastrukturinvestitionen separat abgerechnet wird. 

  • Zum Vergleichsmaßstab für zusätzliche Investitionen: Es bietet sich der Zuwachs der infrastrukturnahen Investitionen in Relation zum BIP gegenüber dem Ergebnis eines Vergleichsjahres an. Dieser Maßstab ist gut nachvollziehbar und einfach zu ermitteln. Er zeigt an, um wieviel die Investitionsausgaben gegenüber der Vergangenheit tatsächlich gestärkt wurden. 7 Zusätzlich sind in diesem Rahmen nur Investitionsausgaben, die stärker wachsen als die allgemeine Wirtschaftstätigkeit und deren Preisentwicklung. Eine Orientierung an der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit erscheint ökonomisch eingängiger als eine Orientierung am Ausgabenvolumen des Bundeshaushalts. Die Bundesausgaben werden beispielsweise durch die Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung oder die Zinsausgaben geprägt, und es erscheint nicht naheliegend, die Basislinie für zusätzliche Investitionen daran anzuknüpfen. Die Bundesbank verwendet das Ergebnis des Jahres 2024 als Anknüpfungspunkt für die Messung der Zusätzlichkeit, weil das Sondervermögen im Folgejahr 2025 gegründet wurde. Ein mehrjähriger Durchschnitt der jüngeren Vergangenheit wäre eine plausible Alternative. Da die infrastrukturnahen Investitionen zuletzt stärker gestiegen waren, ist der Vergleichsmaßstab bei der zweiten Variante etwas niedriger. In der vorgeschlagenen Abgrenzung liegt der Vergleichsmaßstab für den Bund im Zähler der Quote bei 31 Mrd €, wenn das Jahr 2024 als Bezugspunkt verwendet wird. Wenn der Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 herangezogen wird, ergäbe sich durch die etwas niedrigere Quote eine um 3 Mrd € niedrigere Ausgangsbasis.

Die zuvor vorgeschlagene Vorgehensweise weicht von der Abgrenzung ab, die der Bund aktuell zugrunde legt, wenn er auf das Sondervermögen zurückgreift (vgl. dazu konkret quantitativ und detaillierter im Hinblick auf die Planungen den nachfolgenden Abschnitt 3.1.2). Dabei soll hier nicht das Vorgehen des Bundes aus rechtlicher Sicht hinterfragt werden. Es geht vielmehr darum, aus ökonomischer Sicht eine Abgrenzung zu finden, die zusätzliche Ausgaben des Bundes für seine Infrastruktur möglichst gut abbildet. Deshalb sind in dem von der Bundesbank verwendeten Investitionsbegriff etwa Ausgaben für Entwicklungshilfe, Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Investitionszuschüsse an nichtstaatliche Unternehmen ausgeklammert. Des Weiteren werden hier auch Investitionen, die bereits über die Bereichsausnahme Verteidigung kreditfinanziert werden, ausgeklammert. Der Bund bezieht all die genannten Fälle dagegen mit ein. Zudem wählt der Bund als Vergleichsmaßstab für die Absicherung von Zusätzlichkeit ein Verhältnis zu den Ausgaben des Kernhaushalts (10 % der Ausgaben nach Abzug von Finanzvermögenserwerb und ohne die Bereichsausnahme Verteidigung), das 2024 im Ergebnis deutlich überschritten wurde. Das Sondervermögen IK kann somit von dieser Ausgangsbasis aus einige Investitionen aus dem Kernhaushalt übernehmen und kreditfinanzieren, ohne das Zusätzlichkeitskriterium des Bundes zu verfehlen. Diese Übernahmen eröffnen im Kernhaushalt Spielräume etwa für zusätzliche laufende Ausgaben oder Steuersenkungen.

Teils wird Zusätzlichkeit daran gemessen, inwieweit die Ausgaben über frühere Planungen hinausgehen 8 oder konkrete neue Projekte finanziert werden. 9 Dies erscheint aber weniger praktikabel und transparent:

  • Der Vergleich mit früheren Haushaltsplanungen kann Zusätzlichkeit nur mit größeren Einschränkungen und allenfalls vorübergehend aufzeigen. Dabei wäre zu klären, auf welche Planungen überhaupt aufgesetzt werden soll. Die damalige Regierung konnte sich jedenfalls im Herbst 2024 nicht mehr auf einen Haushaltsplan für 2025 verständigen. Damit scheint etwa die Bundesplanung vom Sommer 2024 für 2025 kein überzeugender Maßstab. Zum anderen stehen Haushaltsplanungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Sondervermögens IK ohnehin nur für eine Übergangszeit als Maßstab zur Verfügung. Und es wäre unklar, wie dann im weiteren Verlauf vorzugehen wäre.

  • Die Anknüpfung an konkrete neue Investitionsprojekte erscheint aus mehreren Gründen ebenfalls nicht zielführend. Unter anderem investiert der deutsche Staat in zahlreiche Projekte mit unterschiedlichen Laufzeiten. Hierzu fehlt ein konsistenter aussagekräftiger Überblick, der auch für Externe nachvollziehbar ist. Dies erschwert es zu überprüfen, ob das Kriterium formal eingehalten wurde. Zudem könnten Gebietskörperschaften ältere Vorhaben einfach zurückstellen und stattdessen vergleichbare, formal neue Vorhaben beschließen. So könnten sie ansonsten notwendige Kürzungen bei laufenden Ausgaben umgehen. Unter dem Strich würde sich die Infrastruktur dann potenziell nicht zusätzlich verbessern. Ungeeignet ist das Konzept außerdem perspektivisch, weil die geplanten Vorhaben nur eine begrenzte Zeitspanne abdecken. Je mehr bisherige Vorhaben abgeschlossen sind, desto mehr Projekte gelten als zusätzlich – bis schließlich nach diesem Maßstab alle Projekte und Investitionsausgaben zusätzlich sind. 

3.1.2 Zur derzeit geplanten Verwendung der Mittel des Sondervermögens

Das nachfolgende Schaubild zeigt, wie der Bund die Nettokreditaufnahme des Sondervermögens gemäß seinen Planungen für 2025 und 2026 verwenden will. 10 Grundlage ist die zuvor dargelegte Bundesbank-Abgrenzung der Zusätzlichkeit infrastrukturnaher Investitionen.

Geplante Verwendung der Nettokreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur / Klimaneutralität für 2025 und 2026
Geplante Verwendung der Nettokreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur / Klimaneutralität für 2025 und 2026

Demnach machen die beschriebenen zusätzlichen Investitionsausgaben für die Infrastruktur des Bundes nur einen kleinen Teil der Mittelvergabe des Sondervermögens aus (im Schaubild 4.2 die Komponente „Infrastruktur Bund“). Im Ausgangsjahr 2024 lagen die Investitionsausgaben für die Infrastruktur des Bundes in der vorgeschlagenen Abgrenzung bei 31 Mrd €. Nach den Planungen für den Kernhaushalt des Bundes (ohne die kreditfinanzierte Bereichsausnahme Verteidigung) und für das Sondervermögen IK sollen diese Infrastrukturausgaben 2025 um etwa 2 ½ Mrd € und 2026 um 16 Mrd € höher liegen. 

Die Mittel des Sondervermögens fließen zu einem guten Teil in sonstige Verwendungen des Bundes (im Schaubild 4.2 die Komponente „Sonstiges“). Den diesbezüglichen Beträgen von 16 Mrd € für 2025 und 24 Mrd € für 2026 liegen die folgenden Sachverhalte im Sondervermögen beziehungsweise im Kernhaushalt zugrunde:

  • Aus dem Sondervermögen werden Ausgaben finanziert, die nicht Kategorien betreffen, die die Infrastruktur des Bundes ausbauen oder modernisieren. So sind im Sondervermögen in beiden Jahren laufende Ausgaben von jeweils 2 Mrd € veranschlagt, etwa für den Betrieb digitaler Anwendungen, Forschungsförderung und Entgelte für Flüssiggasterminals. Zudem scheint der investive Charakter bei den Mitteln für Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser (jahresdurchschnittlich 2 Mrd €) unklar. 11 Auch bei den übrigen Investitionszuschüssen für Krankenhäuser (2026: 3 ½ Mrd €) besteht letztlich kein Zusammenhang zur Infrastruktur des Bundes. Eigentlich wären die Länder für diesen Bereich zuständig. Im Jahr 2026 finanziert das Sondervermögen darüber hinaus nicht-infrastrukturbezogene Investitionszuschüsse (vor allem an private Unternehmen), die der Bund zuvor aus dem Klimafonds gezahlt hatte. Diese umfassen insbesondere die Förderung von Mikroelektronikfabriken und sind mit insgesamt 4 Mrd € veranschlagt.

