Öffentliche Finanzen Monatsbericht – Mai 2026

Monatsbericht

1 Staatlicher Gesamthaushalt 1

1.1 Aktuelle Lage und Perspektiven

Grundtendenzen

Die Staatsfinanzen sind aktuell expansiv ausgerichtet. Aufgrund stark wachsender Ausgaben steigen das Defizit und die Schulden erheblich. Im laufenden Jahr wächst die Defizitquote auf etwa 4 % (2025: 2,7 %). Ohne weitere Eingriffe würde sie sich 2027 weiter erhöhen und sehr deutlich auf 5 % zubewegen. Der expansive Kurs setzt auf einer hohen strukturellen Ausgabenquote auf: Im letzten Jahr lag sie bei fast 50 %. 2 Druck auf die Staatsfinanzen zeigt sich auch an den Beitragssätzen der Sozialversicherungen: Sie erhöhten sich 2025 sprunghaft auf zusammen 42½ %. Bei der Rentenversicherung ist für 2028 ein Beitragssprung zu erwarten. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung sollen Reformvorhaben verhindern, dass die Beitragssätze weiter zunehmen.

Gesamtjahr 2026

Im laufenden Jahr dürfte die Defizitquote auf etwa 4 % steigen. Dabei belastet die ungünstige Konjunkturlage, und strukturell liegt die Quote bei etwa 3½ %. Die Konjunktur schlägt sich vor allem in den Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bei den Steuern über eine schwache Gewinnentwicklung nieder. Temporäre Effekte spielen kaum eine Rolle. Insbesondere resultieren nur begrenzte Steuerausfälle aus der niedrigeren Energiesteuer auf Benzin und Diesel im Mai und im Juni.

Die Ausgaben werden im laufenden Jahr stark wachsen. Besonders gewichtig sind Mehrausgaben für Verteidigung sowie für Renten, Gesundheit und Pflege. Die Gebietskörperschaften dürften zudem mehr in die Infrastruktur investieren. Der Bund leistet außerdem neue Subventionen, um Netzentgelte beim Strom zu senken. Des Weiteren lassen höhere durchschnittliche Zinssätze und Schulden die Zinsausgaben kräftig steigen.

Bei den Einnahmen dämpfen Ausfälle durch Steuerrechtsänderungen den Zuwachs etwas. Am bedeutsamsten sind dabei die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten bei den Unternehmensteuern sowie der geringere Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie. Die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen sind zu Jahresbeginn nur bei den Krankenkassen und dort nur leicht gestiegen. Finanzierungslücken von Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der BA überbrückt der Bund mit steigenden Darlehen. Die Rentenversicherung finanziert ihr Defizit aus ihrer Rücklage. 

Weiterer Ausblick

Im kommenden Jahr dürfte die Defizitquote weiter Richtung 5 % zunehmen. Das Defizit des Bundes dürfte weiter wachsen, vor allem weil die kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben zunehmen. Zudem dürfte das Defizit der Rentenversicherung nochmals stark steigen.

Im weiteren Verlauf ist mit den Planungen des Bundes bis 2030 eine gesamtstaatliche Defizitquote von gut 4 % angelegt. Die Konjunkturlast, die aktuell zu Buche schlägt, erhöht das Defizit nur vorübergehend. Der Bund hat einen strukturellen Kreditspielraum von 0,35 % des BIP, erweitert um die Bereichsausnahme für Verteidigung und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (IK). Für 2028 bis 2030 plant er mit einer strukturellen Nettokreditaufnahme von 3,7 % bis 3,9 % des BIP (vgl. Abschnitt „Bundesfinanzen“, Tabelle 5.3, Ziffer 1.d-n). Hinzu kommt ein struktureller Kreditspielraum der Länder von 0,35 % des BIP. Die Gemeinden müssen Defizite im Prinzip sehr eng begrenzen. Die Sozialversicherungen müssen ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kreditaufnahme ausgleichen: Die Rentenversicherung wird ihr Defizit daher ab 2028 durch höhere Beitragssätze abbauen, weil sie ihre flexible Rücklage dann aufgebraucht hat. Die anderen Zweige müssen perspektivisch wieder ohne Bundesdarlehen auskommen. 

Mit einer Defizitquote von etwa 4 % entfernt sich die Schuldenquote zunehmend vom 60 %-Referenzwert (2025: 63,5 %). Dabei laufen auch auf der EU-Ebene höhere Schulden auf. Die Deutschland zuzurechnenden Teile dürften im laufenden Jahr auf rund 3½ % des BIP wachsen.

1.2 Fiskalregeln erfordern Anpassungsmaßnahmen

Nationale Vorgaben nicht ohne Weiteres eingehalten

Der Bund wird im weiteren Verlauf gewichtige Anpassungsmaßnahmen beschließen müssen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. So können zusätzliche Verteidigungsausgaben zwar unbegrenzt kreditfinanziert werden. Abgesehen davon gilt aber die 0,35 %-Grenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme. Die Bundesplanung zeigt deutlich auf, dass der Bund diese ohne Korrekturmaßnahmen nicht einhalten wird (vgl. Abschnitt „Bundesfinanzen“, Tabelle 5.3, Ziffer 2.a6): Das heißt, in den Eckwerten ausgewiesene Finanzierungslücken sind durch konkrete Maßnahmen zu schließen und etwaige neue Budgetlasten gegenzufinanzieren. Um die Verteidigungsfähigkeit und Infrastruktur tatsächlich zu verbessern, ist es überdies empfehlenswert, die diesbezüglichen Kreditspielräume stärker für wachsende Ausgaben in diesen Bereichen einzusetzen. Aktuell zeichnet sich ab, dass der Bund mit diesen Spielräumen zu guten Teilen Budgetlücken schließen und anderweitige Politikziele finanzieren wird. Das gleiche ist für Länder und Gemeinden bezogen auf ihren Anteil am Sondervermögen IK angelegt. 

Die Länderfinanzen stehen im Aggregat relativ gut da. Für die Kommunalfinanzen zeigen die hohen Defizite und steigende Kassenkredite hingegen Konsolidierungsbedarf an. Die Länderhaushalte verzeichneten 2025 insgesamt einen strukturellen Überschuss. Grundsätzlich verfügen sie über Kreditspielräume von zusammen 0,35 % des BIP, und sie können auf insgesamt 100 Mrd € aus den Sondervermögen IK zugreifen. Aufgabe der Länder ist auch, auf tragfähige Finanzen ihrer Kommunen zu achten. Hier besteht offenbar erheblicher Handlungsbedarf. Wenn andere Mittel zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte ausgeschöpft sind, müssen die Länder dies mit eigenen Mitteln angehen (siehe Abschnitt „Länderfinanzen“). 

Maßnahmen zur Kompensation gestiegener Energiepreise erhalten idealerweise die Energiesparanreize und sind temporär und zielgerichtet ausgestaltet. Zusätzliche Maßnahmen erscheinen aktuell nicht dringlich. Werden sie bei einer etwaigen Zuspitzung erwogen, ist es empfehlenswert, sie an den eingangs genannten Kriterien zu orientieren. Gegen breite und umfangreiche Stützungsmaßnahmen spricht nicht zuletzt, dass sie die konsolidierungsbedürftigen Staatsfinanzen deutlich zusätzlich belasten. Zudem können solche Maßnahmen mittelfristig den Aufwärtsdruck auf die Verbraucherpreise verstärken. Damit würden sie es der Geldpolitik erschweren, die Inflation mittelfristig wieder auf 2 % zurückzuführen. 

