Öffentliche Finanzen Monatsbericht – Februar 2026

Monatsbericht

1 Staatlicher Gesamthaushalt 1

1.1 Lage und Perspektiven

1.1.1 Überblick

Im letzten Jahr lag die staatliche Defizitquote bei rund 2½ %. Der expansive Fiskalkurs wird sie nun stark steigen lassen. Auch die Schuldenquote wird damit erheblich zunehmen. Hinter dem expansiven Kurs stehen kräftig wachsende Ausgaben und – in sehr viel geringerem Maße – Steuersenkungen. Der expansive Ausgabenkurs setzt auf eine strukturelle Ausgabenquote von fast 50 % auf. Die strukturelle Abgabenquote (Steuern und Sozialbeiträge in Relation zum BIP) lag 2025 bei annähernd 42 %. Trotz Steuersenkungen zeichnet sich nicht ab, dass sie substanziell sinken wird. Denn die Sozialbeitragssätze dürften deutlich steigen. Hohe Defizite waren auch in vergangenen Umbruch- und Krisenphasen durchaus üblich. Gezielte kreditfinanzierte Maßnahmen können dabei unterstützen, solche Herausforderungen zu bewältigen. Um die Schuldenquote zu begrenzen, dürfen sich hohe Defizite aber nicht verfestigen.

Kennziffern des Staatshaushalts
Kennziffern des Staatshaushalts

1.1.2 Ergebnisse 2025

Im Jahr 2025 sank die Defizitquote gemäß Januar-Meldung zwar etwas auf 2,4 %. Die strukturelle Haushaltslage verschlechterte sich aber leicht. Die Defizitquote verringerte sich per saldo, weil temporäre Krisenhilfen entfielen (siehe Exkurs „Zur strukturellen Entwicklung der deutschen Staatsfinanzen 2025“). Einnahmenseitig schlugen zudem höhere Sozialbeitragssätze zu Buche. Hinzu kamen positive steuerliche Sonderentwicklungen. Die Ausgaben wuchsen ebenfalls dynamisch. Höhere Aufwendungen der Sozialversicherungen sowie für Personal stechen hervor, auch aufgrund ihres relativ hohen Anteils an den Gesamtausgaben. Die Investitionen und Zinsausgaben legten ebenfalls deutlich zu. 

Die Schuldenquote belief sich zum Ende des dritten Quartals 2025 auf 63 % und dürfte zum Jahresende ähnlich hoch gelegen haben. Die Quote dürfte Ende 2025 etwa 65 % betragen haben, wenn man zusätzlich die rechnerischen Anteile Deutschlands an den EU-Schulden einbezieht. 2

Exkurs

Zur strukturellen Entwicklung der deutschen Staatsfinanzen 2025

Das deutsche Staatsdefizit lag 2025 gemäß Januar-Meldung bei 2,4 % des BIP. Die Quote sank gegenüber 2024 um 0,3 Prozentpunkte (Position 1 der Tabelle 5.1). 1 Dieser Exkurs analysiert die Ursachen dieser Entwicklung. Dazu werden vorübergehende Einflüsse identifiziert. Dies sind Konjunktureffekte, temporäre Krisenmaßnahmen und weitere Einmaleffekte. Nach deren Abzug zeigt sich die strukturelle Entwicklung. 2 Die im Folgenden beschriebenen Veränderungen beziehen sich immer auf den Vergleich des Jahres 2025 mit 2024. Schaubild 5.1 zeigt die längerfristige Entwicklung wichtiger Kennziffern des Staatshaushalts.

Die konjunkturelle Entwicklung erhöhte die Defizitquote etwas (Position 2). Vor allem dämpfte sie das Aufkommen der gewinnabhängigen Steuern. Zugleich stiegen die Ausgaben für Arbeitslosigkeit. Die konjunkturelle Belastung blieb indes begrenzt. Insbesondere wuchsen die Löhne und Gehälter weiterhin kräftig. Entsprechend legten Lohnsteuer und Sozialbeiträge konjunkturbedingt sogar zu.

Wegen auslaufender Krisenmaßnahmen sank das Defizit dagegen deutlich (in Position 3 enthalten). Allein dadurch verringerte sich die Defizitquote um gut ½ Prozentpunkt. Am bedeutsamsten war das Ende der Abgabenbefreiung für bestimmte Teile der Arbeitsentgelte (Inflationsausgleichsprämien) Ende 2024. Außerdem liefen letzte Effekte der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes auf Erdgas und Fernwärme aus. Im ersten Quartal 2024 hatte noch der krisenbedingt reduzierte Satz gegolten.

Das Defizit sank 2025 auch, weil 2024 ein Gerichtsurteil einmalig belastete (in Position 3 enthalten). 3 Die VGR erfassten die mit dem Urteil entstandenen Rückzahlungsansprüche im Jahr des Urteils als Vermögenstransfer von ¼ % des BIP. 2025 entfiel dieser Transfer.

Im Ergebnis stieg die strukturelle Defizitquote leicht auf 2 % (Position 4). Die strukturelle Ausgabenquote (Position 5 plus Position 11) nahm etwas stärker zu als die strukturelle Einnahmenquote (Position 7). 4

Die strukturelle Ausgabenquote stieg insbesondere durch höhere Sozialausgaben (Position 12). Vor allem die Ausgaben für Gesundheit und Pflege legten deutlich zu. Gründe hierfür waren neben Leistungsausweitungen und höheren Preisen auch die demografische Entwicklung. Die Rentenausgaben wuchsen ebenfalls kräftig. Maßgeblich waren hier die im Jahresdurchschnitt hohe Rentenanpassung sowie eine steigende Rentenzahl. Die staatlichen Personalausgaben stiegen aufgrund angehobener Entgelte deutlich (Position 14). Die Zinsausgaben nahmen zu, weil das Durchschnittszinsniveau auf die Staatsschulden stieg (Position 5.1). Zudem erhöhte sich die Investitionsquote leicht, insbesondere wegen höherer Ausgaben für Ausrüstungen (Position 16).

Die strukturelle Einnahmenquote erhöhte sich vor allem wegen höherer Beitragssätze der Sozialversicherung. Die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen stiegen um durchschnittlich 1¼ Prozentpunkte. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung nahm um ¼ Prozentpunkt zu. Durch die höheren Beitragssätze stiegen die Einnahmen aus Sozialbeiträgen schneller als das Trend-BIP (Position 9 und Position 9.1). Auch die Steuerquote stieg (Position 8). Ausschlaggebend waren Sonderentwicklungen bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sowie bei der Erbschaftsteuer (in Position 8.4 enthalten). 5 Aufkommenserhöhende Progressionseffekte (Position 8.1) und Steuersenkungen (Position 8.3) glichen sich weitestgehend aus. Abkopplungen der konjunkturbereinigten gesamtwirtschaftlichen Bezugsgrößen von der BIP-Entwicklung (Position 8.2) senkten die Steuerquote leicht. 

In den strukturellen Quoten zeigte sich noch keine deutliche Ausweitung von Infrastruktur- und Verteidigungsausgaben. Mehrausgaben für Infrastruktur und Verteidigung (zu einem guten Teil in Form von Ausrüstungskäufen) sollten vor allem die strukturelle Investitionsquote des Staates erhöhen. Diese stieg im vergangenen Jahr mit 0,1 Prozentpunkten nur etwas. Die Verteidigungsausgaben betreffen weitere Bereiche wie Vorleistungen und Personalaufwendungen. Auch dort schlugen die höheren kassenmäßigen Verteidigungsausgaben kaum auf die strukturellen Quoten durch. Die neuen Kreditspielräume des Bundes (vgl. Position 2.f1 und 3.c der Tabelle 5.3 „Wichtige Kennzahlen zu den Bundesfinanzen“) wirken sich somit bislang kaum auf die strukturellen Aufwendungen für Infrastruktur und Verteidigung in der VGR-Abgrenzung aus. 6

Tabelle 5.1: Strukturelle Entwicklung des Staatshaushalts 1)
Veränderung der Relation zum Trend-BIP gegenüber Vorjahr in Prozentpunkten

Position

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2025 ggü. 2019

1

Unbereinigter Finanzierungssaldo 2)