  • Der Bund wählt einen anderen Vergleichsmaßstab für Zusätzlichkeit: Die konkreten Vorschriften erfordern demnach keine Mehrausgaben gegenüber Vorjahren. Investitionsausgaben gelten als zusätzlich, soweit sie eine Mindestinvestitionsquote von 10 % im Kernhaushalt überschreiten. 12 Die Investitionsquote lag – wie oben bereits erwähnt – im Ausgangsjahr 2024 aber bereits deutlich über der Mindestquote, und zwar bei gut 11 %. Allein deshalb kann der Bund jährlich Ausgaben von 5 Mrd € in das Sondervermögen auslagern und dort kreditfinanzieren. 13

  • Im Kernhaushalt bezieht der Bund zudem Ausgaben in seine Investitionsquote ein, die nicht auf seine Infrastruktur bezogen sind (wie etwa Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Entwicklungshilfe). Der Bund weitet in den Haushalten 2025 und 2026 die Sollzahlen dafür gegenüber den Ist-Ausgaben 2024 aus, sodass diese Ausgabenkategorien stärker zum Erfüllen der Mindestquote im Kernhaushalt beitragen. Im Gegenzug kann der Bund in dieser Höhe Infrastrukturinvestitionen in das Sondervermögen auslagern: Das Sondervermögen kann so in beiden Jahren jeweils über 5 Mrd € an Krediten aufnehmen, ohne dass die Infrastrukturinvestitionen gegenüber 2024 steigen.

  • Der Bund bezieht beim Nachweis der Mindestinvestitionsquote zudem infrastrukturbezogene Investitionen ein, die er bereits über die Bereichsausnahme Verteidigung kreditfinanziert. 14 Im Ergebnis schafft die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme somit zusätzlichen Spielraum für andere Mittelverwendungen im Kernhaushalt. Konkret sind dies 2 Mrd € im Jahr 2025 und 3 Mrd € im Jahr 2026.

Darüber hinaus fließen umfangreiche Mittel des Fonds über Investitionszuweisungen an die Länder. Diese dürften letztlich nur teilweise in zusätzliche Investitionen gegenüber 2024 fließen (im Schaubild 4.2 die Komponente „Zuweisungen an Länder“). 2025 und 2026 sind in diesem Rahmen jeweils 8½ Mrd € für Zahlungen an die Länder vorgesehen, die auch Investitionen der Gemeinden finanzieren sollen. Die Zahlungen sind nicht daran gebunden, dass die Länder zusätzliche Investitionen nachweisen. Die Länder hatten eine solche Bindung explizit abgelehnt. Deshalb und angesichts von beträchtlichen Haushaltsengpässen insbesondere der Gemeinden erscheint es aus heutiger Sicht zweifelhaft, dass Länder und Gemeinden mit den Mitteln des Sondervermögens auch in relevantem Umfang zusätzliche Investitionen finanzieren.

Zudem sind Mittel des Sondervermögens an den Klimafonds in Höhe von jährlich 10 Mrd € vorgesehen (im Schaubild 4.2 die Komponente „Zuweisungen an Klimafonds“). Diese sollen gemäß Grundgesetz und Sondervermögen-IK-Errichtungsgesetz zusätzliche Investitionen in Klimaneutralität finanzieren. Nachdem der Bund diese Zusatzmittel für den Klimafonds festgelegt hatte, plante er dort allerdings keine größeren zusätzlichen Klimaschutzinvestitionen. Stattdessen übertrug er dem Klimafonds im Jahr 2025 die Gasspeicherumlage von 3½ Mrd €. Darüber hinaus verringerte er im Wesentlichen den zuvor veranschlagten Einsparbedarf im Plan des Klimafonds (konkret senkte er die globale Minderausgabe, die eine Finanzierungslücke deckte). Für das Jahr 2026 beschloss er eine Subvention der Stromnetzentgelte von 6½ Mrd €. Abgesehen von solchen laufenden Transfers leistet er aus dem Fonds auch Investitionszuschüsse an Dritte (die im Jahr 2026 – wie oben dargelegt – teils in das Sondervermögen IK verlagert sind). Ausgaben zur Stärkung der Infrastruktur des Bundes sind im Klimafonds hingegen nicht veranschlagt.

Die Bundesbank erwartet vor diesem Hintergrund zwar einen spürbaren Anstieg der gesamtstaatlichen nicht-militärischen Investitionen. Diese zusätzlichen Investitionen liegen aber deutlich unter der Kreditaufnahme des Sondervermögens IK. Die Bundesbank legt eine Projektion in der VGR-Abgrenzung vor (vgl. ausführlicher zur Abgrenzung und zum Unterschied zur haushaltsmäßigen Abgrenzung Vertiefung 1). Gemäß der aktuellen Prognose liegen die gesamtstaatlichen nicht-militärischen Investitionen in Relation zum BIP im Prognose-Endjahr 2028 um ½ Prozentpunkt über dem Wert aus 2024. Der Zuwachs dieser infrastrukturnahen VGR-Kategorie erreicht damit über die Prognosejahre hinweg weniger als die Hälfte der erwarteten Kreditaufnahme des Sondervermögens in dieser Zeit. 15

3.1.3 Empfehlung: künftig Verschuldungsmöglichkeiten enger an zusätzliche infrastrukturnahe Investitionen binden

Im Ergebnis empfiehlt die Bundesbank, die Regeln für die Nutzung des Sondervermögens zu modifizieren, um die zusätzlichen Kreditmittel künftig gezielter in höhere Infrastrukturinvestitionen zu lenken. 16 Das bedeutet konkret:

  • Es wird empfohlen, dass das Sondervermögen vor allem Mittel bereitstellt, um zusätzliche infrastrukturnahe Investitionen gegenüber 2024 zu finanzieren. Für die Beurteilung der Zusätzlichkeit geeignet sind die Ausgaben in der zuvor erläuterten Abgrenzung für Infrastrukturinvestitionen in Relation zum BIP. Dabei sollten Investitionen außen vor bleiben, die bereits aus anderen Kreditquellen finanziert sind (insbesondere über die Bereichsausnahme für Verteidigung). Diese Abgrenzung ist gut nachzuvollziehen und dürfte relativ gut sicherstellen, dass die Investitionen in die staatliche Infrastruktur tatsächlich zunehmen. Eine solche Abgrenzung lässt sich auf die Länder übertragen, um die Zusätzlichkeit für die Verwendung der an diese gezahlten Investitionszuschüsse sicherzustellen. Dies ist grundsätzlich zu empfehlen, um auch diese Mittel an die Verbesserung der Infrastruktur zu binden. 17  

  • Zudem sollte die Zusätzlichkeit nicht nur in den Planungen, sondern auch beim Haushaltsabschluss nachzuweisen sein. Diese Empfehlung gilt auch für die aktuelle Regelung (unabhängig davon, ob die zuvor erläuterten Vorschläge umgesetzt werden). Investitionsausgaben lassen sich mitunter nicht gut planen. Denn notwendige Genehmigungen und Vergabeentscheidungen oder laufende Vorhaben benötigen manchmal mehr Zeit als erwartet. Dies zeigte sich in der Vergangenheit daran, dass Investitionsausgaben im Ist häufig weit unter den Haushaltsansätzen blieben. Wird die Zusätzlichkeit nur bei der Planung geprüft und nicht mehr beim Ergebnis, können nicht für Investitionen benötigte investive Kreditspielräume anderweitig genutzt werden. Dadurch entsteht ein Anreiz, die Investitionsansätze in Budgets besonders reichlich zu bemessen oder Projekte im Haushaltsvollzug zurückzustellen, um andere Maßnahmen zu finanzieren. 18

Einzelne Parameter dieser Empfehlungen lassen sich natürlich variieren, ohne den vorgeschlagenen Rahmen grundlegend zu verändern. Generell ist aber zu bedenken: Ist der Investitionsbegriff eher weit oder unbestimmt gefasst oder der Vergleichsmaßstab eher niedrig, dürften die Kredite des Sondervermögens häufiger Ausgaben finanzieren, welche die staatliche Infrastruktur nicht verbessern. So könnte etwa erwogen werden, zusätzliche Ausgabenkategorien in die zu berücksichtigenden Investitionsausgaben aufzunehmen beziehungsweise diese weiter zu verfeinern. Dabei droht aber unter Umständen eine geringere Transparenz und Nachvollziehbarkeit durch eine kompliziertere Vorgehensweise. Der Bezug zur Infrastruktur wäre jedenfalls im Hinblick auf die jeweilige Abgrenzung darzulegen und sicherzustellen. Im Hinblick auf das Vergleichsjahr könnte anstelle des Jahres 2024 an mehrere Vorjahre angeknüpft werden (etwa an 2022 bis 2024). Da die Investitionen in den Vorjahren niedriger lagen, wäre damit der Kreditspielraum für nicht-investive Ausgaben weiter, und die Infrastruktur würde weniger gestärkt. 

Im Hinblick auf das zeitliche Inkrafttreten einer Neuregelung könnte grundsätzlich auch eine Übergangsregelung erwogen werden, wenn dies andernfalls als ein zu kurzfristiges Umsteuern angesehen wird. Eine Übergangsregelung könnte vorsehen, dass sich in den kommenden Jahren nur sukzessive an die ambitionierteren Vorgaben des Vorschlags angenähert wird. 

3.1.4 Zielgerichtet und wirtschaftlich investieren

Für die Verbesserung der Infrastruktur sind nicht nur die eingesetzten Mittel relevant, die in den vorangegangenen Abschnitten im Fokus standen. Letztlich kommt es auf die Ergebnisse an, die mit den Ausgaben erzielt werden. Insoweit ist zu begrüßen, dass das Gesetz zur Gründung des Sondervermögens verschiedene Erfolgskontrollen für die kreditfinanzierten Maßnahmen vorsieht. Offenbar ist geplant, die standardmäßigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen insbesondere hinsichtlich der Wachstumswirkungen zu erweitern. Die Bundesregierung legte bislang allerdings nicht dar, wie dies umgesetzt werden soll. 

