Öffentliche Finanzen Monatsbericht – Februar 2025

Monatsberichtsaufsatz

1 Staatlicher Gesamthaushalt
1
Der Abschnitt „Staatlicher Gesamthaushalt“ bezieht sich auf Daten der VGR und die Maastricht-Schulden. Danach wird über die Haushaltsentwicklung (Finanzstatistik) in den Bereichen berichtet, für die Ergebnisse für das Jahr 2024 vorliegen.

1.1 Ergebnis 2024 und Ausblick

Die gesamtstaatliche Defizitquote lag im vergangenen Jahr nach ersten Angaben vom Januar unverändert bei 2,6 %. Einerseits entfielen im Vergleich zum Vorjahr umfangreiche temporäre Lasten aus den Energiepreisbremsen. Andererseits schlug defiziterhöhend zu Buche, dass einige Ausgaben stark zulegten: vor allem Ausgaben der Sozialversicherungen, aber auch für Zinsen, Personal, die EEG

-Förderung von klimafreundlichem Strom und die Bundeswehr. Die strukturelle Defizitquote stieg im Vorjahresvergleich deutlich auf etwa 2 % (vgl. den Exkurs zur strukturellen Entwicklung des deutschen Staatshaushalts 2024). 

Exkurs

Zur strukturellen Entwicklung des deutschen Staatshaushalts 2024

Der deutsche Staatshaushalt schloss 2024 mit einem Defizit ab, das mit 2,6 % des BIP

ebenso hoch wie 2023 lag (Position 1 der Tabelle 5.1). Dieser Exkurs beleuchtet das Jahr 2024 näher. Dazu werden das Defizit sowie Einnahmen und Ausgaben in temporäre und strukturelle Anteile aufgeteilt. Temporäre Einflüsse umfassen Konjunktur, Krisenmaßnahmen und einzelne weitere Einmaleffekte. Die Bundesbank verwendet eigene Analyseverfahren und Schätzungen, weshalb sich die Angaben zu den strukturellen Salden von denen anderer Institutionen unterscheiden.
1
Vgl.: Deutsche Bundesbank (2006).
 

Kennziffern des Staatshaushalts
Kennziffern des Staatshaushalts

Die konjunkturelle Entwicklung erhöhte die Defizitquote 2024 moderat gegenüber 2023 (Position 2). Dass die insgesamt schwächere Konjunktur den Staatshaushalt nur moderat belastete, lag vor allem daran, dass Löhne und Gehälter immer noch dynamisch wuchsen. Lohnsteuer und Sozialbeiträge entwickelten sich entsprechend stabil und kompensierten weitgehend die konjunkturbedingten Belastungen etwa durch höhere Ausgaben für Arbeitslosigkeit.

Temporäre Krisenmaßnahmen waren stark rückläufig, was den Staatshaushalt deutlich entlastete (in Position 3 enthalten). Isoliert betrachtet sank dadurch die Defizitquote um gut 1 Prozentpunkt. Am bedeutsamsten war, dass die Lasten aus Energiepreisbremsen nicht mehr zu Buche schlugen. Zudem erhöhten sich die Umsatzsteuersätze auf Speisen in der Gastronomie, Erdgas und Fernwärme wieder, nachdem sie krisenbezogen reduziert worden waren. Im Vorjahresvergleich in etwa unverändert dürften die Mindereinnahmen durch die abgabenbefreiten Inflationsausgleichsprämien gewesen sein. Die damit verbundenen Ausfälle könnten in den Jahren 2023 und 2024 bei jeweils rund ½ % des BIP

gelegen haben.
2
Ein Gerichtsurteil ohne Krisenbezug schlug einmalig belastend zu Buche (in Position 3 enthalten): Der Bundesfinanzhof hat im März 2024 geurteilt, dass ausländische Investmentfonds, die in deutsche Unternehmen investierten, in der Vergangenheit rechtswidrig Kapitalertragsteuern zahlen mussten. Aufgrund des Urteils muss der Staat Kapitalertragsteuern zurückerstatten. Die VGR erfassten die Summe der erwarteten Steuerrückzahlungen mit knapp ¼ % des BIP als Vermögenstransfer und vollständig im Jahr 2024. Generell verbuchen die VGR solche Zahlungen infolge von Gerichtsurteilen ausgabenseitig im Jahr der Urteilsverkündung.

Die strukturelle Defizitquote stieg deutlich um fast 1 Prozentpunkt (Position 4). Sie lag damit bei gut 2 %. Die Ausgabenquote (Position 5 plus 11) legte deutlich stärker zu als die Einnahmenquote (Position 7).

3
Hier und im weiteren Verlauf des Exkurses sind jeweils die strukturellen Entwicklungen beschrieben.
Der Anstieg der Ausgabenquote hing auch noch mit der hohen Inflation in den Vorjahren zusammen: Gewichtige Ausgaben reagierten darauf noch verzögert. Gleichzeitig wuchs das nominale Trend-BIP im Nenner der Quote (Position 20 plus 21) aufgrund der gesunkenen Inflation deutlich weniger als im Vorjahr.
4
So wuchsen die nominalen Ausgaben 2024 zwar langsamer als 2023. Die Quote stieg 2024 aber stärker, weil der BIP-Deflator im Nenner der Quote (Position 21) deutlich weniger als im Vorjahr zulegte.

Die strukturelle Ausgabenquote stieg vor allem, weil Sozialausgaben kräftig zulegten (Position 12). Insbesondere die Rentenausgaben wuchsen stark, bedingt durch die hohen Lohnsteigerungen der beiden Vorjahre und eine zunehmende Zahl an Rentenbeziehenden. Die Ausgaben für Gesundheit und Pflege stiegen ebenfalls deutlich, was teils daran lag, dass sich die Inflation erst zeitverzögert niederschlug. Die Quote der Zinsausgaben legte stark zu (Position 5), da die Refinanzierungskosten stiegen, obwohl der Bund weniger für inflationsindexierte Schuldtitel aufwenden musste (Position 5.1). Dennoch lag die Quote der Zinsausgaben im längerfristigen Vergleich weiter niedrig bei gut 1 %. Die Quote der Personalausgaben (Arbeitnehmerentgelte) erhöhte sich etwas. Grund waren vor allem die kräftigen Entgeltanpassungen (Position 14). Des Weiteren stieg die Quote der Subventionen ein wenig (Position 13), da sich insbesondere die Zuschüsse für klimafreundlichen Strom (EEG

-Förderungen) spürbar erhöhten. 

Die strukturelle Einnahmenquote stieg, da sich die Beitragssätze der Sozialversicherungen erhöhten. So wuchsen die Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung spürbar (zusammen fast 0,5 Prozentpunkte), was die Quote der Sozialbeiträge erhöhte (Position 9). Des Weiteren legte die Quote der sonstigen Einnahmen deutlich zu (Position 10). Die Quote der Steuern blieb konstant (Position 8). Aufkommenserhöhende Progressionseffekte (Position 8.1) und Steuersenkungen (Position 8.3) hielten sich weitestgehend die Waage. 

Tabelle 5.1: Strukturelle Entwicklung des Staatshaushalts1)
Veränderung der Relation zum Trend-BIP gegenüber Vorjahr in Prozentpunkten
Position202020212022202320242)2024 gegenüber 2019
1 Unbereinigter Finanzierungssaldo3)

- 5,7

1,2

1,0

- 0,4

- 0,1

- 4,0

2 Konjunkturkomponente3)

- 2,1

0,6

0,5

0,1

- 0,1

- 1,0

3 Spezielle temporäre Effekte3)

- 2,7

- 0,4

0,2

1,2

0,9

- 0,7

4 Finanzierungssaldo

- 1,0

1,1

0,3

- 1,8

- 0,9

- 2,2

5 Zinsen4)

- 0,2

0,0

0,1

0,2

0,2

0,2

5.1 wegen Veränderung des Durchschnittszinses

- 0,2

- 0,1

0,1

0,2

0,2

0,2

5.2 wegen Veränderung des Schuldenstandes

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

6 Primärsaldo

- 1,1

1,0

0,5

- 1,6

- 0,7

- 2,0

7 Einnahmen

- 0,2

1,0

- 0,2

- 1,0

0,4

0,0

davon: 
8 Steuern

0,2

0,7

- 0,2

- 1,4

0,0

- 0,8

8.1 Fiscal drag5)

0,1

0,1

0,2

0,3

0,2

0,9

8.2 Abkopplung der Makrobezugsgrößen vom BIP

0,0

0,0

- 0,1

- 0,1

0,0

- 0,2

8.3 Rechtsänderungen

- 0,2

- 0,7

- 0,7

- 0,7

- 0,2

- 2,5

8.4 Residuum

0,2

1,3

0,3

- 0,9

0,1

1,1

9 Sozialbeiträge

- 0,1

0,2

0,2

0,1

0,2

0,7

10 Sonstige Einnahmen6)

- 0,2

0,2

- 0,2

0,3

0,2

0,2

11 Primärausgaben

1,0

0,0

- 0,7

0,6

1,1

2,0

davon: 
12 Sozialausgaben

0,1

0,3

- 0,3

- 0,2

0,8

0,8

13 Subventionen

0,4

- 0,4

- 0,3

0,1

0,1

- 0,2

14 Arbeitnehmerentgelte

0,1

0,0

- 0,2

- 0,1

0,1

- 0,1

15 Vorleistungen

0,2

- 0,1

- 0,1

0,6

0,1

0,6

16 Bruttoanlageinvestitionen

0,2

- 0,1

0,0

0,0

0,0

0,1

17 Vermögenstransfers

0,0

0,1

0,4

0,3

0,0

0,9

18 Sonstige Ausgaben7)

0,1

0,2

- 0,1

- 0,2

- 0,1

- 0,2

Nachrichtlich: 
20 Reales Trend-BIP8)