−⁠ 5,7

1,2

1,3

−⁠ 0,6

−⁠ 0,2

0,3

−⁠ 3,7

2

Konjunkturkomponente 2)

−⁠ 2,1

0,6

0,4

−⁠ 0,1

−⁠ 0,1

−⁠ 0,3

−⁠ 1,6

3

Spezielle temporäre Effekte 2)

−⁠ 2,7

−⁠ 0,3

0,1

1,1

1,0

0,8

0,0

4

Finanzierungssaldo

−⁠ 0,9

0,9

0,7

−⁠ 1,7

−⁠ 1,0

−⁠ 0,1

−⁠ 2,1

5

Zinsen 3)

−⁠ 0,2

0,0

0,1

0,2

0,2

0,1

0,3

5,1

wegen Veränderung des Durchschnittszinses

−⁠ 0,2

−⁠ 0,1

0,1

0,2

0,2

0,1

0,3

5,2

wegen Veränderung des Schuldenstandes

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

6

Primärsaldo

−⁠ 1,1

0,9

0,9

−⁠ 1,5

−⁠ 0,9

−⁠ 0,1

−⁠ 1,8

7

Einnahmen

−⁠ 0,1

1,1

−⁠ 0,1

−⁠ 1,0

0,4

0,6

1,0

 

davon

 

 

 

 

 

 

 

8

Steuern

0,2

0,7

−⁠ 0,2

−⁠ 1,4

0,0

0,2

−⁠ 0,4

8,1

Fiscal drag 4)

0,1

0,1

0,2

0,3

0,2

0,2

1,1

8,2

Abkopplung der Makrobezugsgrößen vom BIP

0,0

0,0

−⁠ 0,1

−⁠ 0,1

0,0

−⁠ 0,1

−⁠ 0,3

8,3

Rechtsänderungen

−⁠ 0,2

−⁠ 0,7

−⁠ 0,7

−⁠ 0,6

−⁠ 0,2

−⁠ 0,2

−⁠ 2,6

8,4

Residuum

0,2

1,3

0,4

−⁠ 0,9

0,1

0,3

1,4

9

Sozialbeiträge

−⁠ 0,1

0,2

0,2

0,2

0,2

0,5

1,2

9,1

Beitragsatz-Änderungen

0,0

0,1

0,0

0,2

0,2

0,6

1,2

9,2

Sonstige

−⁠ 0,1

0,1

0,2

0,0

0,0

−⁠ 0,1

0,0

10

Sonstige Einnahmen 5)

−⁠ 0,2

0,2

−⁠ 0,1

0,2

0,2

−⁠ 0,1

0,2

11

Primärausgaben

1,0

0,2

−⁠ 0,9

0,5

1,3

0,7

2,8

 

davon

 

12

Sozialausgaben

0,1

0,4

−⁠ 0,4

−⁠ 0,3

0,9

0,4

1,1

13

Subventionen

0,4

−⁠ 0,4

−⁠ 0,5

0,3

0,1

−⁠ 0,1

−⁠ 0,3

14

Arbeitnehmerentgelte

0,1

0,0

−⁠ 0,2

−⁠ 0,1

0,1

0,3

0,2

15

Vorleistungen

0,2

−⁠ 0,1

0,0

0,5

0,1

0,0

0,6

16

Bruttoanlageinvestitionen

0,2

−⁠ 0,1

0,0

0,0

0,1

0,1

0,4

17

Vermögenstransfers

0,0

0,2

0,3

0,3

0,0

0,0

0,8

18

Sonstige Ausgaben 6)

0,1

0,2

−⁠ 0,1

−⁠ 0,2

−⁠ 0,1

−⁠ 0,1

−⁠ 0,2

Nachrichtlich:

 

20

Reales Trend-BIP7)

0,8

0,7

0,6

0,6

0,5

0,5

3,8

21

BIP-Deflator 7)

1,8

2,7

6,4

6,7

3,1

3,0

26,1

1 Die strukturellen Werte ergeben sich durch Abzug von konjunkturellen Einflüssen sowie speziellen temporären Effekten. 2 Veränderung der Relation zum BIP im Vergleich zum Vorjahr. 3 Aufgliederung 2025 geschätzt, da der Schuldenstand am Ende des Jahres noch nicht vorliegt. 4 Der Begriff umfasst die positive Aufkommenswirkung der Progression bei der Einkommensteuer und den negativen Effekt der weitgehenden Preisunabhängigkeit der speziellen Verbrauchsteuern. 4) Sonstige empfangene laufende Transfers, Verkäufe und empfangene Vermögenstransfers (ohne Vermögenswirksame Steuern). 6 Sonstige geleistete laufende Transfers und Nettozugang sonstiger nichtfinanzieller Vermögensgüter. 7 Veränderung gegenüber Vorjahr in %.

1.1.3 Ausblick bis 2028

Im laufenden und kommenden Jahr lässt der lockere Ausgabenkurs die Defizit- und Schuldenquote deutlich steigen. Für 2026 rechnet die Bundesbank mit einer Defizitquote von rund 4 % und für 2027 mit rund 4 ½ %. Beim Bund tragen höhere Verteidigungsausgaben zum steigenden Defizit bei. Hinzu kommen für die Gebietskörperschaften insgesamt zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, zunehmende Zinsausgaben sowie Steuerentlastungen. Bei den Sozialversicherungen ist für 2026 und 2027 ebenfalls ein wachsendes Defizit zu erwarten. Ursache ist, dass die Ausgaben für Renten, Gesundheit und Pflege weiterhin deutlich stärker steigen als die beitragspflichtigen Entgelte. Zugleich dürften die Beitragssätze in diesen beiden Jahren nur moderat erhöht werden. Denn die Rentenversicherung kann ihr stark wachsendes Defizit voraussichtlich noch bis Ende 2027 aus ihrer Rücklage finanzieren. Zudem leistet der Bund zeitweise Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit, die Pflegeversicherung sowie die Krankenversicherung, um dort stärkere Anstiege zu vermeiden.

Ohne eine Kursänderung würde die Defizitquote 2028 weiter Richtung 5 % steigen. Insbesondere wachsen die Staatsausgaben nach wie vor stark, und die Unternehmen werden steuerlich etwas weiter entlastet. Bei den Sozialversicherungen dürfte das Defizit aber sinken: Die Rentenversicherung kann ihre Finanzierungslücke dann nicht mehr allein aus ihrer Rücklage finanzieren. Daher muss ihr Beitragssatz stark angehoben werden (vgl. Abschnitt 5.1.3 „Längerfristige Entwicklung und Alterssicherungskommission“). Ohne ausgabenbremsende Maßnahmen bei den Sozialversicherungen könnte der Gesamtbeitragssatz bis 2028 auf 44½ % steigen (2025: 42½ %).

Die Planungen der Bundesregierung sehen vor, dass der Bund den perspektivisch stark wachsenden Handlungsbedarf abbaut, um die Schuldenbremse einzuhalten. Die nationalen Fiskalregeln erlauben dem Bund, steigende Verteidigungsausgaben unbegrenzt auf Kredit zu finanzieren. Hinzu kommt der große Kreditrahmen des Sondervermögens Infrastruktur/Klimaneutralität (Sondervermögen IK). Gleichwohl würde der Bund ohne ein Gegensteuern seine reguläre Kreditgrenze ab 2028 deutlich überschreiten. Dies liegt unter anderem daran, dass die Zinsausgaben und Zuschüsse an die Rentenversicherung stark steigen. Zugleich wachsen die Steuereinnahmen nicht zuletzt aufgrund von Steuersenkungen nur recht schwach. Außerdem stehen im Kernhaushalt dann keine Rücklagen mehr zur Verfügung. Die Bundesregierung schloss die Finanzierungslücke in ihrer Mittelfristplanung vom Sommer 2025, indem sie nicht konkretisierte pauschale Ausgabeneinsparungen veranschlagte. Die Prognose der Bundesbank bezieht diese Einsparungen nicht ein, da sie in ihrer Prognose generell nur bereits konkretisierte Maßnahmen berücksichtigt.

