1 Staatlicher Gesamthaushalt 1
1.1 Finanzpolitik wird expansiv ausgerichtet
Durch den Wegfall der stützenden steuerlichen Sonderentwicklungen und durch Steuersenkungen wachsen die Einnahmen deutlich schwächer. Allerdings dürften die Beitragssätze der Sozialversicherungen weiter steigen, um Mehrausgaben für Gesundheit, Pflege und Renten zu finanzieren. Per saldo könnte die strukturelle Abgabenquote (aus Sozialbeiträgen und Steuern) daher bis einschließlich 2027 mehr oder weniger stabil bleiben (Größenordnung 42 %). Auf der Ausgabenseite kommen zu den genannten Mehrausgaben bei der Sozialversicherung steigende Aufwendungen für Verteidigung, nicht militärische Investitionen und Subventionen (zum Beispiel bei Entgelten für Stromnetze). Die strukturelle Ausgabenquote lag 2024 mit 49 % bereits hoch, und sie könnte bis 2027 weiter auf 52 % steigen. Die Schuldenquote könnte bis Ende 2027 auf 66 % zunehmen.
1.2 Höhere Defizite nur teilweise auf Infrastruktur und Verteidigung fokussiert
1.3 EU - Regeln: Deutschland hat Plan vorgelegt
den Anpassungszeitraum von vier auf sieben Jahre streckt, anfangs ein erhöhtes Wachstum des Produktionspotenzials und des BIP - Deflators unterstellt (gegenüber den Referenzpfaden der Europäischen Kommission), zunächst eine Expansion vorsieht und die nötige Konsolidierung in die späteren Jahre verschiebt und die Absicherungen ( Safeguards ) aussetzt, die unter anderem einen Mindestrückgang der Schuldenquote gewährleisten sollen.
In der FSP - Laufzeit (2025 bis 2029) sind die Zuwächse von BIP - Potenzial und -Deflator unplausibel hoch veranschlagt: Sie sind für den FSP mit 0,9 % (durchgängig) beziehungsweise mit 2½ % (durchschnittlich) angesetzt. Dies ist deutlich höher als für die aktuellen Bundesplanungen und als die Annahmen der Europäischen Kommission für ihre Referenzpfade. Zwar erlaubt eine Übergangsbestimmung der EU - Regeln, das Potenzialwachstum zu glätten. Diese Bestimmung so zu nutzen, überzeugt indes nicht. Die Konsolidierung wird (über die Verteidigung hinaus) auf die lange Bank geschoben. Die geltenden Regeln sehen grundsätzlich eine Konsolidierung in gleichmäßigen jährlichen Schritten vor. Demgegenüber legt der FSP zunächst sogar einen expansiven Kurs an und verlagert die vorgesehene Konsolidierung auf die hinteren Jahre. Die tatsächliche Umsetzung im Haushaltsvollzug obliegt dann bereits der nachfolgenden Bundesregierung. Wenn Regierungen Schritte für solide Staatsfinanzen regelmäßig vertagen, laufen Fiskalregeln ins Leere.