0,8

0,7

0,6

0,6

0,5

3,3

21 BIP-Deflator8)

1,8

2,8

6,1

6,1

3,1

21,5

1 Die strukturellen Werte ergeben sich durch Abzug von konjunkturellen Einflüssen sowie speziellen temporären Effekten. 2 Der beschreibende Text des Exkurses bezieht sich auf dieses Jahr.  3 Veränderung der Relation zum BIP im Vergleich zum Vorjahr. 4 Aufgliederung 2024 geschätzt, da der Schuldenstand am Ende des Jahres noch nicht vorliegt. 5 Der Begriff umfasst die positive Aufkommenswirkung der Progression bei der Einkommensteuer und den negativen Effekt der weitgehenden Preisunabhängigkeit der speziellen Verbrauchsteuern. 6 Sonstige empfangene laufende Transfers, Verkäufe und empfangene Vermögenstransfers (ohne vermögenswirksame Steuern). 7 Sonstige geleistete laufende Transfers und Nettozugang sonstiger nichtfinanzieller Vermögensgüter. 8 Veränderung gegenüber Vorjahr in %.

 

Die Schuldenquote dürfte 2024 trotz des relativ hohen Defizits moderat gesunken sein. Erstens schlugen sich Einflüsse schuldensenkend nieder, die nicht das Defizit beeinflussten (negative Deficit-Debt-Adjustments). So zahlten Unternehmen staatliche Hilfskredite aus der Corona- und Energiepreis-Krise zurück, Transfers aus Notlagenkrediten flossen offenbar innerhalb des Staatssektors zurück, und der Bund baute seine Portfolios aus der Finanzkrise weiter ab. Insoweit konnte der Bund Schulden tilgen. Zweitens fällt der Schuldenanstieg niedriger aus als das Defizit, weil die Sozialversicherungen ihr Defizit aus Rücklagen und nicht mit neuen Schulden finanzierten. Ergebnisse für die Schuldenquote liegen bis zum Ende des dritten Quartals 2024 vor: Bis dahin fiel sie auf 62,4 % (Ende 2023: 62,9 %).

Mit der derzeitigen Finanzpolitik würde die Defizitquote im laufenden und den kommenden beiden Jahren wohl relativ hoch bleiben (vgl.

Schaubild 5.1 und Abschnitt unten „Ausblick für die öffentliche Finanzen
“2
Vgl.: Deutsche Bundesbank (2024a), Abschnitt 2 „Ausblick für die öffentlichen Finanzen“.
). Immerhin lässt der Preisdruck nach, und die Klimaschutzausgaben könnten sich stabilisieren. Die Ausgaben von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung dürften zwar weiter deutlich wachsen, dem stehen aber teils Mehreinnahmen aus höheren Beitragssätzen gegenüber. Die Verteidigungsausgaben erreichten im Jahr 2024 offenbar die NATO-Vereinbarung von 2 % des BIP. Allerdings wird mittlerweile über deutlich höhere Quoten und diesbezüglich erweiterte Kreditspielräume diskutiert. Das relativ hohe Defizit bremst auch den Rückgang der Schuldenquote, der durch das Wachstum des nominalen BIP und weitere negative Deficit-Debt-Adjustments angelegt ist.

1.2 Strukturelle Schwächen beheben, solide Staatsfinanzen sichern

Die Politik steht vor der Herausforderung, sowohl strukturelle Schwächen in Deutschland zu beheben als auch solide Staatsfinanzen abzusichern. Die nationalen und EU

-Fiskalregeln zielen auf ein niedriges strukturelles Defizit.
3
Die Vorgaben der EU-Fiskalregeln für Deutschland sind noch nicht bekannt. Abschätzungen vom Juni 2024 deuteten auf einen gewissen Konsolidierungsbedarf hin, vgl.: Darvas et al. (2024). Zu den Bundesfinanzen siehe unten Abschnitt 2.2 „Bundesfinanzen“.
Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf, etwa bei der staatlichen Infrastruktur und der nachhaltigen Finanzierung des Verteidigungsbudgets. Dabei sind Abgabenlast und Ausgabenquoten bereits relativ hoch, und die demografische Entwicklung wird die Staatsfinanzen zusätzlich belasten. 

In einem solchen Spannungsfeld leisten bindende Fiskalregeln einen sehr wichtigen Beitrag, solide Staatsfinanzen abzusichern. Solide Staatsfinanzen sind dabei kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für förderliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und einen handlungsfähigen Staat auch in Krisenzeiten. Sie erleichtern auch eine auf Preisstabilität zielende Geldpolitik. Zudem ermöglichen sie günstige Finanzierungskonditionen und niedrige Zinslasten. Dies lässt sich an einem rechnerischen Vergleich grob veranschaulichen: In Deutschland liegt die Schuldenquote bei 62½ % und die Durchschnittsverzinsung bei 1,7 %. Mit den entsprechenden Parametern des übrigen Euroraums von 100 % und 2,3 % lägen die staatlichen Zinsausgaben in Deutschland um rund 50 Mrd € oder 1¼ % des BIP

höher als derzeit. 

Grundsätzlich ist es jedoch gut vertretbar, bei einer niedrigen staatlichen Schuldenquote den Kreditrahmen der geltenden Schuldenbremse auch an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Voraussetzung für höhere Obergrenzen muss aber sein, dass sie zuverlässig binden und in Einklang mit soliden Staatsfinanzen stehen. Mit dieser grundsätzlichen Zielrichtung hatte die Bundesbank bereits früher Reformvorschläge unterbreitet (vgl.: Deutsche Bundesbank (2022a)), die sie derzeit aktualisiert. Zentral bleibt hier die 60 %-Grenze für die Schuldenquote. Mit diesem Anker, der sich auch aus den europäischen Vorgaben ergibt, können zusätzliche Kreditspielräume helfen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Auch dann ist aber weiterhin entscheidend, dass der Staat die Finanzpolitik insgesamt besser auf die konkreten Herausforderungen ausrichtet. Allgemein wären Prioritäten auf der Ausgaben- und Einnahmenseite zu überprüfen und Finanzmittel effektiver einzusetzen. Wichtig wäre auch eine fokussierte Verwaltung, welche Entscheidungen zügig und ohne überbordende Anforderungen fällt und dabei die Chancen der Digitalisierung besser nutzt. 

Exkurs

Erste Anwendung der neuen EU-Fiskalregeln

Nationale Fiskalpläne, Haushaltsplanungen und Defizitverfahren

Die neuen europäischen Fiskalregeln traten Ende April 2024 in Kraft und wurden in den letzten Monaten mit der Bewertung der von den Mitgliedstaaten eingereichten Fiskalpläne erstmals angewendet. 22 der 27 Mitgliedstaaten reichten bis dato Fiskalpläne ein. 

Die Fiskalpläne beinhalten insbesondere Obergrenzen für das Wachstum der Netto-Primärausgaben

1
Die Netto-Primärausgaben sind Staatsausgaben abzüglich i) Zinsausgaben, ii) Ausgaben des Mitgliedstaates für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iii) Ausgaben des Mitgliedstaates für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, iv) konjunkturbedingte Ausgaben für Arbeitslosigkeit. Zudem werden Mehr- oder Mindereinnahmen aufgrund von diskretionären einnahmenseitigen Maßnahmen hinzuaddiert beziehungsweise abgezogen: So werden etwa durch Steuererhöhungen gegenfinanzierte Mehrausgaben nicht auf die Ausgabenobergrenze angerechnet.
, mit denen die Defizit- und Schuldenziele der EU-Regeln erreicht werden sollen. Diese Ausgabenobergrenzen sind die zentrale Größe für die künftige Haushaltsüberwachung. Die nationalen Fiskalpläne handeln die Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission auf Basis eines Referenzpfades der Kommission aus. Der darin vereinbarte Anpassungszeitraum kann von vier auf bis zu sieben Jahren verlängert werden, wenn sich die Mitgliedstaaten zu geeigneten Reformen und Investitionen verpflichten. Dabei müssen die Fiskalpläne bestimmte Anforderungen an die Entwicklung der Schulden- und Defizitquoten erfüllen. Die daraus abgeleiteten Obergrenzen für die Wachstumsraten der Netto-Primärausgaben sind entscheidend für die Haushaltsüberwachung im Anpassungszeitraum. 

Der Rat nahm die Empfehlungen der Kommission zu den Fiskalplänen im Januar an.

2
Vgl.: Rat der Europäischen Union (2025a). Für Ungarn hatte die Kommission dem Rat erst im Januar die Empfehlung ausgesprochen, den Fiskalplan zu genehmigen. Der Rat folgte dieser Empfehlung im Februar. .
Die Kommission hatte in ihrem Herbstpaket unter anderem die eingereichten Fiskalpläne bewertet und dem Rat hierzu eine Empfehlung gegeben.
3
Vgl.: Europäische Kommission (2024a).