Um die neuen Vorhaben am Ergebnis messen zu können, ist die Regierung gefordert, die Ziele des Sondervermögens zu operationalisieren. Auf dieser Basis ließen sich die effektiven Vorhaben identifizieren. 

Darüber hinaus gilt es, die Kosten im Auge zu behalten. Es ist eine Herausforderung, zahlreiche zusätzliche Vorhaben kostengünstig umzusetzen. So zeigte sich in der Vergangenheit, dass gestiegene Investitionssummen im Verkehrsbereich teils mit beträchtlichen Preisaufschlägen einhergingen. 19 Um die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes abzusichern, könnten die Gebietskörperschaften beispielsweise für vergleichbare Projekte geeignete Bauleistungszahlen veröffentlichen. Zu denken wäre etwa an die Kosten eines neu gebauten Fahrstreifenkilometers oder eines grundlegend renovierten Streckenkilometers. Mit solchen Informationen lassen sich Best Practices identifizieren, und es entsteht ein Anreiz, sich daran zu orientieren. 

Elementar erscheinen zudem zügigere Vergabe- und Genehmigungsprozesse und eine besser digitalisierte öffentliche Verwaltung. Beschleunigte Abläufe sind wichtig, um die Investitionslücke zügig zu schließen. Darauf zielen auch mehrere Vorhaben, die der Bund und die Länder im letzten Jahr auf den Weg gebracht haben.

3.2 Schuldenbremse reformieren, um Investitionen dauerhaft und wirksam zu priorisieren

Höhere Investitionsausgaben können in den kommenden Jahren über das Sondervermögen IK verstetigt werden. Es könnte zudem zeitnah eine Anschlussregelung zur weiteren Verstetigung beschlossen werden. Für eine in Relation zum BIP gleichmäßige Nutzung der Mittel des Sondervermögens sprechen zum einen die EU-Fiskalregeln mit ihren Obergrenzen für das jährliche Ausgabenwachstum. Zum anderen kann die Privatwirtschaft ihre Kapazitäten dann besser darauf ausrichten. Die Perspektive auf eine Anschlussregel dürfte dabei helfen, durch knappe Kapazitäten bedingte Preisanstiege zu begrenzen. Insgesamt dürften recht stetig mit dem BIP steigende staatliche Investitionsausgaben weniger Gefahr laufen, in Preisanstiegen zu verpuffen.

Die Bundesbank empfiehlt, die Anschlussregel für die investiven Kreditspielräume in eine grundlegende Reform der Schuldenbremse einzubinden. 20 Dauerhafte, stetige Kreditspielräume für zusätzliche Investitionen nach Auslaufen des Sondervermögens, die Senkung des Staatsdefizits in einer Übergangsphase und eine perspektivisch wieder engere dauerhafte Kreditgrenze sollten zusammenkommen. So sichert der breitere Vorschlag der Bundesbank solide Staatsfinanzen ab und begrenzt Konflikte mit den europäischen Fiskalregeln. Dabei ist ein Gesamtpaket entscheidend: Würden die investiven Kreditspielräume hingegen isoliert verlängert und auf die bestehende Verteidigungsausnahme aufgesetzt, würden sich die Stabilitätsrisiken für die Staatsfinanzen verstärken.

Die empfohlene Anschlussregel an das Sondervermögen IK im Rahmen einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse hilft, die Investitionen in die staatliche Infrastruktur auf dem erhöhten Niveau langfristig zu stabilisieren. Die Anschlussregelung greift in der dritten Stufe der vorgeschlagenen Reform der Schuldenbremse ab 2036 und sieht einen dauerhaften Kreditspielraum für zusätzliche Investitionen von 0,8 % des BIP vor. Bei einem relativ gleichmäßigen Abfluss der Mittel aus dem Sondervermögen dürften im Vorjahr 2035 die noch verbliebenen Mittel in ähnlichem Umfang aus diesem abfließen. Für die Anschlussregel ist es ebenso wichtig wie für das Sondervermögen IK, den Zugriff auf diesen Spielraum zielgenau auszugestalten. Deswegen lehnt sich der Vorschlag für die Reform der Schuldenbremse hierbei eng an die Empfehlungen für das Sondervermögen an: 

  • Die Investitionen und die Zusätzlichkeit sind wie beim Sondervermögen beschrieben abgegrenzt. Die Zusätzlichkeit wird mit Bezug auf die Investitionsquote 2024 oder vergleichbar definiert (vgl. Abschnitt 3.1.3). Nur solche zusätzlichen Investitionsausgaben dürfen damit über den speziellen Kreditspielraum finanziert werden. Die infrastrukturnahen Investitionen werden dadurch besser davor geschützt, bei knappen Haushaltsmitteln zugunsten der anderen Ausgaben gekürzt zu werden. Das heißt aber nicht, dass der Verschuldungsspielraum immer ausgenutzt werden muss: Wenn die Infrastruktur in gutem Zustand ist und weitere Investitionen nicht zwingend erscheinen, sollten die Kreditspielräume auch nicht genutzt werden. Künftige Haushalte würden insoweit von entsprechend geringeren Zinslasten (aufgrund der geringeren Verschuldung) profitieren. Erwägenswert wäre, eine Rücklage für ungenutzte investive Kreditspielräume einzurichten. Bei der Ausgestaltung wäre dann darauf zu achten, dass die Rücklage mit dem Ziel vereinbar ist, diese Spielräume nur für zusätzliche Investitionen zu nutzen. 21  

  • Zum Jahresabschluss sollte wie beim Sondervermögen anhand der Ist-Werte abgerechnet werden. Dies ist wichtig, damit die investitionsbezogenen Kreditmittel nicht in andere Verwendungen fließen (siehe Abschnitt 3.1.3). 

Anhang: Vertiefungen zu ausgewählten Aspekten staatlicher Investitionen

Vertiefung 1: Wie staatliche Investitionen und der staatliche Kapitalstock in der Statistik erfasst werden

Staatliche Investitionsausgaben werden in der Statistik unterschiedlich erfasst: zum einen nach den ökonomisch ausgerichteten VGR, zum anderen nach der kassenmäßig orientierten Finanzstatistik, die der Systematik der staatlichen Haushalte folgt.

1.1 Investitionen in den VGR

Die VGR eignen sich gut für die ökonomische Analyse. Der Investitionsbegriff orientiert sich dort am staatlichen Anlagevermögen. Staatliche VGR-Investitionen stehen damit zum größten Teil im Zusammenhang mit der Infrastruktur. Diesbezügliche Einschränkungen betreffen im Wesentlichen das immaterielle Anlagevermögen, etwa im Zusammenhang mit Forschungsleistungen, und die Waffensysteme. 

Die VGR bieten eine über die Zeit und im internationalen Vergleich konsistente Datenbasis, die sich an ökonomischen Prinzipien orientiert. Die methodischen Grundlagen der VGR werden regelmäßig überprüft und die Daten bedarfsweise konsistent revidiert (das heißt auch rückwirkend angepasst). 22 Bedeutsam ist die VGR-Statistik auch deshalb, weil sie die Grundlage für die europäische Haushaltsüberwachung bildet. Neben den europäischen Institutionen setzen auch der IWF und die OECD ihre Statistiken zu den öffentlichen Finanzen methodisch auf VGR-Angaben auf. Für internationale Vergleiche wird zumeist die staatliche Investitionsquote als Bruttoanlageinvestitionen in Relation zum BIP zu jeweiligen Preisen herangezogen. 

Die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen bilden den Erwerb (Ausgaben) abzüglich der Veräußerung (Einnahmen) von langlebigen Anlagegütern ab. Unter die langlebigen Anlagegüter fallen Bauten, Ausrüstungen und geistiges Eigentum 23 . Die VGR ordnen die Investitionen dem Zeitraum zu, in dem die Anlagen errichtet beziehungsweise ausgeliefert werden – und nicht wenn die Zahlung erfolgt. Investitionen gelten (vereinfacht gesprochen) als staatlich, wenn der Staat diesbezüglich die maßgeblichen Risiken trägt. 

Die VGR-Nettoanlageinvestitionen sind die Bruttoanlageinvestitionen abzüglich Abschreibungen auf den Anlagenbestand. Sie zeigen die Investitionen an, die über den Ersatz des (kalkulatorischen) Kapitalverzehrs hinausgehen. Dabei wird das gesamte Anlagevermögen (ohne Grundstücke) einschließlich des geistigen Eigentums im Regelfall in gleichbleibenden Jahresraten abgeschrieben. Für die verschiedenen Gütertypen fließen dabei unterschiedlich lange typische Nutzungsdauern ein. Diese sind bei Bauten deutlich länger als bei Ausrüstungen und bei geschaffenem geistigen Eigentum. Ausgangspunkt für die Höhe der Abschreibungen ist der Wiederbeschaffungswert der Anlagen in der betrachteten Periode. 

1.2 Investitionen in der Finanzstatistik

Staatliche Investitionsausgaben in der Finanzstatistik setzen an den kassenwirksamen Zahlungsströmen in den staatlichen Haushalten an. Bund und Länder geben Investitionsausgaben in den Haushaltsplänen an und melden Haushaltsergebnisse für die Kassen- und Rechnungsstatistik. Die Angaben orientieren sich an der gemeinsamen Haushaltssystematik für Bund und Länder (Gruppierungsplan für die staatlichen Haushalte auf Grundlage von § 10 HGrG). 24  

Finanzstatistische Investitionen eignen sich unter anderem als Bezugspunkt von Haushaltsregeln, etwa für die in Abschnitt 3 diskutierten investitionsorientierten Kreditspielräume. Sie sind kompatibel mit den Ansätzen in der Haushaltsplanung und auch relativ gut im Vollzug steuerbar. 