1.2 Herausforderungen für die Staatsfinanzen

Vorübergehend höhere Defizite sind nachvollziehbar, um die Herausforderungen bei Verteidigung und Infrastruktur schnell zu bewältigen. Wichtig wären eine verlässliche Perspektive, wie die hohen Defizite wieder zurückgeführt werden, und ein gezielter Fokus auf die Herausforderungen. Gemäß den Ergebnissen und Planungen stehen Krediten aus den erweiterten Verschuldungsspielräumen keine gleichermaßen höheren Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur gegenüber (vgl. hierzu Abschnitt 3 „Bundesfinanzen“).

Die Bundesbank hat Vorschläge gemacht, um die erweiterten Kreditspielräume gezielter auszurichten und solide Staatsfinanzen verlässlich abzusichern. 3  Die anstehenden Haushalts- und Finanzplanungen sowie die geplante Reform der Schuldenbremse bieten hierfür Chancen. Zudem stehen die Länder vor der Aufgabe, über eine wirksame Haushaltsaufsicht und angemessene Zuweisungen dazu beizutragen, dass die Kommunen hohe Defizite abbauen und Kassenkredite nicht erneut stark steigen. 4 Bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wird es wichtig sein, mit den anstehenden Reformen die Ausgabendynamik zu bremsen (vgl. zur Rentenversicherung Abschnitt 5.1.3 „Längerfristige Entwicklung und Alterssicherungskommission“). Denn schon jetzt ist die Abgabenlast auf Arbeit in Deutschland relativ hoch. Eine Lastverlagerung auf den Bundeshaushalt würde zu den dortigen Handlungsbedarfen hinzukommen. Unter anderem muss der Bund das Rentenpaket von Dezember 2025 noch nachhaltig gegenfinanzieren. Der Druck auf die Staatsfinanzen ist angesichts von demografischen Entwicklungen und Nachholbedarf bei Verteidigung und Infrastruktur ohne Frage hoch. Solide Staatsfinanzen sind und bleiben aber eine wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und verlässliche Sozialsysteme. 

2 Steuereinnahmen 5

2.1 Gesamtjahr 2025

Die Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2025 deutlich um 4½ % (+⁠ 41 Mrd €), auch aufgrund von positiven Sonderentwicklungen. Der Zuwachs ging damit über das hinaus, was mit den zentralen gesamtwirtschaftlichen Bezugsgrößen 6 , der Steuerprogression und den Steuerrechtsänderungen angelegt war. 7 Unter anderem ging dies darauf zurück, dass steuerpflichtige Lohnelemente an die Stelle von im Vorjahr gezahlten steuerfreien Inflationsausgleichsprämien traten. Auch hohe Zuwächse bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sowie bei der Erbschaftsteuer verstärkten das Steuerwachstum deutlich, wohl großteils temporär.

Steueraufkommen
Steueraufkommen

Damit blieben die Steuereinnahmen zwar leicht unter der offiziellen Schätzung vom Oktober 2025 (−⁠ 2 Mrd €)(siehe Schaubild 5.2 und Tabelle 5.2).Die Abwärtskorrektur könnte aber durch bislang positiv überraschende Gemeindesteuern noch kleiner ausfallen. Die Abweichung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer und der Umsatzsteuer geringer ausfielen. Bei der Gewerbesteuer deutet sich dagegen bislang eher eine kleine Aufwärtsrevision an. 8

Tabelle 5.2: Steueraufkommen

Steuerart

Gesamtjahr

Schätzung für
2025 1)

4. Vier­tel­jahr

2024

2025

2024

2025

Mrd €

Ver­än­der­ung
ge­gen­über
Vor­jahr

Ver­än­der­ung
ge­gen­über
Vor­jahr

Mrd €

Ver­än­der­ung
ge­gen­über
Vor­jahr

in Mrd €

in %

in %

in Mrd €

in %

Steuereinnahmen

 

insgesamt 2)

861,1

901,9

+⁠ 40,7

+⁠ 4,7

+⁠ 5,0

235,1

236,9

+⁠ 1,7

+⁠ 0,7

darunter:

 

Lohnsteuer 3)

248,9

262,7

+⁠ 13,8

+⁠ 5,5

+⁠ 5,3

69,1

72,7

+⁠ 3,6

+⁠ 5,2

Gewinnabhängige Steuern

167,9

173,4

+⁠ 5,6

+⁠ 3,3

+⁠ 3,9

45,3

42,9

−⁠ 2,4

−⁠ 5,3

davon:

 

Veranlagte Einkommensteuer 4)

74,8

78,4

+⁠ 3,5

+⁠ 4,7

+⁠ 6,1

22,1

21,5

−⁠ 0,6

−⁠ 2,8

Körperschaftsteuer 5)

39,8

39,2

−⁠ 0,6

−⁠ 1,5

−⁠ 1,9

10,6

9,7

−⁠ 0,8

−⁠ 7,9

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

34,0

31,1

−⁠ 2,9

−⁠ 8,5

−⁠ 6,4

7,3

5,9

−⁠ 1,4

−⁠ 19,1

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

19,3

24,8

+⁠ 5,5

+⁠ 28,7

+⁠ 25,6

5,3

5,7

+⁠ 0,4

+⁠ 7,9

Steuern vom Umsatz 6)

302,1

310,2

+⁠ 8,1

+⁠ 2,7

+⁠ 3,0

80,9

78,8

−⁠ 2,1

−⁠ 2,5

Übrige verbrauchsabhängige Steuern 7) 8)

92,7

99,6

+⁠ 6,8

+⁠ 7,4

+⁠ 8,1

26,2

27,8

+⁠ 1,6

+⁠ 6,2

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Arbeitskreis Steuerschätzungen und eigene Berechnungen. 1 Laut offizieller Steuerschätzung vom Oktober 2025. 2 Umfasst die gemeinschaftlichen Steuern sowie die Bundes- und Ländersteuern. Einschließlich EU-Anteilen am deutschen Steueraufkommen, einschließlich Zöllen, ohne Erträge aus Gemeindesteuern. 3 Kindergeld und Altersvorsorgezulage vom Aufkommen abgesetzt. 4 Arbeitnehmererstattungen und Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. 5 Forschungszulage vom Aufkommen abgesetzt. 6 Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. 7 Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Luftverkehrsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer, Biersteuer, Feuerschutzsteuer. 8 Der Arbeitskreis Steuerschätzungen schätzte für die übrigen verbrauchsabhängigen Steuern im Oktober 2025 einen Zuwachs von 8,2 %. Zwischenzeitlich kam es jedoch zu einer geringen Basiskorrektur bei der Energiesteuer für das Gesamtjahr 2024. Bei dem gegebenen Schätzwert für 2025 ergibt sich mit der höheren Basis daher nun ein Zuwachs von nunmehr 8,1 %.

2.2 Ausblick auf 2026

Für das laufende Jahr ist mit der aktuellen Steuerschätzung und den zwischenzeitlich verabschiedeten Rechtsänderungenein Steuerzuwachs von 2 % angelegt. 9  Die jüngst verabschiedeten Steuersenkungen mindern den Zuwachs dabei um gut ½ Prozentpunkt. So senkte der Bundesgesetzgeber zum Jahreswechsel die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf den reduzierten Satz. Zudem zahlen energieintensive Unternehmen und die Landwirtschaft nun weiter den niedrigen Satz bei der Stromsteuer. Die Entfernungspauschalen bei der Einkommensbesteuerung wurden ausgeweitet, und Arbeitseinkommen nach Überschreiten der Altersgrenze bleiben zusätzlich um bis zu 24 000 € im Jahr einkommensteuerfrei (Aktivrente). All diese neuen Maßnahmen waren bei der letzten Steuerschätzung noch nicht berücksichtigt. Gegenläufig könnten sich stärkere Entwicklungen bei den besonders relevanten nominalen Steuerbezugsgrößen auswirken. Darauf deuten die Revisionen im Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung gegenüber ihrer Herbstprojektion 2025 hin.  

3 Bund

3.1 Jahresabschluss 2025

Die Bundesfinanzen (Kern- und Extrahaushalte) schlossen das Jahr mit einem stark erhöhten Defizit von 84 Mrd € ab (2024: 49 Mrd €). Der Anstieg betraf allein den Kernhaushalt. Bereinigt um finanzielle Transaktionen ist das Defizit deutlich weniger gestiegen (um 19 Mrd €), vgl. Tabelle 5.3, Position 1.e). Denn finanzielle Transaktionen drückten es 2024 um 14 Mrd €, wohingegen sie es 2025 leicht erhöhten.