  • Die eingereichten Fiskalpläne entsprechen nach Einschätzung der Kommission bis auf eine Ausnahme den Regelanforderungen. Für 16 Euroländer und fünf Nicht-Euroländer empfahl sie dem Rat, die in den jeweiligen Fiskalplänen enthaltenen Ausgabenobergrenzen zu billigen. In einigen Fällen ist das geplante Ausgabenwachstum zwar höher als von der Kommission in ihren Referenzpfaden empfohlen. Dennoch sah die Kommission die Ausgabenobergrenzen als angemessen an, um einen „glaubwürdigen finanzpolitischen Pfad zur Gewährleistung der mittelfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ zu erreichen. Nur der niederländische Fiskalplan erfüllte die Anforderungen der neuen Regeln nach Einschätzung der Kommission nicht.

    4
    Der darin angestrebte Wert für den strukturellen Primärsaldo sei nicht ausreichend, um die Schuldenquote in der mittleren Frist unter dem Referenzwert von 60 % zu halten.
    Die niederländische Regierung verzichtete auf das Recht, einen neuen Plan einzureichen. Somit legte der Rat auf Empfehlung der Kommission Ausgabenobergrenzen für die Niederlande fest.
    5
    Da die Schulden- und Defizitquote der Niederlande in der Ausgangssituation unter 60 % beziehungsweise unter 3 % liegen, erstellte die Kommission auf Wunsch der Niederlande eine technische Information. Sie enthält ebenso wie der sonst übliche Referenzpfad einen Nettoausgabenpfad. Litauen unterschreitet die beiden Referenzwerte ebenfalls. Bislang veröffentlichte die Kommission keine technische Information für Litauen.

  • Fünf Länder beantragten, die Laufzeit ihrer Pläne von vier auf sieben Jahre zu verlängern und konnten so die Konsolidierungsanstrengung strecken (Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien und Spanien). Die Kommission sah in allen Fällen die für die Planverlängerung erforderlichen Anforderungen als erfüllt an. Diese sind für die ersten Pläne nach Einführung der Reform vereinbarungsgemäß weniger ambitioniert als für künftige Pläne. 

  • Fünf EU

    -Mitgliedstaaten hatten zum Zeitpunkt der Ratsempfehlung noch keinen Fiskalplan eingereicht (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Litauen und Österreich). Die Regeln sehen in diesem Fall eigentlich vor, dass die Kommission dem Rat ihren eigenen Referenzpfad empfiehlt. Dies ist jedoch nicht geschehen. Stattdessen räumte die Kommission diesen Mitgliedstaaten mehr Zeit ein, um die Pläne einzureichen.

Neben den vereinbarten Fiskalplänen umfasste das Herbstpaket der Kommission weitere Elemente der Haushaltsüberwachung. 

  • Die Kommission überprüfte die von den Euroländern eingereichten gesamtstaatlichen Haushaltsentwürfe für das Jahr 2025.

    6
    Vgl.: Europäische Kommission (2024b).
    Von 17 eingereichten Entwürfen stehen neun nicht vollständig mit den länderspezifischen Empfehlungen im Einklang, darunter auch der deutsche Plan. Dazu prüfte die Kommission unter anderem, ob die Pläne zu den vereinbarten (oder von der Kommission vorgegebenen) Ausgabenobergrenzen passen.
    7
    Für Deutschland ist der Bewertungsmaßstab der Referenzpfad der Kommission, für die Niederlande die technische Information und für Litauen eine länderspezifische Empfehlung.
    In den Niederlanden ist dies nicht der Fall. Fünf weitere Mitgliedstaaten erfüllen dieses Kriterium nur unzureichend (Deutschland, Estland, Finnland, Irland), oder es besteht ein Risiko, dass sie es verfehlen (Litauen). In drei Euroländern sind die Pläne nicht vollständig in Einklang mit den Anforderungen, weil die Energiekrisenmaßnahmen nicht wie empfohlen auslaufen (Luxemburg, Malta, Portugal). Drei Euroländer reichten keinen Haushaltsplan für 2025 ein (Belgien, Spanien, Österreich). 

  • Für die Länder in einem Defizitverfahren gewährte der Rat teils lange Fristen zur Defizitkorrektur.

    8
    Vgl.: Rat der Europäischen Union (2025b). 
    Im Juli 2024 hatte der Rat auf Empfehlung der Kommission für fünf Euroländer ein Defizitverfahren eröffnet (Belgien, Frankreich, Italien, Malta und die Slowakei). Die mit dem Ratsbeschluss vom Januar 2025 empfohlenen Korrekturpfade entsprechen den Fiskalplänen, soweit diese vorlagen. Da Belgien bislang keinen Fiskalplan vorlegte, empfahl die Kommission dem Rat, ihren aktualisierten Kommissions-Referenzpfad zugrunde zu legen. Die Kommission veröffentlichte ihren Referenzpfad für Belgien jedoch bislang nicht. Im Ergebnis sollen das Defizit von Italien 2026 unter 3 % des BIP sinken, die Defizite von Belgien, Malta und der Slowakei 2027 und das von Frankreich sogar erst 2029. 

  • Darüber hinaus prüfte die Kommission die Eröffnung von Defizitverfahren für Österreich und Finnland, empfahl dies aber nicht.

    9
    Vgl.: Europäische Kommission (2024c). 
    Im Falle Österreichs will sie aber im Frühjahr erneut prüfen. In beiden Ländern liegt die prognostizierte Defizitquote 2024 wohl deutlich über der 3 %-Grenze. Für Finnland empfahl die Kommission dem Rat bereits im Herbst, kein Defizitverfahren zu eröffnen, da gemäß ihrer Prognose die Defizitquote 2025 wieder unter 3 % sinkt. Für Österreich vertagte sie die Entscheidung. Sie gab Österreich die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit 2025 unter 3 % zu senken. Daraufhin übermittelte die amtierende Regierung der Kommission im Januar ein geplantes Maßnahmenpaket, auf das sich die an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Parteien geeinigt hatten. Die Kommission hielt das in Aussicht gestellte Paket für geeignet und schlug dem Rat auch für Österreich vor, vorerst kein Defizitverfahren zu eröffnen. Sie kündigte aber an, den Fall im Frühjahr erneut zu bewerten. Mitte Februar scheiterten die Koalitionsverhandlungen jedoch.

Im Frühjahr 2025 wird die Kommission bewerten, ob die Mitgliedstaaten die Fiskalpläne angemessen umsetzen und ob Länder im Defizitverfahren effektive Maßnahmen ergriffen haben. Die Mitgliedstaaten reichen jährlich im Frühjahr einen Fortschrittsbericht ein. Ob die Mitgliedstaaten die Ausgabenobergrenzen 2025 eingehalten haben, wird die Kommission wohl erst im Frühjahr 2026 prüfen. Etwaige Verfehlungen werden dann auf einem Kontrollkonto verbucht. Wird dort ein Schwellenwert überschritten, muss die Kommission prüfen, ob sie dem Rat empfiehlt, ein Defizitverfahren zu eröffnen.

10
Der Rat kann ein Verfahren eröffnen, wenn das Kontrollkonto den Schwellenwert und gleichzeitig die Schuldenquote den Referenzwert von 60 %überschreitet. Das Verfahren setzt dann nicht voraus, dass die Defizitquote über 3 % liegt. Es handelt sich in diesem Fall um ein Verfahren, weil das Schuldenkriterium verfehlt wird.
Mit Blick auf die Defizitverfahren, muss der Rat noch festlegen, nach welchen Kriterien zu prüfen ist, ob ein Land effektive Maßnahmen ergriffen hat. Wenn Länder im Defizitverfahren keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, drohen Sanktionen.

Einschätzung

Damit nachvollzogen werden kann, ob die Regeln zielkonform umgesetzt werden, müssen die zugrunde liegenden Annahmen umfassend und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden. Dies ist derzeit nur eingeschränkt der Fall. So weist die Kommission die mit den empfohlenen Ausgabenobergrenzen korrespondierende Entwicklung der strukturellen Salden nicht aus. Deren Veränderung ist jedoch ein wichtiges Maß, um die Entwicklung der Staatsfinanzen zu bewerten. Wünschenswert wäre, dass die Kommission eine Übersicht dazu und zu den angestrebten strukturellen Primärsaldoquoten und Schuldenquoten bereitstellt. Für eine bessere Vergleichbarkeit der Fiskalpläne, wäre außerdem eine entsprechende Übersicht auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Annahmen der Kommission hilfreich. Dazu müssten die jährlichen Ausgabenobergrenzen konsistent für alle Länder mit den Annahmen der Kommission in strukturelle (Primär-)Saldoquoten umgerechnet werden. 

Mit Blick auf die Netto-Primärausgaben als zentrale Kontrollgröße ist Transparenz entscheidend dafür, dass die Regeln nachvollziehbar und zielgerichtet angewendet werden. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz relativ einfach, die Netto-Primärausgaben als zentralen Indikator für die Regeleinhaltung heranzuziehen. Allerdings ist die Berechnung der Netto-Primärausgaben komplex. Nicht zuletzt hängen sie von Annahmen und Schätzungen ab, die sich im Zeitverlauf ändern können. So wird auch hier die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigt. Des Weiteren werden bestimmte Ausgabenkategorien sowie die quantitative Wirkung diskretionärer Einnahmenmaßnahmen herausgerechnet (insbesondere Steuerrechtsänderungen). Dies ist komplex und gestaltungsanfällig. Wenn diese Informationen vorliegen, wird es einfacher möglich sein, die Entscheidung nachzuvollziehen, ob sich ein Land an den vereinbarten Ausgabenpfad hält. 