EU-Vorgaben ebenfalls zu beachten

Die EU-Vorgaben begrenzen das Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoausgaben. Hier dürfte es zunächst nicht zum Konflikt kommen, wenn der Bund wie angekündigt Haushaltslücken schließt. Gemäß vorliegenden Planungen und Projektionen der Bundesregierung überschreitet Deutschland zwar 2026 die Grenze für das jährliche Wachstum der Nettoausgaben. Und dies gilt auch, wenn die europäische Ausnahme für Verteidigungsausgaben berücksichtigt wird. 3 Allerdings hatte Deutschland 2025 die Vorgabe übererfüllt. Daher steht ein „Guthaben“ auf dem einschlägigen Kontrollkonto, mit dem die Überschreitung verrechnet wird. Auch im weiteren Verlauf bis 2029 sind die Ausgabenspielräume weit gesteckt. 4 Sie dürften sich einhalten lassen, wenn der Bund entsprechend den Eckwerten Haushaltslücken schließt.

Allerdings plant Deutschland, den EU-Referenzwert für die Defizitquote zu überschreiten, in den Jahren 2026 und 2027 auch abzüglich der exkulpierten Verteidigungsausgaben. Die Bundesregierung erwartet gemäß vorliegenden Planungen und Projektionen, die 3 %-Grenze mehrere Jahre zu überschreiten. In den Jahren 2026 und 2027 liegt die Quote auch darüber, wenn die durch die europäische Ausnahme entschuldigten Verteidigungsausgaben abgezogen werden. Im Jahr 2028 hält Deutschland die so korrigierte Grenze wieder ein, wenn der Bund die Lücken im Bundeshaushalt schließt. Der Stabilitätsrat wies im Mai darauf hin, dass 2026 ein übermäßiges Defizit droht. Es wäre insofern folgerichtig, dass der Bund und die Länder Maßnahmen ergreifen, um dies abzuwenden. Dies empfiehlt auch der unabhängige Beirat des Stabilitätsrates. 5

1.3 Wichtige Reformen geplant

Schuldenbremse reformieren

Längerfristig erfordern resiliente Staatsfinanzen deutlich niedrigere Defizite als von den aktuellen nationalen Regeln erlaubt. Denn eine tendenziell weiter steigende hohe Schuldenquote wirkt destabilisierend und beeinträchtigt die finanzpolitische Handlungsfähigkeit. Damit die Schuldenquote perspektivisch in angemessenen Schritten zum europäischen Referenzwert von 60 % zurückkehrt, muss die Defizitquote im weiteren Verlauf wieder deutlich sinken. Die Bereichsausnahme für Verteidigung im Rahmen der Schuldenbremse erlaubt hingegen unbefristet Defizite in unbegrenzter Höhe.

Um solide Staatsfinanzen verlässlich abzusichern und um den EU-Regeln Rechnung zu tragen, sollte der Bundesgesetzgeber die Schuldenbremse anpassen. Die Bundesregierung plant eine Reform der deutschen Schuldenregel und lässt sich dabei von einer Expertenkommission beraten. Die Bundesbank hatte im letzten Herbst einen Reformvorschlag vorgelegt: Dessen Ziel ist es, eine Perspektive für solide Staatsfinanzen verbindlich zu verankern und zugleich staatliche Investitionen abzusichern. 6 Letztlich ist es am Gesetzgeber, geeignete Vorgaben zu vereinbaren und im Grundgesetz zu verankern. Ungeachtet der konkreten Ausgestaltung ist es elementar, die Bereichsausnahme für Verteidigung schrittweise zurückzuführen und eine wieder ausreichend ambitionierte Obergrenze für die Kreditaufnahme festzulegen.

Starken Finanzdruck bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung reduzieren

Im Bereich von Gesundheit, Pflege und Rente sind grundlegende Reformen auf der Agenda. Kleinere Korrekturen dürften kaum ausreichen, um die hohe Ausgabendynamik und den bislang angelegten starken Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen. Mit Blick auf die Bundeszuschüsse ist die extrem angespannte Finanzlage des Bundes zu beachten. Höhere Bundeszuschüsse würden die Anspannung weiter verstärken und wären gegenzufinanzieren.

Eine Kommission erarbeitet derzeit Vorschläge für Reformen der Rentenversicherung und der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Bundesbank reichte dazu auf Anfrage eine Stellungnahme ein (siehe Abschnitt „Alterssicherungskommission soll Reformvorschläge für längerfristige Entwicklung vorlegen“). 

Für die Krankenversicherung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um kurzfristig Druck von deren Finanzen zu nehmen. Viele der gewählten Ansatzpunkte erscheinen gut nachvollziehbar. Sie setzen zum größten Teil auf der Ausgabenseite an. Ein wesentliches Element ist dabei ein einnahmenbasierter Ausgabendeckel. Der grundlegende Kostendruck bei den Leistungsanbietenden bleibt aber hoch. Einnahmenseitig ist geplant, die beitragsfreie Mitversicherung etwas einzuschränken. Dies kann die Erwerbsanreize stärken. Bei der geringfügigen Beschäftigung soll die Begünstigung durch niedrigere Beitragssätze abgebaut werden. Daneben zielt das Paket auf Personen mit höheren Einkommen: Es würde mehr Personen in die gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen, und der Beitrag für Personen mit höheren Einkommen würde steigen. Zudem will der Bund seine Beiträge für Grundsicherungsbeziehende erhöhen. Vorgesehen ist aber nur eine kleine und bis 2031 stufenweise Aufstockung, die auch nicht anhand der Versicherungsleistung begründet ist. Gleichzeitig soll der allgemeine Bundeszuschuss ab 2027 um fast 15 % sinken. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt. Es wäre empfehlenswert, grundsätzlich versicherungsfremde Leistungen mit Bundeszuschüssen zu finanzieren. Es wäre dann folgerichtig, versicherungsfremde Leistungen nachvollziehbar zu definieren und diese regelgebunden aus Steuermitteln zu finanzieren. Ungeachtet dessen sollen und müssen weitere strukturelle Reformen folgen, um die Kostendynamik einzugrenzen und die Krankenversicherung nachhaltig aufzustellen.

2 Steuereinnahmen

2.1 Geringes Wachstum im ersten Quartal

Die Steuereinnahmen lagen im ersten Quartal nur um 1 % über dem ersten Quartal des Vorjahres. Belastet haben Vorjahresabrechnungen bei Gewinnsteuern und zeitliche Verschiebungen bei Bundessteuern.  