Der Investitionsbegriff in der Finanzstatistik ist breiter gefasst als in den VGR. Die haushaltsmäßigen Investitionsausgaben umfassen zum ersten die Sachinvestitionen. Hierzu zählen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen. Zum zweiten umfassen sie Investitionen in Finanzvermögen („Finanzinvestitionen“, etwa Ausgaben für die Vergabe von Darlehen und für den Erwerb von Beteiligungen). Zum dritten werden investive Zuweisungen an andere öffentliche Haushalte und Zuschüsse für Investitionen an Unternehmen oder Institutionen außerhalb des Öffentlichen Gesamthaushalts darunter erfasst. 25  

Die Ergebnisse der Finanzstatistik stellen dabei die wichtigste Grundlage für die Ermittlung der staatlichen Ausgaben und Einnahmen in den VGR dar. Die maßgeblichen finanzstatistischen Ergebnisse fließen in die VGR ein, soweit sie für diese relevant sind. Öffentlicher Gesamthaushalt in der Finanzstatistik (Kern- und Extrahaushalte) und Staatssektor in den VGR sind am aktuellen Rand praktisch deckungsgleich. Weil die Finanzstatistik, anders als die VGR, nicht rückwirkend revidiert wird, stimmen die Sektorabgrenzungen für die Vergangenheit hingegen nicht überein (zum Beispiel hinsichtlich der Zuordnung der Bahn). 

1.3 Überblick über wesentliche Unterschiede der Investitionen zwischen VGR und Finanzstatistik

Finanzstatistik und VGR weisen die Investitionen unterschiedlich aus. Tabelle 4.1 gibt einen Überblick über die konzeptionellen Unterschiede. Tabelle 4.2 vergleicht die Ergebnisse für das Jahr 2024 gemäß den beiden Statistiken. 

Tabelle 4.1: Investitionen in der Statistik: Wesentliche Unterschiede zwischen VGR und Finanzstatistik

Kategorie

VGR

Finanzstatistik

Militärische Beschaffungen, geistiges Eigentum (Forschung und Entwicklung)

Investitionen

laufender Sachaufwand, Personalausgaben

Investitionszuschüsse an Dritte

Transfers

Investitionen

Finanzielle Transaktionen (Finanzvermögen: Darlehen, Beteiligungen)

nur nichtfinanzielle Transaktionen in VGR

sowohl nichtfinanzielle als auch finanzielle Transaktionen als Investitionen berücksichtigt

Einnahmen aus Sachvermögensverkäufen

von Investitionsausgaben abgesetzt (saldiert)

als Einnahmen separat ausgewiesen

Investitionen im Rahmen von Public Private Partnerships (PPP) und Energy Performance Contracts (EPC)

den staatlichen Investitionen hinzugerechnet

Abhängig von Veranschlagung im Haushalt (PPP verursachen vor allem nicht-investive Ausgaben wie Nutzungsentgelte)

Reklassifizierung von Einheiten in/aus Staatssektor

Revision auch rückwirkend (soweit Voraussetzung in Vorjahren erfüllt) 

keine rückwirkenden Revisionen 

Zeitpunkt der Verbuchung der Investitionen

Bauinvestitionen: gemäß Baufortschritt;
militärische Ausrüstungen: bei Auslieferung 

nach Kassenwirksamkeit, das heißt nach Zahlungsausgang (cash);
Selbstbewirtschaftungsmittel vorab

Abschreibungen auf Investitionen

Investitionen brutto und Abschreibungen als Teil des Staatskonsums erfasst;
Nettoinvestitionen (Investitionen minus Abschreibungen) ausgewiesen

nicht berücksichtigt, da keine Zahlungsflüsse

Im Ergebnis fallen die staatlichen Investitionen für 2024 in der Finanzstatistik um nahezu die Hälfte höher aus als in den VGR: Finanzstatistischen Investitionen von 192 Mrd € (siehe Tabelle 4.2a) standen VGR-Bruttoanlageinvestitionen von 132 Mrd € (siehe Tabelle 4.2b) gegenüber. Die finanzstatistischen Investitionen sind vor allem höher, weil sie finanzielle Transaktionen und Investitionszuschüsse an Dritte enthalten. Zudem ziehen die VGR die Einnahmen aus dem Verkauf von Sachvermögen ausgabenseitig ab. Umgekehrt wirkt, dass in den VGR die militärischen Beschaffungen und der Erwerb geistigen Eigentums zu den Investitionen zählen. Finanzstatistik und VGR stimmen stärker überein, wenn nur die finanzstatistischen Sachinvestitionen (107 Mrd €) den VGR-Investitionen in Sachanlagen (104 Mrd €) gegenübergestellt werden. 

1.4 Wie sich infrastrukturnahe Investitionen in Finanzstatistik und VGR widerspiegeln

Die Bundesbank empfiehlt einen pragmatischen, möglichst infrastrukturnahen Investitionsbegriff, um erweiterte Kreditspielräume gezielter in zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zu lenken (vgl. Abschnitt 3). Im Folgenden wird die Abgrenzung für den Bund genauer dargestellt und in Bezug zu Finanzstatistik und VGR gesetzt. 

Für den Bund umfasst der vorgeschlagene Investitionsbegriff die folgenden finanzstatistischen Positionen aus dem Bundeshaushalt und den kreditfinanzierten Einheiten des Bundes (wie ab 2025 das Sondervermögen IK):

  • die Sachinvestitionen (in Tabelle 4.2a: Finanzstatistik, Hauptgruppe 7 und Obergruppen 81 und 82) sowie

  • die Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (Gruppierungen 891 und 894 gemäß den Haushaltsangaben des Bundes). Diese Zuschüsse zielen auf Sachinvestitionen in Einheiten, die aus dem Kernhaushalt ausgelagert sind, sachlich aber zum Staatssektor zählen (etwa die Infrastruktursparte der Bahn oder die Autobahn GmbH). Für diese Einheiten werden damit nicht deren zusätzliche Investitionen erfasst, sondern aus dem Sondervermögen IK oder dem Kernhaushalt finanzierte investive Zuschüsse. 

Für die Länder und Gemeinden bieten sich vereinfachte Ansätze an: Eine Abgrenzung mit Fokus auf die finanzstatistischen Sachinvestitionen von Kern- und Extrahaushalten zusammen wäre recht nah bei der Abgrenzung für den Bund. 26  

Inwieweit künftig im Ergebnis für den Gesamtstaat die infrastrukturnahen Investitionen gestiegen sind, kann ex post anhand der finanzstatistischen Ergebnisse für die Kategorie Sachinvestitionen grob eingeordnet werden (siehe Tabelle 4.2a, Position (1a)). Im Ausgangsjahr 2024 lagen die gesamtstaatlichen Sachinvestitionen gemäß Finanzstatistik bei 107 Mrd € oder 2,5 % des BIP. 27 Sofern die Sachinvestitionsquote demgegenüber steigt, kann von einer Verstärkung der staatlichen Investitionstätigkeit im Bereich der Infrastruktur gesprochen werden. 

In den VGR wären im Prinzip die nicht-militärischen Sachanlageinvestitionen eine geeignete Kategorie, um die Entwicklung der infrastrukturnahen Investitionen abzugreifen. Es wäre mit Blick darauf wünschenswert, dass die VGR diese Kategorie künftig statistisch separat ausweisen. 28  Weil die VGR die Investitionen gemäß der Fertigstellung erfassen, ist der Bezug zu den kassenmäßigen Zahlungsströmen zwar weniger direkt als bei den finanzstatistischen Zahlen. Die Entwicklungen von Zahlungsflüssen und VGR-Investitionen sollten aber abgesehen davon ähnlich verlaufen. Unabhängig von der hier behandelten Frage wäre es auch für die gesamtwirtschaftliche Analyse wünschenswert, dass die VGR die Sachanlageinvestitionen aufgeteilt nach militärischen und nicht-militärischen Investitionen zur Verfügung stellt. Denn die militärischen Investitionen werden künftig stark an Gewicht gewinnen und die Entwicklung der staatlichen Investitionsausgaben erheblich beeinflussen.