In den hoch verschuldeten Staaten Frankreich, Belgien und Italien steigt die Schuldenquote im Anpassungszeitraum zunächst noch weiter an (siehe Schaubild 5.2). Sie liegt am Planende in Frankreich sogar über den heutigen Werten, und dies bei dem ohnehin längsten Anpassungszeitraum. Auch die Korrekturpfade im Defizitverfahren sind wenig ambitioniert. In Italien und Frankreich sehen die Fiskalpläne vor, dass sich der strukturelle Saldo (in % des BIP

) um jahresdurchschnittlich 0,4 Prozentpunkte beziehungsweise 0,6 Prozentpunkte verbessert. Es spricht selbst bei diesen wenig ambitionierten Vorgaben bereits jetzt Einiges dafür, dass die Ziele verfehlt werden könnten. So erwartet die Kommission gemäß ihrer eigenen Schätzung, dass die Schuldenquoten stärker ansteigen als in den vereinbarten Fiskalplänen ausgewiesen. Für Italien schätzt sie einen Anstieg auf 140 % des BIP bis zum Ende der Defizitkorrekturfrist 2026.
11
Vgl.: Rat der Europäischen Union (2025c). 
 Im Falle Frankreichs steigt die Schuldenquote gemäß Kommissionsschätzung bis 2029 auf über 120 %.
12
Vgl.: Rat der Europäischen Union (2025d).

In den ebenfalls hoch verschuldeten Staaten Portugal, Griechenland und Spanien sinken die Schuldenquoten teils deutlich. Für Griechenland und Portugal zahlt sich aus, dass sie bereits einen strukturellen Primärüberschuss erreicht haben. Daher ist nur noch wenig zusätzliche Konsolidierung nötig, um die Schuldenquote im Anpassungszeitraum weiter deutlich sinken zu lassen.

Schuldenquoten hochverschuldeter Euroländer gemäß vereinbarter Anpassungspfade
Schuldenquoten hochverschuldeter Euroländer gemäß vereinbarter Anpassungspfade

Im weiteren Verlauf wird es darauf ankommen, dass die Regeln stringent umgesetzt werden und solide Staatsfinanzen absichern. Die Ausgabenobergrenzen sind so berechnet, dass ein Land damit ex ante die angestrebte Entwicklung von strukturellem Saldo und Schuldenquote erreicht. Die Staatsfinanzen könnten sich jedoch deutlich schlechter als geplant entwickeln, obwohl ein Land die vereinbarten Ausgabenobergrenzen einhält: Dies ist dann der Fall, wenn sich die zugrunde gelegten Annahmen als zu optimistisch erweisen. Dies gilt etwa für die Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder zu den Zinsen. Dies wäre gerade bei Ländern im Defizitverfahren und mit sehr hohen Schuldenquoten kritisch. Bedenklich ist dabei, dass die verabschiedeten Fiskalpläne in zahlreichen Fällen optimistischer sind als der ursprüngliche Referenzpfad der Kommission. Zudem deuten bereits in einigen Fällen aktuelle Schätzungen auf eine eher ungünstigere Entwicklung hin. Auch deshalb ist es wichtig, die Regeln stringent umzusetzen, bedarfsweise nachzusteuern und auf weitere Lockerungen zu verzichten. Dies gilt unbeschadet der derzeit diskutierten Aktivierung der Ausnahmeklausel für höhere Verteidigungsausgaben.

13
Vgl.: Europäische Kommission (2025). 

2 Haushalte der Gebietskörperschaften

2.1 Steuereinnahmen

2.1.1 Gesamtjahr 2024

Die Steuereinnahmen legten im Jahr 2024 um 4 % (+ 31 Mrd €) zu. Sie übertrafen damit die offizielle Steuerschätzung vom Oktober 2024 (um 6 Mrd €) (siehe Schaubild 5.3 und Tabelle 5.2). Neben der Lohn- und der Umsatzsteuer trug die Abgeltungsteuer auf Zins-und Veräußerungserträge ungeachtet ihres begrenzten Gewichts rund ein Drittel zu dem Anstieg gegenüber 2023 bei

Steueraufkommen
Steueraufkommen

Das Aufkommen der Lohnsteuer stieg um 5½ % (+ 13 Mrd €) und entsprach damit praktisch der offiziellen Steuerschätzung. Der Anstieg lag in etwa gleichauf mit dem Wachstum der Bruttolöhne und -gehälter. Steuersenkungen kompensierten die Mehreinnahmen aus dem progressiven Einkommensteuertarif. Progressionsbedingte Steuererhöhungen resultierten sowohl aus inflationsbedingten (kalte Progression) als auch aus realen Einkommenszuwächsen. Dies liegt an dem derzeitigen Verfahren, nach dem der Einkommensteuertarif ein Jahr verzögert an die Inflation angepasst wird:

4
Vgl.: Deutsche Bundesbank (2022b).
Anfang 2024 war der Einkommensteuertarif relativ stark gesenkt worden, um die hohe Inflation aus dem Jahr 2023 zu kompensieren.

Die Einnahmen aus den gewinnabhängigen Steuern legten um 3 % zu. Damit übertrafen sie die Erwartungen der offiziellen Steuerschätzung um 2½ Mrd €. Entscheidend dafür, dass das Aufkommen überhaupt zulegte, war der durch höhere Zinserträge bedingte Aufkommenssprung bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (+ 130 %, + 11 Mrd €). Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer sanken hingegen stark (- 11½ %, - 5 Mrd €) und dürften insoweit eine verschlechterte gesamtwirtschaftliche Gewinnlage widerspiegeln. 

Das Aufkommen der Umsatzsteuer stieg vor allem infolge ausgelaufener Vergünstigungen um 3½ % (+ 10½ Mrd €) und überstieg die offizielle Schätzung um 3 Mrd €. Die Umsatzsteuer hatte sich zwischenzeitlich sehr schwach entwickelt, die letzten Monate überraschten dann aber positiv. 

Tabelle 5.2: Steueraufkommen

Steuerart

Gesamtjahr

Schätz­ung für
2024 1)

4. Vier­tel­jahr
2023202420232024

Mrd €

Ver­än­der­ung
ge­gen­über
Vor­jahr

Ver­än­der­ung
ge­gen­über
Vor­jahr

Mrd €

Ver­än­der­ung
ge­gen­über
Vor­jahr

in Mrd €

in %

in %

in Mrd €

in %

Steuereinnahmen 
insgesamt 2)

829,8

861,1

+ 31,3

+ 3,8

+ 3,1

221,3

235,1

+ 13,8

+ 6,3

darunter: 
Lohnsteuer 3)

236,2

248,9

+ 12,7

+ 5,4

+ 5,3

64,7

69,1

+ 4,5

+ 6,9

Gewinnabhängige Steuern

163,0

167,9

+ 4,8

+ 3,0

+ 1,4

42,4

45,3

+ 2,9

+ 6,8

davon: 
Veranlagte Einkommensteuer 4)

73,4

74,8

+ 1,5

+ 2,0

+ 0,2

21,2

22,1

+ 0,9

+ 4,4

Körperschaftsteuer 5)

44,9

39,8

− 5,1

− 11,4

− 9,9

11,8

10,6

− 1,3

− 10,8

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

36,4

34,0

− 2,4

− 6,6

− 8,9

6,7

7,3

+ 0,6

+ 9,3

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

 

8,4

 

19,3

 

+ 10,9

 

+ 130,4

 

+ 117,7

 

2,7

 

5,3

 

+ 2,6

 

+ 96,7

Steuern vom Umsatz 6)

291,4

302,1

+ 10,7

+ 3,7

+ 2,6

74,5

80,9

+ 6,4

+ 8,6

Übrige verbrauchsabhängige Steuern 7)

93,3

92,7

− 0,6

− 0,6

+ 0,4

27,1

26,1

− 1,0

− 3,5

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Arbeitskreis Steuerschätzungen und eigene Berechnungen. 1 Laut offizieller Steuerschätzung vom Oktober 2024. 2 Umfasst die gemeinschaftlichen Steuern sowie die Bundes- und Ländersteuern. Einschließlich EU-Anteilen am deutschen Steueraufkommen, einschließlich Zöllen, ohne Erträge aus Gemeindesteuern. 3 Kindergeld und Altersvorsorgezulage vom Aufkommen abgesetzt. 4 Arbeitnehmererstattungen und Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. 5 Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. 6 Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. 7 Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Luftverkehrsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer, Biersteuer, Feuerschutzsteuer.

2.1.2 Ausblick auf 2025

Für das laufende Jahr errechnet sich aus der offiziellen Steuerschätzung von Oktober 2024 ein Zuwachs der Steuereinnahmen von 3 %. Dabei belasten zwischenzeitlich verabschiedete Steuersenkungen. Die Mindereinnahmen durch neue Rechtsänderungen könnten aber teilweise dadurch ausgeglichen werden, dass sich das höher als geschätzte Jahresergebnis 2024 zumindest partiell ins laufende Jahr fortschreiben dürfte. 