  • Bei den veranlagten gewinnabhängigen Steuern wurden insgesamt mehr Steuern zurückerstattet. Auch fielen Nachzahlungen an den Fiskus in der Summe niedriger aus. Besonders deutlich war der Rückgang bei der Körperschaftsteuer. Die gewichtigen Vorauszahlungen für das laufende Jahr waren dagegen weitgehend stabil.
  • Das dynamische Lohnsteuerplus erklärt sich grob aus der positiven Lohnentwicklung und einem beschleunigenden Basiseffekt: Im Vorjahresquartal sorgte eine rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für ein niedrigeres Aufkommen. Einnahmensenkend wirkte hingegen die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation zu Jahresbeginn.
  • Bei den Bundessteuern auf Energie, Tabak und Strom verzerrt ein Sondereffekt im ersten Quartal 2025 die Entwicklung: Damals erhöhten zeitliche Verschiebungen die verbuchten Einnahmen. Nun waren sie daher stark rückläufig. 
Steueraufkommen
Steueraufkommen
Tabelle 5.1: Steueraufkommen
Steuerart1. VierteljahrSchätzung für 2026 1) 
20252026
Mrd €Veränderung gegenüber Vorjahr in %Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Steuereinnahmen insgesamt 2)

222,3

224,2

+⁠ 0,9

+⁠ 1,2

darunter: 
Lohnsteuer 3)

61,3

65,0

+⁠ 6,0

+⁠ 4,6

Gewinnabhängige Steuern

45,3

43,2

– 4,6

– 3,1

davon: 
Veranlagte Einkommensteuer 4)

20,1

19,0

– 5,4

– 1,7

Körperschaftsteuer 5)

10,6

8,7

– 17,8

– 7,3

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

5,4

6,6

+⁠ 22,0

+⁠ 2,5

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

9,2

8,9

– 3,2

– 8,1

Steuern vom Umsatz 6)

79,0

81,9

+⁠ 3,6

+⁠ 3,5

Übrige verbrauchsabhängige Steuern 7)

25,3

22,6

– 10,8

– 4,2

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Arbeitskreis Steuerschätzungen und eigene Berechnungen. 1 Laut offizieller Steuerschätzung vom Mai 2026. 2 Umfasst die gemeinschaftlichen Steuern sowie die Bundes- und Ländersteuern. Einschließlich EU-Anteilen am deutschen Steueraufkommen, einschließlich Zöllen, ohne Erträge aus Gemeindesteuern. 3 Kindergeld und Altersvorsorgezulage vom Aufkommen abgesetzt. 4 Arbeitnehmererstattungen und Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. 5 Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. 6 Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. 7 Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Luftverkehrsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer, Biersteuer, Feuerschutzsteuer.

2.2 Steuerschätzung senkt Erwartungen, Entwicklung ab 2027 wieder dynamischer

Auch im Gesamtjahr 2026 werden die Steuereinnahmen nach der neuen Steuerschätzung nur um 1 % zunehmen. Steuersenkungen schlagen dabei deutlich zu Buche: So wird die kalte Progression im Einkommensteuertarif kompensiert, für Anlagen und neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gelten höhere Abschreibungssätze und für Speisen in der Gastronomie gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz nun dauerhaft. Daneben entwickeln sich die gewinnabhängigen Steuern schwach und gehen teils deutlich zurück: Der Rückgang der Körperschaftsteuer aus dem ersten Quartal verlangsamt sich zwar, unter dem Strich sinken die Einnahmen aber um 7½ %. Auch die Abgeltungsteuer sinkt erstmals nach starken Anstiegen in den letzten Jahren. Zusätzlich schlagen Sondereffekte dämpfend zu Buche – etwa bei den genannten Bundessteuern (siehe oben) und der Erbschaftsteuer. 

Im nächsten Jahr beschleunigt sich der Zuwachs gemäß der Steuerschätzung auf 3½ %. Dazu trägt bei, dass die nominalen gesamtwirtschaftlichen Bezugsgrößen wieder moderat schneller wachsen. Die gewinnabhängigen Steuern schwenken zudem wieder auf einen moderaten Wachstumskurs ein. Rechtsänderungen senken den Zuwachs aber weiter spürbar – vor allem die Möglichkeit zu beschleunigten Abschreibungen. Es ist zudem unterstellt, dass die Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen. Dies reduziert die zu versteuernden Einkommen. 

In den Folgejahren 2028 bis 2030 steigen die Einnahmen weiter um durchschnittlich 3½ %. Im Wesentlichen bestimmen die gesamtwirtschaftlichen Annahmen und die Steuerprogression die Entwicklung. Rechtsänderungen führen vor allem 2028 zu Ausfällen, insbesondere bei den Unternehmensteuern. Im Jahr 2028 belastet zudem der stark steigende Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Noch nicht einbezogene, aber konkret geplante Steuerrechtsänderungen ändern das Bild nur wenig. Die Steuerschätzung berücksichtigt nur verabschiedete Änderungen. Nicht einbezogen ist daher das Vorhaben der Bundesregierung, Überstundenzuschläge teilweise von der Einkommensteuer zu befreien. Andere Maßnahmen würden dagegen zu Mehreinnahmen führen: So sollen die Tabaksteuer erhöht und Verbrauchsteuern auf Produkte mit negativen Gesundheitswirkungen (wie stark zuckerhaltige Getränke) ausgeweitet werden. Insgesamt könnten die Einnahmen damit im laufenden Jahr etwas niedriger und ab 2027 etwas höher liegen. 

Weitere Maßnahmen sind angekündigt, aber noch nicht konkret ausgestaltet. Sie dürften das Steueraufkommen per saldo drücken: Die Bundesregierung hat für 2027 eine Einkommensteuerreform angekündigt. Hierzu liegen aber noch keine abgestimmten Vereinbarungen vor. Offen ist auch, ob die kalte Progression weiter kompensiert wird. Zumindest die Freibeträge der Einkommensteuer wären aber wohl auch ab 2027 jährlich anzupassen. Und auch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte sich auf die Steuereinnahmen auswirken. Soweit die Reform die Beitragsdynamik dämpft, dürften sich dadurch gewisse Mehreinnahmen bei den Steuern ergeben.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2025 ergeben sich spürbare Mindereinnahmen. Etwa die Hälfte geht auf neue Steuersenkungen zurück. Für die Jahre 2026 bis 2028 belaufen sich die Mindereinnahmen jeweils auf 0,4 % des BIP, 2029 bis 2030 betragen sie jeweils 0,3 % des BIP. Insbesondere die gewinnabhängigen Steuern wurden deutlich heruntergenommen. Dies liegt großteils daran, dass die Ansätze der Unternehmens- und Vermögenseinkommen abwärtsrevidiert wurden. Darüber hinaus geht die Schätzung aufgrund der Ergebnisse im ersten Quartal davon aus, dass sich die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern im laufenden Jahr vorübergehend nach unten von der Entwicklung dieser Bezugsgröße abkoppelt. Und nicht zuletzt schlagen sich neue Steuersenkungen in der Abwärtsrevision nieder. Dies sind insbesondere die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, die Stromsteuersenkung für die energieintensive Industrie und Landwirtschaft, die Erhöhung der Entfernungspauschale bei der Einkommensteuer, der neue zusätzliche einkommensteuerliche Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner sowie die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel.

Offizielle Steuerschätzung von Mai 2026 und Revision gegenüber Oktober 2025
Offizielle Steuerschätzung von Mai 2026 und Revision gegenüber Oktober 2025
Tabelle 5.2: Ergebnisse der offiziellen Steuerschätzung und gesamtwirtschaftliche Projektionen der Bundesregierung
Position202520262027202820292030
Steuereinnahmen 1)  
in Mrd € 

989,8

998,7

1 033,3

1 062,4

1 098,7

1 138,0

in % des BIP

22,1

21,7

21,7

21,6

21,7

21,9

Veränderung gegenüber Vorjahr in %

4,4

0,9

3,5

2,8

3,4

3,6

Revision zur vorherigen Steuerschätzung in Mrd €

– 0,9

– 17,8

– 17,7

– 17,4

– 17,2

– 17,4

Nachrichtlich: Mindereinnahmen durch in Aussicht stehende Steuerentlastungen in Mrd €

 

Nach Abschluss der Steuerschätzung beschlossene und weitere konkret geplante Steuerrechtsänderungen 2)

.

