1 Staatlicher Gesamthaushalt
1.1 Ergebnis 2024 und Ausblick
Zur strukturellen Entwicklung des deutschen Staatshaushalts 2024
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1.2 Strukturelle Schwächen beheben, solide Staatsfinanzen sichern
Erste Anwendung der neuen EU EU : Europäische Union - Fiskalregeln
Nationale Fiskalpläne, Haushaltsplanungen und Defizitverfahren
Die eingereichten Fiskalpläne entsprechen nach Einschätzung der Kommission bis auf eine Ausnahme den Regelanforderungen. Für 16 Euroländer und fünf Nicht-Euroländer empfahl sie dem Rat, die in den jeweiligen Fiskalplänen enthaltenen Ausgabenobergrenzen zu billigen. In einigen Fällen ist das geplante Ausgabenwachstum zwar höher als von der Kommission in ihren Referenzpfaden empfohlen. Dennoch sah die Kommission die Ausgabenobergrenzen als angemessen an, um einen „glaubwürdigen finanzpolitischen Pfad zur Gewährleistung der mittelfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ zu erreichen. Nur der niederländische Fiskalplan erfüllte die Anforderungen der neuen Regeln nach Einschätzung der Kommission nicht. Die niederländische Regierung verzichtete auf das Recht, einen neuen Plan einzureichen. Somit legte der Rat auf Empfehlung der Kommission Ausgabenobergrenzen für die Niederlande fest. Fünf Länder beantragten, die Laufzeit ihrer Pläne von vier auf sieben Jahre zu verlängern und konnten so die Konsolidierungsanstrengung strecken (Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien und Spanien). Die Kommission sah in allen Fällen die für die Planverlängerung erforderlichen Anforderungen als erfüllt an. Diese sind für die ersten Pläne nach Einführung der Reform vereinbarungsgemäß weniger ambitioniert als für künftige Pläne. Fünf EU EU : Europäische Union- Mitgliedstaaten hatten zum Zeitpunkt der Ratsempfehlung noch keinen Fiskalplan eingereicht (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Litauen und Österreich). Die Regeln sehen in diesem Fall eigentlich vor, dass die Kommission dem Rat ihren eigenen Referenzpfad empfiehlt. Dies ist jedoch nicht geschehen. Stattdessen räumte die Kommission diesen Mitgliedstaaten mehr Zeit ein, um die Pläne einzureichen.
Die Kommission überprüfte die von den Euroländern eingereichten gesamtstaatlichen Haushaltsentwürfe für das Jahr 2025. Von 17 eingereichten Entwürfen stehen neun nicht vollständig mit den länderspezifischen Empfehlungen im Einklang, darunter auch der deutsche Plan. Dazu prüfte die Kommission unter anderem, ob die Pläne zu den vereinbarten (oder von der Kommission vorgegebenen) Ausgabenobergrenzen passen. In den Niederlanden ist dies nicht der Fall. Fünf weitere Mitgliedstaaten erfüllen dieses Kriterium nur unzureichend (Deutschland, Estland, Finnland, Irland), oder es besteht ein Risiko, dass sie es verfehlen (Litauen). In drei Euroländern sind die Pläne nicht vollständig in Einklang mit den Anforderungen, weil die Energiekrisenmaßnahmen nicht wie empfohlen auslaufen (Luxemburg, Malta, Portugal). Drei Euroländer reichten keinen Haushaltsplan für 2025 ein (Belgien, Spanien, Österreich). Für die Länder in einem Defizitverfahren gewährte der Rat teils lange Fristen zur Defizitkorrektur. Im Juli 2024 hatte der Rat auf Empfehlung der Kommission für fünf Euroländer ein Defizitverfahren eröffnet (Belgien, Frankreich, Italien, Malta und die Slowakei). Die mit dem Ratsbeschluss vom Januar 2025 empfohlenen Korrekturpfade entsprechen den Fiskalplänen, soweit diese vorlagen. Da Belgien bislang keinen Fiskalplan vorlegte, empfahl die Kommission dem Rat, ihren aktualisierten Kommissions-Referenzpfad zugrunde zu legen. Die Kommission veröffentlichte ihren Referenzpfad für Belgien jedoch bislang nicht. Im Ergebnis sollen das Defizit von Italien 2026 unter 3 % des BIP BIP : Bruttoinlandsproduktsinken, die Defizite von Belgien, Malta und der Slowakei 2027 und das von Frankreich sogar erst 2029. Darüber hinaus prüfte die Kommission die Eröffnung von Defizitverfahren für Österreich und Finnland, empfahl dies aber nicht. Im Falle Österreichs will sie aber im Frühjahr erneut prüfen. In beiden Ländern liegt die prognostizierte Defizitquote 2024 wohl deutlich über der 3 %-Grenze. Für Finnland empfahl die Kommission dem Rat bereits im Herbst, kein Defizitverfahren zu eröffnen, da gemäß ihrer Prognose die Defizitquote 2025 wieder unter 3 % sinkt. Für Österreich vertagte sie die Entscheidung. Sie gab Österreich die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit 2025 unter 3 % zu senken. Daraufhin übermittelte die amtierende Regierung der Kommission im Januar ein geplantes Maßnahmenpaket, auf das sich die an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Parteien geeinigt hatten. Die Kommission hielt das in Aussicht gestellte Paket für geeignet und schlug dem Rat auch für Österreich vor, vorerst kein Defizitverfahren zu eröffnen. Sie kündigte aber an, den Fall im Frühjahr erneut zu bewerten. Mitte Februar scheiterten die Koalitionsverhandlungen jedoch.