Die bislang bedeutsamste Steuersenkung betrifft den Einkommensteuertarif. Auch nach dem Bruch der Bundesregierung fanden sich parlamentarische Mehrheiten, den Einkommensteuertarif zu Beginn des laufenden Jahres zu senken: Damit wird die kalte Progression des vergangenen Jahres ausgeglichen. Darüber hinaus wurden die einkommensteuerlichen Freibeträge 2024 im Dezember 2024 rückwirkend angehoben. Insgesamt dürften diese Änderungen den Zuwachs des Steueraufkommens im laufenden Jahr um 11 Mrd € beziehungsweise gut 1 Prozentpunkt senken. Nach der Bundestagswahl könnten weitere steuerpolitische Beschlüsse anstehen. Ein Spielraum für Entlastungen ist allerdings derzeit kaum zu erkennen. Zudem bestehen rechtliche Unsicherheiten, vor allem bezüglich der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag (jährlich ¼ % des BIP

).
5
Vgl.: Deutsche Bundesbank (2024b), Abschnitt 2.1.3 „Zusätzliche Steuersenkungen angelegt“.

2.2 Bundesfinanzen

2.2.1 Jahresabschluss 2024

Das Defizit des Bundes einschließlich Extrahaushalten

6
Einbezogen sind nur die Extrahaushalte, für die der Bund monatliche Kassenergebnisse veröffentlicht. Ausgeblendet bleiben damit nicht zuletzt die Bad Bank FMSW, der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, Nahverkehrsunternehmen des Bundes (vor allem S-Bahn als Teil der Deutschen Bahn) und die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn. Vgl. zur Abgrenzung des Berichtskreises: Deutsche Bundesbank (2023), S. 78 ff.
fiel deutlich niedriger aus als 2023 (um 39 Mrd € auf 49 Mrd € gesunken, Ziffer 21 der Tabelle 5.3). Ausschlaggebend war das stark verbesserte Ergebnis des Kernhaushalts. 

Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden
Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden

Im Kernhaushalt ging das Defizit gegenüber 2023 von 65 Mrd € auf 25 Mrd € zurück (Ziffer 3 der Tabelle 5.3), vor allem weil die nicht-steuerlichen Einnahmen sprunghaft zunahmen (+ 30 Mrd €). Die Steuereinnahmen wuchsen mit 5 % (+ 19 Mrd €) deutlich stärker als das nominale BIP

. Das lag auch daran, dass die deutschen Beiträge an die EU um 4½ Mrd € sanken. Diese Beiträge werden vom Steueraufkommen abgesetzt. Die übrigen Einnahmen legten sprunghaft um vier Fünftel zu. So erhielt der Bund fast 10 Mrd € mehr aus NGEU. Außerdem flossen 8½ Mrd € aus zuvor als Transfers gewährten Krisenhilfen an den Bund zurück. Zudem stieg das Aufkommen der Maut für Lastkraftwagen um 5½ Mrd €, weil die Maut seit Jahresende 2023 einen Aufschlag für Treibhausgasemissionen umfasst. Zusätzliche Einnahmen von 4 Mrd € resultierten daraus, dass der Bund den Digitalisierungsfonds auflöste und die Rücklagen an den Kernhaushalt auskehrte. Ein weiterer Anstieg um 3½ Mrd € gründete auf dem Verkauf von Aktien. Die Ausgaben stiegen mit gut 1½ % weit langsamer als die Einnahmen, auch weil der Bund Ausgaben in den Bundeswehrfonds auslagerte. Die Zinsausgaben sanken um 3½ Mrd € infolge niedrigerer Lasten für inflationsindexierte Bundeswertpapiere und niedrigerer Disagien. 

Tabelle 5.3: Wichtige Haushaltskennzahlen des Bundes 1)
in Mrd €
PositionIst 2023Soll 2024Ist 2024
Stand Januar 2025
1.Ausgaben des Bundeshaushalts (BHH)2)

457,1

476,8

465,7

 darunter:

 

 1.aInvestitionen

55,0

70,5

56,7

 1.bGlobale Mehr-/Minderausgaben

-

− 10,5

-

2.Einnahmen des BHH2) 3) 

392,2

427,5

440,6

 darunter:

 

 2.aSteuereinnahmen 4)

356,1

377,6

375,0

 2.bGlobale Mehr-/Mindereinnahmen

-

− 2,0

-

3.Finanzierungssaldo des BHH (2. – 1.)

− 64,9

− 49,4

− 25,0

4.Münzeinnahmen des BHH

0,2

0,2

0,2

5.Rücklagenzuführung (-)/-entnahme (+) im BHH

37,5

10,2

-

6.Nettokreditaufnahme (NKA) (-)/-tilgung (+) des BHH (3. + 4. + 5.)

− 27,2

− 39,0

− 33,3

 darunter: 

 

 6.aTilgung von Notlagen-NKA aus Rückflüssen

 

 

− 8,5

7.Konjunkturkomponente im Haushaltsverfahren5)

− 10,5

− 7,7

− 20,4

8.Saldo finanzieller Transaktionen des BHH

− 7,7

− 16,9

− 1,4

9.Strukturelle NKA (-)/-tilgung (+) (6. – 7. – 8.)

− 9,0

− 14,4

− 11,6

10.Überschreitung der Grenze im BHH (13. – 9.)

6) 1,4

-

− 2,8

11.Überschreitung der Grenze einschl. WSF-E (10. – 15.) 

42,9

-

− 2,8

12.nachrichtlich: Überschreitung mit Saldo Extrahaushalte (10. – 16. – 17.)

46,4

34,5

25,0

13.Reguläre Obergrenze: Strukturelle NKA (0,35 % des BIP)7)

− 12,6

− 14,4

− 14,4

14.Struktureller Finanzierungssaldo des BHH (3. – 7. – 8.)

− 46,7

− 24,8

− 3,3

 14.awie zuvor, mit Potenzialschätzung laut Herbstprojektion 2024

− 46,6

− 13,8

− 5,0

15.Strukturelle NKA Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E)

− 41,5

-

-

16.Defizit des WSF-E

− 41,5

-

-

17.Saldo von Sondervermögen (SV), wie vor 2022 für Schuldenbremse relevant8) 

− 3,5

− 34,5

− 27,8

 davon:

 

 17.aKlima- und Transformationsfonds

− 1,7

− 28,7

− 23,1

 17.bAufbauhilfefonds (Flut 2013)

− 0,2

− 0,2

− 0,1

 17.cKommunalinvestitionsförderungsfonds 

− 0,6

− 0,9

− 0,5

 17.dDigitalisierungsfonds

− 1,1

− 4,1

− 4,1

 17.eGrundschulkinder-Betreuungsfonds 

0,0

− 0,7

− 0,1

 17.fAufbauhilfefonds 2021 (Flut 2021)

0,0

-

-

18.Saldo der SV Tilgungsvorsorge und Betreuungsausbau

4,0

2,2

1,8

19.Saldo sonstiger SV ohne eigene Verfassungsregel9)

23,9

-

19,5

20.Saldo des SV Bundeswehr 

− 5,8

− 19,8

− 17,2

 20.aDanach verbleibende Kreditermächtigung

94,2

74,4

77,0

21.Saldo BHH und SV (3. + 16. + 17. + 18. + 19. + 20.)

− 87,8

− 101,4

− 48,7

22.Rücklagen der SV zu 16. und 17. 

37,3

2,9

9,5

23.Bestand der allgemeinen Rücklage

10,7

0,5

10,7

24.Stand des Kontrollkontos10)

52,6

52,6

55,5

25.Ausstehender Tilgungsbetrag inklusive SV Bundeswehr11)

340,7

360,5

349,4

26.Ausstehender Tilgungsbetrag aus NGEU-Transfers (s)12)

46

69

69

1 Quelle: BMF und eigene Berechnungen. Methodische Erläuterungen finden sich in: Deutsche Bundesbank (2016). 2 Ohne Rücklagenzuführungen beziehungsweise -entnahmen und mit Netto-Steuereinnahmen (siehe Fußnote 4). 3 Ohne Münzeinnahmen. 4 Nach Abzug der Bundesergänzungszuweisungen, der Anteile am Energiesteueraufkommen, des Ausgleichs gemäß Kraftfahrzeugsteuer-Reform 2009 und der Sanierungshilfen an Länder. 5 Für 2023 Abrechnung zum September 2024, für 2024 gemäß Haushaltsplanung beziehungsweise VGR Januar 2025. 6 Rechnerisch − 3,6 Mrd €. Verbucht wurde aber die Ist-Zahlung an den Aufbauhilfefonds 2021 von 1,37 Mrd €, für die die Ausnahmeklausel gezogen war. Die Differenz ist dem Kontrollkonto zugebucht. 7 Bezogen auf das BIP im Jahr vor Aufstellung des (vollständigen) Haushalts. 8 Planwerte für 2024 aus dem Kreditfinanzierungsplan. 9 Einheiten mit Vierteljahresdaten, aber ohne Angabe zum Ergebnis im Kreditfinanzierungsplan. Vor allem WSF (ohne WSF-E), Versorgungsvorsorge und SoFFin. 10 Vorjahresstand – 11. (soweit Ausnahmeklausel nicht gezogen). 11 Vorjahresstand + 6.a + 11. (falls Ausnahmeklausel gezogen) und – 20. 12 NGEU-Planzahlen und Schätzungen, jeweils multipliziert mit dem deutschen Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen von 25 %. 