– 0,7

0,0

1,0

1,4

1,2

Mindereinnahmen, wenn kalte Progression ab 2027 wie bisher kompensiert wird 3)

.

.

– 8,2

– 16,7

– 23,1

– 29,7

Wachstum des realen BIP in % 

 

Frühjahrsprojektion April 2026

0,2

0,5

0,9

0,9

0,9

0,9

Herbstprojektion Oktober 2025

0,2

1,3

1,4

0,9

0,9

0,9

Wachstum des nominalen BIP in % 

 

Frühjahrsprojektion April 2026

3,3

2,8

3,8

3,0

3,0

3,0

Herbstprojektion Oktober 2025

3,0

3,9

3,7

2,9

2,9

2,9

Quellen: Arbeitskreis Steuerschätzungen und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie eigene Schätzungen. 1 Einschließlich EU-Anteilen am deutschen Steueraufkommen, einschließlich Zöllen, einschließlich der Erträge aus Gemeindesteuern. 2 Teils eigene Schätzungen: Altersvorsorgereformgesetz (zwischenzeitlich beschlossen), Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, stufenweise Tabaksteuererhöhungen ab 2026, Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. 3 Seit 2014 verschob der Gesetzgeber den Einkommensteuertarif Jahr für Jahr zumeist um die geschätzte Inflationsrate des Vorjahres. Gezeigt sind hier die Mindereinnahmen, die sich ergeben, wenn er diese Praxis beibehält und jeweils auch den Grundfreibetrag mit der Inflationsrate des Vorjahres verschiebt. Die Effekte sind grob abgeschätzt basierend auf der aktuellen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und den Lohnsteuereinnahmen nach aktueller Steuerschätzung. Sie sind mit VGR-Abgrenzung gerechnet.

3 Bundesfinanzen

3.1 Erstes Quartal 2026

Das Defizit des Bundes einschließlich Extrahaushalten 7 fiel im ersten Quartal 2026 weit höher aus als ein Jahr zuvor. Es stieg um fast 30 Mrd € auf 41 Mrd €. Betroffen waren neben dem Kernhaushalt auch die Extrahaushalte. 

Im Kernhaushalt wuchs das Defizit um 15 Mrd € auf 21 Mrd € (siehe unten stehendes Schaubild 5.3). Die Einnahmen sanken stark um 8 Mrd €. Die Steuereinnahmen gingen um 5½ Mrd € zurück. Hier schlugen (steuermindernde) höhere Abführungen an den EU-Haushalt zu Buche. Zudem entfielen günstige Sondereffekte bei Bundessteuern, und gewinnabhängige Steuern sanken. Bei den sonstigen Einnahmen flossen offenbar deutlich weniger Krisenhilfen an den Bund zurück als im Vorjahr. Die Ausgaben legten dagegen mit 5½ % kräftig zu. Dabei stiegen besonders die Zuschüsse des Bundes (+ 3 Mrd €), insbesondere an die gesetzliche Rentenversicherung und offenbar an die Ukraine. Die Ausgaben im Verteidigungsressort wuchsen sehr kräftig um 2½ Mrd € (+ 19 %). Die investiven Ausgaben in haushaltsmäßiger Abgrenzung legten um 1½ Mrd € zu. Darunter sanken die infrastrukturbezogenen Ausgaben im Kernhaushalt um 1½ Mrd € auf 2 Mrd €. 8 Dies wurde aber durch Finanztransaktionen mehr als ausgeglichen, die ebenfalls investiv erfasst werden: Die Darlehensvergabe an Sozialversicherungen nahm deutlich zu (+ 7½ Mrd €), während die Kapitaleinlage bei der Bahn von Anfang 2025 entfiel (- 4½ Mrd €). 

Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden
Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden

Das Defizit der Extrahaushalte wuchs ähnlich stark auf 19 Mrd €. 

  • Das Sondervermögen IK verbuchte ein Defizit von gut 16 Mrd €. Zahlungen an die Länder und Gemeinden flossen noch nicht ab. Fast 13 Mrd € betrugen die Zuweisungen an andere Sondervermögen, darunter 10 Mrd € an den Klimafonds. 9 Auch um die Mittel für den Klimafonds bereinigt erklärt das Sondervermögen einen großen Teil des Defizitanstiegs der Extrahaushalte im Vorjahresvergleich (im ersten Quartal 2025 war es noch nicht aktiv).
  • Der Klimafonds erzielte aufgrund der hohen Zuweisung einen Überschuss von 4½ Mrd €. Das Ergebnis verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahresauftakt um 7 Mrd € (ohne die Querzuweisung aus dem Sondervermögen IK um 3 Mrd € verschlechtert). Die Ausgaben des Fonds stiegen offenbar vor allem infolge der neuen Subvention, die gezahlt wird, um die Stromnetzentgelte zu senken.
  • Der Fonds für inflationsindexierte Wertpapiere verzeichnete ein Defizit von 5 Mrd €. Weil ein Bundesschuldtitel getilgt wurde, leistete der Fonds Ausgleichszahlungen für die Inflation während der gesamten Laufzeit. 10 Zum Vorjahresauftakt war das Ergebnis ausgeglichen gewesen.
  • Beim Bundeswehrfonds aus dem Jahr 2022 stieg das Defizit um 1½ Mrd € auf gut 4 Mrd €. Die dort verbliebenen Kreditermächtigungen will der Bund bis Ende 2027 ausschöpfen.
Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes
Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes

3.2 Aussichten für 2026

Das Defizit des Bundes wird auch im Gesamtjahr stark steigen. Dies betrifft sowohl den Kernhaushalt als auch die Extrahaushalte.  

Der Kernhaushalt könnte das laufende Jahr in etwa gemäß den Planungen abschließen. Damit würde das Defizit stark um 32 Mrd € auf fast 100 Mrd € steigen. Ausschlaggebend sind Mehrausgaben in der Bereichsausnahme für Verteidigung, die der Bund über Kredite finanziert (Plan: + 29 Mrd €). Bei der Beamtenbesoldung reicht die Vorsorge im Haushalt offenbar aus, um Mehrausgaben nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2025 abzudecken. 11 Nicht zuletzt weil die investiven Ausgaben insgesamt im Regelfall großzügig veranschlagt sind, könnten die Gesamtausgaben des Bundes niedriger ausfallen als geplant. Bei den Einnahmen ergab die aktuelle Steuerschätzung Ausfälle von 5 Mrd € gegenüber dem Soll. Hierzu tragen insbesondere die temporär gesenkte Energiesteuer sowie ungünstigere gesamtwirtschaftliche Entwicklungen bei. Ein gewisser Puffer könnte in den recht hoch angesetzten Abführungen an den EU-Haushalt bestehen.