Kernhaushalt im Vorjahresvergleich

Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden
Kernhaushalt des Bundes: Finanzierungssalden

Im Kernhaushalt wuchs das Defizit um 40 Mrd € auf 65 Mrd €. Die Einnahmen sanken um 2½ %, die Ausgaben stiegen um 6 %. Zwar legten die Steuern des Bundes um 3½ % zu. Allerdings entfielen Sondereinnahmen aus dem Vorjahr: So erhielt der Bund erstens keine Zahlungen aus dem EU-Sonderprogramm NGEU; 2024 waren es fast 14 Mrd € gewesen. Zweitens wurden weniger Krisenhilfen an den Bund zurückgezahlt (−⁠ 7 Mrd €). 10 Drittens hatte der Kernhaushalt die Rücklagen des Digitalisierungsfonds vereinnahmt, als der Bund diesen 2024 auflöste (−⁠ 4 Mrd €). Viertens sanken die Erlöse aus Aktienverkäufen (−⁠ 3½ Mrd €). 

Die Gesamtausgaben stiegen insbesondere durch die Förderung klimafreundlich produzierten Stroms (gut 16 Mrd €). Im Vorjahr hatte dies noch der Extrahaushalt Klimafonds finanziert. Die Ausgaben für den Erwerb von Finanzvermögen (finanzielle Transaktionen) wuchsen um gut 10 Mrd €. So erhielt die Bahn eine deutlich ausgeweitete Kapitaleinlage sowie Bundesdarlehen für eine günstigere Refinanzierung von Kapitalmarktschulden. Darüber hinaus gewährte der Bund – anders als in den Vorjahren – Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung (zusammen gut 4 Mrd €). Die Verteidigungsausgaben (soweit dem Verteidigungsressort zugeordnet) legten um 9 Mrd € zu. Darüber hinaus zahlte der Bund 6½ Mrd € mehr für Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Die investiven Ausgaben (ohne die finanziellen Transaktionen, Tabelle 5.3, Position 4.a2) sanken dagegen stark um beinahe 12 Mrd €. Dazu trug bei, dass der Bund Ausgaben in das neue kreditfinanzierte Sondervermögen IK verlagerte. 

Kernhaushalt gegenüber dem Haushaltsplan

Mit dem beschriebenen Anstieg blieb das Defizit um 16 Mrd € unter dem veranschlagten Wert. Dazu trugen Minderausgaben etwas stärker bei als Mehreinnahmen. Zu letzteren trugen die Steuern 3½ Mrd € bei (einschließlich der im Haushalt vorsorglich veranschlagten globalen Mindereinnahme). Zudem waren keine Rückflüsse von Krisenhilfen aus Notlagenkrediten (Ist: 1½ Mrd €) und keine programmbezogenen Einnahmen aus dem EU-Haushalt veranschlagt (Ist: 1 Mrd €). Auf der Ausgabenseite blieben vor allem die Investitionen unter den Ansätzen. Die investiven Minderausgaben von 7½ Mrd € verteilten sich auf mehrere Posten. Ein spürbarer Teil lässt sich ausweislich der Gruppierungsübersicht dem Titel für Ausgabenreste bei Baumaßnahmen aus Vorjahren zuordnen. Diese Reste wurden 2025 erstmals investiv veranschlagt. Sie trugen dazu bei, die neue Mindestinvestitionsquote im Plan einzuhalten.

Tabelle 5.3: Wichtige Kennzahlen zu den Bundesfinanzen

in Mrd € (soweit nicht anders gekennzeichnet)

Position

Ist 2024

Soll 2025

Ist 2025 (Januar 2026)

Soll 2026

1.

Finanzierungssalden (Überschuss: +, Defizit: -)

 

 

 

 

1.a

Kernhaushalt

−⁠ 25,0

−⁠ 81,9

−⁠ 65,4

−⁠ 98,1

1.b

Extrahaushalte mit Planzahlen1)

−⁠ 43,2

−⁠ 64,4

−⁠ 36,2

−⁠ 90,7

 

darunter:

1.b1

Sondervermögen Infrastruktur/Klimaschutz (SVIK)

-

−⁠ 37,2

−⁠ 24,0

−⁠ 58,1

1.b2

Bundeswehrfonds

−⁠ 17,2

−⁠ 24,1

−⁠ 19,5

−⁠ 25,5

1.b3

Klimafonds

−⁠ 23,1

−⁠ 3,9

4,9

−⁠ 2,1

1.b4

sonstige2)

−⁠ 3,0

0,8

2,4

−⁠ 5,1

1.c

Extrahaushalte ohne Planzahlen1) 3)

19,5

-

17,8

-

1.d

Bund insgesamt (1.a +⁠ 1.b +⁠ 1.c)

−⁠ 48,7

−⁠ 146,3

−⁠ 83,8

−⁠ 188,8

1.e

Bund insgesamt ohne finanzielle Transaktionen

−⁠ 63,0

−⁠ 129,9

−⁠ 82,0

−⁠ 179,2

2. 

Für Schuldenbremse relevante Angaben (Kernhaushalt)

 

 

 

 

2.a

Rücklagenzuführung (-)/-entnahme (+) 

-

-

-

-

2.a-n

nachrichtl.: Bestand der allgemeinen Rücklage

10,7

10,7

10,7

10,7

2.b

Münzeinnahmen 

0,2

0,1

0,1

0,1

2.c

Nettokreditaufnahme (NKA) (-)/Tilgung (+) (1.a +⁠ 2.a +⁠ 2.b)4)

−⁠ 24,8

−⁠ 81,8

−⁠ 65,2

−⁠ 98,0

2.d

Konjunkturkomponente im Haushaltsverfahren5)

−⁠ 22,9

−⁠ 18,2

−⁠ 7,4

−⁠ 15,6

2.d-n

nachrichtl.: Konjunkturkomponente Bundesbank

−⁠ 1,4

−⁠ 5,9

−⁠ 5,9

−⁠ 5,1

2.e

Saldo finanzieller Transaktionen

−⁠ 1,4

−⁠ 16,4

−⁠ 15,4

−⁠ 9,6

2.f

Strukturelle NKA (-)/Tilgung (+) (2.c. −⁠ 2.d. −⁠ 2.e)

−⁠ 0,5

−⁠ 47,1

−⁠ 42,5

−⁠ 72,7

 

darunter: 

2.f1

Bereichsausnahme Verteidigung

-

−⁠ 32,0

−⁠ 28,6

−⁠ 57,6

2.f1-n

nachrichtl.: Zunahme Verteidigung gg. Ist 20246) (s)

-

14

11

38

2.g

Strukturelle NKA (-)/Tilgung (+) ohne Bereichsausnahme (2.f −⁠ 2.f1)

−⁠ 0,5

−⁠ 15,2

−⁠ 13,9

−⁠ 15,2

2.h

Regelgrenze von 0,35 % des BIP7)

−⁠ 5,9

−⁠ 15,2

−⁠ 13,5

−⁠ 15,2

2.h-n

nachrichtl.: Überschreitung (+)/Unterschreitung (-)

−⁠ 5,4

0,0

0,4

-

2.i

Stand des Kontrollkontos8)

58,0

58,0

57,6

57,6

2.j

Ausstehende Tilgung (Tilgungsplanpflicht)

 

 

 

 

2.j1

Notlagenkredite (aus den Jahren 2020 bis 2023)9)

326,4

326,4

324,7

324,7

2.j2

Bundeswehrfonds und SVIK

23,0

84,3

66,5

150,0

2.j-n

nachrichtl.: Ausstehender Tilgungsbetrag aus NGEU-Transfers (s)10)

65

92

92

118

3.

NKA Extrahaushalte (außerhalb der Schuldenbremse)

 

 

 

 

3.a

NKA Bundeswehrfonds

−⁠ 17,2

−⁠ 24,1

−⁠ 19,5

−⁠ 25,5

3.b

Danach verbleibende Kreditermächtigung

77,0

52,9

57,5

32,1

3.c

NKASVIK

-

−⁠ 37,2

−⁠ 24,0

−⁠ 58,1

3.c-n

nachrichtl.: Zunahme Infrastrukturinvestitionen ggü. Ist 202411)

-

4,7

−⁠ 1,0

15,8

3.d

Danach verbleibende Kreditermächtigung

-

462,8

476,0

417,9

4.