Wie die EU - Fiskalvorgaben für Deutschland zustande kommen 1
Die Überschreitung für Verteidigung ist zunächst in zweierlei Hinsicht beschränkt: (1) Sie ist auf 1,5 % des BIP pro Jahr gedeckelt, in der Regel im Vergleich zum Ausgabenniveau 2021. (2) Sie gilt nur für Verteidigungsausgaben in der VGR - COFOG -Abgrenzung. Anders als bei der deutschen Schuldenbremse sind die zusätzlich erlaubten kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben damit angemessen abgegrenzt. 3 Die Verteidigungsausnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 aktiviert. Sie erhöht den allgemeinen Defizit- und Ausgabenspielraum (nicht nur für Verteidigungsausgaben) aber nicht nur bis 2028, sondern auch danach: Denn die Vorgaben für die Ausgabenzuwächse setzen ab 2029 auf das Ausgabenniveau 2028 auf, das durch die Verteidigungsausnahme erhöht ist. Und einen weiteren Spielraum räumen Kommission und Rat für Länder ein, wenn die Verteidigungsausnahme aktiviert ist: Die Ausgabengrenzen im FSP (ohne Verteidigungsausnahme) müssen dann nicht mehr die Safeguards erfüllen. Das heißt, durch den Rückgriff auf die Verteidigungsausnahme können bis 2028 auch nicht verteidigungsbezogene Ausgaben höher liegen. 4
Der siebenjährige Anpassungszeitraum verringert das angestrebte Haushaltsziel für den strukturellen Primärsaldo 6 , und die Konsolidierung wird gestreckt. In den Referenzpfaden der Kommission sinken die jährlichen Konsolidierungsschritte von 0,94 % des BIP für eine vierjährige Anpassungszeit auf 0,46 % bei sieben Jahren. Eine solche Verlängerung setzt ein Paket an Reform- und Investitionszusagen voraus, das verschiedene Kriterien erfüllen muss. Die Regierung hat dafür auf Teile der geplanten oder bereits verabschiedeten Reformen verwiesen. Durch den Wegfall der Safeguards sinken die Konsolidierungsschritte weiter auf 0,26 % pro Jahr. Deutschland nutzt hier den zusätzlichen Spielraum für Länder mit aktivierter Verteidigungsausnahme (siehe oben). Die Verteidigungsausnahme selbst erlaubt, die im FSP vereinbarten Grenzen für das Ausgabenwachstum im oben beschriebenen Umfang zu überschreiten.
Die Wachstumsraten des BIP - Potenzials für 2025 bis 2029 sind im FSP deutlich höher veranschlagt als im Referenzpfad (durchschnittlich 0,9 % statt 0,5 %). 7 Die Bundesregierung nutzt eine Übergangsbestimmung der europäischen Regeln: Demnach dürfen die Mitgliedstaaten für die ersten Pläne „stabilere Zeitreihen“ für das Potenzialwachstum verwenden. Dies sollen sie mit wirtschaftlichen Argumenten begründen. Die Regierung begründet sie mit positiven Effekten neuer Maßnahmen auf Investitionen und Kapitalstock und verweist dafür auf aktuellere Abschätzungen. Vergleichsschätzungen für die Potenzialraten mit üblichen Verfahren und ähnlich hohen Werten scheinen nicht vorzuliegen. Zudem enthält die gerade verabschiedete Haushalts- und Finanzplanung des Bundes niedrigere Werte. Demnach wächst das Potenzial von 2025 bis 2029 ebenfalls nur um durchschnittlich 0,5 %. Die Bundesbank schätzt die Potenzialraten in diesen Jahren ähnlich ein. 8 Die Wachstumsraten des BIP - Deflators sind 2025 bis 2029 deutlich höher veranschlagt als im Referenzpfad (durchschnittlich 2,6 % statt 2,2 %). Die Bundesbank erwartet gemäß ihrer Deutschland-Prognose für 2026 und 2027 mit Deflator-Raten von gut 2 % ähnliche Raten wie die Kommission. 9 Der FSP vertagt nicht nur die Konsolidierung, sondern erlaubt bis 2026 einschließlich sogar einen expansiven Kurs (ohne dass dies auf erlaubte zusätzliche Verteidigungsausgaben zurückgeht). Die geforderte Konsolidierung setzt entsprechend später ein und muss dann zudem ambitionierter ausfallen – sie wurde letztlich in die nächste Legislaturperiode verlagert. Die EU - Regeln sehen dagegen grundsätzlich eine lineare Konsolidierung vor. Darüber hinaus muss gemäß den Regeln die kumulierte Konsolidierung in den Jahren des FSP proportional zur gesamten Konsolidierung des (vier- bis siebenjährigen) Anpassungszeitraums sein. Die Länge des FSP ist gemäß den EU - Regeln auf die Länge der Legislaturperiode abzustimmen. Die geforderte Proportionalität erreicht Deutschland allerdings nur, indem es den FSP nicht für vier Jahre entwirft, sondern für fünf.