Tabelle 4.2a: Staatliche Investitionen in der Finanzstatistik 2024 1)
in Mio €; Gesamtstaat, Kern- und Extrahaushalte

(1) Investitionsausgaben

192 304

(1a) Sachinvestitionen

107 275

Baumaßnahmen (HG 7)

63 858

Erwerb bewegliche Sachen (OG 81)

25 738

Erwerb unbewegliche Sachen (OG 82)

17 680

(1b) Finanzinvestitionen (Finanzielle Transaktionen)

32 515

Darlehen an öffentlichen Bereich (OG 85)

Darlehen an andere Bereiche (OG 86)

4 706

Beteiligungserwerb (OG 83)

27 809

(1c) Vermögensübertragungen

52 515

Inanspruchnahme aus Gewährleistungen (OG 87)

2 138

Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich (OG88)

Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche (OG 89)

50 377

(2) Sonstige Ausgaben

31 580

Laufender Sachaufwand

 

Militärische Beschaffungen (OG 55) 2)

31 580

(3) Einnahmen

65 628

(3a) Veräußerung von Sachvermögen 3)

23 988

(3b) Finanzielle Transaktionen

33 681

Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen (Gruppen 133, 134)

16 164

Darlehensrückflüsse vom öffentlichen Bereich (OG 17)

Darlehensrückflüsse von anderen Bereichen (OG 18)

17 517

(3c) Vermögensübertragungen

7 959

Einnahmen aus Inanspruchnahme aus Gewährleistungen (OG 14)

746

Zuweisungen für Investitionen vom öffentlichen Bereich (OG 33)

Zuschüsse für Investitionen von anderen Bereichen (OG 34)

7 213

Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts, ohne Auslaufperiode. 1 HG/OG: Haupt-/Obergruppe im Gruppierungsplan der staatlichen Haushalte. Die Gruppierungen beziehen sich auf Bund/Länder. Für andere staatlichen Einheiten (Gemeinden, kaufmännische Extrahaushalte, Sozialversicherungen) werden analoge Größen aus den jeweiligen Rechnungswesen bezogen. 2 Die finanzstatistischen Militärbeschaffungen werden in den VGR überwiegend nicht als Ausrüstungsinvestitionen ausgewiesen. 3 Darin schlagen sich zum weit überwiegenden Teil die Einnahmen aus Emissionszertifikaten nieder.

Tabelle 4.2b: Staatliche Investitionen in den VGR 2024
in Mio €; Gesamtstaat, Kern- und Extrahaushalte

(1) Bruttoanlageinvestitionen

132 292

(1a) Sachanlagen

104 258

Bauten

77 660

Neue Bauten

74 777

Käufe abzüglich Verkäufe gebrauchter Bauten

2 883

Ausrüstungen (einschließlich militärischer Waffensysteme)

26 598

(1b) Sonstige Anlagen

28 034

Geistiges Eigentum

28 034

Nutztiere und Nutzpflanzungen

(2) Sonstige

 

(2a) Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

– 969

(2b) Geleistete Investitionszuschüsse

68 192

(2c) Empfangene Investitionszuschüsse

3 254

(3) Bruttoinvestitionen (1) + (2a)

131 323

(4) Abschreibungen

120 584

(5) Nettoanlageinvestitionen (1) – (4)

11 708

(6) Nettoinvestitionen (5) + (2a)

10 739

Quellen: Statistischer Bericht, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen; Statistischer Bericht, VGR Investitionen.

1.5 Der staatliche Kapitalstock in den VGR

Der staatliche Kapitalstock ist der Wert des staatlichen Sachvermögens. Er wird durch Bruttoanlageinvestitionen gebildet, zu aktuellen Preisen bewertet und durch Abgänge beziehungsweise Abschreibungen gemindert. 

Als Kapitalstock wird vereinfachend häufig das in den VGR erfasste Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen bezeichnet (die Finanzstatistik weist keinen Kapitalstock aus). Das Bruttoanlagevermögen ist der Bestand an (zuvor produzierten) Vermögensgütern, die länger als ein Jahr genutzt werden können. Es wird mithilfe der Perpetual-Inventory-Methode berechnet: Es gehen die Bruttoanlageinvestitionen ein, und diese werden im weiteren Verlauf am Ende ihrer durchschnittlichen Nutzungsdauer (der einzelnen Anlagegütergruppen) wieder ausgebucht. 29 Beim Bruttokonzept bleiben dabei im Prinzip die Anlagegüter mit ihrem aktuellen Neuwert im Vermögensbestand, soweit sie noch genutzt werden können (das heißt zu Wiederbeschaffungspreisen, ohne Wertminderung). 30 Das Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen entspricht somit dem Anschaffungswert des noch nutzbaren Kapitalstocks, wenn man ihn im jeweiligen Berichtsjahr vollständig neu kaufen würde. Seine Veränderung ergibt sich aus den Zugängen und Abgängen der Anlagegüter (Bruttoanlageinvestitionen abzüglich Ausbuchung ausgeschiedener Anlagen zuzüglich des Saldos aus Sektorenwechseln im Berichtsjahr). Zudem werden Änderungen der Wiederbeschaffungspreise berücksichtigt (Saldo aus Umbewertungsgewinnen und -verlusten).

Beim Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen werden dagegen die Bruttoanlageinvestitionen erfasst und dann im Verlauf gleichmäßige Abschreibungen über die Nutzungsdauer (kalkulatorischer Wertverlust) vorgenommen. Das Nettoanlagevermögen stellt somit eher den Zeitwert dar. Dabei wird im Wesentlichen eine lineare Abschreibung unterstellt (konstante jährliche Raten). 31 Die Veränderung des Nettoanlagevermögens ergibt sich als Vorjahreswert abzüglich neuer Abschreibungen und vorzeitiger Abgänge zuzüglich neuer Zugänge (Bruttoanlageinvestitionen) sowie des Saldos aus Sektorenwechseln im Berichtsjahr. Hinzu kommt der Saldo der Umbewertungsgewinne und -verluste bezogen auf den verbliebenen Restwert. 

Als Modernitätsgrad des staatlichen Kapitalstocks gilt das Verhältnis des Nettokapitalstocks zum Bruttokapitalstock. 32 Diese Größe zeigt im Prinzip, welcher Anteil des Bruttokapitalstocks noch nicht abgeschrieben ist. Zum Zeitpunkt einer Investition sind das zuzuordnende Brutto- und Nettoanlagevermögen gleich hoch. Im Folgenden sinkt das entsprechende Nettoanlagevermögen linear gemäß der typischen Nutzungsdauer, während das Bruttoanlagevermögen erst durch modelliertes Ausbuchen am Ende der typischen Nutzungsdauer sinkt. Grundsätzlich zeigt ein geringer Modernitätsgrad an, dass ein hoher Anteil des Kapitalstocks bereits lange genutzt wird, das heißt „alt“ ist. Eine Folgerung, inwieweit die Nutzbarkeit dadurch eingeschränkt ist oder welcher Wert angemessen wäre, lässt sich allerdings so nicht treffen. 

Vertiefung 2: Wie sich Investitionen und Kapitalstock in Deutschland seit der Wiedervereinigung entwickelt haben

2.1 Bruttoinvestitionen im Zeitverlauf, nach Ebenen und Bereichen

Die staatliche Investitionsquote (VGR) ist in Deutschland seit einigen Jahren wieder gestiegen – nachdem sie nach dem Wiedervereinigungshoch länger auf einem niedrigeren Niveau war (siehe nachstehendes Schaubild 4.3). VGR-Daten liegen in der aktuell gültigen Abgrenzung für die Zeit seit der Wiedervereinigung vor. Im Jahr 1992 erreichte die Investitionsquote mit 3,3 % des BIP ihren höchsten Stand. Zwischenzeitlich sank sie bis auf 2,2 % Mitte der 2000er Jahre. In den letzten sechs Jahren lag sie dann wieder bei rund 3 % (2025: 3,2 %). 33 Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Quote ab 1999 höher ausfällt, weil zu diesem Zeitpunkt die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn nach der damaligen Bahnreform dem Staatssektor zugerechnet wurde (Investitionsvolumen etwa ¼ % des BIP). 34 Von den Investitionen der letzten Jahre entfielen drei Fünftel auf Bauten, der Rest zu etwa gleichen Teilen auf Investitionen in Ausrüstungen und auf Investitionen in geistiges Eigentum. 

Der zwischenzeitlich deutliche Rückgang der Investitionsquote war vor allem auf die kommunale Ebene zurückzuführen. Investitionen der Kommunen betreffen insbesondere den Bau von örtlichen Verkehrswegen, Schul- und Verwaltungsgebäuden, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die kommunale Ebene kam zu Beginn der 1990er Jahre noch für die Hälfte der staatlichen Investitionen auf. Ihre Investitionsquote ging jedoch nach dem kurzen Hoch durch staatliche Investitionen in den neuen Ländern (1992: 1,7 % des BIP) kontinuierlich zurück und halbierte sich bis 2005. Dabei dürfte die angespannte finanzielle Lage zahlreicher Kommunen eine Rolle gespielt haben: So stiegen nach der Wiedervereinigung die Sozialausgaben der Gemeinden weit stärker als ihre Einnahmen. Die Anspannung der kommunalen Finanzen spiegelte sich auch in einem sprunghaften Anstieg der kommunalen Kassenkredite in einigen Ländern wider. 35 Zudem resultierte der Rückgang der Investitionsquote aber auch aus größeren Ausgliederungen: Vormals im Staatssektor erfasste Einheiten und deren Investitionen wechselten dadurch in den privaten Sektor (öffentlicher Unternehmenssektor). 36 Dies war insbesondere in den Bereichen Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Wasserversorgung der Fall. Die kommunale Investitionsquote stieg in den letzten Jahren wieder etwas auf 1 %. 

Die Investitionsquote der Länder war insgesamt recht stabil. Die Länder investieren zum guten Teil in geistiges Eigentum, weil sich bei ihnen die Grundlagen- und angewandte Forschung an den Hochschulen niederschlägt. Etwas weniger umfangreich ist die Bautätigkeit der Länder, die neben Landesstraßen auch Hochschulen, Verwaltungs-, Polizei- und Gerichtsgebäude betrifft. Die Investitionsquote der Länder lag recht stabil bei etwas unter 1 %.