Bei den Extrahaushalten treibt ein sprunghaft steigendes Defizit des Sondervermögens IK die Entwicklung. Insgesamt veranschlagt der Bund für die Extrahaushalte mit Planzahlen einen Defizitanstieg um 55 Mrd € auf 91 Mrd €. 12

  • Das Defizit des Sondervermögens IK soll von 24 Mrd € im letzten Jahr auf 58 Mrd € steigen. Einerseits könnten sich Investitionsvorhaben des Bundes wie in früheren Jahren verzögern. Dann fallen diese Abflüsse niedriger aus als geplant. Andererseits könnten aus dem Länderteil weitaus mehr Mittel abfließen als die veranschlagten 8½ Mrd €. 13 So sind Zahlungen an die Länder nicht daran gebunden, dass sie bei diesen oder den Gemeinden zu steigenden Investitionen führen. Zudem können Zahlungen auch noch für Projekte aus 2025 fließen. Für stärkere Abflüsse spricht auch, dass Gemeinden ihre hohen Defizite senken müssen und hierfür Mittel aus dem Sondervermögen abrufen können – ohne wachsende Ausgaben für Investitionen. 14
  • Im Klimafonds soll sich das Ergebnis um 7 Mrd € verschlechtern. Insbesondere die neue Subventionierung der Netzentgelte (+ 6½ Mrd €) schlägt deutlich stärker zu Buche als die entfallenen Kosten der Gasspeicherumlage (- 3 Mrd €). Allerdings könnte das Defizit wie in den Vorjahren geringer ausfallen als veranschlagt, weil insgesamt weniger Mittel abfließen.
  • Beim Bundeswehrfonds soll das Defizit um 6 Mrd € steigen.
  • Beim Vorsorgefonds für inflationsindexierte Bundeswertpapiere soll das Ergebnis um 7 Mrd € sinken. Neben den genannten Ausgleichszahlungen im ersten Quartal belastet, dass in Vorjahren vereinnahmte Zuführungen für Papiere im Eigenbestand ad hoc an den Kernhaushalt zurückgeführt werden.

3.3 Aussichten 2027 bis 2030

Eckwertebeschluss der Bundesregierung vorgelegt

Gemäß den Eckwerten für den Bundeshaushalt steigt die strukturelle Nettokreditaufnahme deutlich auf etwas unter 4 % des BIP in den Jahren 2027 bis 2030 (vgl. dazu wie im Folgenden Tabelle 5.3, hier Ziffer 1.d-n). Die Kreditfinanzierung des Bundes (Kern- und Extrahaushalte) wächst demnach von zuletzt 109 Mrd € auf 197 Mrd € im nächsten Jahr und dann auf schließlich 202 Mrd € im Jahr 2030 (Ziffer 1.c). Ausschlaggebend sind zusätzliche Defizite im Zusammenhang mit Verteidigung. 15 Gleichzeitig sinken die Kreditaufnahmen für konjunkturelle Belastungen und Finanzvermögenserwerb. Die Grenze der Schuldenbremse für die strukturelle Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt wird in den Planungen regelmäßig eingehalten – auch in diesem Fall; allerdings sind hierfür noch weitere Maßnahmen zu beschließen, und in die Eckwerte sind umfangreiche nicht konkretisierte Einsparungen eingerechnet (Ziffern 1.a6-n und 2.a6). Das Sondervermögen IK macht Defizite von rund 60 Mrd € bis 2029 und 49 Mrd € im Jahr 2030 (Ziffer 1.b1). 16

Tabelle 5.3: Wichtige Kennzahlen des Eckwertbeschlusses zu den Bundesfinanzen
in Mrd € (soweit nicht anders gekennzeichnet)
PositionIst 2025Soll 20262027 EW2028 EW2029 EW2030 EW
1.Nettokreditaufnahme (NKA) 
1.aKernhaushalt (KHH) insgesamt 1)

65,2

98,0

110,8

134,9

137,1

152,7

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

81,8

89,9

88,1

116,5

126,9

.

1.a1Bereichsausnahme (BA) Verteidigung

28,6

57,6

80,3

121,0

128,3

147,3

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

32,1

54,3

64,2

107,2

122,1

.

1.a2Konjunkturkomponente im Haushaltsverfahren 2)

– 7,4

– 15,6

– 12,0

– 8,0

– 3,9

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

– 18,2

– 12,9

– 8,2

– 3,9

.

1.a3Saldo finanzieller Transaktionen

– 15,4

– 9,6

– 2,9

– 2,3

– 0,7

– 0,7

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

– 16,4

– 7,6

– 0,3

– 2,1

– 1,1

.

1.a4Strukturelle NKA (+) ohne BA (1.a-1.a1 + 1.a2 + 1.a3)

13,8

15,2

15,6

3,6

4,2

4,7

1.a5Regelgrenze von 0,35 % des BIP 3)

13,5

15,2

15,6

3,6

4,2

4,7

1.a6-nÜberschreitung der Regelgrenze

0,3

1.a7Rücklagenzuführung (–)/-entnahme (+) 4) 

.

.

.

.

1.a8-nnachrichtlich: Bestand der allgemeinen Rücklage

10,7

10,7

.

.

.

.

1.bWichtige Extrahaushalte außerhalb Schuldenbremse

43,5

83,6

85,7

59,5

60,2

49,1

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

61,2

84,4

84,6

58,4

59,2

.

 davon:

 

1.b1Sondervermögen Infrastruktur/Klimaschutz (Sondervermögen IK)

24,0

58,1

58,2

59,5

60,2

49,1

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

37,2

58,9

57,1

58,4

59,2

.

 Restbestand Kreditermächtigungen am Jahresende

476,0

417,9

359,7

300,2

240,0

190,9

1.b2Bundeswehrfonds

19,5

25,5

27,5

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

24,0

25,5

27,5

.

 Restbestand Kreditermächtigungen am Jahresende

57,5

32,0

4,5

1.cKHH und Extrahaushalte (1.a + 1.b)

108,7

181,6

196,5

194,4

197,3

201,8

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

143,0

174,3

172,7

174,9

186,1

.

1.dKHH und Extrahaushalte strukturell (1.c + 1.a2 + 1.a3)

85,9

156,4

181,6

184,1

192,7

201,1

1.d-nKHH und Extrahaushalte strukturell, in % des BIP 5)

1,9 %

3,4 %

3,8 %

3,7 %

3,8 %

3,9 %

2.Ergänzende Angaben zum KHH

 

2.aAusgaben 6)

494,9

524,5

543,3

586,9

588,9

625,1

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

503,0

520,5

507,5

546,4

572,1

.

2.a-n1nachrichtlich: Mehrausgaben gegenüber dem Finanzplan

– 8,1

4,0

35,8

40,5

16,8

.

2.a-n2darunter in Bereichsausnahme Verteidigung

3,3

16,1

13,8

6,2

.

 darunter:

 

2.a1Investitionen

55,4

58,4

51,3

47,6

46,7

48,5

2.a2Investitionen ohne finanzielle Transaktionen

39,2

47,9

47,7

46,9

46,3

48,2

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025

45,4

47,7

47,2

46,4

46,2

.

2.a3Investitionen in die Bundesinfrastruktur (2024 vor Sondervermögen IK: 30,9 Mrd €) 7)

18,1

24,2

.

.

.

.

2.a4Investitionsquote (relevant für Sondervermögen IK8)

8,7 %

10,5 %

10,4 %

10,1 %

10,1 %

10,1 %

2.a5Zinsen

29,9

30,3

42,7

56,1

67,2

78,7

2.a6Globale Minderausgaben, ab 2027 Handlungsbedarf 9)

– 8,8

– 20

– 29

– 51

– 60

2.bEinnahmen 10) 

428,0

426,5

432,5

452,0

451,8

472,4

 darunter:

 

2.b1Steuereinnahmen 11)

388,6

387,2

398,4

407,7

416,3

435,0

 Vergleichswert Finanzplan Sommer 2025 (abzüglich Vorsorge)

385,8

379,6

388,0

398,6

412,8

.

2.b2aus NGEU

10,6

2.b3Globale Mehr-/Mindereinnahmen

– 1,4

.

.

.