EU - Regeln stringent umsetzen
Die Mitgliedstaaten setzen ihre Pläne strikt um – und die Kommission überwacht dies stringent. Entscheidende Aspekte sind hier beispielsweise: i) in der Haushaltsüberwachung werden die Budgeteffekte einnahmenseitiger Maßnahmen nicht optimistisch eingeschätzt, um so Haushaltsgrenzen einzuhalten; ii) stellt die Kommission in der Haushaltsüberwachung Verfehlungen fest, leitet sie tatsächlich die vorgesehenen Verfahrensschritte ein. Das heißt, sie verzichtet darauf, Exkulpationsmöglichkeiten auszureizen, und erhöht den Anpassungsdruck. Künftige Pläne werden unter strikter Einhaltung der bestehenden Regeln aufgestellt: i) die jetzt aktivierten nationalen Ausweichklauseln werden nicht verlängert. Zwar sind Ausweichklauseln ein wichtiger Bestandteil von Fiskalregeln. Sie dürfen aber kein Dauerzustand sein, da sonst solide Staatsfinanzen gefährdet wären. Deshalb sollte auch die aktuelle Ausweichklausel nur den Übergang zu höheren Verteidigungsausgaben erleichtern. Es ist wichtig, diese wohl strukturell höheren Ausgaben im weiteren Verlauf ohne Kreditaufnahme zu finanzieren. Es gibt keinen Gegensatz von Verteidigungsfähigkeit und soliden Staatsfinanzen. Beides ist nötig, um die Widerstandsfähigkeit eines Landes zu gewährleisten; ii) die Absicherungen ( Safeguards ) gelten wie vereinbart. Das heißt, nach Ende der Ausweichklausel binden auch die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Ausgabenpfad wieder. Ohnehin war es sachfremd, mit der Ausweichklausel für Verteidigung auch Spielraum für zusätzliche allgemeine Ausgaben einzuräumen; iii) die Ausgabenobergrenzen verteilen die geplanten Anpassungsschritte gleichmäßig. Eine Regierung kann die Konsolidierungsanforderungen nicht aus ihrer Amtszeit hinausschieben; iv) die zentralen makroökonomischen Annahmen, wie etwa zum BIP - Potenzial und -Deflator, sind von unabhängiger Stelle als plausibel testiert – auch für jedes einzelne Jahr. Insbesondere bei hohen Schuldenquoten sind die Annahmen eher konservativ.
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen den Referenzpfad, sobald sie ihn von der Kommission erhalten. Die Pläne der Mitgliedstaaten weisen die erwartete Defizit- und Schuldenentwicklung aus. Sie erläutern, welche Ausgabenspielräume aus welcher Abweichung gegenüber dem Referenzpfad resultieren. Diese Angaben werden bei veränderten Bedingungen aktualisiert (zum Beispiel, wenn die Ausweichklausel nach Planerstellung aktiviert wurde) Die Kommission stellt in einer öffentlichen Datenbank alle Annahmen bereit. Abrufbar sind die Daten der Kommission und die der Mitgliedstaaten, die in der Herleitung des jeweiligen Anpassungspfades verwendet wurden. Die Kommission aktualisiert die Annahmen bei jeder Haushaltsüberwachung. Sie stellt nachvollziehbar dar, wie sich Defizit- und Schuldenquoten mit den aktuellen Annahmen entwickeln, wenn der Mitgliedstaat die Ausgabenobergrenzen ausschöpft. Fehlschätzungen werden frühzeitiger korrigiert: In den laufenden Haushaltsüberwachungen werden auch die Annahmen überprüft, auf denen der Plan beruhte. Die Ausgabenwachstumsgrenzen für die Folgejahre werden bei stärkeren Korrekturen der Annahmen angepasst, mit dem Ziel, Budgeteffekte von Fehleinschätzungen zumindest teilweise zu korrigieren. Das Kontrollkonto wird dauerhaft geführt. Es wird nicht mit einem neuen FSP auf null gesetzt. Es bleibt bestehen, bis das Haushaltsziel erreicht ist.