Gegenüber dem Plan fiel das Defizit damit um 24 Mrd € günstiger aus. Die Einnahmen übertrafen die Erwartungen deutlich, wozu insbesondere die Rückzahlungen von Krisenhilfen beitrugen. Die Ausgaben unterschritten die Ansätze um 11 Mrd € (Ziffer 1 der Tabelle 5.3). Dabei wurde die globale Minderausgabe (11 Mrd €) rechnerisch bereits dadurch erreicht, dass die geplante Mittelzuführung an das Generationenkapitel entfiel (12 Mrd €). Zudem waren die Ausgaben für Personal, Zinsen und laufenden Sachaufwand geringer als geplant. 

Gemäß der ersten Abrechnung der Schuldenbremse unterschritt die Nettokreditaufnahme (NKA

) ihre Grenze um knapp 3 Mrd € (Ziffer 10 der Tabelle 5.3). Im Haushaltsplan hatte der Bund die Kreditgrenze der Schuldenbremse noch voll ausgeschöpft. Im Vergleich zu den Planungen waren folgende Faktoren einschlägig:

  • Entlastend hätte eigentlich gewirkt, dass das Defizit um 24 Mrd € besser ausfiel (siehe oben). 

  • Aus zwei Gründen schlug diese Verringerung des Defizits aber letztlich nicht bei der Schuldenbremse zu Buche: 

    • Erstens beruhte sie teils auf Krisenhilfen-Rückflüssen (8½ Mrd €). Die Hilfen waren über Notlagenkredite finanziert, und deren Rückfluss sollte keine Haushaltsspielräume schaffen.

    • Zweitens beruhte sie auf Planabweichungen bei finanziellen Transaktionen (knapp 16 Mrd €, Ziffer 8 der Tabelle 5.3). Diese werden bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt. So zahlte der Bund nicht wie geplant das Darlehen von 12 Mrd € für das Generationenkapital, und Privatisierungserlöse von 3½ Mrd € waren nicht veranschlagt

  • Entlastend wirkte schließlich, dass eine höhere Konjunkturlast eine um fast 13 Mrd € höhere NKA

    in der Schuldenbremse erlaubte (Ziffer 7 der Tabelle 5.3). 

  • Belastend wirkte, dass der Bund weniger stark auf Rücklagen zurückgegriffen hat (Ziffer 5 der Tabelle 5.3): Er schonte 10 Mrd € und verbuchte insoweit eine höhere NKA

    .

Indem der Bund seine Rücklage schonte, vergrößerte er seine Haushaltsspielräume für 2025 um 10 Mrd €. Das Unterschreiten der Obergrenze der Schuldenbremse um 3 Mrd € wird (positiv) auf dem Kontrollkonto verbucht (Ziffer 24 der Tabelle 5.3). Das Kontrollkonto erfasst alle Über- und Unterschreitungen der Kreditgrenze im Haushaltsvollzug (nach Herausrechnen der Kredite zur Notlagenabwehr). Für seine Planung kann der Bund es aber nicht verwenden. Dies unterscheidet das Kontrollkonto-Guthaben von der Rücklage. 

Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes
Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes

Bei den Extrahaushalten stieg das Defizit um 1 Mrd € gegenüber 2023 auf 24 Mrd €. Zwar entfiel das hohe Defizit des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E

). In mehreren anderen Extrahaushalten verschlechterten sich die Ergebnisse aber, insbesondere beim Klima- und beim Bundeswehrfonds. 

  • Im Vorjahresvergleich entfiel das Defizit von fast 42 Mrd € beim WSF-E

    (Ziffer 16 der Tabelle 5.3). Der Bund löste den WSF-E nach dem Schuldenbremsen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jahresende 2023 auf. Die Zinsausgaben sowie verbliebene Ausgabenverpflichtungen und Rückzahlungsansprüche übernahm der Kernhaushalt.

  • Im Klimafonds stieg das Defizit sprunghaft um gut 21 Mrd € (auf 23 Mrd €, Ziffer 17.a der Tabelle 5.3). Obwohl der Bundesgesetzgeber den Preis für nationale CO2-Emissionszertifikate um die Hälfte erhöht hatte

    7
    2023 hatte der Bund die eigentlich vorgesehene Erhöhung in Reaktion auf die hohen Energiepreise ausgesetzt. Mit der starken Anhebung kehrte der Bund zum alten Preispfad zurück.
    , stiegen die Gesamteinnahmen aus Zertifikaten kaum. So war offenbar die verkaufte Menge an Zertifikaten rückläufig.
    8
    Der Emissionsrückgang lässt sich daraus nicht errechnen, insbesondere weil Zertifikate im Folgejahr noch nachgekauft werden können.
    Die Ausgaben des Klimafonds verdoppelten sich dagegen (+ 21 Mrd €). Ausschlaggebend war letztlich, dass der Bund die EEG-Umlage übernommen hat, die zuvor die Verbrauchenden gezahlt hatten (+ 18 Mrd €).
    9
    Bis Mitte 2022 hatte der Bund eine Umlage auf den Strompreis erhoben (mit einer Ausnahme für gewerbliche Großverbraucher), die langfristig garantierte Subventionen für klimafreundlich produzierten Strom finanzierte. Nach Abschaffung der Umlage konnte er die Stromzuschüsse bis Ende 2023 über einen Guthabenbestand aus der Umlage finanzieren. Seitdem muss der Bund die Zuschüsse in seinen Haushaltsplanungen berücksichtigen und griff dabei im Jahr 2024 auf den Klimafonds zurück, der umfangreiche eigene Rücklagen dafür einsetzte. Ab dem laufenden Jahr sind Zahlungen des Kernhaushalts vorgesehen. Das Ende der Strompreis-Umlage belastet den Bund nun erheblich, wodurch der Umfang der Subvention wieder deutlich wird.

  • Beim Bundeswehrfonds stieg das Defizit stark um 11 Mrd € (auf 17 Mrd €, Ziffer 20 der Tabelle 5.3). Der Anstieg gründet allerdings nicht nur auf zusätzlichen Beschaffungen von Militärgütern, sondern zu einem guten Teil auch auf Verlagerungen aus dem Kernhaushalt.

  • Beim SoFFin

    (in Ziffer 19 der Tabelle 5.3) entfiel der letztjährige Überschuss von gut 4 Mrd €, als die Bad Bank FMSW per saldo Darlehen zurückgezahlt hatte. 

  • Beim Digitalisierungsfonds (Ziffer 17.d der Tabelle 5.3) legte das Defizit um 3 Mrd € zu. So wurde der Fonds aufgelöst, und seine Rücklagen von 4 Mrd € wurden (defizitwirksam) in den Kernhaushalt übertragen. 

Gegenüber den veröffentlichten Planzahlen fiel das Ergebnis der Extrahaushalte um 28 Mrd € günstiger aus. Den größten Beitrag dazu leisteten die Überschüsse des WSF

und der Vorsorge-Sondervermögen des Bundes für Pensionslasten (in Ziffer 19 der Tabelle 5.3). Für diese veröffentlicht der Bund keine Planzahlen. Darüber hinaus senkten geringer als geplante Ausgaben das Defizit des Klimafonds um 5½ Mrd € und das des Bundeswehrfonds um 2½ Mrd € unter die Planzahlen. Obwohl auch das Verteidigungsressort weniger ausgab als geplant, erreichte der Bund nach seinen Angaben die vereinbarte NATO-Quote von 2 %. 

Im Klimafonds steht mit dem günstigeren Abschluss eine entsprechend größer als geplante Rücklage für Defizite im laufenden Jahr zur Verfügung (insgesamt 6 Mrd €). Der Bundeswehrfonds verfügt nun noch über eine entsprechend höhere Restkreditermächtigung (insgesamt 77 Mrd €, Ziffer 20.a der Tabelle 5.3). 

2.2.2 Aussichten für 2025 und darüber hinaus

Da kein gültiger Haushaltsplan vorliegt, greifen die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Diese erzwingen keinen restriktiven Kurswechsel. So kann die Regierung alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Darüber hinaus kann sie begonnene Förderprogramme und Investitionsmaßnahmen fortsetzen. Das Haushaltsrundschreiben des Bundesfinanzministeriums

10
Vgl.: Bundesministerium der Finanzen (2024).
legt für diese Fälle Ausgabengrenzen fest. Bei unabweisbaren Bedarfen sind außerplanmäßige Ausgaben möglich. Bei einer vorläufigen Haushaltsführung darf der Bund gegenüber den Vorgaben der Schuldenbremse deutlich mehr Kredite aufnehmen, um Ausgaben zu finanzieren.

Die vorläufige Haushaltsführung schränkt auch die Extrahaushalte nur begrenzt ein. Dies gilt insbesondere für die beiden gewichtigen Sondervermögen für Bundeswehr und Klimaschutz. Deren Verpflichtungen für 2025 sind zwar umfangreich, überlasten den Kreditrahmen für die vorläufige Haushaltsführung aber nicht. Beim Klimafonds verringern zudem Einnahmen aus Emissionszertifikaten den Kreditbedarf. 

Ein rechtliches Risiko liegt über den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag.

11
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, die allein dem Bund zufließt. Die Abweichung von der üblichen Aufteilung der Einnahmen aus diesen Steuern unter Bund, Ländern und Gemeinden ist an Bedingungen gebunden. Vgl. zu einer Einordnung der Fortführung des Solidaritätszuschlags über das Jahr 2020 hinaus: Deutsche Bundesbank (2018), S. 62.
Nach der mündlichen Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde am 12. November 2024 könnte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im laufenden Jahr verkünden. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sind insoweit risikobehaftet. Sie liegen nach der Steuerschätzung im Jahr 2025 bei 13 Mrd €. Darüber hinaus könnte das Bundesverfassungsgericht anordnen, dass der Bund Einnahmen aus Vorjahren zurückzahlt.