.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen und eigene Berechnungen. Methodische Erläuterungen finden sich in: Deutsche Bundesbank (2016). Abweichungen durch Rundung möglich. 1 Abweichend vom Ausweis des BMF für 2025: Ohne Aufschlag für getilgte Notlagenkredite. 2 Für 2025 Stand März 2026, danach gemäß Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung. 3 Bezogen auf das BIP im Jahr vor Aufstellung des Haushalts. Abgezogen sind Tilgungen von Notlagenkrediten (Ist 2025, ab 2028 gemäß Tilgungsplan von 2022). 4 Im Eckwertebeschluss ist ein Rücklageneinsatz im Jahr 2027 einbezogen, aber nicht beziffert. Der Koalitionsausschuss vom 12. Mai 2026 vereinbarte, den Einsatz der Rücklage aufzuschieben, ohne ausgleichende Budgetentlastungen bekanntzugeben. 5 BIP des betreffenden Jahres gemäß Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung. 6 Zuweisungen aus Abtretung von Steuermitteln an die Länder einnahmenseitig abgezogen (siehe Fußnote 10). 7 Investitionen in die Infrastruktur des Bundes: alle Sachinvestitionen sowie Investitionszuschüsse an Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG und Autobahn GmbH und öffentliche Einrichtungen (aus dem Gruppierungsplan: Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 und 82, Gruppierungen 891 und 894). 8 Die Bundesregierung sieht die Zusätzlichkeit der kreditfinanzierten Ausgaben des Sondervermögens IK als gewahrt an, wenn die Planquote mindestens 10 % beträgt. Sollwert 2025: 10,0 %. 9 2027: Umfang des Konsolidierungspakets, das noch zu konkretisieren ist. 2028 ff.: Offener Handlungsbedarf nach Abzug des aus 2027 fortgeschriebenen Konsolidierungspakets. Die Eckwerte weisen zusätzliche globale Minderausgaben nicht aus. 10 Gesamteinnahmen abzüglich NKA. Entnahmen aus der Rücklage und ebenfalls nicht saldenwirksame Münzeinnahmen (üblich: 0,2 Mrd € p.a.) mangels Angabe nicht abgezogen. Einbezogen sind die Netto-Steuereinnahmen (siehe Fußnote 10). 11 Nach Abzug der Bundesergänzungszuweisungen, der Anteile am Energiesteueraufkommen, des Ausgleichs gemäß Kraftfahrzeugsteuer-Reform 2009 und der Sanierungshilfen an Länder.

Die Nettokreditaufnahme fällt höher aus als im Finanzplan vom Sommer 2025. Für 2027 ist sie für den Kernhaushalt (Ziffer 1.a) fast 23 Mrd € größer. Bis 2029 sinkt der Abstand zwar, beträgt aber immer noch 10 Mrd €. Vor allem die Ausgaben in der Bereichsausnahme Verteidigung sind nun höher veranschlagt (Ziffer 2.a-n2). Darüber hinaus schätzt die Bundesregierung in den Jahren 2027 bis 2029 nun um jeweils 4 Mrd € höhere Konjunkturlasten (siehe dazu Ziffer 1.a2). Höhere Konjunkturlasten dürfen im Rahmen der Schuldenbremse auf Kredit finanziert werden, und die Bundesregierung schöpft diesen Spielraum mit den Eckwerten aus. Die Steuereinnahmen sind dabei allerdings noch nicht an die etwas schlechter eingeschätzte Wirtschaftslage angepasst und müssen im weiteren Verlauf an die Ergebnisse der Steuerschätzung angepasst werden. Zudem plant der Bund mit dem Eckwertebeschluss im Jahr 2027 weitere Darlehen an die BA. Und es fließen vorangegangene Darlehen von den betreffenden Sozialversicherungen erst später zurück als zuvor geplant (siehe dazu Ziffer 1.a3). Die aus solchen finanziellen Transaktionen resultierende zusätzliche Kreditaufnahme des Bundes ist im Rahmen der Schuldenbremse erlaubt. 17

Der Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt ist gemäß Eckwertebeschluss weiter hoch. Im Finanzplan vom Sommer 2025 hatte die Bundesregierung umfangreiche offene Handlungsbedarfe benannt. Diese stiegen von 34 Mrd €2027 auf 74 Mrd €2029. Im aktuellen Eckwertebeschluss verringert sich die Lücke 2027 ohne Konsolidierungsmaßnahmen auf rund 20 Mrd €. Ausschlaggebend sind Basiseffekte aus dem günstigeren Ergebnis 2025 und Aufwärtsrevisionen der Steuereinnahmen gegenüber dem vergangenen Sommer. Inzwischen wurden die Steuererwartungen mit der neuen Steuerschätzung gegenüber den Steuereinnahmen im Eckwertebeschluss aber wieder nach unten revidiert, und zwar in der Spitze um bis zu 4 Mrd € im Jahr 2027. Insofern steigen die Lücken wieder. 

Eckwerte lassen wichtige Fragen noch offen

Der Eckwertebeschluss sieht für 2027 vor, dass Maßnahmen in Höhe des Konsolidierungsbedarfs von 20 Mrd € den Haushalt entlasten werden. Die Maßnahmen dazu sind aber weitestgehend nur als Globaltitel erfasst: Um sie konkret zu veranschlagen, muss die Bundesregierung zunächst entsprechende Gesetzentwürfe beschließen. Geringer geplant sind die Zuschüsse an die Rentenversicherung (- 4 Mrd €). Dies hängt wohl damit zusammen, dass die Bundesregierung die Zuschüsse für die höheren Mütterrenten für 2027 erst 2028 an die Rentenversicherung überweist – denn diese wird die höheren Leistungen wohl auch erst nachträglich 2028 auszahlen. 18 An anderen Stellen dürfte es herausfordernd werden, die veranschlagten Entlastungen zu erwirtschaften. So soll die Digitalisierung den Bund um 3 Mrd € entlasten. Jeweils 2 Mrd € beitragen sollen erstens die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie Neuregelungen bei Gewinnen aus Krypto-Assets, zweitens zusätzliche Abgaben auf Produkte mit negativen Gesundheitswirkungen (wie stark zuckerhaltige Getränke) und drittens geringere Zuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung. Etwas niedrigere Einsparungen sind im Bauressort, bei Familienleistungen und bei Subventionen vorgesehen. 

In den nachfolgenden Jahren bleiben die Lücken dann sehr groß, auch wenn die genannten Maßnahmen insgesamt weiter entlasten sollen. Diese Lücken will die Bundesregierung erst später adressieren und dazu unter anderem die Tilgung von Notlagenkrediten und Schulden des Sondervermögens Bundeswehr verschieben. Solange die Tilgungen aufgeschoben würden, lägen die Kreditmöglichkeiten ab 2028 um gut 12 Mrd € höher. Wann die Tilgung in diesem Szenario beginnen soll, ist nicht klar. Die Bundesregierung begründet nicht, wieso sie den Gleichlauf der Tilgungen von Schulden aus NGEU und Notlagenkrediten des Bundes aufgeben möchte. Mit diesem hatte die Vorgängerregierung die erste Verschiebung der Tilgungspläne für Notlagenkredite im Jahr 2022 begründet. 19 Das Grundgesetz verlangt für einen Tilgungsplan einen angemessenen Zeithorizont. 