Ergänzende Angaben zum Kernhaushalt

 

 

 

 

4.a

Ausgaben12)

465,7

502,5

493,3

524,5

 

darunter:

4.a1

Investitionen

56,7

62,7

55,4

58,4

4.a2

Investitionen ohne finanzielle Transaktionen

50,8

45,4

39,2

47,9

4.a3

Investitionen in die Bundesinfrastruktur 11)

30,9

20,9

18,1

24,2

4.a4

Investitionsquote (relevant für SVIK) in %

11,6

10,0

 16) 8,7

10,5

4.a4-n

nachrichtl.: darunter über Bereichsausnahme (2.f1) finanziert (Ist: s)13)

-

2,4

1,5

3,9

4.a5

Zinsen

34,2

30,2

29,9

30,2

4.a6

Zuschüsse an die Allgemeine Rentenversicherung

107,5

114,1

114,1

119,0

4.a7

Globale Mehr-/Minderausgaben

-

−⁠ 6,0

-

−⁠ 8,8

4.b

Einnahmen 12) 14) 

440,6

420,6

427,9

426,4

 

darunter:

 

 

 

 

4.b1

Steuereinnahmen 15)

375,0

386,8

388,6

387,2

4.b2

aus NGEU

13,5

0,0

0,0

10,6

1 Einbezogen sind nur Extrahaushalte, für die der Bund monatliche Kassenergebnisse vorlegt. Ausgeschlossen sind damit vor allem Gesellschaften wie die Autobahn GmbH und die Infrastruktur- und Regionalverkehrssparten der Deutschen Bahn AG. Bei divergierenden Planzahlen Angaben gemäß Kreditfinanzierungsplan des Bundeshaushalts. 2 Vor allem Tilgungsvorsorgefonds für inflationsindexierte Bundeswertpapiere und (bis 2024) Digitalisierungsfonds. 3 Vor allem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, SoFFin (Sondervermögen aus der Finanzmarktkrise Ende 2008) und Pensionsvorsorge-Sondervermögen. 4 Abweichend vom Ausweis in der Haushaltsrechnung 2024 und BMF-Angaben zum Ist 2025: Ohne Aufschlag für getilgte Notlagenkredite. Auch das Defizit 2024 wird unter 1.a um diese Tilgungsbeträge niedriger ausgewiesen als in der Haushaltsrechnung des Bundes. 5 Für Ist 2025 gemäß VGR-Datenstand Mitte Januar 2026. 6 Ausgabenanstieg im Kernhaushalt gegenüber dem Ist 2024 ermittelt aus Aufwuchs im Verteidigungsressort und Überschlag zu sonstigen Ausweitungen in der Bereichsausnahme (zum Beispiel Ukrainehilfen, Aufwendungen für den Bevölkerungsschutz). 7 Bezogen auf das BIP des Jahres vor Auftstellung des Haushalts (für die Haushaltsjahre 2025 und 2026: 2024). Im Ist jeweils nach Abzug der Rückflüsse zur Tilgung von Notlagenkrediten. 8 Vorjahresstand abzüglich Differenz gemäß 2.h-n, soweit die Ausnahmeklausel nicht gezogen wurde. 9 Vorjahresstand zuzüglich Überschreitung Regelgrenze (2.h-n), soweit Ausnahmeklausel gezogen; abzüglich Betrag, um den Kreditspielraum 2.h gegenüber 0,35 % des BIP geringer ausfällt (Tilgung von Notlagenkrediten).10NGEU-Planzahlen und Schätzungen (ab 2025), jeweils multipliziert mit dem deutschen Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen von 25 %.11 Investitionen in die Infrastruktur des Bundes, finanziert aus Kernhaushalt und bei 3.c-n auch aus Sondervermögen IK: alle Sachinvestitionen sowie Investitionszuschüsse an Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG und Autobahn GmbH und öffentliche Einrichtungen etwa für den Ausbau des Breitbandnetzes (aus dem Gruppierungsplan: Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 und 82, Gruppierungen 891 und 894). 12 Ohne Rücklagenzuführungen beziehungsweise -entnahmen und mit Netto-Steuereinnahmen (siehe Fußnote 15). 13 Die so finanzierten Investitionen liegen jeweils rund 0,1 Mrd € niedriger, wenn man die engere Abgrenzung der Infrastrukturinvestitionen gemäß 3.c-n und 4.a3 zugrunde legt. 14 Ohne Münzeinnahmen.15 Nach Abzug der Bundesergänzungszuweisungen, der Anteile am Energiesteueraufkommen, des Ausgleichs gemäß Kraftfahrzeugsteuer-Reform 2009 und der Sanierungshilfen an Länder. 16 Die Bundesregierung sieht – gemäß den Erläuterungen des Haushaltsausschusses zur Beschlussfassung der Grundgesetzänderung in Bundestags-Drucksache 20/15117 – die Zusätzlichkeit der kreditfinanzierten Ausgaben des Sondervermögens IK als gewahrt an, wenn die Planquote mindestens 10 % beträgt.

Kernhaushalt im Hinblick auf die Schuldenbremse

In der vorläufigen Abrechnung 11 überschritt der Bund die Kreditgrenze der Schuldenbremse leicht (um knapp ½ Mrd €, Tabelle 5.3, Position 2.h-n). Er verfehlte damit das Ziel, sie punktgenau einzuhalten, trotz des geringer als geplanten Defizits. Denn das nominale BIP-Wachstum war deutlich höher als im Plan angesetzt. Damit sank die konjunkturell bedingt zulässige Kreditaufnahme um 10 Mrd €. Die Steuereinnahmen lagen aber nur um 3½ Mrd € höher als geplant (samt Abzug der Vorsorge), und auch die weiteren schuldenbremsenrelevanten Entlastungen gegenüber dem Plan konnten die niedrigere Kreditgrenze nicht voll auffangen. Die Grenzüberschreitung wird mit dem Guthaben des Kontrollkontos verrechnet. Dieses liegt aber immer noch bei fast 58 Mrd €.

Die Investitionsquote im Kernhaushalt betrug im Plan 10 %, im Ergebnis aber nur 8,7 % (Tabelle 5.3, Position 4.a4). Um die Mindestquote auch im Ergebnis zu erreichen, hätte der Bund im Kernhaushalt 6 Mrd € zusätzlich investieren müssen. Das neue Sondervermögen IK konnte dennoch Kredite für seine Vorhaben aufnehmen (unter anderem für aus dem Bundeshaushalt verlagerte Investitionen), weil die dafür erforderliche Mindestinvestitionsquote von 10 % nur in den Planungen erreicht sein muss. 12

Insgesamt erscheint es ratsam, eine Abrechnung mit dem Ergebnis der Investitionsquote durchzuführen. 13  Damit würden zusätzliche Investitionen besser abgesichert. Bisher wurden investive Haushaltsansätze im Kernhaushalt häufig nicht voll ausgeschöpft. Wird die Kreditmöglichkeit nur an den Planungen festgemacht, steht eigentlich für Investitionen gebundener Haushaltsspielraum für andere Verwendungen offen. 