In jedem Fall besteht Handlungsbedarf, um die Schuldenbremse 2025 einzuhalten. Bundesfinanzminister Kukies bezifferte diesen zuletzt auf 16 Mrd €. So wahrte der im Sommer 2024 vorgelegte erste Haushaltsentwurf die Kreditgrenze nur formal. Neben einer hohen globalen Bodensatz-Minderausgabe gründete dies nicht zuletzt auf knappen Ansätzen etwa beim Bürgergeld.

12
Vgl. zum Entwurf für den Bundeshaushalt 2025: Deutsche Bundesbank (2024c).
Zwischenzeitlich sind neue Belastungen hinzugetreten: Insbesondere lag die Steuerschätzung vom Oktober 2024 deutlich unter den Haushaltsansätzen, und der Zuschussbedarf für klimafreundlichen Strom ist höher. Dem stehen zwar auch Entlastungen gegenüber, die die Lücke aber offenbar nicht schließen konnten: Die höhere Rücklage des Kernhaushalts (+ 10 Mrd €, siehe oben) vergrößert den Spielraum, und das Steueraufkommen 2024 lag 3 Mrd € über der letzten Steuerschätzung. Zudem würde sich der konjunkturbedingte Kreditspielraum in der Schuldenbremse um 7½ Mrd € erhöhen, wenn dem Haushalt der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung zugrunde läge. 

In den Folgejahren steigen die Herausforderungen. Rücklagemittel hat der Bund dann voraussichtlich verbraucht. Außerdem sinken die EU

-Zuführungen aus dem Programm NGEU nicht nur 2025: Ab 2027 muss der Bund ganz ohne sie auskommen. Ab 2028 steigen die Rentenbeitragssätze stark, womit sich die Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung erhöhen. Vor allem sind die Kreditermächtigungen des Bundeswehrfonds perspektivisch erschöpft, und die Ausgaben sind wieder aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Zudem werden derzeit nochmals höhere Ausgabenbedarfe für die Verteidigung diskutiert; für strukturell höhere Bedarfe muss letztlich eine nachhaltige Finanzierung gefunden werden. Zudem stehen ab 2028 nach dem aktuellen Tilgungsplan Rückzahlungen von Notlagenkrediten an. Diese mindern den Kreditspielraum zunächst um gut 9 Mrd €. Ab 2031 sind es wohl sogar 14 Mrd €, weil die Tilgungen für den WSF-E und für den Bundeswehrfonds hinzukommen.

2.3 Länderhaushalte

Die Kernhaushalte der Länder verzeichneten 2024 ein stark erhöhtes Defizit von 7½ Mrd € (2023: 1 Mrd €). Der Anstieg ging aber zum großen Teil darauf zurück, dass einzelne Länder Finanzvermögen erwarben. Die Einnahmen stiegen um gut 3 %. Die Steuern legten zwar leicht stärker zu. Doch sanken die Zuführungen von anderen öffentlichen Verwaltungen etwas (diese Zuführungen kommen insbesondere vom Bund und eigenen Sondervermögen). Die Gesamtausgaben wuchsen mit 4½ % (+ 23 Mrd €) deutlich. Dabei legten vor allem die gewichtigen Personalausgaben um 7 % zu (+ 11 Mrd €). Ausschlaggebend war der letzte Tarifabschluss, den die einzelnen Länder auch auf Verbeamtete übertrugen. Die ähnlich umfangreichen Zuweisungen an die Gemeinden stiegen leicht überdurchschnittlich (+ 6½ Mrd €). Außerdem gaben die Länder 4 Mrd € mehr aus für Kapitaleinlagen oder Beteiligungserwerb: So zahlte allein Hessen einmalig 2 Mrd € in seine Landesbank ein. 

Finanzierungssalden der Länder
Finanzierungssalden der Länder

Diese Angaben sind für die Länderfinanzen allerdings nur bedingt aussagekräftig, insbesondere weil Informationen zu den Extrahaushalten fehlen. Erste bundesweite Daten zum Gesamtjahr 2024 für Kern- und Extrahaushalte zusammen liegen erst zum Ende des laufenden Quartals vor. Bei den Extrahaushalten deutet sich aber auch eine Verschlechterung an: Nach drei Quartalen war deren Ergebnis um 6 Mrd € ungünstiger als im Jahr zuvor. 

Die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse aktivierten im Jahr 2024 Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dies ist nötig, um Notlagenkredite einsetzen zu können. Andere Länder planten, Teile ihrer Notlagenkredite zu tilgen. Die Länder unterscheiden sich nicht nur stark in der Anwendung von Ausnahmeklauseln. Sie haben die Schuldenbremsen teils auch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der Transparenz der öffentlichen Finanzen dienlich wäre es, die Schuldenbremsen stärker zu vereinheitlichen. Dies betrifft unter anderem die Konjunkturbereinigung. 

Im laufenden Jahr könnte sich das Defizit der Länder nur wenig verändern, obwohl die oben genannten Kapitaleinlagen und Beteiligungserwerbe entfallen. Die Personalausgaben dürften infolge der Entgeltanpassungen weiterhin spürbar wachsen, jedoch erheblich langsamer als im letzten Jahr. Die Zuweisungen an die Gemeinden könnten sich ähnlich wie das Steueraufkommen entwickeln. 

Das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein planen auch im laufenden Jahr mit Notlagenkrediten. Das Saarland begründet das Vorliegen einer Notlage mit dem Strukturwandel der Region und dem Hochwasser vom letzten Jahr. Schleswig-Holstein führt die Krisenfolgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an. Sachsen-Anhalt nennt Folgen der Corona-Pandemie als Ursache. Alle drei Länder tragen bereits eine Pro-Kopf-Schuldenlast, die den Durchschnitt der Flächenländer deutlich übersteigt. Insoweit scheint hier eher Zurückhaltung bei der Finanzierung von Ausgaben mit Kreditmitteln geboten. 

3 Sozialversicherung

3.1 Rentenversicherung

3.1.1 Gesamtjahr 2024

Die gesetzliche Rentenversicherung verbuchte im Gesamtjahr 2024 ein Defizit von 2 Mrd €. Im Vorjahr war noch ein Überschuss von 1½ Mrd € angefallen. Zum Jahresende 2024 sank die Nachhaltigkeitsrücklage auf 44 Mrd € (gut 1,5 Monatsausgaben), ihr Minimum liegt bei 0,2 Monatsausgaben (knapp 6 Mrd €). Mit dem endgültigen Jahresabschluss dürften sich die Ergebnisse noch etwas verbessern. Die Rentenversicherung plant derzeit mit Defiziten und führt ihre Nachhaltigkeitsrücklage damit Schritt für Schritt auf das gesetzliche Minimum zurück.

Finanzen der Deutschen Rentenversicherung
Finanzen der Deutschen Rentenversicherung

Die Ausgaben nahmen mit 6 % stärker zu als die Einnahmen. Im Jahresdurchschnitt stiegen die Renten mit der regulären Anpassung um 4½ %. Die Rentenzahl wuchs um 0,6 %. Zudem zahlte die Rentenversicherung neue pauschale Zuschläge für Personen mit Erwerbsminderungsrenten aus.

13
Diese Zuschläge zahlt die Rentenversicherung seit 2024 an Personen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begann. Sie dürften den Saldo im Jahr 2024 mit fast 1½ Mrd € belastet ha-ben. Der Ausgabenanstieg wurde dadurch um knapp ½ Prozentpunkt erhöht.
 Die Gesamteinnahmen stiegen mit 5½ % kräftig, obwohl der Bundesgesetzgeber die Bundesmittel diskretionär um gut 1 Mrd € kürzte. 

3.1.2 Ausblick auf 2025

Im laufenden Jahr dürfte das Defizit deutlich steigen. Die Beitragseinnahmen dürften spürbar schwächer wachsen als im letzten Jahr: Dabei nehmen die beitragspflichtigen Entgelte langsamer zu, obwohl abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien entfallen. Ein voraussichtlich beschleunigter Zuwachs der Bundesmittel kann das nicht ausgleichen (die Bundesmittel sind an die Entgeltentwicklung im Vorvorjahr gekoppelt, und die Entgelte nahmen 2023 besonders stark zu). 

Die Ausgaben dürften weiter dynamischer steigen als die Einnahmen: Bis zur Mitte des Jahres schlägt dabei die deutliche Rentenanpassung aus 2024 zu Buche (+ 4½ %). Zur Jahresmitte 2025 könnte die Anpassung fast 4 % betragen.