Die Eckwerte lassen kaum Schlüsse zu den geplanten Infrastrukturinvestitionen zu. Es gibt zwar einige Angaben zu den haushaltsmäßigen Investitionen von Kernhaushalt, Klimafonds und Sondervermögen IK insgesamt (ohne finanzielle Transaktionen). Dabei liegt die geplante Investitionsquote des Kernhaushalts leicht über dem Mindestwert von 10 %. Dieser muss im Haushaltsplan mindestens erreicht sein, um im Sondervermögen IK Kredite aufnehmen zu dürfen. Die eingerechneten Investitionen umfassen neben Infrastrukturinvestitionen auch Investitionszuschüsse für andere Zwecke, Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Entwicklungshilfe. Die Eckwerte schlüsseln die eingerechneten Investitionen aber nicht weiter auf. Folglich ist auch nicht erkennbar, welche Beträge in die Infrastruktur des Bundes fließen sollen. 20

Mit Blick auf eine bessere Infrastruktur ist besonders interessant, ob die infrastrukturnahen Ausgaben des Bundes insgesamt deutlich steigen. Nachdem diese in Kernhaushalt und Sondervermögen IK zusammen im vergangenen Jahr sogar zurückgegangen waren, ist mittelfristig zwar ein Anstieg zu erwarten. Die Zunahme gegenüber dem Ausgangsjahr 2024 wird aber ohne deutliche Budgetumschichtungen weiter stark hinter der Kreditaufnahme des Sondervermögens IK zurückbleiben. 21  Um die Infrastruktur zu verbessern, ist zu empfehlen, sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und Gemeinden stärker sicherzustellen, dass Kreditaufnahmen des Sondervermögens IK die Infrastrukturausgaben erhöhen. 22

Schließlich wird nicht klar, wie die Planungen des Bundes zu den EU-Regeln passen sollen. So liegt nach den verfügbaren Prognosen der Bundesregierung die gesamtstaatliche Defizitquote bereinigt um entschuldigte Mehrausgaben für Verteidigung in den Jahren 2026 und 2027 über der Grenze von 3 % (vgl. Abschnitt „Fiskalregeln erfordern Anpassungsmaßnahmen“). Die neuen Eckwerte lassen kein Gegensteuern erkennen. Zudem läuft die Verteidigungsausnahme in der EU mit dem Jahr 2028 aus, wohingegen die kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben bis 2030 weiter steigen sollen. Es ist insofern nicht ersichtlich, wie die Eckwerte wie auch die Bereichsausnahme Verteidigung zu den EU-Regeln passen sollen. Die Bundesregierung strebt eine Reform der Schuldenbremse an. Dabei müsste vor diesem Hintergrund insbesondere die Bereichsausnahme Verteidigung zurückgeführt werden. 

4 Länderfinanzen

4.1 Jahresabschluss der Kern- und Extrahaushalte 2025

Das Defizit der Länder einschließlich ihrer Extrahaushalte halbierte sich im vergangenen Jahr auf 8½ Mrd €. Dabei entfielen temporäre Belastungen sowohl aus hohen Beteiligungserwerben als auch aus Steuerausfällen durch die Inflationsausgleichsprämie. Zugleich entlasteten 2025 Einmaleffekte. Insbesondere waren die Erbschaftsteuereinnahmen außergewöhnlich hoch. 23 Die Konjunktur belastete dagegen die Länderfinanzen stärker als 2024.

Finanzierungssalden der Länder
Finanzierungssalden der Länder

Während sich die Haushaltslage der Länder 2025 auch strukturell verbesserte, verschärfte sie sich auf kommunaler Ebene. Berechnungen der Bundesbank zeigen für die Länder insgesamt einen kleineren strukturellen Überschuss, während die Gemeinden ein strukturelles Defizit von mehr als 20 Mrd € aufweisen. 24 Dabei gibt es zwar Unterschiede zwischen den Ländern. Im Aggregat zeigt sich hier jedoch eine große finanzielle Unwucht. 

2025 wurden die Sachinvestitionen der Länder wohl noch nicht durch das Sondervermögen IK gestärkt. 25  So stiegen die Sachinvestitionen nur relativ moderat um 2½ % (+ ½ Mrd €). Die Länder haben noch keine Mittel des Sondervermögens abgerufen, sie können dies aber für 2025 begonnene Projekte noch nachholen. Zusätzliche Projekte dürften dadurch aber 2025 wohl kaum angestoßen worden sein, da der Länderteil des Sondervermögens konkret erst Ende 2025 geregelt wurde. 

4.2 Erstes Quartal 2026 und Ausblick Gesamtjahr

Das erste Quartal 2026 schlossen die Kernhaushalte der Länder mit einem Defizit von gut 1 Mrd € ab. 26 Damit verschlechterte sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahresquartal um rund 3 Mrd €. Einnahmendämpfend wirkten dabei insbesondere rückläufige Einnahmen von öffentlichen Verwaltungen (- 1 Mrd €). Dagegen haben die Länder selbst deutlich höhere Zahlungen an ihre Gemeinden geleistet (+ 2½ Mrd €). Auch im ersten Quartal 2026 flossen den Ländern noch keine Investitionszuschüsse aus dem Sondervermögen IK zu. Über die Entwicklung der Sachinvestitionen liegen noch keine belastbaren Informationen vor: Die Länder finanzieren rund die Hälfte davon über ihre Extrahaushalte (einschließlich Hochschulen). Und deren Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Die weitere Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2026 ist schwer abzuschätzen. Zwar wachsen die Steuereinnahmen der Länder gemäß offizieller Steuerschätzung stärker als bei Bund und Gemeinden; mit gut 1 % bleibt der Zuwachs gleichwohl verhalten. Entscheidend wird daher auch sein, wie stark die Länder ihre erweiterten strukturellen Kreditspielräume nutzen – etwa, um ihre Kommunen zu unterstützen. Wichtig ist zudem, wie viele Mittel sie aus dem Sondervermögen IK vereinnahmen und ob sie diese für zusätzliche Vorhaben nutzen oder Finanzierungslücken damit schließen. Grundsätzlich müssen die Länder keine zusätzlichen Investitionen nachweisen, um auf die Mittel zuzugreifen. Die Infrastruktur der Länder dürfte sich allerdings nur dann spürbar verbessern, wenn die Investitionsausgaben auch tatsächlich zunehmen.

Mit Blick auf die Finanzlage ihrer Gemeinden stehen die Länder in besonderer Verantwortung. Dies gilt umso mehr, als die strukturelle Finanzlage der Länder insgesamt vergleichsweise robust ist, während die der Kommunen sehr angespannt ist. Die aktuelle Steuerschätzung stützt dieses Bild: Für 2026 senkt sie die Einnahmeerwartungen der Gemeinden spürbar, die der Länder hingegen nur wenig. Haushaltsprobleme der Gemeinden zeigen sich nicht zuletzt in zunehmenden Kassenkrediten. Damit Kommunen diese nicht weiter aufbauen und nicht in immer größere Schieflagen geraten, wäre umgehend gegenzusteuern. Die Länder sind zum einen im Rahmen ihrer Haushaltsaufsicht gefordert, für eine nachhaltige Konsolidierung bei überlasteten Kommunen zu sorgen. Zum anderen sind sie für eine angemessene Finanzausstattung zuständig. Das heißt, sie müssten den Kommunen bedarfsweise zusätzliche Mittel bereitstellen. 