Die Investitionsquote des Bundes stieg tendenziell, auch weil die Bahninfrastruktur 1999 in den Staatssektor wechselte. Der Bund investiert vor allem in das Bundesschienen- und -straßennetz sowie in die Bundesverwaltung und im Bereich der Verteidigung. Auch beim Bund ging die Investitionsquote nach dem Hoch im Gefolge der Wiedervereinigung zunächst zurück. Im Jahr 1999 wuchs sie dann wieder spürbar, vor allem weil die Infrastruktursparte der Bahn seit der damaligen Bahnreform zum Staatssektor zählt. Zuletzt stieg die Quote auf über 1 %, nicht zuletzt wegen höherer Bauinvestitionen etwa in Schienenwege und Fernstraßen. 

Gegenwärtig verteilen sich die staatlichen Investitionen zu ähnlich großen Teilen auf Bund und Gemeinden und in etwas geringerem Umfang auf die Länder. Damit haben sich die Anteile im Zeitverlauf weg von den Kommunen und vor allem hin zum Bund verschoben; dies gilt auch unabhängig von der Bahnreform.

Staatliche Bruttoanlageinvestitionen Deutschlands nach Teilsektoren
Staatliche Bruttoanlageinvestitionen Deutschlands nach Teilsektoren

Mit Blick auf die verschiedenen Investitionsbereiche entfiel der größte Teil auf Verkehr, Verwaltung (einschließlich Forschung) und Bildung. Die gesamtstaatlichen Bruttoinvestitionen 37 können nach Aufgabenbereichen des Staates (COFOG-Klassifizierung) aufgeschlüsselt werden. Demnach kommt dem Bereich „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ (mit 1,1 % des BIP im Jahr 2024) das größte Gewicht zu. Die Ausgaben in diesem Bereich fließen überwiegend in das Verkehrswesen. Ein Viertel der staatlichen Investitionen (0,8 % des BIP) entfiel im Jahr 2024 auf die Allgemeine Öffentliche Verwaltung (einschließlich Grundlagenforschung). Deren Anteil stieg seit Mitte der 2000er Jahre an, weil unter anderem die Investitionen in die Grundlagenforschung deutlich zunahmen. Die Investitionsquote im Bereich Bildung umfasst überwiegend den Bau von Schulen und Hochschulen und lag bei 0,4 %. Die Investitionen in Verteidigung (insbesondere Kauf von Waffensystemen) hatten nur einen kleinen Anteil an den staatlichen Investitionen. Sie schwankten nur leicht im Zeitverlauf und betrugen zuletzt 0,2 % des BIP. 

Staatliche Bruttoinvestitionen Deutschlands nach COFOG-Aufgabenbereichen
Staatliche Bruttoinvestitionen Deutschlands nach COFOG-Aufgabenbereichen

Die staatlichen Investitionen in den Bereichen Umweltschutz und Wohnungswesen sowie Gesundheit sind in Deutschland niedrig, weil die Investitionen dort überwiegend im privaten Sektor anfallen.

  • Die Bereiche Umweltschutz und Wohnungswesen werden überwiegend dem privaten Sektor zugerechnet – teils durch frühere Ausgliederungen. Ausgliederungen gebührenfinanzierter Einrichtungen aus den kommunalen Kernhaushalten gab es insbesondere bei der Abfall- und Abwasserwirtschaft (Bereich Umweltschutz) und der Wasserversorgung (Bereich Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen). Sie dürften ein wichtiger Grund dafür sein, dass die Investitionsquote im Bereich Umweltschutz bis Anfang der 2000er Jahre stark zurückging: Die Quote lag 1992 noch bei 0,5 % des BIP, seit 2002 liegt sie bei rund 0,1 % des BIP. 

  • Der sehr niedrige Wert für das Gesundheitswesen ist darauf zurückzuführen, dass die Krankenhäuser und Universitätskliniken in Deutschland im Regelfall zum Privatsektor zählen. Grund dafür ist, dass sie vorrangig über marktübliche Leistungsentgelte finanziert werden. 38 Investitionszuschüsse des Staates im Gesundheitsbereich schlagen sich in den VGR somit überwiegend nicht in staatlichen Investitionen nieder. Solche Investitionszuschüsse sind eigentlich von den Ländern zu finanzieren, die für diese Aufgabe im deutschen Föderalstaat zuständig sind. Der Bund beteiligt sich aber mit Zuschüssen an die Länder aus dem Sondervermögen IK an den Krankenhaustransformationsfonds. Zusammen mit weiteren Mitteln aus dem Bundesanteil sind für 2026 im Sondervermögen IK 6 Mrd € (gut 0,1 % des BIP) für Krankenhäuser veranschlagt.   

Ab dem laufenden Jahr wird mit der Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und dem Sondervermögen IK die Investitionsquote deutlich steigen. Die Bundesregierung plant bis zum Jahr 2029 einen starken Anstieg der Verteidigungsausgaben um 1¼ % des BIP. Ein guter Teil der Zunahme dürfte auf die Beschaffung von Waffensystemen und damit auf Ausrüstungsinvestitionen entfallen. Die Kreditmittel des Sondervermögens verstärken wohl zumindest zu einem guten Teil die Investitionen im Verkehrs-, Verwaltungs- und Bildungsbereich. Der aktuellen Prognose der Bundesbank zufolge steigen die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen von 3,1 % des BIP im Jahr 2024 bis 2028 auf eine Größenordnung von 4½ % des BIP. Die künftigen Investitionszuwächse sind allerdings nur mit hoher Unsicherheit abzuschätzen: Dies gilt sowohl für den militärischen als auch für den nicht-militärischen Bereich. 

2.2 Nettoinvestitionen im Zeitverlauf

Auch in der Entwicklung der staatlichen Nettoinvestitionsquote 39 spiegeln sich die zuvor genannten Grundtendenzen wider. Sie war in den 2000er Jahren teils negativ. Seit zehn Jahren ist sie wieder leicht positiv. Wie die Bruttoquote war die Nettoquote nach der Wiedervereinigung relativ hoch (0,9 % im Jahr 1992). Danach nahmen vor allem die Netto-Bauinvestitionen stark ab. In den vergangenen Jahren lag die Nettoinvestitionsquote bei rund 0,2 % des BIP. 

Auch für die sinkende Nettoinvestitionsquote ist die kommunale Ebene ausschlaggebend. Waren die Kommunen Anfang der 1990er Jahre noch für die vergleichsweise hohen positiven Werte verantwortlich, wiesen sie seit dem Jahr 2002 nahezu durchgehend negative Nettoinvestitionsquoten auf. Zuletzt stabilisierte sich die Quote nahe null. Die Nettoinvestitionen der Länder sind hingegen überwiegend positiv, allerdings zuletzt mit rückläufiger Tendenz. Der Bund wies nach der Wiedervereinigung zunächst negative Quoten auf. Ab 1999 lag die positive Nettoinvestitionsquote des Bundes meist höher als bei den anderen Ebenen. Der starke Anstieg 1999 dürfte mit der Einbeziehung der Bahninfrastruktur zusammenhängen. 

Staatliche Nettoanlageinvestitionen Deutschlands nach Teilsektoren
Staatliche Nettoanlageinvestitionen Deutschlands nach Teilsektoren

Im Ausblick sind auch deutlich höhere Nettoinvestitionen zu erwarten. Der aktuellen Prognose der Bundesbank zufolge steigen die staatlichen Nettoinvestitionen von 0,3 % des BIP im Jahr 2024 bis 2028 auf eine Größenordnung von über 1 % des BIP. Mit einer höheren Bruttoinvestitionsquote und einem damit verbundenen steigenden Bruttokapitalstock sind aber dann im Zeitverlauf auch höhere Abschreibungen verbunden. Das heißt: Wenn die Gebietskörperschaften die Bruttoinvestitionsquote künftig auf einem höheren Niveau stabilisieren, senken die höheren Abschreibungen die Nettoinvestitionsquote perspektivisch wieder (zum stilisierten Zusammenhang von Bruttoinvestitionen, Nettoinvestitionen und Kapitalstock siehe den Exkurs „Was die Entwicklung des Kapitalstocks bestimmt: Einflussfaktoren und stilisierte Szenario-Berechnung“).

2.3 Entwicklung des Kapitalstocks

In längerfristiger Perspektive war der staatliche Bruttokapitalstock 40 in Relation zum BIP relativ stabil. Er stieg in den letzten Jahren stärker an und erreichte zuletzt 96 %. 41 Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Preisentwicklungen (die Deflatoren) beim BIP und beim Kapitalstock teilweise sehr unterschiedlich verliefen. Während die Preisentwicklung bis Mitte der 2000er Jahre beim BIP kräftiger ausfiel, war dies seitdem eher umgekehrt. Bei Bereinigung um die Preisentwicklung fällt der Anstieg des Bruttokapitalstocks seit 2018 nahezu weg (und vor 2018 war der preisbereinigte Bruttokapitalstock höher als der unbereinigte). 

