4.2 Arbeitsmarkt bleibt gedämpft, Lohnzuwächse schwächen sich tendenziell ab
Eine Verbesserung am Arbeitsmarkt ist weiterhin nicht absehbar. Der Beschäftigungsstand sank im Sommerquartal leicht, nachdem er seit Mitte 2023 nahezu unverändert geblieben war. Die wichtige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung blieb jedoch stabil. Im Verarbeitenden Gewerbe wurde sie zwar weiter spürbar reduziert. Auf der anderen Seite wurden aber mehr Stellen in einigen Wirtschaftsbereichen – vor allem Dienstleistungen – besetzt, die vom demografischen Wandel und dem energetischen Umbau profitieren. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich nur minimal. Die Frühindikatoren versprechen weiterhin keine Verbesserung der gedämpften Beschäftigungsentwicklung.
Die Tarifverdienste stiegen im Sommer aufgrund von Sondereffekten vorübergehend nicht an. Einschließlich der Nebenvereinbarungen sanken sie im dritten Quartal 2025 geringfügig um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr, nach noch + 5,8 % im zweiten Quartal. Diese temporäre Stagnation beruht auf einem negativen Basiseffekt aus dem Sommer 2024. Damals waren hohe Inflationsausgleichsprämien und aufgelaufene Tariferhöhungen im Einzel- und Großhandel ausgezahlt worden. Die Grundvergütungen ohne Sonder- und Einmalzahlungen stiegen dagegen im Sommer mit 5,0 % gegenüber dem Vorjahr weiterhin kräftig an, wenn auch nicht mehr ganz so stark wie im Frühjahr. Dies liegt daran, dass die alten Tarifabschlüsse mit höheren Stufenanhebungen nach und nach auslaufen. Aufgrund des schwächeren makroökonomischen Umfelds und der rückläufigen Inflation sind weiterhin niedrigere Neuabschlüsse wahrscheinlich.
Die Effektivverdienste stiegen im Sommer im Gegensatz zu den Tarifverdiensten mutmaßlich kräftig. Damit überträfen sie die Tarifverdienste erheblich. Dabei spielt eine Rolle, dass die Inflationsausgleichsprämien 2024 überwiegend in tarifgebundenen Betrieben gezahlt wurden. Ihr Wegfall dämpft 2025 die tariflichen Löhne folglich deutlich stärker als die Effektivverdienste, in denen auch die nicht- und außertariflichen Löhne erfasst sind.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2026 kräftig erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am 29. Oktober die stufenweise Anhebung von derzeit 12,82 € auf 13,90 € je Stunde zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 € zum 1. Januar 2027. Diese Erhöhungen wirken sich auf die unteren Lohngruppen in den Niedriglohnbranchen unmittelbar und stark aus. Darüber hinaus tragen sie auch über Spillover-Effekte auf etwas über dem Mindestlohn liegende Vergütungen zu einem höheren gesamtwirtschaftlichen Lohnanstieg bei.