14
Der Rentenversicherungsbericht 2024 (vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024)) ging von 3½ % aus. Allerdings sind die maßgeblichen Löhne im Jahr 2024 knapp ½ Prozentpunkt stärker gewachsen als im Bericht angenommen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zwischenzeitlich um 0,2 % anhob. Die Anpassung muss daher für sich genommen um 0,1 Prozentpunkte höher sein, um das Mindestversorgungsniveau von 48 % zu wahren. Grund dafür ist, dass die Rentenbeziehenden den Beitrag zur Pflegeversicherung alleine entrichten. Den Betrag der Beschäftigten zahlen hingegen zum Teil die Arbeitgeber. Daher drückt der höhere Beitragssatz die Renten im Zähler des Versorgungsniveaus stärker als die Löhne im Nenner.
Die Rentenzahl dürfte zudem auch demografiebedingt stärker als 2024 zunehmen. Hinzu kommen nochmals fast 1½ Mrd € Zusatzausgaben für die neuen Zuschläge für Erwerbsminderungsrenten. Ähnlich hoch sind die Belastungen durch den starken Anstieg der durchschnittlichen Zusatzbeitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

3.1.3 Längerfristige Perspektiven

In der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts belastet die Demografie die Rentenfinanzen erheblich stärker. Der Druck auf die Ausgaben- und Einnahmenseite nimmt zu, weil besonders starke Geburtenjahrgänge in Rente gehen. Der Beitragssatz muss deshalb erheblich steigen (vgl.

auch: Deutsche Bundesbank (2024b), Exkurs: Sozialbeitragssätze steigen am aktuellen Rand kräftig). Für die Ausgabenentwicklung ist außerdem das Versorgungsniveau eine zentrale Größe. Dieses bleibt gemäß derzeitiger Rechtslage bis Ende 2025 bei 48 % und sinkt danach sukzessive. Ende des nächsten Jahrzehnts könnte es bei etwa 45 % liegen. Gleichwohl steigt der Beitragssatz kräftig: Für das Jahr 2028 weist der Rentenversicherungsbericht vom letzten November gemäß derzeitigem Rechtsstand einen Anstieg um 1,3 Prozentpunkte auf 19,9 % aus. Anschließend sind weitere Anhebungen erforderlich, die bis Ende des nächsten Jahrzehnts auf etwa 21½ % führen könnten.
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Der Rentenversicherungsbericht ist in diesem Jahr wenig aussagekräftig, da er die geplante, aber nicht die derzeitige Rechtslage abbildet. Der Sozialbeirat zeigt daher auch auf, wie sich die Rentenfinanzen bei aktueller Rechtslage entwickeln würden. Vgl.: Sozialbeirat (2024).
 

Um den demografischen Finanzierungsdruck zu mindern, wäre es zielführend, finanzielle Vorteile für einen vorgezogenen Rentenzugang abzubauen und das Rentenalter nach 2030 an die Lebenserwartung zu koppeln. So begünstigt insbesondere die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren den vorgezogenen Renteneintritt. Bei steigender Lebenserwartung und unverändertem gesetzlichen Rentenalter sinkt zudem das Verhältnis von Erwerbsjahren zu Rentenjahren. Um dies zu verhindern, könnte nach 2030 das Rentenalter an die Lebenserwartung anknüpfen. Diese Maßnahmen stützen nicht zuletzt die Erwerbstätigkeit und damit die Wirtschaftsentwicklung sowie die staatliche Einnahmenbasis und dämpfen die Rentenausgaben. Dadurch verringern sie den Finanzierungsdruck nicht nur auf die Rentenfinanzen und den Bundeshaushalt. 

3.2 Bundesagentur für Arbeit 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA

) verbuchte im Jahr 2024 ein Defizit von ½ Mrd €.
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Im operativen Bereich, das heißt ohne den Versorgungsfonds für BA-Beamte. Zuführungen hierzu belasten den operativen Bereich. Beim Versorgungsfonds ergab sich aber ein Überschuss von ½ Mrd €. Sein Mittelbestand lag Ende 2024 bei 8½ Mrd €.
Es resultierte per saldo daraus, dass die BA für Insolvenzgeld und Winterbeschäftigungshilfen mehr ausgab, als sie über die Umlagen dafür einnahm. Die Rücklagen für diese Leistungen beliefen sich zum Jahresende 2024 aber noch auf 2 Mrd €. Die Rücklage des Kernhaushalts blieb weitgehend unverändert bei 3 Mrd €.

Finanzen der Bundesagentur für Arbeit
Finanzen der Bundesagentur für Arbeit

Im Vorjahresvergleich verschlechterte die BA

ihr Ergebnis deutlich (2023: Überschuss von 3 Mrd €), vor allem, weil das gewichtige Arbeitslosengeld kräftig zulegte. Die BA-Einnahmen wuchsen mit 5½ % zwar deutlich, aber wesentlich schwächer als die Ausgaben (+ 15 %). Dabei stieg das Arbeitslosengeld um 18 %, vor allem wegen einer höheren Empfängerzahl (+ 12 %). Die Aufwendungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik nahmen zwar ebenfalls kräftig zu (+ 13½ %), ihr Volumen ist aber deutlich geringer. Die Zahlungen für Insolvenzgeld wuchsen um 30 % (+ knapp ½ Mrd €). Die Verwaltungsausgaben nahmen mit 10 % kräftig zu, auch weil die BA die Zuweisungen zum Versorgungsfonds für ihre Beamten stark anhob. 

Im laufenden Jahr erwartet die BA

, dass sich ihre Finanzlage etwas verschlechtert: Sie rechnet mit einem Defizit von fast 1½ Mrd € im operativen Bereich. Die geplanten Einnahmen liegen um 4 % über dem Jahresergebnis 2024. Die Beitragseinnahmen dürften dabei zwar spürbar schwächer wachsen als im Vorjahr. Hingegen ist im Haushaltsplan unterstellt, dass die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % auf 0,1 % steigt. Die Ausgaben sollen mit 6 % gegenüber dem Vorjahresergebnis stark zulegen: Grund sind kräftige Zuwächse bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Dies liegt zum Teil daran, dass der Bund Ausgaben für Bürgergeldbeziehende auf die BA verlagert.

Aus heutiger Sicht dürfte das Ergebnis der BA

deutlich schlechter ausfallen als geplant. So entwickelt sich der Arbeitsmarkt gemäß der Deutschland-Prognose der Bundesbank vom Dezember 2024 merklich ungünstiger als in den BA-Planungen. Die Mehreinnahmen aus der Insolvenzgeldumlage spielen dagegen nur eine kleinere Rolle: Entgegen den Planungen hat die Bundesregierung den Umlagesatz zu Jahresbeginn nicht auf die vorgesehenen 0,1 % festgesetzt. Damit stieg er wieder auf sein gesetzlich verankertes Regelniveau von 0,15 %.

Literaturverzeichnis 

Bundesministerium der Finanzen (2024), Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung 2025, Dezember 2024.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024), Rentenversicherungsbericht 2024.

Darvas, Z., L. Welslau und J. Zettelmeyer (2024), The implications of the European Union's new fiscal rules, Bruegel, Policy Brief No 10/2024.

Deutsche Bundesbank (2024a), Deutschland-Prognose: Wachstumsausblick deutlich eingetrübt – Inflation geht zurück auf 2 %, Monatsbericht, Dezember 2024.

Deutsche Bundesbank (2024b), Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, November 2024. 

Deutsche Bundesbank (2024c), Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, August 2024. 

Deutsche Bundesbank (2023), Zur zunehmenden Bedeutung der Extrahaushalte des Bundes, Monatsbericht, Juni 2023, S. 63 – 82.

Deutsche Bundesbank (2022a), Die Schuldenbremse des Bundes: Möglichkeiten einer stabilitätsorientierten Weiterentwicklung , Monatsbericht, April 2022, S. 53 – 70.

Deutsche Bundesbank (2022b), Zur kalten Progression im Einkommensteuertarif , Monatsbericht, Juni 2022, S. 65 – 76.

Deutsche Bundesbank (2018), Die Wirtschaftslage in Deutschland im Herbst 2018, Öffentliche Finanzen , Monatsbericht, November 2018, S. 56 – 66.

Deutsche Bundesbank (2016), Wichtige Haushaltskennzahlen des Bundes im Zusammenhang mit der Schuldenbremse , Monatsbericht, Februar 2016, S. 68 – 69.

Deutsche Bundesbank (2006), Ein disaggregierter Ansatz zur Analyse der Staatsfinanzen: die Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2005 , Monatsbericht, März 2006, S. 63 – 79.

Europäische Kommission (2025), Rede der Präsidentin von der Leyen auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025, 14. Februar 2025.

Europäische Kommission (2024a), National medium-term fiscal-structural plans.

Europäische Kommission (2024b), Draft budgetary plans 2025.

Europäische Kommission (2024c), Report from the Commission for Austria and Finland, Report prepared in accordance with Article 126 (3) of the Treaty on the Functioning of the European Union, November 2024.

Rat der Europäischen Union (2025a), Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung: Rat legt Ausgabenpfade für den Haushalt von 21 Mitgliedstaaten fest, Pressemitteilung 41/25, 21. Januar 2025.

Rat der Europäischen Union (2025b), Stabilitäts- und Wachstumspakt: Rat nimmt Empfehlungen an Länder an, die Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sind, Pressemitteilung 39/25, 21. Januar 2025.

Rat der Europäischen Union (2025c), COUNCIL RECOMMENDATION with a view to bringing an end to the situation of an excessive deficit in Italy, ST-5035‑2025-INIT, Januar 2025.

Rat der Europäischen Union (2025d), COUNCIL RECOMMENDATION with a view to bringing an end to the situation of an excessive deficit in France, ST-5033‑2025-REV-1, Januar 2025.

Sozialbeirat (2024), Gutachten des Sozialbeirats, Jahresgutachten 2024, November 2024.

 

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