Staatlicher Brutto- und Nettokapitalstock Deutschlands
Staatlicher Brutto- und Nettokapitalstock Deutschlands
Deflatoren von BIP und staatlichen Investitionen in Deutschland
Deflatoren von BIP und staatlichen Investitionen in Deutschland

Nahezu die Hälfte des staatlichen Bruttokapitalstocks entfällt aktuell auf die Kommunen. Durch Ausgliederungen aus dem Staatssektor, geringere Investitionstätigkeit sowie relativ stabile Wiederbeschaffungspreise sank der kommunale Bruttokapitalstock von etwa 50 % des BIP in den 1990er Jahren auf 42 % Ende der 2010er Jahre. Er stieg seitdem aber wieder auf 46 %. Der Bruttokapitalstock des Bundes erhöhte sich hingegen im Vergleich zu den 1990er Jahren (2024: 29 %). Dies dürfte teils mit der Eingliederung der Bahninfrastruktur 1999 und teils mit verstärkten Investitionen und der Entwicklung der Wiederbeschaffungspreise in den letzten Jahren zusammenhängen. Letzteres dürfte auch ausschlaggebend dafür sein, dass der Kapitalstock der Länder in Prozent des BIP in den letzten Jahren gestiegen ist (2024: 19 %).

Der staatliche Bruttokapitalstock besteht weit überwiegend aus Bauten. Deren Nutzungsdauer ist weitaus länger als die von Ausrüstungen oder von geistigem Eigentum (die Abschreibungssätze sind geringer). Im Verhältnis zum BIP lag der Wert der Bauten zuletzt bei 82 %. Gut die Hälfte davon entfiel auf Tiefbauten (2024: 43 % des BIP). Dazu gehört insbesondere die Verkehrsinfrastruktur mit dem Straßen- und Schienennetz einschließlich Brücken und Tunnel. Dabei machen die Bundesautobahnen gut ein Viertel des Kapitalstocks der Straßen aus (6 % des BIP). Der Rest der Bauten enthält die Hochbauten (37 % des BIP) wie Schul-, Hochschul- und Verwaltungsgebäude und zum sehr geringen Teil Wohnbauten (1 % des BIP). Insbesondere die Quote der Hochbauten stieg zuletzt sprunghaft vor allem infolge gestiegener Baupreise. Dieser Anstieg ist insoweit vorsichtig zu interpretieren. Denn gestiegene Baupreise bedeuten keine leistungsfähigere Infrastruktur. Der Bruttokapitalstock an Ausrüstungen macht 8 % des BIP aus. Dazu zählen zum Beispiel Waffensysteme, Maschinen und Fahrzeuge. Geistiges Eigentum steht für 6 % des BIP. Beispiele dafür sind erworbene und selbst entwickelte Software und Datenbanken sowie Ergebnisse der Grundlagenforschung 42 . Diese Kategorie steht in der zunehmend wissensbasierten Ökonomie zwar ebenfalls im Blickpunkt. Allerdings ist die typische Nutzungsdauer geistigen Eigentums relativ kurz, sodass höhere Ausgaben sich langfristig weniger stark im Bruttokapitalstock niederschlagen. 

Im Unterschied zur Quote des Bruttokapitalstocks sank die Quote des staatlichen Nettokapitalstocks bis über die Mitte des letzten Jahrzehnts hinaus merklich. Der Nettokapitalstock berücksichtigt den Zeitwert des Anlagevermögens. Er schrumpfte von 56 % des BIP nach der Wiedervereinigung auf rund 43 % des BIP im Jahr 2017. Hierzu trugen sowohl niedrige Nettoinvestitionen als auch relativ geringe Preissteigerungen für Bauten bei. Eine Aufwärtstendenz der Quote lässt sich ab dem Jahr 2020 feststellen (2024: 48 %). Dies war aber im Wesentlichen auf die zuvor beschriebenen Preiseffekte zurückzuführen (die Preise für staatliche Bauten legten schneller zu als der BIP-Deflator). 

Der Rückgang des Modernitätsgrads des Kapitalstocks im Zeitverlauf zeigt an, dass der Kapitalstock über die Zeit gealtert ist. Allerdings gibt solch ein aggregierter Indikator wie die Relation vom Netto- zum Bruttokapitalstock (siehe oben) allenfalls einen Anhaltspunkt für Nachholbedarfe. Ob und wo sie bestehen, ist von Fall zu Fall zu beurteilen. Denn manche Kapitalgüter sind trotz fortgeschrittenen Alters nach wie vor ausreichend funktionstüchtig. So können beispielsweise auch Straßen mit altem Fundament noch weitgehend vollwertig sein, soweit die Oberfläche gut erhalten ist.

Exkurs

Was die Entwicklung des Kapitalstocks bestimmt: Einflussfaktoren und stilisierte Szenario-Berechnung

Die Entwicklung des (staatlichen) Kapitalstocks hängt von mehreren Faktoren ab, die dieser Exkurs im Folgenden vereinfacht darstellt.

  • Der Bruttokapitalstock ergibt sich aus dem Kapitalstock des Vorjahres zuzüglich der Bruttoinvestitionen abzüglich der Abgänge. Die Abgänge werden im Folgenden vereinfacht als durchschnittliche jährliche Rate modelliert (abgeleitet aus der Nutzungsdauer, die wiederum die Abschreibungsrate bestimmt). 1

  • Der Nettokapitalstock ergibt sich aus dem Nettokapitalstock des Vorjahres zuzüglich der Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen. Die Abschreibungen werden als durchschnittliche Rate auf den Bruttokapitalstock des Vorjahres bezogen.

  • Die Nettoinvestitionen sind die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen. Wenn die Bruttoinvestitionen gegenüber dem Ausgangswert dauerhaft ansteigen, erhöhen sich zunächst auch die Nettoinvestitionen weitgehend in gleichem Umfang. Im weiteren zeitlichen Verlauf bei steigendem Bruttokapitalstock werden die Nettoinvestitionen dann aber in einer Übergangszeit zunehmend durch die höheren Abschreibungen wieder gedrückt. Diese Anpassung verläuft umso schneller, je höher die Abschreibungssätze sind.

Längerfristig konvergiert die Kapitalstockquote (Kapitalstock im Verhältnis zum BIP) zu einem gleichgewichtigen Wert, wenn Bruttoinvestitionsquote, Abschreibungs- und Abgangsrate, BIP-Wachstum und Preissteigerungsraten im Zeitverlauf stabil sind. 2 Der Ausgangswert des Kapitalstocks beeinflusst den gleichgewichtigen Wert dabei nicht. 

Zwei stilisierte Langfristszenarien bebildern die Zusammenhänge auf Basis vereinfachter Annahmen 3 : 

  • Die (nicht-militärische) staatliche Bruttoinvestitionsquote 4 liegt in Szenario 1 bei 2,9 %. Dies entspricht dem geschätzten Wert Deutschlands aus dem Jahr 2024. In Szenario 2 wird ein Wert von 3,7 % zugrunde gelegt. Dies würde einem Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2024 entsprechen. Einen zusätzlichen Spielraum für kreditfinanzierte Investitionen in diesem Umfang enthält der Reformvorschlag zur Schuldenbremse der Bundesbank. Dies würde eine entsprechend höhere Investitionsquote langfristig unterstützen. 5

  • Das reale BIP wächst mit 0,6 % jährlich. Dies entspricht den mittelfristigen Annahmen der Bundesregierung vom Herbst 2025.

  • Die Deflatoren von Kapitalstock und BIP betragen jeweils 2 % jährlich. Dies entspricht dem Inflationsziel des Eurosystems. 6

  • Der durchschnittliche Abgangssatz beim Bruttokapitalstock wird auf Basis der unterstellten Struktur der Bruttoinvestitionen auf 2,6 %, die durchschnittliche Abschreibungsrate auf 2,9 % festgesetzt. 7

  • Der Startwert ist ein Bruttokapitalstock von 93 % des BIP und ein Nettokapitalstock von 46 % des BIP. Die Werte entsprechen denjenigen im Jahr 2024. 8

Szenario 1 bei gegenüber 2024 unveränderter und konstanter Bruttoinvestitionsquote: Hier konvergiert der Bruttokapitalstock langfristig auf 92 % des BIP. Das heißt, er bleibt gegenüber dem aktuellen Stand mehr oder weniger unverändert. Dies gilt auch für den Nettokapitalstock, der leicht auf 47 % des BIP steigt. 9 Die Nettoinvestitionsquote verbleibt kaum verändert bei 0,3 % des BIP. 10

Langfristszenarien zu Investition und Kapitalstöcken
Langfristszenarien zu Investition und Kapitalstöcken

In Szenario 2 springt die Bruttoinvestitionsquote auf 3,7 % und bleibt dann konstant. Dadurch steigt der Bruttokapitalstock und konvergiert auf knapp 117 % des BIP. Der langfristige Nettokapitalstock steigt ebenfalls und konvergiert auf 60 % des BIP. Die Nettoinvestitionen springen zunächst auf knapp 1,1 % des BIP. Danach werden sie dann aber durch die zunehmenden Abschreibungen wieder gedrückt. Im langfristigen Gleichgewicht belaufen sie sich dann auf knapp 0,4 % des BIP, und sie sind damit nur etwas höher als im Szenario 1. 