Um Schieflagen der Kommunen möglichst frühzeitig zu begegnen, wäre es aus Sicht der Bundesbank hilfreich, wenn Kommunen Kassenkredite nur noch bei ihren Ländern aufnehmen dürften. Zumindest die Bestände an Kassenkrediten, die absehbar keine kurzfristigen Finanzierungslücken überbrücken und zum Jahresende noch bestehen, wären dann beim Land zu buchen. Naheliegend wäre, dass die Länder diese Kredite auf ihren eigenen Kreditspielraum im Rahmen der Schuldenbremse anrechnen müssen. Damit würde der Verantwortung der Länder Rechnung getragen. Indem sich finanzielle Fehlentwicklungen bei Kommunen umgehend in den Länderhaushalten niederschlagen, würde auch den politökonomischen Anreizen begegnet, diese Probleme erst später anzugehen.

5 Sozialversicherung

5.1 Rentenversicherung

5.1.1 Ausblick auf 2026

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) verzeichnete zum Jahresauftakt 2026 ein Defizit von 4 Mrd €. Das Defizit war damit nochmals gut 1 Mrd € höher als im ersten Quartal 2025. Die Einnahmen stiegen mit 4 % deutlich schwächer als die Ausgaben (+ 5 %). Die Rentenanpassung von Mitte 2025 machte ausgabenseitig gut 3½ % aus. Der übrige Anstieg ging je zur Hälfte auf eine steigende Rentenzahl und gestiegene Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. 27

Finanzierungssalden der Deutschen Rentenversicherung
Finanzierungssalden der Deutschen Rentenversicherung

Auch im Gesamtjahr 2026 dürfe das Defizit stark steigen. Die Grundtendenz aus dem ersten Quartal dürfte sich fortsetzen: Die Einnahmen wachsen zwar spürbar, die Ausgaben aber noch deutlich stärker. Im November des letzten Jahres erwartete die Bundesregierung daher für 2026 ein Defizit von 9½ Mrd € (2025: gut 3½ Mrd €). Allerdings steigen die Renten Anfang Juli etwa ½ Prozentpunkt stärker als damals unterstellt. Durch die damit 2026 anfallenden Mehrausgaben von gut 1 Mrd € dürfte das Defizit entsprechend höher ausfallen. Hinzu treten Unsicherheiten im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Einnahmenseitig dämpfen zwar Beiträge auf Entgeltersatzleistungen mögliche Ausfälle. Ausgabenseitig könnten sich aber wie in früheren ausgeprägten Schwächephasen zusätzliche Renteneintritte bemerkbar machen.

5.1.2 Alterssicherungskommission soll Reformvorschläge für längerfristige Entwicklung vorlegen

Die Alterssicherungskommission soll bis Juni Vorschläge für eine Rentenreform vorlegen. Die Bundesbank hat der Kommission auf Anfrage eine Stellungnahme übermittelt. 28 Um den absehbaren Druck auf Rentenfinanzen und Bundeshaushalt zu verringern, läge es insbesondere nahe, die finanziellen Vorteile bei vorgezogenem Rentenzugang abzubauen und die Altersgrenzen ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Dadurch stiege das Erwerbspersonenpotenzial und damit auch die Chance auf ein höheres BIP, mehr Steueraufkommen und eine größere Beitragsbasis. Auch der Ausgabenzuwachs würde insgesamt enger begrenzt. In der Folge müsste der Beitragssatz weniger stark steigen. Dadurch dämpfen Beitragssatzerhöhungen die jährlichen Rentenanpassungen weniger stark. Die individuellen Monatsrenten fallen dadurch höher aus. Bis 2030 gilt noch die Haltelinie von 48 % für das Versorgungsniveau aus einer Standardrente. Grundsätzlich wäre es konsequent, die Entgeltpunkte für eine Standardrente an das höhere gesetzliche Rentenalter anzupassen. Beim Rentenalter von 67 Jahren im Jahr 2031 würden 47 Entgeltpunkte für eine Standardrente benötigt (statt derzeit 45). Dadurch ließen sich der Ausgabenzuwachs und damit der Beitragssatzanstieg verringern. Dies würde auch den Bundeshaushalt entlasten. 

5.2 Bundesagentur für Arbeit

Die BA verbuchte zum Jahresbeginn ein deutliches Defizit von 3 Mrd €. 29 Im Vorjahresvergleich nahm das Defizit damit um 1 Mrd € zu. Darin zeigt sich vor allem die verschlechterte Lage am Arbeitsmarkt. Die Einnahmen der BA wuchsen zwar mit knapp 4 % deutlich. Allerdings legten die Ausgaben noch viel stärker zu (knapp 11 %). Dabei erhöhten sich die besonders gewichtigen Aufwendungen für Arbeitslosengeld sogar mit fast 17 %. 

Finanzierungssalden der Bundesagentur für Arbeit
Finanzierungssalden der Bundesagentur für Arbeit

Auch im Gesamtjahr dürfte das Defizit der BA deutlich steigen (2025: gut 4 Mrd €). Geplant war ein kleiner Defizitrückgang auf 3½ Mrd €. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich nun aber schlechter als erwartet. Dies dürfte nicht dadurch ausgeglichen werden, dass die wieder recht großzügig angesetzten Aufwendungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik niedriger ausfallen könnten. 

Die BA hat keine freien Mittel mehr und deckt ihre laufenden Defizite derzeit aus Bundesdarlehen. Diese könnten kumuliert zum Jahresende auf gut 8 Mrd € steigen. Mit seinen Darlehen verhindert der Bund, dass die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung steigen müssen. Dies ist aus ökonomischer Sicht nachvollziehbar, weil die Fehlbeträge aus derzeitiger Sicht konjunkturell bedingt sind und die BA die Darlehen wohl später aus konjunkturellen Überschüssen tilgen kann. Allerdings ist eigentlich vorgesehen, dass die BA die konjunkturellen Schwankungen über Rücklagen abfedert. Ungeachtet dessen ist der Beitragssatz in jedem Fall dann anzuheben, wenn er absehbar nicht ausreicht, um die strukturellen Ausgaben der BA zu finanzieren.   

In diesem Beitrag wurden Daten bis zum 18. Mai 2026, 11:00 Uhr berücksichtigt.

Literaturverzeichnis

Deutsche Bundesbank (2026a), Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, Februar 2026.

Deutsche Bundesbank (2026b), Staatliche Investitionen: neue Kreditspielräume auf Infrastruktur ausrichten, Monatsbericht, Januar 2026.

Deutsche Bundesbank (2026c), Kurzberichte: Konjunkturlage und Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, April 2026. 

Deutsche Bundesbank (2026d), Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Alterssicherungskommission vom 12. März 2026.

Deutsche Bundesbank (2025a), Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, August 2025.

Deutsche Bundesbank (2025b), Ein Beitrag zur Reformdiskussion: Wie die Schuldenbremse weiterentwickelt werden könnte, Berichte und Studien, November 2025.

Deutsche Bundesbank (2025c), Öffentliche Finanzen, Monatsbericht, November 2025.

Deutsche Bundesbank (2023), Zur zunehmenden Bedeutung der Extrahaushalte des Bundes, Monatsbericht, Juni 2023, S. 63 – 82.

Deutsche Bundesbank (2016), Wichtige Haushaltskennzahlen des Bundes im Zusammenhang mit der Schuldenbremse, Monatsbericht, Februar 2016, S. 68 − 69.

Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates (2026), 25. Stellungnahme zur Sitzung des Stabilitätsrats am 11. Mai 2026, Fassung vom 8. Mai 2026.

Grave, D., A. Steinbach und M. Teurer (2026), Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes aus dem SVIK aus finanzpolitischer Sicht, Wirtschaftsdienst, 106. Jg., Heft 4, S. 258 – 266, April 2026.