Einschätzung
2 Haushalte der Gebietskörperschaften
2.1 Steuereinnahmen
2.1.1 Gesamtjahr 2024
EU : Europäische Union |
2.1.2 Ausblick auf 2025
2.2 Bundesfinanzen
2.2.1 Jahresabschluss 2024
BHH : Bundeshaushalt | |||||
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NKA : Nettokreditaufnahme BHH : Bundeshaushalt | |||||
NKA : Nettokreditaufnahme | |||||
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WSF-E : Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie | |||||
NKA : Nettokreditaufnahme BIP : Bruttoinlandsprodukt | |||||
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NKA : Nettokreditaufnahme WSF-E : Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie | |||||
WSF-E : Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie | |||||
SV : Sondervermögen | |||||
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SV : Sondervermögen | |||||
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BHH : Bundeshaushalt SV : Sondervermögen | |||||
SV : Sondervermögen | |||||
SV : Sondervermögen | |||||
NGEU : NextGenerationEU | |||||
BMF : Bundesministerium der Finanzen VGR : Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung BIP : Bruttoinlandsprodukt WSF : Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF-E : Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie SoFFin : Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung NGEU : NextGenerationEU EU : Europäische Union |
Entlastend hätte eigentlich gewirkt, dass das Defizit um 24 Mrd € besser ausfiel (siehe oben). Aus zwei Gründen schlug diese Verringerung des Defizits aber letztlich nicht bei der Schuldenbremse zu Buche: Erstens beruhte sie teils auf Krisenhilfen-Rückflüssen (8½ Mrd €). Die Hilfen waren über Notlagenkredite finanziert, und deren Rückfluss sollte keine Haushaltsspielräume schaffen. Zweitens beruhte sie auf Planabweichungen bei finanziellen Transaktionen (knapp 16 Mrd €, Ziffer 8 der Tabelle 5.3). Diese werden bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt. So zahlte der Bund nicht wie geplant das Darlehen von 12 Mrd € für das Generationenkapital, und Privatisierungserlöse von 3½ Mrd € waren nicht veranschlagt
Entlastend wirkte schließlich, dass eine höhere Konjunkturlast eine um fast 13 Mrd € höhere NKA NKA : Nettokreditaufnahmein der Schuldenbremse erlaubte (Ziffer 7 der Tabelle 5.3). Belastend wirkte, dass der Bund weniger stark auf Rücklagen zurückgegriffen hat (Ziffer 5 der Tabelle 5.3): Er schonte 10 Mrd € und verbuchte insoweit eine höhere NKA NKA : Nettokreditaufnahme.
Im Vorjahresvergleich entfiel das Defizit von fast 42 Mrd € beim WSF-E WSF-E : Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie(Ziffer 16 der Tabelle 5.3). Der Bund löste den WSF-E WSF-E : Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energienach dem Schuldenbremsen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jahresende 2023 auf. Die Zinsausgaben sowie verbliebene Ausgabenverpflichtungen und Rückzahlungsansprüche übernahm der Kernhaushalt. Im Klimafonds stieg das Defizit sprunghaft um gut 21 Mrd € (auf 23 Mrd €, Ziffer 17.a der Tabelle 5.3). Obwohl der Bundesgesetzgeber den Preis für nationale CO 2 -Emissionszertifikate um die Hälfte erhöht hatte , stiegen die Gesamteinnahmen aus Zertifikaten kaum. So war offenbar die verkaufte Menge an Zertifikaten rückläufig. Die Ausgaben des Klimafonds verdoppelten sich dagegen (+ 21 Mrd €). Ausschlaggebend war letztlich, dass der Bund die EEG EEG : Erneuerbare-Energien-Gesetz- Umlage übernommen hat, die zuvor die Verbrauchenden gezahlt hatten (+ 18 Mrd €). Beim Bundeswehrfonds stieg das Defizit stark um 11 Mrd € (auf 17 Mrd €, Ziffer 20 der Tabelle 5.3). Der Anstieg gründet allerdings nicht nur auf zusätzlichen Beschaffungen von Militärgütern, sondern zu einem guten Teil auch auf Verlagerungen aus dem Kernhaushalt. Beim SoFFin SoFFin : Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung(in Ziffer 19 der Tabelle 5.3) entfiel der letztjährige Überschuss von gut 4 Mrd €, als die Bad Bank FMSW FMSW : FMS Wertmanagementper saldo Darlehen zurückgezahlt hatte. Beim Digitalisierungsfonds (Ziffer 17.d der Tabelle 5.3) legte das Defizit um 3 Mrd € zu. So wurde der Fonds aufgelöst, und seine Rücklagen von 4 Mrd € wurden (defizitwirksam) in den Kernhaushalt übertragen.