Der Bund nahm im Sondervermögen IK für den Zweig Infrastruktur Kredite von 14 Mrd € auf. In der Abgrenzung, welche die Bundesbank empfiehlt, gingen die Infrastrukturinvestitionen des Bundes im Kernhaushalt und im Sondervermögen zusammengenommen gegenüber 2024 leicht zurück. Dabei legt die Bundesbank für Infrastrukturinvestitionen eine engere Abgrenzung zugrunde. Im Vergleich zu den vom Bund betrachteten investiven Ausgaben im Haushalt bleiben hier insbesondere Positionen außen vor, die keinen Bezug zur staatlichen Infrastruktur haben (vgl. zu den einbezogenen Ausgaben im Kernhaushalt Tabelle 5.3, Position 4.a3). 14

Zusatzverschuldung des Bundes 2025 für Verteidigung und Infrastruktur und deren Verwendung gemäß vorläufigem Jahresabschluss
Zusatzverschuldung des Bundes 2025 für Verteidigung und Infrastruktur und deren Verwendung gemäß vorläufigem Jahresabschluss

Die Bereichsausnahme Verteidigung ermöglichte eine Kreditaufnahme von fast 29 Mrd € (Tabelle 5.3, Position 2.f1). Die NATO-Ausgaben aus dem Kernhaushalt dürften zwar deutlich gestiegen sein, die Kreditaufnahme über die Bereichsausnahme lag aber deutlich höher. Die Bereichsausnahme stellt Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des BIP von der Schuldenbremse frei. Ziel ist es, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Rahmen der NATO rasch zu stärken. Das Bundesministerium der Finanzen berichtete bisher nicht zur diesbezüglich einschlägigen Entwicklung der NATO-Ausgaben. Es meldete aber – eng an der Abgrenzung der Bereichsausnahme orientiert – einen Anstieg der Ausgaben des Verteidigungsressorts um gut 9 Mrd € 15 sowie eine Ausweitung der Ukrainehilfen um ½ Mrd € gegenüber dem Jahr 2024. Die übrigen Ausgaben, die zusätzlich unter die Bereichsausnahme fallen (Gesamt-Soll: 5 Mrd €), könnten um gut 1 Mrd € gestiegen sein. 

Extrahaushalte

Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes
Finanzierungssalden der Extrahaushalte des Bundes

Bei den Extrahaushalten des Bundes 16 stand ein etwas gesunkenes Defizit von gut 18 Mrd € zu Buche. Teilweise stockte der Bund mit Kreditaufnahmen letztlich Rücklagen in Extrahaushalten auf. Teilweise verschob er Lasten zum oder vom Kernhaushalt:

  • Das neue Sondervermögen IK verzeichnete ein Defizit von 24 Mrd €. Davon entfielen 10 Mrd € auf eine Zuführung an den Klimafonds und 1½ Mrd € auf sogenannte Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser. Der Restbetrag floss offenbar größtenteils in Infrastrukturinvestitionen des Bundes. Angesichts des Rückgangs solcher Investitionen im Kernhaushalt um fast 13 Mrd € (Tabelle 5.3, Position 4.a3) sind dies rechnerisch Ausgaben, die der Kernhaushalt ausgelagert hatte. 
    Das Defizit war 13 Mrd € niedriger als geplant. Hauptgrund war, dass die für die Länder veranschlagten 8½ Mrd € nicht abflossen. Die Mittel stehen den Ländern nun im weiteren Verlauf zur Verfügung.

  • Das Sondervermögen Bundeswehr meldete ein Defizit von gut 19 Mrd €.Das bedeutete einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von gut 2 Mrd €. Hauptursache waren höhere Ausgaben für militärische Beschaffungen. Das Ergebnis blieb gleichwohl um 4½ Mrd € unter dem Planwert. 

  • Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erzielte einen Überschuss von fast 9 Mrd €. Damit lag er um 5 Mrd € unter dem Vorjahreswert. Gesunken war nämlich die Rückzahlungssumme von Hilfsdarlehen, die der Bund Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie und der Energiepreiskrise gewährt hatte. Planwerte zu diesem Fonds legt der Bund nicht vor.

  • Das Sondervermögen aus der Finanzmarktkrise (SoFFin) verbesserte dagegen sein Ergebnis um 5½ Mrd € und erzielte einen Überschuss in dieser Höhe. Ausschlaggebend waren Rückzahlungen von Darlehen durch die Bad Bank des Bundes FMSW. Diese baute ihren Bestand wertbeeinträchtigter Forderungen offenbar spürbar ab. Planwerte legt der Bund ebenfalls nicht vor.

  • Der Klimafonds verbesserte sein Ergebnis sprunghaft um 28 Mrd € zu einem Überschuss von 5 Mrd €. Damit schloss er um 9 Mrd € günstiger ab als geplant. Den größten Beitrag zur Verbesserung gegenüber 2024 leistete der Kernhaushalt des Bundes durch Übernahme der Subventionen für klimafreundlich produzierten Strom (2024: gut 18 Mrd €). Dem neuen kreditfinanzierten Zuschuss aus dem Sondervermögen IK von 10 Mrd € stand als neue Belastung nur die Gasspeicherumlage von 3 Mrd € gegenüber. Die Investitionen des Fonds gingen gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Zudem legten die Einnahmen aus Verkäufen von Emissionszertifikaten um 3 Mrd € zu. Grund war vor allem der höhere nationale CO2-Preis: Je Tonne stieg er von 45 € für das Jahr 2024 auf 55 €. Ausschlaggebend für das besser als geplante Ergebnis war, dass der Bund zahlreiche Ausgabentitel erneut vorsichtig veranschlagt hatte. Die Rücklage des Klimafonds beträgt statt der für 2026 eingeplanten 2 Mrd € nun 11 Mrd €.

  • Entfallen ist das Defizit von 4 Mrd €, das der Digitalisierungsfonds 2024 verzeichnet hatte. Der Bund hatte diesen Fonds 2024 aufgelöst. Dabei hatte der Kernhaushalt saldenwirksam die Rücklage vereinnahmt. Gleichzeitig hatte er die Aufgaben des Fonds übernommen. Diese übergab er im letzten Jahr dann teils an das neue Sondervermögen IK (zum Beispiel die Förderung des Breitbandausbaus).

  • Der Fluthilfefonds aus dem Jahr 2021 verbesserte sein Ergebnis um fast 1½ Mrd €, weil der Bund hier eine Reserve bildete. Wie in den Vorjahren war vorgesehen, dass der Kernhaushalt dessen Ausgaben über einen Zuschuss ausgleicht. Der Kernhaushalt zahlte aber erstmals die im Vorhinein veranschlagte Summe statt der regelmäßig deutlich geringeren tatsächlichen Abflüsse. Im Ergebnis legte der Bund knapp 1½ Mrd € als kreditfinanzierte Reserve zurück. Künftig kann der Bund seinen Kernhaushalt entlasten, indem der Fonds Ausgaben aus der Reserve finanziert und insoweit keinen Zuschuss benötigt. Die strukturellen Haushaltslücken, die sich mittelfristig abzeichnen (vgl. unten Abschnitt 3.2. „Aussichten für 2026 und darüber hinaus“), lassen sich damit indes nicht schließen. 

  • Bei den übrigen Sondervermögen stiegen die Überschüsse der Einheiten für Pensionsvorsorge leicht auf insgesamt 5 Mrd €. Hinsichtlich der Bereichsausnahme Verteidigung gilt es nun, die Pensionsvorsorge künftig zielgerecht einzusetzen. So sollte die Pensionsvorsorge den Bundeshaushalt bei Fälligkeit der Versorgungsleistungen vor einer höheren Nettokreditaufnahme bewahren. Mit der Bereichsausnahme ist zwar die Kreditgrenze auch für die einschlägigen Versorgungsausgaben entfallen. Es schiene aber nicht sachgerecht, die alten wie auch die kreditfinanzierten neuen Reserven für andere Zwecke zu nutzen. Um dem vorzubeugen, wäre es folgerichtig, einen Zugriff auf die Kreditfinanzierung der Bereichsausnahme bei künftigen Versorgungslasten nur nachrangig zu ermöglichen. 

3.2 Aussichten für 2026 und darüber hinaus

Der Bund plant für das laufende Jahr einen weiteren starken Anstieg der Defizite. Das Defizit im Kernhaushalt soll gegenüber dem Ergebnis 2025 um 33 Mrd € zunehmen. Allein die geplanten Ausgaben in der Bereichsausnahme Verteidigung legen gegenüber dem Ergebnis 2025 um 29 Mrd € zu. Bei den Extrahaushalten ist ein noch stärkerer Anstieg um 54 Mrd € veranschlagt. 17 Davon entfallen 34 Mrd € auf das Sondervermögen IK. Der Klimafonds trägt 7 Mrd € zum Gesamtanstieg bei, weil dort wieder ein Defizit anfallen soll (2 Mrd €). Beim Bundeswehrfonds soll das Defizit um weitere 6 Mrd € steigen. Und beim Vorsorgefonds für inflationsindexierte Bundeswertpapiere ist nun ein Defizit von 5 Mrd € geplant. Ursache ist eine anstehende Zahlung, welche die über die Laufzeit kumulierte Inflation bei Tilgung eines inflationsindexierten Bundesschuldtitels ausgleicht. Diese Zahlung leistet der Fonds aus seinen Rücklagen. Hinzu kommt, dass der Kernhaushalt in Vorjahren geleistete Zuführungen für Papiere im Eigenbestand zurückvereinnahmt. 