2 Steuereinnahmen 9
2.1 Dynamischer Zuwachs im ersten Halbjahr 2025 – Abschwächung im weiteren Jahresverlauf
Die Lohnsteuer wuchs im ersten Halbjahr um 6 %, auch weil teilweise steuerpflichtige Lohnelemente an die Stelle steuerfreier Entgeltbestandteile (Inflationsausgleichsprämie) traten. In der zweiten Jahreshälfte dürfte dieser Effekt nachlassen. Die Umsatzsteuer nahm ebenfalls erheblich zu (+ 6½ %). Auch hier sind nun geringere Zuwächse zu erwarten: Zum einen schlugen im Vorjahresvergleich in der ersten Jahreshälfte 2025 noch Rechtsänderungen positiv zu Buche. Insbesondere galt bis Ende März 2024 ein ermäßigter Steuersatz auf Erdgas und Fernwärme. Zum anderen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2024 umfangreiche Nachzahlungen vereinnahmt. Solch umfangreiche Nachzahlungen dürften 2025 wohl nicht mehr anfallen. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Zins- und Veräußerungserträgen stiegen kräftig. Ursächlich dürften insbesondere Veräußerungserträge gewesen sein. Im zweiten Halbjahr erwartete die Steuerschätzung hier keinen weiteren Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch die Erbschaftsteuer trug zum starken Halbjahreszuwachs bei (+ 4 Mrd € gegenüber dem ersten Halbjahr 2024). Entscheidend dafür war offenbar ein einmaliger Effekt in Bayern.
2.2 Steuererleichterungen für Unternehmen
3 Bundesfinanzen
3.1 2025 stark steigende Defizite geplant
Mit der Grenze für die Nettokreditaufnahme, die aus der ursprünglichen Schuldenbremse fortbesteht, ist ein Defizit von 50 Mrd € verbunden. Kreditfinanzierte Defizite sind damit zulässig im Umfang von 15 Mrd € aus der strukturellen Neuverschuldung von 0,35 % des BIP , 18 Mrd € für errechnete konjunkturbedingte Lasten und gut 16 Mrd € für finanzielle Transaktionen ( vgl. Tabelle 5.2, Positionen 2.f2, 2.d und 2.e). Hinzu kommt das Defizit aus dem erweiterten verteidigungspolitischen Spielraum: Die Regierung plant, diesen im Kernhaushalt mit einem zusätzlichen Defizit von 32 Mrd € zu nutzen ( vgl. Tabelle 5.2, Position 2.f1). Sie rechnet die Ausgaben des Verteidigungsministeriums, zur militärischen Unterstützung der Ukraine sowie für weitere inländische sicherheitsbezogene Zwecke von insgesamt 75 Mrd € an. Davon zieht sie 43 Mrd € (1 % des BIP von 2024) ab, die innerhalb der regulären Kreditgrenze zu finanzieren sind. Im Bundeswehrfonds ist ein kreditfinanziertes Defizit von 24 Mrd € vorgesehen ( vgl. Tabelle 5.2, Positionen 3.a und 1.b2). Im neuen SV IK ist ein kreditfinanziertes Defizit von 37 Mrd € veranschlagt ( vgl. Tabelle 5.2, Positionen 3.c und 1.b1). Die übrigen Sondervermögen fallen planmäßig weniger stark ins Gewicht ( vgl. Tabelle 5.2, Positionen 1.b3 und 1.b4).
