Chronik der geldpolitischen Beschlüsse 2024 Geschäftsbericht 2024

Geldpolitische Beschlüsse der Jahre 2015 bis 2023 finden Sie auf bundesbank.de .

25. Januar 2024

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) beschließt, die drei Leitzinssätze der EZB unverändert zu belassen. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert damit weiter bei 4 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 4,5 % beziehungsweise bei 4,75 %. Die aktuellen Daten bestätigen weitgehend die bisherige Einschätzung des EZB-Rats über die mittelfristigen Inflationsaussichten. 

Der EZB-Rat ist weiterhin der Auffassung, dass die EZB-Leitzinsen sich auf einem Niveau befinden, das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen Beitrag zu einer zeitnahen Rückkehr der Inflation auf den Zielwert leisten wird. Zukünftige Beschlüsse werden dafür sorgen, dass die EZB-Leitzinsen so lange wie erforderlich auf ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden. Bei der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen.

7. März 2024

Der EZB-Rat belässt die drei Leitzinssätze der EZB weiterhin konstant. Seit der vorherigen geldpolitischen Sitzung im Januar ist die Inflation weiter zurückgegangen. In den jüngsten makroökonomischen Projektionen von EZB-Fachleuten ist die Inflation nach unten korrigiert worden, insbesondere für 2024. Obwohl sich die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation weiter abgeschwächt haben, bleibt der binnenwirtschaftliche Preisdruck hoch. 

13. März 2024

Der EZB-Rat gibt Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen zur Steuerung kurzfristiger Zinssätze bekannt. Er beschließt wesentliche Grundsätze und Parameter für die Durchführung der Geldpolitik und die Bereitstellung von Zentralbankliquidität. So will der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs weiterhin über den Einlagesatz steuern. Er erwartet, dass sich die kurzfristigen Geldmarktsätze in der Nähe des Einlagesatzes bewegen. Der EZB-Rat beschließt zudem, am 18. September 2024 den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte so anzupassen, dass sich der Abstand zum Einlagesatz von aktuell 50 Basispunkten auf 15 Basispunkte verringert. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird dann ebenfalls angepasst, sodass sein Abstand zum Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte unverändert bei 25 Basispunkten bleibt. 

11. April 2024

Der EZB-Rat belässt die drei Leitzinssätze der EZB abermals unverändert. Die neu verfügbaren Daten haben seine bisherige Einschätzung der mittelfristigen Inflationsaussichten weitgehend bestätigt. Die Inflation ist weiter zurückgegangen, und bei den meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation ist eine Entspannung zu verzeichnen. Wegen des kräftigen binnenwirtschaftlichen Preisdrucks ist die Teuerung bei Dienstleistungen aber weiterhin hoch.

Zudem passt der EZB-Rat seine bisherige geldpolitische Kommunikation an. Er sieht die Leitzinsen auf einem Niveau, das einen erheblichen Beitrag zum anhaltenden Inflationsrückgang leistet. Sollte eine aktualisierte Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission die Zuversicht des EZB-Rats weiter stärken, dass sich die Inflation nachhaltig ihrem Zielwert annähert, wäre eine Lockerung der aktuell straffen Geldpolitik angemessen. Auch in Zukunft wird der EZB-Rat datenabhängig über die angemessene Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus entscheiden, er legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.

6. Juni 2024

Der EZB-Rat beschließt, die drei Leitzinssätze der EZB jeweils um 25 Basispunkte zu senken. Der Zinssatz für die Einlagefazilität notiert nun bei 3,75 %. Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden mit 4,25 % verzinst, die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit 4,5 %. Auf Grundlage seiner aktualisierten Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission hält der EZB-Rat es für angemessen, den Grad der geldpolitischen Straffung zu reduzieren, nachdem die Leitzinsen neun Monate unverändert waren. Seit der letzten Zinserhöhung auf der Sitzung im September 2023 ist die Inflation um mehr als 2,5 Prozentpunkte zurückgegangen. Zudem haben sich die Inflationsaussichten seitdem deutlich verbessert. Die jüngsten von Fachleuten des Eurosystems erstellten Projektionen für die Gesamt- und die Kerninflation werden für die Jahre 2024 und 2025 gegenüber den März-Projektionen aber leicht nach oben korrigiert.

Der EZB-Rat bestätigt zudem, dass er die Wertpapierbestände des Eurosystems aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd € reduzieren wird. Der Abbau der PEPP-Bestände wird weitgehend nach den Modalitäten erfolgen, die beim Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) zur Anwendung kamen.

18. Juli 2024

Nach seiner Zinssenkung im Juni belässt der EZB-Rat die drei Leitzinssätze der EZB im Juli unverändert. Die neu verfügbaren Daten stützen weitgehend seine bisherige Einschätzung der mittelfristigen Inflationsaussichten. 

12. September 2024

Auf Grundlage seiner aktualisierten Einschätzung hält es der EZB-Rat für angemessen, den Grad der geldpolitischen Straffung ein weiteres Mal zu reduzieren. Der EZB-Rat beschließt, den Zinssatz für die Einlagefazilität, mit dem er den geldpolitischen Kurs steuert, um 25 Basispunkte auf 3,5 % zu senken. Er begründet die Zinssenkung unter anderem mit den weitgehend wie erwartet ausgefallenen Inflationsdaten und einer Bestätigung der vorherigen Inflationsaussichten. Die im September von EZB-Fachleuten erstellten makroökonomischen Projektionen stimmen für die Gesamtinflation mit denen im Juni überein. 

Wie bereits im März beschlossen, treten gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Zinssenkung am 18. September Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen in Kraft, mit denen die Abstände zwischen den Leitzinssätzen angepasst werden. Nach dieser Änderung notiert der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bei 3,65 % und der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 3,90 %.

17. Oktober 2024

Der EZB-Rat beschließt, die drei Leitzinssätze der EZB um 25 Basispunkte abzusenken. Der Zinssatz für die Einlagefazilität, mit dem der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert, notiert nach der Zinssenkung bei 3,25 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 3,4 % und 3,65 %. Aus Sicht des EZB-Rats geht der Prozess sinkender Inflation gut voran. Die Inflationsaussichten werden zudem durch schwächer als erwartete Konjunkturindikatoren beeinflusst. 

12. Dezember 2024

Der EZB-Rat senkt die drei Leitzinssätze der EZB erneut um 25 Basispunkte ab. Der Zinssatz für die Einlagefazilität, mit dem der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert, liegt seitdem bei 3 %. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen bei 3,15 % und 3,4 %. Der Prozess sinkender Inflation schreitet aus Sicht des EZB-Rats gut voran. Im Vergleich zum September erwarten die Fachleute des Eurosystems inzwischen für die Jahre 2024 und 2025 eine leicht geringere Inflationsrate. Die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation deuten darauf hin, dass sich die Inflation nachhaltig im Bereich des mittelfristigen Zielwerts des EZB-Rats von 2 % einpendeln wird. 

Der EZB-Rat passt zudem seine Kommunikation an und entfernt die bisherigen Hinweise, wie stark und wie lange das Zinsniveau restriktiv sein soll. Die Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses wird weiterhin von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.