Für 2027 haben die zwischenzeitlichen Entwicklungen den Handlungsbedarf deutlich verringert. Ab 2028 ist dieser aber nach wie vor hoch. Gegenüber der Finanzplanung vom Sommer 2025 brachte die Steuerschätzung vom Herbst 2025 eine deutliche Aufwärtsrevision um jährlich etwa 7 Mrd € gegenüber den Ansätzen im Finanzplan. Dies ermöglichte es auch, die Rücklage im Kernhaushalt von 11 Mrd € über 2026 hinaus zu erhalten. Allein durch diese beiden Faktoren ließe sich der ausgewiesene Handlungsbedarf von 34 Mrd € im Jahr 2027 praktisch halbieren. Zudem könnte der Bund die gegenüber Plan höheren Rücklagen im Klimafonds und im Fluthilfefonds einsetzen, um seinen Kernhaushalt zu entlasten. Für 2028 und 2029 bleiben die Handlungsbedarfe dagegen weiter sehr hoch – mit Größenordnungen von über 50 Mrd € beziehungsweise 60 Mrd €.

Aufgrund der Handlungsbedarfe liegt es für den Bund nahe, neue Haushaltsbelastungen zu vermeiden und seine bestehenden Ausgaben und Steuervergünstigungen kritisch zu überprüfen. Für die unter demografischem Druck stehenden Sozialversicherungen hat der Bund Expertenkommissionen eingesetzt. Sie sollen dort den Ausgabendruck lindern – und damit auch die Bundesfinanzen entlasten. Die im Frühjahr anstehenden Eckwertebeschlüsse zum Haushaltsentwurf 2027 und zur Finanzplanung bis 2030 können allerdings noch keine Ergebnisse der Kommissionen aufgreifen. 

Um verstärkte Infrastrukturinvestitionen besser abzusichern, wäre es wichtig, die Kreditspielräume des Sondervermögens IK zielgenauer einzusetzen. Solide Bundesfinanzen lassen sich am besten durch eine weitere Reform der Schuldenbremse absichern. Zu diesen Aspekten hat die Bundesbank in den letzten Monaten konkrete Vorschläge gemacht (vgl. Fußnote 3). Diese zielen zum einen darauf, dass einem perspektivisch stark erhöhten Schuldendienst eine möglichst entsprechend verbesserte Verteidigungsfähigkeit und Infrastruktur in Deutschland gegenübersteht. Zum anderen geht es darum, solide Staatsfinanzen verlässlich abzusichern, den EU-Regeln Rechnung zu tragen und eine relativ stetige Haushaltspolitik zu ermöglichen. 

4 Länderhaushalte 18

4.1 Ergebnisse 2025

Die Kernhaushalte der Länder verzeichneten 2025 ein Defizit von 7½ Mrd €. Das Defizit war damit so hoch wie im Vorjahr, obwohl positive Sondereffekte entlasteten. Die Einnahmen stiegen um 4 % (knapp 20 Mrd €). Die Steuern legten mit 5 % noch etwas stärker zu, wobei Sondereffekte günstig wirkten: So lief die abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie Ende 2024 aus, ein Einmaleffekt stärkte das Aufkommen der Erbschaftsteuer, und auch die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge legte besonders schwungvoll zu. Mittel aus dem neuen Sondervermögen IK des Bundes flossen 2025 noch nicht an die Länder. Die Gesamtausgaben wuchsen mit 4 % (+⁠ 20 Mrd €). Treiber waren insbesondere die gewichtigen Personalausgaben (+⁠ 9 Mrd €) und die Zahlungen an Verwaltungen (+⁠ 8 Mrd €). Zu Letzteren zählen vor allem Zuweisungen an die Gemeinden, die um 6 Mrd € zunahmen. Als defizitsenkender Sondereffekt stehen deutlich geringere Beteiligungserwerbe zu Buche (−⁠ 3½ Mrd € gegenüber dem hohen Vorjahreswert). Die Sachinvestitionen der Kernhaushalte gingen leicht zurück. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa die Hälfte der Sachinvestitionen über die Extrahaushalte der Länder (einschließlich Hochschulen) erfolgt und deren Anteil zuletzt gestiegen war. Zu den Extrahaushalten sind bisher noch keine Ergebnisse für das vierte Quartal verfügbar.

Finanzierungssalden der Länder
Finanzierungssalden der Länder

Einschließlich der Extrahaushalte könnte das Länderdefizit 2025 etwas gesunken sein. Nach den bislang vorliegenden drei Quartalen verbesserten die Extrahaushalte nämlich ihr Ergebnis um 3 Mrd € gegenüber dem Vorjahreswert.

Lediglich sieben Länder nutzten den strukturellen Verschuldungsspielraum von bis zu 0,35 % des BIP, über den sie seit 2025 verfügen (für alle Länder zusammen 15 Mrd €). 19  Damit hatten die sieben Länder eine strukturelle Neuverschuldung von insgesamt knapp 5 Mrd € geplant. Eine Notlage hatten 2025 noch das Saarland und Sachsen-Anhalt festgestellt. Im Saarland sollten Notlagenkredite Vorhaben seines Transformationsfonds finanzieren. Sachsen-Anhalt beabsichtigte, weiter bestehende Corona-Folgen zu beseitigen und die Pandemieresilienz zu stärken. Die übrigen Länder planten dagegen, ihre Haushalte ohne Rückgriff auf strukturelle Verschuldung oder Notlagenkredite auszugleichen. Anders als beim Bund liegen Abrechnungsergebnisse aber noch nicht vor. So ist auch noch nicht bekannt, in welchem Umfang die Länder Defizite als konjunkturell exkulpierten, Salden aus finanziellen Transaktionen ausklammerten oder Rücklagen einsetzten. 20

4.2 Perspektiven für 2026 bleiben unsicher

2026 werden nach aktuellem Planungsstand elf Länder die strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit nutzen. 21 Wenn diese Länder ihre Rahmen voll ausschöpfen, erhöht sich die strukturelle Kreditaufnahme der Länder auf knapp 9 Mrd €. Angesichts von Nachholbedarfen bei der Infrastruktur, in Einzelfällen bereits hohen Schuldenlasten und der Verantwortung der Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen gilt es, die neuen Defizitspielräume sorgsam zu nutzen.

Das Länderdefizit 2026 ist schwer absehbar. Das liegt auch am Sondervermögen IK, über das die Länder Mittel vom Bund erhalten und damit ihre Haushalte entlasten können. Relevant für das Länderdefizit ist nicht nur, inwieweit die Länder die neuen strukturellen Spielräume tatsächlich nutzen. 22 Die Länder dürften wie 2025 zusätzliche Defizite teils als konjunkturell exkulpieren, Finanzvermögen außerhalb der Kreditgrenze der Schuldenbremse erwerben und Rücklagen einsetzen. Damit würden die Defizite deutlich höher ausfallen als die strukturelle Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremsen. Wenn die Länder Mittel des Sondervermögens IK abrufen, belasten sie damit dagegen das Bundesergebnis. Die Länder haben die Möglichkeit, mit diesen Mitteln ihre Investitionen und Investitionszuschüsse an ihre Kommunen auszuweiten. Sie könnten die Mittel aber auch für Vorhaben nutzen, die sie sonst selbst finanziert hätten und damit ihre Defizite verringern.

5 Sozialversicherung

5.1 Rentenversicherung

5.1.1 Gesamtjahr 2025

Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung verschlechterte sich 2025 spürbar. Das Defizit betrug fast 4 Mrd € und dürfte sich gegenüber 2024 um ungefähr 2 Mrd € erhöht haben. 23 Die Nachhaltigkeitsrücklage sank zum Jahresende 2025 auf gut 41 Mrd € (knapp 1,4 Monatsausgaben). Dennoch überschritten die Finanzmittel das gesetzliche Minimum von 0,2 Monatsausgaben noch deutlich um 35 Mrd €.