Zusatzschulden nicht auf Verteidigung und Infrastruktur fokussiert
Im Haushaltsentwurf 2025 ist die Mindest-Investitionsquote von 10 % im Kernhaushalt genau erreicht ( vgl. Tabelle 5.2, Position 4.a4), und der Bund kann deshalb auf das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität ( SV IK ) zugreifen. Bei der Ermittlung der Quote sind im Nenner (bei den Gesamtausgaben) die Ausgaben der Bereichsausnahme Verteidigung abgezogen (dadurch fällt die Quote höher aus). Folgerichtig wäre, die in dieser Bereichsausnahme (insbesondere im Verteidigungsetat) veranschlagten Investitionen auch im Zähler abzuziehen. Dies ist aber nicht vorgesehen. Diese Investitionen sind folglich durch die Bereichsausnahme kreditfinanziert. Weil sie trotzdem in die 10 %-Mindest-Investitionsquote eingehen, entstehen entsprechende Freiräume für andere Zwecke ( vgl. Tabelle 5.2, Position 4.a4-n). Zudem erscheinen die Planzahlen für Investitionen im Entwurf 2025 überhöht. Nicht zuletzt hat die Regierung einen neuen investiven Vorsorgetitel von 1½ Mrd € eingerichtet. Aus diesem will sie in Vorjahren budgetierte Investitionen finanzieren, die noch nicht abgeflossen waren. Üblich waren bislang niedrigere pauschale Vorsorgen ohne investive Klassifizierung. Um zu verhindern, dass Investitionen mehrfach hintereinander in die Mindestquote eingehen oder diese überhöht geplant werden, sollte hier der Haushaltsabschluss maßgeblich sein. Bei den jüngsten Steuersenkungen für Unternehmen forderten die Länder einen Ausgleich für ihre Steuerausfälle. Der Bund sagte ihnen weitere 8 Mrd € aus dem SV IK zu. Die Länder müssen diese Mittel aber nicht für zusätzliche Investitionen verwenden, sondern können dafür bereits reservierte Mittel nun anders einsetzen.
Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit: Die in die Bereichsausnahme fallenden NATO - Ausgaben dürften gegenüber dem Ist 2024 um etwa 20 Mrd € weniger steigen als die diesbezügliche Kreditaufnahme. Die geplante Zunahme der NATO - Ausgaben wird hier (pragmatisch) als Maßstab für zusätzliche Verteidigungsausgaben herangezogen. Die NATO - Ausgaben steigen lediglich um etwa 11 Mrd € (nach Abzug der Mehrausgaben des Bundeswehrfonds, die ebenfalls kreditfinanziert werden, vgl. Tabelle 5.2, Position 2.f1-n). Der Bund plant dagegen für die Bereichsausnahme Verteidigung einen zusätzlichen Kreditspielraum von 32 Mrd € ( vgl. Tabelle 5.2, Position 2.f1). Davon abzuziehen wären im Übrigen eigentlich auch noch die Einnahmen des Verteidigungsressorts, die sich auf 1½ Mrd € belaufen sollen. Ein solcher Abzug ist bislang offenbar nicht vorgesehen. Verbesserung der Infrastruktur: Die Differenz zwischen Ausgabenanstieg und Kreditaufnahme dürfte beim SV IK sogar noch größer ausfallen. Dort soll die Kreditaufnahme 37 Mrd € betragen ( vgl. Tabelle 5.2, Position 3.c). Die geplanten investiven Infrastrukturausgaben 1 des Bundes (Kernhaushalt und SV IK zusammengenommen) steigen gegenüber dem Ergebnis 2024 aber nur leicht um etwa 2½ Mrd € ( vgl. Tabelle 5.2, Position 3c-n abzüglich 4a4-n). Die Investitionszuweisungen des Sondervermögens an die Länder (8½ Mrd €) sollen nicht mit der Auflage zusätzlicher Infrastrukturverbesserung verbunden sein. Angesichts beträchtlicher Defizite in den Haushalten von Ländern und Gemeinden ist zu befürchten, dass sie mit den für sie reservierten Mitteln des SV IK stattdessen eher vorhandene Finanzierungslücken schließen. Der Klimafonds erhält vom SV IK 10 Mrd €, ohne dass gewichtige neue Maßnahmen vorgesehen sind, die Infrastruktur stärken oder die Treibhausgasemissionen verringern. Stattdessen ist insbesondere geplant, eine Finanzierungslücke bei der Gasspeicherumlage zu schließen und damit die Preise für den Gasverbrauch zu senken.