Vertiefung 3: Wie sich die staatlichen Investitionen im internationalen Vergleich entwickelt haben

Die staatlichen Investitionen in Deutschland lagen längere Zeit spürbar unter dem Durchschnitt der anderen Euroraum-Länder, zuletzt sank der Abstand aber. In Deutschland betrugen die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen im Jahr 2024 3,1 % des BIP. Das waren 0,5 Prozentpunkte weniger als im (ungewichteten) Durchschnitt der übrigen Euroraum-Länder. Im Vergleich mit den großen Mitgliedstaaten lag die deutsche Quote deutlich niedriger als in Frankreich (4,3 %) und Italien (3,6 %), aber in etwa gleichauf mit Spanien. Spanien und Italien profitierten dabei ab 2021 erheblich von den Investitionszuschüssen aus dem EU-Transformationsprogramm NGEU. Zudem sind einige der kleineren mittel- und osteuropäischen Euroraum-Staaten mit Deutschland nicht gut vergleichbar: Ihre höheren Investitionen erklären sich auch durch den gesamtwirtschaftlichen Aufholprozess und teils höhere militärische Investitionen. Insgesamt gesehen lagen die Investitionen in Deutschland zuletzt höher als im Durchschnitt der letzten 25 Jahre, im Durchschnitt der übrigen Länder des Euroraums lagen sie dagegen niedriger. 

Staatliche Bruttoanlageinvestitionen ausgewählter Mitgliedstaaten des Euroraums
Staatliche Bruttoanlageinvestitionen ausgewählter Mitgliedstaaten des Euroraums

Unter den COFOG-Aufgabenbereichen lag Deutschland bei den staatlichen Investitionen im Bereich der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Forschung) und Bildung höher beziehungsweise in etwa gleichauf. So lag die Relation staatlicher Investitionen in die allgemeine öffentliche Verwaltung und Forschung 2023 in Deutschland bei 0,8 % des BIP, der durchschnittliche Wert der restlichen Euroraum-Länder bei 0,6 % des BIP. 43 Investitionen im Bereich Bildung lagen etwas über dem Niveau der anderen Mitgliedstaaten (0,3 % des BIP).

Die Investitionen in Verteidigung lagen seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland etwas niedriger. Im Jahr 2023 betrugen sie in Deutschland und Spanien rund 0,2 % des BIP. In Frankreich, Italien und dem Durchschnitt der Euroraum-Länder ohne Deutschland waren es 0,3 % des BIP. In Griechenland, Zypern und den baltischen Mitgliedstaaten des Euroraums lagen die Investitionsquoten höher bei rund 0,5 % bis 1,3 % des BIP.

Auch die staatlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur waren in Deutschland unterdurchschnittlich. Die staatlichen Investitionen Deutschlands im gewichtigsten COFOG-Aufgabenbereich „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ (überwiegend Verkehrswesen) liegen seit Mitte der 1990er Jahre unter dem Durchschnitt der restlichen Mitgliedstaaten des Euroraums. Im Jahr 2023 betrugen diese für Deutschland 1,0 % des BIP, für die anderen Länder 1,2 % des BIP. 

Unterschiedliche staatliche Investitionsquoten sind insgesamt sehr vorsichtig zu interpretieren: Ihre Aussagekraft ist grundsätzlich eingeschränkt, nicht zuletzt, weil Aufgaben dem Staats- und Privatsektor teils verschieden zugeordnet sind. So könnte für die relativ hohen staatlichen Investitionen Deutschlands in den Bereichen der Öffentlichen Verwaltung (einschließlich Forschung) und Bildung unter anderem verantwortlich sein, dass diese in anderen Mitgliedstaaten stärker dem Privatsektor zugeordnet sind. Dies kann ganze Einheiten betreffen oder an Public Private Partnerships liegen, bei denen Private für den Staat Investitionen finanzieren. Umgekehrt deutet für die Bereiche Gesundheit manches darauf hin, dass diese Leistungen und die zugehörigen Investitionen in Deutschland stärker privat erfolgen. Während die staatlichen Investitionen in Deutschland in den COFOG-Bereichen Gesundheit und Soziale Sicherung im Jahr 2023 unter dem Durchschnitt der restlichen Länder des Euroraums liegen, nahm Deutschland im selben Jahr bei den gesamtwirtschaftlichen Investitionen im Gesundheits- und Sozialwesen die Spitzenposition ein. 44 Grund ist, dass die meisten Einrichtungen im Gesundheitsbereich in Deutschland nicht im Staatssektor erfasst sind. Dies dürfte auch im Bereich Umweltschutz der Fall sein. 45

Als Folge der geringeren staatlichen Investitionen ist in Deutschland auch der staatliche Nettokapitalstock im Vergleich zu anderen großen europäischen Ländern eher niedrig. 46  Dies ergibt sich letztlich aus den geringeren Investitionsquoten in den vergangenen Jahrzehnten. Der staatliche Nettokapitalstock beläuft sich in Deutschland auf 48 % des BIP (Nettoanlagevermögen). In Frankreich und Italien liegen die Quoten mit über 62 % beziehungsweise 55 % höher – wie auch der Durchschnitt des Euroraums ohne Deutschland (54 %). 47 Auch hier dürften wiederum Unterschiede bei der Aufteilung zwischen Staats- und Privatsektor eine Rolle spielen. 

Vertiefung 4: Wie verschiedene Studien Investitionsbedarfe einschätzen

Im internationalen Vergleich scheint die Qualität der deutschen Infrastruktur noch überdurchschnittlich. So sieht etwa der Infrastrukturindex des IMD World Competitiveness Center Deutschland am aktuellen Rand im vorderen Viertel. In den vergangenen Jahren verschlechterte sich das Ranking jedoch leicht. 48 Eine relativ gute Position zu anderen Ländern bedeutet aber nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Dies gilt umso mehr bei einem fallenden Trend, da gegensteuernde Investitionen Zeit benötigen und da Deutschland als hochentwickelte, wohlhabende Volkswirtschaft auf eine überdurchschnittlich leistungsfähige Infrastruktur angewiesen ist.

Etliche konkrete Schwachstellen in der Infrastruktur sind offensichtlich, wenn etwa Verkehrswege chronisch überlastet, Brücken nur stark eingeschränkt befahrbar, Bahnen häufig verspätet und Schulen renovierungsbedürftig sind. Auch nutzen Bildungseinrichtungen und Verwaltung Digitalisierungsmöglichkeiten bisher wenig. So zeigt ein Ranking der Europäischen Kommission eine eher ungünstige Position bei der Digitalisierung in der Verwaltung. In der jüngsten Untersuchung lag Deutschland auf Rang 23 unter den 27 EU-Staaten. Letzteres kann auch zu den zunehmend als Standortnachteil beklagten hohen Bürokratiekosten beitragen.

Umfragen bestätigen diesen Eindruck. So gaben in einer aktuellen Umfrage des Instituts der Deutschen Wirtschaft mehr als ein Viertel der befragten Unternehmen an, dass Infrastrukturmängel ihre Geschäftstätigkeit deutlich behinderten. 49 Besonders die Straßen- und Schieneninfrastruktur wurden als problematisch genannt. 

Auch das Berichtswesen des Bundes weist in mehreren Bereichen auf Defizite in der Verkehrsinfrastruktur hin. So fiel zwar nach dem Verkehrsinvestitionsbericht 2023 das Urteil zum Gebrauchswert der Bundesautobahnen insgesamt gut aus. 50 Fast ein Fünftel der Straßenoberflächen der Bundesautobahnen weist allerdings einen schlechten oder sehr schlechten Zustand auf. 51 Zudem gilt rund ein Drittel der Autobahnbrücken als modernisierungs- oder verstärkungsbedürftig. 52 Vor diesem Hintergrund legte der Bund bereits 2022 ein Programm auf, um die wichtigsten und schlechtesten Teilbauwerke an Autobahnbrücken bis 2032 zu modernisieren. Der Bundesrechnungshof kritisierte 2025 jedoch die schleppende Umsetzung des Programms. 53 Auf einen erheblichen Modernisierungsbedarf des Schienennetzes und der Bahnhöfe verweist der Zustandsbericht Schienennetz & Bahnhöfe 2024 von DB InfraGo. 54  Auch für die Wasserstraßen stellt ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes fest, dass in den vergangenen Jahren nicht ausreichend Mittel investiert wurden, um den Erhalt und die Erneuerung maroder Anlagen sicherzustellen. In der Folge verschlechterte sich der Zustand hier weiter. 55

Dazu passt, dass mehrere Studien beträchtliche Investitionsbedarfe in die Infrastruktur aufzeigen. 56 Dullien et al. (2024) etwa berechnen basierend auf Bardt et al. (2019) zusätzliche Ausgabenbedarfe für Infrastruktur und Dekarbonisierung, die nicht durch laufende Haushaltsmittel oder reguläre Budgetplanung abgedeckt sind. Für den Zeitraum von 2025 bis 2034 beziffern sie den so abgegrenzten gesamtstaatlichen Bedarf auf durchschnittlich knapp 60 Mrd € jährlich (fast 1½ % des aktuellen BIP). 57 Die OECD (2025) nennt für Deutschland einen zusätzlichen Investitionsbedarf von jährlich rund 40 Mrd € bis 60 Mrd € bis 2035 (rund 1 % bis 1½ % des BIP). Auch dieser Wert schließt Investitionen zur Beschleunigung der grünen Transformation und zur Stärkung der Energiesicherheit mit ein. Separate Studien weisen zudem speziell für Kommunen einen erheblichen Investitionsstau aus. 58 Insgesamt deuten die Studien übereinstimmend darauf hin, dass Deutschland in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel in die öffentliche Infrastruktur investieren sollte. 
 

Literaturverzeichnis

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