Finanzierungssalden der Deutschen Rentenversicherung
Finanzierungssalden der Deutschen Rentenversicherung

Die Ausgaben legten mit 5½ % merklich stärker zu als die Einnahmen. Im Jahresdurchschnitt stiegen die Renten pro Kopf um 4 %. Die Rentenzahl wuchs um ½ %. Und die Rentenversicherung zahlte nochmals höhere pauschale Zuschläge für Personen mit Erwerbsminderungsrenten. Hinzu kamen deutlich höhere Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentenbeziehenden, weil die Zusatzbeitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stark gestiegen waren. 24 Die Gesamteinnahmen wuchsen um fast 5 %. Neben deutlichen Lohnzuwächsen trug dazu bei, dass beitragspflichtige Einkommen abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien des Vorjahres ersetzten. 

5.1.2 Ausblick auf 2026 bis 2028

In den Jahren 2026 und 2027 dürfte sich die Finanzlage weiter verschlechtern. Gemäß Rentenversicherungsbericht 25 weitet sich das Defizit 2026 auf 9½ Mrd € aus, 2027 dürfte es auf über 18 Mrd € steigen. Die Einnahmen nehmen demnach wie die beitragspflichtigen Einkommen um 3½ % beziehungsweise 3 % zu. Die Ausgaben wachsen deutlich stärker mit 4½ % beziehungsweise fast 5½ %. Der Abstand zwischen Ausgaben- und Einnahmenwachstum vergrößert sich also gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dadurch steigt die Finanzlücke zunehmend, und die Nachhaltigkeitsrücklage schrumpft schnell. 

2028 dürfte eine starke Erhöhung des Beitragssatzes nötig werden, um die Mindestrücklage einzuhalten. Gemäß Rentenversicherungsbericht steigt der Beitragssatz dann von derzeit 18,6 % auf 19,8 %. 

5.1.3 Längerfristige Entwicklung und Alterssicherungskommission

Die Demografie belastet die Rentenfinanzen zunehmend. Denn die besonders starken Geburtenjahrgänge gehen nun nach und nach in Rente. Der Rentenbestand nimmt damit stark zu. Dies belastet sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite. Der Beitragssatz muss dann bei derzeitiger Rechtslage weiter steigen und könnte bis Ende der 2030er Jahre bei gut 21 % liegen. Für die Ausgabenentwicklung ist das Versorgungsniveau die zentrale Kenngröße. Dieses bleibt aufgrund des kürzlich verabschiedeten Rentenpakets bis 2031 unverändert bei 48 %. 26 Anschließend sinkt es gemäß der aktuellen Rechtslage sukzessive. Gemäß Rentenversicherungsbericht liegt es Ende des nächsten Jahrzehnts bei etwa 45 %. Auch für die Folgejahre ist bei geltender Rechtslage ein steigender Beitragssatz und ein sinkendes Versorgungsniveau vorgezeichnet. 27

Die Bundesregierung plant eine umfassende Rentenreform. Eine Alterssicherungskommission soll bis zur Jahresmitte Vorschläge vorlegen. Die Regierung setzte die Kommission Ende letzten Jahres ein, kurz nach der Verabschiedung des jüngsten Rentenpakets. Ihre Mitglieder stammen aus Wissenschaft und Politik. 

Um den Druck auf Rentenfinanzen und Bundeshaushalt zu verringern, läge es nahe, die finanziellen Vorteile für einen vorgezogenen Rentenzugang abzubauen und die Altersgrenzen nach 2030 an die Lebenserwartung zu koppeln. Denn damit stiege die Erwerbstätigkeit, und die Beitragsbasis würde gestärkt. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren setzt Anreize, vorgezogen in Rente zu gehen: Begünstigte erhalten bei insgesamt gleicher Beitragszahlung höhere Rentenansprüche als gleichaltrige Versicherte mit weniger Versicherungsjahren. Damit durchbricht die abschlagsfreie Rente das Äquivalenzprinzip, das die Beitragsbezogenheit der Rentenansprüche absichert. Bei steigender Lebenserwartung und unveränderten gesetzlichen Altersgrenzen sinkt zudem das Verhältnis von Erwerbsjahren zu Rentenbezugsjahren. 28 Um dem zu begegnen, könnten nach 2030 die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenzugang sowie das gesetzliche Rentenalter der voraussichtlich weiter steigenden Lebenserwartung folgen. Diese Maßnahmen stärken bei der Rentenversicherung nicht nur die Einnahmenbasis. Auch der Ausgabenzuwachs würde begrenzt. In der Folge steigt der Beitragssatz dann weniger stark, was auch den Bundeshaushalt entlastet. Zudem stützen längere Erwerbsleben das Potenzialwachstum und die gesamtstaatliche Einnahmenbasis.

5.2 Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verbuchte 2025 ein Defizit von gut 4 Mrd €. 29 Dabei erzielten die über Umlagen finanzierten Leistungsbereiche Insolvenzgeld und Winterbeschäftigungshilfen einen Überschuss von ½ Mrd €. 30 Im beitragsfinanzierten Kernhaushalt entstand ein Defizit von 4½ Mrd €. Nachdem die freie Rücklage von gut 3 Mrd € aufgebraucht war, verblieb eine Lücke von 1½ Mrd €. Diese glich der Bund durch ein überjähriges Darlehen aus. 31

Finanzierungssalden der Bundesagentur für Arbeit
Finanzierungssalden der Bundesagentur für Arbeit

Im Vorjahresvergleich verschlechterte sich das Ergebnis der BA deutlich (2024: Defizit ½ Mrd €), vor allem weil das gewichtige Arbeitslosengeld kräftig zulegte. Die Einnahmen wuchsen mit 7 % stark, auch weil der Umlagesatz beim Insolvenzgeld stieg. Der Ausgabenzuwachs war aber mehr als doppelt so hoch (+⁠ 15 %). Dabei stieg das Arbeitslosengeld mit 19 % sogar noch stärker, insbesondere weil mehr Personen Arbeitslosengeld bezogen (+⁠ 11 %). Auch die Aufwendungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik nahmen kräftig zu (+⁠ 15 %). Zwar stagnierte die Zahl der Personen in Maßnahmen eher. Der Bund übertrug aber versicherungsfremde Aufgaben aus dem Grundsicherungssystem seines Haushalts in den BA-Haushalt (knapp 1 Mrd €).

Im laufenden Jahr erwartet die BA, dass sich ihre Finanzlage nur wenig verbessert: Sie rechnet mit einem Defizit von 3½ Mrd € im operativen Bereich. Im Beitragshaushalt soll ein Defizit von 4 Mrd € anfallen, das der Bund dann vollständig durch Darlehen ausgleicht. Ansonsten wäre ein höherer BA-Beitragssatz erforderlich gewesen. Damit stünden Ende 2026 Bundesdarlehen von insgesamt 5½ Mrd € zu Buche. Dieses soll die BA bei besserer Konjunkturlage aus Überschüssen zurückzahlen. Die geplanten Einnahmen liegen 3 % über dem Jahresergebnis 2025. Demnach steigen die Beitragseinnahmen spürbar schwächer als im Vorjahr. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld sollen nur mit 1 % gegenüber dem Vorjahresergebnis wachsen: Die Pro-Kopf-Zahlungen steigen zwar. Die Bundesregierung erwartete aber, dass sich der Arbeitsmarkt etwas erholt und damit wieder etwas weniger Personen diese Leistung erhalten. Bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik hat die BA hohe Zuwächse eingestellt.

Das geplante Ergebnis der BA scheint plausibel: Zwar entwickelt sich der Arbeitsmarkt gemäß der Deutschland-Prognose der Bundesbank vom Dezember 2025 32 ungünstiger als im Haushalt der BA unterstellt. Dies belastet den BA-Haushalt gegenüber den Planungen. Allerdings setzt die BA regelmäßig die Aufwendungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik recht großzügig an. Daher sollte sie das Planergebnis dennoch erreichen. 

In diesem Beitrag wurden Daten bis zum 17. Februar 2026, 11:00 Uhr berücksichtigt.

Literaturverzeichnis

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