3.2 2025 Defizit wohl niedriger als geplant
3.3 2026 weiterer deutlicher Defizitanstieg geplant
Aus der alten Grenze für die Nettokreditaufnahme leitet die Regierung in der Planung einen Defizitspielraum von gut 45 Mrd € ab. Davon entfallen 15 Mrd € auf die zulässige strukturelle Kreditaufnahme von 0,35 % des BIP , 13 Mrd € auf konjunkturbedingte Belastungen, 7½ Mrd € auf den Erwerb von Finanzvermögen und fast 10 Mrd € auf die Entnahme aus der verbliebenen Rücklage. Den neuen verteidigungspolitischen Defizitspielraum im Kernhaushalt schöpft die Regierung mit gut 54 Mrd € aus. Ausgangspunkt sind die Ausgaben im Verteidigungsministerium, zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine sowie für weitere inländische sicherheitsbezogene Zwecke. Zusammen belaufen sie sich auf 97 Mrd €. Davon sind 1 % des BIP abzuziehen (43 Mrd €).
SV IK : Das Defizit soll von 37 Mrd € im laufenden Jahr auf 59 Mrd € steigen. Zu Buche schlägt dabei mit insgesamt 6 Mrd €, dass das SV IK Ausgaben vom Klimafonds übernimmt. Dies betrifft neben der Förderung von Mikroelektronik (Investitionszuschüsse an private Unternehmen) auch die Förderung des Ausbaus von Wärmenetzen (Investitionszuschüsse an andere staatliche Haushalte). Die übrigen zusätzlichen Ausgaben sind überwiegend für den Bund eingeplant. Ein Großteil ist für höhere Investitionszuschüsse an die Bahn vorgesehen. Diese ersetzen im Wesentlichen zuvor aus dem Kernhaushalt kreditfinanzierte Eigenkapitaleinlagen. 17 Anders als im laufenden Jahr ist damit für 2026 ein merklicher Anstieg der Infrastrukturinvestitionen vorgesehen (Kernhaushalt und SV IK zusammen, vgl. Tabelle 5.2, Position 3c-n abzüglich 4a4-n)). Allerdings bleibt abzuwarten, ob der Bund diesen angesichts der kurzen Vorlaufzeit wirklich erreicht. Dazu schiene es nötig, zügig die Planungs- und Genehmigungsprozesse für solche Maßnahmen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bundeswehrfonds: Das Defizit soll um 1 ½ Mrd € auf fast 26 Mrd € steigen. Der Planwert schöpft damit knapp die Hälfte des Kreditspielraums aus, der planmäßig Ende 2025 verbleibt. Neben militärischen Beschaffungen sind auch 1 Mrd € für Zinsausgaben auf die bislang aufgelaufenen Schulden des Fonds veranschlagt. Klimafonds: Beim Klimafonds halbiert sich das geplante Defizit auf 2 Mrd €. Die verbliebene Rücklage soll diese Finanzierungslücke decken. Gegenüber dem laufenden Jahr treten bei den Ausgaben 6½ Mrd € für die Subventionierung der Strom-Netzentgelte hinzu. Dagegen entfällt eine Ausgabe zum Ausgleich der Gasspeicherumlage von 3½ Mrd €. Auch die Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude sollen deutlich sinken. Ausgaben zur Förderung der Mikroelektronik und zur Förderung von Wärmenetzen will die Regierung in das SV IK verlagern. Die Einnahmen aus dem SV IK bleiben stabil bei 10 Mrd €, und auch die Einnahmen aus Zertifikaten, die zu Emissionen von Treibhausgasen berechtigen, sollen kaum zulegen. Fonds für inflationsindexierte Bundeswertpapiere: Im Jahr 2026 plant der Bund ein Defizit von 5 Mrd €, nach einem Überschuss von 2 Mrd €2025. Nächstes Jahr steht nämlich die Tilgung eines inflationsindexierten Bundeswertpapiers an. 18
3.4 Finanzplanung bis 2029 mit hohen Defiziten und zusätzlich hohen Handlungsbedarfen
In struktureller Betrachtung steigen die Steuereinnahmen nur um 2 %, wobei Steuersenkungen dämpfen. Der nominale Zuwachs ist höher. Er gleicht zum Teil aber den Rückgang der 2026 noch recht hohen Konjunkturlast aus. Die Einnahmen werden dadurch gedämpft, dass hohe temporäre Zuflüsse aus NGEU aus dem Jahr 2026 danach entfallen (fast 11 Mrd €).